Technische Anschlußbedingungen

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1 Technische Anschlußbedingungen zum Anschluß von Brandmeldeanlagen an die Empfangszentrale der Berufsfeuerwehr Koblenz Stadt Koblenz Amt für Brand- und Katastrophenschutz Koblenz im Oktober

2 INHALTSVERZEICHNIS Abschnitt Seite 1. Allgemeines Begriffe Zweckbestimmung/Projektierung Regelwerke Errichter Antragstellung Abnahme Zugänglichkeit Feuerwehrbedienfeld Verantwortliche Personen Wartungsverträge Fremdanschlußbedingungen Orientierungshilfen für die Feuerwehr Feuerwehrpläne Hinweisschilder nach DIN 4066, Teil Lageplan der Melder Besondere Kennzeichnung Kenntlichmachung von Einzelobjekten Feuerwehrschlüsselkasten (FSK) Notwendigkeit eines FSK Bezugsquellen des FSK Anschaltung des FSK Zahl der deponierten Schlüssel Allgemeine Hinweise Gebühren 8 2

3 1. Allgemeines 1.1 Begriffe Die verwandten Begriffe entsprechen der DIN vom Januar 1984 Abkürzungen: Meldeempfangszentrale = MEZ Brandmeldeanlage = BMA Übertragungseinrichtung = ÜE Nebenmelderzentrale = NMZ Feuerwehrschlüsselkasten = FSK Brandmeldezentrale = BMZ Feuerwehrbedienfeld = FBF Verband der Schadensvers. = VdS Freischaltelement = FSE 1.2 Zweckbestimmung/Projektierung Für die Neuinstallation von Brandmeldeanlagen in Gebäuden ist es notwendig, daß bereits bei der Planung von Neubauten in Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr die Ortsbestimmung der Brandmeldezentrale, des Feuerwehrbedienfeldes sowie des Feuerwehrschlüsselkastens erfolgt. Entsprechendes gilt auch für Umbauten und Erweiterungen. Dadurch können alle Anordnungen so getroffen werden, daß Kosten und Zeitaufwand für nachträgliche Abänderungen vermieden werden. 1.3 Regelwerke BMA müssen den Anforderungen der DIN sowie den in dieser Norm unter Punkt 2 aufgeführten Mitgeltenden Normen und Unterlagen entsprechen. Ferner sind die Richtlinien des Verbandes der Schadensversicherer (Planung und Einbau von BMA) einzuhalten. 1.4 Errichter Mit der Errichtung der BMA ist eine VdS anerkannte Errichterfirma zu beauftragen. 1.5 Antragstellung 3

4 Der formlose Antrag zum Anschluß einer Brandmeldeanlage und die Einrichtung der erforderlichen Übertragunswege auf die Brandmeldeempfangszentrale bei der Berufsfeuerwehr Koblenz ist an den Konzessionär, die Firma Bosch Telecom GmbH -Sicherheitssysteme- Moselring Koblenz zu richten. 1.6 Abnahme Vor Inbetriebnahme einer BMA ist eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit dem unter 1.2 genannten Amt und dem unter 1.5 genannten für die Aufschaltung zuständigem Konzessionär durchzuführen. 1.7 Zugänglichkeit Hinweis: Der gewaltlose Zutritt im Alarmfall zu allen mit Brandmeldern bzw. automatischen Löschanlagen geschützten Räumen ist rund um die Uhr sicherzustellen (DIN , VDE 0800 KL.C bzw. VDE 0833). Ist dies durch ständig besetzte Pforten nicht möglich, so ist der Zutritt mittels VdS anerkannten Feuerwehrschlüsselkasten mit dem Schließsystem Koblenz sicherzustellen. 1.8 Feuerwehrbedienfeld Neuerrichtete BMA sind grundsätzlich mit einem Feuerwehrbedienfeld gemäß DIN auszustatten. Zum Verschließen ist ein Halbzylinder der Feuerwehr Koblenz zu verwenden. Bestehende Anlagen sind in einem Zeitraum von maximal 2 Jahren mit einem Feuerwehrbedienfeld nachzurüsten. 1.9 Verantwortliche Personen Bei Inbetriebnahme einer BMA hat der Betreiber verantwortliche und/ oder fachkundige Personen dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz zu benennen, die im Alarmfall von der Feuerwehr jederzeit informiert werden können. Soweit sich Veränderungen bei den benannten, verantwortlichen und/oder fachkundigen Personen ergeben, hat der Betreiber dies unaufgefordert dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz schriftlich mitzuteilen. Das Merkblatt zum Betrieb eines FBF ist zu beachten. 4

