Abrechnungsnewsletter

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Abrechnungsnewsletter"

Transkript

1 Abrechnungsnewsletter Da uns immer wieder neue Fragen zu den 73b und 73c Abrechnung erreichen, informieren wir Sie regelmäßig mit unserem Abrechnungsnewsletter über Abrechnungshinweise, sowie Vertragsergänzungen. Ebenso wollen wir Sie an den Fragen/Antworten teilhaben lassen, die bei uns eingehen und Ihnen Tipps zur Abrechnung geben. Inhaltsverzeichnis Allgemeines zu den 73c Verträgen... 3 Überweisungsverhalten im 73c Vertrag... 3 Neues Korrekturverfahren... 3 Hinweismeldung Patient zu oft über die Sofortabrechnung abgerechnet... 3 Qualitäts-/ Strukturzuschläge... 4 Vorziehen der Schlusszahlungen... 4 PNP Vertrag nach 73c... 5 Schmerztherapie (NE7/NA12 - NE8/NA13 - NE9/NA13 )... 5 Gilenya im Modul Neurologie (NE6/NA11)... 5 EFA (= Entlastungsassistentin in der Facharztpraxis; vormals: Fachnurses) für Demenz, MS, Parkinson und Epilepsie... 6 Freie Kapazitäten in der Psychotherapie... 6 Kardiologievertrag nach 73c... 7 Sachkosten im 73c Kardiologievertrag... 7 Angiologiemodul... 7 Das Angiologiemodul kann auch im Auftragsfall abgerechnet werden. Um diese Leistung geltend machen zu können, rechnen Sie bitte statt der P2 die Ziffer AP2 ab. MEDIVERBUND erzeugt Ihnen daraufhin zusätzlich die Auftragsgrundpauschale A E10 Spiroergometrie/Q5-Zuschlag... 7 Gastroenterologie nach 73c... 8 Vorsorgekoloskopie ab 50 Jahre... 8 Triple-Therapie - Simeprevir... 8 Seite 1

2 Sachkosten... 9 Orthopädie nach 73c Sachkosten im 73c Orthopädievertrag Abrechnung der Schmerztherapie Score-Rechner Abrechnung von Mehrfachoperationen Kinder- und Jugendmedizin nach 73b Anlage 12a Wechsel der Vergütungsanlage DMP Leistungen Korrekturen Regelungen innerhalb einer BAG Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) Abschlagszahlungen im 73b Anlage12a Korrektes Kodieren im 73b Vertrag Anlage 12a Wozu dient der Transitionsbogen? Weiterbildung für Ärzte Fragen aus dem Praxisalltag Seite 2

3 Allgemeines zu den 73c Verträgen Überweisungsverhalten im 73c Vertrag Da das Überweisungsverhalten bzw. wann an wen wie richtig überwiesen wird, immer wieder zu Unsicherheiten in den Praxen führt, greifen wir dieses Thema nun an dieser Stelle nochmal auf. Grundsätzlich ist es so, dass ein Patient, der aktiv am 73c Vertrag teilnimmt, in jedem Quartal von seinem behandelnden Hausarzt einen Überweisungsschein mitbringen soll. (Im Modul Psychotherapie (PNP-Vertrag) benötigt der Therapeut eine Überweisung beim Erstkontakt und dann erneut wieder beim Übergang der Therapieserie von PTE3 auf PTE4.) Sollte eine dringende Mitbehandlung eines anderen Facharztes erforderlich sein, dann kann z.b. vom Orthopäden direkt an den Neurologen überwiesen werden. Wichtig in diesem Fall ist, dass parallel ein Bericht an den Hausarzt versandt wird, mit dem dieser über diese Maßnahme informiert wird. Der mitbehandelnde Arzt in diesem Fall der Neurologe berichtet dann an den Haus- und Fachkollegen. Neues elektronisches Korrekturverfahren Seit dem 3. Quartal 2014 gilt das neue elektronische Korrekturverfahren! Das bedeutet, Sie können Abrechnungskorrekturen direkt über Ihre Software durchführen. Wie Sie dies technisch genau umsetzen, kann Ihnen Ihr Systempartner erklären. Das erspart Ihnen das Ausfüllen von Papierkorrekturformularen, wie auch das Suchen der Patientenfallnummer, die hierfür benötigt wird. Wir ersetzen dann die bisherigen Daten (Leistungen, Verordnungen, Diagnosen, OPS, etc.) komplett durch die neu übermittelten Daten. Wichtig ist hierbei, dass Sie uns immer die gesamten Daten eines Quartals erneut übermitteln und nicht nur die Leistungsziffern, die Sie korrigiert haben möchten. Wir verwenden immer den zuletzt übermittelten Datensatz d.h. wir würden den vorangegangenen Datensatz komplett mit dem neuen überschreiben. Die Korrekturen via Software können bis zu 12 Monate rückwirkend ausgeführt werden analog zum Korrekturformular, mit dem dies bereits möglich war. Verwenden Sie weiterhin das Korrekturformular, sofern Ihr System die elektronische Abrechnungskorrektur anbietet. Perspektivisch wird durch die elektronische Abrechnungskorrektur das Korrekturformular vollständig ersetzen. Hinweismeldung Patient zu oft über die Sofortabrechnung abgerechnet Dieser Begriff bereitet immer wieder Kopfzerbrechen. Wofür steht er? Was habe ich falsch gemacht? Die Sofortabrechnung ist max. in 2 aufeinander folgenden Quartalen möglich. Hat z.b. der Patient von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht oder aber ist die Teilnahmeerklärung nicht bei der Kasse angekommen, dann kann der Patient kein aktiver Teilnehmer im 73c Vertrag werden. Seite 3

4 Wenn Sie nun einen solchen Fall im 3. aufeinanderfolgenden Quartal über den Vertrag abgerechnet haben, dann erhalten Sie von uns die Rückmeldung über Ihre Empfangsbescheinigung nach Übersendung der Abrechnungsdaten Patient zu oft über die Sofortabrechnung abgerechnet. Dies ist für Sie dann ein Indiz, diesen Fall über die KV abzurechnen. Sollte der o.g. Fall zutreffend sein und Sie eine Sofortabrechnung über den Vertrag vorgenommen haben, dann muss der MEDIVERBUND gem. der Vertragsergänzung Ihnen 15% vom Fall pro abgerechnetem Quartal abziehen. Das macht sich in Ihrer Abrechnung mit der Ziffer NEGSOFAB bemerkbar. Was kann ich tun, damit dieses Problem minimiert wird? Bitte nehmen Sie stets bei jedem Erstkontakt im Quartal die Statusabfrage über die Software vor. Liegt die Einschreibung mehr als 2 Quartale zurück und der Patient wird vom System nicht als aktiver Patient am Vertrag gemeldet, dann rechnen Sie ihn über die KV ab. Ggf. können Sie bei der Kasse nachfragen, warum die Teilnahme nicht erfolgt ist. Qualitäts-/ Strukturzuschläge An dieser Stelle möchten wir diesen Begriff noch einmal genau erläutern. Qualitätszuschläge sind im 73c Vertrag Leistungen wie z.b. die Vorhaltung von bestimmten medizinischen Geräten wie einem Farbduplexsonographiegerät im Gastroenterologievertrag, oder einem Stressechokardiographiegerät im Kardiologievertrag. Die Qualitätszuschläge werden i.d.r. auf jede abgerechnete P1 vom MEDIVERBUND aufgeschlagen. Das bedeutet für Sie, dass wir Ihnen automatisch diesen Zuschlag auf Ihre Abrechnung aufschlagen - rein dafür, dass Sie das Gerät vorhalten auch wenn der Patient die Untersuchung nicht benötigt hat. Solche Leistungen finden Sie in allen Verträgen. Sollten Sie sich seit Ihres persönlichen Vertragsstarts neue Geräte angeschafft haben, dann lohnt es sich durchaus hier nochmals in Anlage 12 des Vertrages nachzuschlagen, welche Qualitätszuschläge es gibt und welche Ihnen derzeit vergütet werden hierzu betrachten Sie am besten Ihre letzte Abrechnung aus Q Von MEDIVERBUND erzeugte Ziffern erkennen Sie an drei Strichen rechts und links der Ziffer (z.b. ---Q1---). Vorziehen der Schlusszahlungen Durch weitere Prozessoptimierungen ist es uns gelungen, die Abrechnungsarbeiten ca. 1 Woche vor dem bisher üblichen Zeitpunkt abzuschließen. Aus diesem Grund haben wir die Schlusszahlungen an die an den Facharztverträgen teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten entsprechend vorgezogen. Damit stehen Ihnen die Gelder schon vor den (meist am 10. eines Monats fälligen) Steuervorauszahlungen zur Verfügung. Wir gehen davon aus, dass der jetzt erreichte Zeitgewinn bei den Abrechnungsarbeiten dauerhaft bestehen bleibt und wir Ihnen die Schlusszahlungen auch künftig entsprechend früher überweisen können. Seite 4

