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1 Saale-Holzland-Kreis Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Jahrgang Januar /2013 Im Internet: Inhalt: Nichtamtlicher Teil Kommt die Biotonne?... S. 2 Integrationsdienst: neue zentrale Anlaufstelle... S. 2 Neue Beauftragte Doreen Finn... S. 2 Umweltpreisträger... S. 2 Unternehmerporträt: Steinmetz Holger Schöne... S. 3 Vorläufige Haushaltsführung - was bedeutet das?... S. 3 Wir gratulieren unseren Jubilaren... S. 3 Kreisvolkshochschule... S. 4 Ehrenamtsveranstaltung S. 4 Gefrorene Mülltonnen... S. 7 Demografischen Wandel meistern... S. 5 Sternsinger im Landratsamt... S. 5 Saale-Holzland-Splitter.. S. 6 Schülerwerkstatt... S. 7 Spende für Kindergarten Tautenburg... S. 7 Winterfreuden im Holzland Nach zwei Jahren Pause fand am 19. Januar 2013 erstmals wieder das Ski-Event in Weißenborn am Katzenberg statt. Jung und Alt, mit oder ohne Ski, mit Rodelschlitten und Plastikrutschern, fanden sich ein, um bei Musik, Rostbratwürsten und heißen Getränken ein paar fröhliche und gesellige Stunden zu verbringen. Bei einer holzländisch-urigen Biathlon-Version wetteiferten Skifahrer aus Weißenborn und Tautenhain um die schnellsten Laufzeiten und die meisten Treffer beim Büchsenwerfen. Als Gewinner wurden unter dem Beifall der Besucher die Schneeschuhfahrer aus Tautenhain geehrt (im Bild, mit Torsten Jäger vom Veranstalterteam in ihrer Mitte), vor den Weißenbornern und dem jungen Team Tautenhain II. Das Ski-Event zeichnet sich auch dadurch aus, dass es - wenn die Schneelage günstig ist - meist ganz kurzfristig organisiert wird. Je spontaner, desto schöner! Amtlicher Teil Ausschreibung eines Grundstücks... S. 8 Informationen aus dem Kreistag und seinen Ausschüssen... S. 8 Allgemeinverfügung zum Verbrennungszeitraum... S. 13 Informationen aus den Ämtern... S. 16 Zweckverbände... S. 17 Im Mittelteil herausnehmbares Anzeigenblatt Bürgersprechstunde vor Ort - in der VG Südliches Saaletal Für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden der VG Südliches Saaletal führt Landrat Heller am Donnerstag, dem 7. Februar 2013, von bis Uhr eine Bürgersprechstunde vor Ort im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft in Kahla, Bahnhofstraße 23, durch. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten, unter Tel oder per an blr-presse@lrashk.thueringen. de - wenn möglich, bereits mit der Art des Anliegens, damit zur Bürgersprechstunde eventuell schon eine Antwort erteilt werden kann. Das nächste Amtsblatt erscheint am Der nächste Redaktionsschluss ist am

2 Nr. 1 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 2 Kommt ab 2015 die Biotonne im Saale-Holzland-Kreis? Mit den Abfallgebührenbescheiden für das Jahr 2012/13 beginnt der Abfallwirtschaftsbetrieb mit einer Umfrage. Dabei geht es darum, ob im Saale-Holzland-Kreis flächendeckend die Biotonne eingeführt wird. Anlass der Umfrage ist das seit dem 1. Juni 2012 geltende Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallrechts, welches die Abfallgesetzgebung im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung neu regelt. Zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings sind demnach u. a. Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Was bei Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen bereits seit Jahren im Saale-Holzland- Kreis Alltag ist, wäre dann auch für das getrennte Erfassen von Bio- und Grünabfällen umzusetzen. Was aber sind Biound Grünabfälle? Im Wesentlichen handelt es sich um Nahrungsund Küchenabfälle sowie Garten- und Parkabfälle aus privaten Haushaltungen. Diese organischen Abfälle aus Küche und Garten sollten getrennt vom Restmüll gesammelt und kompostiert werden, um nicht im Müllkraftwerk verbrannt, sondern ökologisch verwertet zu werden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb prüft die Möglichkeit, ob die getrennte Erfassung der Bioabfälle durch die Einführung einer Biotonne erfolgen kann. Diese Biotonne wäre dann grundsätzlich für alle Haushalte verpflichtend. Die Verpflichtung gilt nicht für jene Bürger, die die Verwertung Ihrer Biound Grünabfälle durch nachgewiesene Eigenkompostierung auf dem Hausgrundstück vornehmen. In Fällen, in denen keine Eigenverwertung möglich oder nicht gewollt ist, wäre aber eine Biotonne verpflichtend. Wie hoch die Gebühr für die Biotonne dann wäre, hängt auch von der Anzahl der künftigen Benutzer und kann deshalb jetzt noch nicht genannt werden. Beim Versand der Gebührenbescheide erhalten die Bürger in den kommenden Wochen auch eine Umfragekarte, bei der sie mitteilen können, ob sie an einer Biotonne Interesse haben oder nicht. Für den Abfallwirtschaftsbetrieb ist es zu Planungszwecken ebenfalls wichtig, ob die Interessenten im städtischen oder im ländlichen Bereich wohnen. Die Teilnahme an der Umfrage ist anonym. Sie ist nicht verpflichtend, würde dem Abfallwirtschaftsbetrieb aber bei der künftigen Planung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sehr helfen. Die Antwortkarten können per Fax, per oder per Post an den Abfallwirtschaftsbetrieb gesendet werden. Gerne können die Bürger die Karte auch bei ihrer zuständigen Verwaltungsgemeinschaft abgeben. Der Abfallwirtschaftsbetrieb dankt bereits im Voraus für die Unterstützung. Integrationsdienst nur noch eine zentrale Anlaufstelle Im Jugendamt des Landkreises wurde mit Jahresbeginn das neue Sachgebiet Integrationsdienst geschaffen. Es ist ab sofort die zentrale Anlaufstelle zur Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und solche, die von Behinderungen bedroht sind, bis zum 21. Lebensjahr. Die Zuständigkeit für diese Hilfen lag bisher beim Jugendamt und beim Sozialamt. Mit dem neuen Sachgebiet Integrationsdienst haben die Hilfesuchenden künftig nur einen Ansprechpartner, und die Behörde kann noch effizienter arbeiten. Doreen Finn ist die neue Beauftragte im Landkreis zuständig für Gleichstellung, Frauen, Ausländer, Behinderte und Datenschutz Doreen Finn Doreen Finn ist die neue Gleichstellungs-, Frauen-, Ausländer-, Behinderten- und Datenschutzbeauftragte im Saale-Holzland-Kreis. Als Beauftragte bin ich Ansprechpartner für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung, aber auch für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, erklärt sie. Offiziell heißt die Stelle zwar Beauftragte des Landrates, aber das liegt darin begründet, dass die Aufgaben qua Amtes dem Landrat obliegen, er diese aber an einen Beauftragten bzw. eine Beauftragte übertragen kann. Anders wäre es bei der inzwischen erreichten Fülle der Aufgaben auch nicht machbar. Doreen Finn war zuvor im Jobcenter tätig. Jetzt ist sie als Beauftragte Nachfolgerin von Hannelore Staschik, die diese Aufgabe seit Bestehen des Landkreises und zuvor schon im Altkreis Jena-Land ausgeübt hatte und im vorigen Jahr in den Ruhestand verabschiedet wurde. Zur ursprünglichen Aufgabe als Gleichstellungsbeauftragte waren über die Jahren die weiteren Bereiche hinzu gekommen, als jüngster der Datenschutz. Frau Finns Sprechzeiten sind zu den regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes sowie nach Termin. Ihr Büro befindet sich im Haus 10 der Kreisverwaltung, in der Schlossgasse 17 (ehemalige Grundschule Ost) und ist barrierefrei zu erreichen. Die telefonische Durchwahl lautet (036691) Umweltpreis des Landkreises für Tierschützer Ekkehard Rauche aus Hermsdorf Der 1. Kreisbeigeordnete Dr. Dietmar Möller (rechts) gratuliert Umweltpreisträger Ekkehard Rauche. Ekkehard Rauche, ein engagierter Naturschützer und Tierfreund aus Hermsdorf, ist im Dezember mit dem Umweltpreis 2012 des Saale-Holzland-Kreises ausgezeichnet worden. Der Nabu- Kreisverband hatte ihn für den Preis vorgeschlagen. Herr Rauche ist einer der aktivsten Naturschützer des Nabu-Kreisverbandes und bildet seit vielen Jahren eine der Stützen im praktischen Naturschutz, sagte Landrat Andreas Heller in der Laudatio zur Preisverleihung. Vor allen den im Saale-Holzland- Kreis heimischen Singvögeln und Lurchen gilt sein Engagement. Jedes Jahr im März bzw. April leitet Ekkehard Rauche den Auf- und Abbau des über zweieinhalb Kilometer langen Amphibienschutzzauns im Straßenbereich des Rothehofbachtales. Er organisiert die Helfer und hat eine handbetriebene Winde zum Aufrollen der Schutznetze entwickelt, was die Arbeiten am Schutzzaun erleichtert und verkürzt baute Ekkehard Rauche in Eigeninitiative ein Schwalbenhaus in seiner Werkstatt und installierte es nahe des ASB-Senioren- und Pflegeheims in der Birkenlinie in Bad Klosterlausnitz. Die Bewohner können vom Heim aus beobachten, wie die Schwalben einziehen und brüten. Der Landrat wünschte Ekkehard Rauche für seine künftige ehrenamtliche Tätigkeit alles Gute und den Elan, besonders die Jugend an die vielfältigen Aufgaben des Natur- und Artenschutzes heranzuführen.

