personal Name: Vorname: Strasse: Wohnort: Telefon: Mobil: Geburtsdatum: Schule: Klasse: 1. ICE-Nummer* Name: 2.
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- Clara Gundi Kästner
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1 name
2 personal Name: Vorname: Strasse: Wohnort: Telefon: Mobil: Geburtsdatum: Schule: Klasse: 1. ICE-Nummer* Name: 2. ICE-Nummer* Name: *In Case of Emergency (Wer soll im Notfall informiert werden?)
3 MontaG DiEnstaG Quiz 1 Mittwoch Inhaltsverzeichnis Stundenplan Unsere Schule stellt sich vor Wissenswertes von A Z Adressen und Termine Hausordnung Positives Feedback Verstösse/Verhalten Mitteilungen/Absenzen Prüfungstipps Notentabellen Anleitung Quiz-Wettbewerb Quiz-Wettbewerb «my free-site» Erste Hilfe Beratungsstellen/Links Chaos im Kleiderschrank Unter Druck Wer macht mit? Jugendschutz Irregular Verbs Jahresplaner 2015/16 Wettbewerb Teilnahmekarte / /32/54/ 64/86/96/ 118/128/136 2/14/44/ 76/108/
4 Stundenplan Zeit/Lektion MontaG DiEnstaG
5 Mittwoch DonnErstaG FReitaG
6 SekunDarscHule SanDBanklI DonnErstaG Unsere Schule stellt sich vor > Im Schuljahr 15/16 werden ca. 170 Schülerinnen und Schüler bei 9 Klassen- und 8 Fachlehrpersonen den Unterricht in 16 Pflicht- und mehreren Wahlfächern besuchen. > Neben den 9 Klassenzimmern stehen folgende Spezialräume zur Verfügung: Schulküche, Werkraum Textil, Werkraum Holz, Werkraum Metall, Förderzentrum, Labor, Bibliothek, Informatikraum, Zeichnungszimmer, Naturkundezimmer, Schüleraufenthaltsraum mit Küche und Lernraum. > Seit Sommer 2012 gibt es an der Sekundarschule Sandbänkli zusätzlich ein Förderzentrum, in welchem die Schülerinnen und Schüler nach ihren Bedürfnissen individuell unterrichtet werden können. > Der Schulsozialarbeiter ist seit vier Jahren für unsere Schülerinnen und Schüler da. Er hat immer ein offenes Ohr für jegliche Anliegen und Sorgen der Kinder. > 2005 wurde im Sandbänkli die Schulleitung eingeführt. Sie ist für die operative Führung zuständig. Für die strategische Führung sind zehn Behördenmitglieder und der Präsident, Felix Züst, zuständig. > Um ein vernünftiges Mass an Schüler-Mitbestimmung zu ermöglichen, wurde vor mehreren Jahren der Schülerrat gegründet. > Neben dem musischen Bereich sind uns auch die körperliche Fitness und die Gesundheit sehr wichtig: Neben mehreren Sporttagen werden nicht weniger als fünf Sport-Wahlblocks jeweils über Mittag angeboten. Im Rahmen des Projektes «Bewegte Schule» gibt es während des Unterrichtes immer wieder Bewegungspausen. > An Schulreisen, Wandertagen, Schneetagen, in Sommerlagern und im Wintersportlager werden unter anderem das soziale Bewusstsein und die Gemeinschaft zusätzlich gepflegt. > An verschiedenen Projekttagen und in Projektwochen werden aktuelle Anliegen genauer unter die Lupe genommen. Neben den regelmässigen Projektwochen in der 7. bis 9. Klasse gehören auch Berufswahl, Suchtprävention, Begegnung verschiedener Kulturen, respektvoller Umgang oder Gewalt zu den wichtigsten Themen an unserer Schule. > Der Hauswart Rolf Jampen sorgt dafür, dass der Unterricht jederzeit in einer sauberen Umgebung stattfinden kann. 2
