Vertrag zur Erprobung einer Präventionsleistung zur frühkindlichen Zahnprophylaxe für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren in Hamburg.

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1 Vertrag zur Erprobung einer Präventionsleistung zur frühkindlichen Zahnprophylaxe für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren in Hamburg zwischen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hamburg Katharinenbrücke 1, Hamburg vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Dr./RO Eric Banthien, - nachfolgend KZV Hamburg genannt - und der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse Kasernenstr. 61, Düsseldorf vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch das Mitglied des Vorstandes, Herrn Matthias Mohrmann, - nachfolgend AOK Rheinland/Hamburg genannt wird auf Grundlage des 63 ff. SGB V folgender Vertrag geschlossen: I

2 Inhaltsverzeichnis Seite Präambel... 1 Gegenstand und Vertragsziele... 2 Pflichten der Vertragspartner... 3 Teilnahme der Zahnärzte... 4 Teilnahme der Versicherten... 5 mentation und Evaluation... 6 Datenschutz... 7 Vergütung und Rechnungslegung... 8 Vertragsmaßnahmen... 9 Außerordentliche Kündigung Inkrafttreten, ordentliche Kündigung Salvatorische Klausel Schlussbestimmungen... II

3 Präambel Der Gesetzgeber räumt den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des 63 Abs. 2, 64 SGB V die Möglichkeit ein, Modellvorhaben zu Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten sowie zur Krankenbehandlung, die nach Vorschrift des Sozialgesetzbuches oder auf Grund hiernach getroffener Regelungen keine Leistungen der Krankenversicherung sind, zu vereinbaren. Modellvorhaben bieten ein hohes Innovationspotenzial, da sie dazu beitragen, den besonderen Bedarf der Versicherten besser und rechtzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen. Sie dienen damit in besonderem Maße dem Erkenntnisgewinn und der Entwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gegenstand dieses Vertrages ist die Erprobung eines neuen Versorgungsansatzes in der Zahnprävention für Kinder im frühkindlichen Alter. 26 Abs. 1 Satz 2 Abs. 2 SGB V i.v.m. der Richtlinien des GBA gem. 92 SGB V für die vertragszahnärztliche Versorgung regelt erst ab dem 3. Lebensjahr drei jährliche systematische Vorsorgeuntersuchungen für Kleinkinder, die Früherkennungsuntersuchungen (FU 1 bis 3). In dem Zeitraum bis zur ersten Früherkennungsuntersuchung besteht zwar ein Anspruch auch für diese jüngeren Kinder, einen Zahnarzt aufzusuchen; diese Möglichkeit wird jedoch nur sehr zögerlich von den Eltern wahrgenommen. Die Vertragspartner sind der Auffassung, dass nicht allein ein Werben für die Möglichkeit, bereits vor der ersten Früherkennungsuntersuchung den Zahnarzt mit dem Kleinkind häufiger aufzusuchen, ausreichend ist, sondern dass in diesen ersten drei Lebensjahren präventionsbezogen zu wenig verpflichtend geregelt ist. Die zahnmedizinische Prophylaxe hat einen beispiellosen Erfolg in den letzten Jahrzehnten erzielt. Um diese Entwicklung auch für die Kleinkinder im Alter bis 3 Jahren zu vervollständigen, ist aus Sicht der Vertragspartner die Erprobung einer Präventionsleistung für diese Altersgruppe der logische Schritt in der weiteren Entwicklung. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Familiensystem. Inhaltlich umfasst die Leistung neben einer umfassenden Beratung auch das Erlernen der effektiven Zahnpflege am Gebiss des Kindes ab dem ersten Milchzahn sowie die Prophylaxe der Gebisse der Eltern. Leistungsinhalt ist deshalb auch das effiziente und individuelle Erlernen der Zahnputztechnik am Gebiss der Eltern, da diese ausschließlich für die Zahngesundheit ihrer Kleinkinder verantwortlich sind. 3

4 Einbezogen werden auch werdende Eltern, da dieser Lebensabschnitt häufig als besonders günstig und motivierend für Veränderungen der Lebensweise angesehen wird. Den (werdenden) Eltern werden die effektiven Reinigungstechniken und passenden Hilfsmittel zur eigenständigen Anwendung vermittelt, um ihre eigene Zahnpflege und in der Folge auch die ihrer Kinder korrekt auszuführen. So können sie das Mundgesundheitsbewusstsein und die Fertigkeiten in ihrer Vorbildfunktion auf die nächste Generation übertragen. Eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation des Kleinkindes kann am effektivsten durch die Unterstützung der Eltern gelingen. Zahlreiche Studien der zahnmedizinischen Fachgesellschaften belegen, dass zu erwarten ist, dass die vereinbarte Leistung für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten geeignet ist. 4

5 1 Gegenstand und Vertragsziele (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Umsetzung eines Modellvorhabens zur Weiterentwicklung einer Leistung zur Verhütung und Früherkennung der Entstehung von Karies im frühkindlichen Alter. Im Modellvorhaben wird deshalb eine systematische Betreuung der (werdenden) Eltern und des Kindes durch den Zahnarzt geregelt, die neben Beratung und Befundung auf eine intensive Fürsorge beim Zähneputzen abzielt. Die vereinbarte Leistung hat das Ziel, Kariesbildung bei Kleinkindern in dem Zeitraum bis zur ersten Früherkennungsuntersuchung im 30. Lebensmonat zu verhindern. Näheres hierzu regelt die Anlage 1. (2) Das Modellvorhaben ist auf die Region Hamburg begrenzt. 2 Pflichten der Vertragspartner (1) Die KZV Hamburg verpflichtet sich, a. mit im Bezirk der KZV Hamburg zugelassenen Leistungserbringern gem. 95 Abs. 1 Satz 1 i.v.m. 72 Abs. 1 Satz 2 SGB V (im folgenden Zahnärzte genannt) die in diesem Vertrag geregelten Leistungsansprüche der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg zu erfüllen, b. zu prüfen, ob die Zahnärzte die in Anlage 2 definierten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und teilt dies dem Zahnarzt schriftlich mit. Die AOK Rheinland/Hamburg erhält einmal im Quartal eine Liste der teilnehmenden Zahnärzte. c. Teilnahmeberechtigt sind nur Zahnärzte, die sich gegenüber der KZV verpflichten, folgende Leistungen zu erbringen: (1) teilnahmeberechtigte Patienten aufzuklären, bei Einverständnis den Patienten gemäß Anlage 3 einzuschreiben und das unterschriebene Original der Erklärung zur Teilnahme am Vertrag der Krankenkasse unverzüglich zuzuleiten, (2) die in Anlage 1 definierten Leistungen zu erbringen, (3) das in Anlage 5 definierte mentationsverfahren einzuhalten, 5