3 Nr. 1 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 3 Unternehmer in Verantwortung: Steinmetz Holger Schöne Schöne Steine Am Ortseingang des Dornburg-Camburger Ortsteils Tümpling nicht zu übersehen: Eine Grabmalausstellung im weitläufigen Garten, der hohe, sauber restaurierte Sandsteinsockel der Gebäude und natürlich das Firmenschild. Bei Steinmetzen denken die Leute meist an Grabsteine. Diese dauerhaften Erinnerungen in Stein zu schaffen, konfrontiert einen oft mit dem Schmerz der Hinterbliebenen. Die meisten unserer Arbeiten erzeugen aber glücklicherweise freudige Gefühle über das Gelungene, bei unseren Kunden wie bei uns. Wenn eine Familie ihr feudales Bad in Marmor bewundert, die neue Granittreppe, den neuen Sandsteinbrunnen, oder wenn eine Hausfrau mit leuchtenden Augen die maßgeschnittene glatte Küchenplatte streichelt. Von Holger Schönes Elternhaus in Camburg drei Häuser weiter stand die Baracke des Steinmetzmeisters Werner Ehrlich. Dem schaute der Junge oft wissbegierig über die Schulter. Als sein Lehrmeister fühlte sich Ehrlich aber zu betagt und empfahl ihn seinem Zunftkollegen Bock in Jena. Nach der Ausbildung dort übernahm der Junggeselle dann 1988 Ehrlichs Werkstatt. Junggeselle stimmt nicht wirklich, denn mit 14 lernte er seine Heide kennen, dann Steinmetz Holger Schöne und seine Frau Heide kam auch schon Klein-Elisabeth und bald darauf die Hochzeit. Gemeinsam gingen sie nun durch dick und dünn, bewältigten auch die Herausforderungen der kurz darauf hereingebrochenen Marktwirtschaft. Dazu erwies sich die Werkstatt aber als zu klein, die Zufahrt am Hang zu unwegsam. Im Gewerbegebiet neu anzufangen, fehlte ihnen damals der Mut. Um in Camburg bleiben zu können, suchte Holger und fand - einen alten LPG-Schafstall auf dem Anwesen des Rittergutes Tümpling, den ihm die treuhänderische BVVG nach hartnäckigen Verhandlungen verkaufte. Da hieß es erst mal ausmisten, dann Futterraufen raus, Boden auffüllen, Gebäude sanieren und für die modernen Maschinen herrichten zogen wir um. Bauten danach sukzessive Sanitäranlagen und Sozialräume ein und uns die Wohnung aus. Die BVVG-Auflage, einen zusätzlichen Arbeitsplatz zu schaffen, übererfüllten sie mit drei Gesellen. Ein Lehrling bewarb sich erfreulicherweise, mehrere wären ein Traum. Hätten alle übernommenen und neu gegründeten Unternehmen ihre Auflagen so erfüllt, gäbe es keine Arbeitslosen. Wir sehen uns als familienfreundlichen Betrieb und leben davon, dass jeder gut arbeitet. Dazu gehört ein Klima, geprägt vom partnerschaftlichen Miteinander, in dem die Arbeit Freude macht. Für leistungsgerechten Lohn. Betriebsferien plus Urlaubsgeld während der Schulferien sowie über den Jahreswechsel, Geburtstagsfeiern und gemeinsame Ausflüge fördern das. Und Arbeiten in der Region, nicht sonst wo weit weg. Vom Ergebnis kann sich jeder überzeugen, der über den Kirchplatz in Camburg geht, in der Jenaer Goethe-Galerie über die Bodenplatten und Treppen, oder am Blinker-Denkmal auf dem Jenzig vorbei. Auch Schönes Garten zum Schloss Tümpling hin bietet dazu Gelegenheit. Überhaupt gehört für sie dazu, in der Umgebung etwas mitzugestalten. Das große jährliche Kinderfest des Dorfvereins Tümpling, in diesem Jahr am 8. Juni, den Adventsbasar am 2. Advent im Schloss. Die Reitturniere in Zöthen und Camburgs Fußballjugend stehen ebenfalls auf Schönes Liste. Vorgeschlagen von Bürgermeisterin Storch, konnte Landrat Andreas Heller Schönes zum 1. Platz beim Wettbewerb Unternehmer in Verantwortung gratulieren. Die sehen die Zukunft gedämpft optimistisch in ihrer handwerklich-kunsthandwerklichen, individuellen Arbeit, Auge in Auge mit Kunden, die gern selbst mitgestalten möchten. Sohn Paul ist jetzt 12, da bleibt noch Zeit bis zur Nachfolge. Wilhelm Schaffer Vorläufige Haushaltsführung was bedeutet das? Der Saale-Holzland-Kreis hat in diesem Jahr zum ersten Mal zu Jahresbeginn keinen beschlossenen Haushalt, da der Beschluss des Etats im Dezember-Kreistag ausgesetzt wurde. Deshalb gelten seit dem 1. Januar 2013 für die Kreisverwaltung die Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung. Was bedeutet das? Es dürfen nur Ausgaben getätigt werden, die zeitlich und sachlich unabweisbar sind und zu deren Leistung der Landkreis verpflichtet ist. Ausgaben für freiwillige Leistungen sind grundsätzlich nicht zulässig - es sei denn, es besteht eine rechtliche Verpflichtung, zum Beispiel durch einen Vertrag. Im Vermögenshaushalt dürfen nur bereits begonnene Maßnahmen fortgeführt werden. Die Haushaltsansätze für noch nicht angefangene Investitionen werden gesperrt. Im Verwaltungshaushalt werden insbesondere alle Ansätze für freiwillige Leistungen sowie in bestimmten Bereichen für Werterhaltung und Beschaffung gesperrt. Neue Verpflichtungen bzw. Aufträge, soweit sie keine Pflichtaufgaben betreffen, dürfen grundsätzlich nicht eingegangen werden. Auch über- und außerplanmäßige Ausgaben sind vorerst nicht zulässig. Wie geht es nun weiter? Die Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung