Die Abrechnung von Zahnersatz im Festzuschuss-System

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1 SONDEAUSGAEFESTZUSCHUSS Die Abrechnung von ersatz im Festzuschuss-System dargestellt anhand von Abrechnungsbeispielen zu egelversorgungen, gleichartigen und andersartigen Versorgungen nach 55 Abs. und 5 SG V Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben gegen die Vorbemerkungen und die Zuordnung der zahntechnischen Leistungen keine Einwände erhoben. Die Kassenzahnärztliche undesvereinigung wird in diesen Tagen entscheiden, ob sie die Zuordnungen der zahntechnischen Leistungen mitträgt. Stand:..005

2 Vorbemerkungen Die Abrechnungsbeispiele wurden von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZV ausgewählt. Die Abrechnungsbeispiele als Vorgaben der Spitzenverbände der Krankenkassen umfassen in einem schema den konkreten efund () des Patienten, eine Zuordnung der egelversorgungen () sowie die tatsächlich geplante ehandlungsform (). Des Weiteren werden konkrete Angaben zu den anfallenden EMA- und GOZ-Positionen des arztes und den aus abgeleiteten Festzuschüssen gemacht. Daneben wurden die Abrechnungsbeispiele nach der Systematik der egelversorgungen, gleichartigen Versorgungen und andersartigen Versorgungen eingeordnet. Die Abrechnungsbeispiele werden von den Spitzenverbänden der Krankenkasse und der KZV ausgewählt. Diese Angaben der Spitzenverbände der Krankenkassen und der KZV sind für die Auflistung der zahntechnischen Leistungen durch den VDZI um die zahntechnischen Leistungen für die Material- und Laborkosten ergänzt worden. ei den Listungen sind folgende Hinweise zu beachten:. Die den eispielen zugeordneten zahntechnischen Leistungen sind in Art und Anzahl aufgrund der material- und technologiebedingten Unterschiedlichkeit der Fertigungsprozesse und der fallspezifischen Erforderlichkeit weder im ereich der egelleistungen nach EL noch bei der E abschließend.. ei der Auflistung der zahntechnischen Leistungen nach EL II oder E sind zwei Hauptgruppen zu unterscheiden. Die erste Kategorie beschreibt jene Leistungen, die in jedem Fall erforderlich, d.h. obligatorisch sind. Die zweite Kategorie sind fakultative Leistungen, die aufgrund des individuellen ehandlungsfalles oder aus technologiebedingten Gründen anfallen können, um das angestrebte Versorgungsziel zu erreichen. Diese Leistungen sind kursiv gekennzeichnet.. Sofern zahnärztliche Leistungen aufgrund der Vorgabe nach GOZ abgerechnet werden, sind die zahntechnischen Leistungen nach E zugeordnet. Sofern zahnärztliche Leistungen nach EMA abgerechnet werden, sind die zahntechnischen Leistungen nach EL zugeordnet.. ei egelversorgungen, gleichartigen Versorgungen als auch andersartigen Versorgungen können zudem zahntechnische Leistungen nach E anfallen, auch dann, wenn hierfür keine zahnärztliche Leistung nach EMA/GOZ anfällt. 5. In diesen Auflistungen sind keine zahntechischen Leistungen aufgeführt, die der Patient als individuelle Zusatzleistung bei einer gegebenen Versorgungsform wählen kann. Solche Leistungen sind beispielsweise gnathologische Maßnahmen oder Individualisierung von Verblendungen. Diese Individualisierungsleistungen sind wie bisher auch nach E zu berechnen.

3 VDZI Hinweise und Quellen zu den notwendigen erechnungsgrundlagen Das neue Festzuschuss-System unterscheidet zwischen der ersatz-ehandlung mit einer egelversorgung, einer gleichartigen und einer andersartigen Versorgung. Damit das Dentallabor die unterschiedlichen erechungsgrundlagen für diese Fälle anwenden kann, empfiehlt die KZV: Für alle drei Kategorien von ersatz gilt: Um dem techniker eine ordnungsgemäße Preisgestaltung zu ermöglichen, ist es unerlässlich, ihn davon zu unterrichten, ob eine egelversorgung, ein gleichartiger oder andersartiger ersatz geplant ist. Eine ordnungsgemäße echnungslegung beinhaltet die Verpflichtung, die Laborrechnung in nachvollziehbarer und nachprüfbarer Form zu erstellen. Aus: Schwere Kost für leichteres Arbeiten Hinweise und erechnungsbeispiele zur Einführung von Festzuschüssen für ersatz ab 005, Kassenzahnärztliche undesvereinigung (KZV), Köln, Seite 5-0 I. erechnungsgrundlage der egelversorgung Die efunde und die zugeordnete egelversorgung mit den aufgelisteten Einzelleistungen wurde vom Gemeinsamen undesausschuss in der Form der Festzuschuss-ichtlinie verabschiedet. Jeder efundklasse ist eine bestimmte Versorgungsform - Krone - rücke - Herausnehmbarer ersatz - Kombinationsversorgung - Suprakonstruktion zugeordnet. Diese Versorgungsform wird egelversorgung genannt. Der egelversorgung wurden zahnärztliche und zahntechnische Einzelleistungen (auch egelleistungen genannt) nach ema und EL II zugeordnet, die im Falle der ehandlung mit der egelversorgung anfallen können. Das Dentallabor muss die tatsächlich erbrachten (egel-) Leistungen nach dem EL II berechnen, wenn der Patient genau die egelversorgung unter Einhaltung der ersatz- ichtlinien wählt, die seinem efund zugeordnet wurde. ( 57 Abs. i. V. 88 Abs. SG V) Nachstehend werden für diese egelung die wichtigsten Quellen zitiert: 6. Die Kosten für egelversorgungsleistungen sind mit den Versicherten nach ema und EL II abzurechnen. Aus: Entwurf der undesmantelvertragspartner, Anlage zum MVZ, Vereinbarung zwischen der KZV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen nach 87 Abs. ( a) SG V über die Versorgung mit ersatz Die Kosten für ersatz einschließlich kronen sind gegenüber dem Versicherten für diejenigen Leistungen, die der egelversorgung entsprechen, nach dem einheitlichen ewertungsmaßstab (ema) und auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Verzeichnisses der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (EL II - 00) abzurechnen Aus: eschluss des Gemeinsamen undesausschusses in der esetzung nach 9 Absatz 6 SG V (Vertragszahnärztliche Versorgung) zur estimmung der efunde und der egelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach 55, 56 SG V zu gewähren sind (Festzuschuss-ichtlinie), Ziffer A.8. Abs. II. erechnungsgrundlage der gleichartigen und andersartigen Versorgung Für den Fall, dass der Patient nicht die seinem efund zugeordnete egelversorgung oder diese innerhalb der Anwendungsgrenzen der ersatz-ichtlinien wählt, gelten unterschiedliche erechnungsregeln. Drei Fälle können hier unterschieden werden:. Der Patient wählt bei seinem efund die zugeordnete Versorgungsform, nimmt jedoch weitere zusätzliche egelleistungen in Anspruch, die über die Anwendungsgrenzen der ersatz-ichtlinie hinausgehen. eispiel: Vestibuläre Verblendung außerhalb der Verblendgrenzen der ersatz-ichtlinien. Dies sind gleichartige Versorgungen. Die zusätzliche, außerhalb der ichtlinien gewünschte EL-egelleistung Vestibuläre Verblendung wird privat nach E berechnet.. Der Patient wählt eine vergleichbare Versorgungsform ( eispiel: Krone) aber eine Versorgungsmethode (bzw. Materialoder Herstellungsverfahren), die nicht als konkrete egelleistung beim jeweiligen efund genannt ist.

