Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

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1 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Wo kann ich mich hinwenden bei Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr? In Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden im Gebiet des Abwasserzweckverbandes Südliche Ortenau wurde eine Telefonhotline, die mit Mitarbeitern der von uns beauftragten Firma Hansa Luftbild besetzt ist, eingerichtet. I N F O R M AT I O N S B R O S C H Ü R E Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Diese sind unter der Nummer (kostenfrei) in der Zeit vom bis zum , täglich von Montag bis Freitag, von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erreichen. Darüber hinaus wird in: Ettenheim (Rathaus, Rohanstr. 16, Zimmer 105): im Zeitraum vom bis einschl Kappel-Grafenhausen (Rathaus, Rathausstr. 2) : im Zeitraum vom bis einschl Kippenheim (Rathaus, Untere Hauptstr. 4, kl. Sitzungssaal): im Zeitraum vom bis einschl Mahlberg (Rathaus, Rathausplatz 7, Sitzungssaal): im Zeitraum vom bis einschl Ringsheim (Rathaus, Kirchstr. 5, Zimmer 6) im Zeitraum vom bis einschl Rust (Rathaus, Fischerstr. 51) im Zeitraum vom bis einschl eine Beratungsstelle eingerichtet. Hier wird Ihnen ebenfalls ein Mitarbeiter der Firma Hansa-Luftbild zur Verfügung stehen und mit direktem Zugriff auf Ihre Daten Ihre Fragen beantworten bzw. beim Ausfüllen des Erhebungsbogens behilflich sein. Selbstverständlich können Sie sich auch mit Ihren Fragen direkt an Ihre Gemeindeverwaltung wenden. Die Gemeinden der Südlichen Ortenau : Ettenheim, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Mahlberg, Ringsheim u. Rust Die Gemeinden der Südlichen Ortenau : Ettenheim, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Mahlberg, Ringsheim u. Rust

2 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Was versteht man unter gesplitteter Abwassergebühr? Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wird keine neue zusätzliche Gebühr erhoben. Es ändert sich lediglich der Gebührenmaßstab. Die Höhe der Abwassergebühr richtete sich bisher allein nach dem sog. Frischwassermaßstab. Das heißt, dass die Abwassergebühr nach der Menge des bezogenen Frischwassers berechnet wurde (Abwassermenge = Frischwassermenge). Dadurch wurden alle Kosten der Ableitung und Reinigung nicht nur des Schmutzwassers, sondern auch des Niederschlagswassers auf der Grundlage des Trinkwasserbezugs in Rechnung gestellt. Unberücksichtigt blieb bei diesem Verfahren somit, wie viel Regenwasser auf einem Grundstück anfiel bzw. wie viel davon tatsächlich in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurde. Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wird dieses System durchbrochen. Künftig werden die Gesamtkosten der öffentlichen Abwasserbeseitigung zunächst in Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung und in Kosten der Schmutzwasserbeseitigung aufgeteilt. Anschließend werden die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung nach einem Flächenmaßstab verteilt. Die Größe der bebauten bzw. überbauten, befestigten und an die öffentlichen Abwasseranlagen (z.b. Kanal, öffentliche Gräben) angeschlossenen Flächen bestimmt die Höhe der Niederschlagswassergebühr. Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung werden weiterhin nach dem Frischwassermaßstab, also nach der Wassermenge, die aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz zugeführt wird, berechnet. Nachfolgendes Schema stellt die Berechnung der Entwässerungsgebühren im Vergleich dar: Entwässerungsgebühr bisher: Gesamtkosten Schmutzwasserbeseitigung +Gesamtkosten Niederschlagswasserbeseitigung = Abwassergebühr Gesamter Frischwasserverbrauch (Euro/m³) Entwässerungsgebühr zukünftig: Gesamtkosten Niederschlagswasserbeseitigung = Niederschlagswassergebühr Gesamte versiegelte Fläche ( Euro/m²) + Gesamtkosten Schmutzwasserbeseitigung = Schmutzwassergebühr Gesamter Frischwasserverbrauch ( Euro/m³) Warum wird die gesplittete Abwassergebühr eingeführt? Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom verstößt die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung gegen den Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz sowie gegen das Äquivalenzprinzip. Aufgrund dieses Urteils müssen die Kommunen im Land nun eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erheben. Um dieser aktuellen Rechtsprechung nachzukommen, beschloss der Gemeinderat die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr mit dem Ziel, die Abwassergebühren verursachergerecht zu berechnen. Neben dem individuellen Frischwasserverbrauch einzelner Haushalte wird zukünftig eben auch der Anteil der versiegelten Flächen auf den einzelnen Grundstücken berücksichtigt. Dadurch werden die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung gerechter verteilt. Wie wird die gesplittete Abwassergebühr eingeführt? Auf Basis von digitalen Luftbildern werden die für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erforderlichen Versiegelungsflächen (Dächer, Terrassenflächen, Verkehrsflächen etc.) im Gemeindegebiet erfasst und ausgewertet. Dank dieser Methode sind Vorort-Vermessungen auf den Privatgrundstücken i. d. R. nicht erforderlich. Anhand dieser Luftbilder wird eine Datenbank erstellt, in der für jedes Grundstück die unterschiedlich versiegelten Flächen mit der jeweiligen Größe der Teilfläche festgehalten werden. Je nach Durchlässigkeit dieser Flächen werden unterschiedliche Versiegelungsgrade berücksichtigt. Je höher die Durchlässigkeit einer Fläche ist, desto geringer fällt am Ende die Gebühr aus. Die Neigung der Oberflächen (insbesondere der Dachflächen) wird bei der Berechnung der versiegelten Fläche vernachlässigt, da nur die senkrechte Aufsicht vermessen wird. Diese ist relevant für die Ermittlung der Niederschlagsmengen. Berücksichtigt werden aber nur die bebauten und befestigten Grundstücksflächen, von denen auch das Niederschlagswasser mittelbar (z.b. über die Straßenentwässerung) oder unmittelbar in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt. Alle versiegelten Flächen, deren anfallendes Niederschlagswasser in geeigneter und zulässiger Weise versickert oder unmittelbar in ein Gewässer eingeleitet wird, werden für die Festsetzung der Gebühren nicht berücksichtigt. Im Rahmen eines Selbstauskunftverfahrens erhält nach Auswertung der Luftbilder jeder Grundstückseigentümer einen Erhebungsbogen, auf dem die Ergebnisse dieser Bilder sowohl graphisch als auch tabellarisch dargestellt sind. Nach Beendigung des Selbstauskunftverfahrens wird auf der Grundlage der dann vorliegenden Informationen über die versiegelten Flächen der Niederschlagswassergebührensatz berechnet.

3 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Wie wirkt sich die gesplittete Abwassergebühr aus? Wie bereits erwähnt, wird mit der Gebührenumstellung auf die gesplittete Abwassergebühr keine zusätzliche Gebühr erhoben. Es handelt sich lediglich um eine Umverteilung der bisher schon abgerechneten Kosten zwischen gering und intensiv versiegelten Grundstücken. Dies kann bei einzelnen Gebührenzahlern je nach der individuellen Situation zu einer höheren, aber auch zu einer niedrigeren Gebührenbelastung führen. Objekte mit geringen befestigten Flächen werden unter Umständen ebenso entlastet wie Grundstückseigentümer, die bereits in der Vergangenheit in Regenwasserversickerung, Gründächer oder Zisternen investiert haben. Für Grundstücke mit großen befestigten, an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Flächen, die gleichzeitig bisher einen geringen Wasserverbrauch und damit eine niedrige Gebührenbelastung hatten (z.b. Einkaufszentren, Schulen usw.), werden die Abwassergebühren wahrscheinlich jedoch steigen. Eine konkrete Aussage zur Gebührenhöhe ist jedoch erst dann möglich, wenn die Gesamtfläche zur Umlegung der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung bestimmt ist. Niederschlagswassergebühren fallen nur an, wenn das Regenwasser auch in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird, nicht aber, wenn es auf dem eigenen Grundstück versickert. Es werden also nur die befestigten Flächen in die Gebührenberechnung einfließen, die direkt an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder indirekt (über Straßen oder Geländeneigungen) zu einer solchen führen. Versiegelte Flächen, deren Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert, bleiben unberücksichtigt. Zisternen, die das Niederschlagswasser zum Verbrauch (Toilettenspülung, Waschmaschine, Gartenbewässerung) sammeln, wirken sich je nach Verwendung des Zisternenwassers gebührenmindernd aus. Ab