Ist es möglich, einen Antrag auf familienbedingte Teilzeit aus dienstlichen Gründen abzulehnen?
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- Anton Richard Langenberg
- vor 7 Jahren
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1 Frequently Asked Questions (FAQ) 1. Arbeitszeit- und Laufbahnrecht Welche Überlegungen gibt es, die aus Teilzeit und Langzeitkonten resultierenden Vakanzen zu kompensieren? Wird die Sollorganisation entsprechend angepasst? Wird es einen Personalpool geben? Personalstrukturell sind auf Leerstellen geführte Soldatinnen und Soldaten berücksichtigt, um insbesondere lebensphasenbedingte Vakanzen (z.b. Elternzeit, Betreuungsurlaub und Teilzeit) zu kompensieren. Hierzu ist mit der zweiten Novellierung des Personalstrukturmodells 185 zusätzlich ein regenerativer Vorhalt mit zusätzlichen Einstellungen, Weiterverpflichtungen sowie Laufbahn- und Statuswechseln ausgeplant worden. Dies wird bereits beginnend ab diesem Jahr personalbedarfsplanerisch umgesetzt. Damit werden schrittweise in den nächsten Jahren zusätzliche Umfänge zur Kompensation lebensphasenbedingter Vakanzen bereit stehen. Voraussetzung sind hinreichend treffsichere Annahmen zur notwendigen fachlichen Qualifikation der betreffenden Personengruppen. Die für Personalbedarfsplanung zuständigen Stellen sind zuversichtlich, dies mit kontinuierlicher Nachjustierung, basiert auf Erfahrungswerten, hinreichend präzise leisten zu können. Im Ministerium und in der Bundeswehr existiert noch keine einheitliche Regelung für die Kompensation von Vakanzen, welche durch Teilzeitbeschäftigung o.ä. entstehen. Diese Vakanzen sollen durch zusätzliches Personal kompensiert werden, welches nicht auf Dienstposten der Sollorganisation, sondern ausschließlich im Personalwirtschaftssystem (PersWiSys) innerhalb des Organisations- und Stellenplans der Bundeswehr (OSPBw) geführt wird. Die genauen Regelungen hierzu befinden sich gerade in der Erarbeitung. Daher kann diese Frage derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Eine Kompensation der aus Langzeitkonten zukünftig resultierenden Vakanzen ist hingegen aus personalplanerischer Sicht derzeit nicht vorgesehen, sondern hat durch eine ablauforganisatorische Anpassung des Dienstbetriebes zu erfolgen. Ist es möglich, einen Antrag auf familienbedingte Teilzeit aus dienstlichen Gründen abzulehnen? Die Teilzeitbeschäftigung soll bewilligt werden, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreut oder pflegt und zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Wenn ich als Vorgesetzter einen Dienstposten für teilzeitfähig erkläre, muss ich dann befürchten, dass die Erforderlichkeit des Dienstpostens gänzlich in Frage gestellt wird mit der Folge, dass der Dienstposten ggf. wegfällt? Nein, ein solcher Zusammenhang besteht nicht. Seite 1 von 11
2 Bin ich durch die neuen Arbeitszeitregeln als Vorgesetzter in meiner Flexibilität nicht eingeschränkt, weil ich zum Beispiel Pendlern nun nicht mehr einfach so freigeben kann, wenn dies aus familiären Gründen notwendig ist? Auch mit den zukünftigen Regelungen der Arbeitszeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten (AZVS) bin ich in meiner Flexibilität als Vorgesetzter hinsichtlich von Individualregelungen nicht eingeschränkt. Da die Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich aber eine regelmäßige Arbeitszeit von 41 Wochenstunden netto zu leisten haben, müssen entsprechende Ausgleichsansprüche erwirtschaftet werden. Wie werden die Arbeitszeitregelungen gehandhabt, wenn sich Hafenliegezeiten mit zwei- bis dreitägigen Seefahrten abwechseln (z. B. eine Woche raus, 3 Tage Hafen, 3 Tage raus, 1 Tag Hafen etc.)