4 eispiel: Statt Krone zur vestibulären Verblendung wird die Krone zur Vollverblendung oder eine galvanisch hergestellte Krone gewählt. Auch dies sind gleichartige Versorgungen. In diesen Fällen werden die von der egelleistung abweichende Kronenart und Verblendungen nach E berechnet. Nur die leistungsinhaltlich mit der EL-Leistung identischen egleitleistungen der Arbeitsvorbereitung werden nach EL abgerechnet. Hinweis: Die Gleichartigkeit dieser zweiten Fallkategorie wurde mit eschlüssen des Gemeinsamen undesausschusses und Empfehlungen der Partner im Gemeinsamen undesausschuss bestimmt. Dies gilt so lange, bis der Gemeinsame undesausschuss abschließend keine andere Empfehlung gem. 5 I SG V abgegeben hat. Daher sind abrechnungstechnisch - verblendete rückenglieder und -anker, die über die Verblendgrenzen hinausgehen, - keramisch vollverblendete Kronen und rücken, - Vollkeramikkronen und -brücken sowie - galvanisch hergestellte Kronen als gleichartige Versorgungen zu behandeln.. Wählen Patienten eine vollständig andere Versorgungsform als jene, die ihren konkreten efund als egelversorgung zugeordnet wurde, so handelt es sich um eine andersartige Versorgung. eispiel: Statt eines herausnehmbaren ersatzes ( Modellgussprothese mit Halte- und Stützvorrichtungen) einen Kombinationszahnersatz. In diesen Fällen wird die von der egelleistung abweichende Versorgungsform vollständig nach E berechnet. II. A. erechnungsgrundlagen der gleichartigen Versorgung Nachstehend werden für diese egelungen die wichtigsten Quellen zitiert: Gleichartiger ersatz liegt vor, wenn dieser die egelleistung beinhaltet und zusätzliche Leistungen hinzukommen. Aus: ichtlinie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit ersatz und kronen (ersatz-ichtlinie) vom 0. Juni 00 in der ab gültigen Fassung, A.5. Abs. Wählen Versicherte einen über die egelversorgung gemäß 56 Abs. hinausgehenden gleichartigen ersatz, haben sie die Mehrkosten gegenüber den in 56 Abs. Satz 0 aufgelisteten Leistungen selbst zu tragen. Aus: 55 Abs. Sozialgesetzbuch, Fünftes uch (SG V) Wählen Versicherte einen über die egelversorgung gemäß 56 Abs. hinausgehenden gleichartigen ersatz, haben sie die Mehrkosten gegenüber den in 56 Abs. Satz 0 aufgelisteten Leistungen selbst zu tragen. Aus: Entwurf der undesmantelvertragspartner, Anlage zum MVZ, Vereinbarung zwischen der KZV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen nach 87 Abs. (a) SG V über die Versorgung mit ersatz Wählen Versicherte einen über die egelversorgung gemäß 56 Abs. SG V hinausgehenden gleichartigen ersatz, gilt als Abrechnungsgrundlage für die Mehrkosten die Gebührenordnung für ärzte. Aus: eschluss des Gemeinsamen undesausschusses in der esetzung nach 9 Absatz 6 SG V (Vertragszahnärztliche Versorgung) zur estimmung der efunde und der egelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach 55, 56 SG V zu gewähren sind (Festzuschuss-ichtlinie), A.8. Abs. Satz Entsprechend werden zahntechnische Leistungen im Zusammenhang mit gleichartigem ersatz, die über die egelversorgung hinausgehen, nicht nach dem undeseinheitlichen Verzeichnis zahntechnischer Leistungen (EL) abgerechnet Aus: Schwere Kost für leichteres Arbeiten Hinweise und erechnungsbeispiele zur Einführung von Festzuschüssen für ersatz ab 005, Kassenzahnärztliche undesvereinigung (KZV), Köln, Seite 5-0 Die anfallenden Kosten der gleichartigen Leistung werden dem Versicherten vom arzt in echnung gestellt. Die echnungslegung gegenüber dem Versicherten erfolgt dabei nach der GOZ/E sowie ggf. auch unter erücksichtigung des ema/el II Aus: Gemeinsames undschreiben zur vertragszahnärztlichen Versorgung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände und Krankenkassen vom. Dezember 00 Die nachfolgende Zitierquelle weist nach, welche Leistungen der Gemeinsame undesausschuss neben den befundbezogenen egelversorgungen weiter als bezuschussungsfähig empfiehlt:

5 . ereits angewandte, über die vertragszahnärztliche Versorgung hinausgehende prothetische Versorgungsformen Darüber hinaus können bis zu einem eschluss des G-A für die vertragszahnärztliche Versorgung gem. 9 Abs. 6 SG V nach 5 Abs. SG V bereits angewandte prothetische Versorgungsformen, die über die vertragszahnärztliche Versorgung im ewertungsmaßstab hinausgehen, deren Qualität (iokompatibilität/haltbarkeit) und Wirksamkeit aber dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und die den medizinischen Fortschritt berücksichtigen, ebenfalls gem. 55 IV und V SG V gegenüber GKV-Versicherten erbracht werden. Dies gilt insbesondere für Kronen und rücken, die nach neuen Verfahren hergestellt werden, für die der G-A noch keine Empfehlung gem. 5 I SG V abgegeben hat, jedoch nicht für neue Herstellungsverfahren und Materialien, die noch nicht ausreichend erprobt sind. Unter erücksichtigung der ersatz-ichtlinien zählen zu den vorgenannten Kronen und rücken, die nach neuen Verfahren hergestellt werden, für die der G-A aber noch keine Empfehlung gem. 5 I SG V abgegeben hat, unter anderem Verblendkronen sowie verblendete rückenglieder und anker, die über die Verblendgrenzen hinausgehen, keramisch vollverblendete Kronen und rücken, Vollkeramikkronen und brücken sowie galvanisch hergestellte Kronen. Aus: Erklärung der Partner des Gemeinsamen undesausschusses in der esetzung nach 9 Abs. 6 SG V (vertragszahnärztliche Versorgung) zur Anerkennung bereits angewandter Methoden und zur Einführung neuer Methoden in die vertragszahnärztliche Versorgung Die nachfolgende Zitierquelle weist nach, dass diese vorgenannten Leistungen als gleichartige Leistung bestimmt wurden: Kronen Verblendete Kronen außerhalb des Verblendbereichs gemäß der ersatz-ichtlinien, vollverblendete Kronen und vollkeramische Voll- und Teilkronen gelten als gleichartige Versorgung. Aus: Entwurf der undesmantelvertragspartner, Anlage zum MVZ, Vereinbarung zwischen der KZV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen nach 87 Abs. (a) SG V über die Versorgung mit ersatz II. erechnungsgrundlagen der andersartigen Versorgung Die Krankenkassen haben die bewilligten Festzuschüsse nach Absatz Satz bis 7, den Absätzen und in den Fällen zu erstatten, in denen eine von der egelversorgung nach 56 Abs. abweichende, andersartige Versorgung durchgeführt wird. Aus: 55 Abs. 5 Sozialgesetzbuch, Fünftes uch (SG V) Eine andersartige Versorgung liegt vor, wenn eine andere Versorgungsform (rücken, herausnehmbarer ersatz, Kombinationsversorgungen, Suprakonstruktionen) als die, welche in den egelleistungen für den jeweiligen efund beschrieben ist, gewählt wird. Aus: Gemeinsames undschreiben zur vertragszahnärztlichen Versorgung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände und Krankenkassen vom. Dezember 00 Wählen Versicherte eine von der egelversorgung abweichende andersartige Versorgung nach 55 Abs. 5 SG V, gilt als Abrechnungsgrundlage ebenfalls die Gebührenordnung für ärzte. Aus: eschluss des Gemeinsamen undesausschusses in der esetzung nach 9 Absatz 6 SG V (Vertragszahnärztliche Versorgung) zur estimmung der efunde und der egelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach 55, 56 SG V zu gewähren sind (Festzuschuss-ichtlinie), A.8. Abs. Satz Wählt ein Versicherter eine andersartige Versorgung nach 55 Abs. 5 SG V (z.. rücke statt Modellguss-Prothese), erfolgt im Gegensatz zur egelversorgung und gleichartigen Versorgung keine Abrechnung über die KZV. Vielmehr erhält der Versicherte vom arzt eine Privatrechnung, die in voller Höhe auf Grundlage der GOZ/E erstellt wird. Dennoch erhält der Versicherte seinen Anspruch auf den Festzuschuss für die jeweilige efundsituation. Aus: Gemeinsames undschreiben zur vertragszahnärztlichen Versorgung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände und Krankenkassen vom. Dezember 00

6 A Keramisch efundklasse (.) vollverblendete Krone bei 6 GLEICHATIGE VESOGUNG EFUND DES GESAMTEN GEISSES / EHANDLUNGSPLAN KM K ww erechnung Material- und Laborleistungen abzüglich Festzuschüsse Eigenanteil des Patienten Anz. EMA/GOZ * GOZ EMA 9 EMA c EL+E. xxxxx Anmerkung zur nachfolgenden Auflistung der zahntechnischen Leistungen Die in den genannten Versorgungsfällen regelmäßig anfallenden ( obligatorischen ) zahntechnischen Leistungen sind in gerader Schrift aufgeführt. In Abhängigkeit vom konkreten ehandlungsfall und dem erforderlichen Fertigungsverfahren können additiv oder ersatzweise weitere Einzelleistungen, weitere EL-egelleistungen bzw. E-Einzelleistungen anfallen. eispielhaft und nicht abschließend sind einige in Kursivschrift aufgeführt. ZAHNTECHNISCHE AECHNUNG EL II-00 E-Hauptleistung E-egleitleistung Modell 005 Sägemodell 0 0 Mittelwertartikulator 00 Verwendung von 0 0 Provisorische Krone 0 Individueller Löffel 0 asis für iss- egistrierung 00 isswall 00 Modell für Sägesegmente Stufenkrone, gegossen, für Keramik-Teilverblendung Anmerkung zu nebenstehenden egleitleistungen: Diese und weitere Leistungen sind bei egelversorgungen in die EL II-Nr. 0 integriert! 00 Modellsegment sägen 00 Stumpf aus Superhartgips 0 Dowel-Pin setzen 0 Ausblocken eines 0 eponieren eines 06 Stumpf Vorbereiten Versandkosten 6 Mehrfl. Verblendung Keramik 98 NEM-Zuschlag