7 WIssenswerTes zum ScHulBeTrIeB von a Z Absenzen Absenzgesuche müssen frühzeitig, spätestens jedoch 14 Tage vor der Schulabsenz eingereicht werden. Absenzen bis zu einem halben Tag können von den Klassenlehrpersonen bewilligt werden. Arztbesuche und ähnliche Termine werden wenn immer möglich in die unterrichtsfreie Zeit gelegt. Gesuche ab einem Tag sind an die jeweilige Schulleitung einzureichen. Die Klassenlehrpersonen haben entsprechende Formulare. Es werden keine ferienbedingten Gesuche für Absenzen und Verlängerungen von Ferien oder Feiertagsbrücken bewilligt. Im Kanton Thurgau sind bis auf Weiteres keine Jokertage zulässig. Krankheitsbedingte Absenzen bitte vor Unterrichtsbeginn im Schulhaus, respektive bei den Lehrpersonen melden. Unentschuldigte Absenzen werden geahndet. Die Schulbehörde kann eine Strafanzeige beim Bezirksamt einreichen. Sie kann eine Busse nach sich ziehen. Absenzen werden im Zeugnis aufgeführt. Lernraum: In beiden Sekundarschulzentren steht ein Lernraum unentgeltlich zur Verfügung, der jeweils am Mittwochnachmittag von bis Uhr geöffnet ist und von zwei Lehrpersonen betreut wird. Angebote Hausaufgaben: Für Schülerinnen und Schüler, welche ihre Hausaufgaben nicht zu Hause in einem ruhigen Rahmen erledigen können, besteht das Angebot der Hausaufgabenhilfe. Die Kosten werden teilweise den Erziehungsberechtigten belastet. Bei Bedarf die Klassenlehrperson oder die Schulleitung kontaktieren. Besondere Lernbedürfnisse In allen Stufen unterstützen Schulische Heilpädagogen und Schulische Heilpädagoginnen die Lehrpersonen bei der Förderung von Jugendlichen mit besonderen Lernbedürfnissen. Im Rahmen der Heilpädagogik ist eine speziell ausgebildete Heilpädagogin für den Bereich Begabungsförderung zuständig. Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen und berät Lehrpersonen sowie Eltern. Ausserdem werden Jugendliche, welche Deutsch als Zweitsprache erlernen oder logopädische respektive psychomotorische Schwierigkeiten aufweisen, innerhalb der Volksschulgemeinde durch entsprechende Fachpersonen gefördert. Weitere Informationen diesbezüglich erteilt Klassenlehrperson oder die Schulleitung. 3
8 Beratung Zur Beratung stehen folgende Stellen zur Verfügung: > Schulische Sozialarbeit, Volksschulgemeinde Bischofszell > KJPD (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst), Weinfelden > SPB (Schulpsychologie und -beratung), Amriswil > Suchtfachstelle «Perspektive», Weinfelden Die entsprechenden Adressen und Telefonnummern sind auf der Seite 7 unter Adressen und Termine zu finden. Adressen weiterer Fachstellen sind bei den Schulleitungen erhältlich. Die Lehrpersonen besuchen mit ihren Klassen die Schul- respektive Gemeindebibliothek, wo die Kinder mehrere Bücher ausleihen können. Nicht zurückgebrachte oder defekte Bücher werden in Rechnung gestellt. Bibliothek Elternabend Die Teilnahme an Elternabenden der Klasse oder der ganzen Schule ist verpflichtend. Bei Verhinderung melden sich die Eltern und Erziehungsberechtigten bei der Klassenlehrperson ab. Elternanlässe können als obligatorisch erklärt werden. Gemäss dem Gesetz über die Volksschule halten Eltern und Erziehungsberechtigte die Jugendlichen zum Schulbesuch, zu respektvollem Verhalten und zur Befolgung angeordneter Massnahmen an. Schülerinnen und Schüler sollen ausgeruht, verpflegt und pünktlich in der Schule erscheinen. Elternpflichten Fotos im Schulalltag In der Schule gibt es immer wieder Anlässe, über die berichtet wird. Oft geschieht dies auch mit Bildern. Wünschen die Erziehungsberechtigte keine Veröffentlichung von Bildmaterial der Schülerin