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1 Abrechnungsnewsletter Da uns immer wieder neue Fragen zu den 73b und 73c Abrechnung erreichen, informieren wir Sie regelmäßig mit unserem Abrechnungsnewsletter über Abrechnungshinweise, sowie Vertragsergänzungen. Ebenso wollen wir Sie an den Fragen/Antworten teilhaben lassen, die bei uns eingehen und Ihnen Tipps zur Abrechnung geben. Inhaltsverzeichnis Allgemeines zu den 73c Verträgen... 3 Vermeidung von Laborfehlabrechnungen... 3 Neue Pseudo IK... 3 Hinweismeldung Patient zu oft über die Sofortabrechnung abgerechnet... 4 PNP Vertrag nach 73c... 5 Ziffern DAE und GDK... 5 Was ist eine SD Ziffer und wie ist damit umzugehen... 6 Neue Vergütung der EFA- Zuschläge... 6 Neue Ziffer im Modul Psychotherapie: Die Fallkonferenz PTZ Neuropsychologie: Neues Therapieverfahren im Modul Psychotherapie... 7 Arzt-Patienten-Kontakte... 7 Kardiologievertrag nach 73c... 8 Neue Vergütung für den Mehraufwand bei der Betreuung von Patienten unter VKA Therapie -> neue Ziffern E12 und E Gastroenterologievertrag nach 73c... 8 Zusätzlich verordnete Abführmittel... 8 Vorsorgekoloskopie ab 50 Jahren... 8 Orthopädievertrag nach 73c... 9 Nachsorge nach einer Operation im Rahmen des Vertrages... 9 Häufigkeit von Zusatzpauschalen und Beratungszuschlägen... 9 Behandlungen eines Patienten innerhalb einer BAG Kinder- und Jugendmedizin nach 73b Anlage 12a Spezialpädiater P6 und P Seite 1

2 Weiterbildung für Ärzte Weiterbildung für MFAs Fragen aus dem Praxisalltag Seite 2

3 Allgemeines zu den 73c Verträgen Vermeidung von Laborfehlabrechnungen Immer wieder wird uns die Frage gestellt, wie Laborleistungen im Rahmen des Vertrages abgerechnet werden. Hier können Sie sich an unserem Gesamtziffernkranz (GZK) orientieren (Anhang 1 zu Anlage 12 des jeweiligen Vertrags). Leistungen, die hier aufgeführt sind, sind in den Pauschalen im Rahmen des Vertrages inbegriffen. Möglicherweise können Sie auch mit Ihren Zuweisern vereinbaren, dass das Labor für Chroniker bei Ausstellung des Überweisungsscheins am Anfang des Quartals einmal abgenommen wird und im Verlauf des Quartals vom Facharzt. So ließe sich die Arbeit teilen. Sollten Sie Laborleistungen für am Facharztvertrag teilnehmende Patienten in Auftrag geben, dann kennzeichnen Sie den Laborschein entsprechend, damit das Labor erkennen kann, dass es der Praxis gem. EBM diese Leistungen in Rechnung stellen muss. Bei Erhalt der Laborrechnung sollten Sie kontrollieren, ob auch alle Anforderungen korrekt berechnet wurden, oder ob möglicherweise ein Fall übersehen wurde. Sollte das zutreffen, dann informieren Sie umgehend das Labor, damit dieses keine Abrechnung über die KV vornimmt, sondern Ihnen die Leistung in Rechnung stellt. Laborparameter, die nicht im GZK stehen, können weiterhin über das Muster 10 beim Labor angefordert werden und müssen nicht gekennzeichnet werden. Neue Pseudo IK Die Pseudo-IK der AOK hat sich ab Quartal 1/2015 geändert. Bisher wurde auf die Rezepte Ihrer 73c Patienten die IK automatisch eingedruckt. Anhand dieser kann der Apotheker erkennen, dass der Patient zuzahlungsbefreit ist. Ab Q1/2015 lautet bei am 73c Vertrag teilnehmenden Patient die automatisch über Ihre Software eingedruckte IK Nummer Bitte beachten Sie: Dies gilt nur für bereits aktive Vertragsteilnehmer im 73c und nicht für Versicherte der Bosch BKK. Seite 3

