Informationsbroschüre der Volksschulgemeinde Bischofszell Schulstandort Gottshaus. ABC für Eltern, Schülerinnen und Schüler Schuljahr 2016/17

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1 Informationsbroschüre der Volksschulgemeinde Bischofszell Schulstandort Gottshaus ABC für Eltern, Schülerinnen und Schüler Schuljahr 2016/17 Liebe Eltern Liebe Schülerinnen und Schüler Die Volksschulgemeinde Bischofszell begleitet Ihr Kind ein Stück auf seinem Lebensweg. Wir wollen die Zeit nutzen und Raum schaffen für die persönliche Entwicklung Ihres Kindes und die Bildung seiner fachlichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen. Mit Anregung, Förderung und Anforderung soll die Freude am Lernen und an der Leistung geweckt werden und auch erhalten bleiben. Mit Ihrer Unterstützung stärken Sie Ihr Kind auf dem Weg durch die Schulstufen und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen unserer Arbeit. Volksschulgemeinde Bischofszell Weitere Informationen finden Sie auch unter

2 Wissenswertes zum Schulbetrieb von A Z Absenzen Angebote Besondere Lernbedürfnisse Beratung Schulabsenzen sind gemäss Gesetz über die Volksschule 46 und dem Reglement Absenzwesen der VSG Bischofszell geregelt. Vorhersehbare begründete Absenzen: Vorhersehbare, begründete Absenzen müssen frühzeitig, spätestens jedoch 14 Tage vor der Schulabsenz eingereicht werden. Die Klassenlehrperson kann eine begründete Absenz bis zu einem halben Tag bewilligen. Gesuche auf begründete Absenzen von einem oder zwei Tagen werden mit einem Formular an die Schulleitung gestellt. Anträge für länger dauernde begründete Absenzen sind schriftlichen an das Präsidium zu richten. Arztbesuche und ähnliche Termine werden wenn immer möglich in die unterrichtsfreie Zeit gelegt. Jokertage: Die Schüler und Schülerinnen können an höchstens zwei Kalendertagen pro Schuljahr ohne Begründung dem Unterricht fernbleiben (Jokertage). Ein Jokertag ist schriftlich der Klassenlehrperson anzukündigen. Krankheitsbedingte Absenzen: Krankheitsbedingte Absenzen melden Sie bitte vor Unterrichtsbeginn im Schulhaus, resp. bei den Lehrpersonen. Hausaufgaben: Für Schülerinnen und Schüler, welche ihre Hausaufgaben nicht zu Hause in einem ruhigen Rahmen erledigen können, besteht an den Schulstandorten entweder das Angebot des Hausaufgabenraumes oder der Hausaufgabenhilfe. Die Kosten werden teilweise den Eltern belastet. Bei Bedarf wenden Sie sich an die Klassenlehrperson oder an die Schulleitung. Blockflötenunterricht: Blockflötenunterricht wird ab der 2. Klasse angeboten. Die Primarschule stellt Lehrpersonen für den Blockflötenunterricht zur Verfügung. Der Elternbeitrag beträgt momentan Fr pro Semester. In allen Stufen unterstützen Schulische Heilpädagogen und Schulische Heilpädagoginnen die Lehrpersonen bei der Förderung von Kindern mit besonderen Lernbedürfnissen. Im Rahmen der Heilpädagogik ist eine speziell ausgebildete Heilpädagogin für den Bereich Begabungsförderung zuständig. Sie unterstützt Kinder mit besonderen Begabungen und berät Lehrpersonen sowie Eltern. Ausserdem werden Kinder, welche Deutsch als Zweitsprache erlernen oder logopädische resp. psychomotorische Schwierigkeiten aufweisen, innerhalb der Volksschulgemeinde durch entsprechende Fachpersonen gefördert. Weitere Informationen erhalten Sie diesbezüglich bei der Klassenlehrperson oder der Schulleitung. Zur Beratung stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung: Schulische Sozialarbeit, Volksschulgemeinde Bischofszell KJPD (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst), Weinfelden SPB (Schulpsychologie und -beratung), Amriswil Suchtfachstelle Perspektive, Weinfelden Die entsprechenden Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Adressen und Termine. Adressen weiterer Fachstellen sind bei den Schulleitungen erhältlich.