7 efundklasse (.). begrenzte Lücke mit einem fehlenden, je Lücke / rücke zum Ersatz des fehlenden es 6 EGEL- VESOGUNG EFUND DES GESAMTEN GEISSES / EHANDLUNGSPLAN f K K erechnung 7, Material- und Laborleistungen abzüglich Festzuschüsse Eigenanteil des Patienten Anz. EMA/GOZ * EMA 9a EMA 9 EMA 9 EL. xxxxx Anmerkung zur nachfolgenden Auflistung der zahntechnischen Leistungen Die in den genannten Versorgungsfällen regelmäßig anfallenden ( obligatorischen ) zahntechnischen Leistungen sind in gerader Schrift aufgeführt. In Abhängigkeit vom konkreten ehandlungsfall und dem erforderlichen Fertigungsverfahren können additiv oder ersatzweise weitere Einzelleistungen, weitere EL-egelleistungen bzw. E-Einzelleistungen anfallen. eispielhaft und nicht abschließend sind einige in Kursivschrift aufgeführt. ZAHNTECHNISCHE AECHNUNG EL II-00 E-Hauptleistung E-egleitleistung 5 7 5, Modell 005 Sägemodell 0 0 Mittelwertartikulator 00 Verwendung von 0 0 Provisorische Krone 0 Individueller Löffel 0 asis für issregistrierung 0 0 isswall 0 Vollkrone, Metall 0 0 rückenglied Verarbeitungsaufwand NEM 9 0 Versandkosten 6

8 C begrenzte efundklasse (.) Lücke mit einem fehlenden, je Lücke / rücke zum Ersatz des fehlenden es 6 und keramischer Vollverblendung bei 5 und 6, Vollkrone auf 7 GLEICHATIGE VESOGUNG EFUND DES GESAMTEN GEISSES / EHANDLUNGSPLAN f K K K M KM erechnung Material- und Laborleistungen abzüglich Festzuschüsse Eigenanteil des Patienten Anz. EMA/GOZ * GOZ 50 GOZ 507 EMA 9a EMA 9 EMA 95d EL + E. xxxxx Anmerkung zur nachfolgenden Auflistung der zahntechnischen Leistungen Die in den genannten Versorgungsfällen regelmäßig anfallenden ( obligatorischen ) zahntechnischen Leistungen sind in gerader Schrift aufgeführt. In Abhängigkeit vom konkreten ehandlungsfall und dem erforderlichen Fertigungsverfahren können additiv oder ersatzweise weitere Einzelleistungen, weitere EL-egelleistungen bzw. E-Einzelleistungen anfallen. eispielhaft und nicht abschließend sind einige in Kursivschrift aufgeführt. ZAHNTECHNISCHE AECHNUNG EL II-00 E-Hauptleistung E-egleitleistung , Modell 005 Sägemodell 0 0 Mittelwertartikulator 00 Verwendung von 0 0 Provisorische Krone 0 Individueller Löffel 0 asis für iss- egistrierung 00 isswall 0 Vollkrone, Metall Verarbeitungsaufw. NEM 9 0 Versandkosten 6 00 Modell für Sägesegmente Stufenkrone, gegossen, für Keramik-Vollverblendung Anmerkung zu nebenstehenden egleitleistungen: Diese und weitere Leistungen sind bei egelversorgungen in die EL II-Nr. 0 integriert! rückenglied, gegossen, für Keramik-Vollverblend. 6 Mehrfl. Verblendung Keramik 679 Sattelpontic, Keramik 98 NEM-Zuschlag 00 Modellsegment sägen 00 Stumpf aus Superhartgips 0 Dowel-Pin setzen 0 Ausblocken eines 0 eponieren eines 06 Stumpf Vorbereiten 5 5

9 efundklasse (.) begrenzte Lücke mit einem fehlenden, je Lücke / rücke zum Ersatz des fehlenden es 6 und vestibulärer Verblendung der Krone 5, Vollkrone auf 7 GLEICHATIGE VESOGUNG D EFUND DES GESAMTEN GEISSES / EHANDLUNGSPLAN f K K K KV erechnung Material- und Laborleistungen abzüglich Festzuschüsse Eigenanteil des Patienten Anz. EMA/GOZ * GOZ 50 EMA 9a EMA 9 EMA 9 EMA 95d EL + E. xxxxx Anmerkung zur nachfolgenden Auflistung der zahntechnischen Leistungen Die in den genannten Versorgungsfällen regelmäßig anfallenden ( obligatorischen ) zahntechnischen Leistungen sind in gerader Schrift aufgeführt. In Abhängigkeit vom konkreten ehandlungsfall und dem erforderlichen Fertigungsverfahren können additiv oder ersatzweise weitere Einzelleistungen, weitere EL-egelleistungen bzw. E-Einzelleistungen anfallen. eispielhaft und nicht abschließend sind einige in Kursivschrift aufgeführt. ZAHNTECHNISCHE AECHNUNG EL II-00 E-Hauptleistung E-egleitleistung Modell 005 Sägemodell 0 0 Mittelwertartikulator 00 Verwendung von 0 0 Provisorische Krone 0 Individueller Löffel 0 asis für iss- egistrierung 0 0 isswall 0 Vollkrone, Metall 00 Modell für Sägesegmente 00 Modell füreinzel stümpfe Krone, gegossen, für Keramik-Teilverblendung Anmerkung zu nebenstehenden egleitleistungen: Diese und weitere Leistungen sind bei egelversorgungen in die EL II-Nr. 0 integriert! 00 Modellsegment sägen 00 Stumpf aus Superhartgips 0 Dowel-Pin setzen 0 Ausblocken eines 0 eponieren eines 06 Stumpf Vorbereiten rückenglied Verarbeitungsaufw. NEM 9 0 Versandkosten 6 6 Teilverblendung Keramik 98 NEM-Zuschlag

