Informationsveranstaltung zum Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr- Attraktivitätssteigerungsgesetz
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- Susanne Gerstle
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1 Informationsveranstaltung zum Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr- Attraktivitätssteigerungsgesetz BwAttraktStG)
2 Überblick Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr Gesetzliche Dienstzeitregelung für Soldaten Dienstzeit 41 Std./Woche im Grundbetrieb mit Ausnahmeregelungen Folgeregelungen im Verordnungsrang: Arbeitszeitverordnung Mehrarbeitsvergütungsverordnung Erweiterung der Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung Verbesserung der Nachversicherung der SaZ ( Nachversicherung plus ) Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage um 20 % Zusätzliche Entgeltpunkte, falls diese Erhöhung zur Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze führt Verbesserungen im Versorgungsrecht Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen für BS im Ruhestand bis zum Beginn der bes. Altersgrenze der Polizeibeamten (derzeit: 60 J. 9 Monate) Verbesserung des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidung von BS Rückdatierung des Stichtags der Einsatzversorgung auf den 1. November 1991 Besoldung/Personalbindung Einführung eines Personalbindungszuschlags für Soldaten Wegfall der Planstellenobergrenze Oberstabsgefreite (A 5) Anhebung der Planstellenobergrenze im einfachen Dienst (A 6) Neue Ämter in BBesO B für Leitungsfunktionen im Luftfahrtamt der Bw Zulagen Erhöhung von 16 Erschwerniszulagen Erhöhung von 4 Stellenzulagen Neue E-Zulage für Dienst in verbunkerten Anlagen Neue E-Zulagen Inübunghaltung Spezialkräfte und Minentaucher Einbeziehung von Übungen in E-Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten Stellenzulagen Rettungsmediziner/ Gebietsärzte, Piloten im Kdo-Status Sonstige Maßnahmen Finanzielle Unterstützung für Haushaltshilfe während Auslandseinsätzen Erhöhung der Wehrsoldtagessätze Teilselbsteinkleidung Mannschaften Änderung SLV, um SaZ zum Oberstabsfeldwebel befördern zu können Elternzeit kann flexibler gestaltet werden Verbesserung im Melderecht für FWDL Anwendungsbereich des neuen Berufsförderungsrechts wird erweitert BMVg P I 3 Einführung 2
3 BMVg P II 5 Arbeitszeit und Laufbahnrecht
4 Gliederung Arbeitszeit Langzeitkonten Teilzeitbeschäftigung Beförderung SaZ zum OStFw BMVg P II 5 Arbeitszeit- und Laufbahnrecht 4
5 BMVg P II 5 Arbeitszeit- und Laufbahnrecht 5 Arbeitszeit Umsetzung EU-Arbeitszeitrichtlinie Änderung Soldatengesetz Arbeitszeitverordnung Soldatinnen und Soldaten Starttermin:
6 Langzeitkonten (alle Statusgruppen) Festlegung Dienststellen/Arbeitsbereiche Zivilpersonal: Rahmendienstvereinbarung/örtliche Dienstvereinbarungen Soldatinnen/Soldaten: Arbeitszeitverordnung Soldatinnen und Soldaten und Weisungsgebung Ansparung von max Stunden in 5 Jahren Entnahme unmittelbar vor DZE nur im Wege von Teilzeitbeschäftigung (ohne Blockmodell ) BMVg P II 5 Arbeitszeit- und Laufbahnrecht 6
7 Teilzeitbeschäftigung bei Soldatinnen/Soldaten Voraussetzungslose TZB: Kann -Regelung Familienbedingte TZB: Soll -Regelung Familienbedingte TZB: Soll nicht abgelehnt werden, wenn DP-Alternative im Einzugsgebiet existiert Elternzeitanspruchszeit: Befristete Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung nur mit Zustimmung BMVg Starttermin: BMVg P II 5 Arbeitszeit- und Laufbahnrecht 7
8 Beförderung SaZ zum OStFw SaZ-Verpflichtung bis 25 Jahre (Fachkräftegewinnungsgesetz) SaZ können die zeitlichen Voraussetzungen der Beförderung zum OStFw erreichen Streichung 18 Abs. 2 S. 2 SLV Starttermin: nach Verkündung im Bundesgesetzblatt BMVg P II 5 Arbeitszeit- und Laufbahnrecht 8