3 Bibliothek Blockzeiten Elternabende Die Lehrpersonen besuchen mit ihren Klassen die Schul- resp. Gemeindebibliothek, wo die Kinder mehrere Bücher ausleihen können. Nicht zurückgebrachte oder defekte Bücher werden in Rechnung gestellt. Innerhalb der Volkschulgemeinde werden die kantonalen Vorgaben zu den Blockzeiten umgesetzt. Die Kinder im Kindergarten besuchen jeden Vormittag während mindestens 3 Stunden und die Schülerinnen und Schüler der Klasse während 3½ Stunden den Unterricht. Die Teilnahme an Elternabenden der Klasse oder der ganzen Schule ist verpflichtend. Bei Verhinderung melden sich die Eltern bei der Klassenlehrperson ab. Elternanlässe können als obligatorisch erklärt werden. Elternmitwirkung An einzelnen Standorten gibt es Organisationen der Elternmitwirkung (Eltern-Teams, Foren), welche die Schule unterstützen. Die entsprechenden Kontaktadressen können auf der VSG-Homepage abgerufen werden. Elternpflichten Fotos im Schulalltag Gemäss dem Gesetz über die Volksschule halten die Erziehungsberechtigten die Kinder zum Schulbesuch, zu respektvollem Verhalten und zur Befolgung angeordneter Massnahmen an. Sie sorgen dafür, dass die Kinder ausgeruht, verpflegt und pünktlich in der Schule erscheinen. In der Schule gibt es immer wieder Anlässe, über die berichtet wird. Oft geschieht dies auch mit Bildern. Sollten Sie keine Veröffentlichung von Bildmaterial Ihres Kindes wünschen, teilen Sie dies der betreffenden Schulleitung bitte schriftlich mit. Handyverbot Private elektronische Unterhaltungsgeräte von Schülerinnen und Schülern insbesondere Handys sind auf dem ganzen Schulareal weder sicht- noch hörbar. Lager, Schulreisen, Exkursionen Musikalische Grundschule Musikschule Religionsunterricht Schulärztlicher Untersuch Ausflüge und Lager dienen der Gemeinschaft und ergänzen das fachliche Lernen. Die Teilnahme ist für Schülerinnen und Schüler obligatorisch. In der Regel wird pro Schuljahr ein Lager oder eine Schulreise durchgeführt. Als Grundlage dient das Reglement der Volksschulgemeinde. Für Lager und mehrtägige Schulreisen werden Elternbeiträge erhoben. Momentan beträgt der Elternanteil Fr für ein Sommerlager und Fr für ein Winterlager. In Zusammenarbeit mit der Jugendmusikschule erhalten die 1. und 2. Klassen Unterricht in Musikalischer Grundschule. Die Lektionen sind Teil des Fachbereichs Musik und in den Stundenplan integriert. Die Volksschulgemeinde gewährt keine Beiträge an den individuellen Musikunterricht, da der Kanton die Subventionierung der Jugendmusikschulen übernommen hat. Bei der Stundenplanung werden die Religionsstunden der katholischen und reformierten Landeskirchen berücksichtigt. Im 2. Kindergarten resp. in der 1. Klasse und in der 4. Klasse finden obligatorische schulärztliche Untersuchungen statt, welche durch die Volksschulgemeinde organisiert und finanziert werden. Es werden keine zusätzlichen Augenuntersuchungen vorgenommen.