5 PNP Vertrag nach 73c Schmerztherapie (NE7/NA12 - NE8/NA13 - NE9/NA13 ) Ab dem 3. Quartal 2014 ist es möglich auch die Schmerztherapie über den Vertrag abzurechnen. Sollten Sie eine Genehmigung hierfür von der KV haben und diese Leistung über den Vertrag abrechnen wollen, dann reichen Sie uns bitte diese Bescheinigung ein. Schmerztherapie ab NE7/NA12 Schmerztherapeutische Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten Honorar 50 - einmal pro Quartal abrechenbar; neben den Grundpauschalen, Zusatzpauschalen und dem Diagnostikzuschlag im Modul Neurologie taggleich abrechenbar; auch neben den Zusatzpauschalen im Modul Psychiatrie abrechenbar NE8/NA13 Intravenöse regionale Sympathikusblockade in Honorar 50 - Blutleere (analog EBM-Ziffer 30730) einmal pro Tag abrechenbar; neben Grundpauschalen, Zusatz-pauschalen, dem Diagnostikzuschlag und NZ1 im Modul Neurologie taggleich abrechenbar NE9/NA14 Plexusanalgesie, Spinal- oder Periduralanalgesie (analog EBM-Ziffer 30731) Honorar 50 - einmal pro Tag abrechenbar; neben Grundpauschalen, Zusatzpauschalen, dem Diagnostikzuschlag und NZ1 im Modul Neurologie taggleich abrechenbar Gilenya im Modul Neurologie (NE6/NA11) Seit dem 2. Quartal 2014 ist die Überwachungsleistung bei der Erstgabe des Medikaments Gilenya abrechenbar. Die genauen Vergütungsregeln finden Sie in Anlage 12. Neue Ziffern: NE6 (bei Einzelleistung) bzw. NA11 (bei Auftragsleistung) Seite 5

6 EFA (= Entlastungsassistentin in der Facharztpraxis; vormals: Fachnurses) für Demenz, MS, Parkinson und Epilepsie Die Curricula sind jetzt fertiggestellt! Ab dem 3. Quartal 2014 erhalten diejenigen Praxen, die bereits eine EFA haben und uns deren Qualifikationen nachgewiesen haben, den entsprechenden Zuschlag bei Abrechnung der jeweiligen Zusatzpauschale. Sollten Sie den Zuschlag noch nicht angefordert haben und eine MFA haben, die an einem der u.s. Institute eine entsprechende Weiterbildung bereits absolviert hat, kann der Zuschlag gerne noch beantragt werden. Bitte reichen Sie uns dazu die Zertifikate von folgenden Instituten ein: 1. Parkinson QUANUP 2. Demenz DEFA Merz Pharma; Janssen; Pfizer 3. Epilepsie Epilepsiezentrum Bethel 4. MS Merck Serono; QUANUP Sie müssen nicht alle Weiterbildungen besucht haben, um einen EFA Zuschlag zu erhalten. Sollten Sie eine Schwerpunktpraxis z. B. für MS sein, dann können Sie auch nur diesen Zuschlag beantragen. Sollten Ihre MFAs noch keine Weiterbildung besucht haben oder Interesse an weiteren Modulen haben, dann können Sie ab Herbst Ihre MFA gerne bei uns zur Schulung anmelden. Die genauen Termine werden wir noch bekannt geben. Sie können sich aber bereits jetzt schon bei Herrn Bieg auf die Interessentenliste setzen lassen. Freie Kapazitäten in der Psychotherapie MEDIVERBUND bietet aufgrund von großer Nachfrage nach freien psychotherapeutischen Leistungen die Möglichkeit, freie Kapazitäten zur Psychotherapie monatlich zu melden und diese auf der website bei Bedarf einzusehen. Damit kann eine zeitnahe Versorgung der Patienten gewährleistet werden. Zur Übersendung Ihrer freier Kapazitäten, senden Sie uns bitte per Fax das Formular, welches Sie über unten stehenden Link über unsere website beziehen können. (Rubrik Arztsuche -> Abfrage freier Kapazitäten im Rahmen der psychotherapeutischen Versorgung ) Falls in Ihrer Praxis freie Kapazitäten für den jeweiligen Folgemonat vorhanden sein sollten, faxen Sie uns bitte das entsprechende Formular bis zum 25. des laufenden Monats an folgende Faxnummer: (07 11) Seite 6

7 Kardiologievertrag nach 73c Sachkosten im 73c Kardiologievertrag Um mögliche Rückfragen seitens der Kasse zu vermeiden können ab dem 3. Quartal 2014 in dem Feld freier Begründungstext in Ihrer Software die von Ihnen verwendeten Sachkosten namentlich einzeln genannt werden. Das bedeutet, wenn Sie die Leistung E7/A7 (Sonder- Devices) abrechnen, führen Sie bitte in diesem Feld die betreffenden Sachleistungen auf, die mit dieser Ziffer geltend gemacht werden. Des Weiteren können Sie ebenfalls ab dem 3. Quartal 2014 im Bemerkungsfeld begründen warum die Leistung E2a/E2b/E2c/A2a/A2b/A2c ggf. mehrfach im Quartal abgerechnet wurde (z.b. Patient mit Schrittmacher kam mit akuten Rhythmusstörungen zur Behandlung). Angiologiemodul Das Angiologiemodul kann auch im Auftragsfall abgerechnet werden. Um diese Leistung geltend machen zu können, rechnen Sie bitte statt der P2 die Ziffer AP2 ab. MEDIVERBUND erzeugt Ihnen daraufhin zusätzlich die Auftragsgrundpauschale A0. E10 Spiroergometrie/Q5-Zuschlag Seit dem 1. Quartal 2014 wird der Q5-Zuschlag automatisch bei Abrechnung von mindestens 10 Spiroergometrien (E10) in einer BSNR innerhalb eines Quartals auf jede P1 vergütet. Die Einzelleistungen (E10) bleiben in diesem Fall unvergütet. Sollte die Mindestmenge dagegen nicht erreicht werden, werden weiterhin die Einzelleistungen vergütet. Eine separate Wahl des Q5-Zuschlages wie sie bisher notwendig war, ist seitens der Praxis nicht mehr möglich! Der Meldebogen über erbrachte Spiroergometrien, welche bei AOK Versicherten erbracht wurden, ist ab Q1/2014 ebenfalls nicht mehr nötig. Es werden ausschließlich die Leistungen innerhalb des Facharztprogramms berücksichtigt. Beispiel: Leistung Anzahl Q1/14 P1 253 vergütet =8096 E10 30 Q5 wird vergütet Q2/14 P1 179 vergütet =5728 E10 9 E10 wird vergütet P1 =32 EUR E10 = 35 EUR Q5 = 10 EUR Seite 7