gelten bis zum Inkrafttreten des Haushaltsplanes Wann das sein wird, ist derzeit noch offen. Im nächsten Kreistag am 27. Februar steht der Etat wieder auf der Tagesordnung. Wenn er dort mehrheitlich beschlossen wird, tritt er aber noch nicht sofort in Kraft, sondern erst, wenn er vom Landesverwaltungsamt genehmigt ist. Das könnte im Verlauf des Frühjahrs sein. Wir gratulieren nachträglich unseren Jubilaren recht herzlich: 102. Geburtstag Herr Walter Günthel, Hermsdorf 104. Geburtstag Frau Dora Ortmann, Hermsdorf Diamantene Hochzeit Ilse und Winfried Languth, St. Gangloff Holdine und Erich Abramowski, Camburg Gisela und Karl-Heinz Möbius, Dornburg Elfriede und Willibald Tauscher, Rothenstein Eiserne Hochzeit Gisela und Lothar Sonnekalb, Graitschen/Höhe

4 Nr. 1 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 4 Fast 250 Kurse mit 2500 Teilnehmern Kreisvolkshochschule feiert im Mai ihr 20-jähriges Bestehen mit einer Festwoche seien sehr gefragt. Auch die Fremdsprachen stehen hoch im Kurs. Zukünftig kommt die Alphabetisierung verstärkt auf uns zu. Immer mehr Jugendliche verlassen die Schule, ohne lesen und schreiben zu können, berichtete Veronika Wrede. Während des Treffens wurde Brigitte Hartrodt aus dem Kreis der Dozenten verabschiedet. Sie leitete in Stadtroda seit 2007 Kurse für Wirbelsäulengymnastik. Dozententreffen der Kreisvolkshochschule Rund 2500 Teilnehmer belegten im vergangenen Jahr die angebotenen fast 250 Kurse der Kreisvolkshochschule. Traditionsgemäß fand am Jahresende ein Dozententreffen der KVHS in Hermsdorf statt - als Dankeschön für die Dozenten, aber auch als Gelegenheit, Probleme auf kurzem Weg zu klären oder neue Gedanken mitzuteilen. Der Vereinsvorsitzende Dietmar Möller dankte allen Dozenten für ihre wichtige Arbeit. Schulleiterin Veronika Wrede zog für 2012 eine überwiegend positive Bilanz. Besonders Gesundheitskurse Macht schlauer und gesünder Auch das Frühjahrsprogramm bietet 2013 wieder eine Fülle von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten - ob für Beruf, Schule oder kreative Hobbys. Dass die Volkshochschule nicht nur schlauer, sondern auch gesünder macht, zeigten die breitgefächerten Möglichkeiten an Gesundheitskursen. Das komplette Programme der Kreisvolkshochschule ist auf der Internetseite zu finden. In diesem Jahr wird die Kreisvolkshochschule 20 Jahre alt. Das Jubiläum soll mit einer Festwoche vom 27. bis 31. Mai gefeiert werden. Wirken für Andere bringt Erfüllung fürs eigene Leben Während der Dankeschön- und Auszeichnungsveranstaltung Dankeschön und Auszeichnung für Ehrenamtler aus dem Landkreis 20 Ehrenamtliche aus dem Saale-Holzland-Kreis waren im Dezember zu einer Dankeschönveranstaltung im Kaisersaal des Eisenberger Schlosses eingeladen. Es waren Frauen und Männer, die sich bei der Seniorenarbeit oder in einer Selbsthilfegruppe engagieren, im Sportverein oder im Chor, bei der Feuerwehr, im Kirchenverein, im Behindertenverband oder im Bund der Vertriebenen. Als Dank für ihre Initiative und ihren unermüdlichen Einsatz zum Wohle und zur Freude anderer wurden sie mit dem Ehrenbrief des Freistaats bzw. mit der Ehrenamtscard des Landkreises ausgezeichnet. Sie haben mit ihrer Tätigkeit das Gemeinwohl vor Eigennutz gestellt und unzählige Stunden ihrer persönlichen Zeit der Gemeinde oder dem Verein geschenkt, sagte Landrat Andreas Heller und würdigte vor allem die Vorbildwirkung der Geehrten. Wir brauchen ihr Beispiel, vor allem für unsere jüngeren Menschen, die gleichermaßen Verantwortung übernehmen sollen und müssen. Hellers Wunsch: Setzen wir alle auf mehr Miteinander statt Gegeneinander. Leben wir Werte wie Verantwortung, Zusammenhalt und Mitgefühl. Den Ehrenbrief des Freistaates Thüringen und die Ehrennadel überreichte der Landrat an: Bernd Erbe aus Stadtroda, Gerrit Jäckel aus Orlamünde, Inge Nökel aus Dorndorf-Steudnitz, Dr. Karl-Friedrich Splinter aus Bürgel, Irmgard Urban aus Stadtroda, Heinz Walther aus Orlamünde, Kurt Tröber aus Ruttersdorf-Lotschen (jetzt wohnhaft in Hermsdorf), Joachim Voigt aus Ottendorf, Georg Zurawski aus Beulbar, Utz Möbius aus Stadtroda, Lothar Ertel aus Golmsdorf, Mike Viehöfer aus Zimmern, Helmut Grubert aus Dorndorf- Steudnitz, Bärbel Schröder aus Bürgel, Uwe Koiki aus Stadtroda, Detlef Herbst aus Lindau-Rudelsdorf, Michael Köcher aus Golmsdorf, Wolfgang Weber aus Stadtroda. Nachträglich erhielt Brigitte Bock aus Lindig die Auszeichnung. Die Ehrenamtscard des Landkreises überreichte der 1. Beigeordnete Dr. Dietmar Möller. Hier wurden geehrt: Daniela Wolf aus Dornburg, Juliane Streller aus Kahla, Torsten Müller aus Trockenborn, Angelika Just aus Rauda, Angela Milker aus Hermsdorf, Prof. Dr. Schramm aus Tautenhain, Katharina Herzog aus Camburg, Wolfgang Langenberg aus Rockau, Christa Schmidt aus Hermsdorf, Ute Eisel aus Hermsdorf, Marion Eckardt aus Stiebritz, Petra Becher aus Eisenberg, Hans-Jürgen Haase aus Altenberga und Gudrun Hagen aus Gniebsdorf; Ingrid Daßler erhielt die Ehrenamtscard nachträglich.

