25. Jahrgang Mittwoch, den 2. März 2016 Nummer 1

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1 AMTSBLATT der Stadt Mühlhausen/Thüringen 25. Jahrgang Mittwoch, den 2. März 2016 Nummer 1 Glasfasernetz für schnelles Internet im gesamten Stadtgebiet Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, schnelles Internet bedeutet für unsere Gesellschaft längst einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Eine gute Datenanbindung ist deshalb maßgeblich für die weitere Stadtentwicklung und ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft. Mühlhausen verfügt nun über ein flächendeckendes Glasfasernetz und schnelles Internet in Breitbandqualität. Auf diesen Standortvorteil kann unsere Stadt stolz sein. Philipp Hahnstein von den Stadtwerken Mühlhausen bei Anschlussarbeiten an einem der neuen Kabelverzweigerkästen. In einem rein kommunalen Projekt haben unsere Stadtwerke gemeinsam mit der Thüringer Energie AG und der Thüringer Netkom das Breitbandnetz in der Stadt großflächig erweitert. Mehr als 40 Kilometer Glasfaserkabel wurden verlegt. Genutzt wird zudem die bereits bestehende Infrastruktur der Thüringer Netkom - dafür sind zusätzlich 105 neue Kabelverzweigerkästen und ein Hauptverteiler erschlossen worden. Und das in nur acht Monaten Bauzeit! Insgesamt erhalten so rund Haushalte und Gewerbetreibende Zugang zu glasfaserschnellen DSL-Bandbreiten von 25 bis 100 Megabit pro Sekunde. Damit besitzt Mühlhausen im Norden Thüringens die höchste flächendeckende Breitbandverfügbarkeit, einschließlich der Industrie- und Gewerbegebiete. Mit diesem wichtigen Standortvorteil hat unsere Stadt eine weitere Voraussetzung für künftige Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit geschaffen. Das gilt gleichsam für Unternehmen, wie auch für Berufstätige oder Privatnutzer. Unter dem Schlagwort Wirtschaft 4.0 nimmt eine grundlegende Weiterentwicklung unserer Ökonomie Fahrt auf, die Experten sogar als vierte industrielle Revolution bewerten: Nach Mechanisierung, Elektrifizierung und Automatisierung stellt nunmehr die Digitalisierung unsere Wirtschaft und das Leben insgesamt vor erhebliche Veränderungen. Um von dieser Entwicklung profitieren zu können, ist eine gute Internetanbindung entscheidend. Und genau damit kann Mühlhausen nun punkten. Herzliche Grüße Ihr Dr. Johannes Bruns Oberbürgermeister Netkom-Geschäftsführer Karsten Kluge, Oberbürgermeister Dr. Johannes Bruns, Stadtwerke-Geschäftsführerin Regine Gierse, TEAG-Vorstand Stefan Reindl und Stadtwerke-Geschäftsführer Joachim Scheurich (v.l.) beim symbolischen Start des Glasfasernetzes am Mit einem speziellen Bauverfahren wurden die Glasfaserkabel unterirdisch verlegt, ohne dabei Straßen und Plätze aufzureißen.

2 Seite - 2-1/2016 Amtlicher Teil 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Mühlhausen/Thüringen (Hundesteuersatzung) Auf der Grundlage der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Dezember 2015 (GVBl. S.183) sowie der 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.März 2014 (GVBl. S. 82) hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am die folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Steuer beträgt: 1. für den ersten Hund 75,00 2. für den zweiten Hund 150,00 3. für jeden weiteren Hund 200,00 4. für den ersten gefährlichen Hund 500,00 5. für jeden weiteren Hund 825,00 Neben einem gefährlichen Hund wird für andere Hunde die Hundesteuer nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 erhoben. Neben mehreren gefährlichen Hunden wird für andere Hunde die Hundesteuer nach Absatz 1 Nr. 3 erhoben. Artikel 2 Diese Satzung tritt zum in Kraft. Mühlhausen, den Oberbürgermeister - Siegel - Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtbehörde am angezeigt und mit Schreiben vom zur vorzeitigen Bekanntmachung zugelassen. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Stadt Mühlhausen/Thüringen Auf der Grundlage der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Dezember 2015 (GVBl. S. 183), der 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekannt-machung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) in Verbindung mit den 1 und 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am 11. Februar 2016 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) Artikel 2 Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Mühlhausen/Thüringen, den v.h. Oberbürgermeister - Siegel - Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am angezeigt und mit Schreiben vom zur vorzeitigen Bekanntmachung zugelassen. 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Mühlhausen/ Thüringen - Spielgerätesteuersatzung - Auf der Grundlage des 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Dezember 2015 (GVBl. S.183) sowie der 1 und 2 des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.März 2014 (GVBl. S. 82) hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am die folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Steuer beträgt je Gerät und angefangenen Monat: 1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen für Geräte mit Gewinnmöglichkeit 20 v.h. des Einspielergebnisses Geräte ohne Gewinnmöglichkeit 45,00 2. in Gastwirtschaften und sonstigen Orten für Geräte mit Gewinnmöglichkeit 20 v.h. des Einspielergebnisses Geräte ohne Gewinnmöglichkeit 25,00 3. für zu Spielzwecken aufgestellte Computer in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen sowie in Gastwirtschaften und sonstigen Orten 10,00 Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01. April 2016 in Kraft. Mühlhausen, den Oberbürgermeister - Siegel - Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am angezeigt und mit Schreiben vom zur vorzeitigen Bekanntmachung zugelassen. 1 Steuerhebesätze 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 350 v.h.