9 BMVg P III 2 Attraktivität der Besoldung Mehrarbeitsvergütung für Soldatinnen und Soldaten Personalbindungszuschlag Zulagen
10 Mehrarbeitsvergütung für Soldaten Bisher: 50a BBesG Rahmendienstzeit 46 Stunden keine Höchstgrenze für Dienst pauschaler Ausgleich Dienstzeitausgleichserlass sog. kleiner oder großer Anrechnungsfall Zukünftig: 50a BBesG Rahmendienstzeit 46 Stunden nur noch: mehrtägigen Seefahrten, Amtshilfe bei Naturkatastrophen, einsatzgleichen Verpflichtungen und Übungen Zukünftig: 50 BBesG regelm. wöchentl. Arbeitszeit 41 Stunden Mehrarbeit Ausnahmefall Voraussetzung für Mehrarbeitsvergütung: Freizeitausgleich aus zwingenden dienstlichen Gründen innerhalb von 12 Monaten nicht möglich höchstens durchschnittlich 7 Stunden Mehrarbeit in der Woche pro Kalenderjahr BMVg P III 2 Attraktivität der Besoldung 10
11 Personalbindungszuschlag Zielgruppe: Vorhandene qualifizierte Soldatinnen und Soldaten in Personalmangelbereichen, d.h. Planungsgröße wurde in den letzten 6 Monaten um mind. 10 Prozent unterschritten und kann in den folgenden 6 Monaten nicht gedeckt werden Zweck: BS: SaZ: Verhinderung von Kündigungen Anreiz zur Weiterverpflichtung Höhe: max. 20 Prozent des Grundgehaltes Stufe 1 für bis zu 48 Monate oder entsprechende Einmalzahlung Konkurrenz: keine Zahlung neben Verpflichtungsprämie, Personalgewinnungszuschlag BMVg P III 2 Attraktivität der Besoldung 11
12 Zulagen Stellenzulagen Erschwerniszulagen Erhöhung Außendienst Kompaniefeldwebel Flugsicherungsbetriebsdienst FmElo Aufkl Erhöhung alle, die nicht in den letzten 3 Jahren erhöht oder neu eingeführt wurden Verlängerung Rettungsmediziner/Gebietsärzte Kommandanten (+ Marinepersonal) bis Ende 2019 Neu Bunkerzulage Inübunghaltung Spezialkräfte und Minentaucher Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten auch bei Übungen BMVg P III 2 Attraktivität der Besoldung 12
13 Zulagen Folgende Erschwerniszulagen werden erhöht: Räumen und Vernichten von Munition Sprengstoffentschärfer und Kampfmittelräumer Tätigkeiten an Antennen Klimaerprobungen Dienst in der Unterdruckkammer beim Flugmedizinischen Institut der Lw Krankenpflegedienst Bordzulage U-Boot-Zulage Maschinenraum-Zulage Inübunghaltung als Minentaucher Fliegendes Personal Testpiloten Fallschirmspringer Flugsicherungsbetriebsdienst Führung und Ausbildung im Außendienst Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen Bergführer Erprobungs- und Versuchsarbeiten BMVg P III 2 Attraktivität der Besoldung 13
14 BMVg P III 3 Versorgungsregelungen Hinzuverdienstgrenzen Versorgungsausgleich Neues Berufsförderungsrecht Rückdatierung des Stichtags für Einsatzversorgung
15 Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen Anrechnung von Einkommen aus Privatwirtschaft auf die Pension Altes Recht Neues Recht Kürzung der Pension, wenn Verdienst + Ruhegehalt Kürzung der Pension, wenn Verdienst + Ruhegehalt mehr als 120 % der letzten Dienstbezüge bis 61 Keine Kürzung! bis bes. AG PolVB derzeit 60 J + 9 M ansteigend auf 62 mehr als 100 % der letzten Dienstbezüge mehr als 100 % der letzten Dienstbezüge ab bes. AG PolVB bis 65 + BMVg P III 3 Versorgungsregelungen 15
16 Versorgungsausgleich bei Ehescheidung von Berufssoldaten/-innen Altes Recht Neues Recht Keine Kürzung! Kürzung der Pension um den Versorgungsausgleich ab Ruhestand bis Ausnahme: Leistungen aus VA werden gezahlt Kürzung der Pension bis beson. AG PolVB derzeit 60 J + 9 M ansteigend auf 62 ab AG PolVB bis BMVg P III 3 Versorgungsregelungen 16
17 Neues Berufsförderungsrecht erweiterte Anwendung ( 102 SVG) Altes Berufsförderungsrecht Neues Berufsförderungsrecht Wandeloption Weiterverpflichtung nach 40 Absatz 2 SG Eintritt in Bundeswehr vor dem Eintritt in die Bundeswehr nach dem BMVg P III 3 Versorgungsregelungen 17