6 d. die AOK Rheinland/Hamburg bei der Evaluation gemäß Anlage 5 entsprechend zu unterstützen, e. zu einer abgestimmten Öffentlichkeitsarbeit. (2) Die AOK Rheinland/Hamburg verpflichtet sich a. ihre Versicherten über die Inhalte dieses Vertrages gemäß 63 ff. SGB V zu informieren, b. die vereinbarte Vergütung gemäß Anlage 4 zu zahlen, c. die Kosten der Evaluation zu übernehmen, d. zu einer abgestimmten Öffentlichkeitsarbeit. 3 Teilnahme der Zahnärzte (1) Die Teilnahme der Zahnärzte beginnt mit dem Beitritt zum Modellvorhaben. Die KZV Hamburg prüft, ob die Teilnahmevoraussetzungen vorliegen. Näheres regelt die Anlage 2. (2) Die KZV Hamburg wird die Teilnahme eines Zahnarztes an diesem Vertrag beenden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a. Die Teilnahme endet, wenn der Zahnarzt die Teilnahmevoraussetzungen nicht mehr erfüllt. b. Die Teilnahme endet, wenn dieser Vertrag mit der KZV Hamburg endet. c. Die Teilnahme endet, wenn der Zahnarzt die Leistungen nach diesem Vertrag in erheblichem Umfang unwirtschaftlich, unvollständig oder mangelhaft erbringt. (2) Endet die Teilnahme eines Zahnarztes an diesem Modellvorhaben, berührt dies die Wirksamkeit dieses Vertrages nicht. 6

7 4 Teilnahme der Versicherten (1) Die Teilnahem des Versicherten ist freiwillig. (2) Teilnahmeberechtigt sind die Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg, die ein Kind erwarten oder Eltern eines bei der AOK Rheinland/Hamburg versicherten Kindes im Alter von 0 bis 3 Jahren sind und von einem an diesem Modellvorhaben teilnehmenden Zahnarzt in der Region der KZV Hamburg behandelt werden oder werden möchten. Eine Einschreibung ist bis zum möglich. Weitere Voraussetzung ist, dass das Kind zum Zeitpunkt der Einschreibung in das Modellvorhaben nicht älter als 1 Jahr ist, damit der in Anlage 1 geregelte Behandlungspfad abgeschlossen werden kann. (3) Voraussetzung für die Teilnahme der Versicherten an der Versorgung nach diesem Vertrag ist deren schriftliches Einverständnis gemäß Anlage 3 (Erklärung zur Teilnahme am Vertrag). Die Aufklärung und Einschreibung erfolgt durch die am Vertrag teilnehmenden Zahnärzte. (4) Die Teilnahme der Versicherten beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Erklärung zur Teilnahme am Vertrag. Das Original ist vom teilnehmenden Zahnarzt unmittelbar der AOK Rheinland/Hamburg zuzuleiten. (5) Die Versicherten können ihre Teilnahme an dem Modellvorhaben jederzeit schriftlich gegenüber der AOK Rheinland/Hamburg kündigen. Die Teilnahme endet bei Kündigung durch den Versicherten mit dem Tag des Eingangs der Kündigungserklärung bei der AOK Rheinland/Hamburg, es sei denn, der Versicherte bestimmt einen späteren Zeitpunkt; in diesem Fall endet die Teilnahme zu dem vom Versicherten bestimmten Zeitpunkt. Das Recht auf freie Zahnarztwahl bleibt davon unberührt. (6) Die Teilnahme der Versicherten endet auch a. mit dem Wechsel des Versicherten zu einer nicht am Vertrag teilnehmenden Krankenkasse. b. mit Beendigung der Teilnahme des vom Versicherten gewählten, am Vertrag teilnehmenden Zahnarzt, es sei denn, er wählt einen anderen Zahnarzt, der ebenfalls an dem Modellvorhaben teilnimmt, 7

8 c. mit Abschluss des Behandlungspfades gemäß Anlage 1, spätestens mit Beendigung des Modellvorhabens. 5 mentation und Evaluation (1) Die mentationspflichten ergeben sich aus der Anlage 5. (2) Um beurteilen zu können, ob die in diesem Vertrag vereinbarten Vertragsziele erreicht wurden, wird das Modellvorhaben durch einen unabhängigen Sachverständigen wissenschaftlich, nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards, begleitet und ausgewertet. Der Bericht ist vom unabhängigen Sachverständigen zu erstellen und die Ergebnisse der Auswertung sind zu veröffentlichen (Evaluationsbericht) Das Nähere regelt die Anlage 5. (3) Die Ergebnisse der Evaluation werden der KZV Hamburg von der AOK Rheinland/Hamburg zur Verfügung gestellt. 6 Datenschutz Die Vertragspartner verpflichten sich, bei Erhebung, Verarbeitung, Nutzung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten die datenschutzrechtlichen Vorschriften - insbesondere den Sozialdatenschutz nach dem SGB V und die ärztliche Schweigepflicht einzuhalten. 7 Vergütung und Rechnungslegung (1) Die Vergütung für die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen sowie die Anforderungen an die Rechnungslegung ergeben sich aus der Anlage 4. Bei den in den Anlagen vereinbarten Vergütungen handelt es sich um Bruttopreise. (2) Die Vergütung wird nur für vertragsgemäß erbrachte Leistungen gezahlt. 8

9 (3) Die richtliniengerechten Behandlung ist mit der Vergütung im Rahmen der Regelversorgung abgegolten. Die in diesem Vertrag vereinbarte Vergütung gemäß Absatz 1 regelt die darüber hinausgehende Vergütung für die Leistungen im Modellvorhaben. 8 Vertragsmaßnahmen (1) Erfüllt der Zahnarzt seine vertraglichen Pflichten nicht in der gebotenen Weise, entscheiden die Vertragspartner im Einvernehmen über geeignete Vertragsmaßnahmen. 9 Außerordentliche Kündigung (1) Der Vertrag kann von den Vertragspartnern ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn a. Leistungen nach diesem Vertrag in erheblichem Umfang unwirtschaftlich, unvollständig oder mangelhaft erbracht werden, b. nicht erbrachter Leistungen abgerechnet werden, c. wiederholt gegen den Datenschutz 6 verstoßen wird, d. die zuständige Aufsichtsbehörde eines Vertragspartners die Fortsetzung dieses Vertrages untersagt oder e. die Durchführung dieses Vertrages gerichtlich untersagt wird. (2) Vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung im Sinne des Absatzes 1 teilt derjenige, der die außerordentliche Kündigung beabsichtigt, dem zu Kündigenden die Kündigungsabsicht mit und gibt diesem Gelegenheit, binnen drei Wochen nach Zugang dieser Mitteilung schriftlich zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. (3) Die Verpflichtung gemäß Absatz 2 Satz 1 besteht nicht, wenn das Wohl des Versicherten unverzügliches Handeln des Kündigenden erfordert, insbesondere wenn die Versorgung der Versicherten mit Leistungen nach diesem Vertrag durch den Zahn- 9

