BUNDESANSTALT FÜR WASSERBAU Karlsruhe Hamburg Ilmenau
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1 BUNDESANSTALT FÜR WASSERBAU Karlsruhe Hamburg Ilmenau Bundesanstalt für Wasserbau Wedeler Landstr Hamburg Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin Mehringdamm Berlin Datum: 21. Mai 2007 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben): K LWK Lie Telefon: (0 40) Telefax: (0 40) frank.liebetruth@baw.de Ihr Zeichen: LWK/8 Ufermauern am Landwehrkanal km 0,0 bis 10,74 Geotechnische Stellungnahme zu den Uferstandsicherheiten sowie Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Ergebnis der laufenden Taucheruntersuchungen und aktuellen Peilergebnisse - Schaden am Maybachufer (Anleger Riedel, Kottbuser Brücke) zwischen km 8,1 bis 8,2 linkes Ufer (Südufer) am Schaden zwischen km 5,135 bis km 5,172 linkes Ufer am Peilergebnisse des WSA Berlin vom Okt./ Nov Teilergebnisse der laufenden Taucheruntersuchungen des WSA Berlin - Geotechnische Stellungnahme der BAW-DH vom zu den Voruntersuchungen zum Standsicherheitsnachweis des Uferquerschnittes am LWK km 6,981 südliches Ufer (Bereich Baerwaldbrücke) - Besprechung im WSA Berlin am 15. Mai 2007 mit Frau Bodsch, Frau Nulle, Hr. Henniger, Hr. Biewald, Hr. Augsten, Hr. Freundt (WSA Berlin) und Frau Bugner (WSD Ost) sowie Hr. Eißfeldt und Hr. Liebetruth (BAW-DH) - Vermerk des WSA Berlin vom Instandsetzung LWK Sicherungsmaßnahmen, Az.: LWK/15 (1). 1. Vorbemerkung An den Uferwänden des LWK sind bei km 5,172 bis km 5,153 (linkes Ufer) und km 8,1 bis km 8,2 (linkes Ufer) Schäden eingetreten. Dabei kam es am Anleger Riedel (km 8,1 bis 8,2) zu einem Versagen der Uferwand (siehe Bild 1). Anschriften Telefon/Telefax Kußmaulstr. 17 (07 21) Karlsruhe Fax (07 21) KOM-Netz WSV Bankverbindung Wedeler Landstr. 157 (0 40) Hamburg Fax (0 40) Empfänger: Bundeskasse Weiden KOM-Netz WSV Kto.-Nr bei Dt. Bundesbank Regensburg (BLZ ) Am Ehrenberg 8 ( ) Ilmenau Fax ( ) Internet: KOM-Netz WSV
2 Seite 2 von 9 Bild 1 Versagen der Uferwand am LWK bei km 8,1 (Maybachufer, Anleger Riedel, Kottbuser Brücke) am Bei km 5,172 wurden an der Geländeoberkante unmittelbar hinter der Uferwand Sackungen festgestellt. Der Sackungstrichter hatte einen Durchmesser von ca. 1 m (siehe Bild 2). Die Auffüllung unmittelbar hinter der Uferwand hatte nur noch eine sehr lockere Lagerung. Mit einer Stangenpeilung wurden Hohlräume bis 2 m unter GOK festgestellt.