4 Schulische Sozialarbeit SSA Schulordnung Schulweg, Schulbus Schulzahnarzt Unterrichtsausfall Unterrichtsbesuche Versicherung Zeugnis und Standortgespräch Ausgebildete Fachpersonen bieten Beratungen und Kriseninterventionen an, führen Projekte mit Gruppen und in Klassen durch, beteiligen sich an sozialen und pädagogischen Fragen der Schulentwicklung, bieten Eltern eine Kontaktmöglichkeit zu Erziehungsfragen an und vernetzen die Schule mit anderen sozialen Dienstleistungsangeboten. Die Schülerinnen und Schüler haben sich an die Schulhausordnung und an getroffene Vereinbarungen zu halten. Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Schulbusdienste stehen wo erforderlich zu Verfügung und werden an den entsprechenden Standorten geregelt. Die Versicherung bei Fahrten mit dem Privatfahrzeug ist Sache des Lenkers. Es gilt das Reglement über die Schulzahnpflege, welches allen neu eintretenden Schülerinnen und Schülern abgegeben wird und auf dem Internet unter abrufbar ist. Die jährlich notwendige Kontrolluntersuchung wird mit einem Gutschein von Franken von der Volksschulgemeinde Bischofszell finanziell unterstützt. Der Gutschein wird bei der Abrechnung mit dem Zahnarzt verrechnet. Der Betrag deckt die Untersuchungskosten der Bischofszeller Schulzahnärzte. Bei der Wahl eines anderen Zahnarztes müssen allfällige Mehrkosten von den Eltern getragen werden. Den Eltern werden der Gutschein und die nötigen Informationen vor Beginn des Schuljahres zugestellt. Bei Krankheit oder Unfall einer Lehrperson wird eine Stellvertretung die Betreuung der Klasse übernehmen. Da die Unterrichtszeit somit nicht ändert, werden die Schülerinnen und Schüler direkt durch die Betreuungsperson bei Unterrichtsbeginn informiert. Schulinterne Weiterbildungen oder Hospitationen der Lehrpersonen werden frühzeitig bekannt gegeben. Der Unterricht fällt bei solchen Anlässen aus. Unterrichtsbesuche während des Schuljahres sind jederzeit möglich und erwünscht. Eine vorgängige Rücksprache mit der Lehrperson wird geschätzt. Wünschen Sie ein längeres Gespräch mit dem Lehrer oder der Lehrerin, so vereinbaren Sie bitte einen Termin. Die Versicherung der Kinder ist Sache der Eltern. Zeugnisse werden auf Ende des Schuljahres ausgestellt. In der ersten und zweiten Klasse wird ein Zeugnis mit einem Beurteilungsraster abgegeben. Ab der dritten Klasse erfolgt eine Beurteilung mit Noten. Jährlich in der Regel zwischen Herbst- und Frühlingsferien findet das ordentliche Standortgespräch mit dem Kind, den Eltern und der Lehrperson statt. Im Kindergarten kann das Gespräch auch ohne Kind erfolgen. Im Standortgespräch werden Informationen zu schulischer Leistung sowie Arbeits- und Sozialverhalten ausgetauscht.