4 Hinweismeldung Patient zu oft über die Sofortabrechnung abgerechnet Dieser Begriff bereitet immer wieder Kopfzerbrechen. Wofür steht er? Was habe ich falsch gemacht? Die Sofortabrechnung ist max. in 2 aufeinander folgenden Quartalen möglich. Hat z.b. der Patient von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht oder die Teilnahmeerklärung ist nicht bei der Kasse angekommen, dann kann der Patient kein aktiver Teilnehmer im 73c Vertrag werden. Wenn Sie nun einen solchen Fall häufiger als 2 Quartale in Folge über den Vertrag abgerechnet haben, dann erhalten Sie von uns die Rückmeldung über Ihre Empfangsbescheinigung nach Übersendung der Abrechnungsdaten Patient zu oft über die Sofortabrechnung abgerechnet. Dies ist für Sie dann ein Indiz, diesen Fall über die KV abzurechnen. Sollte der o.g. Fall zutreffend sein und Sie eine Sofortabrechnung über den Vertrag vorgenommen haben, dann muss MEDIVERBUND gem. der Vertragsergänzung rückwirkend 15% vom Fall pro abgerechnetem Quartal abziehen. Das macht sich in Ihrer Abrechnung mit der Ziffer NEGSOFAB bemerkbar. Was kann ich tun, damit dieses Problem minimiert wird? Bitte nehmen Sie stets bei jedem Erstkontakt im Quartal die Statusabfrage über die Software vor. Liegt die Einschreibung mehr als 2 Quartale zurück und der Patient wird vom System nicht als aktiver Teilnehmer am Vertrag gemeldet, dann rechnen Sie ihn über die KV ab. Für Leistungen aus dem PNP Vertrag im Modul Psychotherapie kann zur Nachabrechnung aufgrund des Genehmigungsvorbehaltes gemäß der Ergänzungsvereinbarung zum PNP-Vertrag vom eine abweichende Regelung getroffen werden. Ggf. können Sie bei der Kasse nachfragen, warum die Teilnahme nicht erfolgt ist. Seite 4

5 PNP Vertrag nach 73c Ziffern DAE und GDK Sollten Sie einen Fall haben, beim dem Sie die Therapieserie aufgrund einer Diagnoseänderung von vorn beginnen möchten (erneut Akutversorgung statt niederfrequente Behandlung), übermitteln Sie bitte die Ziffer DAE. DAE steht für Diagnoseänderung und kann innerhalb der Software als gesonderte Ziffer eingetragen werden. Nur wenn die DAE im Ziffernfeld eingetragen wurde, kann sie bei der Abrechnungsprüfung berücksichtigt werden. Beispiel: PTE4 (V/T/N) ICD: F07.2G DAE PTE1 (V/T/N) ICD: F21G Sollten Sie die gleiche Diagnose in einer laufenden Therapie beibehalten, der Patient aber wieder eine intensivere Therapie benötigen, dann können Sie bei der Kasse eine Genehmigung einholen. Sollte die Kasse diese erteilen, dann übermitteln Sie die Ziffer GDK (gleiches Vorgehen wie bei DAE). GDK steht für Genehmigung der Krankenkasse. Beispiel: PTE4 (V/T/N), ICD: F21G GDK PTE1 (V/T/N) ICD: F21G MEDIVERBUND kann also einen Wechsel der Therapieserie nach oben nur dann verarbeiten (ohne die Ziffern zu verändern), wenn eine DAE oder GDK dokumentiert wurde. Seite 5

6 Was ist eine SD Ziffer und wie ist damit umzugehen Eine SD Ziffer kann immer dann abgerechnet werden, wenn Ihnen der Soziale Dienst der AOK oder die Patientenbegleitung der Bosch BKK einen Patienten zur Behandlung aus akutem Anlass übersendet hat. Haben Sie freie Kapazitäten und können diesen Fall annehmen, dann kann die sog. SD -Ziffer angesetzt werden. Diese gibt es ausschließlich in der Serie PTE1 und kann mit 10 Einheiten abgerechnet werden. Sollte eine weitere Therapie notwendig sein, so muss eine gesicherte Diagnose vorliegen, die die Abrechnung einer PTE2-4 rechtfertigt. Die SD Ziffern sind nicht diagnosegebunden. Da der Soziale Dienst oder auch die Patientenbegleitung der Bosch BKK im Vorfeld nicht beurteilen kann, wie schwer oder weniger schwer die Erkrankung des Versicherten ist, hat man hier auf die Diagnosebindung verzichtet. Dies zu beurteilen obliegt dem Therapeuten mit seiner Fachkenntnis. Neue Vergütung der EFA- Zuschläge Grundsätzlich wird im Modul Neurologie nur eine Zusatzpauschale vergütet und daher war auch nur ein EFA-Zuschlag (EFA = Entlastungsassistentin in der Facharztpraxis) auf die Zusatzpauschale möglich. Seit dem 4. Quartal 2014 sind die EFA-Zuschläge für Parkinson und Demenz aber unter folgenden Voraussetzungen auch nebeneinander abrechenbar bzw. werden durch MEDIVERBUND automatisch angesetzt: 1. Beide Qualifikationen (EFA Parkinson und EFA Demenz) sind in der Praxis vorhanden und wurden im Rahmen des PNP-Vertrags anerkannt. 2. Entsprechende Diagnosen für beide Krankheitsbilder liegen gem. der beiden Zusatzpauschalen für Parkinson und Demenz (i.v. m. der Diagnoseliste Anlage 12 Anhang 2) vor. 3. Beide Zusatzpauschalen (NP2D1 und NP2E1) werden abgerechnet. Es wird nach wie vor nur eine Zusatzpauschale vergütet, aber es werden beide EFA- Zuschläge durch MEDIVERBUND erzeugt. Neue Ziffer im Modul Psychotherapie: Die Fallkonferenz PTZ4 Analog der Verträge Orthopädie und HZV gibt es für die Teilnahme an einer Fallkonferenz zum Thema Rückenschmerz seit dem die neue Ziffer PTZ4 im Modul Psychotherapie im PNP Vertrag. PTZ4 kann 1x innerhalb von 4 Quartalen pro Patient abgerechnet werden und wird mit 50,- vergütet. Details zu den Fallkonferenzen entnehmen Sie bitte den Vergütungsregeln zu PTZ4 in der Anlage 12, die Sie auf finden. Wir weisen darauf hin, dass die Teilnahme an der Fallkonferenz selektivvertragsübergreifend nur 1x pro Patient abgerechnet werden darf. D.h. ein Hausarzt mit Psychotherapie-Genehmigung kann die Fallkonferenz entweder über HZV oder über PNP- Vertrag abrechnen, wenn er an beiden Selektivverträgen teilnimmt. Seite 6