3 Seite 3 von 9 Bild 2 Sackungstrichter hinter der Uferwand bei km 5,172 vom In der o. g. geotechnischen Stellungnahme der BAW-DH vom wurden Standsicherheitsberechnungen für einen ungünstigen Uferquerschnitt mit hohem Geländesprung (LWK km 6,981 südliches Ufer, Bereich Baerwaldbrücke) durchgeführt. Diese ergaben für folgende Berechnungsannahmen rechnerisch keine ausreichenden Standsicherheiten (eta vorh < eta erf = 1,4, siehe Bild 3 und 4 und o. g. Stellungnahme der BAW-DH). Berechnungsannahmen - Verkehrslast (Publikumsverkehr mit p v = 5 kn) - Verkehrslast (Straßenverkehr mit p v = 33 kn - Ufermauer ohne Schäden, d. h. Holzspundwände mit den eingefassten Betonfundamenten unterhalb des Kanalwasserspiegels und die mit einer Neigung von 1 : 0,56 geneigten Uferböschung aus gemauerten Natursteinen oberhalb des Kanalwasserspiegels sind im intakten baulichen Zustand. Der Verbund zwischen Gründung und Quadermauerwerk ist kraftschlüssig vorhanden (siehe Bild 3). - Ufermauer mit Schäden, d. h. die Holzspundwände mit den eingefassten Betonfundamenten unterhalb des Kanalwasserspiegels sind zwar intakt, aber die 1 : 0,56 geneigte Uferböschung
4 Seite 4 von 9 aus gemauerten Natursteinen ist infolge Fugenschäden und ungleichmäßiger Setzung in ihrer Tragfähigkeit beeinträchtigt und der Verbund zwischen Gründung und Ufermauer ist nicht vollständig gegeben (siehe Bild 4). Bild 3 Ergebnis der Standsicherheitsberechnung für Ufermauer ohne Schäden (globales Sicherheitskonzept) Bild 4 Ergebnis der Standsicherheitsberechnung für Ufermauer mit Schäden (globales Sicherheitskonzept) Die Voruntersuchungen ergaben, dass besonders bei Schäden in der steilen Uferböschung aus Natursteinmauerwerk und / oder nicht vollständigem Verbund zwischen Gründung und Ufermauer keine nennenswerten Reserven in der Standsicherheit gegenüber dem Bruchstand mit eta = 1,0
5 Seite 5 von 9 vorhanden sind. Die rechnerisch erforderliche Standsicherheit von eta = 1,4 wird bei weitem unterschritten. Vom WSA Berlin wurden Peilungen und die z. Z. noch laufenden Taucheruntersuchungen durchgeführt. Die Peilungen und Taucheruntersuchungen ergaben folgendes Schadensbild (siehe auch Bild 5): Schadensbild - Auf ca m Uferlänge sind Übertiefen bis zu 1,20 m vorhanden - Durchgängig sind die Nut-/ Federverbindungen der Holzspundwand bis ca. 70 cm unter OK Kanalwasserspiegel, in Teilbereichen bis zum Gewässergrund, nicht mehr vorhanden. Hinter diesen Fehlstellen ist der Kalkstein-, Ziegelschotter-, Betonkern ( Magerbeton/ Massivkörper ) bis in unterschiedliche Tiefen verwittert und ausgewaschen. Es haben sich bereits Hohlräume gebildet. - In einigen Bereichen fehlen die Holzspundbohlen. Besonders in diesen Abschnitten ist der Massivbaukörper (Magerbeton) unterspült. Aber auch in Bereichen mit noch vorhandener, a- ber defekter Holzspundwand ist der Massivbaukörper (Magerbeton) z. T. ebenfalls unterspült. Die dabei entstandenen Hohllagen reichen bis 1,2 m unter den Massivbaukörper. - Die Spundbohlenköpfe der Holzspundwand sind im Wasserwechselbereich fast durchgängig beschädigt. - Teilweise haben sich die Holzspundbohlen in Kanalrichtung verschoben bzw. sind verkippt. - Die als Auflager für das Quadermauerwerk dienende Ziegelflachschicht ist nur noch teilweise, in einigen Bereichen sogar gar nicht mehr vorhanden. Die sich dabei ausgebildete offene Fuge hat nach Angaben der Taucher überwiegend eine Tiefe zwischen cm (max. bis 60 cm Tiefe) bei unterschiedlicher Fugenbreite. Infolge der Schifffahrt (Absunk, Wellenbeanspruchung ) konnte aus diesen Fehlstellen die hinter den Steinquadern angeordnete Kies- bzw. Sandauffüllung unkontrolliert ausgespült sowie der Magerbeton z. T. ausgewaschen werden (siehe Bild 5).