einer Mindestspeicherkapazität von zwei Kubikmetern können entsprechende Vergünstigungen berücksichtigt werden. Als Maßstab für die Niederschlagswassergebühr dienen die überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen, von denen das Regenwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt. Dabei wird unter Zugrundelegung eines Versiegelungsfaktors berücksichtigt, dass je nach Art der Oberflächenbefestigung unterschiedlich viel Wasser in die öffentlichen Abwasseranlagen fließt. In der Satzung werden folgende Versiegelungsfaktoren festgelegt: Für wasserundurchlässige Flächen (zum Beispiel Dachflächen, Asphalt, Beton, Pflaster mit Fugendichtung) der Faktor 1,0, für wenig wasserdurchlässige Flächen (Pflaster, Platten, Fliesen und Verbundsteine ohne Fugenverguss, Kiesschüttdächer) der Faktor 0,7 und für stark wasserdurchlässige Flächen (Sickersteine, Kies- und Schotterflächen, Rasengittersteine und Gründächer) der Faktor 0,4. Das heißt, dass z.b. bei einem an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Standarddach der Versiegelungsfaktor 1,0 beträgt und folglich die gesamte Fläche gebührenrelevant ist, während bei einer mit Sickerpflaster befestigten Hoffläche der Versiegelungsfaktor 0,4 beträgt und diese Fläche somit nur mit 40 % in die Gebührenberechnung einfließt. Die Schmutzwassergebühr wird auch künftig nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet. Abgesehen davon, dass sich aufgrund der Reduzierung um die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung eine geringere Gebühr je cbm ergibt, ändert sich am Abrechnungsverfahren hier nichts. Die Kommune wird durch die gesplittete Abwassergebühr keine Mehreinnahmen verbuchen. Sie bezahlt für ihre bebauten und an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke, wie z.b. Schulen, Verwaltungs- und Betriebsgebäude usw., ebenfalls Abwassergebühren wie andere Grundstückseigentümer auch. Zudem werden die Kosten für die Entwässerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze weiterhin von der Gemeinde getragen. Beispiele für wasserundurchlässige Flächen (Faktor: 1,0) Beispiele für wenig wasserdurchlässige Flächen (Faktor: 0,7) Beispiele für stark wasserdurchlässige Flächen (Faktor: 0,4)

4 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Wie können Sie Gebühren sparen? Ökologisch wirkende Maßnahmen wie z.b. wasserdurchlässige Befestigungen, Rasengittersteine, Gründächer, Versickerungsanlagen oder Zisternen mindern die Niederschlagswassergebühr. Im Zuge von bereits geplanten Maßnahmen könnte dies berücksichtigt werden. Da die Niederschlagswassergebühr im Allgemeinen jedoch nur geringe Kosten je qm verursacht, raten wir davon ab, nur im Hinblick auf die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr bereits jetzt kostenintensive Änderungen der Grundstücksentwässerung durchzuführen. Nicht jede Änderung ist sinnvoll, zielführend und zulässig (z.b. bei Versickerungen). Änderungen an den Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den Regelungen der geltenden Abwassersatzung grundsätzlich genehmigungspflichtig. Erst nach Vorliegen der entsprechenden Gebührenhöhe können Sie einen reellen Kostenvergleich durchführen. Bei der Versickerung von Niederschlagswasser ist auch zu beachten, dass der jeweilige Grundstückseigentümer selbst dafür verantwortlich ist, dass dies ordnungsgemäß (d.h. im Sinne des Wassergesetzes) geschieht. Falls Dritte oder die Umwelt geschädigt werden, entstehen hieraus Haftungsansprüche gegen den Grundstückseigentümer. Terassen Anwendungsbereich (geeignet: +, bedingt geeignet: o, nicht geeignet: - ) Fußwege Kfz-Stellplätze selten genutzt Kfz-Stellplätze häufig genutzt Kenndaten Rasenfläche - o regelmäßiges mähen Wassergebundene Decke o o - gelegentliches glätten Schotterrasen o + + o o Rasengittersteine - o o o + Rasenwaben - o + o o - o o Fahrbereiche Hofflächen Spiel und Bewegungsflächen Einsatz bei starkem Gefälle Unterhaltungsaufwand Baukosten pro m² Was muss ich als Bürger tun Mit dem Ihnen zugesandten Erhebungsbogen haben Sie die Möglichkeit, Korrekturen und Ergänzungen vorzunehmen, falls die ermittelten Flächen oder die örtlichen Gegebenheiten von der Luftbildauswertung abweichen (z.b. bauliche Veränderungen nach Zeitpunkt der Luftbildaufnahme). Außerdem besteht hier die Möglichkeit anzugeben, wie oder wohin das Niederschlagswasser der jeweiligen Fläche abgeleitet wird. Diesen Erhebungsbogen sollten Sie sorgfältig bearbeiten und innerhalb der genannten Frist unterschrieben an die Gemeinde zurückgeben. Wann wird die gesplittete Abwassergebühr eingeführt? Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes sieht keine Übergangsfrist vor. Insofern sind die Gemeinden gezwungen, die Aufteilung der Abwassergebühren zum bzw. zum bei unterjährigem Abrechnungszeitraum vorzunehmen. Nach Vorliegen der bearbeiteten Erhebungsbögen wird die Gebührenkalkulation erstellt und die bereits unter Vorbehalt für 2010 erhobenen Abwassergebühren, ausgenommen der Bescheide bei unterjährigem Abrechnungszeitraum, auf der Basis der neuen Gebührensätze neu berechnet. Wie werden künftige Änderungen bei der gesplitteten Abwassergebühr berücksichtigt? Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, Änderungen, die sich auf die Niederschlagswassergebührenberechnung auswirken unverzüglich der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Dies sind insbesondere die Veränderung der Größe oder Befestigungsart von angeschlossenen Hofflächen, sowie der Anschluss oder die Entfernung von baugenehmigungsfreien Nebengebäuden. Dabei ist gleichzeitig zu beachten, dass Änderungen an den Grundstücksentwässerungsanlagen (umlegen, neu verlegen, still legen von Entwässerungsleitungen) nach wie vor entwässerungsgenehmigungspflichtig sind. Fugenpflaster - o o o + Porenpflaster + + o o o + o + gelegentliches abkehren zum Erhalt der Durchlässigkeit Holzpflaster + + o - - o o + kein Holzroste / Paneele + o kein 40-60

5 Ausfüllhilfe Bitte schauen Sie sich Selbstauskunftsbogen und Grafik genau und in Ruhe an. Alles korrekt? Wenn alle dargestellten Dachflächen und befestigten Flächen korrekt erfasst sind, und wenn diese Flächen vollständig in eine öffentliche Abwasseranlage entwässern, brauchen Sie den Selbstauskunftsbogen nicht auszufüllen. Sind Änderungen erforderlich? Wenn Sie Änderungen an den erfassten Flächen vornehmen möchten oder wenn Dachflächen oder befestigte Flächen nicht in eine öffentliche Abwasseranlage entwässern, dann machen Sie bitte die auf Ihr Grundstück zutreffenden Angaben. Was sind Änderungen? Änderungen können erforderlich werden, wenn z.b.: - Dachflächen oder befestigte Flächen nicht in eine öffentliche Abwasseranlage, sondern z.b. in eine Zisterne, eine Sickermulde oder eine sonstige Versickerungsanlage entwässern. - Das Niederschlagswasser von Dachflächen oder befestigten Flächen direkt auf dem Grundstück versickert. - Dachflächen oder befestigte Flächen in zwei oder mehrere Teilflächen unterteilt werden müssen. Dies kann z.b. der Fall sein, wenn nur ein Teil einer Fläche an eine Zisterne angeschlossen ist oder im Garten versickert. - Die auf den Bögen angegebenen Eigentümerinformationen nicht korrekt sind. - Informationen über die Größe und Nutzung von Zisternen bzw. Versickerungsanlagen von Ihnen vorgelegt werden. Wenn Sie Änderungen oder Ergänzungen vornehmen, dann müssen Sie den Selbstauskunftsbogen und ggf. die Grafik zurücksenden, damit die Änderungen berücksichtigt werden können. Auch wenn keine Korrekturen nötig sind, möchten wir Sie bitten, den ausgefüllten Selbstauskunftsbogen zu unterschreiben und an die Gemeinde Kappel-Grafenhausen zurückzusenden. Der Selbstauskunftsbogen Im linken Bereich des Selbstauskunftsbogens sehen Sie die Ergebnisse der Luftbildauswertung. Die laufende Nummer entspricht der Nummer im zugehörigen Plan. Die Flächengröße wurde anhand der Luftbildauswertung berechnet. In der Spalte Bezeichnung sehen Sie, wie die Flächen anhand der Luftbilder erfasst wurden. Diese Ergebnisse sind im mittleren und rechten Bereich der Tabelle ggf. durch Sie zu ergänzen. Im mittleren Bereich des Selbstauskunftsbogens geben Sie bitte die Art der Befestigung an. Es wird unterschieden zwischen - Dachflächen ohne Begrünung, Kiesschüttdächer und Gründächer. - Wasserundurchlässige Flächen (Materialien wie z.b. Asphalt, Beton, Platten- und Pflasterbeläge mit wasserundurchlässiger Fuge). - wenig wasserdurchlässige Flächen (hierzu zählen Pflaster-, Platten und Verbundsteine ohne feste Verfugung auf sickerfähigem Untergrund). - stark wasserdurchlässige Flächen (wie z.b. Kies, Schotter, Rasengittersteinen, Schotterrasen, Porenpflaster).