7 Neuropsychologie: Neues Therapieverfahren im Modul Psychotherapie Die Neuropsychologie wurde ab dem als neues Therapieverfahren P in den PNP Vertrag aufgenommen. Generell stehen zur Abrechnung der Neuropsychologie insgesamt 60 Einheiten für Einzelund Gruppentherapien zur Verfügung: Einzelleistungen: PTE1P, PTE2P, PTE3P, Gruppensitzungen: PTE6P (kleine Gruppe), PTE7P (große Gruppe) Auftragsgruppensitzungen: PTA1P (kleine Gruppe) und PTA2P (große Gruppe) Voraussetzung zur Abrechnung dieser neuen Ziffern ist die KV-Genehmigung zur (klinischen) Neuropsychologie. Diese reichen Sie bitte vor Abrechnung der Ziffern bei MEDI- VERBUND ein. Die aktualisierten Vergütungsanlagen zum PNP-Vertrag (Anlage 12) entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter Arzt-Patienten-Kontakte Eine Frage, die uns auch immer wieder begegnet, bezieht sich auf die Arzt-Patienten- Kontakte (APK) im Modul der Neurologie, welche mit NZ1 abgerechnet werden können. Ein solcher Kontakt kann immer dann abgerechnet werden, wenn ein persönliches Gespräch zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt stattgefunden hat. Das alleinige Aushändigen z.b. eines Rezeptes durch die MFA genügt demnach nicht. In Ausnahmefällen kann die NZ1 auch dann abgerechnet werden, wenn ein Telefonat zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt stattgefunden hat. Seite 7

8 Kardiologievertrag nach 73c Neue Vergütung für den Mehraufwand bei der Betreuung von Patienten unter VKA Therapie -> neue Ziffern E12 und E13 Ab dem 1. Quartal 2015 wird die erstmalige Einstellung eines Patienten auf VKA mit 120 vergütet. Hierfür ist es notwendig, dass Sie die Ziffer E12 abrechnen. Diese kann einmalig pro Versichertem entweder vom Haus- oder Facharzt abgerechnet werden. Die weitere Betreuung der Versicherten wird mit 15 je Quartal vergütet. Diese Leistung kennzeichnen Sie mit der Ziffer E13. Dies gilt auch für all diejenigen Patienten, die bereits auf VKA eingestellt wurden. Bitte beachten Sie, dass die Ziffer E13 innerhalb eines Quartals entweder vom Haus- oder Facharzt abgerechnet werden darf. Im Falle einer parallelen Abrechnung wird die Leistung automatisch beim Facharzt gestrichen. Hinsichtlich der Betreuungspauschale gilt, dass der Z1 (Arzt-Patienten-Kontakt (APK) auf die Zusatzpauschalen P1alll oder P1b oder P1c) erst ab dem 4. APK vergütungswirksam wird, sofern die E13 angesetzt wird. Eine quartalsgleiche Abrechnung der Ziffern E12 und E13 ist ausgeschlossen. Gastroenterologievertrag nach 73c Zusätzlich verordnete Abführmittel Erstmalig wurde seitens der AOK überprüft, in welchen Fällen zusätzlich ein Rezept über eine Abführmaßnahme ausgestellt wurde und über den Vertrag die E3 (Vorsorgekoloskopie), die E2a (kurative Koloskopie) oder die E4 (Sigmoidoskopie) für den betreffenden Patienten abgerechnet wurde. Diese Fälle mussten wir nun im Rahmen der Abrechnung bei betroffenen Praxen entsprechend zum Abzug bringen. Dafür wurden neue vom MEDIVERBUND erzeugte Ziffern eingeführt. Diese lauten SG006 und SG007. Je nachdem, welches Abführmittel verordnet wurde, kommt die eine oder die andere Ziffer zum tragen. Die Preise werden dem aktuellen Marktpreis angepasst. Die Überprüfung fand für den Zeitraum Q2/2012- Q1/2014 statt und wird von nun an kontinuierlich fortgesetzt. Vorsorgekoloskopie ab 50 Jahren Die Abrechnung der Vorsorgekoloskopie ab 50 Jahren im Rahmen des Vertrages wurde sehr gut angenommen. Dennoch fällt uns leider immer wieder auf, dass die Dokumentationsbögen unvollständig sind. Um eine mögliche Rückforderung wegen fehlendem Vorsorgebogen zu verhindern, möchten wir Sie an der Stelle darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, diese Bögen stets vollständig auszufüllen und uns mindestens Ihre LANR bzw. Ihren Praxisstempel auf dem Formular anzubringen. Seite 8