5 Nr. 1 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 5 Partnerschaft sportlich und gesellig Saale-Holzländer zum Fußballturnier im Partnerkreis, Bad Dürkheimer im Weihnachtstal Die Partnerschaft zum Landkreis Bad Dürkheim ist auch im Jahr 2012 in Schwung gehalten worden. Sportlicher Höhepunkt war das alljährliche Hallenfußballturnier der Verwaltungen des Landkreises Bad Dürkheim, zu dem traditionsgemäß die Saale-Holzländer als Gastmannschaft eingeladen waren. Wir sind diesmal zwar nur mit einer Mannschaft angereist, berichtet Volkmar Sachse vom hiesigen All-Star-Team, aber dafür waren wir sehr erfolgreich: Als mit Abstand ältestes Team in den zwei Sechser-Staffeln haben wir den ersten Platz in unserer Staffel belegt und am Ende Platz vier im Turnier. Vor allem aber hat die Teilnahme Spaß gemacht - genauso wie das von den Gastgebern organisierte kleine Rahmenprogramm. Der Besuch der Bad Dürkheimer Delegation im Weihnachtstal war überschattet vom Tod der dortigen Landrätin Sabine Röhl. Trotzdem ließ es sich eine Handvoll Gäste nicht nehmen, zusammen mit einigen Fußballern vom SHK-All-Star- Team und weiteren Vertretern aus dem SHK, von Weißenborn aus durchs weihnachtliche Mühltal zu wandern und den Abend in der Holzlandstube in Bad Klosterlausnitz ausklingen zu lassen. Für 2013 wurden weitere sportliche Begegnungen vereinbart, so im Herbst wieder in der Pfalz. Spieler des SHK-All-Star-Teams beim Hallenfußballturnier im Partnerlandkreis Bad Dürkheim: Gunther Schöbel, Andreas Wepryk (vorn), Silvio Hoffmann, Peter Körbs, Jörg Lorbeer, Carsten Scholz und Dr. Frank Layher (hinten). Eine Landkreispartnerschaft beinhaltet vor allem die Begegnung zwischen den Menschen. Längst sind zwischen Pfälzern und Thüringern persönliche Freundschaften entstanden, die die Beteiligten nicht mehr missen möchten. Den demografischen Wandel meistern Landrat holt sich Anregungen bei der zentralen Landkreisversammlung in Berlin Weniger und älter - der demografische Wandel macht auch um den Saale-Holzland-Kreis keinen Bogen. Mitte 2012 lebten Menschen im Landkreis, zehn Jahre zuvor waren es noch , das ist ein Rückgang um rund acht Prozent. Und der Trend hält an, ebenso wie der der alternden Gesellschaft. Das untere Ende der Alterspyramide wird schmaler (in der Altersgruppe 0 bis 25 Jahre leben im SHK Menschen), das obere Ende dicker (ab 65 Jahre: Zahlen von Ende 2011). Der demografische Wandel stellt besonders die Landkreise vor große Herausforderungen und war deshalb auch Schwerpunktthema der 13. Landkreisversammlung des Deutschen Landkreistages am 10. und 11. Januar in Berlin. Landrat Andreas Heller (CDU) hat an der Tagung, die alle fünf Jahre stattfindet, teilgenommen und war vor allem gespannt auf die Ideen und Lösungsansätze, die andere Regionen für diese Zukunftsaufgabe finden. Blick in andere Kreise Interessant waren zum Beispiel die Erfahrungen aus dem hessischen Werra-Meißner-Kreis mit Zukunftsprojekten im ÖPNV und bei Mehrgenerationenhäusern, berichtete Heller gestern Nachmittag. Die Nahverkehrsidee sei ein Kleinbus, den die Kommune zur Verfügung stellt, der von Ehrenamtlern gefahren wird und regelmäßig unter anderem ältere Leute vom Dorf in die Stadt und zurück bringt. Wir haben den Werra-Meißner-Kreis schon im Rahmen der Regionalen Aktionsgruppe RAG besucht und sollten da auch weiter in Kontakt bleiben, sagt Andreas Heller. Er verweist in diesem Zusammenhang auf das Daseinsvorsorge-Projekt MORO, an dem sich der Saale- Holzland-Kreis beteiligt, und auf die Erarbeitung eines Leitbilds 2020, das sich ebenfalls mit den Zukunftsfragen des SHK befasst. Neue Familienstrukturen Bei den Generationenprojekten werde immer wichtiger, dass sich auch junge und ältere Menschen helfen, die nicht unbedingt miteinander verwandt sind. Die Familienstrukturen sind heute nicht mehr dieselben wie vor 30, 40 Jahren, ist dem Landrat bewusst. Viele erwachsene Kinder und ihre Familien leben nicht mehr mit den Eltern oder Großeltern zusammen, sondern oft weit entfernt, ältere Menschen bleiben allein zurück. Da wird dann nachbarschaftliche oder ehrenamtliche Unterstützung immer wichtiger: Alt hilft Jung, und umgekehrt. Sternsinger im Landratsamt Die Sternsinger im Landratsamt Gloria, es ist Sternsingerzeit! Mit diesem Lied leiteten am 7. Januar die Sternsinger aus Eisenberg und Umgebung ihren Besuch im Eisenberger Schloss ein. Sie waren gekommen, um zu singen, zu segnen und zu sammeln - Spenden für Kinder in ärmeren Ländern der Welt. Segen bringen und Segen sein heißt das Motto der bundesweiten Aktion in diesem Jahr. Das Beispielland, für das gesammelt wird, ist Tansania in Afrika. Die Kinder der evangelischen und der katholischen Kirchgemeinden sind in ökumenischer Verbundenheit aber auch unterwegs, um ein Projekt in Brasilien zu unterstützen. Der ehemalige Ostthüringer Pfarrer Brack, der jetzt in Sao Paulo lebt, betreut dort drei Kindertagesstätten. Im Sommer werden 50 Jugendliche aus Sachsen und Ostthüringen zu Pfarrer Brack reisen, um das brasilianische Hilfsprojekt kennenzulernen und selbst daran mitzuarbeiten. Das kündigte der katholische Pfarrer Tober beim Besuch der Sternsinger im Büro des Landrates an. Landrat Andreas Heller bedankte sich bei den Kindern für die frohe Botschaft und den Segen. Er wünschte allen ein gesundes Jahr Mögen die Menschen vernünftig - menschlisch - miteinander umgehen.

6 Nr. 1 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 6 Saale-Holzland-Splitter Tag der Berufe Am 20. März öffnen über 60 Firmen aus Jena, dem Saale- Holzland-Kreis und dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ihre Türen für Schülerinnen und Schüler. Sie können an diesem Tag hinter die Kulissen der Betriebe schauen und erfahren, was sich hinter den dort ausgeübten Berufen verbirgt. Welche Firmen sich beteiligen, erfährt man auf der Internetseite Hier können sich Schüler ihr Wunschunternehmen aussuchen. Anmelden können sie sich auch im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Jena oder telefonisch unter Neuer Kantor Philipp Popp ist seit Jahresbeginn neuer Kantor in Eisenberg. Er übernimmt die Arbeit von Kantor Sven Werner, der 14 Jahre lange für die Kirchenmusik in Eisenberg und Umgebung verantwortlich war und der am 1. Januar seine neue Stelle in Warnemünde angetreten hat. Philipp Popp, 27, stammt aus Norderham bei Bremerhaven und hat 2012 sein Studium der Kirchenmusik in Heidelberg und Edmonton (Kanada) abgeschlossen. Europameister aus Quirla Der 73-jährige Rassegeflügelzüchter Wolfgang Schlotter gewann im Dezember bei der 27. Europaschau in der Neuen Messe in Leipzig mit seiner Hühner-Kollektion der Rasse Zwerg-Sebright, goldschwarz gesäumt, den Titel. Gekrönt wurde Wolfgang Schlotters Europameistergewinn noch mit dem Preis des Europachampions für eines der vier Tiere seiner Kollektion. Katholische Kirche Kahla Die Katholische Kirchgemeinde Kahla erhielt im Dezember eine Spende in Höhe von Euro vom Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken. Das Geld ist für die Sanierung der Kapelle St. Nikolaus in Kahla vorgesehen. Schlossgasse Eisenberg Mitte Dezember 2012 wird in Eisenberg die Schlossgasse nach gut dreimonatiger Sanierung wieder für den Verkehr freigegeben. Im Januar berät der Eisenberger Stadtrat darüber, ob die Schlossgasse künftig eventuell zur Fußgängerzone erklärt wird. Stadt und Kreis kooperieren Der Saale-Holzland-Kreis und die Stadt Jena wollen auf den Gebieten des ÖPNV und der Schulnetzplanung enger koopieren. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss haben am 12. Dezember der Kreistag und der Jenaer Stadtrat auf ihren Sitzungen getroffen. Flugplatz Schöngleina Auf dem Verkehrslandeplatz Jena-Schöngleina nehmen zum Jahresende 2012 der Geschäftsführer Jan Gassel und Flugleiter Jürgen Wötzel ihren Abschied. Der Flugbetrieb bleibt weiterhin gewährleistet, teilt das Landratsamt mit. Eine Personalagentur ist beauftragt, geeignete Nachfolger zu finden. Abschied von Schulleiterin An der Eisenberger Grundschule Ost wurde am 14. Dezember die langjährige Schulleiterin Christiane Krehahn in den Ruhestand verabschiedet. Frau Krehahn war fast 40 Jahre lang im Schuldienst tätig gewesen, seit 1991 an der Ostschule. Die Schule war 2005 vom alten Standort in der Schlossgasse (jetzt Verwaltungsgebäude des Landratsamtes) in die Rosa- Luxemburg-Straße umgezogen. DRK-Kreisverband Der DRK-Kreisverband Jena-Eisenberg-Stadtroda hat auf seiner Jahresversammlung Mitte Dezember das Präsidium neu gewählt. Präsident Gerhard Bayer, der das Amt seit 1994 inne hat, wird demnach für weitere vier Jahre an der Spitze des Kreisverbands stehen. Energie-Kommune Schlöben Die Gemeinde Schlöben wird im Dezember von der Agentur für Erneuerbare Energien in Berlin als Energie-Kommune ausgezeichnet. Die Agentur würdigt mit dem Titel vorbildhafte kommunale Energieprojekte und stellt sie auf ihrem Internetportal vor. Wolfersdorfer Schloss Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz übergibt im Dezember einen Scheck über Euro für das Schloss Fröhliche Wiederkunft in Wolfersdorf. Das Geld hatte ein Unbekannter der Stiftung überlassen, mit dem Vermerk, dass es ausschließlich für dieses Schloss verwendet werden soll. Der Spender, der aus den alten Bundesländern kommt, hat für die kommenden Jahre weitere Zuwendungen in Aussicht gestellt. Die Euro sollen für die Sanierung der einsturzgefährdeten Turmhaube des Wolfersdorfer Schlosses verwendet werden. Lippersdorfer Kirchendecke Ebenfalls Euro übergibt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz für die Kirche St. Nicolai zu Lippersdorf. Der Fördervertrag dazu wurde Mitte Dezember unterzeichnet und in einem Festgottesdienst am 13. Januar 2013 offiziell übergeben. Seit 2010 war in der Kirchgemeinde Geld für die Sanierung der historischen Bilderdecke in der Kirche gesammelt worden. Dank zahlreicher Initiativen und privater Spenden - unter anderem auch von der Rudolf-August-Oetker-Stiftung kann der Verwendungszweck erweitert werden um dringend nötige Sanierungsarbeiten am Kirchturm. Zurück im Tourismusverband Die Stadt Eisenberg ist zum 1. Januar 2013 dem Thüringer Tourismusverband Jena-Saale- Holzland beigetreten. Das hatte der Stadtrat im Dezember beschlossen. Die Stadt hatte den Verband nach langjähriger Mitgliedschaft 2009 verlassen, weil der Sitz nach Kahla verlegt worden war. Künftig soll sich der Verbandssitz in Jena befinden und eine Zweigstelle in Eisenberg unterhalten werden. Hermsdorfer Autobahnpolizei Am Hermsdorfer Kreuz nimmt zum Jahresbeginn 2013 die neue Autobahnpolizeiinspektion ihre Arbeit auf. Sie ist ab sofort die zentrale Einsatz- und Führungsdienststelle der Autobahnpolizei in Thüringen und damit für 515 Autobahnkilometer im Freistaat zuständig. Sie hat rund 300 Mitarbeiter, mit zugeordneten Polizeistationen in Nordhausen, Zella-Mehlis und Waltershausen. Eisenberger Waldkrankenhaus Investitionen am Waldkrankenhaus: Am 18. Januar weiht das Sanitätshaus Rudolf Elle seine neuen Räumlichkeiten ein. Für rund eine halbe Million Euro wurde die ehemalige radiologische Praxis umgebaut und durch einen Anbau erweitert. Am selben Tag wird bekannt, dass der Haushaltsausschuss des Landtages grünes Licht gegeben hat für eine noch viel größere Investition: den Bau des neuen Bettenhauses. Das Land will dafür 30 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Buchaer Bürgermeister Dr. Lutz Redlich (69) aus Oßmaritz wurde am 20. Januar zum neuen Bürgermeister der Gemeinde Bucha gewählt. Er war der einzige Kandidat und erhielt 96,2 Prozent der abgegebenen Stimmen. 518 Bürger waren zur Wahl gegangen, das ist eine Beteiligung von 57 Prozent. Die Wahl war nötig geworden durch den Tod des langjährigen Bürgermeisters Arnd Lützelberger Über Hundertjährige Der ehemalige Grundschullehrer Walter Günthel feierte am Silvestertag 2012 in Hermsdorf seinen 102. Geburtstag. Er war damit der letzte von insgesamt acht Hochbetagten im Saale-Holzland-Kreis, die im vorigen 100 Jahre oder älter wurden - und der einzige Mann neben sieben Frauen. Allein im Januar 2013 standen weitere drei Geburtstage bei über Hundertjährigen im Landkreis an. Schönster Wanderweg Beim Wettbewerb Deutschlands schönste Wanderwege des Wandermagazins ist in diesem Jahr auch der Qualitätswanderweg Saale-Horizontale nominiert. Erstmals findet die Wahl als Publikumswahl statt. Bis zum 30. Juni kann jeder Wanderfreund im Internet auf der Seite www. wandermagazin.de/wahlbuero seine Stimme abgeben. Die Saale-Horizontale ist 71 Kilometer lang und in 17 Etappen unterteilt. Sie führt um Jena herum und durch die abwechslungsreiche Landschaft des Mittleren Saaletals. Zu den Höhepunkten auf der Strecke gehören die Dornburger Schlösser und Tautenburg im Saale-Holzland-Kreis. Der Wettbewerb läuft in zwei Kategorien ab: Touren (Tagestouren als Rund- oder Streckenwege) und Routen (mehrtägige Strecken- und Rundwanderwege). Die Auszeichnung der Gewinner erfolgt im im September in Düsseldorf.

7 Nr. 1 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 7 Schülerwerkstatt im Saale-Holzland-Kreis: Von Kunst bis Kochen Teilnehmer der 1. Schülerwerkstatt im Saale-Holzland-Kreis Wie wollen wir in Zukunft im Landkreis leben? Wird die Region nur noch aus Älteren bestehen - oder wird sie auch junge Menschen eine Heimat bieten, in der sie gerne wohnen, arbeiten und leben möchten? Welche Faktoren spielen dabei eine Rolle, und welche Entscheidungen müssen schon jetzt getroffen werden? - Mit diesen Fragen befasste sich Anfang Dezember die erste Schülerwerkstatt, die im Rahmen der Leitbildentwicklung des Landkreises und des Aktionsprogramms für regionale Daseinsvorsorge MORO (Modellprojekt Raumordnung) in Eisenberg stattfand. Rund 60 Schüler aus elf Schulen des Landkreises beteiligten sich in Workshops an der Entwicklung von Vorschlägen für die zukünftige Gestaltung unserer Region. Die sechs besten Ideen wurden am Ende von einer Jury, an der sich auch Landrat Der Winter ist noch nicht vorbei und mit ihm die Gefahr, dass Müll in der Tonne festfriert Andreas Heller beteiligte, bewertet. Einige Projekte sollen nun umgesetzt werden, zum Beispiel ein Kunstprojekt der Gymnasien Hermsdorf und Stadtroda. Hier sollen die im Kunstunterricht entstandenen Schülerwerk über eine eigene Firma vertrieben werden; der Erlös soll Anschaffungen in der Schule zugute kommen. Ein Kochprojekt, in dem Schüler gemeinsam mit älterne Menschen den Schulgarten in Kahla wiederbeleben wollen, fand ebenfalls gute Resonanz. Die Ideen sollen nun gesammelt und aufgearbeitet werden. Die Schülerwerkstatt habe gezeigt, so die Veranstalter, dass sich die Jugendlichen für ihren Landkreis interessieren und dass ihre Meinung etwas zählt. Die Werkstattidee soll in diesem Jahr fortgeführt werden. Ein Video ist im Internet auf mediatheq zu sehen. Es dauert noch gut anderthalb Monate bis zum Frühjahrsanfang, bis dahin kann uns noch der eine oder andere Wintereinbruch ereilen. So lange besteht auch die Gefahr, dass bei Frost die Abfälle in den Mülltonnen festfrieren und die Tonnen nicht ordentlich geleert werden können. Dazu teilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des SHK Folgendes mit: Wenn Abfallbehälter auf Grund des Festfrierens nicht ordnungsgemäß geleert werden können, besteht für den Gebührenzahler kein Anspruch auf Erlass oder Ermäßigung der Gebühr für eine nicht oder nicht vollständig erfolgte Kippung. Weil die Abfallbehälter gerade bei starkem Frost durch Stöße oder starkes Rütteln leicht zu beschädigen sind, können die Müllwerker Tonnen mit festgefrorenem Inhalt nicht mit Gewalt leeren. Deshalb rät der Abfallwirtschaftsbetrieb: Wer als Privatperson oder gewerblicher Kunde die Möglichkeit hat, die Mülltonnen vor Frost geschützt unterzustellen, sollte dies unbedingt tun. Wer diese Möglichkeit nicht hat, kann dem Abfallentsorgungsbetrieb helfen, indem er den Inhalt der Tonne von der Behälterwand löst. Die Müllwerker sind insbesondere aus hygienischen Gründen nicht verpflichtet, angefrorene Abfälle aus den Tonnen zu