10 arzt nicht oder nicht mehr sicher gestellt ist und dadurch Leben oder Gesundheit des versicherten gefährdet ist (Gefahr im Verzuge). (4) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 10 Inkrafttreten, ordentliche Kündigung (1) Dieser Vertrag tritt am in Kraft. Er hat eine Laufzeit bis zum (2) Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. (3) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. (4) Der Vertrag ist gemäß 63 Abs. 5 Satz 3 SGB V der für die Vertragsparteien zuständigen Aufsichtsbehörden vorzulegen. Sollten die Aufsichtsbehörden/eine Aufsichtsbehörde Änderungen des Vertrages verlangen, so werden die Vertragsparteien diese Änderungen beraten und ggf. Anpassungen vornehmen, die sowohl der Beanstandung wie auch dem Vertragsziel gerecht werden. Kommt eine Anpassung nicht zustande, kann der Vertrag von jedem Vertragspartner außerordentlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Untersagen die Aufsichtsbehörden/eine Aufsichtsbehörde die Fortsetzung des Vertrages, gilt 9 Abs. 3 (Außerordentliche Kündigung). Schadenersatzansprüche sind außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 11 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder nichtig sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar oder nichtig werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen beziehungsweise nichtigen oder undurchführbaren Bestimmungen möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit 10

11 der unwirksamen beziehungsweise nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 12 Schlussbestimmungen (1) Die Anlagen 1 bis 5 sind Bestandteile dieses Vertrages. (2) Sofern durch gesetzliche Änderungen oder Neuerungen die Inhalte dieses Vertrages ganz oder teilweise Gegenstand der Regelversorgung werden, ist dieser Vertrag dahingehend anzupassen, dass die Inhalte, die in der Regelversorgung geregelt werden, nicht mehr Vertragsgegenstand sein können. Ist eine Anpassung einvernehmlich nicht vereinbar, kann der Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. (3) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel sowie ihre Aufhebung bedürfen der Schriftform. (4) Der Inhalt dieses Vertrages und der Anlagen ist urheberrechtlich geschützt. Jede weitergehende Verwendung, sowie die Weitergabe an Dritte - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ist ohne Zustimmung der AOK Rheinland/Hamburg nicht erlaubt. (5) Die KZV Hamburg verpflichtet sich, während der Dauer des Modellvorhabens mit keiner anderen gesetzlichen Krankenkasse, die mit der AOK Rheinland/Hamburg im Wettbewerb steht, dasselbe oder ein inhaltlich vergleichbares Modellvorhaben ohne Zustimmung der AOK Rheinland/Hamburg zu vereinbaren. 11

12 Datum AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse Datum Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Leistungsbeschreibung und Behandlungspfad Teilnahmevoraussetzungen Zahnärzte Erklärung zur Teilnahme am Vertrag Vergütung und Rechnungslegung Evaluationskonzept und mentationsverfahren 12

13 Zeitpunkt Eltern Kind Zahnarzt/Prophylaxefachkraft Eltern und Kind im Lebensmonat Teilnahmevoraussetzungen erfüllt? Nein Ende Ja Information und Aufklärung über Modellvorhaben Patient(in) mit Teilnahme einverstanden? Nein Ende Bei Durchbruch der ersten Milchzähne (6.-8. Lebensmonat) Erklärung Ja Einschreibung in den Vertrag Eltern 1 1. Termin Leistungen je Elternteil: Belagsentfernung zur Hygienefähigkeit Individuelles Mundhygienetraining Leistungen am Kind: Untersuchung Anleitung und Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne Aufklärung zur Übertragungsprophylaxe Kind 1 2. Termin Lebensmonat Eltern Kind im Lebensmonat Leistungen am Kind: Wiederholung Aufklärung, Anleitung und Übung Eltern 2 3. Termin Bei Durchbruch der Milchbackenzähne ( Lebensmonat) Eltern Kind im Lebensmonat Kind 2 Leistungen je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur- Training Wiederholung Aufklärung zur Prophylaxe Leistungen am Kind: Anleitung und Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne Eltern 3 4. Termin Ab 30. Lebensmonat Eltern Leistungen je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur- Training Kind ab 30. Lebensmonat Leistungen am Kind: Früherkennungsuntersuchung (FU1) Kind 3

14 Zeitpunkt Schwangere/Werdende Eltern/Eltern Kind Zahnarzt/Prophylaxefachkraft Schwangere/ Werdende Eltern Teilnahmevoraussetzungen erfüllt? Nein Ende Ja Information und Aufklärung über Modellvorhaben Während der Schwangerschaft Patient(in) mit Teilnahme einverstanden? Nein Ende Erklärung Ja Einschreibung in den Vertrag Eltern 1 1. Termin Leistungen je Elternteil: Belagsentfernung zur Hygienefähigkeit Individuelles Mundhygienetraining Aufklärung zu Schwangerschaft und Zahngesundheit Eltern 2 2. Termin Bei Durchbruch der ersten Milchzähne (6.-8. Lebensmonat) Eltern Kind im Lebensmonat Leistungen je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur- Training Leistungen am Kind: Untersuchung Anleitung und Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne Aufklärung zur Übertragungsprophylaxe Kind 1 3. Termin Lebensmonat Eltern Kind im Lebensmonat Leistungen am Kind: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur- Training Eltern 3 4. Termin Bei Durchbruch der Milchbackenzähne ( Lebensmonat) Eltern Kind im Lebensmonat Leistungen je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur- Training Wiederholung Aufklärung zur Prophylaxe Leistungen am Kind: Anleitung und Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne Kind 2 Eltern 4 5. Termin Ab 30. Lebensmonat Eltern Leistungen je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur- Training Kind ab 30. Lebensmonat Leistungen am Kind: IV.: Hamburger Früherkennungsuntersuchung Verträge / Vereinbarungen (FU1) Kind 3

15 Anlage 1 Leistungsbeschreibung und Behandlungspfad A. Leistungsbeschreibung bei Eintritt im ersten Lebensjahr 1. Termin bei Durchbruch der ersten Milchzähne (ca Lebensmonat) Je Elternteil: Entfernung störender Zahnbeläge zur Hygienefähigkeit des elterlichen Gebisses Training der richtigen Pflege des elterlichen Gebisses mit Hilfe der individuell passenden Hilfsmittel Am Kind/bezogen auf das Kind: Untersuchung von Zähnen und Anleitung und Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne Aufklärung/Beratung: o o o o o o Speichelkontakt (Löffel ablecken etc.) und damit die Übertragung von Kariesbakterien in die kindliche Mundhöhle weitestgehend vermeiden Zahnbezogene Ernährungshinweise Aufklärung über die Gefahr des Nursing-Bottle-Syndroms Aufklärung über die Gefahren des exzessiven Nuckelns Anwendung von Fluoriden Bei Bedarf kieferorthopädische Überweisung 2. Termin (ca Lebensmonat) Am Kind/bezogen auf das Kind: Bei Bedarf Wiederholung der Aufklärung/Beratung (s.o.) und Anleitung sowie Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne 3. Termin nach Durchbruch der ersten Milchbackenzähne (ca Lebensmonat) Je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur-Training der richtigen Pflege des elterlichen Gebisses mit Hilfe der individuell passenden Hilfsmittel 1