9 Orthopädievertrag nach 73c Nachsorge nach einer Operation im Rahmen des Vertrages Sollten Sie eine Operation im Rahmen des Vertrages durchgeführt haben und bestellen den Patienten dann zur Kontrolle, Verbandswechsel oder Wundversorgung ein, so setzen Sie bitte für jeden Kontakt die Ziffer E4 an. Sie wird pro Quartal ab dem 3. Kontakt vergütet bis zum 10., somit also bis zu 8mal mit jeweils 15 vergütungswirksam. Gleiches gilt, wenn Sie selbst nicht operiert haben, sondern den Patienten zu einer anderen Praxis diesbezüglich überwiesen haben und der Patient dann zur weiteren Nachsorge zu Ihnen kommt. Häufigkeit von Zusatzpauschalen und Beratungszuschlägen Bei der Behandlung eines Patienten, der mehrere chronische Erkrankungen aufweist, die eine gesonderte Abrechnungsmöglichkeit im Rahmen des Vertrages ermöglichen, können pro Quartal max. zwei Zusatzpauschalen (P2-P5) abgerechnet und vergütet werden. Beispiel: P2a (unspezifischer Rückenschmerz) P3 (Gon- und Koxarthrose ) Führen Sie zusätzlich ein ausführliches Beratungsgespräch zu einem der beiden Krankheitsbilder durch, so kann hierfür noch ein Beratungszuschlag angesetzt werden. Beispiel: P2a (unspezifischer Rückenschmerz) P3 (Gon- und Koxarthrose ) BP3 (Beratungspauschale Gon- und Koxarthrose) Taggleiche Abrechnung mehrerer Zusatzpauschalen an einem Tag Sollte der Patienten an mehr als zwei Krankheitsbildern leiden, die über Vertrag abgerechnet werden können, so können Sie selbstverständlich alle Diagnosen dokumentieren. Sie sollten aber nicht mehr als zwei Zusatzpauschalen abrechnen. Wenn bei MEDIVERBUND mehr als zwei Zusatzpauschalen übermittelt werden, berücksichtigen wir zunächst die zuletzt übermittelten Zusatzpauschalen, am gleichen Tag gilt eine Hierarchie (Behandlungsaufwand/Vergütung). Beispiel (ungünstiger Fall): Datum Ziffer Vergütung Betrag Umwandlung Auszahlungsbetrag P1 ja 30,00 30, P2a ja 16,00 16, P3 nein 15,00 APK 0, P4 ja 20,00 20, BP3 nein 20,00 APK 0,00 Seite 9

10 Richtig, falls BP3 vergütet werden soll: Datum Ziffer Vergütung Betrag Umwandlung Auszahlungsbetrag P1 ja 30,00 30, P3 ja 15,00 15, P4 ja 20,00 20, BP3 ja 20,00 20,00 Ebenso richtig, falls das Beratungsgespräch auch der BP4 zugeordnet werden kann: Datum Ziffer Vergütung Betrag Umwandlung Auszahlungsbetrag P1 ja 30,00 30, P2a ja 16,00 16, P4 ja 20,00 20, BP4 ja 20,00 20,00 Abrechnung von mehreren Zusatzpauschalen an verschiedenen Behandlungstagen im Quartal Selbstverständlich müssen oder können nicht alle Erkrankungen am ersten Behandlungstag diagnostiziert werden. Es kann durchaus auch vorkommen, dass sich eine neue Krankheit einstellt, die ebenfalls behandlungsbedürftig ist. Hier greift eine weitere Regel die besagt, dass wir stets die zuletzt übermittelte Zusatzpauschale zur Abrechnung bringen. In dem Fall könnte die Abrechnung dann so aussehen: Beispiel 1: Datum Ziffer Vergütung Betrag Umwandlung Auszahlungsbetrag P1 ja 30,00 30, P5 ja 25,00 25, P2b nein 16,00 APK 0, B2b nein 20,00 APK P3 ja 15,00 15,00 Seite 10

11 Ebenso richtig, falls das Beratungsgespräch auch der BP5 zugeordnet werden kann: Beispiel 2: Datum Ziffer Vergütung Betrag Umwandlung Auszahlungsbetrag P1 ja 30,00 30, P5 ja 25,00 25, P2b nein 16,00 APK 0, BP5 ja 20,00 20, P3 ja 15,00 15,00 Am ersten Behandlungstag ( ) greift die Regel, dass die Zusatzpauschale mit dem höheren Versorgungsaufwand vergütungswirksam wird. Als zweites greift die Regel, dass die zuletzt übertragene Zusatzpauschale ( ) vergütungswirksam wird, unabhängig vom Versorgungsaufwand. Behandlungen eines Patienten innerhalb einer BAG Sollten Sie sich in einer BAG befinden, in der mehrere Partner am Vertrag teilnehmen und Sie gemeinsam einen Patienten behandeln, so führen wir die gesamten Leistungen, die ein Patient im Laufe des Quartals in Ihrer Praxis erhalten hat, am Ende bei demjenigen Partner zusammen, der die erste Leistungsziffer im Vertrag abgerechnet hat. Beispiel BAG mit 3 am Vertrag teilnehmenden Kollegen Abrechnung Arzt A Datum Ziffer Zusammengeführt in der Abrechnung bei P1 Arzt A P2b Arzt A BP2b Arzt A Abrechnung Arzt B Datum Ziffer Zusammengeführt in der Abrechnung bei Arzt A Arzt A AOP 10 Arzt A Seite 11