10 E begrenzte efundklasse (.) Lücke mit einem fehlenden, je Lücke / rücke zum Ersatz des fehlenden es 6 und keramischer Vollverblendung bei 5 bis 7 EFUND DES GESAMTEN GEISSES / EHANDLUNGSPLAN f K K KM M KM erechnung 7, Material- und Laborleistungen abzüglich Festzuschüsse Eigenanteil des Patienten Anz. EMA/GOZ * GOZ 50 GOZ 507 EMA 9 EMA 95d EL+E. xxxxx Anmerkung zur nachfolgenden Auflistung der zahntechnischen Leistungen Die in den genannten Versorgungsfällen regelmäßig anfallenden ( obligatorischen ) zahntechnischen Leistungen sind in gerader Schrift aufgeführt. In Abhängigkeit vom konkreten ehandlungsfall und dem erforderlichen Fertigungsverfahren können additiv oder ersatzweise weitere Einzelleistungen, weitere EL-egelleistungen bzw. E-Einzelleistungen anfallen. eispielhaft und nicht abschließend sind einige in Kursivschrift aufgeführt. ZAHNTECHNISCHE AECHNUNG EL II-00 E-Hauptleistung E-egleitleistung 5 7 5, Modell 005 Sägemodell 0 0 Mittelwertartikulator 00 Verwendung von 0 0 Provisorische Krone 0 Individueller Löffel 0 asis für iss- egistrierung 0 0 isswall 00 Modell fürsägesegmente 00 Modell für Einzelstümpfe Stufenkrone,gegossen, für Keramik- Vollverblendung Anmerkung zu nebenstehenden egleitleistungen: Diese und weitere Leistungen sind bei egelversorgungen in die EL II-Nr. 0 integriert! rückenglied, gegossen, für Keramik- Vollverblend. 00 Modellsegment sägen 00 Stumpf aus Superhartgips 0 Dowel-Pin setzen 0 Ausblocken eines 0 eponieren eines 06 Stumpf vorbereiten 0 fleischmaske abnehmbar 5 5

11 GLEICHATIGE VESOGUNG ZAHNTECHNISCHE AECHNUNG (FOTSETZUNG) EL II-00 E-Hauptleistung E-egleitleistung Versandkosten 6 6 Mehrfl. Verblendung Keramik 679 Sattelpontic aus Keramik 98 NEM-Zuschlag

12 F Teilprothese Konkretisierung der efunde.b und.c als Kombinationsersatz mit Teleskopkronen 7,, und 5 (alle überkronungsbedürftig) EFUND DES GESAMTEN GEISSES / EHANDLUNGSPLAN f f f ww f ww f f ww f f f ww f E E E KH E KVH E E KVH E E E KH E E E T E TV E E TV E E E T erechnung 5, 7,, 5, 7,, 5, 7,, UK UK Material- und Laborleistungen abzüglich Festzuschüsse Eigenanteil des Patienten Anz. EMA/GOZ * GOZ 50 GOZ 508 EMA 9 EMA 98g EMA 96c EL + E... xxxxx Anmerkung zur nachfolgenden Auflistung der zahntechnischen Leistungen Die in den genannten Versorgungsfällen regelmäßig anfallenden ( obligatorischen ) zahntechnischen Leistungen sind in gerader Schrift aufgeführt. In Abhängigkeit vom konkreten ehandlungsfall und dem erforderlichen Fertigungsverfahren können additiv oder ersatzweise weitere Einzelleistungen, weitere EL-egelleistungen bzw. E-Einzelleistungen anfallen. eispielhaft und nicht abschließend sind einige in Kursivschrift aufgeführt. ZAHNTECHNISCHE AECHNUNG EL II-00 E-Hauptleistung E-egleitleistung 7,,, Modell 005 Sägemodell 0 0 Mittelwertartikulator 00 Verwendung von 0 0 Provisorische Krone 0 Individueller Löffel 0 asis für issregistrierung 0 0 isswall 5 00 Lötmodell aus feuerfester Masse 009 Frässockel 00 Modell für Sägesegmente 00 Modell für Einzelstümpfe 05 Split-Cast-Sockel an Modell 00 Stumpfabdruck galvanisieren 0 fleischmaske abnehmbar 8

13 GLEICHATIGE VESOGUNG ZAHNTECHNISCHE AECHNUNG (FOTSETZUNG) EL II-00 E-Hauptleistung E-egleitleistung 7,,, 5,,,,,,,,,,,,,, 7,,,5 0 0 Metallbasis 08 ückenschutzplatte 55 0 Konditionieren je / Flügel 6 0 Vestibuläre Verblendung Komposite 65 0 fleisch an Verblendung 0 0 Aufstellung Grundeinheit 0 0 Aufstellung auf Wachsbasis, je 0 Übertragung je 6 0 Fertigstellung Grundeinheit 6 0 Fertigstellen je 9.. Frontzahn 9.. Seitenzahn 9 0 Versandkosten X X Teleskopkrone, primär 0 Teleskopkrone, sekundär 0 Teleskopkrone, sekundär, für Verblendung Anmerkung zu nebenstehenden egleitleistungen: Diese und weitere Leistungen sind bei egelversorgungen in die EL II-Nr. 0 integriert! 507 Metallfläche konditionieren 66 Teilverblendung Komposite 9 Lösungsknopf für Friktionsprothese 98 NEM-Zuschlag (je Primär- und Sekundärteil) 8 00 Modellsegment sägen 00 Stumpf aus Superhartgips 05 Zweitstumpf aus 06 Zweitstumpf aus Metall 0 Dowel-Pin setzen 0 Ausblocken eines 0 eponieren eines 05 Zweitstumpfübertragung in Arbeitsmodell 06 Stumpf vorbereiten 00 vermessen 0 Umlaufende Fräsung 0 Individuelles Sekundärteil an Metallbasis 5005 Lötung 5/unterschiedliche Legierungen 9 9 6