16 Anlage 1 Leistungsbeschreibung und Behandlungspfad Am Kind/bezogen auf das Kind: Anleitung und Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne Wiederholung der Aufklärung/Beratung (s.o.) 4. Termin (ab 30. Lebensmonat) Je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur-Training der richtigen Pflege des elterlichen Gebisses mit Hilfe der individuell passenden Hilfsmittel Am Kind/bezogen auf das Kind: Regelversorgung: Früherkennungsuntersuchung (FU1) Befundaufnahme und mentation: Untersuchung der Zähne und der 2

17 Anlage 1 Leistungsbeschreibung und Behandlungspfad B. Leistungsbeschreibung bei Eintritt während der Schwangerschaft 1. Termin während der Schwangerschaft Je Elternteil: Entfernung störender Zahnbeläge zur Hygienefähigkeit des elterlichen Gebisses Training der richtigen Pflege des elterlichen Gebisses mit Hilfe der individuell passenden Hilfsmittel Werdende Mutter: Aufklärung über die gesteigerten Risiken von Zahn- und Zahnfleischerkrankungen aufgrund der hormonellen Ausnahmesituation und ihre möglichen Gefahren für den Schwangerschaftsverlauf 2. Termin bei Durchbruch der ersten Milchzähne (ca Lebensmonat) Je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur-Training der richtigen Pflege des elterlichen Gebisses mit Hilfe der individuell passenden Hilfsmittel Am Kind/bezogen auf das Kind: Untersuchung von Zähnen und Anleitung und Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne Aufklärung/Beratung: o Speichelkontakt (Löffel ablecken etc.) und damit die Übertragung von Kariesbakterien in die kindliche Mundhöhle weitestgehend vermeiden o Zahnbezogene Ernährungshinweise o Aufklärung über die Gefahr des Nursing-Bottle-Syndroms o Aufklärung über die Gefahren des exzessiven Nuckelns o Anwendung von Fluoriden o Bei Bedarf kieferorthopädische Überweisung 3. Termin (ca Lebensmonat) Am Kind/bezogen auf das Kind: 3

18 Anlage 1 Leistungsbeschreibung und Behandlungspfad Bei Bedarf Wiederholung der Aufklärung/Beratung (s.o.) und Anleitung sowie Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne 4. Termin nach Durchbruch der ersten Milchbackenzähne (ca Lebensmonat) Je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur-Training der richtigen Pflege des elterlichen Gebisses mit Hilfe der individuell passenden Hilfsmittel Am Kind/bezogen auf das Kind: Anleitung und Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne Wiederholung der Aufklärung/Beratung (s.o.) 5. Termin (ab 30. Lebensmonat) Je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur-Training der richtigen Pflege des elterlichen Gebisses mit Hilfe der individuell passenden Hilfsmittel Am Kind/bezogen auf das Kind: Regelversorgung: Früherkennungsuntersuchung (FU1) 4

19 Zeitpunkt Schwangere/Werdende Eltern/Eltern Kind Zahnarzt/Prophylaxefachkraft Schwangere/ Werdende Eltern Teilnahmevoraussetzungen erfüllt? Nein Ende Ja Information und Aufklärung über Modellvorhaben Während der Schwangerschaft Patient(in) mit Teilnahme einverstanden? Nein Ende Erklärung Ja Einschreibung in den Vertrag Eltern 1 1. Termin Leistungen je Elternteil: Belagsentfernung zur Hygienefähigkeit Individuelles Mundhygienetraining Aufklärung zu Schwangerschaft und Zahngesundheit Eltern 2 2. Termin Bei Durchbruch der ersten Milchzähne (6.-8. Lebensmonat) Eltern Kind im Lebensmonat Leistungen je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur- Training Leistungen am Kind: Untersuchung Anleitung und Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne Aufklärung zur Übertragungsprophylaxe Kind 1 3. Termin Lebensmonat Eltern Kind im Lebensmonat Leistungen am Kind: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur- Training Eltern 3 4. Termin Bei Durchbruch der Milchbackenzähne ( Lebensmonat) Eltern Kind im Lebensmonat Leistungen je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur- Training Wiederholung Aufklärung zur Prophylaxe Leistungen am Kind: Anleitung und Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne Kind 2 Eltern 4 5. Termin Ab 30. Lebensmonat Eltern Leistungen je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur- Training Kind ab 30. Lebensmonat Leistungen am Kind: IV.: Hamburger Früherkennungsuntersuchung Verträge / Vereinbarungen (FU1) Kind 3

20 Zeitpunkt Eltern Kind Zahnarzt/Prophylaxefachkraft Eltern und Kind im Lebensmonat Teilnahmevoraussetzungen erfüllt? Nein Ende Ja Information und Aufklärung über Modellvorhaben Patient(in) mit Teilnahme einverstanden? Nein Ende Bei Durchbruch der ersten Milchzähne (6.-8. Lebensmonat) Erklärung Ja Einschreibung in den Vertrag Eltern 1 1. Termin Leistungen je Elternteil: Belagsentfernung zur Hygienefähigkeit Individuelles Mundhygienetraining Leistungen am Kind: Untersuchung Anleitung und Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne Aufklärung zur Übertragungsprophylaxe Kind 1 2. Termin Lebensmonat Eltern Kind im Lebensmonat Leistungen am Kind: Wiederholung Aufklärung, Anleitung und Übung Eltern 2 3. Termin Bei Durchbruch der Milchbackenzähne ( Lebensmonat) Eltern Kind im Lebensmonat Kind 2 Leistungen je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur- Training Wiederholung Aufklärung zur Prophylaxe Leistungen am Kind: Anleitung und Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne Eltern 3 4. Termin Ab 30. Lebensmonat Eltern Leistungen je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur- Training Kind ab 30. Lebensmonat Leistungen am Kind: Früherkennungsuntersuchung (FU1) Kind 3

21 Anlage 1 Leistungsbeschreibung und Behandlungspfad A. Leistungsbeschreibung bei Eintritt im ersten Lebensjahr 1. Termin bei Durchbruch der ersten Milchzähne (ca Lebensmonat) Je Elternteil: Entfernung störender Zahnbeläge zur Hygienefähigkeit des elterlichen Gebisses Training der richtigen Pflege des elterlichen Gebisses mit Hilfe der individuell passenden Hilfsmittel Am Kind/bezogen auf das Kind: Untersuchung von Zähnen und Anleitung und Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne Aufklärung/Beratung: o Speichelkontakt (Löffel ablecken etc.) und damit die Übertragung von Kariesbakterien in die kindliche Mundhöhle weitestgehend vermeiden o Zahnbezogene Ernährungshinweise o Aufklärung über die Gefahr des Nursing-Bottle-Syndroms o Aufklärung über die Gefahren des exzessiven Nuckelns o Anwendung von Fluoriden o Bei Bedarf kieferorthopädische Überweisung 2. Termin (ca Lebensmonat) Am Kind/bezogen auf das Kind: Bei Bedarf Wiederholung der Aufklärung/Beratung (s.o.) und Anleitung sowie Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne 3. Termin nach Durchbruch der ersten Milchbackenzähne (ca Lebensmonat) Je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur-Training der richtigen Pflege des elterlichen Gebisses mit Hilfe der individuell passenden Hilfsmittel 1