? Mehrtägige Seefahrten gehören zu den Tätigkeiten, deren Besonderheiten die Festlegung einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht zulassen. Hier ist beabsichtigt, dass ein pauschalierter Ausgleich der besonderen zeitlichen Belastungen erfolgt. Hafenliegezeiten zählen dagegen zum Grundbetrieb. Die genauen Regelungen bezüglich des Wechsels von einem System zum anderen befinden sich gerade in der Erarbeitung. Daher kann diese Frage derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Schließen Teilzeit und Elterngeld einander aus? Diese Frage steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang zum Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Artikelgesetz). Teilzeitbeschäftigte Soldatinnen und Soldaten können Anspruch auf Elterngeld haben und elterngeldberechtigte Soldatinnen und Soldaten können teilzeitbeschäftigt sein. Sind Wach- und Sonderdienste von den Arbeitszeitregelungen umfasst? Ja. Wach- und Sonderdienste zählen zum Grundbetrieb der Streitkräfte und sind somit von der Arbeitszeitverordnung Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich erfasst. Es wird aber Regelungen geben, um den Besonderheiten solcher Dienste angemessen Rechnung tragen zu können. Sind Schulen bzw. die Laufbahnausbildung von den Arbeitszeitregelungen umfasst? Dienst an Schulen und die Laufbahnausbildung zählen zum Grundbetrieb der Streitkräfte und fallen somit grundsätzlich unter die Regelungen der Arbeitszeitverordnung Soldatinnen und Soldaten. Es wird aber Regelungen geben, um den Besonderheiten von Ausbildungen angemessen Rechnung tragen zu können. Seite 2 von 11
3 Sind auch die einsatzgleichen Verpflichtungen von den Arbeitszeitregelungen ausgenommen? Die entsprechenden Regelungen, wann bei einsatzgleichen Verpflichtungen die Festlegung einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht möglich ist, werden gerade erarbeitet. Daher kann diese Frage derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Wer genehmigt im Rahmen der Ansparmöglichkeit von Wochenstunden auf Langzeitkonten die Erhöhung von 41 auf bis zu 44 Wochenstunden? Die Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf Antrag auf bis zu 44 Stunden wegen Angemessenheit und Zweckmäßigkeit für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erfolgt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie bei Beamtinnen und Beamten durch die Dienststellenleitung; bei den Soldatinnen und Soldaten wird diese Aufgabe regelmäßig von den Disziplinarvorgesetzten wahrgenommen. Habe ich einen Anspruch auf die Erhöhung von 41 auf 44 Wochenstunden? Nein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen die Führung eines Langzeitkontos gestattet worden ist, kann die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf ihren Antrag auf bis zu 44 Stunden erhöht werden, wenn dies für die Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben angemessen und zweckmäßig ist. Verfallen die auf den Langzeitkonten angefallenen Stunden, wenn ich diese vor einer Versetzung zu einer anderen Dienststelle nicht abbauen kann? Eine Verfallsregelung ist nicht vorgesehen. Kann das Guthaben auf dem Langzeitkonto ausgezahlt werden? Eine finanzielle Abgeltung findet nicht statt. Warum kann ich nur maximal Stunden auf dem Langzeitkonto ansparen? Es handelt sich zunächst um ein bis zum 31. Dezember 2020 befristetes Experiment. Aus diesem Grunde wurde der Stundenbetrag, der sich aus der fünfjährigen Ansparphase bei Beamtinnen und Beamten maximal errechnet, auf Stunden aufgerundet. Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wurde diese Obergrenze von Stunden für die Soldatinnen und Soldaten übernommen, was es bei der Evaluierung überdies erleichtert, die Erfahrungen im Bereich der Soldatinnen und Soldaten mit den Erfahrungen im Bereich der Zivilbeschäftigten zu vergleichen. Seite 3 von 11
4 Warum ist die Möglichkeit des Ansparens auf dem Langzeitkonto auf 5 Jahre begrenzt? Es handelt sich zunächst um eine bis zum 31. Dezember 2020 befristete Erprobung mit einer fünfjährigen Ansparphase. Wann habe ich einen Anspruch darauf, das Langzeitguthaben abzubauen? Der Freistellungsantrag kann aus dienstlichen Gründen abgelehnt werden. In diesem Fall ist der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter mitzuteilen, in welchem anderen Zeitraum eine Freistellung in dem beantragten Umfang möglich ist. Wie erfolgt die Nachweisführung von Langzeitkonten und Überstunden? Angestrebt ist eine automatisierte Kontenführung. Wann liegt Mehrarbeit im Sinne der neuen Arbeitszeitregelungen vor? Wie grenzt sich Mehrarbeit von Überstunden ab? Wie verhält sich das an Dienststellen, die mit Dienstplänen arbeiten? Mehrarbeit ist explizit als solche angeordnete/befohlene