8 Gastroenterologie nach 73c Vorsorgekoloskopie ab 50 Jahre Seit dem 2. Quartal 2014 kann die Vorsorgekoloskopie (E3) auch schon bei Patienten ab dem 50. Geburtstag abgerechnet werden. Dies stellt eine deutliche Qualitätsverbesserung des 73c Vertrage dar. Alle Formulare (inkl. einem am PC ausfüllbaren Dokumentationsbogen) hierzu finden Sie bei uns auf der Internetseite: (Rubrik Ärzte Verträge/Abrechnung Facharztverträge nach 73 c SGB V Gastroenterologie Vorsorgekoloskopie ab 50 Jahren ) Bitte senden Sie uns den Dokumentationsbogen ausgefüllt per Post zu. Die Adresse finden Sie ebenfalls auf dem Bogen. Bitte beachten: füllen Sie die Bögen unbedingt vollständig aus, so dass wir die Unterlagen der korrekten Praxis zuordnen können und ob der Patient bei der AOK oder Bosch BKK versichert ist. Bitte senden Sie auch ggf. noch den unterschriebenen Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung zu. Triple-Therapie - Simeprevir Ab dem 3. Quartal 2014 stehen Ihnen zwei weitere Behandlungsmethoden mit dem Wirkstoff Simeprevir (Triple-Therapie sowie Interferonfreie Therapie) zur Verfügung. Entsprechende Abrechnungs- und Teilnahmebögen als auch Merkblätter finden Sie bei uns im Internet unter: (Rubrik Ärzte Verträge/Abrechnung Facharztverträge nach 73 c SGB V Gastroenterologie Hepatitis C-Therapie ) Des Weiteren steht Ihnen ein Leitfaden zu den jeweiligen Therapie-Modulen zu Verfügung, den Sie ebenfalls unter o.g. Quelle beziehen können. Alternativ können die Unterlagen auch telefonisch bei uns angefordert werden. Die Vergütung sieht wie folgt aus: Modul Triple-Therapie mit Simeprevir pro Aufklärungsgespräch (insgesamt 3 Stück) gibt es 50 pro Adhärenzgespräch (insgesamt 6) gibt es 25 Abschlussgespräch inkl. Prüfung auf Viruslast 12 Wochen nach Therapieabschluss 50 Max. 350 pro Patient Seite 8

9 Modul Inteferonfreie Therapie mit Simeprevir pro Aufklärungsgespräch (insgesamt 3 Stück) gibt es 50 pro Adhärenzgespräch (insgesamt 3) gibt es 25 Abschlussgespräch inkl. Prüfung auf Viruslast 12 Wochen nach Therapieabschluss 50 Max. 275 pro Patient Die Fachärzte erhalten während der Laufzeit dieser Vereinbarung von den Kassen einfache Nutzungsrechte an Materialien zur Adhärenz-Unterstützung des Herstellers Janssen-Cilag GmbH zur vertragskonformen Nutzung innerhalb der Module Triple-Therapie mit Simeprevir sowie Interferonfreie Therapie mit Simeprevir. Sachkosten Sollten Sie bei einer Gastro- oder Koloskopie mehr als 5 Clips verwendet haben, muss ab dem 3. Quartal 2014 ein begründender Eintrag erfolgen. Diesen erfassen Sie im Begründungsfeld Ihrer Vertragssoftware. Dies soll zukünftig die eine oder andere Rückfrage durch die Krankenkasse vermeiden. Seite 9

10 Orthopädie nach 73c Sachkosten im 73c Orthopädievertrag Um das verwendete Material eindeutiger einer Operation zuordnen zu können, sollten Sie ab dem 3. Quartal 2014 dieses namentlich in Ihrer Software im Feld Sachkostenbezeichnung nennen. Die dadurch ausgelösten Materialkosten können weiterhin im Feld für Sach-und Materialkosten erfasst werden. Des Weiteren tragen Sie bitte die Produktgruppennummer (analog der Nummer der KVBW) in das Feld freier Begründungstext ein. Abrechnung der Schmerztherapie Praxen in denen Schmerztherapeuten als auch Orthopäden/Chirurgen tätig sind und uns entsprechende Nachweise über die Qualifikationen eingereicht haben, können seit dem 01. Januar 2014 neben der P1 auch die E1 in einem Quartal abrechnen. Sollten Sie sich in einem Behandlungsfall dazu entschließen diese o.g. Kombination abzurechnen, ist es nicht mehr möglich im selben Quartal eine Zusatzpauschale geltend zu machen. Es muss also eine Entscheidung getroffen werden in welchem Fall wie abgerechnet werden möchte. z.b.: P1-P2a-BP2a-E4-E4 oder P1-E1-E4-E4 Score-Rechner Zur Ermittlung des BASDAI bzw. des DAS28 im Rahmen des Befundbogens "entzündliche Gelenkerkrankungen" haben wir Ihnen entsprechende Score-Rechner erstellt. Es handelt sich hierbei um Excel-Dateien die sich mit einem herkömmlichen MS Office Paket öffnen und bearbeiten lassen. Wir empfehlen Ihnen diese beiden Dateien auf Ihrem PC zu speichern, um sich ein erneutes herunterladen zu ersparen und die Rechner auch offline nutzen zu können. Zum Download der Dateien gelangen Sie über website: Die o.g. Befundbögen können ebenfalls auf dieser Seite ausgedruckt bzw. heruntergeladen werden. Seite 10

11 Abrechnung von Mehrfachoperationen Das 1. Abrechnungsquartal ist inzwischen abgerechnet diejenigen von Ihnen, die Abrechnungsdaten bis zum Abrechnungsstichtag eingereicht hatten, haben bereits Ihre Schlussabrechnung erhalten. In Gesprächen während der Abrechnungsphase wurden wir u.a. auf das Thema der Abrechnung von Mehrfachoperationen aufmerksam gemacht. Daher wollen wir den Sachverhalt an dieser Stelle nochmals grundsätzlich aufgreifen, da es hierzu offenbar auch in der KV-Welt noch Unstimmigkeiten gibt. Wenn Sie z.b. zwei arthroskopische Eingriffe erbringen (z.b ) so ist die höherwertige Leistung in diesem Fall die abzurechnen + für jede weiteren 15 Min. die Ziffer (Simultaneingriff). Zwei Operationen am selben Tag dürfen grundsätzlich nicht abgerechnet werden in solchen Fällen wandeln wir die zweite OP in einen Simultaneingriff um. MEDIVERBUND hat hierzu auch mit Herrn Dr. Dieter Haack (FA für Chirurgie, 2. Stellvertreter Vorsitzender der KBV Vertreterversammlung und BNC Präsident) gesprochen: Die Problematik im KV System und auch bei den 73 c Verträgen ist folgende: Erfolgen mehrere operative Prozeduren unter einer Diagnose und /oder über einen gemeinsamen operativen Zugangsweg, so kann nur der am höchsten bewertete Eingriff berechnet werden. Abweichend davon kann bei Simultaneingriffen (zusätzliche, vom Haupteingriff unterschiedliche Diagnose und gesonderter Zugangsweg) die durch das Operations- und Narkoseprotokoll nachgewiesene Überschreitung der Schnitt-Naht-Zeit des Haupteingriffes durch die zusätzliche Berechnung der entsprechenden Zuschlagspositionen berechnet werden. Die berechnungsfähige Höchstzeit bei Simultaneingriffen entspricht der Summe der Zeiten der Einzeleingriffe. Maßgeblich für die Berechnung der Zuschlagspositionen für Simultaneingriffe ist nicht die Überschreitung der kalkulatorischen Schnitt-Naht-Zeit der Kategorie des Haupteingriffes,sondern die Überschreitung der tatsächlichen Schnitt-Naht-Zeit des jeweiligen Haupteingriffes. Dr. Haack hat mit dem BNC u.a. zu diesem Thema ein EBM Sonderheft entworfen, in welchem diese Thematik detailliert aufgegriffen wird. Den Mitgliedern des BNC ist dieses postalisch bereits zugegangen. Nichtmitglieder können dieses direkt beim BNC anfordern unter Tel.: oder info@bncev.de (gegen ein Entgelt von 15 EUR). Seite 11