12 Abrechnung Arzt C Datum Ziffer Zusammengeführt in der Abrechnung bei E4 Arzt A Schlussabrechnung Arzt A Datum Ziffer Zusammengeführt in der Abrechnung bei P1 Arzt A P2b Arzt A BP2b Arzt A Arzt A Arzt A AOP 10 Arzt A E4 Arzt A Hinweistext in der Abrechnung Arzt B: der Patient XY befindet sich in der Abrechnung Ihres Kollegen Hinweistext in der Abrechnung Arzt C: der Patient XY befindet sich in der Abrechnung Ihres Kollegen Seite 12

13 Kinder- und Jugendmedizin nach 73b Anlage 12a Spezialpädiater P6 und P7 Seit dem 4. Quartal 2014 gibt es die Möglichkeit, dass diejenigen unter Ihnen, die die Abrechnungsgenehmigung der KV für Leistungen aus den EBM Kapiteln 4.4 oder 4.5 haben, diese Leistungen auch im Rahmen des Vertrages abzurechnen. Dazu ist es notwendig, dass Sie uns die entsprechende KV-Genehmigung oder die Gebührennummernübersicht zur Verfügung stellen, aus der die Ziffern hervorgehen. Ist der Nachweis einmal erbracht, so haben Sie die Möglichkeit, bei fremdeingeschriebenen Versicherten die Ziffern P6 (Vertretungspatient zwischen 0 bis 5 Jahren) und P7 (Vertretungspatient ab 6 Jahren) anzusetzen. Hinzukommen kann dann ggf. noch die KJE6 oder die A1. P7 ist auch bei Erbringung eines Langzeit- oder Belastungs- EKGs (EBM Ziffer 04321S und 04322S) durch den Spezialpädiater als Mitbehandler auf Überweisung abrechenbar. Handelt es sich um Ihren eigenen Patienten, so ist dieser mit den bisher bekannten Ziffern abzurechnen. Unabhängig davon ob es sich um einen Vertretungs-/ bzw. Zielauftragsfall handelt oder um Ihren eigenen Patienten, können -außer der Ordinationsziffer- alle Leistungen aus den Kapiteln 4.4 und 4.5 über einen separaten Schein über die KV abgerechnet werden. Spezialpädiater mit Abrechnungsgenehmigung aus den EBM Kapitel 4.4. oder 4.5 eigener Patient HZV Patient fremder Patient Vergütung der jeweiligen HZV Pauschalen über den HZV Schein: P1: 25 /Jahr P2: 35 /Quartal P3: 25 /Quartal + ggf. altersabhängig P4 bzw. P5 Vergütung der Spzialpädiaterpauschalen über den HZV Schein P6: 70 / Quartal P7: 60 / Quartal E6 (Hyposenisbiliserung) oder die A1 pädiatrische Sonografie können ggf. zusätzlich abgerechnet werden Abrechnung aller Zuschläge und technischen Leistungen aus den EBM Kapiteln 4.4 und 4.5 über den KV Schein Seite 13

14 Weiterbildung für Ärzte Curricula für Niedergelassene (auch für FÄ für Kinder-und Jugendmedizin) IFFM/MEDI, das Institut für fachübergreifende Fortbildung der MEDI Verbünde e.v., bietet in Kooperation mit der Akademie für Psychotherapie Dr. Polster an: Curriculum Psychosomatische Grundversorgung (s.g. 80 h Kurs) Curriculum Psychosomatische Grundkenntnisse (s.g. 40 h) zum Erwerb von Gesprächsziffern in allen Facharzt gebieten (80 Stundenkurs: Psychosomatikziffer EBM und ) für das Hausarzt-/ Facharzt- Modell, Akupunktur - und Schmerztherapie - anerkennung (80 Stundenkurs) für die Zulassung zur Facharztprüfung (40 bzw. 80 Stundenkurs): Also gegebenenfalls auch für Ihre PraxisassistentIn Alleinstellungsmerkmal Optimale Zeit / Kosten Effizienz Einstieg zu jedem Zeitpunkt möglich - ggf. auch fraktionierte Belegung Integrierte Balintgruppe, keine Zusatztermine! Im von der KV vorgeschriebenen mindestens 1/2 Jahres Zeitraum gewährleistet. 80 h Kurs: an insg. 4 verkürzten Wochenenden (Freitagnachmittag/ Samstag) : inkl. Balintgruppe!; keine Zusatztermine ggf. zusätzlich 2 x Balintgruppe 40 h Kurs: an insg. 2 verkürzten Wochenenden (Fr.nachmittag/Sa.:inkl. Balintgruppe) Vollumfängliche Anerkennung von KV und Bezirksärztekammer Zertifiziert mit 40 bzw. 80 Punkten Inkl. Imbiss Zur Information: Innerhalb eines 5 Jahreszeitraums können Sie den 40 h Kurs auf 80 h Kurs aufstocken, wenn sie z. B. Gesprächsziffern zur Abrechnung benötigen oder am Hausarztmodell teilnehmen wollen, die Akupunktur oder Schmerztherapie Abrechnungsgenehmigung erwerben möchten. Gerne können Sie sich bei uns Informationsmaterial anfordern unter: dr.polster@afpp.de oder oder Seite 14