5 1.1.0 Wartungsverträge Der Betreiber hat für die BMA sowie für die aufgeschalteten Zusatzeinrichtungen Wartungsverträge gemäß den gesetzlichen Vorgaben DIN VDE 0833 abzuschließen. Das Wartungsunternehmen muß einen 24 Stunden Bereitschaftsdienst sicherstellen. Zur Dokumentation von Prüf- und Wartungsarbeiten ist ein Wartungsbuch zu führen. Die Wartungsverträge sind beim Termin der Abnahme und auf Anforderung durch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz vorzulegen. Der Konzessionär erhält bei der Abnahme zusätzlich eine Kopie des Wartungsvertrages Fremdanschlußbedingungen BMA dürfen nur angeschlossen werden, wenn sie den sachlich gerechtfertigten Forderungen des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz und der Konzessionsfirma entsprechen. Dabei muß sichergestellt sein, daß sich bei der Gefahrenmeldung eindeutig feststellen läßt, ob die Auslösung der Gefahrenmeldung von der BMA oder der Übertragungseinrichtung verursacht wurde. Die hierfür erforderliche Einrichtung hat der Errichter der Fremdanlage zu erstellen Orientierungshilfen für die Feuerwehr Feuerwehrpläne Für jedes Schutzobjekt ist ein Feuerwehreinsatzplan, unter Berücksichtigung der DIN , d.h. Lagepläne und Geschoßpläne max. in DIN A 3 Format und in Schutzhüllen, nach Absprache mit der Feuerwehr, zu erstellen. Dieser Feuerwehreinsatzplan enthält eine Kurzbeschreibung des Objektes, mit Lageplan und Anfahrtswegen. Zwei Exemplare dieser Feuerwehreinsatzpläne sind bei der Feuerwehr Koblenz zu hinterlegen. 5

6 2.1.1 Hinweisschilder nach DIN 4066, Teil 2 An der Tür zu dem Raum in dem sich die BMZ oder die Sprinklerzentrale befindet, ist ein Schild mit der Aufschrift Brandmeldezentrale oder Sprinklerzentrale anzubringen. Schildergrößen nach DIN 825 sind einzuhalten (105 x 297 mm bzw. 148 x 420 mm) Lageplan der Melder Von jeder Meldergruppe sowie von Kreisen automatischer Löschanlagen sind Lagepläne in dauerhafter Form nach vorheriger Abstimmung mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz zu fertigen, die den Weg von der BMZ zum jeweiligen Meldebereich zweifelsfrei erkennen lassen. Diese Laufkarten sind in einem hierfür hergerichteten Fach der BMZ oder in einem separaten Ordner unmittelbar bei der BMZ bereitzuhalten Besondere Kennzeichnung Automatische Brandmelder in Räumen müssen durch Individualanzeigen kenntlich gemacht werden. Ausgenommen sind Meldeanlagen mit Meldereinzelkennung.Brandmelder, die in Zwischendecken oder Hohlböden installiert sind, dürfen nicht mit sichtbaren automatischen Brandmeldern auf eine Meldergruppe gelegt werden. Bei eingeschränkter Sichtbarkeit von Brandmeldern durch Einbauten z.b. von Lüftungs- und Versorgungsleitungen ist der Brandmelder durch ein rotes, an einer Kette abgehängtes, Schild mit Gruppen- und Meldernummerzu kennzeichnen. Alle Brandmelder sind mit ihrer Gruppen- und Meldernummer zu beschriften. Bei automatischen Brandmeldern ist die Größe der Beschriftung der jeweiligen Raumhöhe anzupassen Kenntlichmachung von Einzelobjekten Gehören zu einem Objekt mehrere durch Melder geschützte Gebäude, so sind diese durch rote Springlichter, die bei einer Meldung in Funktion gehen, kenntlich zu machen. 6

7 3.0.0 Feuerwehrschlüsselkasten Notwendigkeit eines FSK Objekte mit automatischen Meldergruppen, automatischen Löschanlagen, die auf die BMZ aufgeschaltet sind, müssen einen FSK und ein FSE besitzen Ausnahmen von Punkt sind nur möglich, wenn der Alarm auf eine ständig besetzte Stelle aufläuft und die dort anwesende Person jederzeit Zugang zu sämtlichen Gebäudeteilen des Objektes besitzt Der FSK und das FSE darf nur von Herstellern bezogen werden, deren Produkte eine Zulassung des VdS besitzen. Das Schloß im FSK und FSE kann nur mittels Freigabeschein der Berufsfeuerwehr Koblenz bei der Firma Kruse bestellt werden. Der FSK-Standort ist mit der Feuerwehr festzulegen. Eine Regenschutzklappe ist bei Bedarf anzubringen. Der mechanische Einbau hat nach den VdS Richtlinien zu erfolgen Anschaltung des FSK Der FSK ist in Verbindung mit einem VdS-zugelassenen Adapter (FSK- A) durch den Konzessionär auf die Übertragungseinrichtung aufzuschalten Zahl der deponierten Schlüssel Für das Gesamtobjekt ist maximal ein Schlüssel (Generalhauptschlüssel) in den FSK zu deponieren. Ausnahmen hiervon sind nur in besonders begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der Ausnahmegenehmigung des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz. 7

