Landkreis Harz Der Landrat
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- Kristian Pohl
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1 Landkreis Harz Der Landrat Landkreis Harz Postfach Halberstadt Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: Meine Nachricht vom: Dezernat/Amt: II / 38 Bearbeiter: Herr Borchert Telefon: (03941) Fax: (03941) brand-katschutz@kreis-hz.de Ort: Halberstadt Straße: Klusstraße 10 Haus / Zimmer Nr.: Datum: Technische Anschlussbedingungen für die Errichtung, Betrieb und Anschaltung von Brandmeldeanlagen an die konzessionierten Empfangsanlagen in der Einsatzleitstelle Feuerwehr/Rettungsdienst, des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Straße 42, in Halberstadt Stand Erarbeitet: Borchert Bestätigt: Türke Sachgebietsleiter Amtsleiter Sitz der Verwaltung: Öffnungszeiten: Bankverbindung: Friedrich-Ebert-Str. 42 Montag: 8:30 12:00 Uhr Harzsparkasse Halberstadt Dienstag: 8:30 12:00 und 13:00 16:00 Uhr BLZ: Telefon: ( ) Mittwoch: geschlossen Kto.-Nr.: Telefax: ( ) Donnerstag: 8:30 12:00 und 14:00 18:00 Uhr Internet: Freitag: 8:30 12:00 Uhr info@kreis-hz.de
2 - 2 - Allgemeines Der Anschluss zur Teilnahme am konzessionierten Betrieb der Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen im Landkreis Harz erfolgt, wenn Gründe des Brandschutzes und der Hilfeleistung dies erfordern. Der Anschluss erfolgt durch Einrichtung eines Teilnehmeranschlusses auf privatrechtlicher Grundlage nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Diese Anschlussbedingungen regeln auch die Einrichtung von Feuerwehrschlüsseldepots. Bei den nachstehenden Verweisungen auf eine Norm ohne Angabe des Ausgabedatums und ohne Angabe auf eine Abschnittsnummer, eine Tabelle, ein Bild usw. bezieht sich die Verweisung immer auf die gültige Fassung der in Bezug genommenen Ausgabe. Inhaltsangabe 1. Geltungsbereich 2. Teilnahme an der Übertragungsanlage für Gefahrenmeldeanlagen 3. Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen 4. Anforderungen an die Planung/Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme, Instandhaltung und Änderung/Erweiterung von Brandmeldeanlagen 5. Antragstellung für die Teilnahme an der Übertragungsanlage für Gefahrenmeldeanlagen 6. Wechsel des Leistungsnehmers bei Betrieb einer Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen 7. Anzeige- und Bedieneinrichtung für die Feuerwehr 8. Anschaltungen von Brandschutzeinrichtungen 9. Prüfung einer Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen durch eine/n Prüfsachverständige/n 10. Anschaltung durch die Brandschutzdienststelle des Landkreises Harz 11. Allgemeine Teilnahmevorschriften 12. Feuerwehrschließung 13. Inkrafttreten Abkürzungen: Brandmeldeanlagen (BMA) Brandschutzdienststelle (BSD) Einsatzleitstelle Landkreis Harz (ELS) Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) Feuerwehr-Schlüsseldepot 3 (FSD 3) Freischaltelement (FSE) Übertragungsanlagen für Gefahrenmeldungen (ÜAG) Übertragungseinrichtung (ÜE) 1. Geltungsbereich Die Teilnahme am konzessionierten Betrieb der ÜAG und der Betrieb des FSD 3 erfolgt auf der Grundlage der DIN Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb. Diese Anschlussbedingungen regeln im Geltungsbereich des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz), veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Sachsen-Anhalt Nr. 22/2001 vom , technische und organisatorische Anforderungen für Errichtung und Betrieb von Brandmeldeanlagen mit direkter Aufschaltung auf die Empfangseinrichtung der ELS. Sie gelten für Neuanlagen und Erweiterung bzw. Änderung bestehender Anlagen. Die Teilnahme setzt eine ÜE voraus. 2. Teilnahme an der ÜAG 2.1 Der Landkreis Harz lässt auf Grund von Konzessionen ÜAG betreiben.