18 Rückdatierung des Stichtages für Einsatzversorgung Stichtag Stichtag BwAttraktStG Leistungen des Einsatzversorgungsgesetzes Einsätze der Bundeswehr BMVg P III 3 Versorgungsregelungen 18
19 BMVg P II 7 Verbesserung der Nachversicherung der Soldaten und Soldatinnen auf Zeit
20 Die Rente kann toll sein, wenn du herausbekommst, wie du so viel Zeit mit so wenig Geld verbringen kannst. BMVg P II 7 Nachversicherung SaZ 20
21 Begriff Nachversicherung Formulierung im Koalitionsvertrag Wir wollen die Nachversicherung für Zeitsoldaten nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst so gestalten, dass sie hinsichtlich ihrer sozialen Absicherung keine Nachteile erfahren. BMVg P II 7 Nachversicherung SaZ 21
22 Begriff Nachversicherung Formulierung im Koalitionsvertrag Wir wollen die Nachversicherung für Zeitsoldaten nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst so gestalten, dass sie hinsichtlich ihrer sozialen Absicherung keine Nachteile erfahren. Definition Nachversicherung Nachträgliche Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung von Personen (z.b. Beamten, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit), die aus einer rentenversicherungsfreien Beschäftigung ausscheiden, ohne dass ihnen oder ihren Hinterbliebenen nach beamtenrechtlichen Vorschriften Versorgung gewährt wird. BMVg P II 7 Nachversicherung SaZ 22
23 Neue Regelung Möglichkeiten zur Verbesserung der Nachversicherung Vereinfachte Rentenformel: Rente mtl = EP * arw BMVg P II 7 Nachversicherung SaZ 23
24 Neue Regelung Möglichkeiten zur Verbesserung der Nachversicherung Vereinfachte Rentenformel: Rente mtl = EP * arw Entgeltpunkte werden den Versicherten für jedes Jahr als Zahlenwert im Versicherungskonto gutgeschrieben. Ihr Wert ist abhängig von der Höhe des eigenen Arbeitsentgelts (= Besoldung) im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten. BMVg P II 7 Nachversicherung SaZ 24
25 Neue Regelung Möglichkeiten zur Erhöhung des Arbeitsentgelts : - Anhebung der Besoldung (-) BMVg P II 7 Nachversicherung SaZ 25
26 Neue Regelung Möglichkeiten zur Erhöhung des Arbeitsentgelts : - Anhebung der Besoldung (-) - fiktive Anhebung der Besoldung ( ) BMVg P II 7 Nachversicherung SaZ 26
27 Neue Regelung Möglichkeiten zur Erhöhung des Arbeitsentgelts : - Anhebung der Besoldung (-) - fiktive Anhebung der Besoldung ( ) Die Verbesserung der Nachversicherung soll daher 1. über eine fiktive Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage um 20 Prozent erfolgen. BMVg P II 7 Nachversicherung SaZ 27
28 Neue Regelung Möglichkeiten zur Erhöhung des Arbeitsentgelts : - Anhebung der Besoldung (-) - fiktive Anhebung der Besoldung ( ) Die Verbesserung der Nachversicherung soll daher über eine fiktive Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage um 20 Prozent erfolgen. Ein mögliches mit der fiktiven Anhebung der beitragspflichtigen Einnahmen verbundenes Überschreiten der in der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze wird begrenzt auf maximal 20 Prozent hierbei ausdrücklich zugelassen. BMVg P II 7 Nachversicherung SaZ 28
29 Inkrafttreten Diese Verbesserung der Nachversicherung soll für alle SaZ gelten, deren Nachversicherungsbeiträge nach dem fällig werden. BMVg P II 7 Nachversicherung SaZ 29
30 Inkrafttreten Diese Verbesserung der Nachversicherung soll für alle SaZ gelten, deren Nachversicherungsbeiträge nach dem fällig werden. 1. Der SaZ ist ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung ausgeschieden, 2. Gründe für einen Aufschub der Beitragszahlung liegen nicht vor, 3. ein bisher bestehender Aufschubgrund ist entfallen. BMVg P II 7 Nachversicherung SaZ 30
31 Informationsveranstaltung zum Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr- Attraktivitätssteigerungsgesetz BwAttraktStG)
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