Inhaltsverzeichnis. 5 Zeitplan für die Reifeprüfung. 8 mündliche Kompensationsprüfung

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1 Inhaltsverzeichnis 1 Wahl der Prüfungsgebiete 2 VWA 3 Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung 4 Umgang mit Körper- und Sinnesbehinderung von Kandidat/inn/en 5 Zeitplan für die Reifeprüfung 6 Klausurprüfung 7 Zwischenkonferenz 8 mündliche Kompensationsprüfung 9 mündliche Reifeprüfung 11 Beurteilung der Leistungen, Prüfungszeugnisse, Wiederholung von Teilprüfungen bzw. von Prüfungsgebieten 12 Rechtliche Grundlagen 13 Beilagen

2 1 Wahl der Prüfungsgebiete keine Anmeldung zum 1. Antreten zur RP mehr erforderlich (Anmeldung nur mehr zu den Nebenterminen) Vorlage des Themas für VWA in vorletzter Schulstufe bis Ende März an LSR, Genehmigung durch LSR bis Ende April (RPVO 8 Abs. 2) Bekanntgabe der Prüfungsgebiete für schriftliche und mündliche RP: bis 15. Jänner der letzten Schulstufe (RPVO 12 Abs. 3 und 27 Abs. 4) Überprüfung der Wahl der Prüfungsgebiete durch Vorsitzende (Übermittlung durch Direktionen) bei Fehler: Rückmeldung an Direktion 1.1 Vorgaben für Wahl der Prüfungsgebiete für schriftliche RP (RPVO 12 Abs. 1 und 2): - 3 Klausuren obligat (D, M, 1 lebende Fremdsprache) - 4. Klausur fakultativ (Fremdsprache, DG, PH, BiU, Musikkunde, Sportkunde, schulautonomer Gegenstand mit Schularbeiten mind. in den 2 letzten Schulstufen) für mündliche RP (RPVO 27 Abs. 1 und 2): - bei 3 Klausuren: 3 mündliche Prüfungsgebiete - bei 4 Klausuren: 2 mündliche Prüfungsgebiete Schwerpunkt (mind. 8 Stunden schulautonom, Sonderform oder Schulversuch) muss sich in 1 Säule abbilden (RPVO 2 Abs. 5). 2

3 1.2 Vorgaben für mündliche Reifeprüfung 2 oder 3 mündliche Teilprüfungen aus inhaltlich und fachlich unterschiedlichen Prüfungsgebieten (RPVO 27 Abs. 2) Mindestausmaß an Wochenstunden (RPVO 27 Abs. 2): - bei 3 Prüfungsgebieten: mind. 15 Wochenstunden in OS - bei 2 Prüfungsgebieten: mind. 10 Wochenstunden in OS - bei Unterschreitung: Aufstockung nur durch entsprechenden vertiefenden Wahlpflichtgegenstand Grundsätzlich wählbar sind (RPVO 27 Abs. 1): - alle (schulautonomen) Pflicht-, Frei- und Wahlpflichtgegenstände, die mit mind. 4 Stunden in der OS mind. bis zur vorletzten Schulstufe besucht wurden - Ausnahmen: WPG zusätzliche leb. FS, Informatik (6 Stunden) 3

4 2 VWA keine eigene Zulassung erforderlich (Beginn in vorletzter Schulstufe) Prüfungsgebiet: VWA + Präsentation und Diskussion vgl. Handreichungen des BMBF: - Die kompetenzorientierte Reifeprüfung. Vorwissenschaftliche Arbeit (unverbindliche Handreichung) (Jänner 2016) - Die kompetenzorientierte Reifeprüfung. Vorwissenschaftliche Arbeit (unverbindliche Beurteilungshilfe) (Jänner 2016) Checkliste für Schüler/innen zur sprachlichen Überprüfung der VWA (Prof. Martina Frick) (vgl. BEILAGE) 2.1 Schriftliche Arbeit Abgabe: bis Freitag der 1. Woche des 2. Semesters sowohl in digitaler als auch in zweifach ausgedruckter Form (RPVO 10) - obligate Verwendung der VWA-Datenbank (mit automatischer Plagiatsüberprüfung) - Beilage (ausgedruckt): Begleitprotokoll des Schülers/der Schülerin (Arbeitsablauf, verwendete Hilfsmittel und Hilfestellungen) - bei fristgerechter Abgabe eines Fragments Nicht genügend Wiederholung mit neuer Themenstellung, aber ohne Betreuung (allfälliger Verzicht auf Präsentation und Diskussion mit schriftlicher Bestätigung durch Schüler/in) 4