Arbeitszeit, die, soweit sie nicht in Freizeit ausgeglichen werden kann, nach Inkrafttreten der geplanten Mehrarbeitszeitvergütungsverordnung für Soldatinnen und Soldaten und der Arbeitszeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten (AZVS) finanziell abgegolten werden wird. Überstunden ist in Bereichen mit flexibler Arbeitszeitgestaltung erbrachte Arbeitszeit, die im Grundbetrieb über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus aus eigener Arbeitszeitgestaltung heraus erbracht wird. Sie kann innerhalb des Kalenderjahres innerhalb der flexiblen Arbeitszeit ausgeglichen werden, ist nach derzeitiger Weisungslage bis zu 40 Stunden auf das Folgejahr übertragbar und ist finanziell nicht ausgleichsfähig. An Dienststellen mit Dienstplänen, also mit einheitlicher fixer Festsetzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, ist bei einer geplanten darüber hinausgehenden Inanspruchnahme der jeweilige Dienstplan zu ergänzen (mit der Folge einer geringeren Inanspruchnahme in Folgezeiträumen) oder Mehrarbeit anzuordnen bzw. zu befehlen. Wer kann Mehrarbeit anordnen? Gemäß derzeitigem Entwurf der AZVS sind für die Anordnung oder den Befehl der Mehrarbeit Disziplinarvorgesetzte oder Dienststellenleitungen zuständig. Wird jetzt überall die automatische Zeiterfassung eingeführt? Seite 4 von 11
5 Die notwendigen Maßnahmen für die Einführung einer flächendeckenden automatisierten Zeiterfassung werden erarbeitet. Wann mit der Einführung der flächendeckenden automatisierten Zeiterfassung zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht absehbar. Es wird voraussichtlich zunächst eine softwaregestützte Übergangslösung geben. Wie kann das sein, dass Urlaub in Arbeitszeit umgewandelt und auf ein Langzeitkonto gespart werden kann statt die Urlaubstage zur Erholung zu nutzen? Wie ist das mit dem Sinn und Zweck des Urlaubs vereinbar? Bereits heute wird in begrenztem Umfang zugelassen, Erholungsurlaub zur Kinderbetreuung anzusparen ( 7a der Erholungsurlaubsverordnung). Auch im Bereich der Langzeitkonten wird nur die Ansparung von nach Stunden zu berechnendem Erholungsurlaub bis zu dem in 7a der Erholungsurlaubsverordnung vorgesehenen Umfang gestattet, um eine jährliche Mindesterholung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch vier Wochen Erholungsurlaub sicherzustellen. Was ist das Blockmodell? Wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, kann bei Teilzeitbeschäftigung die Zeit einer Freistellung bis zu drei Monaten zusammengefasst werden. Wird die Freistellung an das Ende der bewilligten Teilzeitbeschäftigung gelegt, darf sie bis zu einem Jahr zusammengefasst werden. Teilzeitbeschäftigungsmodelle mit Tätigkeitsphasen und Freistellungsphasen werden Blockmodell genannt. Warum kann die auf einem Langzeitkonto erwirtschaftete Arbeitszeit bei Beamtinnen und Beamten nach Vollendung des 60. Lebensjahres und bei Soldatinnen und Soldaten drei Jahre vor Erreichen der besonderen Altersgrenze nicht mehr über Freistellung im Blockmodell abgebaut werden? Die Bundesregierung hat sich für die Beamtinnen und Beamten, ebenso wie das BMVg für die Soldatinnen und Soldaten, aus übergeordneten beamten- und soldatenrechtlichen Gründen gegen solche Überlegungen entschieden. Sind Spieße an Schulen von der Möglichkeit der Beförderung zum Oberstabsfeldwebel (OStFw) ausgenommen? Die Veränderungen im Laufbahnrecht der Soldatinnen und Soldaten betreffen lediglich die Streichung einer Vorschrift, die bislang Beförderungen von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit (SaZ) zum OStFw ausschloss. 2. Attraktivität der Besoldung Seite 5 von 11