5 Adressen und Termine Schulpräsidium Felix Züst Sandbänkli 5 felix.zuest@schule-bischofszell.ch 9220 Bischofszell Schulverwaltung Sandbänkli 5, 9220 Bischofszell info@schule-bischofszell.ch Elmar Juchli elmar.juchli@schule-bischofszell.ch Maja Egger maja.egger@schule-bischofszell.ch Roswitha Keller roswitha.keller@schule-bischofszell.ch Schulaufsicht Marie-Theres Dahinden, 8590 Romanshorn Schulische Sozialarbeit SSA Miriam Steinbichler, Hoffnungsgut 1, 9220 Bischofszell miriam.steinbichler@schule-bischofszell.ch Christian Steiner, Obertor 4, 9220 Bischofszell christian.steiner@schule-bischofszell.ch Musikschule Bischofszell Verena Weber, Postfach 266, 9220 Bischofszell (Mo + Di, Uhr) Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst KJPD Schützenstr. 15, 8570 Weinfelden Schulpsychologie und Beratung SPB Kirchstrasse 1, 8580 Amriswil Suchtfachstelle Perspektive Schützenstr. 15, 8570 Weinfelden Ferienplan Schuljahr 2016/17 Schulbeginn 15. August 2016 Herbstferien 01. Oktober bis 23. Oktober 2016 Weihnachtsferien 24. Dezember 2016 bis 08. Januar 2017 Sportferien 28. Januar bis 05. Februar 2017 Frühlingsferien 01. April bis 17. April (Ostermontag) 2017 Auffahrtsbrücke 25. Mai bis 28. Mai 2017 Schulschluss 07. Juli (letzter Schultag) 2017 Schuljahr 2017/18 Schulbeginn 14. August 2017 Herbstferien 30. September bis 22. Oktober 2017 Weihnachtsferien 23. Dezember 2017 bis 07. Januar 2018 Sportferien 27. Januar bis 04. Februar 2018 Frühlingsferien 30. März (Karfreitag) bis 15. April 2018 Auffahrtsbrücke 10. Mai bis 13. Mai 2018 Schulschluss 06. Juli (letzter Schultag) 2018 Die jeweils aufgeführten Daten gelten als schulfrei. Alle Daten sind verbindlich und müssen eingehalten werden. Der Ferienplan wird jährlich in der Budget- und der Rechnungsbotschaft publiziert. In der Volksschulgemeinde Bischofszell werden die Schulferien auf das Schuljahr 2018/19 umgestellt. Bis dahin gelten drei Wochen Herbstferien, danach werden die Pfingstferien eingeführt.

6 Schulstandort Gottshaus Telefonnummern und Adressen der Schule Gottshaus Schulhaus Hoferberg Hoferberg 4 Kindergarten Hoferberg, Logopädie, Gruppenräume Hoferberg 2 Telefonzeiten Während den Unterrichtszeiten wird das Telefon nicht abgenommen. Bitte halten Sie sich an folgende Telefonzeiten: Uhr, Uhr und nachmittags ab Uhr Hauswartung Dominik Achermann, Wilen-Gottshaus Schulleitung Brigitte Fäh Büro brigitte.faeh@schule-bischofszell.ch Lehrpersonen Mavis Punginelli, Abtwil Kindergarten Anita Bianchini, Niederhelfenschwil Kindergarten Evelyn Schefer, Weinfelden Klasse Johanna Svec, Amriswil Klasse Katharina Schär, Oberaach Klasse Manuela Buchmeier, Dozwil Klasse Edith Schüssleder, Lömmenschwil Fachlehrerin US und MS Kathrin Looser, Bischofszell SHP Marion Keller, Bischofszell Textiles Werken Roswitha Rechsteiner, Bischofszell Blockflötenunterricht Hausaufgabenraum Zivildienstleistender Logopädie Esther Lörner, Bischofszell Logopädie Psychomotorik Sonja Risle, Sitterdorf Psychomotorik Schulische Sozialarbeit Miriam Steinbichler Schulische Sozialarbeit miriam.steinbichler@schule-bischofszell.ch Schulbus Andreas Mock Koordination Schulbus Schularzt Dr. Scheiwiler-Noser, Bischofszell

