Herzlich Willkommen 1 / 7. An alle Eltern der Schule Balgrist Kartaus. Zürich, 12. August 2013

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1 Stadt Zürich Schule Balgrist Kartaus SH Balgrist Balgriststrasse Zürich / 7 SH Kartaus Kartausstrasse Zürich An alle Eltern der Schule Balgrist Kartaus Ihre Kontaktperson: Marco Jäger (SL + LB) marco.jäger@schulen.zuerich.ch Urs Amstutz (SL) urs.amstutz@schulen.zuerich.ch Zürich, 12. August 2013 Herzlich Willkommen Im Namen der Schule Balgrist Kartaus begrüssen wir Sie ganz herzlich zum Schuljahr 2013/2014. Nach der langen Sommerpause beginnt am 19. August 2013 um 8.15 Uhr das neue Schuljahr. Beide Schulhäuser starten mit ihren traditionellen Begrüssungsritualen für alle neuen Mitarbeiter, Kinder und die Kinder der 1. Klasse. Die farbigen und stimmungsvollen Schulfeiern sind jedes Mal ein bleibendes emotionales Erlebnis. Mit diesem Start beginnt ein weiterer Lebensabschnitt, der für alle Beteiligten mit grösseren oder kleineren Veränderungen verbunden ist. Für die einen bedeutet dieser Schulanfang den Eintritt ins Schulleben. Für andere ist er der Neustart oder der Übertritt in eine höhere Stufe mit neuen Herausforderungen, neuen Rollen, Aufgaben und Erwartungen. Für die Kinder der 6. Klasse wird es das Abschiedsjahr an unserer Schule. Und für die Erwachsenen? Veränderungen der Kinder fordern von uns, dass wir unsere erzieherische Aufgaben und Verantwortung reflektieren und uns ernsthaft mit der neuen Situation auseinandersetzen; damit die Kinder nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeit an den neuen Aufgaben gesund wachsen können. Diese Veränderungen, geprägt von Emotionen und vielen Erwartungen, verlangen das Loslassen der Kinder in ihre Autonomie. Dieser Ablösungsprozess gelingt, wenn wir sie als gute Vorbilder in ihre Selbstständigkeit begleiten, mit ihnen in eine echte Beziehung und Auseinandersetzung treten und wir ihnen eine Gemeinschaft bieten, in der sie sich aufgehoben fühlen. Mit gegenseitigem Vertrauen und Respekt, mit Geduld, Zuversicht und etwas Humor, unterstützt von der gemeinsamen Bereitschaft, konstruktiv zusammen- und mitzuarbeiten wird dieser Anfang im neuen Lebensabschnitt für alle Beteiligte gelingen und mit Freuden verbunden sein. Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir alles daran setzen, dass dieses Schuljahr gelingt und sich alle gern daran erinnern werden.

2 2 / 7 Wichtige Informationen Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über wichtige inhaltliche oder organisatorische Punkte informieren. 1. Feier Schulbeginn Zur Feier des Schulbeginns möchten wir, dass die Kinder das Kartaus-Leibchen anziehen. 2. Pädagogische Schwerpunkte Kinder brauchen auf ihrem Weg in die Erwachsenenwelt und fürs Lernen einerseits Vorbilder, an denen sie sich orientieren können, andererseits Gemeinschaften und tragende Beziehungen in denen sie sich aufgehoben und sicher fühlen. Alle, Kinder, Schulteam und auch Eltern, tragen zu einer solchen guten Atmosphäre bei; ein erster, kleiner Beitrag dazu ist die Begrüssung, wenn man sich begegnet! Gemeinsame Regeln und Verhaltensweisen helfen und sichern der Gemeinschaft eine gute Atmosphäre. Sie müssen aber von allen vorgelebt und immer wieder eingefordert werden. Das Schulteam hat sich im neuen Schuljahr vorgenommen, sich bewusster und vermehrt auf diese Voraussetzung zu achten und entsprechend zu handeln. 3. Unterrichtsentwicklung Der Co-Schulleitung ist es ein grosses Anliegen, dass das ganze Team neben dem alltäglichen Unterrichten und Verpflichtungen auch an den Projekten der Qualitätsgruppen (Q-Gruppen) weiterarbeitet und so ihren Unterricht regelmässig reflektieren und weiterentwickeln. Im vergangenen Schuljahr setzten die Q-Gruppen einen selbstgewählten Fokus bezüglich der komplexen Fragen des guten Unterrichts fest. Dieser Schwerpunkt wurde dann durch ein konkretes Projekt im Unterricht oder im Schulalltag ausprobiert und anschliessend in der Q-Gruppe ausgewertet. Die Projekte werden nun abgeschlossen und die Resultate an den kommenden Q-Tagen (interne Weiterbildung) oder gemeinsamen Teamsitzungen ausgetauscht, damit alle von diesen Erfahrungen profitieren können. Im Schuljahr 13/14 steht die Binnendifferenzierung des Unterrichts im Brennpunkt der Schulentwicklung. Ziel der Binnendifferenzierung im Unterricht ist nicht Auflösung von Heterogenität, sondern der produktive Umgang mit ihr. So wird die Vielfalt der Begabungen und Interessen innerhalb einer Lerngruppe im Sinne eines gegenseitigen fruchtbaren Austausches verstärkt als Chance aufgefasst. Eine Form davon ist das Churermodell.