3 Seite - 3-1/ Satzung zur Änderung der Kostensatzung des Stadtarchivs Mühlhausen/Thüringen Aufgrund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - ThürKO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Dezember 2015 (GVBl. S. 183) sowie der 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes - ThürKAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 11. Februar 2016 die folgende Änderungssatzung beschlossen Artikel Entstehen und Fälligkeit der Gebühren und Auslagen, Vorschüsse - wird wie folgt geändert: Absatz 3 erhält folgende Fassung: (3) Die Stadtverwaltung Mühlhausen kann bei Leistungen nach dieser Satzung, die Zahlung eines Kostenvorschusses und/oder die Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Verwaltungskosten verlangen. Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der angeforderten Verwaltungskosten zurückbehalten werden Kostenverzeichnis - wird wie folgt geändert: a) Ziffer 6.1. erhält folgende Fassung: 6.1. öffentliche Führungen werktags 5,00 ermäßigt b) Ziffer 6.2. erhält folgende Fassung: 6.2. Führung angemeldeter Gruppen 30,00 3,00 EURO zzgl. pro Person 3,00 ermäßigt 2,00 EURO Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Mühlhausen, den Oberbürgermeister - Siegel - Die Satzung wurde mit Schreiben vom der Rechtsaufsichtbehörde angezeigt und mit Empfangsbestätigung der Kommunalaufsicht vom zur vorzeitigen Veröffentlichung freigegeben. Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Mühlhausen Wie schon auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen/Thür. amtlich bekanntgemacht, nachfolgend die Beschlüsse des Stadtrates. In der Stadtratssitzung am wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst: Beschluss Drucksache-Nr.: 256/2016 Satzungsbeschluss über die Festsetzung der Hebesätze Namentliche Abstimmung: Ja-Stimmen: Dirk Anhalt, Dr. Johannes Bruns, Peter Bühner, Christine Eisenhut, Knut Ewers, Lilia Hof, Micha Hofmann, Anke Jagemann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Kathrin Köthe, Norbert Mros, Dr. Edith Schmidt, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Christine Soyck, Juliana Thormann Nein-Stimmen: Hans-Jörg Adamaschek, Volker Bade, Sebastian Fiebrich, Ines Goldmann, Elke Holzapfel, Sascha Koch, Tobias Kühler, Roland Reichenbach, Bernd Röttig, Dr. Uwe Michael Schuchard, Uwe Seeber, Dr. Stefan Sippel, Dr. Jörg Walter, Alexander Wettig, Christian Wilke Enthaltungen: Sabine Grabow Beschluss Drucksache-Nr.: 257/ Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mühlhausen/ Thüringen über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Mühlhausen/Thüringen - Spielgerätesteuersatzung Beschluss Drucksache-Nr.: 258/ Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Mühlhausen/Thüringen (Hundesteuersatzung) Namentliche Abstimmung: Ja-Stimmen: Dirk Anhalt, Dr. Johannes Bruns, Peter Bühner, Christine Eisenhut, Knut Ewers, Sabine Grabow, Lilia Hof, Micha Hofmann, Anke Jagemann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Kathrin Köthe, Tobias Kühler, Norbert Mros, Dr. Edith Schmidt, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Christine Soyck, Juliana Thormann Nein-Stimmen: Hans-Jörg Adamaschek, Volker Bade, Sebastian Fiebrich, Elke Holzapfel, Sascha Koch, Roland Reichenbach, Bernd Röttig, Dr. Uwe Michael Schuchard, Uwe Seeber, Dr. Stefan Sippel, Dr. Jörg Walter, Alexander Wettig, Christian Wilke Enthaltungen: Ines Goldmann Beschluss Drucksache-Nr.: 259/ Satzung zur Änderung der Kostensatzung des Stadtarchivs Beschluss Drucksache-Nr.: 262/2016 Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a Wendewehr, westlich der Industriestraße Die zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a Wendewehr, westlich der Industriestraße vorgebrachten Stellungnahmen werden entsprechend der in der Anlage vorliegenden Fassung abgewogen und entschieden. [Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.] Beschluss Drucksache-Nr. 265/2015 Aufhebung Stadtratsbeschluss Nr.: 674/2013 Ganzjähriges Brennverbot für Pflanzenabfälle, sowie Baum- und Strauchschnitt 1. Die Beschlussvorlage Nr.: 674/2013 wird aufgehoben. 2. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister gegenüber dem Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut Hainich Kreis (AWB UHK) seine Forderung geltend zu machen, der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes umgehend nachzukommen. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die tatsächlichen Kosten für die Entsorgung der Pflanzenabfälle, sowie des Baum- und Strauchschnitts aus dem Jahr 2015 beim Abfallwirtschaftsbetrieb geltend gemacht werden können. Über das Ergebnis ist der Stadtrat zu informieren. Beschluss Drucksache-Nr. 271/2016 Kulturstätte Schwanenteich, Aufhebung Hauptausschussbeschluss Drucksache Nr. 103/2015 Der Beschluss des Hauptausschusses Drucksache Nr. 103/2015 vom wird aufgehoben. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Verhandlungen mit der Firma Getränke Heinemann GmbH & Co.KG dahingehend aufzunehmen, dass zum die Verantwortung für die Betreibung und Bewirtschaftung des großen Saals auf die Stadt zurückübertragen wird und im Übrigen die mit der Vertragsergänzung vom vereinbarten Erweiterungen aufgehoben werden. Nachfolgend aufgeführter Beschluss erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Beschluss Drucksache-Nr. 266/2016 Prüfung und Erstellung eines Konzeptes zur Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen und bedeutsamen Gebäuden Namentliche Abstimmung: Ja-Stimmen: Volker Bade, Christine Eisenhut, Sebastian Fiebrich, Ines Goldmann, Elke Holzapfel, To-