22 Anlage 1 Leistungsbeschreibung und Behandlungspfad Am Kind/bezogen auf das Kind: Anleitung und Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne Wiederholung der Aufklärung/Beratung (s.o.) 4. Termin (ab 30. Lebensmonat) Je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur-Training der richtigen Pflege des elterlichen Gebisses mit Hilfe der individuell passenden Hilfsmittel Am Kind/bezogen auf das Kind: Regelversorgung: Früherkennungsuntersuchung (FU1) Befundaufnahme und mentation: Untersuchung der Zähne und der 2

23 Anlage 1 Leistungsbeschreibung und Behandlungspfad B. Leistungsbeschreibung bei Eintritt während der Schwangerschaft 1. Termin während der Schwangerschaft Je Elternteil: Entfernung störender Zahnbeläge zur Hygienefähigkeit des elterlichen Gebisses Training der richtigen Pflege des elterlichen Gebisses mit Hilfe der individuell passenden Hilfsmittel Werdende Mutter: Aufklärung über die gesteigerten Risiken von Zahn- und Zahnfleischerkrankungen aufgrund der hormonellen Ausnahmesituation und ihre möglichen Gefahren für den Schwangerschaftsverlauf 2. Termin bei Durchbruch der ersten Milchzähne (ca Lebensmonat) Je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur-Training der richtigen Pflege des elterlichen Gebisses mit Hilfe der individuell passenden Hilfsmittel Am Kind/bezogen auf das Kind: Untersuchung von Zähnen und Anleitung und Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne Aufklärung/Beratung: o Speichelkontakt (Löffel ablecken etc.) und damit die Übertragung von Kariesbakterien in die kindliche Mundhöhle weitestgehend vermeiden o Zahnbezogene Ernährungshinweise o Aufklärung über die Gefahr des Nursing-Bottle-Syndroms o Aufklärung über die Gefahren des exzessiven Nuckelns o Anwendung von Fluoriden o Bei Bedarf kieferorthopädische Überweisung 3. Termin (ca Lebensmonat) Am Kind/bezogen auf das Kind: 3

24 Anlage 1 Leistungsbeschreibung und Behandlungspfad Bei Bedarf Wiederholung der Aufklärung/Beratung (s.o.) und Anleitung sowie Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne 4. Termin nach Durchbruch der ersten Milchbackenzähne (ca Lebensmonat) Je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur-Training der richtigen Pflege des elterlichen Gebisses mit Hilfe der individuell passenden Hilfsmittel Am Kind/bezogen auf das Kind: Anleitung und Übung zur richtigen Pflege der Milchzähne Wiederholung der Aufklärung/Beratung (s.o.) 5. Termin (ab 30. Lebensmonat) Je Elternteil: Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur-Training der richtigen Pflege des elterlichen Gebisses mit Hilfe der individuell passenden Hilfsmittel Am Kind/bezogen auf das Kind: Regelversorgung: Früherkennungsuntersuchung (FU1) 4

25 Anlage 2 Teilnahmevoraussetzungen Zahnärzte Berechtigt zur Teilnahme am Vertrag sind Zahnärzte, die die Voraussetzungen dieser Anlage erfüllen. Teilnahmevoraussetzungen: Zulassung gemäß 95 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. 72 Abs. 1 Satz 2 SGB V Nachweis über die Teilnahme an der Kalibrierungsveranstaltung gemäß Anlage 5. Sofern der Nachweis entsprechend Anlage 5 noch nicht vorliegt, ist die schriftliche Anmeldung zur Kalibrierungsveranstaltung vorzulegen. Der Nachweis über die Teilnahme ist der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hamburg innerhalb von zwei Wochen nach Durchführung der Kalibrierungsveranstaltung nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht vorgelegt, endet die Vertragsteilnahme mit Ablauf des Quartals, in dem der Nachweis vorzulegen war. 1

26 Eine Information zum Datenschutz 1. Was bietet dieses Versorgungsangebot? Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit den Zahnärzten eine Präventionsleistung zur frühkindlichen Zahnprophylaxe für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren in Hamburg. Durch diese Kooperation bekommen Sie die Möglichkeit effiziente und individuelle Zahnputztechniken zu erlernen und Ihr Prophylaxewissen zu erweitern. Dadurch können Sie die Zahngesundheit Ihres Kindes bereits im frühkindlichen Alter verbessern und vorzeitigen Milchzahnverlust infolge mangelnder Mundhygiene vermeiden. Details zu diesem Versorgungsangebot können Sie dem von Ihrem behandelnden Zahnarzt ausgehändigten Flyer entnehmen. Ihr Recht auf freie Arztwahl bleibt bestehen. Ihre Teilnahme an diesem Versorgungsangebot ist freiwillig. In dem Zeitraum der Teilnahme an dem Modellprojekt übernehmen wir die Kosten aller Prophylaxe-Sitzungen für Sie und Ihr Kind sowie einmalig zum Auftakt eine professionelle Belagsentfernung. Abhängig von Ihrem individuellen Prophylaxe- und Zahnpflegeergebnis können ggf. weitere professionelle Belagsentfernungen sinnvoll sein, deren Kosten Sie selbst zu tragen haben. Die schriftliche Erklärung zur Teilnahme sowie Datenerhebung und verarbeitung ist Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Versorgungsangebot. 2. Welche Daten werden von Ihnen benötigt? Bei jedem Bearbeitungsschritt werden strengste gesetzliche Datenschutzvorschriften beachtet. Der Schutz Ihrer Daten ist immer gewährleistet. Bei allen Beteiligten haben nur speziell für dieses Versorgungsangebot ausgewählte und besonders qualifizierte Mitarbeiter Zugriff auf Ihre Daten. Die Daten bei Ihrer Krankenkasse werden zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in Verbindung mit 63 ff. SGB V erhoben und gespeichert. Daten bei Ihren behandelnden Zahnärzten Die Daten über die Art und Ergebnisse Ihrer Behandlung (Schwere der Erkrankung, Behandlungsdauer, Behandlungsart, Krankenhaustage) und die Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand, die in Ihrer Patientenakte bei Ihren behandelnden Zahnärzten vorhanden sind, werden nur von den teilnehmenden Zahnärzten und bei möglichen Komplikationen vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung eingesehen. Daten bei Ihrer Krankenkasse Im Rahmen dieses Versorgungsangebot möchte Ihre Krankenkasse in Zusammenarbeit mit den Zahnärzten eine Präventionsleistungen zur frühkindlichen Zahnprophylaxe für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren in Hamburg erproben. Um die Präventionsleistung und die Behandlungsergebnisse bewerten zu können, filtert Ihre Krankenkasse Ihre Leistungs- und Abrechnungsdaten aus den bereits bei Ihrer Krankenkasse vorliegenden Daten heraus. Wissenschaftliche Auswertung durch ein wissenschaftliches Institut Gemäß 63 ff. SGB V wird die Umsetzung die vertraglichen Präventionsleistungen zur frühkindlichen Zahnprophylaxe für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren in Hamburg von einem externen Sachverständigen wissenschaftlich begleitet und die Behandlungsergebnisse ausgewertet. Hierzu werden Daten aus der ärztlichen mentation zu Ihrer Zahngesundheit und Mundhygiene sowie die im Rahmen der Präventionsleistung zusätzlich eingesetzten mentation von Ihren behandelnden Ärzten an den externen Sachverständigen übermittelt. Um den Datenschutz sicherzustellen, wird vor dieser Auswertung gewährleistet, dass niemand erkennen kann, zu welcher Person diese Daten gehören die Daten werden pseudonymisiert. Die wissenschaftliche Auswertung überprüft, ob und wie die erprobte Präventionsleistung von den beteiligten Zahnärzten und Patienten angenommen und durchgeführt wird und ob es sich auf die Qualität und das Ergebnis der Behandlung auswirkt. Eine anderweitige Verwendung Ihrer Daten ist ausgeschlossen.