12 Kinder- und Jugendmedizin nach 73b Anlage 12a Wechsel der Vergütungsanlage Sollten Sie bisher am Vertrag nach 73b teilgenommen haben und möchten künftig am Vertrag nach 73b Anlage 12a teilnehmen, dann ist ein Wechsel einmalig möglich. Der Wechsel kann nicht mitten in einem Quartal erfolgen, sondern immer nur zu Beginn des nächsten da auch die bei Ihnen eingeschriebenen Patienten vonseiten des Vertrages umgehängt werden müssen, um weiterhin von Ihnen als Betreuarzt behandelt werden zu können. Für einen Wechsel der Vergütungsanlage muss Ihnen lediglich die entsprechende Teilnahmeerklärung ausfüllt werden und an die jeweils zuständige Managementgesellschaft schicken (Anlage 12a --> MEDIVERBUND AG; Anlage 12 --> HÄVG). DMP Leistungen Die Abrechnung von DMP Ziffern erfolgt im 73b Vertrag anders als Sie es bisher gewohnt waren. Teilweise gibt es Ziffern, die Sie analog den Ziffern der KV direkt über Ihre Vertragssoftware erfassen und an die Managementgesellschaft zur Abrechnung übermitteln. Dann gibt es Leistungen wie z.b. DMP Schulungsziffern welche weiterhin über die KV mit einem zweiten Abrechnungsschein abrechenbar sind. Welche Ziffern im Detail das betrifft, finden Sie im Gesamtziffernkranz (Anlage 12 Anhang1 des Vertrages). Gekennzeichnet sind diese sind mit dem Text "Abrechnung über KV". Grundsätzlich gilt: Alle EBM Ziffern die im Gesamtziffernkranz stehen, sind über den Vertrag abzurechnen außer es ist ein entsprechender Hinweis -wie im oberen Beispiel genannt-aufgeführt. Sollten Sie eine EBM-Ziffer dort nicht auffinden, so ist sie ebenfalls weiterhin über die KV abrechenbar. Korrekturen Haben Sie eine Ziffer in Ihrer Abrechnung vergessen, so kann diese binnen einem Jahr über die Managementgesellschaft online nachabgerechnet werden. Die Nachabrechnung erfolgt über Ihre Software und kann mit der folgenden Quartalsabrechnung übermittelt werden. Regelungen innerhalb einer BAG Einige Dinge gibt es innerhalb einer BAG zu beachten. Diese wären: - Es gilt das gesamte Leistungsspektrum. Hat Ihr BAG-Partner eine Qualifikation über die Sie nicht verfügen, können Sie die Ziffer trotzdem abrechnen, sofern Sie die Leistung von Ihrem BAG-Partner erbringen lassen. - Es können keine Vertretungspauschale und keine Zielaufträge abgerechnet werden Seite 12

13 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) Sollten Sie Leistungen anbieten die unter die sog. IGEL Leistungen fallen, haben Sie weiterhin die Möglichkeit diese im Rahmen eines IGEL Vertrags mit Ihren Patienten abzurechen. Leistungen, die Vertragsbestandteil sind, dürfen jedoch nicht zusätzlich privat liquidiert werden (z.b. Ambloypie-Screening oder Tympanometrie). Darüber hinausgehende Leistungen wie Beratung zur Zusammenstellung einer Hausapotheke und ähnliches müssen im Rahmen eines IGEL Vertrages individuell mit dem Patienten vereinbart werden. Abschlagszahlungen im 73b Anlage12a Um die Zeit zwischen Abrechnung und Schlusszahlung zu überbrücken, erhalten Sie über die Managementgesellschaft Abschlagszahlungen. Ausgezahlt werden diese Abschläge monatlich in Höhe von 15,00 pro eingeschriebenem Versicherten im laufenden Abrechnungsquartal. Korrektes Kodieren im 73b Vertrag Anlage 12a Warum ist die Kodierung in den Selektivverträgen so wichtig? Wachsende Morbidität bedeutet wachsenden Versorgungsbedarf und damit auch wachsenden Finanzierungsbedarf. Ebenso ist für die Finanzierung der Selektivverträge die korrekte Abbildung des Versorgungsbedarfs für die Krankheiten unerlässliche Grundlage. Grundsätze der korrekten Kodierung: Eine gesicherte Diagnose muss mit dem Zusatzkennzeichen G dokumentiert sein Alle Behandlungsdiagnosen kodieren Möglichst präzise kodieren.9 Diagnosen vermeiden Endstellig kodieren Immer mit der aktuellen ICD-10 Version kodieren Wozu dient der Transitionsbogen? Neu hinzugekommen ist auch der sog. Transitionsbogen. Er wird ausgefüllt, wenn ein chronisch kranker Patient sich einen HZV Betreuarzt (kein Kinder- und Jugendarzt mehr) sucht. Idealerweise nennt ihm der bisherige betreuende Kinder- und Jugendarzt in der Nähe liegende HZV Ärzte bei denen sich der Patient einschreiben bzw. umschreiben kann. Zudem muss eine Übergabe der Patientenunterlagen z.b. inkl. Medikation dem neuen Betreuarzt übergeben werden (entweder über den Patienten oder vom bisherigen Kinderarzt direkt zum neuen Betreuarzt). Der Wechsel vom einem zum anderen Betreuarzt erfolgt immer zum nächsten Quartal. Liegt der Transitionsbogen bis zum Stichtag (1.2; 1.5; 1.8; und 1.11) vor, so ist der Wechsel zum folgenden Quartal vollzogen. Bis zur gültigen Umschreibung auf den neuen Betreuarzt (mittels Arztwechsel auf der Teilnahmeerklärung für Patienten) ist der chronisch kranke Versicherte bei seinem bisherigen Kinder- und Jugendarzt wirksam eingeschrieben. Deshalb wird er dort weiterhin medizinisch vollumfänglich versorgt und kann auch weiterhin in gewohnter Form abgerechnet werden. Seite 13

14 Weiterbildung für Ärzte Curricula für Niedergelassene (auch für FÄ für Kinder-und Jugendmedizin) IFFM/MEDI, das Institut für fachübergreifende Fortbildung der MEDI Verbünde e.v., bietet in Kooperation mit der Akademie für Psychotherapie Dr. Polster an: Curriculum Psychosomatische Grundversorgung (s.g. 80 h Kurs) Curriculum Psychosomatische Grundkenntnisse (s.g. 40 h) zum Erwerb von Gesprächsziffern in allen Facharzt gebieten (80 Stundenkurs: Psychosomatikziffer EBM und ) für das Hausarzt-/ Facharzt- Modell, Akupunktur - und Schmerztherapie - anerkennung (80 Stundenkurs) für die Zulassung zur Facharztprüfung (40 bzw. 80 Stundenkurs): Also gegebenenfalls auch für Ihre PraxisassistentIn Alleinstellungsmerkmal Optimale Zeit / Kosten Effizienz Einstieg zu jedem Zeitpunkt möglich - ggf. auch fraktionierte Belegung Integrierte Balintgruppe, keine Zusatztermine! Im von der KV vorgeschriebenen mindestens 1/2 Jahres Zeitraum gewährleistet. 80 h Kurs: an insg. 4 verkürzten Wochenenden (Freitagnachmittag/ Samstag) : inkl. Balintgruppe!; keine Zusatztermine ggf. zusätzlich 2 x Balintgruppe 40 h Kurs: an insg. 2 verkürzten Wochenenden (Fr.nachmittag/Sa.:inkl. Balintgruppe) Vollumfängliche Anerkennung von KV und Bezirksärztekammer Zertifiziert mit 40 bzw. 80 Punkten Inkl. Imbiss Seite 14

15 Zur Information: Innerhalb eines 5 Jahreszeitraums können Sie den 40 h Kurs auf 80 h Kurs aufstocken, wenn sie z. B. Gesprächsziffern zur Abrechnung benötigen oder am Hausarztmodell teilnehmen wollen, die Akupunktur oder Schmerztherapie Abrechnungsgenehmigung erwerben möchten. Gerne können Sie sich bei uns Informationsmaterial anfordern unter: dr.polster@afpp.de oder oder Termine Curriculum 2014 Tag Datum Uhrzeit Freitag Uhr Samstag Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Alle Schulungen finden hier statt: Haus Salem Friedenstr Ispringen Seite 15

16 Fragen aus dem Praxisalltag Verträge nach 73b Anlage 12a 1. Wie werden die Zuschläge auf die P1 vergütet und wie verhält es sich mit Zuschlägen, die nicht von Beginn an erbracht werden? Die Zuschläge auf die P1 werden zusammen mit der P1 im ersten Quartal eines Jahres je Versichertem ausbezahlt. Zuschläge, die beispielsweise erst ab dem zweiten Quartal erbracht werden, werden rückwirkend für alle eingeschriebenen Patienten vergütet. 2. Gibt es Leistungen, die weiterhin über die KV abgerechnet werden können? Folgende Leistungen können für HZV- Versicherte über die KV abgerechnet werden: Allergologie ( ) Methadon ( ) Onkologie ( ,02101) Psychotherapie ( , ) HIV- Betreuung (30920,30922,30924) fachärztliche Leistungen im Rahmen einer Sonderbedarfszulassung DMP Schulungen Dabei handelt es sich um Ausnahmeregelungen, die unter Umständen eine Genehmigung erfordern. Allgemein gilt, dass alle Ziffern, die nicht im Gesamtziffernkranz (siehe Anhang 1 zur Anlage 12a) aufgelistet sind, weiterhin über die KV abrechenbar sind. 3. Wie ist eine Notfallbehandlung abzurechnen? Die Behandlung im Rahmen eines Notfalls wird nicht bereinigt und ist daher weiterhin Bestandteil der Regelversorgung. Die Abrechnung muss daher wie bisher erfolgen. 4. Wie ist die Auftragsleistung A1 abzurechnen? Sowohl die von Ihnen im 2. Quartal 2014 erbrachten Auftragsleistungen zur pädiatrischen Sonografie als auch die Versorgung innerhalb des DMP-Asthma können, aus technischen Gründen, erst im 3. Quartal 2014 rückwirkend für das 2. Quartal 2014 abgerechnet werden. Seite 16