3 3 / 7 Mit dieser Auseinandersetzung steigt die Schule Balgrist Kartaus in das Unterrichtsprojekt der Lernen mit Erfolg ein. 4. Schulanlässe Wir freuen uns wieder darauf, Sie zu unseren Anlässen einzuladen (s. Terminliste). Um Papier zu sparen, werden solche Informationen in der Regel von den Lehrpersonen direkt via oder über die familienältesten Kinder in Form eines Briefes an Sie weitergeleitet. Viele Informationen finden Sie direkt auf der Schulhomepage und können dort heruntergeladen werden. > Oft sind unsere Anlässe auch von jüngeren Geschwistern, Vorschulkindern oder gar Babys besucht. Die Erfahrungen zeigen, dass sich für diese Kinder nicht alle Anlässe eignen. Sie können das erwartete Verhalten aus entwicklungspsychologischen Gründen gar nicht leisten und so stören sie dann und lenken die Akteure ab. Deshalb bitten wir Sie dringend, an diesen Anlässen entsprechend Ihrer Verantwortung wahrzunehmen oder besser ohne Vorschulkinder teilzunehmen. 5. Schulweg / Velo und Kickboards Für den Schulweg sind Sie als Eltern verantwortlich. Bitte beachten Sie die Empfehlungen der Stadtpolizei und der Elternorganisation. Der Schul-Instruktoren der Stadtpolizei Zürich, Heinz Traber (Balgrist) und Christa Taverney (Kartaus) werden in unseren Schulhäusern die Verkehrsschulung durchführen. Im Sinne der Erziehung zur Selbstständigkeit legen wir grossen Wert darauf, dass die Kinder möglichst bald den Schulweg ohne Begleitung von Erwachsenen leisten können. Wir bitten Sie, Ihr Kind nicht mit dem Auto zur Schule zu bringen. Ist dies doch einmal nötig, so halten Sie bitte auf keinen Fall vor und auf dem Schulhausareal an. Folgende Regelungen für das Ein- und Aussteigenlassen sind verbindlich: Kartaus > nicht bei der Einfahrt (links und rechts), sondern auf dem Parkplatz des Tennisplatzes. Bei Abendveranstaltungen der Schule (z.b. Elternabend) dürfen Sie Ihr Auto ebenfalls auf dem Parkplatz des Tennisclubs parkieren. Balgrist > nicht auf dem Zebrastreifen, sondern auf dem Kehrplatz Sämtliche Fahrgeräte (Velos und Kickboards) müssen vor den Schulhäusern in den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt werden. Die Schule übernimmt für die Geräte keine Haftung. Achten Sie darauf auf unsere dringende Empfehlung, dass Ihr Kind einen Helm trägt, wenn es mit dem Velo oder dem Kickboard zur Schule fährt.

4 4 / 7 6. Organisatorisches Gerne machen wir Sie auf drei wichtige Regeln im Schulhaus aufmerksam: Finken tragen > In den Schulzimmern gilt für alle Schülerinnen und Schüler Finkenpflicht. Bitte geben Sie Ihrem Kind bis spätestens Anfang September ein Paar passende Finken mit. Kinder wachsen oft sehr schnell aus ihren Grössen heraus, deshalb müssen Finken während des Jahres ersetzt werden. Garderobe > Kleidungsstücke (Jacken, Mäntel, Mützen etc.) und Turnsachen werden an die Garderobenhaken gehängt und nach Schulschluss nach Hause genommen. Elektronische Geräte > Die Verbreitung und Verwendung der modernen Kommunikationsmittel sind aus dem Alltag unserer Kinder nicht mehr wegzudenken. Neben vielen Chancen bergen diese Technologien auch Gefahren. Sie müssen zuhause thematisiert und der Umgang damit muss auch dort geregelt sein. Die Schule empfiehlt Mobiltelefone, I-Phone, Mp3-Player und andere elektronische Geräte zuhause zu lassen. Sie dürfen von Schülerinnen und Schülern im Schulhaus und während den Pausen auch auf den Aussenanlagen nicht benützt werden. Die Geräte müssen ausgeschaltet und nicht sichtbar versorgt sein. Bei Verstoss dieser Regelung kann das Gerät vom Schulpersonal konfisziert und zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten bereitgehalten werden. Die Schule übernimmt für die Geräte keine Haftung. 7. Krankheitsfall Damit die Sicherheit über das Verbleiben Ihres Kindes gewährt werden kann, sind diese Meldungen von Absenzen wichtig! Erscheint ein Kind nicht in der Schule, so muss die Lehrperson die Eltern über die ihr zur Verfügung stehenden Telefonnummern kontaktieren. Ihr Kind ist krank: 1. Schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule oder in den Hort, wenn es krank ist. 2. Das Abmelden Ihres Kindes im Krankheitsfall ist obligatorisch. 3. Informieren Sie die Klassenlehrperson aber auch die Leitung des Hortes Ihres Kindes: Je nach Instruktion der entsprechenden Stellen schreiben Sie eine Notiz (SMS, ) oder rufen an und richten Sie die Mitteilung direkt oder einer anderen verantwortlichen Person aus. Empfehlungen der Ärzte