27 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. -Adresse * Arzt-Nr. Datum Anlage Erklärung zur Teilnahme am Vertrag zur Erprobung einer Präventionsleistung zur frühkindlichen Zahnprophylaxe für Kinder im Alter zwischen 0 und 3 Jahren in Hamburg Tel.-Nr. privat * Tel.-Nr. dienstlich * Fax-Nr. * Netznummer: 122 Die mit * gekennzeichneten Angaben sind freiwillig, erlauben uns aber eine schnelle und unbürokratische Kontaktaufnahme mit Ihnen bei Rückfragen und zu allen Belangen der Krankenversicherung und vielfältigen Leistungs- und Serviceangeboten der AOK Rheinland/Hamburg. Dieser Nutzung können Sie jederzeit widersprechen. 1. Teilnahmeerklärung Hiermit erkläre ich, dass mich mein behandelnder Zahnarzt ausführlich über Inhalte des Modellprojektes und die Versorgungsziele informiert hat. ich weiß, welche Mitwirkung meinerseits erforderlich ist und bin bereit, mich aktiv an der Behandlung zu beteiligen. ich freiwillig an dem Modellvorhaben teilnehme und dass ich jederzeit ohne Angabe von Gründen die Teilnahme an dem Modellprojekt bei meinem behandelnden Zahnarzt schriftlich kündigen kann. mich mein Arzt darüber informiert hat, dass, abhängig von meinem individuellen Prophylaxe- und Zahnpflegeergebnis ggf. weitere professionelle Belagsentfernungen sinnvoll sein können, deren Kosten ich selbst zu tragen habe. zu 1.: Ja, ich möchte gemäß den vorstehenden Ausführungen an dem Vertrag zur Erprobung einer Präventionsleistung zur frühkindlichen Zahnprophylaxe für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren in Hamburg teilnehmen und bestätige dies mit meiner Unterschrift. 2. Einwilligungserklärung zur Datenerhebung und -verarbeitung Hiermit erkläre ich, dass ich in die Verarbeitung und Nutzung meiner im Modellprojekt erhobenen medizinischen und persönlichen Daten einwillige und ich die Information zum Datenschutz (diesem Formular beigefügt) erhalten und zur Kenntnis genommen habe. ich weiß, dass ich meine Teilnahme jederzeit kündigen kann und dass die erhobenen und gespeicherten Daten bei meinem Ausscheiden aus dem Modellprojekt gelöscht werden soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben Ihrer Krankenkasse nicht mehr benötigt werden. ich weiß, dass die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung die Voraussetzung für die Teilnahme am Modellprojekt ist. zu 2.: Ja, ich habe die Information zum Datenschutz erhalten und zur Kenntnis genommen. Ich bin mit der darin beschriebenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Behandlungsdaten im Rahmen meiner Teilnahme am Modellvorhaben einverstanden und bestätige dies mit meiner Unterschrift. 3. Entbindung von der Schweigepflicht Ich entbinde die am Modellvorhaben beteiligten Zahnärzte(innen) und deren Mitarbeiter(innen) von der ärztlichen Schweigepflicht nach 203 StGB. zu 3.: Ja, ich bestätige die vorstehende Entbindung der Schweigepflicht mit meiner Unterschrift. Verteiler: Original für die Krankenkasse 1. Kopie für den Versicherten 2. Kopie für den Zahnarzt Bitte das heutige Datum eintragen. Unterschrift des Versicherten bzw. des gesetzlichen Vertreters T T M M J J J J vom behandelnden Zahnarzt auszufüllen Ich bestätige, dass ich meinen Patienten über die aktive Mitwirkung und Teilnahme an diesem Modellvorhaben aufgeklärt habe und mein Patient im Hinblick auf die vereinbarten Therapieziele von der Teilnahme an diesem Modellvorhaben profitieren kann. 122 Bitte das heutige Datum eintragen. T T M M J J J J Unterschrift Stempel Arzt Stand

28 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. -Adresse * Arzt-Nr. Datum Anlage Erklärung zur Teilnahme am Vertrag zur Erprobung einer Präventionsleistung zur frühkindlichen Zahnprophylaxe für Kinder im Alter zwischen 0 und 3 Jahren in Hamburg Tel.-Nr. privat * Tel.-Nr. dienstlich * Fax-Nr. * Netznummer: 122 Die mit * gekennzeichneten Angaben sind freiwillig, erlauben uns aber eine schnelle und unbürokratische Kontaktaufnahme mit Ihnen bei Rückfragen und zu allen Belangen der Krankenversicherung und vielfältigen Leistungs- und Serviceangeboten der AOK Rheinland/Hamburg. Dieser Nutzung können Sie jederzeit widersprechen. 1. Teilnahmeerklärung Hiermit erkläre ich, dass mich mein behandelnder Zahnarzt ausführlich über Inhalte des Modellprojektes und die Versorgungsziele informiert hat. ich weiß, welche Mitwirkung meinerseits erforderlich ist und bin bereit, mich aktiv an der Behandlung zu beteiligen. ich freiwillig an dem Modellvorhaben teilnehme und dass ich jederzeit ohne Angabe von Gründen die Teilnahme an dem Modellprojekt bei meinem behandelnden Zahnarzt schriftlich kündigen kann. mich mein Arzt darüber informiert hat, dass, abhängig von meinem individuellen Prophylaxe- und Zahnpflegeergebnis ggf. weitere professionelle Belagsentfernungen sinnvoll sein können, deren Kosten ich selbst zu tragen habe. zu 1.: Ja, ich möchte gemäß den vorstehenden Ausführungen an dem Vertrag zur Erprobung einer Präventionsleistung zur frühkindlichen Zahnprophylaxe für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren in Hamburg teilnehmen und bestätige dies mit meiner Unterschrift. 2. Einwilligungserklärung zur Datenerhebung und -verarbeitung Hiermit erkläre ich, dass ich in die Verarbeitung und Nutzung meiner im Modellprojekt erhobenen medizinischen und persönlichen Daten einwillige und ich die Information zum Datenschutz (diesem Formular beigefügt) erhalten und zur Kenntnis genommen habe. ich weiß, dass ich meine Teilnahme jederzeit kündigen kann und dass die erhobenen und gespeicherten Daten bei meinem Ausscheiden aus dem Modellprojekt gelöscht werden soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben Ihrer Krankenkasse nicht mehr benötigt werden. ich weiß, dass die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung die Voraussetzung für die Teilnahme am Modellprojekt ist. zu 2.: Ja, ich habe die Information zum Datenschutz erhalten und zur Kenntnis genommen. Ich bin mit der darin beschriebenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Behandlungsdaten im Rahmen meiner Teilnahme am Modellvorhaben einverstanden und bestätige dies mit meiner Unterschrift. 3. Entbindung von der Schweigepflicht Ich entbinde die am Modellvorhaben beteiligten Zahnärzte(innen) und deren Mitarbeiter(innen) von der ärztlichen Schweigepflicht nach 203 StGB. zu 3.: Ja, ich bestätige die vorstehende Entbindung der Schweigepflicht mit meiner Unterschrift. Verteiler: Original für die Krankenkasse 1. Kopie für den Versicherten 2. Kopie für den Zahnarzt Bitte das heutige Datum eintragen. Unterschrift des Versicherten bzw. des gesetzlichen Vertreters T T M M J J J J vom behandelnden Zahnarzt auszufüllen Ich bestätige, dass ich meinen Patienten über die aktive Mitwirkung und Teilnahme an diesem Modellvorhaben aufgeklärt habe und mein Patient im Hinblick auf die vereinbarten Therapieziele von der Teilnahme an diesem Modellvorhaben profitieren kann. 122 Bitte das heutige Datum eintragen. T T M M J J J J Unterschrift Stempel Arzt Stand