14 G Ersatz efundklasse der Zähne 5 8 und 5 8 mit einer partiellen Metallbasis, überkronungsbedürftige Zähne,, und, Modellgussprothese in Verbindung mit Geschieben an, EFUND DES GESAMTEN GEISSES / EHANDLUNGSPLAN f f f f ww ww ww ww f f f f E E E E KVH KVH KVH KVH E E E E E E E E OKV KV KV KVO E E E E erechnung,,, UK UK,,, Material- und Laborleistungen abzüglich Festzusch. UK,,,,,, Eigenanteil des Patienten Anz. EMA/GOZ * EMA 0b GOZ 50 GOZ 508 EMA 96b EMA 98g EMA 9 EL + E... xxxxx Anmerkung zur nachfolgenden Auflistung der zahntechnischen Leistungen Die in den genannten Versorgungsfällen regelmäßig anfallenden ( obligatorischen ) zahntechnischen Leistungen sind in gerader Schrift aufgeführt. In Abhängigkeit vom konkreten ehandlungsfall und dem erforderlichen Fertigungsverfahren können additiv oder ersatzweise weitere Einzelleistungen, weitere EL-egelleistungen bzw. E-Einzelleistungen anfallen. eispielhaft und nicht abschließend sind einige in Kursivschrift aufgeführt. ZAHNTECHNISCHE AECHNUNG EL II-00 E-Hauptleistung E-egleitleistung,,,,, 00 0 Modell 005 Sägemodell 0 0 Mittelwertartikulator 00 Verwendung von 0 0 Provisorische Krone 0 Individueller Löffel 0 asis für issregistrierung 0 0 isswall 0 Krone für vestibuläre Verblend. 6 0 Vestibuläre Verblendung Keramik 5 00 Lötmodell aus feuerfester Masse 009 Frässockel 00 Modell für Sägesegmente 00 Modell für Einzelstümpfe 05 Split-Cast-Sockel an Modell 00 Stumpfabdruck galvanisieren

15 GLEICHATIGE VESOGUNG ZAHNTECHNISCHE AECHNUNG (FOTSETZUNG) EL II-00 E-Hauptleistung E-egleitleistung,, 5, 5, 0 0 Metallbasis Stufenkrone, gegossen, für Keramik- Teilverblendung Anmerkung zu nebenstehenden egleitleistungen: Diese und weitere Leistungen sind bei egelversorgungen in die EL II-Nr. 0 integriert! 6 Teilverblendung Keramik 50 Konfektionsgeschiebe primär 60 Konfektionsgeschiebe, sekundär, an Metallbasis 05 Umlaufraste für Schubverteilungsarm 5 Schubverteilungsarm 9 Lösungsknopf für Friktionsprothese 00 Modellsegment sägen 00 Stumpf aus Superhartgips 05 Zweitstumpf aus 06 Zweitstumpf aus Metall 0 Dowel-Pin setzen 0 Ausblocken eines 0 eponieren eines 05 Zweitstumpfübertragung in Arbeitsmodell 06 Stumpf vorbereiten 00 vermessen 9 Hilfsteilpassung 5005 Lötung 5/unterschiedliche Legierungen 0 Teilfräsung 5, 5 5, 5 5, 5 5, Aufstellung Grundeinheit 0 0 Aufstellung auf Wachsbasis, je 0 Übertragung je 6 0 Fertigstellung Grundeinheit 6 0 Fertigstellen je 9.. Seitenzahn Verarbeitungsaufw. NEM 9 0 Versandkosten ückenschutzplatte 507 Metallfläche konditionieren 66 Teilverblendung Polymerglas (Komposite) 68 fleisch Polymerglas (Komposite 9.. Materialkosten Konfektionsgeschiebe 98 NEM-Zuschlag

16 H Ersatz efundklasse der Zähne 5 8 und 5 8 mit einer partiellen Metallbasis, überkronungsbedürftige Zähne,, und, Modellgussprothese in Verbindung mit Teleskopkronen auf,, und EFUND DES GESAMTEN GEISSES / EHANDLUNGSPLAN f f f f ww ww ww ww f f f f E E E E KVH KVH KVH KVH E E E E E E E E TV TV TV TV E E E E erechnung,,,,,,,,, UK UK Material- und Laborleistungen abzüglich Festzusch. UK Eigenanteil des Patienten Anz. EMA/GOZ * GOZ 50 GOZ 508 EMA 9 EMA 98g EMA 96b EL + E... xxxxx Anmerkung zur nachfolgenden Auflistung der zahntechnischen Leistungen Die in den genannten Versorgungsfällen regelmäßig anfallenden ( obligatorischen ) zahntechnischen Leistungen sind in gerader Schrift aufgeführt. In Abhängigkeit vom konkreten ehandlungsfall und dem erforderlichen Fertigungsverfahren können additiv oder ersatzweise weitere Einzelleistungen, weitere EL-egelleistungen bzw. E-Einzelleistungen anfallen. eispielhaft und nicht abschließend sind einige in Kursivschrift aufgeführt. ZAHNTECHNISCHE AECHNUNG EL II-00 E-Hauptleistung E-egleitleistung,,, 00 0 Modell 005 Sägemodell 0 0 Mittelwertartikulator 00 Verwendung von 0 0 Provisorische Krone 0 Individueller Löffel 0 asis für issregistrierung 0 0 isswall 5 00 Lötmodell aus feuerfester Masse 009 Frässockel 00 Modell für Sägesegmente 00 Modell für Einzelstümpfe 05 Split-Cast-Sockel an Modell 00 Stumpfabdruck galvanisieren 0 fleischmaske abnehmbar

