Preise für Zeitungen Schweiz. Gültig ab 1. Januar 2017 Weitere Bestimmungen siehe Broschüre «Zeitungen Schweiz»
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- Kornelius Geisler
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1 Preise für Zeitungen Schweiz Gültig ab 1. Januar 2017 Weitere Bestimmungen siehe Broschüre «Zeitungen Schweiz»
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3 Preiskomponenten Der Preis setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Mengen-/Grundpreis abgestuft nach fünf Erscheinungshäufigkeiten Gewichtspreis je 25 g Zuschläge Pro Exemplar nach Sortierungsgrad Für Exemplare über dem zulässigen Mengenkontingent Für Grossauflagen Für erhöhten Bearbeitungsaufwand Für nicht adressierte Zeitungen Presseförderung/Zustellermässigung pro Exemplar Nur für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften, die aufgrund eines Entscheids des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) Anrecht auf eine Zustellermässigung als indirekte Presseförderung gemäss Postgesetz Artikel 16 haben. Beilagenpreis Mehrwertsteuer Mengen-/Grundpreis Mengen-/Grundpreis pro Exemplar Erscheinungshäufigkeit Preis Zwei- bis sechsmal wöchentlich 31 Rp. (jährlich 78-mal oder häufiger) Wöchentlich (jährlich 39- bis 77-mal) 14-täglich (jährlich 19- bis 38-mal) Monatlich (jährlich 9- bis 18-mal) Vierteljährlich (jährlich 4- bis 8-mal) Gewichtspreis Gewichtspreis pro Exemplar Je 25 g oder einen Bruchteil davon 35 Rp. 36 Rp. 38 Rp. 40 Rp. 1.2 Rp. In das Gesamtgewicht der Zeitung werden einbezogen: Alle Teile, die mit der Zeitung fest verbunden (geheftet oder geklebt) sind. Das Höchstgewicht für die gehefteten oder geklebten Teile beträgt 100 g Lose Beilagen, die nicht dem Beilagenpreis unterliegen Umschläge, Adressblätter und Versandhüllen, die von der entsprechenden Zeitung stammen 3
4 Zuschläge Zuschlag pro Exemplar nach Sortierungsgrad In Botenbezirksbunden In Leitgebiets-, Zentren- und Restbunden Zuschlag pro Exemplar über das zulässige Mengenkontingent hinaus 3 Rp. 15 Rp. 25 Rp. Das zulässige Mengenkontingent umfasst die be - g laubigten abonnierten Exemplare, die während des laufenden Jahres auf dem Postweg befördert werden, plus maximal 25 Prozent dieser Menge. Die Abrechnung erfolgt zu Beginn des nächsten Kalenderjahres. Zeichnet sich während des laufenden Jahres ab, dass für den Zuschlag über das zulässige Mengenkontingent hinaus hohe Beträge bezahlt werden müssen, so kann die Post bereits vor Ablauf des Jahres die Bezahlung des Zuschlags verlangen. Die Aufgabe einer grossen Anzahl nichtabonnierter Zeitungen (Gratis- oder Probeexemplare) für den selben Zustellort ist nur nach Absprache mit der Post möglich. Zuschlag pro Exemplar für Grossauflage Zustellung Montag bis Freitag Zustellung Samstag (nur für Tageszeitungen möglich) 8 Rp. 50 Rp. Bei Grossauflagen sind die abonnierten Zeitungen zu adressieren. Die nichtabonnierten Zeitungen an alle Haushaltungen sind unadressiert aufzuliefern. Die Zustellung erfolgt an alle Briefkästen ohne den Kleber «Stopp keine Werbung». Amtliche Publikationsorgane werden auf Wunsch in sämtliche Briefkästen zugestellt. Der Zuschlag wird pro nicht abonniertes Exemplar erhoben (auch für amtliche Publikation s- organe). Zuschlag pro Exemplar für erhöhten Bearbeitungsaufwand In Botenbezirksbunden In Leitgebiets-, Zentren- und Restbunden Unsortiert/nicht aktuelles Sortierfile 5 Rp. 20 Rp. Auf Anfrage