lösen. Das sollte der Gebührenzahler, aus eigenem Interesse, selbst tun. Spendenübergabe im Kindergarten Tautenburg Ein warmer Geldregen ging Ende des Jahres auf den Kindergarten Sterntaler in Tautenburg nieder. Über einen Spendenscheck in Höhe von Euro konnten Kindergartenleiterin Heike Osse und Armin Huber, Vorsitzender des Kindergartenträgervereins Sterntaler e. V., freuen. Den Scheck überreichten, im Beisein von Landrat Andreas Heller und Bürgermeister Daniel Lerche, Stefan Berg von der Volkswagen Bank GmbH und Rolf Fischer, Inhaber des gleichnamigen Autohauses in Jena. Dank des Engagements von Herrn Fischer unterstützte die Bank erstmals ein Projekt am Standort eines Volkswagen- Händlers mit 750 Euro. Herr Fischer hielt sein Versprechen Thüringer Polizeipräsident besucht Polizeiinspektion Saale-Holzland Stadtroda, Eisenberg und Kahla waren die Stationen für Thüringens Polizeipräsident Winfried Bischler, als er am 21. Januar der Polizeiinspektion Saale-Holzland einen Besuch abstattete. Am Hauptsitz der PI in Stadtroda sprach er unter anderem über die eingeleitete Polizeistrukturreform. Die sehe er auf einem guten Weg, und mit dem erreichten Stand sei er zufrieden, auch wenn bei einer so umfangreichen Reform noch nicht alles hundertprozentig laufen könne. Der Polizeipräsident warb dafür, dass die Polizei noch mehr Präsenz auf den Straßen zeigt, und lobte in diesem Zusammenhang die Aktivitäten im Bereich der hiesigen Polizeiinspektion, die PI-Chef und spendete dieselbe Summe. Heike Osse brennt für ihren Kindergarten und ist bei allen Projekten mit viel Engagement dabei. So sind nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern begeistert und haben viel Freude an ihrem Sterntaler. Der Verein Sterntaler e.v. wurde 1995 gegründet, zählt heute mehr als 20 Mitglieder, von denen jeder gern mit anpackt und so das Leben im Kindergarten aktiv gestalten kann. Er ist im Landkreis der einzige Kindergarten, der sich in privater Trägerschaft befindet. Vereinsvorsitzender Armin Huber ist sich sicher, dass Orte so jung bleiben und damit eine Zukunft haben. Der Landrat bestätigte dies und würdigte das Engagement in Tautenburg. Spendenübergabe im Kindergarten Sterntaler in Tautenburg Ende des Nichtamtlichen Teiles Peter Oertel genannt hatte. Fahrradstreifen seien ein probates Mittel, um mit Leuten ins Gespräch zu kommen, sagte Winfried Bischler. Dazu könnten auch Streifenwagenbesatzungen beitragen, wenn sie in einer Stadt oder im Dorf einfach mal anhalten und ein paar Meter zu Fuß gehen. Die Polizeiinspektion Saale- Holzland ist mit dem Sitz in Stadtroda und ihren beiden Außenstellen in Eisenberg und Kahla für ein rund 800 Quadratkilometer großes Einzugsgebiet zuständig, in dem ca Menschen leben. Bei der Kriminalitätsaufklärung liegen die Polizisten in der PI Saale-Holzland mit über 60 Prozent auf einem vorderen Platz in Thüringen.

8 Nr. 1 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 8 Amtlicher Teil SAALE-HOLZLAND-KREIS - Der Landrat - Öffentliche Ausschreibung Der Saale-Holzland-Kreis als Eigentümer verkauft auf dem Weg der Öffentlichen Ausschreibung gegen Höchstgebot das unbebaute Flurstück Gemarkung Stadtroda, Flur 2, Flurstück 559/3 Stadtroda, Schloßstraße 5a Die Grundstücksgröße beträgt m 2. Das Grundstück war bebaut mit einem Verwaltungsgebäude, welches seit 2008 leer stand und in 2011 abgerissen wurde. Das Mindestgebot beträgt Kaufangebote sind unter Angabe des beabsichtigten Nutzungszweckes sowie Beifügung einer Finanzierungsbestätigung bis 28. Februar 2013 im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Ausschreibung Schloßstraße 5a - bitte nicht öffnen an folgende Anschrift zu richten: Saale-Holzland-Kreis Landratsamt Submissionsstelle Im Schloß Eisenberg Besichtigungstermine können ab sofort telefonisch unter /70178 oder per unter gm@lrashk.thueringen. de vereinbart werden. Der Saale-Holzland-Kreis ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. gez. Heller Informationen aus dem Kreistag und seinen Ausschüssen Informationen aus dem Kreistag Sitzung des Kreistages Auf Einladung des Landrates trat am Mittwoch, dem , der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises im Kaisersaal des Landratsamtes in Eisenberg zu seiner 16. Sitzung zusammen. An der Sitzung nahmen 43 Kreistagsmitglieder, Gäste sowie Vertreter der Presse teil. Die Sitzung war unterteilt in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Sitzungsteil. Tagesordnung: öffentlicher Sitzungsteil: 1. Vergabe des Umweltpreises des Saale-Holzland-Kreises Abberufung Rechnungsprüferin 3. Bestellung stellvertretende Werkleitung 4. Bestellung Schriftführer/Abberufung Schriftführerin 5. Überarbeitung der Vergabekriterien des Förderpreises für zukunftsweisende Projekte für Schülerinnen und Schüler des Saale-Holzland-Kreises 6. Neufassung der Vergabe- und Entgeltordnung für die Benutzung von Schulräumen, Schulsportanlagen und sonstigen schulischen Einrichtungen des Saale-Holzland-Kreises durch Dritte 7. Beteiligungsbericht des Saale-Holzland-Kreises an Unternehmen des privaten Rechts nach 75 a Thüringer Kommunalordnung für das Geschäftsjahr Haushaltssatzung/-plan des Saale-Holzland-Kreises für das Haushaltsjahr Leitbild Energie des Saale-Holzland-Kreises 10. Grundsatzbeschluss ÖPNV und Schulnetzplanung 11. Anfragen 12. Genehmigung der Niederschrift der 15. Sitzung des Kreistages vom Informationen Der Kreistag fasste in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse: Beschluss K /12 Auf der Grundlage der 114, 115 i. V. mit 81, Abs. 3 und 4 ThürKO beruft der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises Frau Sabine Kallus als Prüferin im Rechnungsprüfungsamt des Saale- Holzland-Kreises ab. Beschluss K /12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises bestellt Frau Sabine Kallus mit Wirkung vom als stellvertretende Werkleiterin des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Saale-Holzland-Kreises. Beschluss K /12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt unter Zugrundelegung der 122, 42 Thüringer Kommunalordnung Herrn René Rehfeld zum Schriftführer für die zu fertigten Niederschriften der Sitzungen des Kreistages zu bestellen. Beschluss K /12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt unter Zugrundelegung der 122, 42 Thüringer Kommunalordnung Frau Christine Both als stellvertretende Schriftführerin für die zu fertigten Niederschriften der Sitzungen des Kreistages abzubestellen. Beschluss K /12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises bestätigt die geänderten Kriterien für die Vergabe des Förderpreises für zukunftsweisende Projekte für Schülerinnen und Schüler der Schulen des Saale-Holzland-Kreises gemäß Anlage. Beschluss K /12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt in der Sitzungsvorlage K 05-16/12 unter Punkt III - Überlassung von Schulsportanlagen, Nr. 14 vor der Textpassage angebracht bzw. vorhandene nicht entfernt. das Wort unveränderlich einzufügen. Beschluss K /12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Änderung der Vergabe- und Entgeltordnung für die Benutzung von Schulräumen, Schulsportanlagen und sonstigen schulischen Einrichtungen des Saale-Holzland-Kreises durch Dritte, gemäß Anlage. Beschluss K /12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die 16. Kreistagssitzung für eine kurze Pause zu unterbrechen. Beschluss K /12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2013 auszusetzen. Beschluss K /12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt den Landrat zu beauftragen, schnellstmöglich eine Beratung der Fraktions-vorsitzenden einzuberufen, um Nachbesserungen am Haushalt 2013 vorzunehmen und eine mittelfristige Strategie zur Haushaltskonsolidierung aufzustellen. Beschluss K /12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt sich in einer Sondersitzung Ende Januar/Anfang Februar 2013 mit der erneuten Vorlage der Haushaltssatzung 2013 sowie der mittelfristigen Strategie zur Haushaltskonsolidierung zu befassen.