5 VWA bei Fristversäumnis (ohne gerechtfertigten Grund): - Vorgabe eines neuen Einreichtermins durch den/die Vorsitzende/n in Absprache mit LSR (Freitag der 1. Unterrichtswoche des nächsten Schuljahres) - genehmigtes Thema und Prüfer/in müssen beibehalten werden (keine ausdrückliche Betreuung mehr) - Anmeldung zur Ablegung im Nebentermin erforderlich - kein Terminverlust Wiederholung von negativen Prüfungsgebieten vor Abschluss der gesamten Reifeprüfung möglich? Statistik der VWA-Abgabe AHS Tirol 2015 (als Beispiel) Zahl der Schüler/innen, die ihre VWA am abgeben sollten Zahl der Schüler/innen, die ihre VWA fristgerecht abgegeben haben ausgedruckt und in Datenbank hochgeladen ausgedruckt und digital alternativ (USB-Stick, ) nur schriftlich gesamt Zahl der Schüler/innen, die ihre VWA nicht fristgerecht abgegeben haben aber aus gerechtfertigten Gründen eine Fristerstreckung gewährt bekamen und keine Fristerstreckung gewährt bekamen gesamt

6 VWA Korrektur der ausgedruckten VWA durch Prüfer/in: - Kennzeichnung fehlerhafter Stellen verpflichtend (vgl. Abgeltung) - Verwendung des VWA-Beurteilungsrasters empfohlen (vgl. BEILAGE) (keine Teilnote für schriftliche Arbeit) - Gendern zu beachten, Verstöße aber nicht schwerwiegend - eklantante Über- oder Unterschreitung der Zeichenzahl beachten - Einberechnung der Fußnoten in die Zeichenzahl - Umgang mit alternativen Zeichen (z.b. in NW, BE, ME; Diagramme) - bilanzierendes Gespräch mit Schüler/in (Stärken/Schwächen der Arbeit, keine Note, keine Vorlage des Beurteilungsrasters; Hinweise für Präsentation und Diskussion) - Aufzeichnungen durch Prüfer/in (Vermerke über Durchführung von Gesprächen) dem Prüfungsprotokoll beizulegen Vorlage der korrigierten VWA an Vorsitzende/n (+ Begleitprotokoll + Beurteilungsraster + Aufzeichnungen): ca. 3 Wochen nach Abgabe der VWA (individuelle Terminvereinbarung) Begutachtung durch Vorsitzende/n: fünf für die schriftl. Arbeit relevante (Teil)Kompetenzen: Selbstkompetenz inhaltliche Kompetenz Informationskompetenz sprachliche Kompetenz Gestaltungskompetenz bei Plagiatsverdacht: dennoch Antreten zur Präsentation und Diskussion, weil Beurteilung erst danach durch Kommission; bei bestätigtem Plagiat: Nicht beurteilt (wegen vorgetäuschter Leistung) Mitteilung des Nicht beurteilt und des weiteren Procedere (vgl. eigene Mitteilungsvorlage in der BEILAGE): Einreichung eines neuen Themas, auch neue/r Prüfer/in möglich (keine Betreuung mehr); nächster Abgabetermin: Freitag der 1. Unterrichtswoche des nächsten Schuljahres; Anmeldung zum Nebentermin (Weiderholung mit Terminverlust) 6

7 VWA Umfang der Arbeit: ca (Untergrenze fällt ab 2017) bis Zeichen (inklusive Leerzeichen und Fußnoten, exklusive Vorwort, Inhaltsund Literaturverzeichnis sowie sonstige Verzeichnisse, inklusive Abstract mit ca bis Zeichen) gilt bei Teamarbeit pro Schüler/in Abstract auf Deutsch oder Englisch (ca bis Zeichen inklusive Leerzeichen): schlüssige Darlegung des Themas, der Fragestellung, der Problemformulierung und der wesentlichen Ergebnisse VWA kann auch in besuchter Fremdsprache verfasst werden Präsentation und Diskussion in dieser FS möglich auf Wunsch des Schülers/der Schülerin und mit Zustimmung aller Kommissionsmitglieder allenfalls Rückmeldung an Prüfer/in; keine Zwischenkonferenz ; Begutachtung der VWA durch andere Kommissionsmitglieder (Dir., KV) 7