6 Unter welchen Voraussetzungen kann Mehrarbeit finanziell abgegolten werden? Mehrarbeit (s.o.) kann im Grundbetrieb finanziell vergütet werden, wenn sie u.a. den Soldaten mehr als 5 Stunden im Monat beansprucht hat, dienstlich angeordnet oder genehmigt wurde und aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht innerhalb eines Jahres durch Freizeit ausgeglichen werden kann. Die Einzelheiten zur Vergütung von Mehrarbeit wird die zukünftige Soldatenmehrarbeitsvergütungsverordnung regeln. Wie wird Mehrarbeit außerhalb des Grundbetriebes vergütet? Das Entstehen von Mehrarbeit setzt eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (Grundbetrieb) voraus. In den Fällen des 30c Soldatengesetz, in denen die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nicht gilt, kann keine Mehrarbeit im Sinne des 50 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) entstehen. Entstehen außerhalb des Grundbetriebes besondere zeitliche Belastungen, kommen die Regelungen des 50a BBesG (Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung, sog. großer und kleiner Anrechnungsfall) oder ggf. des 56 BBesG (Auslandsverwendungszuschlag) zur Anwendung. Außerhalb des Grundbetriebes werden besondere zeitliche Belastungen somit wie bisher pauschal abgegolten. Was sind und wer definiert die Personalmangelbereiche? Ein Personalmangelbereich liegt vor, wenn in einem definierten Verwendungsbereich die personellen Zielvorgaben seit mindestens sechs Monaten zu nicht mehr als 90 Prozent erfüllt werden konnten und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dieser Schwellenwert in den nächsten sechs Monaten überschritten wird. Die für eine Zuschlagsgewährung in Frage kommenden Personalmangelbereiche werden durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmt. Kann der Personalbindungszuschlag auch an bestimmte Personengruppen gewährt werden ( Gießkannenprinzip )? Der Gesetzeswortlaut enthält keine ausdrückliche Bestimmung darüber, welche persönlichen Voraussetzungen in einem Personalmangelbereich erfüllt sein müssen, um einen Zuschlag zu gewährenrechtlich zulässig ist grundsätzlich eine Vergabe an eine konkrete Personengruppe (z.b. IT-Feldwebel). Das Ausgabevolumen für den Zuschlag ist jedoch gesetzlich gedeckelt (0,3 Prozent der jährlichen Besoldungsausgaben im Einzelplan 14), so dass nur in ausgewählten Personalmangelbereichen eine Zuschlagsgewährung zugelassen werden kann. Dabei wird auch zu bestimmen sein, für welche Zeitdauer, in welcher Höhe und für welchen Personenkreis (z.b. alle in einer bestimmten Seite 6 von 11
7 Laufbahn oder nur weiterverpflichtungswillige SaZ) ein Zuschlag gezahlt werden kann. Eine willkürliche Gewährung nach dem Gießkannenprinzip ist unzulässig. Unterliegt der Personalbindungszuschlag der Steuerpflicht? Der Personalbindungszuschlag ist steuerpflichtiges Einkommen. Wann wird die Bunkerzulage gewährt? Ist eine Operationszentrale (OPZ) auch ein Bunker? Die Zulage erhält, wer die dienstlich übertragenen Tätigkeiten innerhalb einer verbunkerten Anlage auszuüben hat. Der Arbeitsplatz, an dem die Verwendung (Hauptaufgabe) wahrgenommen wird, muss sich in der verbunkerten Anlage befinden. Berücksichtigungsfähig sind Untertageanlagen und andere (auch oberirdische) Bauwerke, die baulich nicht über direkte Zufuhr von natürlichem Licht und Außenluft verfügen. Welche Gebäude berücksichtigungsfähig sind, bestimmen die Abteilungen FüSK und AIN des BMVg für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Die Zulage kann auch für die Tätigkeit in einer OPZ gezahlt werden, wenn diese sich in einer verbunkerten Anlage befindet. Nach der Erschwerniszulagenverordnung ist der Anspruch auf Gebäude beschränkt. Für Tätigkeiten in Containern oder anderen abgeschlossenen Räumen (z. B. an Bord eines Schiffes) steht die Zulage nicht zu. Wird die Bunkerzulage auch dann gewährt, wenn der/die Betroffene bei einer NATO-Dienststelle im Ausland eingesetzt ist? Ja; maßgeblich ist allein die dienstliche Verwendung in einer verbunkerten Anlage. Die Zuständigkeiten für die Gewährung und Zahlung sind dieselben wie bei anderen Dienstbezügen. 3. Versorgungsregelungen Gilt der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen auch für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit mit Übergangsgebührnissen und für Bezieher des NVA-Aufstockungsbetrags? Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen gilt auch für Soldaten und Soldatinnen auf Zeit (SaZ) mit Übergangsgebührnissen und für Bezieher des NVA- Aufstockungsbetrags. Soweit SaZ neben dem Bezug von Übergangsgebührnissen Einkünfte aus einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit haben, werden diese nicht mehr auf die Übergangsgebührnisse angerechnet. Seite 7 von 11