3 Die Teilnahme erfolgt mit einer ÜE der Konzessionäre, die auf dem vom Teilnehmer genutzten Grundstück eingerichtet wird und über Übertragungswege mit der ELS verbunden ist. 2.3 Die ÜE mit angeschalteter BMA wird durch die BMA oder von Hand angesteuert. Die Ansteuerung dient der direkten Notrufmeldung bei Bränden zur ELS des Landkreises Harz. Anmerkung: Die ELS des Landkreises Harz ist die alarmauslösende Stelle nach DIN 14675: Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen 3.1 Bauordnungsrechtlich geforderte BMA müssen mittels ÜE auf eine ÜAG aufgeschaltet sein. Die Anzeige- und Bedieneinrichtung für die Feuerwehr (FAT und FBF) als Erstinformation für die Feuerwehr muss sich an einer ständig besetzten Stelle im Objekt befinden. Ist eine ständig besetzte Stelle im Objekt nicht vorhanden, muss der Betreiber einen gewaltfreien Zugang durch ein FSD 3 sicherstellen. Die Einrichtung eines FSD 3 bedarf eines gesonderten privatrechtlichen Vertrages. Einzelheiten zum Standort und zur Ausführung der BMZ, FAT, FIBS, FSD, FSE sind mit der BSD/ örtlichen Feuerwehr abzustimmen. 3.2 Der Übertragungsweg von der ÜE zur Empfangseinrichtung in der ELS ist nach der Verbindungsart A2a oder A2b der Tabelle A.1 der DIN 14675: Anhang A auszuführen. Zur Überwachung der an die ÜE angeschalteten BMA an der ständig besetzten Stelle müssen mindestens die nachfolgend genannten Zustände angezeigt werden: <Brandmeldung <Störung BMA <Auslösung der ÜE unterbunden <Sammelmeldung FSD 3 sofern vorhanden Die Überwachungsanzeige muss nach Anhang J der DIN 14675: Buchstabe Q installiert sein. 3.3 BMA sind, soweit im Folgenden nichts anderes ausgeführt ist, nach den jeweils gültigen Vorschriften zu errichten und zu betreiben. Insbesondere sind folgende Bestimmungen zu beachten: < DIN EN 54; Brandmeldeanlagen, < DIN 14623; Orientierungsschilder für automatische Brandmelder < DIN 14661; Feuerwehr-Bedienfeld für Brandmeldeanlagen < DIN 14662; Feuerwehr-Anzeigetableau < DIN 14675; Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb < DIN VDE 0800 Teil 1; Bestimmungen für Errichtung und Betrieb von Fernmeldeanlagen einschließlich Informationsverarbeitungsanlagen; allgemeine Bestimmungen < DIN VDE 0833 Teil 1; Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall; allgemeine Festlegungen < DIN VDE 0833 Teil 2, Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall; Festlegungen für Brandmeldeanlagen < Musterrichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 3.4 Zur Vermeidung von Falscheinsätzen sind Maßnahmen nach DIN VDE zu treffen. 3.5 Werden automatische Brandmelder in Hohlräumen, über abgehängten Unterdecken, in Doppelbodenanlagen, Lüftungs- und Kabelschächten oder sonstigen schwer einsehbaren
4 - 4 - Bereichen installiert, sind Orientierungsschilder nach DIN zum Auffinden der automatischen Brandmelder und die Brandmelderkennzeichnung anzubringen. Die Kennzeichnung muss vom Betrachterstandpunkt lesbar sein. Andere Lösungen sind mit der BSD abzustimmen. 3.6 Bei automatischen linienförmigen Brandmeldersystemen müssen die Auswerteeinheiten ohne Hilfsmittel kontrolliert werden können. 4. Anforderungen an die Planung/Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme, Instandhaltung und Änderung/Erweiterung von BMA Für jede der in Abschnitt 6 bis 9 und 11 angegebenen Phasen der DIN 14675: ist die entsprechende Leistung durch eine Fachfirma verantwortlich zu erbringen. Die Kompetenz dieser Fachfirma muss durch eine nach DIN EN akkreditierte Stelle zertifiziert sein. Die Zertifizierung ist dem/der anerkannten Prüfsachverständigen nachzuweisen (Anmerkung). Die Verlegung von Leitungen und die Montage von automatischen Meldern, Handfeuermeldern, Signalgeräten und Gehäusen sowie deren Verdrahtung dürfen an nichtzertifizierte Subunternehmer vergeben werden, wenn diese Arbeiten unter Regie der Fachfirma ausgeführt werden. Anmerkung: Anerkannte/r Prüfsachverständige/r nach Verordnung über technische Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TAnlVO), veröffentlicht GVBl. LSA Nr. 18/2006 vom Antragstellung für die Teilnahme an der ÜAG 5.1 Die BMA im Objekt sowie die Übertragungswege der ÜAG sind nicht Gegenstand der Konzession. Die ÜE ist Bestandteil der Konzession. 5.2 Der Anschluss an die ÜAG erfolgt auf Antrag und nach Abschluss eines Miet- und Schutzvertrages zwischen dem Leistungsnehmer und den Konzessionären des Landkreises Harz. Konzessionäre des Landkreises Harz sind: Altkreis Wernigerode: BOSCH Sicherheitssysteme GmbH Walter-Köhn-Straße 6a Leipzig Telefon: 0341/52020, Telefax: 0341/ Altkreis Quedlinburg: Total Walther Feuerschutz und Sicherheit NL Dresden Sachsenallee Kesselsdorf Telefon: /971-0, Telefax: / Altkreis Halberstadt Siemens Building Technologies GmbH & Co. ohg Region Ost Niederlassung Berlin Siemensdamm Berlin Telefon: 030/ , Telefax: 030/