oder des Schülers, ist dies der betreffenden Schulleitung bitte schriftlich mitzuteilen. Private elektronische Unterhaltungsgeräte von Schülerinnen und Schülern insbesondere Handys sind auf dem ganzen Schulareal weder sicht- noch hörbar. Handyverbot Lager, Schulreisen, Exkursionen Ausflüge und Lager dienen der Gemeinschaft und ergänzen das fachliche Lernen. Die Teilnahme ist für Schülerinnen und Schüler obligatorisch. In der Regel wird pro Schuljahr ein Lager oder eine Schulreise durchgeführt. Als Grundlage dient das Reglement der Volksschulgemeinde. Für Lager und mehrtägige Schulreisen werden Elternbeiträge erhoben. Momentan beträgt der Elternanteil Fr für ein Sommerlager und Fr für ein Winterlager. 4
9 Mitbringen Etui mit: Fülli, Bleistift, Gummi, Farbstifte, Massstab, Geodreieck und Zirkel. Geometriematerial kann auch in der Schule gekauft werden. Zudem müssen Hausschuhe mitgebracht werden. Die Volksschulgemeinde gewährt keine Beiträge an den individuellen Musikunterricht, da der Kanton die Subventionierung der Jugendmusikschulen übernommen hat. Musikschule Pausenkiosk In der grossen Morgenpause (09.55 bis Uhr) werden am Pausenkiosk Brötchen und allenfalls einfache Getränke verkauft. Dabei wird auch auf gesunde Ernährung geachtet. Bei der Stundenplanung werden die Religionsstunden der katholischen und reformierten Landeskirchen berücksichtigt. Religionsunterricht Schnupperlehren Für Schnuppertage, welche innerhalb der ordentlichen Schulwochen, aber nicht in den von der Schule festgelegten Wochen besucht werden, muss ein schriftliches Gesuch an die Klassenlehrperson gestellt werden. Dies spätestens 7 Tage vor Antritt der Schnupperlehre. Für solche Schnuppertage stehen ab dem 2. Semester der 2. Sekundarschule 10 Tage zur Verfügung. In der 2. Sekundarschule finden schulärztliche Untersuchungen statt, welche durch die Volksschulgemeinde organisiert und finanziert werden. Schulärztlicher Untersuch Schülerausweise Die Sekundarschülerinnen und -schüler können beim Eintritt in die Sekundarstufe bei der Klassenlehrperson einen Schülerausweis beziehen (Passfoto obligatorisch). Ausgebildete Fachpersonen bieten Beratungen und Kriseninterventionen an, führen Projekte mit Gruppen und in Klassen durch, beteiligen sich an sozialen und pädagogischen Fragen der Schulentwicklung, bieten Eltern und Erziehungsberechtigten eine Kontaktmöglichkeit zu Erziehungsfragen an und vernetzen die Schule mit anderen sozialen Dienstleistungsangeboten. Schulische Sozialarbeit SSA Schulordnung Die Schülerinnen und Schüler haben sich an die Schulhausordnung und an getroffenen Vereinbarungen zu halten. 5
10 Schulweg Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten. Die Versicherung bei Fahrten mit dem Privatfahrzeug ist Sache des Lenkers. Es gilt das Reglement über die Schulzahnpflege, welches allen neu eintretenden Schülerinnen und Schülern abgegeben wird und auf dem Internet unter abrufbar ist. Die jährlich notwendige Kontrolluntersuchung wird mit einem Gutschein von Franken 40. von der Volksschulgemeinde Bischofszell finanziell unterstützt. Der Gutschein wird bei der Abrechnung mit dem Zahnarzt verrechnet. Der Betrag deckt die Untersuchungskosten der Bischofszeller Schulzahnärzte. Bei der Wahl eines anderen Zahnarztes müssen allfällige Mehrkosten von den Eltern und Erziehungsberechtigten getragen werden. Ihnen werden