AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.
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- Elizabeth Keller
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1 AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.
2 Die Bundeswehr will die Möglichkeiten für zeitlich mobiles und ortsunabhängiges Arbeiten binnen Jahresfrist zügig und deutlich stärken. Mit Langzeitkonten können Bundeswehrbeschäftigte in Zeiten höherer Arbeitsbelastung Zeitguthaben aufbauen. Die angesparte Zeit kann dann der persönlichen Lebenssituation angepasst und ohne finanzielle Einbußen zum Beispiel für Kinderbetreuung oder Pflege, zur Weiterbildung oder zum Abbau von Belastungsspitzen eingesetzt werden. Mit deutlich erleichterten Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung oder Telearbeit lassen sich berufliche und familiäre Verpflichtungen in unterschiedlichen Lebensphasen besser miteinander vereinbaren. Darüber hinaus wollen wir Führen in Teilzeit fördern.
3 Maßnahme 1 Langkonten Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte sollen ihre Arbeitszeit flexibler und individueller als bisher gestalten können. In Phasen hoher Arbeitsbelastung sollen sie künftig ein Zeitguthaben auf einem Langzeitkonto ansparen und dieses später ohne finanzielle Nachteile, zum Beispiel für Kinderbetreuung oder Pflege, Weiterbildung oder Freizeit einsetzen können. Der notwendige gesetzliche Rahmen wird binnen Jahresfrist geschaffen. - Mehr Flexibilität für alle. - Für Tarifbeschäftigte bereits heute möglich. - Für Beamte und Soldaten werden die gesetzlichen Voraussetzungen zügig geschaffen. - Start der Pilotphase Mitte 2015 (fünf Jahre Dauer). - Beteiligung am Pilotprojekt des Regierungsprogramms Vernetzte und transparente Verwaltung. (neben: BMAS, BMFSFJ).
4 Maßnahme 2 Ortsunabhängiges Arbeiten Autonomie Arbeitsort Vereinfachte und deutlich gestraffte Genehmigungsverfahren für Telearbeit sollen Tätigkeiten für die Bundeswehr örtlich flexibler und damit attraktiver machen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst wird auch durch die Anschaffung von zusätzlichen Laptops sowie Mobiltelefonen, die zweckgebunden bis 2015 für familiäre Notsituationen angeschafft werden, gefördert. Dies trägt auch dazu bei, private Ausnahmesituationen abzufedern zusätzliche Laptops und Mobiltelefone zweckgebunden für mobiles Arbeiten in familiären Notsituationen bis Zusätzlich sind derzeit rund Laptops verfügbar, die von unterwegs einen Zugriff auf bundeswehrinterne Netzwerke haben, die jedoch fast nur ausschließlich stellenbezogen genutzt werden können. - Ca Beschäftigte üben derzeit Telearbeit aus. Die Verfahrensdauer vom Antrag bis zur Genehmigung soll von derzeit bis zu 12 Monaten auf 3 Monate reduziert werden. Das Kontingent der zur Verfügung stehenden Telearbeitsplätze wird deutlich erhöht.
5 Maßnahme 3 Führen in Teilzeit Derzeit gibt es nur wenige Führungskräfte in Teilzeit. Wir wollen Führen in Teilzeit fördern. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass künftig Soldatinnen und Soldaten eine Teilzeitbeschäftigung in Führungsverwendungen auch ohne das Vorliegen von Familienpflichten wahrnehmen können. Die rechtlichen Voraussetzungen sollen binnen Jahresfrist geschaffen werden. Darüber hinaus werden zivile Teilzeitkräfte bei der Ausschreibung von Führungsaufgaben stärker berücksichtigt. - Zivil stärkere Berücksichtigung von Teilzeitkräften bei Ausschreibung von Führungsaufgaben. - Wegfall von Beschränkungen für Soldaten (unabhängig von Familienpflichten, Kind unter 18 Jahren bzw. pflegebedürftige Familienangehörige). - Aktuell insgesamt Soldaten und Zivilbeschäftigte in Teilzeit.
6 Maßnahme 4 Teilzeitbeschäftigung während des Anspruchs auf Elternzeit Die Bundeswehr will für ihre Beschäftigten in besonders sensiblen Familienphasen mehr zeitliche Flexibilität bieten. Deswegen sollen nun auch Soldatinnen und Soldaten künftig die Möglichkeit erhalten, während des Anspruchszeitraums auf Elternzeit die Stundenzahl zu reduzieren. In dieser sensiblen Zeit sollen die Soldatinnen und Soldaten weder zu Auslandsverwendungen herangezogen werden, noch an Übungen teilnehmen müssen. Die Teilzeitbeschäftigung in dieser Phase soll vorzugsweise auf dem bisherigen Dienstposten, ersatzweise heimatnah aufgenommen werden. - Derzeit insgesamt über 2000 Soldatinnen und Soldaten in bewilligter Elternzeit. - Verbesserte Regelungen für militärisches Personal noch in Für zivile Beschäftigte bestehen die Möglichkeiten bereits. - Teilzeitbeschäftigung soll künftig bewilligt werden, wenn Stelle nicht besetzt werden kann. Falls doch, werden alternativ heimatnahe Möglichkeiten geprüft. - Keine Unterbrechung von Teilzeitphasen durch dienstliche Forderungen (Einsatz/Übung etc.).
7 Maßnahme 5 Tablets und Smartphones Mit der Maßnahme sollen neben den bestehenden mobilen Kommunikationsmöglichkeiten mithilfe von Notebooks (vergl. auch Maßnahme 4.2) auch Tablets und Smartphones für eine vollwertige dienstliche Nutzung bereitgestellt werden. Die Geräte sollen neben der sicheren Datenkommunikation auch eine sichere Sprachkommunikation ermöglichen und so insbesondere dazu beitragen, dass Beschäftigte, die häufig nicht an ihrem Büroarbeitsplatz sind und dennoch kurzfristig in Entscheidungen einzubinden sind, permanent mit Informationen versorgt werden können. Hierdurch können die betroffenen Beschäftigten ihre Arbeitsabläufe besser und flexibler organisieren und entsprechende Freiräume schaffen. Dies trägt auch zu einem attraktiveren Arbeitsumfeld für diesen Personenkreis bei. - Mit der Maßnahme sollen bis Ende 2016 insgesamt ca Smartphones und Tablets im Verteidigungsressort eingeführt und dauerhaft betrieben werden. - Um den IT-Koordinierungsstellen der OrgBereiche eine sachgerechte Verteilung und Auswahl (Smartphone oder Tablet) der Endgeräte zu ermöglichen, wird ein geeignetes Kennzahlensystem eingeführt. - Eine Ausstattung über übliche Gerätepools ist nicht möglich, da die Endgeräte personalisiert sein müssen. - Die Kriterien für die Zuteilung eines Endgerätes beziehen sich grundsätzlich auf die dem Dienstposten zugeordneten Aufgaben. Ausnahmen hiervon bestimmt der jeweilige Dienststellenleiter. - Für eine sachgerechte dienstliche Aufgabenwahrnehmung müssen die Endgeräte vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für Sprach- und Datenkommunikation bis VS-Nur für den Dienstgebrauch zugelassen sein.
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