15 Termine Curriculum 2015 Tag Datum Freitag Freitag Freitag Freitag Freitag Freitag Freitag Freitag Alle Schulungen finden hier statt: Haus Salem Friedenstr Ispringen Zusatztitel Psychotherapie - fachgebunden Der Kurs für den Zusatztitel,,Psychotherapie" (fachgebunden) umfasst folgenden Inhalt: Theorie 120 Einzelstunden Autogenes Training 16 Doppelstunden Balint 15 Doppelstunden Dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen 10 Fälle Fallseminar 15 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung 100 Einzelstunden Supervision 60 Einzelstunden Absolvieren aller Weiterbildungsinhalte in ca. 2 2,5 Jahren, o wenn Sie an den vorgegebenen Terminen teilnehmen o Bei Versäumnis können Veranstaltungen nachgeholt werden Refinanzierungsmöglichkeit schon während der Ausbildung Kosten und Unkosten absetzbar (mit Finanzamt abgesprochen) Erfahrene Fachkollegen und Kursleiter Umfangreiches Lehrmaterial wird gestellt Anerkennung von KV und Bezirksärztekammer Zertifiziert Nächster Kurszeitraum: 27./28. Februar 2015 bis 21./22. Juli 2017 Informationsveranstaltung am Mittwoch, um 18:00 Uhr in Ebersteinstraße Pforzheim, Unverbindlich und ohne Rechtsanspruch wird in der Regel Verpflegung angeboten. Adressen für Unterkünfte (mit Rabatt) auf Anfrage erhältlich. Der Kurs ist nur komplett buchbar, Inhalte können aus organisatorischen Gründen nicht einzeln belegt werden! Seite 15

16 Weiterbildung für MFAs Weiterbildung zur Entlastungsassistent/in in der Facharztpraxis (EFA) Neurologie Das Institut für fachübergreifende Fortbildung und Versorgungsforschung der MEDI Verbünde e.v. (IFFM) in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden BVDN und VNBW bietet speziell zugeschnittene Curricula für die einzelnen Krankheitsbilder Demenz, Epilepsie, MS und Parkinson mit je 20 Unterrichtseinheiten an. Diese sind je Erkrankung in zwei Blockveranstaltungen organisiert und werden zusätzlich mit jeweils 20 Unterrichtseinheiten im curricularen System der Bundesärztekammer bei der Ausbildung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung anerkannt. Die Teilnahmegebühr je krankheitsbildbezogenes Curriculum beläuft sich inklusive Verpflegung und der gültigen Mehrwertsteuer auf 655 pro Teilnehmer/in. Teilnehmer/innen aus MEDI Mitgliedspraxen erhalten einen Rabatt in Höhe von 120 und bezahlen somit inklusive Verpflegung und gültiger Mehrwertsteuer 535. Die Weiterbildungen finden alle in den Räumen der MEDIVERBÚND AG, Industriestr. 2, Stuttgart statt. Termine für die noch anstehenden zweiten Blockveranstaltungen: EFA PNP (Epilepsie) Uhr EFA PNP (Epilepsie) Uhr EFA PNP (Demenz) Uhr EFA PNP (Demenz) Uhr EFA PNP (Parkinson) Uhr EFA PNP (Parkinson) Uhr Seite 16

17 Fragen aus dem Praxisalltag Verträge nach 73b Anlage 12a 1. Wie werden die Zuschläge auf die P1 vergütet und wie verhält es sich mit Zuschlägen, die nicht von Beginn an erbracht werden? Die Zuschläge auf die P1 werden zusammen mit der P1 im ersten Quartal eines Jahres je Versichertem ausbezahlt. Zuschläge, die beispielsweise erst ab dem zweiten Quartal erbracht werden, werden rückwirkend für alle eingeschriebenen Patienten vergütet. Zuschläge sind immer ab dem Quartal vergütungswirksam, das dem auf die Beantragung folgt. Beispiel: Genehmigung erfolgt in Q4/14 so wird der Zuschlag vergütungswirksam in Q1/ Gibt es Leistungen, die weiterhin über die KV abgerechnet werden können? Folgende Leistungen können für HZV- Versicherte über die KV abgerechnet werden: Allergologie ( ) Methadon ( ) Onkologie ( ,02101) Psychotherapie ( , ) HIV- Betreuung (30920,30922,30924) fachärztliche Leistungen im Rahmen einer Sonderbedarfszulassung DMP Schulungen Spezialpädiatrische Leistungen aus den EBM Kapiteln 4.4 und 4.5 Dabei handelt es sich um Ausnahmeregelungen, die unter Umständen eine Genehmigung erfordern. Allgemein gilt, dass alle Ziffern, die nicht im Gesamtziffernkranz (siehe Anhang 1 zur Anlage 12a) aufgelistet sind, weiterhin über die KV abrechenbar sind. 3. Wie ist eine Notfallbehandlung abzurechnen? Die Behandlung im Rahmen eines Notfalls wird nicht bereinigt und ist daher weiterhin Bestandteil der Regelversorgung. Die Abrechnung muss daher wie bisher erfolgen. Seite 17