5 Die ÜE wird ausschließlich von den Konzessionären der Empfangsanlagen eingerichtet, betrieben und instand gehalten. Sie bleibt dessen Eigentum. Störungen der ÜE und an den Übertragungswegen sind den Konzessionären umgehend zu melden. Störungen an der ÜE werden durch die Konzessionäre umgehend beseitigt. 6. Wechsel des Leistungsnehmers bei Betrieb einer ÜAG Der Wechsel des Leistungsnehmers ist der BSD und dem Konzessionär anzuzeigen. 7. Anzeige- und Bedieneinrichtung für die Feuerwehr 7.1 Feuerwehranzeigetableau (FAT) Um die Betriebszustände der BMZ in einheitlicher Erscheinungsform der Feuerwehr anzeigen zu können, ist ein FAT nach DIN zu installieren. Durch das FAT werden der Feuerwehr ohne Mitwirkung des Betreibers der BMA einheitliche Informationen im Alarmfall ermöglicht. Das FAT ist auf Forderung der BSD in ein Feuerwehrinformations- und Bediensystem (FIBS) zu integrieren. Die Anzeige- und Bedieneinrichtung für die Feuerwehr (FAT, FBF, FIBS) sind die Erstinformation für die Feuerwehr und müssen im Alarmierungsfall jederzeit und ohne Verzögerung zugänglich sein. FAT und FBF sind im Regelfall im Hauptzugang für die Feuerwehr eines Gebäudes einzurichten. Außerhalb dieses Bereiches kann im Einvernehmen mit der BSD die Anzeige- und Bedieneinrichtung für die Feuerwehr (FAT und FBF) eingerichtet werden, wenn mindestens: <ein FAT als Paralellanzeige und <ein Feuerwehrlaufkartendepot im Zugang für die Feuerwehr oder in dem mit der BSD abgestimmten Anfahrtsweg für die Feuerwehr jederzeit zugänglich sind und die Verbindungsleitungen redundant verlegt sind Feuerwehrbedienfeld (FBF) Direkt neben dem FAT bzw. im FIBS ist ein Feuerwehrbedienfeld (FBF) nach DIN zu installieren. Über dem FAT, FBF, FIBS muss eine netzunabhängige Beleuchtung vorhanden sein Freischaltelement (FSE) Der Einbau des FSE ist bei Objekten, die nicht ständig besetzt sind, vorzusehen. Das FSE muss den jeweils gültigen Regeln der Technik entsprechen. Installiert wird das FSE in einer Höhe von ca. 3,0 m über Oberkante Verkehrsfläche in einer gedachten senkrechten Linie mit dem FSD. Das FSE wird wie ein Nebenmelder, jedoch in einer eigenen Gruppe, an die BMA angeschlossen. Bei Einbau einer Schlüsseldepotsäule kann von der Höhenangabe abgewichen werden. Einzelheiten sind mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. 7.2 Jeder Alarmzustand der BMA, der zu einem Fernalarm (Auslösen der ÜE) führt, ist durch eine im Außenbereich installierte gelbe/grüne Blitzleuchte anzuzeigen. Die Blitzleuchte ist in der Regel in einer gedachten senkrechten Linie über dem FSD zu installieren. Die Einbauhöhe ist so zu wählen, dass sie im Blickfeld der ankommenden Feuerwehr liegt. Der Anbringungsort ist mit BSD und der Feuerwehr abzustimmen. Die BSD behält sich vor, bei unübersichtlichen oder weit verzweigten Anlagen zusätzliche oder andere optische Erkennungsmerkmale zu verlangen. 7.3 Zur schnellen Lokalisierung der Brandmeldung für die Einsatzkräfte sind an dem FAT und FBF und sofern vorhanden an der Paralellanzeige Feuerwehrlaufkarten bereitzuhalten. Die Feuerwehrlaufkarten sind nach DIN zu erstellen und gut sichtbar in einem geeigneten und verschlossenen Behältnis aufzubewahren. Das Behältnis für die Feuerwehrlaufkarten ist mit einem Schild gemäß DIN 4066 (74 x 210 mm) mit der Aufschrift Feuerwehrlaufkarten zu kennzeichnen. Der Schlüssel zum Zurückstellen der
6 - 6 - Handfeuermelder ist seinem Verwendungszweck entsprechend zu kennzeichnen und im gleichen Behältnis aufzubewahren. 7.4 Im Gehäuse FAT und FBF ist die Telefonnummer einer eingewiesenen Person anzubringen. Die eingewiesene Person muss 24 Stunden erreichbar sein und auf Verlangen der Feuerwehr innerhalb von 60 Minuten am Objekt eintreffen. 7.5 Die ÜE muss auch unabhängig von der BMA manuell ausgelöst werden können. Die manuelle Ansteuerung der ÜE darf nur mit einem Handfeuermelder nach DIN EN über eine Primärleitung erfolgen. Der Handfeuermelder einschließlich der Primärleitung ist Bestandteil der ÜAG. Die Störung dieser Primärleitung ist in der ÜAG zu melden und an der Ansteuereinrichtung der BMZ als Störungsmeldung anzuzeigen, dass die ÜE nicht ausgelöst werden kann. Die Handauslösung der ÜE ist im Handbereich der Anzeige- und Bedieneinrichtung für die Feuerwehr zu montieren. Die Handauslösung muss mit der Aufschrift Feuerwehr gekennzeichnet sein ( Hauptfeuermelder ). 7.6 Der Standort FAT und FBF und der Weg dorthin sind mit einem Schild nach DIN 4066 mit der Aufschrift BMZ zu kennzeichnen. Befindet sich der Standort in einem verschlossenen Raum, muss der Schlüssel für diesen in der ständig besetzten Stelle vorgehalten werden oder mit dem im FSD 3 hinterlegten Objektschlüssel übereinstimmen. Einzelheiten sind mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. 