der Gutschein und die nötigen Informationen vor Beginn des Schuljahres zugestellt. Schulzahnarzt Unterrichtsausfall Bei Krankheit oder Unfall einer Lehrperson wird eine Stellvertretung die Betreuung der Klasse übernehmen. Da die Unterrichtszeit somit nicht ändert, werden die Schülerinnen und Schüler direkt durch die Betreuungsperson bei Unterrichtsbeginn informiert. Schulinterne Weiterbildungen oder Hospitationen der Lehrpersonen werden frühzeitig bekannt gegeben. Der Unterricht fällt bei solchen Anlässen aus. Unterrichtsbesuche während des Schuljahres sind jederzeit möglich und erwünscht. Eine vorgängige Rücksprache mit der Lehrperson wird geschätzt. Wird mit dem Lehrer oder der Lehrerin ein längeres Gespräch gewünscht, bitte im Voraus einen Termin vereinbaren. Unterrichtsbesuche Versicherung Die Versicherung der Kinder ist Sache der Eltern und Erziehungsberechtigten. Zeugnisse werden grundsätzlich auf Ende des Semesters ausgestellt. Jährlich findet das ordentliche Standortgespräch mit der Schülerin oder dem Schüler, mit den Eltern beziehungsweise mit Erziehungberechtigten und der Lehrperson statt. Im Standortgespräch werden Informationen zu schulischer Leistung, Arbeits- und Sozialverhalten ausgetauscht. Zeugnis und Standortgespräch Weitere Informationen unter: oder 6
11 adressen und TermIne Schulpräsidium Felix Züst Sandbänkli Bischofszell felix.zuest@schule-bischofszell.ch Schulverwaltung Sandbänkli Bischofszell info@schule-bischofszell.ch Elmar Juchli elmar.juchli@schule-bischofszell.ch Maja Egger maja.egger@schule-bischofszell.ch Roswitha Keller roswitha.keller@schule-bischofszell.ch Schulaufsicht Marie-Theres Dahinden Romanshorn Schulische Sozialarbeit SSA Peter Frei, Schulanlage Nord Bischofszell peter.frei@schule-bischofszell.ch Jugendmusikschule Verena Weber Bischofszell JMSB Postfach 266l 9220 Bischofszel (Mo + Di, Uhr) Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst KJPD Schützenstr Weinfelden Schulpsychologie und Beratung SPB Kirchstrasse Amriswil Suchtfachstelle «Perspektive» Schützenstr Weinfelden Ferienplan Schulbeginn: 10. August 2015 Schuljahr 2015/2016 Herbstferien: 26. September bis 18. Oktober 2015 Weihnachtsferien: 24. Dezember 2015 bis 03. Januar 2016 Sportferien: 30. Januar bis 07. Februar 2016 Frühlingsferien: 25. März (Karfreitag) bis 10. April 2016 Auffahrtsbrücke: 05. Mai bis 08. Mai 2016 Schulschluss: 08. Juli (letzter Schultag) 2016 Schuljahr 2016/17 Schulbeginn 15. August 2016 Herbstferien 01. Oktober bis 23. Oktober 2016 Weihnachtsferien 24. Dezember 2016 bis 02. Januar 2017 Sportferien 28. Januar bis 05. Februar 2017 Frühlingsferien 01. April bis 17. April (Ostermontag) 2017 Auffahrtsbrücke 25. Mai bis 28. Mai 2017 Schulschluss 07. Juli (letzter Schultag) 2017 Die jeweils aufgeführten Daten gelten als schulfrei. Alle Daten sind verbindlich und müssen eingehalten werden. Der Ferienplan wird jährlich in der Botschaft publiziert. 7