29 Eine Information zum Datenschutz 1. Was bietet dieses Versorgungsangebot? Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit den Zahnärzten eine Präventionsleistung zur frühkindlichen Zahnprophylaxe für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren in Hamburg. Durch diese Kooperation bekommen Sie die Möglichkeit effiziente und individuelle Zahnputztechniken zu erlernen und Ihr Prophylaxewissen zu erweitern. Dadurch können Sie die Zahngesundheit Ihres Kindes bereits im frühkindlichen Alter verbessern und vorzeitigen Milchzahnverlust infolge mangelnder Mundhygiene vermeiden. Details zu diesem Versorgungsangebot können Sie dem von Ihrem behandelnden Zahnarzt ausgehändigten Flyer entnehmen. Ihr Recht auf freie Arztwahl bleibt bestehen. Ihre Teilnahme an diesem Versorgungsangebot ist freiwillig. In dem Zeitraum der Teilnahme an dem Modellprojekt übernehmen wir die Kosten aller Prophylaxe-Sitzungen für Sie und Ihr Kind sowie einmalig zum Auftakt eine professionelle Belagsentfernung. Abhängig von Ihrem individuellen Prophylaxe- und Zahnpflegeergebnis können ggf. weitere professionelle Belagsentfernungen sinnvoll sein, deren Kosten Sie selbst zu tragen haben. Die schriftliche Erklärung zur Teilnahme sowie Datenerhebung und verarbeitung ist Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Versorgungsangebot. 2. Welche Daten werden von Ihnen benötigt? Bei jedem Bearbeitungsschritt werden strengste gesetzliche Datenschutzvorschriften beachtet. Der Schutz Ihrer Daten ist immer gewährleistet. Bei allen Beteiligten haben nur speziell für dieses Versorgungsangebot ausgewählte und besonders qualifizierte Mitarbeiter Zugriff auf Ihre Daten. Die Daten bei Ihrer Krankenkasse werden zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in Verbindung mit 63 ff. SGB V erhoben und gespeichert. Daten bei Ihren behandelnden Zahnärzten Die Daten über die Art und Ergebnisse Ihrer Behandlung (Schwere der Erkrankung, Behandlungsdauer, Behandlungsart, Krankenhaustage) und die Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand, die in Ihrer Patientenakte bei Ihren behandelnden Zahnärzten vorhanden sind, werden nur von den teilnehmenden Zahnärzten und bei möglichen Komplikationen vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung eingesehen. Daten bei Ihrer Krankenkasse Im Rahmen dieses Versorgungsangebot möchte Ihre Krankenkasse in Zusammenarbeit mit den Zahnärzten eine Präventionsleistungen zur frühkindlichen Zahnprophylaxe für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren in Hamburg erproben. Um die Präventionsleistung und die Behandlungsergebnisse bewerten zu können, filtert Ihre Krankenkasse Ihre Leistungs- und Abrechnungsdaten aus den bereits bei Ihrer Krankenkasse vorliegenden Daten heraus. Wissenschaftliche Auswertung durch ein wissenschaftliches Institut Gemäß 63 ff. SGB V wird die Umsetzung die vertraglichen Präventionsleistungen zur frühkindlichen Zahnprophylaxe für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren in Hamburg von einem externen Sachverständigen wissenschaftlich begleitet und die Behandlungsergebnisse ausgewertet. Hierzu werden Daten aus der ärztlichen mentation zu Ihrer Zahngesundheit und Mundhygiene sowie die im Rahmen der Präventionsleistung zusätzlich eingesetzten mentation von Ihren behandelnden Ärzten an den externen Sachverständigen übermittelt. Um den Datenschutz sicherzustellen, wird vor dieser Auswertung gewährleistet, dass niemand erkennen kann, zu welcher Person diese Daten gehören die Daten werden pseudonymisiert. Die wissenschaftliche Auswertung überprüft, ob und wie die erprobte Präventionsleistung von den beteiligten Zahnärzten und Patienten angenommen und durchgeführt wird und ob es sich auf die Qualität und das Ergebnis der Behandlung auswirkt. Eine anderweitige Verwendung Ihrer Daten ist ausgeschlossen.

30 Anlage 4 Vergütung und Rechnungslegung 1 Vergütung (1) Abgerechnet werden dürfen nur Leistungen, die vertragsgemäß erbracht worden sind. (2) Die in diesem Vertrag vereinbarte Vergütung gemäß Absatz 1 regelt die über die Regelversorgung hinausgehenden Leistungen des Modellvorhabens. (3) Folgende Leistungen die von teilnehmenden Versicherten im Rahmen des vertraglichen Versorgungsauftrages in Anspruch genommen werden, sind von den Vertragszahnärzten nach Maßgabe der nachstehenden Vergütungstabelle abzurechnen und von der AOK Rheinland/Hamburg zu vergüten. Bei der Abrechnung dieser Leistungen sind die folgenden Abrechnungsziffern für die Direktabrechnung mit Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hamburg maßgebend: Vergütungstabelle bei Eintritt im ersten Lebensjahr Abrechnungsziffer Inhalt Honorar 1. Termin bei Durchbruch der ersten Milchzähne (ca Lebensmonat) FU 4 Befundaufnahme und mentation, je Elternteil 15 EUR FU 5 Belagsentfernung und Mundhygienetraining, je Elternteil 88 EUR FU 6 Früherkennungsuntersuchung des Kindes, je Kind 25 EUR 2. Termin (ca Lebensmonat) FU 7 Befundaufnahme und mentation, je Kind 15 EUR 3. Termin nach Durchbruch der ersten Milchbackenzähne (ca Lebensmonat) FU 4 Befundaufnahme und mentation, je Elternteil 15 EUR FU 8 Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur-Training, je Elternteil 17 EUR FU 7 Befundaufnahme und mentation, je Kind 15 EUR FU 6 Früherkennungsuntersuchung des Kindes, je Kind 25 EUR 1