6 Im rechten Bereich des Selbstauskunftsbogens geben Sie bitte die Art der Entwässerung der einzelnen Flächen an. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass überbaute Flächen an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen sind. Wenn Flächen oder Teilflächen nicht in eine öffentliche Abwasseranlage entwässern, haben Sie die Möglichkeit, die Art der Entwässerung hier anzugeben. Es wird unterschieden in: - kein Kanalanschluss/Versickerung auf dem Grundstück (das Niederschlagswasser versickert z.b. im angrenzenden Garten oder direkt in ein Gewässer). - Entwässerung in eine Zisterne. - Entwässerung in eine Versickerungsanlage (Sickermulde oder Mulden-Rigolen System o.ä.) - Wenn Sie über eine Sickermulde oder ein Mulden-Rigolen System oder eine Zisterne verfügen, ob die Anlage über einen Notüberlauf mit bzw. ohne Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage verfügt. Unterhalb der Tabelle geben Sie bitte an: - das Speichervolumen der Anlage. - Wenn Sie über eine Zisterne verfügen, ob das gesammelte Wasser für den Haushalt oder für die Gartenbewässerung genutzt wird. Wichtiger Hinweis: Wenn Sie zu einer Fläche Korrekturen in die Tabelle eintragen möchten, steht ihnen je Zeile eine leere Korrekturzeile zur Verfügung. Die Grafik (bzw. Lageplan oder Karte) Die Grafik ist das Ergebnis der Luftbildauswertung. Hier sehen Sie farblich differenziert die einzelnen Flächen auf Ihrem Grundstück. Die Zahlen in den Flächen entsprechen denen in der Tabelle. Wenn Sie graphische Änderungen vornehmen müssen, so nutzen Sie bitte die Karte. Änderungen, wie z.b. die Aufteilung einer Fläche markieren Sie durch möglichst maßstabsgenaue Eintragungen (mit Kugelschreiber o.ä.). Änderungen sind z.b. neu hinzugekommene Flächen oder Gebäude. Auch bestehende Flächen die ggf. aufgeteilt werden müssen, können Sie in die Grafik händisch eintragen. Hilfreich ist es, wenn Sie die neu eingetragenen Flächen mit Maßen versehen (z.b. 3x5m). Sollten Sie eine Fläche in mehrere Teilflächen untergliedern, so können Sie fortlaufende Nummern wie z.b. 5.1, 5.2 vergeben. Diese können Sie dann in der Korrekturzeile des Selbstauskunftsbogens aufführen. Ihre Änderungen werden später digital eingearbeitet. Sie erleichtern die Bearbeitung, wenn Sie den Selbstauskunftsbogen leserlich ausfüllen, am besten in Blockschrift dokumentensicher mit Tinte oder Kugelschreiber in schwarz oder blau schreiben nur Vorderseiten beschreiben Einträge nur in dafür vorgesehenen Feldern vornehmen Größenangaben ohne Nachkommastellen eintragen Seiten einzeln lassen; nicht heften oder klammern Anlagen wie Fotos, Baupläne, Rechnungen nur in Kopie anfügen nur Tabelle und/oder Grafikteil zurücksenden, nicht Anschreiben nur unbedingt nötige Beiblätter lose zulegen, diese nummerieren und mit Namen, Grundstücksnummer und Grundstückslage versehen kein Zettel aufkleben sich widerspruchsfrei äußern Unterschrift und Datum nicht vergessen Die Gemeinde Kappel-Grafenhausen bedankt sich für Ihre Mitarbeit.

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