4 Seite - 4-1/2016 bias Kühler, Roland Reichenbach, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Alexander Wettig Nein-Stimmen: Hans-Jörg Adamaschek, Dirk Anhalt, Peter Bühner, Knut Ewers, Sabine Grabow, Micha Hofmann, Anke Jagemann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Sascha Koch, Kathrin Köthe, Norbert Mros, Bernd Röttig, Dr. Edith Schmidt, Dr. Uwe Michael Schuchard, Uwe Seeber, Dr. Stefan Sippel, Juliana Thormann Enthaltungen: Dr. Johannes Bruns, Lilia Hof, Christine Soyck, Dr. Jörg Walter, Christian Wilke Oberbürgermeister Ausschreibung von Grundstücken zwecks Veräußerung - Baugrundstücke Ahlestraße A = 1188 qm Parzellierung WG "Ahlestraße" - Mühlhausen - Die Grundstücke sind jeweils mit einem freistehenden Einzelhaus mit einem Geschoss (u. U. ein 2. Vollgeschoss im Dachgeschoss möglich) bebaubar. Die zulässige Gebäudegrundfläche für das Hauptgebäude beträgt maximal 150 m 2. Als Dachform ist ein Sattel- oder Walmdach vorgegeben. Die Mindestdachneigung beträgt beim Satteldach 32 und beim Walmdach 35. Die Veräußerung der Grundstücke ist an eine Bauverpflichtung gebunden. Danach ist der jeweilige Erwerber verpflichtet, das jeweilige Baugrundstück innerhalb von drei Jahren mit einem Wohnhaus zu bebauen. Die Bauverpflichtung wird mit einem Wiederkaufsrecht für die Stadt grundbuchlich gesichert. Erwerbsanträge mit einem konkreten Gebot richten Sie bitte schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk Angebot zur Grundstücksausschreibung - Nicht öffnen! bis zum 13. Mai 2016 an die Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen, Fachbereich Gebäude- und Grundstücksverwaltung, Fachdienst Liegenschaften, Postfach 1243, Mühlhausen/Thüringen. Sämtliche mit der Vertragsbeurkundung verbundenen Kosten trägt der Käufer. Die Stadt Mühlhausen/Thüringen ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Interessenten zu verkaufen. Über den Verkauf des Grundstückes entscheidet der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung und der Vergabeentscheidung können nicht hergeleitet werden. Die Stadt Mühlhausen/Thüringen ist in ihrer Entscheidung über die Erteilung eines Zuschlages frei. Für weitere Auskünfte wenden sich Interessenten an den Fachdienstleiter Liegenschaften, Herrn Schadeberg, Telefon 03601/ gez. Sill Sill Bürgermeisterin Die Stadt Mühlhausen/Thüringen bietet auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgende Liegenschaften zum Verkauf an: Baugrundstücke Ahlestraße 35, 37, 39, 41 und 43 - Grundstücksbreite im Bereich des Baufensters entlang der Ahlestraße und Grundstücksgröße: Ahlestraße 35-41,9 m breit und 1188 m 2 groß, Ahlestraße 37-39,5 m breit und 1000 m 2 groß, Ahlestraße 39-39,6 m breit und 1000 m 2 groß, Ahlestraße 41-39,6 m breit und 1000 m 2 groß, Ahlestraße 43-41,5 m breit und 1000 m 2 groß; - Auf Grundlage der aktuellen Bodenrichtwertkarte ermittelte Verkehrswerte unter Berücksichtigung noch umzulegender Straßenausbaubeiträge, die vom Erwerber zu übernehmen sind: Ahlestraße 37 bis 43 jeweils EUR ,, Ahlestraße 35 EUR ,30 EUR (auf dem Grundstück Ahlestraße 35 verläuft randlich gelegen eine Trinkwasserleitung, für die ein Leitungsrecht besteht, für eine 261 m 2 große Teilfläche dieses Grundstücks wurde deshalb ein Wertabschlag vorgenommen). - Die Erschließungsmedien liegen in der Straße an. Alle in Zusammenhang mit der Erschließung ggf. noch anfallenden Baukostenzuschüsse hat der Erwerber zu übernehmen. A = 1000 qm A = 1000 qm A = 1000 qm A = 1000 qm Amtliche Bekanntmachung zum beitragspflichtigen Ausbau der Oberflächenentwässerung im OT Saalfeld Der Abwasserzweckverband Mühlhausen und Umland beabsichtigt im Zeitraum 2016 bis 2018 die Herstellung der Ortsentwässerung im OT Saalfeld. In diesem Zusammenhang wird auch die Oberflächenentwässerung (Straßenentwässerung) grundhaft erneuert, für welche die Stadt Mühlhausen als Straßenbaulastträger zuständig ist. Entsprechend dem Thüringer Kommunalabgabengesetz und der am vom Stadtrat beschlossenen und im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 05 am veröffentlichten Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Mühlhausen werden Ausbaubeiträge für die Kosten der Teileinrichtung Oberflächenentwässerung (Kostenspaltung gemäß 8 der Satzung) von Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erhoben. Es ist beabsichtigt, nach Beginn der Baumaßnahme Vorauszahlungen in Höhe von ca. 75 % der voraussichtlichen Beitragsschuld gemäß 9 der Satzung zu erheben. Nach Abschluss der Baumaßnahme und Feststellung des Gesamtaufwandes erfolgt die Veranlagung des Restbetrages. Die Planungsunterlagen können ab dem während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung montags Uhr dienstags und Uhr donnerstags und Uhr freitags Uhr im Fachdienst Straßenbau und -verwaltung (FD 8.1), Neue Straße 10, Zimmer 104, eingesehen werden. Vor Baubeginn werden die Betroffenen über die Durchführung und den Ablauf der Maßnahme informiert. Nach Abschluss der Baumaßnahme können die Beitragspflichtigen die Kosten- und Aufwandsrechnungen im FD 8.1 während der o. g. Sprechzeiten einsehen. gez. Neid Neid Fachbereichsleiter Grün- und Verkehrsflächen