18 73c Verträge 1. Patient ist nach der Statusprüfung kein Teilnehmer des Hausarztvertrages und auch kein Teilnehmer des Facharztvertrages. Kann er in den Facharztvertrag eingeschrieben und sofort abgerechnet werden (SANE Sofortabrechnung nach Einschreibung)? Solange keine gültige HZV Teilnahme besteht, kann auch keine Einschreibung und Abrechnung über den 73c Vertrag erfolgen. Die Patienten müssen sich erst in die Hausarztvertrag einschreiben können sich aber beim Hausarzt generell auch zeitgleich in den Facharztvertrag (73c) einschreiben. Abrechnen kann man über den 73c aber erst dann, wenn mindestens die HZV Teilnahme besteht. 2. Gibt es eine Familieneinschreibung oder wie werden Kinder in den Vertrag eingeschrieben? Eine Familieneinschreibung gibt es nicht. Kinder müssen, wie die Eltern auch, selbst erst beim Hausarzt/Kinderarzt in die HZV eingeschrieben werden und können dann auch in den Facharztvertrag eingeschrieben werden. 3. Wer bezahlt, wenn sich der 73c Patient eine Zweitmeinung bei einer anderen Praxis einholt, die nicht am 73c Vertrag teilnimmt? Diese Praxis rechnet über KV ab jedoch sind die Patienten dazu angehalten nur Praxen aufzusuchen, die am Vertrag teilnehmen. 4. Wie kann ich eine Korrektur meiner Abrechnung über die Software durchführen bzw. was gibt es zu beachten? Grundsätzlich benötigen wir immer den gesamten Fall eines Patienten aus dem zu korrigierenden Quartal. Ob lediglich ein einzelner Patient an den MEDIVERBUND übermittelt werden kann oder immer das gesamte Quartal besprechen Sie am besten mit Ihrem Systembetreuer, da dies produktabhängig ist und individuell umgesetzt wird. Seite 18

19 Industriestraße Stuttgart Telefon: Fax: bestellung@medi-verbund-praxisbedarf.de Web: Gültig im Februar 2015 MONATSAKTION Kostenfreie Faxbestellung Handhygiene Art.-Nr. Artikel VE Preis Menge Baktolan Cream Hautpflegecreme in der Tube Nitril-Handschuh Hausmarke puderfrei, weiß, Größe XS Nitril-Handschuh Hausmarke puderfrei, weiß, Größe S Nitril-Handschuh Hausmarke puderfrei, weiß, Größe M Nitril-Handschuh Hausmarke puderfrei, weiß, Größe L Nitril-Handschuh Hausmarke puderfrei, weiß, Größe XL 100 ml 2, Stück 3, Stück 3, Stück 3, Stück 3, Stück 3,90 Eurospender Art.-Nr. Artikel VE Preis Menge Universalspender, kurzer Arm für 350/500 ml Flaschen, 161 mm Hebel Universalspender, kurzer Arm für ml Flaschen, 161 mm Hebel Universalspender, langer Arm für 350/500 ml Flaschen, 225 mm Hebel Universalspender, langer Arm für ml Flaschen, 225 mm Hebel 1 Stück 44,50 1 Stück 44,50 1 Stück 44,50 1 Stück 44,50 Flächendesinfektion Art.-Nr. Artikel VE Preis Menge Meliseptol Foam Pure Sprühflasche Meliseptol Foam Pure Kanister Meliseptol Rapid Kanister Mikrozid AF Spenderdose inkl. 150 getränkten Tüchern Mikrozid AF Nachfüllbeutel 150 Tücher 750 ml 6, ml 25, ml 22,90 1 Stück 4,95 1 Stück 3,99 Praxis: Stempel: Name: Straße: PLZ/Ort: Unterschrift: Ab einem Warenwert von 50 netto versandkosten Lieferung. Preise in zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten ausschließlich die Verkaufsbedingungen der MEDIVERBUND Praxisbedarf GmbH. Aktion gültig bis MEDIVERBUND Praxisbedarf GmbH Industriestraße Stuttgart Amtsgericht Stuttgart HRB Geschäftsführer: Sven Kleinknecht

