Mobile und flexible Arbeit im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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- Liese Vogel
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1 Mobile und flexible Arbeit im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
2 Das BMFSFJ als Dienststelle Rund 830 Beschäftigte (Stand Juni 2018) 555 am Dienstort Berlin, verteilt auf 3 Liegenschaften 275 am Dienstort Bonn
3 Historie der mobilen Arbeit im BMFSFJ l Start eines Modellprojektes mobile Arbeit im Jahr 2008 für 50 TN l Nachfrage über die Jahre deutlich höher als verfügbare Plätze l Bedarfsentsprechende Ausweitung von Telearbeit / mobiler Arbeit l Vor Inkrafttreten der Neuregelungen in 2017 arbeiteten knapp 50 % der Beschäftigten mobil oder in alternierender Telearbeit
4 Ziele der Neuregelung l Öffnung der mobilen Arbeit für nahezu alle Beschäftigten Ziel: Steigerung der Arbeitgeberattraktivität l Verbesserung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Pflege l die Motivation und Leistungsbereitschaft aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll erhalten und gestärkt werden l die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen vor Entgrenzung zwischen Beruf und Privatleben geschützt werden
5 Chancen und Risiken der mobilen Arbeit l Verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Pflege Gefahr der Entgrenzung zwischen Beruf und Privatleben l Verbesserte Zeitsouveränität Gefahr der Überlastung l Schnellere und ortsunabhängige Kommunikation ständige Erreichbarkeit und Störungen / Unterbrechung von Konzentrationsphasen l Um Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren: Verpflichtende Resilienz-Schulungen für alle Beschäftigten im Vorfeld
6 Wesentliches auf einen Blick l Die Ausgestaltung der mobilen und flexiblen Arbeit im BMFSFJ erfolgt 2017 in vier neuen Dienstvereinbarungen: Dienstvereinbarung zur mobilen und flexiblen Arbeit im BMFSFJ Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit Dienstvereinbarung zur IT-Sicherheit Dienstvereinbarung zur IT-Ausstattung l Aushandlung und Festlegung der Arbeitszeit und des Arbeitsorts erfolgt in den Arbeitseinheiten/Referaten auf der Grundlage der konkreten Anforderungen an die Arbeitseinheiten Vorgaben nach den Dienstvereinbarungen durch eine Teamvereinbarung.
7 Der Teamvereinbarungsprozess l Vereinbarungen und Festlegungen erfolgen in einem Teamgespräch in den Arbeitseinheiten mit allen Beschäftigten der Arbeitseinheit l Ziel: Konsensfindung und Abschluss einer gemeinsam unterzeichneten Teamvereinbarung l Ergebnis: belastbarer Konsens für alle im Team = Teamvereinbarung für 1 Jahr l Bedarfe von schwerbehinderten Beschäftigten und Beschäftigten mit Pflege- /Betreuungsverpflichtungen sind besonders zu berücksichtigen
8 Vorgaben für die Teamvereinbarungen l Es gibt (mindestens) einen gemeinsamen wöchentlichen Dienststellentag aller Beschäftigten in der Arbeitseinheit l Mindestpräsenz in der Dienststelle: 30 % der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit l Kurzfristige Anforderungen sollen fair (möglichst auf alle) verteilt werden. Eine stärkere Belastung präsent Arbeitender ist zu vermeiden Belastungsausgleich l Klare Vertretungsregelungen in Verantwortung der/des Vorgesetzten: und Telefon- Zugriff bzw. Weiterleitung
9 Zeitliche Flexibilität Rahmenarbeitszeit (6-22 Uhr) l Die Rahmenarbeitszeit beginnt montags bis freitags um 06:00 Uhr und endet um 22:00 Uhr. Arbeitszeiten außerhalb der Rahmenarbeitszeit, insbesondere auch am Wochenende, Sonn- und Feiertagen, dürfen nur ausnahmsweise vorkommen. Funktionsarbeitszeit (9-15 Uhr) l In ihr muss die Funktionsfähigkeit jeder Arbeitseinheit in vollem Umfang mit Blick auf die Anforderungen gewährleistet sein. Ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden l Ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn am Folgetag muss eingehalten werden.
10 Örtliche Flexibilität l Keine Festlegung eines Arbeitsortes; nur Unterscheidung innerhalb oder außerhalb der Dienststelle l Ausstattung mit (sicheren) mobilen Arbeitsgeräten und ggf. ergänzende Standardausstattung für einen häuslichen Arbeitsplatz durch die Dienststelle
11 Leitperspektive und Kulturwandel: Von der Präsenzzur Vertrauenskultur l Wechsel von der Einzelfallperspektive und Präsenzkultur zur Teamund Aufgabenperspektive l Mobiles und flexibles Arbeiten ist ein zentraler Baustein zur Verbesserung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Pflege und ist gewollt! l Mobiles Arbeiten ist aber kein Ersatz für Betreuung
12 Arbeitsschutz und Schutz vor Entgrenzung l Dienststelle ist dem Arbeitsschutz verpflichtet l Aber: Mobile und flexible Arbeit erfordert auch eigenverantwortlich für den Arbeitsschutz Sorge zu tragen l Umfassende Informationen werden über das Intranet veröffentlicht l Schulungen/Unterweisungen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz l Begleitende Schulungen zu Führen über Distanz / Zusammenarbeit über Distanz, Führungskräftezirkel zum Austausch unter Führungskräften, Kommunikationsseminare etc.
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen?
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