5 Seite - 5-1/2016 Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mühlhausen für den Bereich Lidl-Markt Hinter der Harwand gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in seiner Sitzung am gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Lidl-Marktes Hinter der Harwand und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht liegen vom 14. März 2016 bis 22. April 2016 (einschließlich) im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten montags von Uhr dienstags von und Uhr mittwochs von Uhr donnerstags von und Uhr freitags von Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.03601/ ). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Der Geltungsbereich der Änderung ist im abgebildeten Übersichtsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 Lidl- Markt Hinter der Harwand dargestellt. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll planungsrechtlich die Erweiterung des bereits bestehenden Lidl-Marktes ermöglicht werden. Neben dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht sind Stellungnahmen des Landratsamtes zu den Themen Bodenschutz/ Altlasten und Naturschutz verfügbar. Mühlhausen, Oberbürgermeister - Siegel - Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-31 Lidl-Markt Hinter der Harwand gemäß 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) montags von Uhr dienstags von und Uhr mittwochs von Uhr donnerstags von und Uhr freitags von Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel / ). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll eine Erweiterung des bereits bestehenden Lidl-Marktes ermöglicht werden. Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich seiner Begründung und dem Umweltbericht sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten: - Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu Belangen des Immissionsschutzes - Stellungnahmen des Landratsamtes zu den Themen Bodenschutz/Altlasten und Naturschutz - Schallimmissionsprognose des Ingenieurbüros Frank & Apfel - Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) Mühlhausen, Oberbürgermeister - Siegel - Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in seiner Sitzung am gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-31 Lidl-Markt Hinter der Harwand und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht liegen vom 14. März 2016 bis 22. April 2016 (einschließlich) im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten

6 Seite - 6-1/2016 Öffentliche Auslegung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) - Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 Geschäfts-, Wohn- und Parkhaus Kiliansgraben 3/4 - Waidstraße Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Mühlhausen, Oberbürgermeister - Siegel - Termin für die Standsicherheitskontrolle der Grabmale 2016 Die diesjährige Standsicherheitskontrolle der Grabmale auf dem Neuen Friedhof und den städtischen Ortsteilfriedhöfen wird in Abhängigkeit von Witterung und Arbeitsorganisation ab dem bis zum Abschluss auf allen Friedhöfen, jeweils vormittags zwischen 7.00 Uhr und Uhr, durchgeführt. Grabnutzungsberechtigte können an der Prüfung teilnehmen. Hierzu ist es notwendig, mit der Friedhofsverwaltung einen Termin in den Prüfzeiten zu vereinbaren (telefonische Abstimmung ist ausreichend). Zu weiteren Auskünften und Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung gern zur Verfügung. Es wird auch auf die Aushänge an den Eingängen der Friedhöfe verwiesen. Um Verständnis wird gebeten. Kontakt: Frau Ballstädt und Frau Hehrhold Friedhofsverwaltung Eisenacher Landstraße Mühlhausen Telefon: ( ) gez. Neid Neid Fachbereichsleiter Grün- und Verkehrsflächen Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen hat in seiner Sitzung am beschlossen, für den im abgebildeten Lageplan dargestellten Planbereich das Verfahren zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB durchzuführen. Der Entwurf zur Aufhebung und die Begründung wurden gebilligt und die öffentliche Auslegung des Entwurfs beschlossen. Der Entwurf zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Begründung dazu liegen vom 14. März 2016 bis 22. April 2016 (einschließlich) im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten montags von Uhr dienstags von und Uhr mittwochs von Uhr donnerstags von und Uhr freitags von Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.03601/ ). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 Baugesetzbuch. Öffentliche Bekanntmachung: Widerspruch zur Datenübermittlung aus dem Melderegister Das Bundesmeldegesetz (BMG) gestattet den Meldebehörden die Übermittlung von persönlichen Daten in Mühlhausen gemeldeter Einwohner zu nachfolgenden Zwecken: 1. Melderegisterauskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten zum Zwecke der Wahlwerbung ( 50 Absatz 1 BMG) 2. Melderegisterauskünfte an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk - auf deren Ersuchen - zur Ehrung von Alters- und Ehejubiläen. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Jubiläum ( 50 Absatz 2 BMG) 3. Melderegisterauskünfte sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) ( 50 Absatz 3 BMG) 4. Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften; auch Übermittlung von Daten Familienangehöriger, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Familienangehörige sind hiernach der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern ( 42 Absatz1 bis 3 BMG) 5. Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung nach 58c Absatz 1 Satz 1 Soldatengesetz zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften ( 36 Absatz 2 BMG)