7 Schulstandort Gottshaus Zusätzliche Informationen der Schule Gottshaus Blockzeiten An der Schule Gottshaus werden die Blockzeiten für den Kindergarten und die Klasse gemäss den kantonalen Vorgaben wie folgt umgesetzt: Jeden Tag von Uhr Pause von Uhr Unterrichtszeiten am Nachmittag: Jeweils von Uhr, resp Uhr Der einheitliche freie Nachmittag ist der Mittwochnachmittag. Zum Teil haben die Kinder ein bis zwei weitere freie Nachmittage, welche jedoch nicht einheitlich sein müssen. Partizipation, Schulhausrat Die Gestaltung des Lebensraumes Schule wird an der Schule Gottshaus von Erwachsenen und Kindern gleichermassen getragen. Gemeinschaftsbildung und Mitbestimmung haben eine hohe Bedeutung vom Kindergarten bis zur 6. Klasse. Seit dem Frühling 2010 besteht der Schulhausrat, welchem Kindervertretungen aus allen Klassen angehören. Stufenübergreifende Vertragsarbeit Im Rahmen der stufenübergreifenden Vertragsarbeit haben die Kinder die Gelegenheit, Lerngegenstände selber mitzubestimmen. Eigenverantwortliches Lernen, Erkennen von Stärken und Schwächen sowie aktive Mitarbeit in allen Bereichen sind Ziele des Unterrichtes, nebst den Zielen des Lehrplanes. Die stufenübergreifende Vertragsarbeit findet jeweils am Dienstagnachmittag statt. Alle Kinder vom Grossen Kindergarten bis zur 6. Klasse arbeiten an ihren Aufgaben und Projekten und werden in stufenübergreifenden Gruppen von den Lehrpersonen begleitet.

8 Schulstandort Gottshaus Schulbus-Fahrplan Schuljahr 2016/2017 Vormittag Hinfahrten (Montag-Freitag) Vormittag Rückfahrten (Montag-Freitag) Kurs 805 Tour 1 Tour 2 Eberswil Rothen Hoferberg Hoferberg Wilen Ergeten Birnstil/Frohburg Trön Hoferberg Landhaus Wilen Landhaus Trön Eberswil Rothen Hoferberg Ergeten Nachmittag Hinfahrten (Montag, Dienstag*, Donnerstag*, Freitag) Tour 3 Eberswil Rothen Wilen Ergeten Birnstil/Frohburg* Landhaus Hoferberg Pelagiberg Kurs 814 Trön Hoferberg Nachmittag Rückfahrten (Montag, Dienstag*, Donnerstag*, Freitag) Tour 4 Kurs 818 Tour 5 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag Montag, Dienstag, Donnerstag Hoferberg Hoferberg Hoferberg Hoferberg Birnstil/Frohburg* Wilen Trön Wilen Trön Eberswil Landhaus Eberswil Landhaus Rothen Rothen Telefonnummer Herr Mock: Schulbusregeln: Kindergarten- und Erstklasskinder dürfen den Schulbus benutzen. Die Kinder aus Lauften und der Mollishausstrasse kommen grundsätzlich zu Fuss in die Schule. Schülerinnen und Schüler ab der 2. Klasse aus den Gegenden Wilen, Horb, Schoosswiesen, Frohburg, Birnstil, Mollishaus, Wolfhag und Trön (inkl. Sonnhaldenstrasse) kommen zu Fuss oder mit dem Fahrrad zur Schule. Kinder, welche in den Gebieten Lemisau, Hasum, Osterwald, Thürlewang, Ergeten, Eberswil wohnen, können weiterhin mit dem Bus kommen. Selbstverständlich können bei einem Unfall oder bei Krankheit alle Kinder den Bus benutzen! Alle Kinder, welchen den Schulbus benutzen, haben ihren Schulausweis mit dem Vermerk "Bus" bei sich. Auf fahrplanmässigen Kursfahrten, welche nicht im Zusammenhang mit dem eigenen Schulweg stehen, bezahlen die Kinder den normalen Tarif. Die Eltern sind dafür besorgt, dass ihr Kind rechtzeitig am Halteort bereit steht. Die Busse verkehren pünktlich und können nicht länger als vorgesehen warten. Während der Fahrt ist der Chauffeur für den korrekten Transport verantwortlich. Die Kinder folgen den Anweisungen des Chauffeurs und halten sich an die Regeln, welche im Bus gelten. Die Busse verfügen über keine Sicherheitsgurten. Der Busbetrieb hat dafür die entsprechende Bewilligung.

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