17 73c Verträge 1. Patient ist nach der Statusprüfung kein Teilnehmer des Hausarztvertrages und auch kein Teilnehmer des Facharztvertrages. Kann er in den Facharztvertrag eingeschrieben und sofort abgerechnet werden (SANE Sofortabrechnung nach Einschreibung)? Solange keine gültige HZV Teilnahme besteht, kann auch keine Einschreibung und Abrechnung über den 73c Vertrag erfolgen. Die Patienten müssen sich erst in den HZV einschreiben können sich aber beim Hausarzt generell auch zeitgleich in den Facharztvertrag (73c) einschreiben. Abrechnen kann man über den 73c aber erst dann, wenn mindestens die HZV Teilnahme besteht. 2. Wie werden Laborleistungen abgerechnet? Laborleistungen, die im Gesamtziffernkranz enthalten sind und die über Muster 10a bei Kassenpatienten angefordert werden, muss die Praxis dem Labor kennzeichnen. Daraufhin kann das Labor die angeforderten Leistungen der Praxis in Rechnung stellen. Wie die Kennzeichnung auszusehen hat, muss mit dem Labor individuell abgestimmt werden. Leistungen aus dem O3 Facharztlabor werden weiterhin mit Muster 10 (Laborüberweisung) angefordert und von dort mit der KV abgerechnet. Wir empfehlen Orthopäden oder auch Neurologen in Laborgemeinschaften einzutreten. 3. Gibt es eine Familieneinschreibung oder wie werden Kinder in den Vertrag eingeschrieben? Eine Familieneinschreibung gibt es nicht. Kinder müssen, wie die Eltern auch, selbst erst beim Hausarzt/Kinderarzt in die HZV eingeschrieben werden und können dann auch in den Facharztvertrag eingeschrieben werden. 4. Wer bezahlt, wenn sich der 73c Patient eine Zweitmeinung bei einer anderen Praxis einholt, die nicht am 73c Vertrag teilnimmt? Diese Praxis rechnet über KV ab jedoch sind die Patienten dazu angehalten nur Praxen aufzusuchen, die am Vertrag teilnehmen. 5. Wie fülle ich das Korrekturformular aus bzw wo finde ich die Fallnummer? Das Korrekturformular wird Ihnen zusammen mit Ihrer Schlussabrechnung zugestellt. Dieses können Sie dann als Kopiervorlage verwenden. Die Fallnummer eines Patienten in Kombination mit den eingedruckten Patientenkopfdaten ist für die Bearbeitung bei MEDIVERBUND sehr wichtig, da wir nur so überprüfen können ob wir den richtigen Fall für Sie bearbeiten. Die Fallnummer eines Patienten finden Sie in Ihrem Patientenprotkoll, welches ebenfalls der Schlussabrechnung beigefügt ist. Sie steht links vom Patientenname und ist für jeden Patienten quartalsindividuell. Seite 17

18 Industriestraße Stuttgart Telefon: Fax: bestellung@medi-verbund-praxisbedarf.de Web: Gültig im Juli 2014 MONAtSAktiON Kostenfreie Faxbestellung Handschuhe Art.-Nr. Artikel Größe VE Preis Menge Peha-soft nitrile fino, lila, puderfrei Peha-soft nitrile fino, lila, puderfrei Peha-soft nitrile fino, lila, puderfrei Peha-soft nitrile fino, lila, puderfrei Peha-soft nitrile fino, lila, puderfrei Peha-Einmalinstrumente XS 150 Stück 6,90 S 150 Stück 6,90 M 150 Stück 6,90 L 150 Stück 6,90 XL 150 Stück 6,90 Art.-Nr. Artikel VE Preis Menge Pinzette, anatomisch Standard gerade, 14 cm Pinzette, chirurgisch Standard gerade, 14 cm Splitterpinzette gerade, 9 cm Schere, chirurgisch gerade, spitz-spitz, 13 cm Schere, chirurgisch gerade, spitz-stumpf, 14,5 cm Irisschere gerade, 11,5 cm Irisschere gebogen, 11,5 cm Nadelhalter, Mayo-Hegar 14 cm Scharfer Löffel Kombination, 16,5 cm Instrumentendesinfektion 25 Stück 41,30 25 Stück 43,80 25 Stück 44,20 25 Stück 47,10 25 Stück 50,30 25 Stück 47,10 25 Stück 48,30 25 Stück 52,10 25 Stück 63,30 Art.-Nr. Artikel VE Preis Menge Bode Korsolex extra Kanister Bode Korsolex extra Flasche 5 Liter 59,20 2 Liter 29,20 Praxis: Stempel: Name: Straße: PLZ/Ort: Unterschrift: Ab einem Warenwert von 50 netto ist die Lieferung kostenfrei. Preise in zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten ausschließlich die Verkaufsbedingungen der MEDIVERBUND Praxisbedarf GmbH. Aktion gültig bis MEDIVERBUND Praxisbedarf GmbH Industriestraße Stuttgart Amtsgericht Stuttgart HRB Geschäftsführer: Sven Kleinknecht

19 Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 1. April , Geltung der Bedingungen (1) Sowohl die Website als auch der Katalog sind nur für gewerbliche Kunden bestimmt. (2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten ausschließlich für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen und sind vereinbarter Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge, die sowohl nach schriftlicher, mündlicher oder telefonischer Bestellung entstehen. Entgegenstehende Bedingungen unserer Kunden sind ausgeschlossen. (3) Etwaige vor Vertragsschluss getroffene besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn die MEDIVERBUND Praxisbedarf GmbH (MEDI) diese noch einmal ausdrücklich schriftlich bestätigt. Auch nachträgliche Änderungen bedürfen, soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 2, Angebot, Vertragsschluss (1) Die Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Lieferfähigkeit unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. (2) Für den Fall, dass unsere Lieferanten die bestellte Ware nicht oder nicht rechtzeitig liefern, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine schriftliche Auftragsbestätigung kann durch unsere Rechnung ersetzt werden. Falls die Bestellung mit unserem Angebot nicht übereinstimmt, ist unsere Auftragsbestätigung verbindlich. 3, Lieferzeit Von uns angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für Folgen verspäteter oder unterbliebener Lieferung können Ansprüche gegenüber unserer Firma nicht geltend gemacht werden. 4, Preise Unsere Preise beziehen sich auf den Preisstand April 2013 und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Preise verstehen sich ab Herstellerwerk bzw. Lager des Verkäufers zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Spezial-Verpackungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie sind auf der Basis der Kostenverhältnisse zur Zeit der Angebotsabgabe ermittelt. Sollten diese zur Erfüllung des Auftrages eine Veränderung erfahren, so behalten wir uns eine entsprechende Berichtigung des Abschlusspreises vor. 5, Zahlung (1) Sofern nicht anders vorgeschrieben, sind unsere Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar und fällig. Bei vorzeitig vereinbartem Bankeinzug gewähren wir 1,5% Skonto. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind Verbindlichkeiten in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Verzug tritt mit Ablauf der oben genannten Zahlungsfrist ein. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und zwar diskont- und spesenfrei. Sie gelten erst nach Einlösung und Gutschrift auf unseren Konten als Erfüllung. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Kommt der Kunde mit einer Forderung in Verzug, so ist die gesamte Restforderung sofort fällig. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückständen, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. (2) Wir behalten uns das Recht vor, bei hohen Bestellwerten erst nach Anzahlung zu liefern. 6, Versandkosten (1) Die Versandkosten betragen 5, für jede Bestellung bei einem Netto-Warenwert unter 50,. Ab einem Netto-Warenwert von 50, erfolgt eine versandkostenfreie Lieferung. (2) Die auf der Website und dem Katalog genannten Transportkosten können sich während der Gültigkeit des Kataloges ändern. (3) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die Versandkosten erhöhen sich dadurch für den Kunden nicht. 7, Gefahrübergang Mit der Übergabe an den Käufer, Spediteur, Frachtführer oder dergleichen, spätestens jedoch beim Verlassen unserer Firma, geht die Gefahr auf den Käufer über. Versand, Transport und Verpackung werden bei uns mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt, darüber hinaus übernehmen wir keine Haftung. Die Lieferung erfolgt an die im Rahmen der Auftragserteilung angegebenen Adresse des Käufers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 8, Retouren Die von uns gelieferten Waren können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen mit Retourenschein zurückgegeben werden. Voraussetzung für eine solche Regel ist, das die Verpackung eingeschickt wird und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Ausgenommen sind Sonderbeschaffung, Sonderanfertigungen, Sterilgut und Kühlware gemäß MPG. 9, Gewährleistung für Sachmängel (1) Es gelten die Garantiebestimmungen der Hersteller. Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich zu prüfen und alle Mängel und Unvollständigkeiten innerhalb einer Woche nach Eingang schriftlich anzuzeigen. Verspätete Anzeigen können nicht berücksichtigt werden. Bei Bruch und Beschädigungen durch Post- bzw. Fahrdienst ist eine Bestätigung erforderlich. Erfolgt der Versand durch unseren Lieferschnelldienst, ist eine schriftliche Mitteilung unmittelbar nach Erhalt der Lieferung einzureichen. (2) Wir sind berechtigt, Sachmängeln nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mängelfreier Teile oder Waren (soweit verfügbar) abzuhelfen. Ausgenommen hiervon sind Verschleißteile. Alle weiteren Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gewährleistungsansprüchen ist die Erfüllung der dem Käufer obliegenden Vertragsverpflichtung, insbesondere der Zahlung des Kaufpreises. Der Austausch von fehlerhaften Teilen findet durch die von uns zu benennenden Service-Stationen statt. (3) Im Katalog enthaltene bzw. abgebildete Farbmuster können vom Original abweichen. 10, Eigentumsvorbehalt (1) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Weiterverkauf von Waren, die von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, tritt die daraus entstehende Forderung an die Stelle des Eigentumsvorbehalts. (Verlängerter Eigentumsvorbehalt gemäß 449 BGB). Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand und den Standort der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die uns abgetretenen Forderungen zu geben. (2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. (3) Bei Pfändung und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß 771ff. ZPO erheben können. (4) Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Käufer bleibt weiter ermächtigt, Forderungen, die an die Stelle des Eigentumsvorbehaltes getreten sind, einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. 11, Datenschutz Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. 12, Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB ihre Wirksamkeit verlieren, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle dieser Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. 13, Schlussbestimmungen (1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