7 Seite - 7-1/2016 Der Betroffene hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen ( 50 Absatz 5, 42 Absatz 3 und 36 Absatz 2 BMG). Der Widerspruch kann persönlich im Bürgerbüro, Obermarkt 21 in Mühlhausen, zur Niederschrift, schriftlich formlos oder unter Verwendung des abgedruckten Formulars und mit Ihrer Unterschrift versehen, eingelegt werden. Zur Vereinfachung besteht auch die Möglichkeit, das auf der Homepage der Stadtverwaltung eingestellte Formblatt zu verwenden - Suchpfad: Bürgerbüro, Formulare, Stichwort Melderegister - Widerspruch zur Datenübermittlung. Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag 08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-18:00 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 Uhr Donnerstag 08:00-18:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat 09:00-11:30 Uhr Bereits bei der Meldebehörde vorliegende Widersprüche behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut eingereicht werden, sofern sie zwischenzeitlich nicht von Ihnen widerrufen worden sind. gez. Edom Edom Fachbereichsleiter Bürgerdienste, Kultur und Soziales Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen In der Gemeinde Mühlhausen Gemarkung Mühlhausen Flur 9 Flurstück 5/2, 5/4, 5/5, 5/6, 245, 247, 525/6 wurde eine Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung und Abmarkung nach den Bestimmungen der 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (Thür- VermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten vom bis in der Zeit von montags bis donnerstags von 7.00 Uhr bis Uhr und freitags von 7.00 Uhr bis Uhr in der Vermessungsstelle Bachmann Johannisstraße Mühlhausen (Name, Vorname)... (Straße)... (PLZ) (Ort)... Stadtverwaltung Mühlhausen Fachbereich 2 Bürgerdienste, Kultur und Soziales Fachdienst 2.1 Bürgerdienste Obermarkt Mühlhausen Widerspruch gegen die Übermittlung meiner Daten Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten aus dem Melderegister an: o Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gemäß 50 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) o Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen gemäß 50 Abs. 2 i. V. m. Abs. 5 BMG o Adressbuchverlage gemäß 50 Abs. 3 i. V. m. Abs. 5 BMG o eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft gemäß 42 Abs. 3 BMG o an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften gemäß 36 Abs. 2 BMG Mit freundlichen Grüßen... (Unterschrift) (Ort, Datum) eingesehen werden. Gemäß 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der o.g. Vermessungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Mühlhausen, den gez. Bachmann Bachmann Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Jürgen Bachmann Vermessungsstelle Bachmann Johannisstraße Mühlhausen Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen In der Gemeinde Mühlhausen Gemarkung Mühlhausen Flur 9 Flurstück 1/2 wurde eine Abmarkung nach den Bestimmungen der 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten vom bis in der Zeit von montags bis donnerstags von 7.00 Uhr bis Uhr und freitags von 7.00 Uhr bis Uhr in der Vermessungsstelle Bachmann Johannisstraße Mühlhausen eingesehen werden. Gemäß 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

8 Seite - 8-1/2016 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der o.g. Vermessungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Mühlhausen, den gez. Bachmann Bachmann Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Jürgen Bachmann Vermessungsstelle Bachmann Johannisstraße Mühlhausen Bekanntmachung zum Ablauf der Nutzungsrechte an Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Mühlhausen 1. Neuer Friedhof Mühlhausen Für folgende Wahlgrabstätten endet das Nutzungsrecht bis zum : Familiengrabreihe C/Nord 44. Fritzsche, Hedwig Fritzsche, Max Fritzsche, Hildegard Serbin, Helmut Löffler, Irene Schachschal, Lieselotte Urnenfamiliengräber 07a/Nord 23. Anewandter, Emma Krone, Erich Bühner, Maria Bühner, Hans-Jochen Otte, Günter Urnenhof 09a/Nord 14. Werner, Horst Schrage, Hugo Schrage, Gerda Ebeling, Hildegard Ebeling, Werner Kleeberg, Erich Kleeberg, Johanna Kleeberg, Anna Encke Hertha Daehre Margarete Wenkel Erna Wenkel Friedrich Oettrich Friedrich Oettrich Hildegard Urnenfamiliengrabreihe g/nord alt 01. Rolle, Emma Heimann, Robert Heimann, Charlotte Klinkert, Berta Mühler, Hildegard Mühler, Emilie Mühler, Klara Dr. Schroeder, Herbert Schroeder, Ilse Daut, Walter Daut, Helene Schmölling, Waldemar Schmölling, Martha Wahlgrabreihe gi/nord Lfd.-Nr. Name des Verstorbenen 10. Topf Hilda Topf Paul (verlängert bis ) Wahlgrab 28/Nord 38. Klöppner, Theresia Koch, Agnes Scharlott, Florian Scharlott, Elisabeth Scharlott, Rosemarie Triebel, Richard Grabfeld VdN 33. Büßer, Richard Büßer, Ottilie Wahlgrabreihe a/nord 07. Meurer, Günther Meurer, Arno Meurer, Jürgen Meurer, Margarete Merkel, Tobias Karnitzschky, Alfred Karnitzschky, Elly Lippold, Christel Ragosch, Gerhard Sorg, Anna-Maria Schlotte, Max Spieß, Carola Gurowski, Elli Ladkau, Dirk Klose, Erna Ladkau, Hanni Pippert, Uta Kirschner Rudolf Grüngürtel 02/Nord 21. Mauff, Emmi Mauff, Erna Mauff, Ferdinand Vieregge, Frieda Mauff, Anna Mauff, Gottfried Mauff, Gertrud Mauff, Herbert Grüngürtel 06/Nord 22. Schaefer, Gottfried Schaefer, Reinhold Döhle, Gustav Schaefer, Hedwig Grüngürtel 08/Nord 30. Lange, Olga Lange, Emil Hasenbein, Hildegard Hasenbein, Hermann Grüngürtel 10/Nord 02. Röhrig, Maria Röhrig, Hermann