8 Bei Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (BS) mit rentenrechtlich zu berücksichtigenden Vordienstzeiten, z.b. Vordienstzeiten in der NVA, die nach ihrer Versetzung in den Ruhestand einen Aufstockungsbetrag zur Schließung der Versorgungslücke zwischen Pensionsbeginn und Renteneintrittsalter erhalten, hat ein Hinzuverdienst aus einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit für die Zeit bis zum Erreichen der besonderen Altersgrenze für Bundespolizeivollzugsbeamte (derzeit 60 Jahre und 9 Monate, schrittweise ansteigend bis zum 62. Lebensjahr) keine Auswirkungen mehr auf die Gewährung des Aufstockungsbetrages. Warum sind Versorgungsausgleich und Hinzuverdienstgrenzen nicht auch bei Dienstunfähigkeit oder bei Soldatinnen und Soldaten, die nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden sind, entfallen? Wegen der verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Gleichbehandlung aller Angehörigen des öffentlichen Dienstes sind Sonderregelungen für Soldatinnen und Soldaten nur zu rechtfertigen, soweit für diese eine soldatenspezifische Sondersituation vorliegt. Eine solche Sondersituation besteht nur hinsichtlich Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (BS), die zwangsweise wegen des Erreichens der besonderen Altersgrenzen im Vergleich zu den übrigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes besonders früh in den Ruhestand versetzt werden. BS, die nach dem Streitkräftepersonalstruktur- Anpassungsgesetz in den Ruhestand versetzt werden, befinden sich im Hinblick darauf, dass sie nicht einseitig durch Entscheidung des Dienstherrn, sondern freiwillig und auf eigenen Antrag in den Ruhestand gehen, nicht in einer vergleichbaren Situation. Für BS, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, besteht kein sachlicher Grund, sie anders zu behandeln als dienstunfähige Beamtinnen und Beamte (oder auch Erwerbsunfähigkeitsrentner in der gesetzlichen Rentenversicherung). Für den vorgenannten Personenkreis gibt es zudem als Ausgleichskorrektiv die Möglichkeit der Anpassung nach 35 Versorgungsausgleichsgesetz. Wer entscheidet im Rahmen der Wandeloption über die dienstliche Notwendigkeit? Die personalbearbeitende Stelle entscheidet hierüber unter Berücksichtigung der durch die zuständige Disziplinarvorgesetzte oder den zuständigen Disziplinarvorgesetzten erfolgten Stellungnahme zur Erforderlichkeit der Weiterverwendung im Hinblick auf die personelle Einsatzbereitschaft. Warum soll ich vor einer Weiterverpflichtung oder der Ausübung der Wandeloption auch den Rentenversicherungsträger kontaktieren? Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Artikelgesetz) wird der Anwendungsbereich des neuen, ab dem 26. Juli 2012 geltenden Berufsförderungsrechts auf SaZ erweitert, die vor dem 26. Juli 2012 in die Bundeswehr eingetreten sind, wenn diese sich weiterverpflichten oder die Wandeloption in Anspruch nehmen. Nach dem neuen Berufsförderungsrecht besteht kein Anspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst am Ende der Dienstzeit mehr, die Berufsförderung ist vielmehr auf die Zeit Seite 8 von 11
9 nach Dienstzeitende verlagert. Der Wegfall des Anspruchs auf Freistellung vom militärischen Dienst wird durch höhere Leistungen der Dienstzeitversorgung (Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfe) und der Berufsförderung kompensiert. Während die Dienstzeit als SaZ auch während der Freistellungsphase - der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt, unterfällt der sich an die Dienstzeit anschließende Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse, während dessen die SaZ an Berufsförderungsmaßnahmen teilnehmen können, nicht der Nachversicherung. Da aufgrund des neuen Berufsförderungsrechts die zivilberuflichen Qualifizierungsmaßnahmen nach der Dienstzeit durchzuführen sind und es keine Überschneidungszeiträume zwischen der der Nachversicherung unterliegenden Dienstzeit und zivilberuflichen Bildungsphasen gibt, kann sich der Zeitraum, für den ausbildungsbedingt keine oder nur geringe Rentenversicherungsbeiträge anfallen, verlängern. Um hier ggf. entstehende rentenrechtliche Lücken zu schließen, sollten sich die SaZ durch die Rentenversicherungsträger beraten lassen. Wann wird es die neue BFD-Verordnung geben? Die neue Berufsförderungsverordnung wird voraussichtlich im Juni 2015 in Kraft treten. 