12 adressen SaNDBaNKLI Alle Mitarbeitenden der Volksschulgemeinde sind unter der Mailadresse erreichbar. Schulhaus Sekundarschule Sandbänkli Sandbänkli Bischofszell (F) Schulleitung Ribler Jörg Sandbänkli Bischofszell Lehrerteam Alder Löwe Karin Türkeistrasse Bischofszell Bissig Jean-Claude Tannenstrasse Bischofszell Brosig Katharina Rotfarbstrasse Hauptwil Büeler Doris Bitziring Bischofszell Bütler Dominik Büchelstrasse St. Gallen Fragola Valeria Riet Zihlschlacht Havenstein Jens Türkeistrasse Bischofszell Heeb Marius Lindenstrasse Bischofszell Löwe Patrick Türkeistrasse Bischofszell Pfeifer Wolfgang Lagerstrasse St. Gallen Rehse Birte Sandbreiteweg Amriswil Ribler Jörg Hint. Beckenstein Häggenschwil Rusch Dora Weierwis Hauptwil Steininger Daniel Kutschenweg Amriswil Strässle Fabian Büntwisenstrasse Waldkirch Stuker Roland Hofeggstrasse 35b 9200 Gossau Veraguth (SHP) Marie-Theres Fliederstrasse Bischofszell Wick Christoph Waldgutstrasse St. Gallen Hauswart Jampen Rolf Sandbänkli Bischofszell SSA Sek Frei Peter Freihirten 9213 Hauptwil Schulärzte Biegert Anette Obere Bisrütistrasse Bischofszell Eggenberger Markus Poststrasse Bischofszell
13 HaUSOrDNUNG SaNDBaNKLI Die Hausordnung und die Sanktionen bei Verstössen sind Sache der Schule. Die Hausordnung gilt während der Unterrichtszeit auf dem ganzen Schulareal sowie bei allen Schulaktivitäten wie Schulreisen, Exkursionen, Klassenlager, Sportveranstaltungen, Schnupperlehren. Einzelne Regeln können für Veranstaltungen ausserhalb der Unterrichtszeit von der Schulleitung oder einer Lehrperson aufgehoben werden. Respekt Ich begegne allen Personen auf dem Schulareal mit Respekt und befolge Anweisungen von Lehrpersonen und Hauswartpersonal. Ich verhalte mich gegenüber Besuchern unserer Schulen freundlich. Bei Bedarf biete ich ihnen Hilfe an. Ich besuche alle Lektionen meines Stundenplans, also Pflichtlektionen, Wahlfach- und Wahlpflichtlektionen und besondere Anlässe. Im Verhinderungsfalle lasse ich mich telefonisch durch meine Eltern oder Erziehungsberechtigte bis spätestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn abmelden. Unbegründetes oder unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht kann im Zeugnis eingetragen werden. Absenzen Eigentumsverletzungen Ich beschädige Sachen und Gegenstände anderer nicht. Meine Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen für mutwillig verschuldete Schäden finanziell aufkommen. Die Schule haftet bei Sachbeschädigungen dieser Art nicht und übernimmt keinerlei Kosten. Begehe ich einen Diebstahl, muss ich mit einer Meldung an die Polizei rechnen. In den Gebäuden der Sekundarschule trage ich Hausschuhe. Strassenschuhe deponiere ich in der Garderobe beim Schulzimmereingang. Hausschuhe Ordnung im Schulhaus Ich achte im Schulhaus auf Ordnung und Sauberkeit. Dabei esse und trinke ich nur ausserhalb des Schulgebäudes. (Ausnahme: Aufenthaltsraum und Schulküche). Abfälle entsorge ich am richtigen Ort. Ich weiss, wo und wie ich Kleider, Mappen und Sporttaschen deponiere und behandle. Ich wende keine Gewalt an. Gewalt verbaler und nonverbaler Art insbesondere sexuelle Belästigung, rassistische und andere grobe Beschimpfungen werden in jedem Fall geahndet. Gewalt Gewalt im Internet Wir pflegen einen sinnvollen Umgang mit dem Internet. Es ist untersagt, Internetseiten mit pornografischen, sexistischen, Menschen erniedrigenden, Gewalt darstellenden bzw. verherrlichenden, zu Gewalt aufrufenden, rechtsradikalen, menschenfeindlichen, rassendiskriminierenden und ähnlichen Inhalten aufzusuchen und zu verwenden. weiter auf Seite 10 > 9