9 Seite - 9-1/2016 Familiengrabreihe K/Süd Grüngürtel 03/S 03. Segelitz, Margarete Segelitz, Franz Stemmler, Klaus Kuczera, Friedrich Kuczera, Margarete Stübchen, Otto Stübchen, Emilie Clauder, Artur Gollner, Paul Clauder, Frieda Girgensohn, Reinhold Girgensohn, Olga Wahlgrab 02/Süd Lfd-Nr.: Name des Verstorbenen 01. Dreier, Ottilie Brückner, Johanna Balfuttios, Artur Zehner, Olga Herz, Joachim Scholz, Anna Scholz, Herta Desens, Erich Desens, Gerda Piera, Magdalena Piera, Marie Piera, Alfred Nörder, Wilhelm Nörder, Gretje Nörder, Dietrich Sperling, Wilhelm Grüngürtel 01/Süd 01. Herkner, Johannes Alberti, Erna Alberti, Walter (verl ) Grüngürtel 02/Süd 10. Kühn, Franz Rüppell, Thomas Muthreich, August Neidig, Else Kanzow, Paul Kanzow, Luise Großmann Paul Großmann Frida Günther, Marie Günther, Edmund Voigt, Hans-Christoph Voigt, Klara Voigt, Georg Becker Wilhelm Kretschmann Alwin Kretschmann Martha Becker Elfriede Pohle, Ewa Hailer, Elfriede Hailer, Franz Günther, Dorothea Wagner, Hermann Günther, Elisabeth Wagner, Magdalene Schäfer, Gerda Keil, Richard Löber, Christoph Hebes, Kurt Hebes, Ilse Engelhardt, Paul Stollberg, Georg Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Verlängerung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen oder die Grabstätte bis zum zu beräumen. Nach dem können Eigentumsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Erdreihengrabfeld 18/Süd Kindergrabfeld 16/Nord 111. Erdmann Paul Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Grabstätten bis zum zu beräumen. Nach diesem Termin können Eigentumsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert oder neu erworben werden. 2. Friedhof Ortsteil Görmar Für folgende Wahlgrabstätten endet das Nutzungsrecht am : Erdwahlgrabstätte 15. Peschka Wenzel Urnenwahlgrabstätten 05. Leipold, Paul Leipold, Frieda Steinmetz Heinrich Steinmetz Meta (verl ) Stephan, Albert Stephan, Klara (verl ) Graf, Otto Graf, Frieda Ebeling, Lieselotte Brannys, Waldemar Brannys, Lilli Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Verlängerung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen oder die Grabstätte bis zum zu beräumen. Nach dem können Eigentumsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. 3. Friedhof Ortsteil Saalfeld Für folgende Wahlgrabstätten endet das Nutzungsrecht am Erdwahlgrabstätte 36. Weidenbach, Paul Weidenbach, Alma (verl ) Urnenwahlgrabstätten 14. Kobstädt, Heinz Kobstädt, Irmgard Freybote, Alma Freybote, Edwin Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Verlängerung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen oder die Grabstätte bis zum zu beräumen. Nach dem können Eigentumsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

10 Seite /2016 Es wird darauf hingewiesen, dass auch das Entfernen von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Mühlhausen, der ausdrücklichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung bedarf. gez. Neid Neid Fachbereichsleiter Grün- und Verkehrsflächen Neuvergabe der Jagd in Eigenjagdbezirken der Stadt Mühlhausen Die Jagdnutzung in den städtischen Eigenjagdbezirken Mühlhausen 112 Wilhelmshütte Mühlhausen 417 Westhardt Nord ist ab 01. April 2016 neu zu vergeben. Interessierte Jäger werden gebeten, sich bis spätestens zum zwecks näherer Informationen und Entgegennahme der Vergabeunterlagen an die Stadtverwaltung Mühlhausen, FD Forst und Landschaftspflege, Neue Straße 10, Zimmer 208 zu wenden. gez. Neid Neid Fachbereichsleiter Grün- und Verkehrsflächen Nichtamtlicher Teil Entsorgung von Strauch-, Baum- und Grünschnitt Seit dem gibt es in Thüringen keine sogenannten Brenntage für Gartenabfälle mehr. In der Stadt Mühlhausen/ Thüringen war das Verbrennen von Pflanzenabfällen bereits in den zurückliegenden Jahren nicht mehr erlaubt. Das Brennverbot gilt nun für den gesamten Freistaat. Für die Bereitstellung entsprechender Abgabemöglichkeiten für die pflanzlichen Abfälle sind die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verantwortlich. Das heißt, Gartenabfälle, die nicht im Garten z.b. durch Kompostierung verwertet werden, müssen durch den jeweils örtlich zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb verwertet werden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Unstrut-Hainich-Kreises bietet ab diesem Jahr im Rahmen eines Modellprojektes an, einmal im Halbjahr in einem durch öffentliche Bekanntmachung festgelegten Zeitraum Grüngut gebührenfrei an der Umladestation Aemilienhausen anzuliefern. Die konkreten Einzelheiten sind der aktuellen Abfallfibel zu entnehmen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb wird in den Zeiträumen vom 21. März bis 30. April 2016 sowie vom 12. September bis 22. Oktober 2016 Grüngut aus privaten Haushalten an der Umladestation Aemilienhausen bis zu einem Volumen von 2 qm kostenfrei annehmen. Die Anlieferung ist vorab beim Abfallwirtschaftsbetrieb fernmündlich anzumelden. Das Grüngut kann darüber hinaus auch gewerblichen Sammlern übergeben werden. Die bislang von der Stadt Mühlhausen/Thüringen auf freiwilliger Basis vorgenommene Entgegennahme von Baum-, Strauch- und Grünschnitt an den bisherigen Annahmestellen entfällt damit. gez. Sill Sill Bürgermeisterin Ostermarkt eröffnet am 24. März die Frühlingssaison in Mühlhausen In Mühlhausen eröffnet traditionell der Ostermarkt am Gründonnerstag (24.3.) die Frühlingssaison. Auf dem Untermarkt bieten in diesem Jahr etwa 50 Händler zwischen 9 und 18 Uhr Ostereier zum Dekorieren, Kränze, Blumen, Keramik und Gewürze an. Kulinarisch stimmen unter anderem Honig, Gemüse sowie Käse- und Wurstspezialitäten auf die Festtage ein. Natürlich gibt es auch die leckeren Schokohasen in allen Variationen. Auch die traditionellen Brezeln, die das Wachsen von Eselsohren verhindern sollen, werden angeboten. Alle Mühlhäuser und Ihre Gäste sind herzlich zu einem Bummel über den Ostermarkt eingeladen. Einladung zum Frühlingsfest 2016 (26. März bis 3. April) Traditionell zur Osterzeit findet unser Frühlingsfest in Mühlhausen statt. Vom 26. März bis 3. April 2016 laden die Stadtverwaltung und die Schausteller auf den Festplatz Blobach ein. Das erste große Volksfest des Jahres wird von Oberbürgermeister Dr. Johannes Bruns am 26. März um 16 Uhr mit dem Stadtspielmannszug der ehemaligen freien Reichsstadt Mühlhausen e. V. offiziell eröffnet. Insgesamt sorgen 22 Schausteller mit ihren 29 Geschäften für abwechslungsreiche Unterhaltungen, viele Vergnügungen