7.7 Die Anzeige der Meldungen des Alarmzustandes am FAT, welche zur Auslösung der ÜE geführt haben, müssen gespeichert werden und am FAT auch nach Rückstellen der BMZ abgerufen werden können. 7.8 Der Schließzylinder für das FAT und FBF wird bei der Abnahme durch die BSD bzw. Feuerwehr eingebaut. Dazu ist vorher rechtzeitig bei der BSD die Freigabe zu beantragen. 8. Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen Sind selbsttätige Löschanlagen vorhanden, müssen diese, sofern in der Baugenehmigung nichts anderes verfügt wurde, an die BMA angeschlossen werden. Die Auslösung dieser Brandschutzeinrichtungen infolge eines Brandes muss eine Auslösung der ÜE bewirken. Selbsttätige Löschanlagen dürfen bei ihrer Auslösung die ÜE nur über die BMZ ansteuern. Andere Brandschutzeinrichtungen dürfen die ÜE nicht ansteuern. Andere Brandschutzeinrichtungen können durch die BMZ angesteuert werden. 9. Prüfung einer ÜAG durch anerkannte Prüfsachverständige 9.1 Durch anerkannte/r Prüfsachverständige/r nach der Verordnung über technische Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TAnlVO), veröffentlicht im GVBl. LSA Nr. 18/2006 vom ist ein Prüfbericht zu erstellen, in dem nachgewiesen ist, dass die Anforderungen an die BMA einschließlich der Schnittstellenbedingungen für die Übertragung von Brandmeldeanlagen eingehalten sind. 9.2 Der Nachweis der Zertifizierung nach DIN für die Phasen 6-9 und 11 ist vom anerkannte/r Prüfsachverständige/r zu prüfen. 10. Anschaltung an die Einsatzleitstelle Harz 10.1 Spätestens bei der Abnahme der BMA zur Anschaltung an die ÜE müssen folgende Unterlagen der BSD/Feuerwehr vorliegen: < von anerkannte/r Prüfsachverständige/r erstellter Prüfbericht
7 - 7 - < je nach Bedarf Umstellschloss für FSD 3, Schloss für FSE, Profilhalbzylinder FBF,FIBS < abgeschlossener gültiger Wartungsvertrag/Instandhaltungsvertrag für die BMA zwischen Betreiber und einer zertifizierten Fachfirma < Feuerwehr-Laufkarten in verschlossenem und für die Feuerwehr zugänglichem Behältnis < Übergabe von 3 Stück Feuerwehrplänen nach DIN und zugehörige CD-ROM < Außer Betrieb -Schilder für Handfeuermelder < Ersatzglasscheiben für Handfeuermelder < Schild Übertragungseinrichtung abgeschaltet bei Alarm Feuerwehrnotruf 112 wählen (eventuell interne Vorwahlnummer angeben) < ggf. mangelfreies Abnahmeprotokoll für automatische Löschanlagen von einer/m anerkannten Prüfsachverständigen < Objektschlüssel zum Einlegen in den FSD 3 < Adressenliste des Betreibers der BMA (mindestens drei Mitarbeiter) < Wartungs- und Betriebsbuch der BMA < Bodenplattenheber/Montagewerkzeug (je nach Bedarf und Festlegung) 10.2 Die Anschaltung erfolgt nach örtlichen Gegebenheiten. Die Anschaltbereitschaft ist der BSD und dem Konzessionär spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Abnahmetermin anzuzeigen. 11. Allgemeine Teilnahmevorschriften 11.1 Der Leistungsnehmer oder ein Beauftragter muss für die Feuerwehr oder den Konzessionär stets kurzfristig am Ort der BMZ verfügbar sein. Ist dies nicht der Fall oder ist die ÜE und das FBF auf dem Grundstück nicht erreichbar, so haftet der Leistungsnehmer für alle daraus entstehenden Folgen gegenüber der Feuerwehr Die Feuerwehr ist befugt, Grundstücke und Gebäude des Teilnehmers zu betreten, soweit erforderlich auch gegen den Willen des Leistungsnehmers, wenn dies zur Aufrechterhaltung des sicheren Betriebes der ÜAG erforderlich ist Wesentliche Änderungen (z. B. Erweiterung der Überwachung um einen oder mehrere Brandabschnitte, Änderung der Kategorie des Schutzumfanges, Standortwechsel FAT, FBF und FSD 3) sowie Austausch der BMZ sind der BSD und der örtlichen Feuerwehr rechtzeitig anzuzeigen. Baurechtliche Bestimmungen bleiben unberührt. Wenn erforderlich, sind die Feuerwehrlaufkarten kurzfristig zu aktualisieren Die BSD ist berechtigt, die BMA von der ÜE aus zwingenden Gründen vorübergehend abzuschalten; z. B. wenn die Übertragung von Brandmeldeanlagen gestört ist und Fehleinsätze der Feuerwehr zu befürchten sind oder bei einer erhöhten Anzahl von Falschalarmen. In diesen Fällen ist bei einer Brandmeldung der BMA die manuelle Auslösung der ÜE durch den Betreiber zu gewährleisten (siehe Nummer 7.5). Der Brandschutz ist auf andere Weise sicherzustellen. Eine Haftung für Folgen der Abschaltung der ÜE wird nicht übernommen Wird die ÜE zu Zwecken der Instandhaltung vom Konzessionär abgeschaltet, hat der Leistungsnehmer Maßnahmen nach Nummer 11.4 vorzunehmen Bei Abschaltung nach Nummer 11. und 11.5 muss der Leistungsnehmer oder sein Beauftragter der BSD und dem Konzessionär schriftlich bestätigen, dass er Kenntnis über die Abschaltung oder Außerbetriebnahme hat. Alle Folgen, die sich aus der Außerbetriebnahme für die Sicherheit des Teilnehmers ergeben, müssen von ihm selbst getragen werden.