6 Seite 6 von ,70 Sackungstrichter ca. 1m x 1m x 1m Abdeckplatte - Granit Kies-/Sandauffüllung aufgelockert/ Hohlräume 1 : 0,56 Sandsteinquader Granit + 32,10 OK Kanalwasserspiegel Kies-/ Sandauffüllung Ziegelflachschicht, z.t. nicht mehr vorhanden Offene Fuge/ Hohlräume cm (Spitze 60 cm) Holzspundwand z.t. verschoben/ verkippt Holzspundwand Holzspundwand Nut- und Federverbindung fehlt bzw. beschädigt + 30,10 OK Kanalsollsohle Kalkstein - bzw. Ziegelschotter Beton Massivbaukörper/ Magerbeton OK z.t. vorh. Kanalsohle ~ + 29,70 Hohlräume bis 1,20 m Bild 5 Regelquerschnitt mit Schadensbild (Skizze) In der o. g. Besprechung wurden die Untersuchungsergebnisse und weiterführende Maßnahmen erörtert. Die BAW-DH wurde beauftragt, ihre dort gemachten Aussagen in einer geotechnischen Stellungnahme darzulegen. 2 Bewertung der Schäden auf die Standsicherheit der Ufermauer Nach den festgestellten Schäden ist die Standsicherheit der Uferwand insgesamt noch kritischer zu bewerten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es in den kritischen Abschnitten zu einem Versagen der Uferwand oder zu plötzlichen Sackungen im angrenzenden Ufergelände kommen kann. Deshalb werden Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Amtseitig wurden bzw. werden Absperrungen durch feste Bauzäune veranlasst. Durch die Sicherungsmaßnahmen kann das derzeitige sehr geringe Standsicherheitniveau nicht nennenswert erhöht werden. Um die erforderliche Standsicherheit der Uferwand entsprechend den Normen zu erreichen, sind zusätzlich Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich.
7 Seite 7 von 9 3. Sicherungsmaßnahmen 3.1 Bereits vom WSA Berlin veranlasst/ durchgeführt Vom WSA Berlin wurden in anbetracht der Gefährdung bereits folgende Maßnahmen ergriffen: Sperrung von Anlegestellen - km 6,235, rechtes Ufer, Reederei Stern- und Kreis - km 2,690, linkes Ufer, Reederei Riedel (Corneliusbrücke) - km 4,870 5,000 linkes Ufer (Technikmuseum) - km 3,150, linkes Ufer ( Esplanade ). Der Betreiber der Anlegestelle wurde zur Kolkverfüllung aufgefordert. Bis zum Vollzug bleibt die Anlegestelle gesperrt, danach kann sie wieder freigegeben werden. Einführung von Richtungsverkehr (talwärts) Aufstellung von Bauzäunen an allen gefährdeten Uferabschnitten, was derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Dabei handelt es sich um eine Gesamtstrecke von ca. 2 km. Fortsetzung der Taucheruntersuchungen bis voraussichtlich Mitte Juni Bestandsaufnahme von Gebäuden und Bäumen im ufernahen Bereich durch den Abz2 bis zum Liegen diese im Bereich des aktiven Gleitkeils (vgl. Standsicherheitsberechnungen der BAW-DH) werden Sicherungsmaßnahmen wie z. B. Baumfällungen, Absperrmaßnahmen usw. durchgeführt. 3.2 Empfehlungen weiterer Sicherheitsmaßnahmen - Im Bereich der Übertiefen (Kolke und Unterspülungen) ist mindestens bis auf Kanalsollsohle, besser jedoch bis 0,30 m darüber, eine filterstabile Sohlsicherung aus Mineralkornfilter und Wasserbausteinen (Klasse 2 nach TLW 1997 alte Norm bzw. CP 90/250 nach DIN EN 13383) herzustellen. Alternativ besteht die Möglichkeit, auf einem filterstabilen Geotextil, Bigpags mit Taucherhilfe dicht an dicht zu verlegen. Das Geotextil muss sowohl im Bereich der Kanalsohle als auch an der Holzspundwand verlegt (hochgezogen) werden. Die Bigpags sollten mit Kies und kleinen Wasserbaussteinen (Klasse 0 bis 1 nach TLW 1997 bzw. CP 45/125 bis CP 63/180 nach DIN EN 13383) gefüllt sein. Diese Maßnahme wird in jedem Fall empfohlen. - Im Wasserwechselbereich sollte der Hohlraum (offene Fuge) zwischen Holzspundwand ( Schwergewichtswand ) und aufgehendem Mauerwerk (fehlender Ziegelflachschicht) mit einem Unterwasserfugenmörtel kraftschlüssig verplombt werden. Dabei sollten vorrangig Fugen mit Fugentiefen t > 15 cm verschlossen werden. Auf einen geringen Verpressdruck ist zu achten, damit das aufgehende Mauwerk nicht zusätzlich belastet wird. Diese Verplombung der Hohlräume erhöht die Standsicherheit der Uferwand nur wenig, jedoch wird die Fußstützung des aufgehenden Mauerwerks verbessert und der Bodenaustrag aus der Hinterfüllung unterbunden. Um eine ausreichende Wirkung durch die Verplombung zu erreichen, ist ein technisch vergleichsweise hoher Aufwand bei sehr großer Sorgfalt erforderlich.