Allgemeines zu den 73c Verträgen

Allgemeines zu den 73c Verträgen Abrechnungsnewsletter Da uns immer wieder neue Fragen zu den 73c Abrechnung erreichen, werden wir Sie regelmäßig mit unserem Abrechnungsnewsletter über Abrechnungshinweise, sowie Vertragsergänzungen informieren.

Mehr

FAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V

FAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V FAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V Einschreibung von Versicherten... 3 Welche Voraussetzungen muss ein Patient erfüllen, um am Facharztprogramm

Mehr

Vertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Gastroenterologie gemäß 73 c SGB V ABRECHNUNG SPEZIAL

Vertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Gastroenterologie gemäß 73 c SGB V ABRECHNUNG SPEZIAL Vertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Gastroenterologie gemäß 73 c SGB V ABRECHNUNG SPEZIAL 1 Abrechnungssystematik 2 Abrechnungssystematik - Der FACHARZT-Ziffernkranz (Anhang 1 zu Anlage 12) wird durch

Mehr

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK. Leitfaden zur Abrechnung des 73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK. Leitfaden zur Abrechnung des 73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK Leitfaden zur Abrechnung des 73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW Leitfaden zur Abrechnung des 73b Vertrages Kinder- und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Privatbrauerei Herrenhausen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Privatbrauerei Herrenhausen GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Privatbrauerei Herrenhausen GmbH 1 Geltungsbereich Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche

Mehr

FAQ zum Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich in Baden- Württemberg nach 140a SGB V

FAQ zum Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich in Baden- Württemberg nach 140a SGB V FAQ zum Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich in Baden- Württemberg nach 140a SGB V (PT-Vertrag TK) Fragen zur Einschreibung von Versicherten... 3 Können auch

Mehr

Orthopädievertrag nach 73c SGB V Abrechnungsschulung

Orthopädievertrag nach 73c SGB V Abrechnungsschulung Orthopädievertrag nach 73c SGB V Abrechnungsschulung Agenda Patienteneinschreibung Sofortabrechnung nach Einschreibung (SANE) Vergütungssystematik Vertragsdokumente Abrechnungssystematik medi-verbund.de

Mehr

Kardiologievertrag nach 73 c SGB V - Abrechnungsschulung

Kardiologievertrag nach 73 c SGB V - Abrechnungsschulung Kardiologievertrag nach 73 c SGB V - Abrechnungsschulung Agenda Patienteneinschreibung Sofortabrechnung nach Einschreibung (SANE) Vergütungssystematik Vertragsdokumente Abrechnungssystematik Häufige Fragen

Mehr

Orthopädievertrag nach 73c SGB V Abrechnungsschulung

Orthopädievertrag nach 73c SGB V Abrechnungsschulung Orthopädievertrag nach 73c SGB V Abrechnungsschulung Agenda Patienteneinschreibung Sofortabrechnung nach Einschreibung (SANE) Vergütungssystematik Vertragsdokumente Abrechnungssystematik Häufige Fragen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen I. ALLGEMEINES Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende und diese AGB abändernde Vereinbarungen gehen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh Höllochstrasse 1 D-73252 Lenningen Tel. +49 (0)7026

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich und Anbieter (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Sie über das Bestellformular auf der Website www.2a-verlag.de

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB www.greenway-store.de Bio-Einweggeschirr 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Preise und Versandkosten 4. Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug 5. Liefer- und Versandbedingungen

Mehr

1. Herrn / Frau. 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt) - nachstehend Optionsberechtigte genannt

1. Herrn / Frau. 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt) - nachstehend Optionsberechtigte genannt 1 Optionsvereinbarung / Bindendes Verkaufsangebot Zwischen 1. Herrn / Frau und (Name, Anschrift, gewählter Kommunikationskanal) - nachstehend Anbietende genannt - 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt)

Mehr

Abrechnungsnewsletter

Abrechnungsnewsletter Abrechnungsnewsletter Da uns immer wieder neue Fragen zu den 73b und 73c Abrechnung erreichen, informieren wir Sie regelmäßig mit unserem Abrechnungsnewsletter über Abrechnungshinweise, sowie Vertragsergänzungen.

Mehr

Ihr Ansprechpartner für Ihre Bestellung oder Fragen ist Herr Christoph Lerch, zu erreichen unter der Adresse:

Ihr Ansprechpartner für Ihre Bestellung oder Fragen ist Herr Christoph Lerch, zu erreichen unter der  Adresse: I M P R E S S U M : =================== Geschäftsinhaber: Christoph Lerch Gerichtsstand: Wien Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU 48 38 33 06 Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle

Mehr

2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung

2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung . Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden

Mehr

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Torsten Däbler 1 Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen

Mehr

Leitfaden zur Abrechnung des 73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW. Leitfaden zur Abrechnung des 73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW

Leitfaden zur Abrechnung des 73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW. Leitfaden zur Abrechnung des 73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW Leitfaden zur Abrechnung des 73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW Inhalt dieses Leitfadens Um die Abrechnung und vor allem das Ergebnis der Abrechnung im 73b Vertrag zu verstehen, ist es hilfreich,

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) Stand: 23.01.2017 MEN@NET GmbH Seite 1 von 5 Tel.: +49 (0) 451 5040500 1 Geltungsbereich (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern,

Mehr

Modulübergreifende Abrechnung im PNP-Vertrag nach 73c: Neurologie und Psychiatrie

Modulübergreifende Abrechnung im PNP-Vertrag nach 73c: Neurologie und Psychiatrie Neurologie und Psychiatrie Die Behandlung neurologisch und psychiatrischer erkrankter Patienten lässt sich unter bestimmten Gegebenheiten im PNP-Vertrag modulübergreifend abrechnen. Voraussetzung hierfür

Mehr

Orthopädievertrag nach 73 c SGB V

Orthopädievertrag nach 73 c SGB V Orthopädievertrag nach 73 c SGB V Agenda Einschreibung Patient Vergütungssystematik und Abrechnung Spezialfragen Definition der verschiedenen Arztrollen Abrechnungsregeln Praxisbeispiele Einschreibung

Mehr

NTEC. Schul terschraube ISO September 201 5

NTEC. Schul terschraube ISO September 201 5 NTEC 10601 Schul terschraube ISO 7379 September 201 5 Mit dieser Preisliste werden alle vorhergehenden Versionen ungültig. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, die Sie auf www.