Zeitungen verursachen insbesondere in folgenden Fällen einen erhöhten Bearbeitungsaufwand: Kleiner als mm Nicht rechteckig oder nicht quadratisch Nicht den Adressierungs- und Gestaltungsbestimmungen entsprechend Beilagen, die zu eingeschränkter Stapelbarkeit führen Eingeschränkte Bundstabilität Unsortiert/nicht aktuelles Sortierfile Zuschlag pro Exemplar für nicht adressierte Zeitungen Nur möglich für Sendungen, die mindestens 10 Rp. wöchentlich erscheinen Presseförderung/Zustellermässigung pro Exemplar Zeitungen und Zeitschriften, die aufgrund einer Beurteilung durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in den Genuss der indirekten Presseförderung gemäss Postgesetz Artikel 16 kommen, erhalten auf den ordentlichen Postpreisen eine Ermässigung pro Exemplar, und zwar differenziert nach Regionalund Lokalpresse sowie nicht gewinnorientierte Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. Die Höhe der Ermässigung wird jährlich aufgrund der Vorjahresmengen durch den Bundesrat festgelegt. Die Zustellermässigung pro Exemplar unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. 4
5 Beilagenpreis Preis pro Exemplar Bis 50 g Über 50 g bis 75 g Über 75 g bis 100 g Über 100 g 11 Rp. 13 Rp. 15 Rp. Auf Anfrage Nähere Auskünfte erteilen Ihnen auch gerne Ihre Kundenberaterin, Ihr Kundenberater oder die Kompetenzcenter Zeitungen. Kundenindividuelle Lösungen Kunden, die für ihre Zeitungsretouren über die Standardangebote hinausgehende Lösungen be nötigen, stehen mit «Response Zentral» zahl reiche Optionen zur Verfügung. Stammen verschiedene Beilagen vom gleichen Auftraggeber, wird deren Preis nach dem Gesamtgewicht berechnet. Zusammenschluss Bei Zusammenschluss mehrerer Zeitungen (Titel mit eigenem Verlegervertrag) zu einer einzigen Sendung wird der Versandpreis für jede Zeitung einzeln berechnet. Die gemeinsame Versandhülle wird dem Haupttitel (Adressträger) zugeordnet. Sammelsendungen/Mehrfachexemplare Bei Sammelsendungen werden mehrere Exemplare in einem Sammelpaket an den gleichen Empfänger verschickt. Die Verrechnung erfolgt dabei pro Exemplar. Preise für Retouren Unzustellbare Zeitungen werden grundsätzlich an den Absender zurückgesandt. Annahmeverweigerte und nicht abgeholte Sendungen sind kostenpflichtig. Nach Rücksprache mit der Post können maschinell bearbeitbare Zeitungen, die monatlich oder seltener erscheinen (AZB), mit einem Datamatrix-Code versehen werden und von attraktiven Leistungen bei der Retourenverarbeitung profitieren. Preis für Aufgabeverzeichnis Die für die Aufgabe und Rechnungsstellung notwendigen Dokumente (Lieferschein und Teillieferscheine) können über den Onlinedienst «Aufgabeverzeichnis Zeitungen» gedruckt werden. Die Verwendung alternativer Aufgabedokumente ist kostenpflichtig. Preis pro Aufgabeverzeichnis Lieferschein/Teillieferscheine aus Onlinedienst «Aufgabeverzeichnis Zeitungen» Lieferschein/Teillieferscheine aus Webservice «Aufgabeverzeichnis Zeitungen» Aufgabeverzeichnis in Papierform (Formular ) Kundenindividuelles Aufgabeverzeichnis/Lieferschein, pro Aufgabe Mehrwertsteuer kostenlos kostenlos CHF 20. CHF 20. Zuzüglich zu den vorstehenden Preisen wird die Mehrwertsteuer erhoben. Die Zustellermässigung gemäss Artikel 16 Postgesetz und Artikel 36 und 37 Postverordnung unterliegt gemäss Art. 18 MWSTG nicht der Mehrwertsteuer. Gemäss Art. 33 MWSTG hat die steuerpflichtige Person ihren Vor steuerabzug verhältnismässig zu kürzen, wenn sie Gelder nach Artikel 18 Absatz 2 Buchstaben a c erhält. Die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sind im Factsheet «Retourenmanagement» unter ersichtlich. 5