8 Eine Anpassung bestehender BMA, einschließlich der Ansteuereinrichtungen für eine ÜE an geänderte oder neue anerkannte Regeln der Technik kann verlangt werden, wenn dies aus Gründen des sicheren und ungestörten Betriebes der ÜAG erforderlich ist. 12. Feuerwehrschließung 12.1 Für das FSD 3 ist ausschließlich ein Umstellschloss zugelassen. Für das FBF ist nur ein Profilhalbzylinder zugelassen. Diese Schlösser sowie das FSE können nur beim Konzessionär Firma Kruse Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG, Duvendahl 92, Stelle mit einer Freigabebescheinigung der BSD bestellt werden und wird an die BSD ausgeliefert und bei Abnahme durch die BSD eingebaut. Der Betreiber beantragt zuvor die Freigabe für das Schloss unter Nennung des Bauvorhabens und Angabe der vollständigen Adresse des Einbauortes des FSD bei der BSD Durch ein FSE mit VdS-Anerkennung ist eine manuelle Auslösung der Außentürsicherung des FSD 3 durch die Feuerwehr zu ermöglichen. Das Freischaltelement (FSE) ist, wie unter Nummer 12.1 beschrieben, mit Freigabescheinigung zu bestellen Schließung für FAT, FBF, FIBS, FSE, Für den Landkreis Harz wird die Feuerwehrschließung Landkreis Harz festgelegt. Bestehende FSD mit Umstellschloss sind auf die einheitliche Feuerwehrschließung Landkreis Harz umzuschließen Feuerwehrschlüsseldepot 3 (FSD 3) Die Errichtung eines FSD 3 ist nur in Verbindung mit einer ÜE mit angeschalteter BMA zulässig (FSD 3 nach DIN 14675). Die elektrische Entriegelung des FSD 3 darf nur bei Brandmeldung und zugehöriger Rückmeldung der ÜE erfolgen Standorte FSD 3, FAT, FBF, Feuerwehrlaufkartenbehältnis Die genannten Standorte sind mit der BSD/Feuerwehr vor Erstellung des Konzeptes der BMA (nach DIN 14675) abzustimmen. 13. Inkrafttreten, Gültigkeit Gültig für alle Brandmeldeanlagen, die nach dem geplant werden. Die Technischen Anschlussbedingungen treten mit Wirkung vom in Kraft. Hinweis!!! Eine Aufschaltung auf die ELS Harz erfolgt nur dann, wenn die vorliegenden technischen Anschlussbedingungen in vollem Umfang eingehalten werden.
9 - 9 - Anerkennung Die Technischen Anschlussbedingungen für die Errichtung, den Betrieb und Anschaltung von Brandmeldeanlagen an die konzessionierten Empfangsanlagen der Einsatzleitstelle Feuerwehr/Rettungsdienst des Landkreises Harz werden, einschließlich der Anlagen 1 bis 5, für folgendes Objekt anerkannt: Objekt: Betreiber: Halberstadt, den Datum Betreiber Fachplaner Anlagen Anlage 1: Zwei Muster über Konzepte der Brandmeldeanlage nach DIN Anlage 2: Bestätigung über ausgeführte Leistungen Anlage 3: Bestätigung über das Alarmierungsverfahren bei Störungsmeldungen Anlage 4: Installation eines Feuerwehrschlüsseldepots Niederschrift über die Inbetriebnahme Anlage 5: Vereinbarung über Feuerwehrschlüsseldepot
10 Anlage:1, Teil
11 - 11 -
12 - 12 -
13 - 13 -
14 - 14 -
15 Teil 2: Konzepterarbeitung für Brandmeldeanlagen nach DIN Baumaßnahme: Bauwerk: 1. Allgemeine Angaben Auftraggeber: Bearbeiter: Ort Datum Unterschrift Nutzer: Bearbeiter: Ort Datum Unterschrift Zur Kenntnis genommen Planung: Bearbeiter: Ort Datum Unterschrift Errichter: Bearbeiter: Ort Datum Unterschrift Landkreis Harz Amt 38 Bearbeiter: Halberstadt 2. Schutzziel: Datum Unterschrift 3.Anforderungen
16 Konzepterarbeitung für Brandmeldeanlagen nach DIN Schutzumfang Kategorie:1 Kategorie: 2 Kategorie:3 Kategorie:4 Vollschutz Teilschutz Schutz der Fluchtwege Einrichtungsschutz Bemerkung: 5. Alarmierung 5.1 Internalarm bei Meldung Feuer 5.2 Internalarm bei Meldung Voralarm, Störung der BMA,ÜE ab und Sabotage FSD 5.3 Externalarm bei Meldung Feuer 5.4 Fernalarm bei Meldung Feuer 5.5 Fernalarm bei Meldung Voralarm, Störung der BMA ÜE ab und Sabotage FSD Bemerkung: 6. Alarmorganisation Alarmierung von Personen stiller Alarm lauter Alarm Bemerkung: Alarmierungseinrichtung Hausalarmanlage automatische Brandmeldeanlage akustische Durchsage Bemerkung: Brandmeldezentrale: Ringbuszentrale Anzahl der Ringe: Netzwerk mit Haupt- und Unterzentrale Anzahl der Unterzentralen: Standort der Brandmeldezentrale: Bemerkung:
17 Weiterleitung Brandalarm über Telefon vor Ort über Telefon durch Wachschutz über Standleitung zur Feuerwehr über Dopppeltrasse ( Festnetz u. Funk) Objekt-/Geländezugang Zugang offen FSD Zugang über Toreinfahrt Pförtner/ Sicherheitsdienst Bemerkung: Maßnahmen zur Räumung des Objektes personelle Maßnahmen Evakuierungsplan technische Maßnahmen Feuerwehraufzug Brandabschnitte Rauchschutztüren mit/ohne Rauchmelder zwischen den Brandabschnitten innerhalb von Brandabschnitten Feststellanlagen zwischen den Brandabschnitten innerhalb von Brandabschnitten Bemerkung: Rauch- und Wärmeabzug RWA- Anlage Treppenhaus RWA sonstiges RWA- Anlage Dachfläche maschinelle Entrauchung Löschanlagen Sprinkleranlage Trockensteigleitung Druckerhöhung sonstiges Nasssteigleitung Vermeidung von Falschalarm ( DIN VDE ) Betriebsart TM (technische Maßnahmen) Betriebsart PM (personelle Maßnahmen - Zweimelder-Zweiguppenabhängigkeit Überprüfung des Alarmzustandes von - Alarmzwischenspeicherung Brandmeldungen mittels Verzögerung durch unterwiesene Personen Tag/Nachtschaltung Abschaltung der automatischen Melder Während der Dienstzeit
18 7. Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen Automatisch durch die BMA angesteuerte Brandschutzeinrichtungen müssen im Regelfall durch die Feuerwehr übersteuert bzw. abgeschaltet werden können Feuerschutztüren/ - Tore Feuerschutzklappen Zufahrtstore RWA Rauchschürzen Zuluftöffnungen Klima- und Lüftungsanlagen Aufzugssteuerung Betriebseinrichtungen Alarmierungseinrichtungen Notausgangsverriegelungen Fluchtweglenkung Löschanlagen Beleuchtung Löschwasserrückhalt. Einbruchmeldeanlagen 8. Löschanlage Sprinkleranlage Trockensteigleitung Nasslöschanlage Druckerhöhung Gaslöschanlage sonstiges 9. Sonstiges 10. Abschlussbelehrung Mit Ihrer Unterschrift auf Seite 1 bestätigen die Unterzeichner: - dass die Anlage den Anforderungen der DIN in Verbindung mit DIN VDE 0833, DIN EN 54 und den technischen Anschlussbedingungen des Landkreises Harz entsprechen ( Errichter / Planer) - den ordnungsgemäße Betrieb der BMA, insbesondere organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen, die Alarmorganisation und Gebäudeevakuierung in Alarmfall zu organisieren und die organisatorischen Anschlussbedingungen des Landkreises Harz einzuhalten ( Eigentümer / Nutzer ) 11. Anlagen - Lageplan des Objektes (unmaßstäblich) - Abnahmevermerk der Brandschutzdienststelle Halberstadt Datum Unterschrift
19 Landkreis Harz Amt für Brand- und Katastrophenschutz Klusstraße Halberstadt Tel: Fax: brand-katschutz@kreis-hz.de Anlage 2 Bestätigung über ausgeführte Leistungen Stand: Bestätigung über ausgeführte Leistungen an Brandmeldeanlagen Objekt: Betreiber: An o. g. Objekt haben wir nachfolgende Leistungsphasen im Sinne der DIN und der Richtlinien für die Zertifizierung von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen (BMA) gemäß DIN erbracht: Planung Planung bis zur Erstellung der Ausschreibung Planung bis zur Erstellung der Ausführungsunterlagen Wir erklären, dass wir als ausführendes Unternehmen die erforderliche Fachkompetenz für Brandmeldeanlagen nach DIN für vorstehend gekennzeichnete Leistungsphasen besitzen. Wir sind dafür unter der von der Zertifizierungsnummer: Zertifizierungsstelle: anerkannt. (Ort, Datum) ( rechtsverbindliche Unterschrift)