4. Verbesserung der Nachversicherung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit Wie fließt Ausbildungsentgelt in die Rentenberechnung bzw. in die Nachversicherung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit ein? Welche Entgelte der Nachversicherung unterliegen, ist gesetzlich definiert. Werden während einer in der Rentenversicherung versicherungsfreien Beschäftigung Entgelte im Rahmen einer Ausbildung bezogen, werden diese grundsätzlich nachversichert. Bei der späteren Rentenberechnung zählen diese Zeiten und können somit einen Rentenanspruch begründen oder die Rente erhöhen. Wie wird die Elternzeit bei der Nachversicherung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit berücksichtigt? Aus dem in der Elternzeit bezogenem Elterngeld werden generell keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, so dass hier grundsätzlich keine Nachversicherung für diese Zeit stattfindet. Damit dem betreffenden Elternteil jedoch keine Lücke im Versicherungsverlauf entsteht, werden drei Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung mit den sogenannten Kindererziehungszeiten anerkannt. Während dieser Zeit gelten die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung als gezahlt. Bei der Erziehung von mehreren Kindern vervielfacht sich die Anzahl der Jahre, für welche die Pflichtbeiträge als entrichtet gelten. Seite 9 von 11
10 Im Rahmen der Rentenberechnung wird zwischen Ost und West unterschieden. Welches Kriterium (Dienstsitz, Wohnsitz, Geburtsort etc.) entscheidet darüber, welcher Tarif bei der Rentenberechnung zugrunde gelegt wird? Die Bewertung der Entgeltpunkte ist danach zu unterscheiden, ob diese aus einer Beschäftigung in den neuen Bundesländern bzw. den alten Bundesländern erzielt wurden. Versicherte, die in den neuen Bundesländern gearbeitet haben, erhalten dann sogenannte Entgeltpunkte (Ost). Dazu ist allein auf den Beschäftigungsort abzustellen; auf den Sitz des Arbeitgebers bzw. andere Merkmale kommt es nicht an. Bemisst sich im Rahmen der Nachversicherung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit die Beitragsbemessungsgrundlage am Brutto- oder am Nettoeinkommen? Die Beiträge für die Rentenversicherung werden bei der Nachversicherung individuell berechnet. Grundlage dafür sind die Bruttoentgelte. Von diesen Bruttobezügen berechnet der Dienstherr die Rentenbeiträge und lässt sie bei der Rentenversicherung dem Versicherten gutschreiben. Die Rentenbeiträge aus der Nachversicherung werden so verrechnet, als wären die ehemaligen Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit in dieser Zeit Arbeitnehmer gewesen. Bei der späteren Rentenberechnung zählen diese Zeiten und können somit einen Rentenanspruch begründen oder die Rente erhöhen. 5. Sonstige Auch nach den geltenden Vorschriften konnte schon eine Familien- und Haushaltshilfe bewilligt werden. Was ändert sich durch die im Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Artikelgesetz) enthaltene Regelung? Mit dem Artikelgesetz wird erstmals zugunsten der Soldatinnen und Soldaten eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen, um eine Rechtsverordnung zu erlassen, auf deren Grundlage Soldatinnen und Soldaten mit Familienpflichten im Sinne des 4 Absatz 1 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes in bestimmten Fällen diejenigen Kosten für eine Familien- und Haushaltshilfe erstattet werden können, die durch besondere Verwendungen im Ausland gemäß 56 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes, durch die einsatzvorbereitende Ausbildung dazu, durch einsatzgleiche Verpflichtungen oder durch Dauereinsatzaufgaben entstehen. Kann Elternzeit zum Beispiel im Rahmen einer Verwendung bei einer NATO- Dienstelle im Ausland (Brüssel etc.) bewilligt werden? Mit dem Artikelgesetz erfolgen keine Änderungen des Elternzeitrechts der Soldatinnen und Soldaten. Alle in der Bundeswehr aktiven Soldatinnen und Seite 10 von 11
11 Soldaten haben nach Maßgabe von 28 Abs. 7 Soldatengesetz Anspruch auf Elternzeit. Seite 11 von 11
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