9 Nr. 1 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 9 Beschluss K /12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt das Leitbild Energie des Saale-Holzland-Kreises gemäß Anlage. Beschluss K /12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt den mit Sitzungsvorlage Nr. K 09-16/12 eingebrachten Beschlussvorschlag um die Thematik einer kooperativen Zusammenarbeit im Bereich Tourismus zu ergänzen. Beschluss K /12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beauftragt den Landrat, gemeinsam mit Vertretern der Stadt Jena Gespräche zu führen, mit dem Ziel, eine kooperative Zusammenarbeit hinsichtlich des ÖPNV, einer koordinierten Schulnetzplanung sowie im Bereich Tourismus zwischen dem Saale-Holzland-Kreis und der Stadt Jena zu beiderseitigem Nutzen anzustreben. Beschluss K /12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises genehmigt die Niederschrift seiner 15. Sitzung vom Informationen aus dem Jugendhilfeausschuss Der Jugendhilfeausschuss fasste in seiner 15. Sitzung am nachfolgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung: JHA 77-15/12 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises beschließt unter Zugrundelegung der 122, 42 Thüringer Kommunalordnung Herrn René Rehfeld zum Schriftführer für die zu fertigten Niederschriften der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses zu bestellen. JHA 78-15/12 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises genehmigt die Niederschrift der 14. Sitzung vom Der Jugendhilfeausschuss fasste in seiner 16. Sitzung am nachfolgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung: JHA 79-16/12 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises räumt Frau Lützkendorf vom Bildungswerk Blitz e.v. und Herrn Scheide von der AWO Dienstleistungsgesellschaft Ostthüringen mbh Rederecht zu Tagesordnungspunkt 1 ein. JHA 80-16/12 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises empfiehlt dem Kreistag den Entwurf zum Haushalt 2013 im Bereich des Jugendamtes zur Beschlussfassung. JHA 81-16/12 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreis erteilt dem Verein Ländliche Kerne e.v. zur Sanierung des Fußbodenunterbaus der Jugendclubräumlichkeiten in Schkölen eine Förderzusage in Höhe von 3.652,00. JHA 82-16/12 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises genehmigt die Niederschrift der 15. Sitzung vom Vergabe- und Entgeltordnung für die Benutzung von Schulräumen, Schulsportanlagen und sonstigen schulischen Einrichtungen des Saale-Holzland-Kreises durch Fremdnutzer Auf der Grundlage des 101 Thüringer Kommunalordnung, der 1, 2, 14, 15 des Sportfördergesetzes und der Sportförderungsrichtlinie des Saale-Holzland-Kreises in ihren jeweils gültigen Fassungen hat der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises am mit Beschluss-Nr. K /12 die Vergabe- und Entgeltordnung für die Benutzung von Schulräumen, Schulsportanlagen und sonstigen schulischen Einrichtungen des Saale-Holzland-Kreises durch Fremdnutzer in der folgenden Fassung bestätigt. Inhaltsverzeichnis I. Geltungsbereich / Allgemeine Bestimmungen II. Nutzung schulischer Einrichtungen am Wochenende, an Feiertagen und in den Ferien III. Überlassung von Schulsportanlagen IV. Überlassung von sonstigen schulischen Einrichtungen V. Hausrecht VI. Beendigung des Mietverhältnisses VII. Rechte und Pflichten des Nutzer A. Allgemeine Benutzungspflichten B. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen C. Schlüssel/Transponder D. Verkauf von Getränken und Nahrungsmitteln VIII. Haftung IX. Entgelterhebung A. Allgemeines B. Befreiung von Entgelten C. Ermäßigungen D. Sonderregelungen für bereits bestehende Nutzungsvereinbarungen E. Zahlungsbedingungen X. Inkrafttreten Anlage 1 Festsetzung der Entgelte bei kostenpflichtiger Überlassung von schulischen Einrichtungen I. Geltungsbereich / Allgemeine Bestimmungen 1. Um die Lesbarkeit dieser Vergabe- und Entgeltordnung zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll. 2. Die Vergabe- und Entgeltordnung gilt für die Nutzung von Schulräumen (Klassenräume, Aulen, Fachräume, Schülercafés, Mensen), Schulsportanlagen (Turnhallen, Gymnastikräume, Sportplätze, Minispielfelder), Freiflächen (Pausenhöfe, Parkplätze) und sonstigen schulischen Einrichtungen des Saale-Holzland-Kreises - nachfolgend Landkreis genannt Schulräume, Schulsportanlagen und Freiflächen - nachfolgend schulische Einrichtung/en genannt - dienen vorrangig der Erfüllung der Bildungsaufgaben im Rahmen des Thüringer Schulgesetzes. Soweit sie zeitlich hierfür nicht in Anspruch genommen werden, können sie auf Antrag auch Fremdnutzern überlassen werden. 4. Zuständig für die Überlassung der schulischen Einrichtungen an Fremdnutzer - nachfolgend Nutzer genannt - ist das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement des Landratsamtes. Die Verwaltung leitet den Antrag ggf. der zuständigen Schulleitung zur Stellungnahme zu und entscheidet nach deren Antwort über den Antrag. 5. Für eine Fremdnutzung stehen die schulischen Einrichtungen nach Ende des Schulbetriebes montags bis freitags in der Regel zwischen 17:00 und 22:00 Uhr zur Verfügung. Die Benutzung kann schon früher gestattet werden, wenn die Einrichtungen nicht für schulische Zwecke benötigt werden. 6. Die Nutzung (einmalig oder periodisch wiederkehrend) ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag muss die Art der Veranstaltung, die gewünschte Einrichtung und eine genaue Zeitbestimmung enthalten. Als Antrag sind die vom Gebäudeund Liegenschafts-management bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.