5 5 / 7 Schwimmunterricht > Ihr Kind kann daran nicht teilnehmen: Kann Ihr Kind am Schwimmunterricht nicht teilnehmen, geben Sie eine schriftliche Entschuldigung für Frau Hartmann der Klassenlehrperson mit. Lehrperson > Sie ist krank: Der Unterricht findet auf jeden Fall statt. Die Klasse wird von einer Vikarin oder einem Vikar unterrichtet oder gemäss unseren Spettplänen von den anderen Lehrpersonen betreut. 8. Vorhersehbare Absenz / Absenzengesuch kurze Absenzen (z.b. Arztbesuch): > Informieren Sie die Klassenlehrperson so früh wie möglich. Absenzen bis zu 2 Schultagen (z.b. Familienanlass; > Die Klassenlehrperson ist für die Bewilligung zuständig. Stellen Sie bis spätestens 2 Schultage vor dem Termin ein Gesuch an die Klassenlehrperson. Absenzen ab dem 3. Schultag: > Die Schulleitung ist für die Bewilligung zuständig. Stellen Sie bis spätestens drei Wochen vor dem Termin ein begründetes Gesuch über die Klassenlehrperson an die Schulleitung. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage (Pfad > Startseite Agenda Jokertage Formular Dispensationen). 9. Jokertage Die Schülerinnen und Schüler haben Anrecht auf 2 Jokertage pro Schuljahr, auch vor und nach den Ferien. Zuständig dazu sind die Klassenlehrpersonen. Somit ist es den Erziehungsberechtigten erlaubt, ihr Kind mit gewissen Einschränkungen ohne Angaben von Gründen vom Unterricht abzumelden. Das Formular und die Richtlinien für die Jokertage finden Sie auf unserer Homepage (Pfad > Startseite Agenda Jokertage Formular Jokertage). Teilen Sie den Bezug von Jokertagen spätestens 2 Schultage vor der geplanten Absenz der zuständigen Klassenlehrperson mit. Die Schulleitungskonferenz des Schulkreises Zürichberg hat am 20. Juni 2013 beschlossen, dass an besonderen Schulanlässen keine Jokertage bezogen werden dürfen. Dies sind: Besuchstage, Sporttage, Exkursionen, Schulreisen, Klassenlager, Projektwochen, erster Schultag nach den Sommerferien

6 6 / Ansprechpartner Die Schulleitung hat in Kooperation mit Elternratsvertretern ein ausführliches Kommunikationskonzept geschrieben. Dieser Leitfaden definiert die Kommunikation zwischen Schule und Eltern. Darin sind folgende Grundsätze: Für sämtliche Angelegenheiten, die Ihr Kind betreffen, ist immer die Klassenlehrperson Ihre Ansprechperson. Finden Sie mit der Klassenlehrperson in einer Situation keine Lösung, so nehmen Sie mit der Schulleitung Kontakt auf. Für Themen, welche die gesamte Schule betreffen, ist ebenfalls die Schulleitung zuständig. Falls Sie Fragen zum Hortbetrieb haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hortleitung oder an die Leitung Betreuung (Marco Jäger). Die Schulleitung erreichen Sie am besten per Betreuung Die Teams der 5 Mittag / Abendhorte und des Morgentisches freuen sich, Ihre Kinder vor und nach dem Unterricht zu betreuen und ihnen ein abwechslungsreiches und spannendes Programm zu bieten. Das blaue Anmeldeformular kann direkt in den einzelnen Horten oder bei der der Leitung Betreuung bezogen werden. Änderung des Betreuungsumfanges: Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Änderungen jeweils bis am 20. des Vormonates bei der Leitung Betreuung eintreffen müssen, damit sie für den Rechnungslauf im nächsten Monat berücksichtigt werden können. Kündigung während dem Schuljahr: Die Kündigung eines Betreuungsplatzes muss bis spätestens 30 Tage vor dem letzten Besuchstag der Leitung Betreuung gemeldet werden. Nutzen Sie dazu das gelbe Abmeldeformular. Kündigung auf Schuljahresende: Die Kündigungsfrist bei Austritt auf Schuljahresende läuft jeweils am 31. März des aktuellen Schuljahres ab. Nutzen Sie dazu ebenfalls das gelbe Abmeldeformular.

7 7 / Präsenz der Schulleitungen und Leitung Betreuung Schulhaus Balgrist (Schulleitung und Leitung Betreuung) Montag bis Freitag > > > marco.jaeger@schulen.zuerich.ch Schulhaus Kartaus Montag bis Donnerstag > > > urs.amstutz@schulen.zuerich.ch Freundliche Grüsse Urs Amstutz Schulleiter Marco Jäger Schulleiter und Leitung Betreuung

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