6 Übersicht der Nettopreise Die Preise dieser Übersicht setzen sich aus dem Mengen- und Gewichtspreis und dem Sortierungsgrad zusammen. Allfällige weitere Zuschläge sind nicht berücksichtigt. Exklusive Zustellermässigung gemäss Artikel 16 Postgesetz. Alle Preisangaben in Rappen. Gewicht AZ zwei- bis sechsmal wöchentlich (jährlich 78-mal oder häufiger) In Botenbezirksbunden In Leitgebiets-, Zentren- und Restbunden AZA wöchentlich (jährlich 39- bis 77-mal) In Botenbezirksbunden In Leitgebiets-, Zentren- und Restbunden AZA 14-täglich (jährlich 19- bis 38-mal) In Botenbezirksbunden Bis 25 g Über 25 g bis 50 g Über 50 g bis 75 g Über 75 g bis 100 g Über 100 g bis 125 g Über 125 g bis 150 g Über 150 g bis 175 g Über 175 g bis 200 g Über 200 g bis 225 g Über 225 g bis 250 g Über 250 g bis 275 g Über 275 g bis 300 g Über 300 g bis 325 g Über 325 g bis 350 g Über 350 g bis 375 g Über 375 g bis 400 g Über 400 g bis 425 g Über 425 g bis 450 g Über 450 g bis 475 g Über 475 g bis 500 g Über 500 g bis 525 g Über 525 g bis 550 g Über 550 g bis 575 g Über 575 g bis 600 g Über 600 g bis 625 g Über 625 g bis 650 g Über 650 g bis 675 g Über 675 g bis 700 g Über 700 g bis 725 g Über 725 g bis 750 g Über 750 g bis 775 g Über 775 g bis 800 g Über 800 g bis 825 g Über 825 g bis 850 g Über 850 g bis 875 g Über 875 g bis 900 g Über 900 g bis 925 g Über 925 g bis 950 g Über 950 g bis 975 g Über 975 g bis 1000 g zuzüglich Mehrwertsteuer In Leitgebiets-, Zentren- und Restbunden 6
7 Gewicht AZB monatlich (jährlich 9- bis 18-mal) In Botenbezirksbunden In Leitgebiets-, Zentren- und Restbunden AZB vierteljährlich (jährlich 4- bis 8-mal) In Botenbezirksbunden In Leitgebiets-, Zentren- und Restbunden Bis 25 g Über 25 g bis 50 g Über 50 g bis 75 g Über 75 g bis 100 g Über 100 g bis 125 g Über 125 g bis 150 g Über 150 g bis 175 g Über 175 g bis 200 g Über 200 g bis 225 g Über 225 g bis 250 g Über 250 g bis 275 g Über 275 g bis 300 g Über 300 g bis 325 g Über 325 g bis 350 g Über 350 g bis 375 g Über 375 g bis 400 g Über 400 g bis 425 g Über 425 g bis 450 g Über 450 g bis 475 g Über 475 g bis 500 g Über 500 g bis 525 g Über 525 g bis 550 g Über 550 g bis 575 g Über 575 g bis 600 g Über 600 g bis 625 g Über 625 g bis 650 g Über 650 g bis 675 g Über 675 g bis 700 g Über 700 g bis 725 g Über 725 g bis 750 g Über 750 g bis 775 g Über 775 g bis 800 g Über 800 g bis 825 g Über 825 g bis 850 g Über 850 g bis 875 g Über 875 g bis 900 g Über 900 g bis 925 g Über 925 g bis 950 g Über 950 g bis 975 g Über 975 g bis 1000 g
8 Kontaktadressen Fachberatung Post CH AG PostMail Kompetenzcenter Zeitungen Wankdorfallee Bern Tel Fax zeitungen.bern.pm@post.ch Post CH AG PostMail Kompetenzcenter Zeitungen Zürcherstrasse 161 Postfach 8010 Zürich-Mülligen Tel Fax zeitungen.zuerich.pm@post.ch Poste CH SA PostMail Centre de compétences journaux Case postale Lausanne Tel Fax journaux.lausanne.pm@poste.ch Posta CH SA PostMail Logistica Lettere Sud Giornali Via Industrie Cadenazzo Tel Fax giornali.cadenazzo.pm@posta.ch 8
9 Notizen 9
10 Notizen 10
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12 Post CH AG PostMail Kundendienst Wankdorfallee Bern Telefon kundendienst@post.ch de (Y ) PM
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