10 Nr. 1 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Ein Anspruch auf Überlassung von schulischen Einrichtungen, insbesondere auf die Zurverfügungstellung bestimmter Belegungszeiten, besteht nicht. Das Recht der Nutzung folgt aus dem Abschluss einer Nutzungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und dem Nutzer. Dieser darf die ihm eingeräumten Nutzungszeiten ohne ausdrückliche Zustimmung des Landkreises weder anderen überlassen noch weiter- oder untervermieten. Nutzer, die die Vertragsbedingungen mehrfach nicht eingehalten haben, können von der Vergabe ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber trifft das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement. 8. Schulische Einrichtungen können in Ausnahmefällen kommerziellen Nutzern überlassen werden. Die Durchführung politischer Veranstaltungen und Veranstaltungen mit jugendgefährdendem Inhalt sind in schulischen Einrichtungen nicht gestattet. 9. Das Nutzungsrecht für Dauerbeleger kann ein- oder mehrmalig im Jahr entfallen bei dringendem Eigenbedarf, bei betriebsbedingten Schließungen (Instandhaltungsmaßnahmen, Havariefälle usw.) sowie bei Veranstaltungen, die durch die Verwaltung oder Schule als vorrangig eingestuft werden. Ein Entschädigungs-/Ersatzanspruch entsteht dadurch nicht. 10. Der Zutritt zu schulischen Einrichtungen ist nicht gestattet für Personen, gegen die ein Hausverbot ausgesprochen worden ist. II. Nutzung schulischer Einrichtungen am Wochenende, an Feiertagen und in den Ferien 1. Am Wochenende, in den Ferien und an Feiertagen können die schulischen Einrichtungen in Form einer gesonderten Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Der Landkreis ist jedoch befugt, die Einrichtungen zur Durchführung von Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten sowie aus wirtschaftlichen Gründen zu schließen. Die Termine sind den Nutzern rechtzeitig durch Aushang bekannt zu geben. In den Weihnachtsferien ist eine Nutzung der schulischen Einrichtungen generell nicht möglich. 2. Gemäß 6 Thüringer Feiertagsgesetz besteht am Karfreitag ganztägig, am Volkstrauertag und am Totensonntag ab 3:00 Uhr ein generelles Verbot von öffentlichen sportlichen Veranstaltungen. Am Tag vor dem ersten Weihnachtsfeiertag (Heiliger Abend) gilt das Verbot ab 15:00 Uhr. Sollte der Nutzer dennoch eine öffentliche sportliche Veranstaltung durchführen wollen, so hat er die entsprechende Ausnahmegenehmigung selbstständig einzuholen und dem Gebäude- und Liegenschaftsmanagement bei Antragstellung vorzulegen. 3. In den Ferien, am Wochenende und an Feiertagen während der Heizperiode werden die schulischen Einrichtungen lediglich im reduzierten Betrieb beheizt. Von dieser Regelung kann abgewichen werden, wenn die besondere Nutzung der Schulräume und Sporthallen (z.b. für Turniere, Wettkämpfe, Feierlichkeiten) es rechtfertigt. Eine rechtzeitige vorherige Anmeldung beim Gebäude- und Liegenschaftsmanagement ist erforderlich. 4. Während der Ferien erfolgt nur eine sehr eingeschränkte Reinigung der Schulräume, Schulsporthallen und Funktionsräume. Die Nutzer haben daher die Räumlichkeiten in einwandfreiem und sauberem Zustand zu hinterlassen. Entstandener Müll, insbesondere Bio-Abfälle, sind von den Nutzern in eigener Zuständigkeit außerhalb von auf dem Schulgrundstück befindlichen Behältnissen zu entsorgen. Rückstände von klebrigen Getränken sind feucht/nass zu entfernen. III. Überlassung von Schulsportanlagen 1. Alle Schulsportanlagen können für nicht auf Erwerb gerichtete sportliche Betätigung auf der Grundlage der Sportförderungsrichtlinie des Saale-Holzland-Kreises einmalig oder periodisch wiederkehrend zur Verfügung gestellt werden. 2. Für die Vergabe gilt folgende Reihenfolge: a) Schulsport an Schultagen b) gemeinnützige Sportvereine des Saale-Holzland-Kreises c) Freiwillige Feuerwehren des Saale-Holzland-Kreises d) Kreisvolkshochschule Saale-Holzland e. V. e) Kindergärten, gesundheitsfördernde Gruppen u. a. des Saale-Holzland-Kreises f) sonstige sportinteressierte Gruppen 3. Ständige Nutzer von Schulsportanlagen müssen ihren Bedarf bis spätestens für das im laufenden Kalenderjahr beginnende Schuljahr anmelden. Das entsprechende Antragsformular wird den Vereinen ab Mitte April zur Verfügung gestellt. Die Nutzungsvereinbarung ist jeweils für ein Schuljahr gültig. 4. Bei Mehrfachanträgen und Zeitüberschneidungen entscheidet das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement über die Vergabe. Verspätet eingegangene Anträge können nur im Rahmen freier Kapazitäten berücksichtigt werden. 5. Sporthallen werden vorrangig solchen Gruppen zugewiesen, die auf Grund ihrer Sportart hallengebunden sind. Daher sind sie bevorzugt für traditionelle Hallensportarten (Basketball, Volleyball, Handball, Turnen, Gymnastik, Aerobic, Badminton etc.) mit großem Flächenbedarf und Höhenanspruch sowie mit großen Gruppen zu vergeben. Vorrang bei der Vergabe von Sporthallen haben weiterhin: - Kinder- und Jugendmannschaften in der Zeit von 16:00 bis 20:00 Uhr - Wettkampfsport vor Breitensport 6. Die Sporthallennutzung darf ausschließlich im Rahmen des jeweils gültigen Belegungsplanes und nur für die in der Nutzungsvereinbarung angegebene Sportart erfolgen. Jede andere Nutzung, die nicht im Belegungsplan vermerkt ist, stellt eine unbefugte Nutzung dar. Der Zutritt in die Sporthalle und die dazugehörigen Nebenräume wird nur im Beisein eines Übungsleiters und frühestens 15 Minuten vor Beginn der im Belegungsplan aufgeführten Zeiten gestattet. Die Benutzungszeiten schließen die Zeit für Duschen, Waschen und Umkleiden ein. Die Sportanlagen mit ihren Nebenräumen müssen bis 22:00 Uhr geräumt sein. 7. Die Mindestteilnehmerzahl pro Halleneinheit während des Übungs- und Trainingsbetriebes oder sonstiger sportlicher Veranstaltungen beträgt 8 Personen. 8. Fußballspielen ist ausschließlich mit zugelassenen Hallenfußbällen gestattet. 9. In den Hallen liegt ein Belegungsbuch für Sporthallen aus, in dem der jeweils die Halle übernehmende Übungsleiter unter anderem den ordnungsgemäßen Zustand der Halle, ihrer Einrichtungen und Geräte bestätigt bzw. festgestellte Schäden/Mängel bei Übernahme bzw. Übergabe einträgt. Der Hausmeister kontrolliert am nächsten Tag vor der ersten Hallennutzung die Halle und bestätigt dies im Belegungsbuch. 10. Die in den Schulsporthallen ausgehängte Hallenordnung ist von allen Nutzern unbedingt einzuhalten. 11. Bei Wochenend- und Feiertagsveranstaltungen in den 3 Wettkampfhallen des Landkreises (Gymnasium Eisenberg, Regelschule Stadtroda, Regelschule Kahla) werden die Dienste eines Hallenwartes in Anspruch genommen. Er öffnet und schließt die Halle. Ein Öffnen/Betreten der Sporthalle ohne Beisein des Hallenwartes ist untersagt. Dem Gebäude- und Liegenschaftsmanagement obliegt es, den Hallenwartdienst auch für Veranstaltungen an Werktagen in Anspruch zu nehmen, wenn es aus Sicherheitsgründen als erforderlich erscheint. Den Weisungen des Hallenwartes ist Folge zu leisten. 12. Auf Antrag können die Nutzer bei Sportveranstaltungen, die nicht zum Trainingsbetrieb gehören, eine flexible Werbung in den Sporthallen anbringen. Nach Beendigung der Veranstaltung sind die Werbelogos unverzüglich zu entfernen. Die Werbung darf nicht gegen die allgemein im Sport gültigen Grundsätze von Ethik und Moral verstoßen. 13. Sporthallen mit Zuschauertribünen dürfen nur bis zur Höchstbesucherzahl belegt werden. Bei beweglichen Tribünenanlagen darf der Auf- bzw. der Abbau nur auf Weisung des Hallenwartes erfolgen. 14. Zusätzliche Spielfeldmarkierungen des Hallenbodens dürfen nicht unveränderlich angebracht bzw. vorhandene nicht entfernt werden. IV. Überlassung von sonstigen schulischen Einrichtungen 1. Die Benutzung von schuleigenen Musikinstrumenten und anderen Geräten wird sachkundigen Personen nur aufgrund besonderer Vereinbarungen gestattet. Dazu gehören auch die PC-Ausstattungen der Schulen. 2. Der Nutzer hat eigenes Verbrauchsmaterial (Papier, Kreide etc.) zu verwenden.

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