17 GLEICHATIGE VESOGUNG ZAHNTECHNISCHE AECHNUNG (FOTSETZUNG) EL II-00 E-Hauptleistung E-egleitleistung,,,,,,, 5, 5 5, 5 5, 5 5, 5,,, 0 0 Metallbasis 0 0 Aufstellung Grundeinheit 0 0 Aufstellung auf Wachsbasis, je 0 Übertragung je 6 0 Fertigstellung Grundeinheit 6 0 Fertigstellen je 9.. Seitenzahn 9 0 Versandkosten Teleskopkrone, primär 0 Teleskopkrone, sekundär, für Verblendung Anmerkung zu nebenstehenden egleitleistungen: Diese und weitere Leistungen sind bei egelversorgungen in die EL II-Nr. 0 integriert! 507 Metallfläche konditionieren 66 Teilverblendung Polymerglas (Komposite) 9 Lösungsknopf für Friktionsprothese 90 ückenschutzplatte 507 Metallfläche konditionieren 66 Teilverblendung Polymerglas (Komposite) 68 fleisch Polymerglas (Komposite) 98 NEM-Zuschlag (je Primär- und Sekundärteil) 8 00 Modellsegment sägen 00 Stumpf aus Superhartgips 05 Zweitstumpf aus 06 Zweitstumpf aus Metall 0 Dowel-Pin setzen 0 Ausblocken eines 0 eponieren eines 05 Zweitstumpfübertragung in Arbeitsmodell 06 Stumpf vorbereiten 00 vermessen 0 Umlaufende Fräsung 0 Individuelles Sekundärteil an Metallbasis 5005 Lötung 5/unterschiedliche Legierungen

18 I efundklasse / Ersatz der Zähne 5 8 und 5 8 mit einer partiellen Metallbasis, überkronungsbedürftige Zähne, und, nicht überkronungsbedürftig, Modellgussprothese in Verbindung mit Teleskopkronen auf,, und EFUND DES GESAMTEN GEISSES / EHANDLUNGSPLAN f f f f ww ww ww f f f f E E E E KVH KVH KVH H E E E E E E E TV TV TV TV E E E E erechnung,,,,,,,,, UK UK Material- und Laborleistungen abzüglich Festzusch. UK,,,, Eigenanteil des Patienten Anz. EMA/GOZ * GOZ 50 GOZ 508 GOZ 7 GOZ 5 GOZ 507 E... xxxxx Anmerkung zur nachfolgenden Auflistung der zahntechnischen Leistungen Die in den genannten Versorgungsfällen regelmäßig anfallenden ( obligatorischen ) zahntechnischen Leistungen sind in gerader Schrift aufgeführt. In Abhängigkeit vom konkreten ehandlungsfall und dem erforderlichen Fertigungsverfahren können additiv oder ersatzweise weitere Einzelleistungen, weitere EL-egelleistungen bzw. E-Einzelleistungen anfallen. eispielhaft und nicht abschließend sind einige in Kursivschrift aufgeführt. ZAHNTECHNISCHE AECHNUNG EL II-00 E-Hauptleistung E-egleitleistung 000 Modell aus Superhartgips 0007 Kontrollmodell 00 Lötmodell aus feuerfester Masse 009 Frässockel 00 Modell für Sägesegmente 00 Modell für Einzelstümpfe 05 Split-Cast-Sockel an Modell 0 fleischmaske abnehmbar 00 Stumpfabdruck galvanisieren 00 Modellsegment sägen 00 Stumpf aus Superhartgips 05 Zweitstumpf aus 06 Zweitstumpf aus Metall 0 Dowel-Pin setzen 0 Ausblocken eines 0 eponieren eines

19 ANDESATIGE VESOGUNG ZAHNTECHNISCHE AECHNUNG (FOTSETZUNG) EL II-00 E-Hauptleistung E-egleitleistung,,,,,,,,,,,,,,,,,, 5, 5 5, 5 5, 5 5, 5 05 Zweitstumpfübertragung in Arbeitsmodell 06 Stumpf vorbereiten 00 vermessen 00 Modell vermessen 00 Modellmontage in Mittelwertartikulator 006 Individueller Löffel aus 00 asis aus isswall aus Wachs 0 Provisorische Krone 00 Teleskopkrone, primär 0 Umlaufende Fräsung 0 Teleskopkrone, sekundär, für Verblendung 507 Metallfläche konditionieren 66 Teilverblendung Polymerglas (Komposite) 0 Individuelles Sekundärteil an Metallbasis 500 Lötung /Gleiche Legierungen 5005 Lötung 5/unterschiedliche Legierungen 0 Individuelles Sekundärteil an Metallbasis 00 Metallbasis, Unterkiefer, partiell 9 Hilfsteilpassung 90 ückenschutzplatte 507 Metallfläche konditionieren 66 Teilverblendung Polymerglas (Komposite) 68 fleisch aus Polymerglas (Komposite) 9 Lösungsknopf für Friktionsprothese 508 Modellgussteil konditionieren 600 Aufstellen Grundeinheit 600 Aufstellen je auf Wachsbasis 60 Übertragen Wachsaufst. auf Metallbasis 6 Grundeinheit Fertigst. auf Metallbasis 6 Fertigstellen auf Metallbasis, je 9 Seitenzahn 98 NEM-Zuschlag 070 Versand je Versandgang

20 J Partielle efundklasse Metallbasis zum Ersatz der Zähne -6 und 6, Teleskopkronen an den nicht überkronungsbedürftigen Zähnen 7 und 7 und an den überkronungsbedürftigen Zähnen und EFUND DES GESAMTEN GEISSES / EHANDLUNGSPLAN f f f f ww ww f f f f E E E TV TV E E E T E E E TV TV E E E T erechnung 7, 7 7, 7, UK UK, 7, 7 Material- und Laborleistungen abzüglich Festzusch. UK,, Eigenanteil des Patienten Anz. EMA/GOZ * GOZ 50 GOZ 508 EMA 9d EMA 96b EMA 98g EMA 9 GOZ 7 EL + E...7 xxxxx Anmerkung zur nachfolgenden Auflistung der zahntechnischen Leistungen Die in den genannten Versorgungsfällen regelmäßig anfallenden ( obligatorischen ) zahntechnischen Leistungen sind in gerader Schrift aufgeführt. In Abhängigkeit vom konkreten ehandlungsfall und dem erforderlichen Fertigungsverfahren können additiv oder ersatzweise weitere Einzelleistungen, weitere EL-egelleistungen bzw. E-Einzelleistungen anfallen. eispielhaft und nicht abschließend sind einige in Kursivschrift aufgeführt. ZAHNTECHNISCHE AECHNUNG EL II-00 E-Hauptleistung E-egleitleistung 7,,, 7,,, 00 0 Modell 005 Sägemodell 0 0 Mittelwertartikulator 00 Verwendung von 0 0 Provisorische Krone 0 Individueller Löffel 0 asis für issregistrierung 0 0 isswall 0 0 Teleskopierende Krone 55 0 Konditionierung, je /Flügel 6 0 Vestibuläre Verblendung Komposite 5 00 Lötmodell aus feuerfester Masse 009 Frässockel 00 Modell für Sägesegmente 00 Modell für Einzelstümpfe 05 Split-Cast-Sockel an Modell 00 Stumpfabdruck galvanisieren... Provisorische Krone