8 Im Falle einer Ausnahmegenehmigung sind die Objektschlüssel die im FSK deponiert werden, mit beschrifteten Schlüsselanhängern zu versehen Allgemeine Hinweise Bei Alarmauslösung durch die Brandmeldeanlage, sind evtl. vorhandene Be- und Entlüftungsanlagen von der BMZ abzuschalten. Sonderregelungen sind mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz schriftlich zu vereinbaren. Für vorhandene Aufzüge, wird nach Alarmauslösung der Brandmeldeanlage, eine Evakuierungssteuerung gefordert. Bei einer mit Brandmeldeanlage abgesicherten Tiefgarage ist an der Zufahrt eine Warnleuchte mit dem Hinweis Stop nicht einfahren Feuer anzubringen. Bei ampelgeregelten Einfahrten genügt die Ampelanzeige Rot.Die Ansteuerung der Signalgeber muß durch die BMZ erfolgen. In jedem Fall ist der Betreiber einer BMA verpflichtet, auf eigene Kosten alle Änderungen vornehmen zu lassen, die durch den Fortschritt der Technik im Interesse der Einheitlichkeit der Brandmeldeanlage bzw. zur Störungsbeseitigung erforderlich sind Gebühren Der Kostenersatz wird nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der Stadt Koblenz erhoben. Pauschal: Neuaufschaltung einer Brandmeldeanlage Erweiterung einer Brandmeldeanlage Abschaltung einer Brandmeldeanlage Stand der Gebührenordnung ,00 EUR 123,00 EUR 82,00 EUR Den für Sie zuständigen Sachbearbeiter Herrn Gilzmer erreichen Sie unter der Rufnummer 0261/ beim Amt für Brand und Katastrophenschutz. 8

9 Feuerwehr Koblenz Tel.: 0261/ Schlachthofstr Fax: 0261/ Koblenz Merkblatt Zum Betrieb eines Feuerwehrbedienfeldes in Verbindung mit Ihrer Brandmeldeanlage. Gemäß den Technischen Anschlussbedingungen zum Anschluss von Brandmeldeanlagen an die Empfangszentrale für Brandmeldeanlagen ( Punkt 1.7 ) der Stadt Koblenz vom müssen Brandmeldeanlagen mit einem Feuerwehrbedienfeld gemäß DIN ausgestattet werden. Das Feuerwehrbedienfeld dient der Rückstellung der Brandmeldeanlage durch das Feuerwehrpersonal. Um eine unbefugte Benutzung des Bedienfeldes auszuschließen ist es notwendig, den Einbaukasten ständig verschlossen zu halten. Da es sich hier um eine Einheitsschließung handelt, ist nur der speziell über das Amt für Brand- und Katastrophenschutz zu beziehende Profilhalbzylinder einzubauen, Im Lieferumfang des Schlosses befinden sich zwei Schlüssel für Ihre Verwendung. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass diese Schlüssel nur Fachpersonal und / oder Verantwortlichen Personen ( z.b. Haustechniker, Betriebsleiter ) zugänglich sind. Ferne verfügt die Wartungsfirma und Angehörige der Berufsfeuerwehr Koblenz über eine Zugangsmöglichkeit zu dem Feuerwehrbedienfeld. Für Rückfragen steht Ihnen das Amt für Brand- und Katastrophenschutz zur Verfügung. ( Tel ) 9

10 Der kostenlose Download von über 200 TAB s (technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen) wird Ihnen zur Verfügung gestellt von: Unternehmensberatung Wenzel Beratung und Zertifizierung DIN Dipl.-Ing. Stephan Wenzel Flößerstr Gaggenau Tel.: Fax: info@din de Jede TAB erhalten Sie inhaltlich und sachlich komplett unverändert, lediglich diese beiden Infoseiten wurden angehängt.

11 FAX an: 0700 / Unternehmensberatung Wenzel Dipl.-Ing. Stephan Wenzel Flößerstr. 22, Gaggenau Telefon: 0700 / info@din de Internet: Angebot Beratung DIN EN ISO 9001 und DIN Angebot Zertifizierung DIN EN ISO 9001 und DIN Newsletter DIN geänderte/neue TAB verfügbar: Ich suche eine individuelle Lösung und bitte um Rückruf. Ort/Datum: Stempel/Unterschrift: Firma: Abteilung Ansprechpartner Straße PLZ, Ort Telefon Fax Homepage

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