und leckere Gaumenfreuden. Die kleinen und großen Besucher aus nah und fern erwarten u. a. folgende Attraktionen: die Rund-Hochfahrgeschäfte Twister und Break Dance, das Familienfahrgeschäft Raupenbahn, das Labyrinth Glaswerk, den Automatik-Scooter und ein Kettenkarussell sowie zahlreiche Kinder- und Warengeschäfte. Gastronomiestände nach bewährter Schaustellerart runden das Angebot ab. Öffnungszeiten des Frühlingsfestes: Samstag, 26. März bis Freitag, 01. April 2016 Mittwoch 30. März 2016 (Familientag) Samstag, 02. April 2016 Sonntag, 03. April 2016 von 14:00 bis 22:00 Uhr von 14:00 bis 22:00 Uhr von 14:00 bis 23:00 Uhr von 14:00 bis 20:00 Uhr Auch dieses Jahr halten die Organisatoren des Frühlingsfestes an bereits beliebten Traditionen fest und laden alle Kinder am Ostermontag (28. März) von bis Uhr auf den Festplatz zum lustigen Ostereiersuchen ein. Zwei Osterhasen warten mit mehr als Überraschungen auf die Gäste. Der Familientag hat sich ebenfalls als Besuchermagnet etabliert. Am Mittwoch (30. März) öffnen die Schausteller ihre Geschäfte wieder zu ermäßigten Preisen. Jedes Jahr bildet das Höhenfeuerwerk am Samstag (2. April) den krönenden Abschluss des Frühlingsfestes. Um Uhr wird für die Mühlhäuser und alle Gäste der Stadt mit Perfektion und Kreativität ein atemberaubendes Feuerwerk den Himmel verzaubern und unserer Veranstaltung einen spektakulären Höhepunkt verleihen. Den Festbesuchern steht der Kleine Blobach als Besucher-Parkplatz für die gesamte Zeit des Frühlingsfestes zur Verfügung. gez. Edom Edom Fachbereichsleiter Bürgerdienste, Kultur und Soziales

11 Seite /2016 Benefizkonzert: Gralsglocken in der Mühlhäuser Kornmarktkirche Die Staatskapelle Weimar blickt auf eine über 400-jährige Geschichte zurück, mit der bedeutende Musikerpersönlichkeiten wie Johann Nepomuk Hummel, Franz Liszt oder Richard Strauss verbunden sind. Zahlreiche Orchesterwerke und Opern, darunter Wagners Lohengrin und Humperdincks Hänsel und Gretel erlebten durch die einstige Hofkapelle ihre Uraufführung. Am 10. Mai ist das Orchester in Mühlhausen zu erleben. Foto: privat Das Konzert der Staatskapelle Weimar am 10. Mai verspricht einen brillanten Kulturhöhepunkt Die Staatskapelle Weimar gibt am 10. Mai gemeinsam mit der Solistin Cora Irsen (Klavier) ein Benefizkonzert in der Kornmarktkirche in Mühlhausen. Das Konzert beginnt um 19 Uhr und steht unter der Stabführung des Ehrendirigenten George Alexander Albrecht. Als Dirigent prägte er von 1996 bis 2002 das Orchester und gestaltete es mit zu einem der führenden deutschen Klangkörper. Charakteristisch für das Orchester ist heute die kunstvolle und geschickte Kombination der bewussten Pflege seiner großen Tradition mit innovativen Aspekten. Auf dem Programm in Mühlhausen stehen das Vorspiel zum 1. Aufzug der Oper Lohengrin von Richard Wagner, das Konzert für Klavier und Orchester Nr. 1 d-moll von Marie Jaëll, ein sinfonischer Querschnitt aus Parsifal von Richard Wagner sowie die Ouvertüre zur Oper Tannhäuser und der Sängerkrieg auf Wartburg ebenfalls von Richard Wagner. Das Konzert verspricht einer der brillanten Konzerthöhepunkte dieses Jahres in Mühlhausen zu werden. So bringt das traditionsreiche und einzige A-Orchester des Landes Thüringen eigens für seinen Auftritt in Mühlhausen das berühmte Parsifal-Geläut mit. Veranstaltungstipps der Stadt Mühlhausen Lange Nacht der Hausmusik: Freitag, , 20 Uhr und 21 Uhr Kulturhistorisches Museum, Mühlhäuser Kulturbund (Puschkinhaus) und Stadtbibliothek; 22 Uhr Abschlussveranstaltung in der Stadtbibliothek Weitere private Veranstaltungsorte (in Planung) entnehmen Sie der Sonderpublikation, die ab März ausliegen wird. Mühlhäuser Musiktage: Samstag bis Samstag u. a. mit folgenden Veranstaltungen: Uhr Puschkinhaus Eröffnung mit 70 Jahre Kulturbund Christian Bleiming Boogie Duo & Tommie Harris Die sogenannten Gralsglocken aus dem Jahr ein originales Instrument der Bayreuther Festspiele -gelten als Musterbeispiel für Wagner sche Sonderinstrumente. Richard Wagner verlangte für seine spezielle Komposition von Parsifal vier Glocken bis zu 20 Töne tiefer als die tiefste Glocke im Wiener Stephansdom. Die Staatskapelle Weimar ist zudem nur selten außerhalb von Metropolen wie München, Budapest oder Brüssel zu erleben. Das Weimarer Orchester kommt explizit auf Einladung des Freundeskreises der Mühlhäuser Museen in die Unstrut-Hainich-Kreisstadt. Möglich machen das Benefizkonzert zudem die vielen Sponsoren und Helfer. So können die Einnahmen aus dem Konzert für die Restaurierung eines historisch wertvollen Hammerklaviers aus dem 18. Jahrhundert verwendet werden. Das Hammerklavier befindet sich im Besitz der Mühlhäuser Museen. Karten für das Benefizkonzert (30 Euro / erm. 25 Euro) gibt es ab dem 29. März in der Tourist-Information in der Ratsstraße (Tel ) und in der Kornmarktkirche (Tel ) Uhr St. Josef Ensemble in residence - Glie Angeli Genéve Uhr Stadtbibliothek Andreas Gundlach - Klavier, Jonglage und Humor ab 20 Uhr Innenstadt Honky-Tonk-Kneipenfestival St. Marien Eröffnung der Veranstaltungsreihe Mühlhäuser Marienkonzerte Programm während der Frühlingsferien im Mehrgenerationenhaus Im Soziokulturellen Zentrum/Mehrgenerationenhaus Geschwister-Scholl-Heim wartet während der Frühlingsferien vom bis ein abwechslungsreiches Programm: Donnerstag (24.3.), 10 Uhr Brezelbacken mit Marina und Sabine Gründonnerstag ohne Brezeln - einfach unvorstellbar in Mühlhausen! Donnerstag (24.3), 15 Uhr Osterfeuer mit Uwe und Oliver Das traditionelle Osterfeuer im Garten wird angezündet und die selbstgebackenen Brezeln werden geschmaust. Dienstag (29.3.), Uhr Mobiler Skaterparcours mit Uwe und Oliver Turnschuh an und Skateboard raus! Geschicklichkeit und Konzentration sind beim Parcours mit dem Skateboard und beim Lösen von verschiedenen Aufgaben gefordert. Mittwoch (30.3.), 10 Uhr Kinder-Fantasie-Werkstatt mit Marina und Sabine Basteln macht Spaß und gute Laune. Mit Farben und allerlei Materialien gestalten wir Frühlingsdekoration. Dabei darf kreativ experimentiert werden. Kosten: 1,50 EUR