21 GLEICHATIGE VESOGUNG ZAHNTECHNISCHE AECHNUNG (FOTSETZUNG) EL II-00 E-Hauptleistung E-egleitleistung 7, 7,,,, 0 0 Metallbasis 0 0 Lösungsknopf für Friktionsprothese 08 ückenschutzplatte 55 0 Konditionierung, je / Flügel 6 0 Vestibuläre Verblend. Komposite 65 0 fleisch aus Komposite 0 0 Aufstellung Grundeinheit 0 0 Aufstellung auf Wachsbasis, je 0 Übertragung je 6 0 Fertigstellung Grundeinheit 6 0 Fertigstellen je 9.. Seitenzahn Teleskopkrone, primär 0 Teleskopkrone, sekundär Anmerkung zu nebenstehenden egleitleistungen: Diese und weitere Leistungen sind bei egelversorgungen in die EL II-Nr. 0 integriert! 00 Modellsegment sägen 00 Stumpf aus Superhartgips 05 Zweitstumpf aus 06 Zweitstumpf aus Metall 0 Dowel-Pin setzen 0 Ausblocken eines 0 eponieren eines 05 Zweitstumpfübertragung in Arbeitsmodell 06 Stumpf vorbereiten 00 vermessen 0 Umlaufende Fräsung 0 Individuelles Sekundärteil an Metallbasis 5005 Lötung 5/unterschiedliche Legierungen 6, 7, Verarbeitungsaufw. NEM 9 0 Versandkosten NEM-Zuschlag (je Primär- und Sekundärteil)

22 L Ersatz efundklasse / der Zähne 5-8 und 5 8 mit einer partiellen Metallbasis, über-kronungsbedürftige Zähne und, nicht überkronungsbedürftige Zähne und, Modellgussprothese in Verbindung mit Teleskopkronen auf,, und EFUND DES GESAMTEN GEISSES / EHANDLUNGSPLAN f f f f ww ww f f f f E E E E H KVH KVH H E E E E E E E E TV TV TV TV E E E E erechnung,,,,,,,,, UK UK Material- und Laborleistungen abzüglich Festzusch. UK,, Eigenanteil des Patienten Anz. EMA/GOZ * GOZ 50 GOZ 508 GOZ 7 GOZ 5 GOZ 507 E... xxxxx Anmerkung zur nachfolgenden Auflistung der zahntechnischen Leistungen Die in den genannten Versorgungsfällen regelmäßig anfallenden ( obligatorischen ) zahntechnischen Leistungen sind in gerader Schrift aufgeführt. In Abhängigkeit vom konkreten ehandlungsfall und dem erforderlichen Fertigungsverfahren können additiv oder ersatzweise weitere Einzelleistungen, weitere EL-egelleistungen bzw. E-Einzelleistungen anfallen. eispielhaft und nicht abschließend sind einige in Kursivschrift aufgeführt. ZAHNTECHNISCHE AECHNUNG EL II-00 E-Hauptleistung E-egleitleistung 000 Modell aus Superhartgips 0007 Kontrollmodell 00 Lötmodell aus feuerfester Masse 009 Frässockel 00 Modell für Sägesegmente 00 Modell für Einzelstümpfe 05 Split-Cast-Sockel an Modell 0 fleischmaske abnehmbar 00 Stumpfabdruck galvanisieren 00 Modellsegment sägen 00 Stumpf aus Superhartgips 05 Zweitstumpf aus 06 Zweitstumpf aus Metall 0 Dowel-Pin setzen 0 Ausblocken eines 0 eponieren eines

23 ANDESATIGE VESOGUNG ZAHNTECHNISCHE AECHNUNG (FOTSETZUNG) EL II-00 E-Hauptleistung E-egleitleistung,,,,,,,,,,,,,,,,,, 5, 5 5, 5 5, 5 5, 5 05 Zweitstumpfübertragung in Arbeitsmodell 06 Stumpf vorbereiten 00 vermessen 00 Modell vermessen 00 Modell ausblocken 00 Modellmontage in Mittelwertartikulator 006 Individueller Löffel aus 00 asis aus isswall aus Wachs 0 Provisorische Krone 00 Teleskopkrone, primär 0 Umlaufende Fräsung 0 Teleskopkrone, sekundär, für Verblendung 507 Metallfläche konditionieren 66 Teilverblendung Polymerglas (Komposite) 0 Individuelles Sekundärteil an Metallbasis 500 Lötung / Gleiche Legierungen 5005 Lötung 5 / unteschiedliche Legierungen 0 Individuelles Sekundärteil an Metallbasis 00 Metallbasis, Unterkiefer, partiell 9 Hilfsteilpassung 90 ückenschutzplatte 507 Metallfläche konditionieren 66 Teilverblendung Polymerglas (Komposite) 68 fleisch aus Polymerglas (Komposite) 9 Lösungsknopf für Friktionsprothese 508 Modellgussteil konditionieren 600 Aufstellen Grundeinheit 600 Aufstellen je auf Wachsbasis 60 Übertragen Wachsaufst. auf Metallbasis 6 Grundeinheit Fertigst. auf Metallbasis 6 Fertigstellen auf Metallbasis, je 9 Seitenzahn 98 NEM-Zuschlag 070 Versand je Versandgang

24 Verband Deutscher techniker-innungen, VDZI Gerbermühlstraße Frankfurt am Main Tel.: Fax: info@vdzi.de

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