Mehr

Modulübergreifende Abrechnung im PNP Vertrag nach 73c: Neurologie und Psychiatrie

Modulübergreifende Abrechnung im PNP Vertrag nach 73c: Neurologie und Psychiatrie Neurologie und Psychiatrie Die Behandlung neurologisch und psychiatrischer erkrankter Patienten lässt sich unter bestimmten Gegebenheiten im PNP-Vertrag modulübergreifend abrechnen. Voraussetzung hierfür

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 Allgemeines. 2 Angebote - Angebotsunterlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 Allgemeines. 2 Angebote - Angebotsunterlagen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 Allgemeines 1.1 Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen, Kaufverträge und Leistungen sowie auch

Mehr

Kaufvertrag. 1 Pflichten des Verkäufers. 1a Kaufgegenstand. 1b Erfüllungsort und Gefahrtragung. 1c Lieferzeit bzw. -termin

Kaufvertrag. 1 Pflichten des Verkäufers. 1a Kaufgegenstand. 1b Erfüllungsort und Gefahrtragung. 1c Lieferzeit bzw. -termin Kaufvertrag zwischen , nachfolgend «Verkäufer», und , nachfolgend «Käufer». 1 Pflichten des Verkäufers 1a Kaufgegenstand Der Verkäufer verkauft dem Käufer

Mehr

Leitfaden Vorsorgekoloskopie zwischen 50 und 54 Jahren (Forschungsprojekt Vorsorgekoloskopie)

Leitfaden Vorsorgekoloskopie zwischen 50 und 54 Jahren (Forschungsprojekt Vorsorgekoloskopie) Leitfaden Vorsorgekoloskopie zwischen 50 und 54 Jahren (Forschungsprojekt Vorsorgekoloskopie) Inhaltsverzeichnis Einführung... 3 1. Teilnehmerkreis Ärzte... 3 2. Teilnehmerkreis Patienten... 3 3. Einschreibung...

Mehr

Kardiologievertrag nach 73c / 140a SGB V Abrechnungsschulung

Kardiologievertrag nach 73c / 140a SGB V Abrechnungsschulung Kardiologievertrag nach 73c / 140a SGB V Abrechnungsschulung Agenda 1. Versicherteneinschreibung 2. Sofortabrechnung nach Einschreibung (SANE) 3. Vergütungs- und Abrechnungssystematik 4. Abrechnungsprozess

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von

Mehr

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen

Mehr

31101 Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A1 gem. EBM 99, Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A2 gem.

31101 Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A1 gem. EBM 99, Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A2 gem. Körperoberfläche Ambulantes Operieren Ziffern zum Ambulanten Operieren, zu Anästhesien, zur postoperativen Überwachung sowie zu den zuzuordnenden Sachkosten. Zusammen mit den folgenden Abrechnungsziffern

Mehr

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Orthopädie AOK BW/Bosch BKK. Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Orthopädie AOK BW/ Bosch BKK

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Orthopädie AOK BW/Bosch BKK. Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Orthopädie AOK BW/ Bosch BKK Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Orthopädie AOK BW/Bosch BKK Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Orthopädie AOK BW/ Bosch BKK Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK

Mehr

Allgemeines Geltungsbereich. 1. Käufer. 2. Vertragsschluss, Storno. 3. Preis, Aufrechnung, Versandkosten und Lieferung

Allgemeines Geltungsbereich. 1. Käufer. 2. Vertragsschluss, Storno. 3. Preis, Aufrechnung, Versandkosten und Lieferung Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen Allgemeines Geltungsbereich Diese Bedingungen der Metzgerei Grosse Mannheim gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen

Mehr

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend. Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen

Mehr

Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach

Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach Sehr geehrte Gäste, Gordon Schüppel Betriebsleiter Benjamin Weiss Küchenleiter Telefon: 06196 / 87 2372 Fax: 06196 / 87 2377 E-Mail: 97100108@aramark.de

Mehr

Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten

Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten zwischen Stefan Riedl, Kaminkehrermeister Dorfäcker 4 86944 Unterdießen nachstehend Auftragnehmer genannt (AG) und. nachstehend Auftraggeber genannt

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG 1. Präambel und Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Müller Safe GmbH, In der Hirtenwiese 6, Herborn

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Müller Safe GmbH, In der Hirtenwiese 6, Herborn Allgemeine Geschäftsbedingungen der Müller Safe GmbH, In der Hirtenwiese 6, 35745 Herborn 1. Geltungsbereich Für alle Lieferungen der Firma Müller Safe GmbH, In der Hirtenwiese 6, 35745 Herborn (nachfolgend

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1) Allgemeines Geltungsbereich Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die der Verein ÖSTERREICHISCHER BIOMASSE-VERBAND (im folgenden kurz

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer

Mehr

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Onlineshop

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Onlineshop Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Haushaltsfabrik.de 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen

Mehr

ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN BREMER-FENSTERDISCOUNT

ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN BREMER-FENSTERDISCOUNT ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN BREMER-FENSTERDISCOUNT 1 Allgemeines 1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Verkäufer und Käufer. Die beiden Parteien konkretisieren und erweitern die AGB

Mehr

Cairon MEA GmbH Einkaufsbedingungen

Cairon MEA GmbH Einkaufsbedingungen Cairon MEA GmbH Einkaufsbedingungen 1 Geltung (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen 1 Geltung der Vertragsbedingungen (1) Für die Durchführung von Exhouse- u. Inhouse Schulungen sowie für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,

Mehr

Qualitäts- und Anpassungsvereinbarung zum Betreuungsstrukturvertrag zum 1. Januar 2017

Qualitäts- und Anpassungsvereinbarung zum Betreuungsstrukturvertrag zum 1. Januar 2017 zum Betreuungsstrukturvertrag zum 1. Januar 2017 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Kaufmännischen Krankenkasse - KKH des Strukturvertrages gemäß 73a SGB V zum 1. Januar 2017 des

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines von JERO GBR, Kaiser-Friedrich-Promenade, 61348 Bad Homburg v.d.h, Geschäftsführer Eileen von Schüssler und Jessica Sepold, info@vonjero.de (nachfolgend von

Mehr

Kaufvertrages (bewegliche Sachen)

Kaufvertrages (bewegliche Sachen) Muster eines Kaufvertrages (bewegliche Sachen) Stand: Januar 2017 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,

Mehr

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mikronis GmbH. 1. Geltungsbereich

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mikronis GmbH. 1. Geltungsbereich AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mikronis GmbH 1. Geltungsbereich a. Die Mikronis GmbH (nachfolgend "Dienstleisterin") ist ein Ingenieurbüro zur Planung und Herstellung von elektrotechnischen Anlagen,

Mehr

Integrierte Versorgung Pflegeheim (IVP) Vorstellung des Vertrages

Integrierte Versorgung Pflegeheim (IVP) Vorstellung des Vertrages Vorstellung des Vertrages Inhaltsverzeichnis 1 2 3 4 5 6 7 Gründe für IVP Erfahrungen Informationen zum Versorgungsnetz IVP Bewerbung als Versorgungsnetz IVP Aufgaben HZV-Ärzte Einschreibung Versicherte

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand

Mehr

Ergänzungsvereinbarung vom zu den Facharztverträgen in Baden-Württemberg gemäß 73 c SGB V (Facharztverträge)

Ergänzungsvereinbarung vom zu den Facharztverträgen in Baden-Württemberg gemäß 73 c SGB V (Facharztverträge) Ergänzungsvereinbarung vom 04.06.2012 zu den Facharztverträgen in Baden-Württemberg gemäß 73 c SGB V (Facharztverträge) "Sofortabrechnung nach Einschreibung" 1 Grundlagen 1. Die Vertragspartner vereinbaren,

Mehr

Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten

Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten Anlage 4 Prozessbeschreibung Hausarzt Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes... 2 1.1 Einschreibung der Hausärzte...