8 Seite 8 von 9 4. Empfehlungen zur Instandsetzung der Ufermauer Die vorhandene Ufermauer sollte schnellstmöglich vollständig instandgesetzt werden. In der Wasserspiegellinie der vorhandenen Uferwand empfiehlt sich eine Unterwasserspundwand. Das vorher abgetragene Quadersteinmauerwerk (Denkmalschutz) ist darauf neu aufzumauern. Da das Quadermauerwerk verformungs- und verschiebungsarm auszubilden ist, sollte ein Spundwandholm als Gründungsebene für das aufgehende Mauerwerk ausgebildet werden (siehe Bild 6). Der Abbruch der vorhandenen Uferkonstruktion kann im Schutze einer vorher landseitig einzubringenden, temporären Sicherungsspundwand erfolgen (siehe Bild 6). Dabei ist die Problematik der Kampfmittelfreigabe zu berücksichtigen. +..m Abdeckplatte - Granit 1 : Sandsteinquader temporäre Sicherungsspundwand Granit + 32,10 OK Kanalwasserspiegel Magerbeton Ziegelflachschicht entfernen Holzspundwand entfernen + 30,10 OK Kanalsollsohle Kalkstein - bzw. Ziegelschotter Beton Massivbaukörper/ Magerbeton entfernen Spundwand Bild 6 Instandsetzungsvariante Alternative Instandsetzungsvarianten mit einer neuen Spundwand vor und hinter der bestehenden Uferkonstruktion wurden in der o. g Besprechung verworfen, da bei der vorgesetzten Variante die Breite der Wasserstraße reduziert und bei der dahinter angeordneten Spundwand ein Planfeststellungsbeschluss erforderlich ist. Als Alternative zur Instandsetzungsvariante nach Bild 6 kann
9 Seite 9 von 9 auch ein geneigtes Betonfertigteil gewählt werden, was sowohl kanalseitig als auch landseitig auf einer Spundwand gegründet werden sollte. 5. Weiteres Vorgehen Nach Vorliegen der Ergebnisse aus den Taucheruntersuchungen und der o. g. Bestandsaufnahmen (siehe Abs. 3.1) ist die Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen an der Kanalsohle umgehend umzusetzen, um weitere Ausspülungen und Kolkbildungen auszuschließen. Nach Vorliegen der Ergebnisse der z. Z. ausgeschriebenen Baugrunduntersuchungen (Drucksondierungen CPT 0107 bis CPT 5707 nach DIN und dafür erforderlichen Bohrungen für die Kampfmittelfreigabe) sowie unter Berücksichtigung der vorhandenen Baugrundaltaufschlüsse wird von der BAW-DH ein Baugrund- und Gründungsgutachten erarbeitet. Auf deren Grundlage sind dann die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen zu planen. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Im Auftrag Bearbeiter (Dipl.-Ing. Eißfeldt) (Dipl.-Ing. Liebetruth)
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