31 Anlage 4 Vergütung und Rechnungslegung 4. Termin (ab ca. 30. Lebensmonat) FU 4 Befundaufnahme und mentation, je Elternteil 15 EUR FU 8 Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur-Training, je Elternteil 17 EUR FU 7 Befundaufnahme und mentation, je Kind 15 EUR Vergütungstabelle bei Eintritt während der Schwangerschaft Abrechnungsziffer Inhalt Honorar 1. Termin während der Schwangerschaft FU 4 Befundaufnahme und mentation, je Elternteil 15 EUR FU 5 Belagsentfernung und das Mundhygienetraining, je Elternteil 88 EUR 2. Termin bei Durchbruch der ersten Milchzähne (ca Lebensmonat) FU 4 Befundaufnahme und mentation, je Elternteil 15 EUR FU 8 Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur-Training, je Elternteil 17 EUR FU 6 Früherkennungsuntersuchung des Kindes, je Kind 25 EUR 3. Termin (ca Lebensmonat) FU 7 Befundaufnahme und mentation, je Kind 15 EUR 4. Termin nach Durchbruch der ersten Milchbackenzähne (ca Lebensmonat) FU 4 Befundaufnahme und mentation, je Elternteil 15 EUR FU 8 Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur-Training je Elternteil 17 EUR FU 7 Befundaufnahme und mentation, je Kind 15 EUR FU 6 Früherkennungsuntersuchung des Kindes, je Kind 25 EUR 2

32 Anlage 4 Vergütung und Rechnungslegung 5. Termin (ab 30. Lebensmonat) FU 4 Befundaufnahme und mentation, je Elternteil 15 EUR FU 8 Remotivation der Eltern und ggf. Korrektur-Training je Elternteil 17 EUR FU 7 Befundaufnahme und mentation, je Kind 15 EUR (4) Die Krankenkasse vergütet während der Laufzeit des Vertrages eine maximale Fallzahl von insgesamt 500 Fällen (500 Kinder plus ggf. zwei Elternteile). Die 500 Fälle müssen gemäß 4 Abs. 1 bis zum von den teilnehmenden Vertragszahnärzten eingeschrieben sein. Die Vertragspartner stellen gemeinsam sicher, dass die Fallzahlbegrenzung nicht überschritten wird. Sollte es dennoch zu einer Überschreitung kommen, beraten sie ggf. eine Anpassung des Vertrages. 2 Kostendeckung, Beitragssatzstabilität Die Vertragspartner beachten den Grundsatz der Beitragssatzstabilität nach 71 Abs. 1 SGB V. Diese Vergütungsvereinbarung ist so gestaltet, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen sind. 3 Rechnungslegung (1) Die Abrechnung der erbrachten Leistungen mit der AOK Rheinland/Hamburg erfolgt durch die Vertragszahnärzte im Rahmen der regulären Abrechnung mithilfe von Abrechnungsziffern über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg. (2) Der Datenaustausch zum Abrechnungsverfahren erfolgt auf der Grundlage des Vertrages über den datenträgeraustausch auf Datenträgern. Die Abrechnung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung erfolgt gemäß 295 SGB V über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg. Diese ist berechtigt, von den Zahnärzten die übliche Kostenpauschale für die Abrechnung einzubehalten. 3

33 Anlage 5 Evaluationskonzept und mentationsverfahren Umsetzung des Modellvorhabens der AOK zur Zahngesundheit bei Kleinkindern und ihren Eltern in Hamburg U. Platzer und U. Schiffner 1 Studienhintergrund Die Karies im bleibenden Gebiss ist bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland stark rückläufig [Micheelis und Schiffner 2006]. Im Milchgebiss hingegen ist der Kariesrückgang verhaltener [Pieper 2009]. Als Ursachen für diese unterschiedlich dynamischen Entwicklungen werden mehrere Aspekte diskutiert. Hierzu zählen zum einen die Gegebenheiten, dass eine zahnmedizinische Betreuung der Kinder durch gruppenprophylaktische Maßnahmen meist erst ab dem Alter von 3 Jahren und individualpräventive Maßnahmen (FU-Positionen) erst ab dem 30. Lebensmonat umgesetzt werden. Zum anderen wird in Bezug auf die Mundgesundheit ihrer Kinder ein geringer Informations- und Kompetenzgrad der Eltern als mitursächlich für die früh einsetzende Karies angesehen. Bereits über 15% der 1- und 2-jährigen Krippenkinder zeigen Symptome der frühkindlichen Karies [Schiffner et al. 2009]. Es besteht inzwischen ein breiter Konsens, dass die zahnmedizinische Betreuung der Kleinkinder sehr früh einsetzen muss. Aktuelle Empfehlungen sprechen sich für die zahnmedizinische Erfassung der Kinder bereits im ersten Lebensjahr aus [BZÄK 2012, DAJ 2012]. Noch weitergehende Konzepte betonen darüber hinaus, dass eine Beratung der Eltern bereits während der Schwangerschaft erfolgen solle [BZÄK 2005]. Derartige Konzepte wurden in kontrollierten, universitär begleiteten Kohortenstudien überprüft oder sollen derzeit in Bezirken einzelner Gesundheitsämter umgesetzt werden [Günay et al. 1998, Gesundheitsamt Rhein- Kreis Neuss 2011]. Die bislang vorliegenden Ergebnisse dokumentieren einen deutlichen, über lange Jahre nachhaltenden Kariesrückgang bei Kindern, deren Mütter bereits während der Schwangerschaft speziell zahnmedizinisch betreut wurden [Meyer at al. 2010]. Während das Potenzial dieser Betreuung damit gesichert erscheint, liegen über die Möglichkeiten der Umsetzung auf breiter Basis und die hiermit zu erzielenden Präventionserfolge bislang keine Kenntnisse vor. An dieser Stelle setzt das Modellvorhaben der AOK Rheinland/Hamburg (Regionaldirektion Hamburg) an. Mit dem Modellvorhaben sollen Schwangere, junge Eltern und deren Kinder in teilnehmenden Zahnarztpraxen über kariespräventive Verhaltensweisen und Maßnahmen aufgeklärt und instruiert werden. Die Vermittlung des Wissens und der Fähigkeiten sowie die Feststellung der Ergebnisse dieser Maßnahmen werden in den Zahnarztpraxen durchgeführt. 1

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