14 HaUSOrDNUNG SaNDBaNKLI Elektronische Geräte, Handygebrauch Ich schalte elektronische Geräte beim Eintreffen auf das Schulareal aus. Von Montag bis Freitag zwischen und Uhr sind sie weder hör- noch sichtbar. Im Ausnahmefall erteilt mir eine Lehrperson die Erlaubnis zur Benutzung des Handys für eine bestimmte Zeit an einem bestimmten Ort. Wenn ich mich nicht an diese Regel halte, zieht die Lehrperson das Gerät für die Dauer bis zu fünf Tagen ein. Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass ich eine strafrechtliche Handlung mit meinem Handy aufgezeichnet habe, wird dieses von den Lehrpersonen unter Benachrichtigung meiner Eltern oder Erziehungsberechtigte eingezogen und zur Beweissicherung der Polizei übergeben. Ich besitze und konsumiere keinerlei Drogen. Verletze ich diese Regel, werden meine Eltern oder Erziehungsberechtigte informiert. Ich weiss, dass dann weitere Schritte (Drogenberatung, Einschalten der Polizei) von der Schulleitung eingeleitet werden. Illegale Drogen Rauchen und Alkohol Ich darf auf dem Schulareal weder rauchen noch Alkohol konsumieren. Ich nehme keine Waffen in die Schule. Sie sind auf dem Schulareal verboten und werden eingezogen. Waffen Pausen und Zwischenstunden Ich verhalte mich während den Pausen und den Zwischenstunden ebenfalls gemäss Hausordnung. Das Pausenareal verlasse ich während der Schulzeit und den Pausen nicht, höchstens mit der speziellen Erlaubnis einer Lehrperson. Während den Pausen begebe ich mich auch bei schlechtem Wetter ins Freie. Ich werfe keine Schneebälle gegen das Gebäude. Auf dem Schulweg nehme ich auf andere Verkehrsbenützer Rücksicht. Als Velo- und Mofafahrer halte ich mich im eigenen Interesse an die Verkehrsregeln. Wenn ich beim Schulhaus eintreffe, stelle ich mein Gefährt in den Veloständer. Auf dem Pausenplatz besteht ein Fahrverbot. Verkehrsordnung und Verkehrssicherheit Umfeld Ich nehme auf Anwohner der umliegenden Liegenschaften Rücksicht. Fremde und private Areale betrete ich nicht. Ich vermeide unnötigen Lärm. Grundsätzliche Anstandsregeln helfen, ein angenehmes Miteinander zu gewährleisten. Die Lehrpersonen können individuelle Regeln im Schulzimmer erlassen. Lehrpersonen und Hauswartspersonal achten auf das Einhalten der Anstandsregeln. Grundsätzliche Anstandsregeln 10
15 PosITIves FeeDBack 1 Vis. Lehrperson 2 3 Schulleiter Vis. Lehrperson Schulleiter Vis. Lehrperson Schulleiter Vis. Lehrperson Schulleiter Vis. Lehrperson Schulleiter 11
16 VersTosse/ VerHalTen 1. Semester Visum LP Nr. 5 Arbeitseinsatz 1. Semester Visum LP Nr Arbeitseinsatz 1. Semester Visum LP Nr Arbeitseinsatz 1. Semester Visum LP Nr Arbeitseinsatz HV = Hausaufgaben vergessen MV = Material vergessen SU = Stört den Unterreicht ZS = zu spät 12
17 VersTosse/ VerHalTen 2. Semester Visum LP Nr. 5 Arbeitseinsatz 2. Semester Visum LP Nr Arbeitseinsatz 2. Semester Visum LP Nr Arbeitseinsatz 2. Semester Visum LP Nr Arbeitseinsatz HV = Hausaufgaben vergessen MV = Material vergessen SU = Stört den Unterreicht ZS = zu spät 13
18 MITTeIlunGen Mitteilungen, Informationen 14
19 absenzen Die Erziehungsberechtigten haben die Schülerin oder den Schüler vor Unterrichtsbeginn abzumelden. Abmeldungen durch die Jugendlichen werden nicht akzeptiert. Jede Absenz wird im Zeugnis vermerkt. Absenz Anzahl* Grund Visum Lehrp. *Anzahl TG = Tage, HT = Halbtage oder L = Lektionen 15
Informationsbroschüre der Volksschulgemeinde Bischofszell. Sekundarschule Sandbänkli. ABC für Eltern, Schülerinnen und Schüler Schuljahr 2016/17
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