20 Landkreis Harz Amt für Brand- und Katastrophenschutz Klusstraße Halberstadt Tel: Fax: brand-katschutz@kreis-hz.de Anlage 2 Bestätigung über ausgeführte Leistungen Stand: Bestätigung über ausgeführte Leistungen an Brandmeldeanlagen Objekt: Betreiber: An o. g. Objekt haben wir nachfolgende Leistungsphasen im Sinne der DIN und der Richtlinien für die Zertifizierung von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen (BMA) gemäß DIN erbracht: Montage Wir erklären, dass wir als ausführendes Unternehmen die erforderliche Fachkompetenz für Brandmeldeanlagen nach DIN für vorstehend gekennzeichnete Leistungsphasen besitzen. Wir sind dafür unter der Zertifizierungsnummer von der Zertifizierungsstelle: anerkannt. (Ort, Datum) ( rechtsverbindliche Unterschrift)
21 Landkreis Harz Amt für Brand- und Katastrophenschutz Klusstraße Halberstadt Tel: Fax: brand-katschutz@kreis-hz.de Anlage 2 Bestätigung über ausgeführte Leistungen Stand: Bestätigung über ausgeführte Leistungen an Brandmeldeanlagen Objekt: Betreiber: An o. g. Objekt haben wir nachfolgende Leistungsphasen im Sinne der DIN und der Richtlinien für die Zertifizierung von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen (BMA) gemäß DIN erbracht: Instandhaltung Wir erklären, dass wir als ausführendes Unternehmen die erforderliche Fachkompetenz für Brandmeldeanlagen nach DIN für vorstehend gekennzeichnete Leistungsphasen besitzen. Wir sind dafür unter der Zertifizierungsnummer: von der anerkannt. Zertifizierungsstelle: (Ort, Datum) ( rechtsverbindliche Unterschrift)
22 Landkreis Harz Amt für Brand- und Katastrophenschutz Klusstraße Halberstadt Tel: Fax: brand-katschutz@kreis-hz.de Anlage 3 Bestätigung über das Alarmierungsverfahren bei Störungsmeldungen Stand: Bestätigung über das Alarmierungsverfahren bei Störungsmeldungen Objekt: Betreiber: Es wird bestätigt, dass das Erkennen von Störungsmeldungen und die Abschaltung der ÜE aus der o. g. Gefahrenmeldeanlage (Brandmeldeanlage) entsprechend VDE sichergestellt ist. Folgendes Verfahren zum Erkennen von Störungsmeldungen wird angewendet: Primärleitung zu ständig besetzter Stelle Automatisches Wähl- und Übertragungsgerät (AWUG) mit selbsttätiger Überprüfung des Übertragungsweges zu einer ständig besetzten Stelle Automatisches Wähl- und Ansagegerät (AWAG) zu ständig besetzter Stelle Erkennbare Störungsanzeige mit Störungserkennung durch Kontrollgang einer eingewiesenen Person und Protokollierung im Instandhaltungsbuch Halberstadt, den: ( rechtsverbindliche Zeichnung des Betreibers)
23 Landkreis Harz Amt für Brand- und Katastrophenschutz Klusstraße Halberstadt Tel: Fax: brand-katschutz@kreis-hz.de Anlage 4 Inbetriebnahme eines Feuerwehrschlüsseldepot Niederschrift über Inbetriebnahme Blatt 1 Stand: Diese Niederschrift bestätigt die Inbetriebnahme eines Feuerwehrschlüsseldepots (FSD). FSD dienen der Aufbewahrung von Gebäude- oder Objektschlüsseln, wenn das Gebäude oder Objekt durch eine Brandmeldeanlage (BMA) überwacht wird. Die Installation und Inbetriebnahme eines FSD ist dem Sachversicherer anzuzeigen. Objekt: Anschrift: Betreiber: ÜE- Nummer: FSD- Typ: Brandmeldeanlage Typ: Anerkennung des FSD (Nr.): Standort des FSD: Bei der Inbetriebnahme des FSD waren folgende vertretungsberechtigte Personen anwesend: Für den Betreiber: Für die BSD/Feuerwehr: Für die Einbaufirma von FSD und BMA: Übertragungseinrichtung installiert durch: Im FSD wurden insgesamt Schlüssel deponiert, im Einzelnen: NR.: Bezeichnung: Schließbereich: Regress- und Schadenersatzansprüche an den Landkreis Harz aus der Nutzung des FSD werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Das eingebaute FSD ist Eigentum des Betreibers. Die Vereinbarung über Feuerwehrschlüsseldepots (Vereinbarung über FSD) wird vom Betreiber des FSD anerkannt. Der Betreiber wird darauf hingewiesen, dass das FSD mindestens einmal jährlich zu warten ist. Die Wartungsarbeiten müssen in Anwesenheit eines Schlüsselträgers der Feuerwehr erfolgen. Bei Änderung der Schließung überwachter Objekte sind auch die Schlüssel im FSD auszutauschen.