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mediale Beratung & Spirituelles Coaching

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mediale Beratung & Spirituelles Coaching Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Shop Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mediale Beratung & Spirituelles Coaching 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich und Anbieter 2 Vertragsschluss 3 Preise 4 Versandkosten 5 Lieferbedingungen 6 Zahlungsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Weingut Schäfer GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Weingut Schäfer GbR Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Weingut Schäfer GbR 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen

Mehr

Kawumba Plakate Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kawumba Plakate Allgemeine Geschäftsbedingungen Kawumba Plakate Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns

Mehr

Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, Ehringshausen ab

Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, Ehringshausen ab Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, 35630 Ehringshausen ab 002008 1 Geltungsbereich Diese Bedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von

Mehr

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines, Kundenkreis (1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen, welche nicht über unseren Online-Shop abgewickelt

Mehr

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Orthopädie AOK BW/Bosch BKK. Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Orthopädie AOK BW/ Bosch BKK

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Orthopädie AOK BW/Bosch BKK. Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Orthopädie AOK BW/ Bosch BKK Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Orthopädie AOK BW/ Bosch BKK Inhalt dieses Leitfadens Um die Abrechnung und vor allem das Ergebnis der Abrechnung im 73c Vertrag zu verstehen, ist es hilfreich,

Mehr

Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015

Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015 Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015 PFG bei Schwerpunktinternisten Gibt es die PFG künftig auch für Schwerpunktinternisten? Ab dem 1. Januar 2015

Mehr

Leitfaden Triple-Therapie

Leitfaden Triple-Therapie Leitfaden Triple-Therapie 2 Inhaltsverzeichnis Einführung... 4 1. Teilnehmerkreis Ärzte... 4 2. Teilnehmerkreis Patienten... 4 3. Einschreibung... 5 4. Arztwechsel... 6 5. Dokumentationsbogen... 6 Dokumentationsbogen

Mehr

Anhang 4 zu Anlage 12

Anhang 4 zu Anlage 12 Ambulantes Operieren Ziffern zum Ambulanten Operieren, zu Anästhesien, zur postoperativen Überwachung sowie zu den zuzuordnenden Sachkosten. Zusammen mit den folgenden Abrechnungsziffern und den Diagnosen

Mehr

Einsendeservice - Auftrag

Einsendeservice - Auftrag Nähen nach Maß, Windeckstr 11, 68163 Mannheim Tel.:0621 /44 591 828 E-Mail: info@mafeng.de www.mafeng.de Einsendeservice - Auftrag Kunde: Name, Vorname Adresse : Telefon E-Mail 1. Gegenstand der Bestellung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fachverlages des deutschen Bestattungsgewerbes GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fachverlages des deutschen Bestattungsgewerbes GmbH 1. Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fachverlages des deutschen Bestattungsgewerbes GmbH Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für den Onlineshop des Fachverlags

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landgasthof Gilsbach, Winterberg. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landgasthof Gilsbach, Winterberg. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen Allgemeine Geschäftsbedingungen des, Winterberg 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns

Mehr

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK. Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK. Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK

Mehr

Kinder-und Jugendärztliche Versorgung im AOK HausarztProgramm in Baden-Württemberg

Kinder-und Jugendärztliche Versorgung im AOK HausarztProgramm in Baden-Württemberg Kinder-und Jugendärztliche Versorgung im AOK HausarztProgramm in Baden-Württemberg mit Unterstützung des Abrechnungsschulung für Kinder-und Jugendärzte 2 Agenda Einschreibung Versicherter Vergütungssystematik

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren und die Beauftragung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Prof. Ludwig Armbruster Imkerschule. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Prof. Ludwig Armbruster Imkerschule. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Maximus-Modellbau

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Maximus-Modellbau Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns() und einem

Mehr

Adresse. Maske. Notizen. Angebot inkl. Designvorschlag. Name Strasse Ort Telefon. Marke Modell Jahr

Adresse. Maske. Notizen. Angebot inkl. Designvorschlag. Name Strasse Ort  Telefon. Marke Modell Jahr Adresse Name Strasse Ort E-Mail Telefon Maske Marke Modell Jahr Notizen Angebot inkl. Designvorschlag Hiermit bestätige ich, dass ich die AGBs akzeptiere und ein Angebot gemäss meinen Angaben wünsche.

Mehr

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK. Leitfaden zur Abrechnung des 73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK. Leitfaden zur Abrechnung des 73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK Leitfaden zur Abrechnung des 73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW Leitfaden zur Abrechnung des 73b Vertrages Kinder- und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wohnverlag GmbH für Zeitschriften-Abonnements und Einzelbestellungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wohnverlag GmbH für Zeitschriften-Abonnements und Einzelbestellungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wohnverlag GmbH für Zeitschriften-Abonnements und Einzelbestellungen 1 Anwendbarkeit 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen

Mehr

Kaufvertrag. Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer,

Kaufvertrag. Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer, zwischen Kaufvertrag Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer, und RT Müller GmbH, Hamburg, Deutschland nachfolgend Käufer. I. Pflichten des Verkäufers A. Kaufgegenstand Der Verkäufer

Mehr

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK. Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK. Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK AOK BW/Bosch BKK Um die Abrechnung und vor allem das Ergebnis der Abrechnung im 73c Vertrag Kardiologie AOK BW/Bosch BKK zu verstehen, ist es hilfreich, nicht

Mehr

Vertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Kardiologie gemäß 73 c SGB V ABRECHNUNG SPEZIAL

Vertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Kardiologie gemäß 73 c SGB V ABRECHNUNG SPEZIAL Vertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Kardiologie gemäß 73 c SGB V ABRECHNUNG SPEZIAL 1 Abrechnungssystematik 2 Abrechnungssystematik - Der FACHARZT-Ziffernkranz (Anhang 1 zu Anlage 12) wird durch einen

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT )

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT ) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT ) 1. Haftung a. Limelight haftet für unmittelbare oder mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden und /oder Verschuldens

Mehr

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK. Leitfaden zur Abrechnung des 140a Vertrages Urologie AOK BW/Bosch BKK

Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK. Leitfaden zur Abrechnung des 140a Vertrages Urologie AOK BW/Bosch BKK Leitfaden zur Abrechnung des 73c Vertrages Kardiologie AOK BW/Bosch BKK Leitfaden zur Abrechnung des 140a Vertrages Urologie AOK BW/Bosch BKK Leitfaden zur Abrechnung des 140a Vertrages Urologie Um die

Mehr

Katalog Innensechskantschrauben aus Stahl, vergütet. Kapitel 5. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax:

Katalog Innensechskantschrauben aus Stahl, vergütet. Kapitel 5. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax: Katalog 2015 Kapitel 5 Innensechskantschrauben aus Stahl, vergütet Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: 0761-83329 oder Fax: 0761-892677 Inhaltsverzeichnis Kapitel 5 Innensechskantschrauben aus Stahl,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich und Anbieter Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Waren oder Dienstleistungen, die Verbraucher in unserem Ladengeschäft, Vor

Mehr

Vereinbarung. zur Besonderen Versorgung nach 140a SGB V über die Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorge in der Fassung vom

Vereinbarung. zur Besonderen Versorgung nach 140a SGB V über die Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorge in der Fassung vom Vereinbarung zur Besonderen Versorgung nach 140a SGB V über die Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorge in der Fassung vom 01.07.2017 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg,

Mehr

ALLGEMEINE VERGÜTUNGSBESTIMMUNGEN

ALLGEMEINE VERGÜTUNGSBESTIMMUNGEN ABSCHNITT II: LAUFZEIT Die zeitliche Geltung dieser Vergütungsvereinbarung richtet sich nach 19 Abs. 2 des Vertrages. ABSCHNITT III: ALLGEMEINE VERGÜTUNGSBESTIMMUNGEN I. EBM-Ziffernkranz (Anhang 1) Der

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 15.01.2019 Version: 201901-01 SEITE 2 VON 5 Teil 1 Vermietungen 1 Übergabe und Rückgabe (1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern

Mehr

Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular

Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular Wir verpflichten uns, mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung und Einhaltung der allgemeinen kaufmännischen

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und dem

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und dem Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (DMP KHK) auf der Grundlage

Mehr

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Thüringen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Thüringen

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Thüringen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Thüringen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden

Mehr

I. Einschreibung der Hausärzte

I. Einschreibung der Hausärzte Anlage 4 Prozessbeschreibung Hausarzt Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes I. Einschreibung der Hausärzte (1) Versendung des Infopaketes

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Koenig CTC Corporate Text & Consulting, Urs Christian Koenig Schönhauser Allee 59b, 10437 Berlin Stand: 17.10.2017 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Koenig CTC Corporate

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends

Mehr