12 Seite /2016 Donnerstag (31.3.), 14 Uhr Mädchentreff mit Monika Schönheitsgeheimnisse aus der Natur Herrn Siegfried Heißner Frau Waltraud Jüttner Frau Christa Menge Herrn Ernst Zierentz zum 93. Geburtstag Jede Menge Spaß wird es geben, beim Herstellen einer Gesichtsmaske aus natürlicher Kosmetik. Frau Gertrud Rathgeber Herrn Wolfgang Kirsten Frau Ilse Mitscherling Frau Berta Hentrich Kosten: 2,00 EUR Frau Irma Urbach Freitag (1.4.), 10 Uhr Fit in den Frühling mit Marina und Sabine Bei verschiedenen sportlichen Spielen wird die Fitness getestet. Dabei geht es um Kondition, Ausdauer und Geschicklichkeit. Um vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer: 03601/ wird gebeten. Oberbürgermeister Dr. Johannes Bruns gratulierte den Jubilaren der Stadt Im Dezember 2015: zum 70. Geburtstag Frau Edeltraud Borde Frau Gudrun Bottek Herrn Günter Christ Herrn Raffaele Ferraina Frau Christina Grünke Frau Ursula Reinhold Herrn Günter Schenk Frau Brunhilde Ulrich Herrn Hans Wagner Herrn Frank Weber Frau Frigga Zeuch zum 75. Geburtstag Herrn Hans-Joachim Albrecht Herrn Jans-Joachim Bachmann Frau Christel Bode Frau Ingrid Diekmann Frau Renate Döring Frau Gertrud Dützmann Frau Annemarie Felsberg Herrn Karl-Heinz Fick Frau Margot Frank Frau Martha Göthling Herrn Klaus Grabe Frau Barbara Grund Frau Anneliese Gust Frau Roswitha Hagedorn Frau Waltraud Hakanßon Herrn Lothar Hartmann Herrn Günter Hasenbein Frau Margit Hause Herrn Manfred Henning Frau Erika Hill Frau Karla Hitzner Frau Christa Höppner Frau Charlotte Hoffmann Frau Sieglinde Hoh Frau Anneliese Hoyer Frau Sieglinde Ilmer Frau Waltraud Jakob Frau Brigitte Koch Frau Margit Krille Frau Erika Maaß Frau Ulla Matl Frau Ingrid Müller Frau Erika Ochs Frau Annemarie Otto Herrn Dieter Pechbrenner Frau Margarete Rader Frau Rosemarie Restel Frau Christine Richter Frau Edda Roski Herrn Wolfgang Schäffner Frau Barbara Scheibel Herrn Klaus Schreiber Frau Karin Schulze Frau Margitta Tippelt Herrn Joachim Werner Frau Christl Westphal Frau Erika Wild Frau Krimhilde Ziegert zum 80. Geburtstag Herrn Klaus Arndt Frau Giesela Becker Herrn Herbert Breitbarth Herrn Kurt Daubitz Frau Sieglinde Dietrich Frau Ingrid Halbeisen Frau Hedwig Henneberg Frau Eva Jacobi Frau Ingeborg Jacobi Herrn Waldemar Jessulat Frau Ingrid Kusch Herrn Herbert Lehnert Herrn Hans-Dieter Leubner Herrn Wilhelm Martin Frau Nanny Menche Herrn Manfred Muder Herrn Georg Ringwelski Herrn Otto Rosenbaum Herrn Hans-Georg Rudolph Frau Waltraud Schäfer Frau Gertrudis Schreiber Herrn Walter Schröder Frau Christiane Schröter Herrn Heinz Seyfarth Herrn Günter Stockmann Herrn Manfred Weber zum 85. Geburtstag Frau Ursula Anhalt Frau Gertrud Bernsdorf Frau Christa Blümel Frau Ingrid Falkenberg Herrn Christian Goldstein Frau Margot Ruth Hahn Frau Elfriede Heißig Frau Lieselotte Hempel Frau Gisela Höfer Herrn Horst Jacobi Frau Gertrud Kaul Frau Christa Kallert Frau Erna Lamparter Frau Maria Linke Frau Asta Löffelholz Frau Charlotte Luhn Herrn Karl Schandor Herrn Rolf Seebach Frau Margit Stephan zum 90. Geburtstag Herrn Helmut Binternagel Frau Lydia Haake zum 91. Geburtstag Herrn Karl Adler Frau Wilfriede Dietrich Herrn Emil Graf Frau Erna Hafemann Frau Maria Heilwagen Frau Marianne Leifheit Frau Elisabeth Merkel Frau Elfriede Radowsky Frau Elisabeth Schuchtrup Frau Erika Schüler Frau Margarete Tannenberg Herrn Julius Vogt Herrn Richard Wagner zum 92. Geburtstag Frau Annerose Höpel Frau Clothilde Pradler zur Eisernen Hochzeit Eheleute Ingeborg und Helmut Pfohl Eheleute Gerda und Rolf Mier Eheleute Ursula und Martin Drescher Eheleute Jutta und Gerhard Fischer zum 94. Geburtstag Herrn Franz Finis Herrn Paul Höche Frau Ilse Rechenbach zum 95. Geburtstag Herrn Kurt Horn Herrn Alfred Nitz Frau Klara Rudolph zum 97. Geburtstag Frau Ida Hillmann Frau Martha Hontsch zur Diamantenen Hochzeit Eheleute Friedel und Hans Neubauer Eheleute Sigrid und Helmut Wagner Eheleute Christa und Siegwart Hausdörfer Eheleute Rita und Egon Dormann zum 98. Geburtstag Frau Klara Penßler-Beyer zur Goldenen Hochzeit Eheleute Rosemarie und Gerd Restel Eheleute Erika und Hans-Jürgen Ackermann Eheleute Veronika und Konrad Hüttl Eheleute Maria und Günter Lejczyk Eheleute Karin und Ulrich Helbig Im Januar 2016 zum 70. Geburtstag Herrn Wolfgang Baumgärtner Herrn Klaus-Dieter Eritt Herrn Klaus Jüngling Frau Christel Kiel Frau Anita Kleinschmidt Frau Ute Lange Frau Christa Langhammer Frau Monika Mattis Herrn Rolf Melle Herrn Wolfgang Moses Frau Ingeborg Naumann Frau Gerlinde Nummer Frau Christine Richter Frau Erika Spangenberg Herrn Gerhard Strohschein zum 75. Geburtstag Frau Christa Ackermann Herrn Klaus-Dieter Atzrodt Frau Renate Austen Herrn Herbert Beyrodt Herrn Hans Furtner Frau Ursula Geyer Frau Roswitha Gnatowski Frau Luise Hendrich Herrn Heinz-Dieter Heß Frau Brigitte Hönel Frau Christa Hühnermann Herrn Josef Hynek Herrn Hans Jacobi Herrn Burghard John Frau Erika Keßler Frau Christa Kopp Frau Ursula Kucksch Herrn Günther Kühn Frau Gerhild Lang Herrn Karl-Heinz Lopau Herrn Dieter Oberthür Frau Helga Schein Herrn Winfried Skambraks Frau Marlis Stehli Frau Ingrid Stockmann Herrn Werner Ulitzka Frau Gudrun Werner Herrn Hartmut Zeuch

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