20 Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 1. April , Geltung der Bedingungen (1) Sowohl die Website als auch der Katalog sind nur für gewerbliche Kunden bestimmt. (2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten ausschließlich für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen und sind vereinbarter Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge, die sowohl nach schriftlicher, mündlicher oder telefonischer Bestellung entstehen. Entgegenstehende Bedingungen unserer Kunden sind ausgeschlossen. (3) Etwaige vor Vertragsschluss getroffene besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn die MEDIVERBUND Praxisbedarf GmbH (MEDI) diese noch einmal ausdrücklich schriftlich bestätigt. Auch nachträgliche Änderungen bedürfen, soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 2, Angebot, Vertragsschluss (1) Die Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Lieferfähigkeit unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. (2) Für den Fall, dass unsere Lieferanten die bestellte Ware nicht oder nicht rechtzeitig liefern, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine schriftliche Auftragsbestätigung kann durch unsere Rechnung ersetzt werden. Falls die Bestellung mit unserem Angebot nicht übereinstimmt, ist unsere Auftragsbestätigung verbindlich. 3, Lieferzeit Von uns angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für Folgen verspäteter oder unterbliebener Lieferung können Ansprüche gegenüber unserer Firma nicht geltend gemacht werden. 4, Preise Unsere Preise beziehen sich auf den Preisstand April 2013 und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Preise verstehen sich ab Herstellerwerk bzw. Lager des Verkäufers zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Spezial-Verpackungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie sind auf der Basis der Kostenverhältnisse zur Zeit der Angebotsabgabe ermittelt. Sollten diese zur Erfüllung des Auftrages eine Veränderung erfahren, so behalten wir uns eine entsprechende Berichtigung des Abschlusspreises vor. 5, Zahlung (1) Sofern nicht anders vorgeschrieben, sind unsere Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar und fällig. Bei vorzeitig vereinbartem Bankeinzug gewähren wir 1,5% Skonto. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind Verbindlichkeiten in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Verzug tritt mit Ablauf der oben genannten Zahlungsfrist ein. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und zwar diskont- und spesenfrei. Sie gelten erst nach Einlösung und Gutschrift auf unseren Konten als Erfüllung. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Kommt der Kunde mit einer Forderung in Verzug, so ist die gesamte Restforderung sofort fällig. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückständen, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. (2) Wir behalten uns das Recht vor, bei hohen Bestellwerten erst nach Anzahlung zu liefern. 6, Versandkosten (1) Die Versandkosten betragen 5, für jede Bestellung bei einem Netto-Warenwert unter 50,. Ab einem Netto-Warenwert von 50, erfolgt eine versandkostenfreie Lieferung. (2) Die auf der Website und dem Katalog genannten Transportkosten können sich während der Gültigkeit des Kataloges ändern. (3) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die Versandkosten erhöhen sich dadurch für den Kunden nicht. 7, Gefahrübergang Mit der Übergabe an den Käufer, Spediteur, Frachtführer oder dergleichen, spätestens jedoch beim Verlassen unserer Firma, geht die Gefahr auf den Käufer über. Versand, Transport und Verpackung werden bei uns mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt, darüber hinaus übernehmen wir keine Haftung. Die Lieferung erfolgt an die im Rahmen der Auftragserteilung angegebenen Adresse des Käufers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 8, Retouren Die von uns gelieferten Waren können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen mit Retourenschein zurückgegeben werden. Voraussetzung für eine solche Regel ist, das die Verpackung eingeschickt wird und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Ausgenommen sind Sonderbeschaffung, Sonderanfertigungen, Sterilgut und Kühlware gemäß MPG. 9, Gewährleistung für Sachmängel (1) Es gelten die Garantiebestimmungen der Hersteller. Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich zu prüfen und alle Mängel und Unvollständigkeiten innerhalb einer Woche nach Eingang schriftlich anzuzeigen. Verspätete Anzeigen können nicht berücksichtigt werden. Bei Bruch und Beschädigungen durch Post- bzw. Fahrdienst ist eine Bestätigung erforderlich. Erfolgt der Versand durch unseren Lieferschnelldienst, ist eine schriftliche Mitteilung unmittelbar nach Erhalt der Lieferung einzureichen. (2) Wir sind berechtigt, Sachmängeln nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mängelfreier Teile oder Waren (soweit verfügbar) abzuhelfen. Ausgenommen hiervon sind Verschleißteile. Alle weiteren Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gewährleistungsansprüchen ist die Erfüllung der dem Käufer obliegenden Vertragsverpflichtung, insbesondere der Zahlung des Kaufpreises. Der Austausch von fehlerhaften Teilen findet durch die von uns zu benennenden Service-Stationen statt. (3) Im Katalog enthaltene bzw. abgebildete Farbmuster können vom Original abweichen. 10, Eigentumsvorbehalt (1) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Weiterverkauf von Waren, die von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, tritt die daraus entstehende Forderung an die Stelle des Eigentumsvorbehalts. (Verlängerter Eigentumsvorbehalt gemäß 449 BGB). Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand und den Standort der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die uns abgetretenen Forderungen zu geben. (2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. (3) Bei Pfändung und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß 771ff. ZPO erheben können. (4) Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Käufer bleibt weiter ermächtigt, Forderungen, die an die Stelle des Eigentumsvorbehaltes getreten sind, einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. 11, Datenschutz Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. 12, Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB ihre Wirksamkeit verlieren, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle dieser Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. 13, Schlussbestimmungen (1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

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