24 Landkreis Harz Amt für Brand- und Katastrophenschutz Klusstraße Halberstadt Tel: Fax: brand-katschutz@kreis-hz.de Anlage 4 Kurzprüfung der BMA Niederschrift über Inbetriebnahme Blatt 2 Stand: Ja Nein Anschlussbedingungen für BMA sind erfüllt TAB s wurden anerkannt. Konzept der BMA nach DIN liegt vor Bedienungsanleitung (zu hinterlegen an der BMZ) liegt vor. Ja Nein Außentür des FSD ist auf Öffnen überwacht, die offene Tür wird am FSD- Adapter angezeigt. FSD lässt sich erst dann verriegeln, wenn der Objektschlüssel eingesteckt ist. FSD-Außentür entriegelt bei Brandmeldung und ausgelöster Übertragungseinrichtung Liste der im Alarmierungsfall zu verständigenden Personen (mind.3 Personen) liegt vor. Wenn das FSD nach Auslösen der BMA nicht benutzt wurde, verriegelt es nach Rückstellung der BMA selbsttätig. Bestätigung über ausgeführte Leistungen liegt vor (Anlage 1). Bestätigung über das Alarmierungsverfahren bei Störungsmeldungen liegt vor (Anlage 3). Probealarmierung der BMA wurde durchgeführt. Freischaltelement vorhanden FSE (Freischaltelement) wurde ausgelöst und ist als eigene Meldergruppe geschaltet. Inbetriebsetzungs- und Abnahmeprotokoll eines Sachverständigen liegt vor. Laufkarten und Feuerwehrplan liegen an der BMA oder im FKT vor. Blockschaltbild der BMA liegt vor. Geräte zum Heben/Öffnen (entspr. Punkt 7.10 der TAB's) bzw. Leitern sind vorgehalten; trifft nur zu für BMA mit Meldern in z.b. Zwischendecken oder Doppelböden Das FSD ist durch die BMA überwacht. Zwischen Meldungen aus der BMA und dem FSD wird unterschieden (Sabotagealarm). Alle Objekt- und Hilfsschlüssel sind miteinander verbunden und farblich gekennzeichnet Ersatzscheiben und Außer Betrieb- Scheiben" für Druckknopfmelder (3 Stück) liegen an der BMZ oder im FKT vor. Handdruckmelder gut sichtbar angebracht Handdruckmelder sind frei zugänglich und mit Linien- und Meldernummer beschriftet automatische Melder sind mit LED in Zugangsrichtung installiert Aufkleber der Wartungsfirma ist an der BMZ und FAT angebracht. Außentür des FSD lässt sich erst dann schließen, wenn die Innentür geschlossen, und der FSD-Schlüssel abgezogen ist. Melderbeschriftung ist in Laufrichtung entsprechend Feuerwehrlaufkarte erfolgt netzunabhängige Beleuchtung BMZ/FBF Mängel / Bemerkungen: Die oben genannten Mängel sind durch den Betreiber unverzüglich zu beseitigen! Die ordnungsgemäße Inbetriebnahme des FSD und die Anerkennung der in diesem Protokoll getroffenen Aussagen wird bestätigt: Ort, Datum Vertreter des Betreibers) Vertreter der BSD/Feuerwehr Vertreter der Errichters
25 Anlage 5 Vereinbarung zwischen der Stadt/Gemeinde., nachfolgend Feuerwehr genannt und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepots (FSD) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt. 1. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten ein FSD am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der BSD/Feuerwehr abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der Anfahrtsstelle für die Feuerwehr in unmittelbarer Nähe des Gebäudezuganges, durch den die Brandmeldezentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann. 2. Der Betreiber verwendet ein FSD, das vom Verband der Sachversicherer (VdS) anerkannt ist. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS für Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdSanerkannten Umstellschloss, welches die Schließung Feuerwehr Landkreis Harz zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung ist ein Doppelbart-Umstellschloss erforderlich. Die Freigabe und Lieferung ist mit der BSD/Feuerwehr abzustimmen. 3. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen Feuerwehrschlüsselkästen zu beachten. 4. Der bzw. die im FSD deponierten Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung der im FSD deponierten Schlüssel erfolgt durch den Betreiber. Die Richtlinien des VdS
26 sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel (max. drei Stück) deponiert, müssen diese untrennbar miteinander verbunden und einzeln beschriftet sein. In diesem Fall ist der für den inneren Schließzylinder des FSD vorgesehene Schlüssel besonders zu kennzeichnen. 5. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und einen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei, VdS anerkanntes Wach- und Sicherungsunternehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Die Einsatzleitstelle Feuerwehr/Rettungsdienst nimmt Sabotagemeldungen des FSD und Störungsmeldungen nicht entgegen. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruchsdiebstahlversicherer angezeigt hat. 6. Die Inbetriebnahme des FSD durch die BSD/Feuerwehr erfolgt auf schriftlichen, formlosen Antrag des Betreibers mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin. Der Antrag ist an die BSD/Feuerwehr zu stellen. Bei der Inbetriebnahme werden die Objektschlüssel durch den Betreiber im FSD deponiert. Der Vertreter der BSD/Feuerwehr verschließt im Beisein des Betreibers das FSD. Bei Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: a) Unterzeichnete Vereinbarung b) Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA und c) Brandmelder-Lagepläne Über die Inbetriebnahme wird von der BSD/Feuerwehr ein Protokoll angefertigt, welches vom Betreiber und von der BSD/Feuerwehr unterzeichnet wird. Je ein Exemplar verbleibt beim Betreiber und bei der BSD/Feuerwehr. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Änderungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Einsatzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet, das FSD instand zu halten. Hierzu gehört mindestens die Wartung entsprechend den Richtlinien des VdS. Da die Wartungsarbeiten die Anwesenheit der Feuerwehr als Schlüsselträger erfordern, bedarf es einer rechtzeitigen Terminabsprache mit der zuständigen Feuerwehr. 7. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, das FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu verwenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-Schlüssel als erste am Objekt eintreffen. 8. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
27 Der Betreiber versichert, keinen FSD-Schlüssel zu dem Umstellschloss der Innentür des FSD zu besitzen und nichts zu unternehmen, um sich oder Dritte in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchsdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD, unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung, zugestimmt hat. 10. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD- Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen die Stadt/Gemeinde geltend machen wird. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. Datum: Betreiber: Stadt/Gemeinde: Firmenstempel Dienststempel Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten Unterschrift
28 Der kostenlose Download von über 350 TAB s (technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen) wird Ihnen zur Verfügung gestellt von: Unternehmensberatung Wenzel Beratung und Zertifizierung DIN Dipl.-Ing. Stephan Wenzel Uhlandstraße Buch Tel.: Fax: info@din de Jede TAB erhalten Sie inhaltlich und sachlich komplett unverändert, lediglich diese beiden Infoseiten wurden angehängt.
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