8 VWA VWA-Datenbank Aktualisierung 8

9 9

10 10

11 11

12 VWA 2.2 VWA Präsentation und Diskussion Termine von LSR festzulegen (SchUG 36 Abs. 2 Zif. 1a: nach Abgabe der VWA bis spätestens Ende des HT) Durchführung: - Einteilung durch Direktion (in Absprache mit Vorsitz) - Empfehlung: Minuten pro Prüfungseinheit; 4er-Blöcke, danach Beurteilung - öffentliche Prüfung - keine Vorbereitungszeit - Dauer pro Schüler/in: 10 bis 15 Minuten (RPVO 9 Abs. 4) (überwiegender Teil der Zeit für Diskussion) - Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, KV, Prüfer/in - zuerst monologische Präsentation durch Kandidat/in (sparsamer Medieneinsatz empfohlen) - Eröffnung der Diskussion durch Prüfer/in (aber kein Prüfungsgespräch ), dann Beteiligung weiterer Kommissionsmitglieder 12

13 VWA 2.3 VWA Beurteilung durch Kommission (Vorsitzende/r [ohne Stimmrecht], Direktor/in, KV, Prüfer/in) auf Vorschlag des Prüfers/der Prüferin nach Präsentation und Diskussion Beurteilung nach 8 relevanten (Teil)Kompetenzen: - bezogen auf die schriftlichen Arbeit: o Selbstkompetenz o inhaltliche und methodische Kompetenz o Informationskompetenz o sprachliche Kompetenz o Gestaltungskompetenz - bezogen auf die Präsentation: o strukturelle und inhaltliche Präsentationskompetenz o Ausdrucksfähigkeit und Medienkompetenz - bezogen auf die Diskussion: o Diskurs- und Kommunikationsfähigkeit Alle müssen zumindest überwiegend bewertet werden. 13

14 VWA-Beurteilung Bei negativer Beurteilung des Prüfungsgebietes VWA durch die Prüfungskommission (RPVO 8 Abs. 3 und 10): Mitteilung der negativen Beurteilung und des weiteren Procedere (vgl. eigene Mitteilungsvorlage in der BEILAGE) Festlegung und Einreichung einer neuen (modifizierten) Themenstellung (auch neue/r Prüfer/in möglich) Genehmigung durch LSR innerhalb von 2 Wochen (oder Nachfrist für Neuvorlage) keine ausdrückliche Betreuung mehr vorgesehen Zeiträume für Abgabe der VWA: 1. Unterrichtswoche, erste 5 Unterrichtstage im Dezember, 1. Woche des 2. Semesters Anmeldung zur Ablegung im Nebentermin erforderlich Gilt als erste Wiederholung mit Terminverlust trotzdem Antreten zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung möglich Bei positiver Beurteilung des Prüfungsgebietes VWA, aber fehlender Zulassung zur (schriftlichen und mündlichen) Reifeprüfung: Positiv abgeschlossenes Prüfungsgebiet VWA bleibt erhalten, auch Präsentation und Diskussion muss nicht wiederholt werden. 14

15 3 Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung Bekanntgabe der Prüfungsgebiete bis 15. Jänner in der letzten Schulstufe 1 Nicht genügend im Jahreszeugnis: WH vor den Klausurarbeiten positiv Antritt Hauttermin negativ Wiederholung der WH im Herbst positiv RP im 1. NT negativ WH der 8. / 9. Klasse 2 Nicht genügend im Jahreszeugnis: beide WH positiv RP im 1. NT WH im Herbst Wiederholungsprüfung/en negativ WH der 8. / 9. Klasse 15

16 bei Widerspruch gegen das Nichtbestehen der letzten Schulstufe keine aufschiebende Wirkung (im Gegensatz zu Widerspruch gegen Nichtaufstiegsberechtigung in den vorangegangenen Schulstufen) kein vorläufiges Antreten zur Reifeprüfung möglich bei Widerspruch wegen 1 Nicht genügend und erfolgreicher Ablegung der Wiederholungsprüfung Widerspruch wird stattgegeben Antreten zur Klausurprüfung möglich bei Antreten zur und Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung: neuerliche Entscheidung durch Klassenkonferenz Mitteilung an eigenberechtigte/n Schüler/in bzw. Erziehungsberechtigte Widerspruchsrecht auch gegen diese Entscheidung bei Stattgebung im Widerspruchsverfahren: Schüler/in kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt (nach Wegfall des Verhinderungsgrundes) in die RP einsteigen (SchUG 26 Abs. 5); Nachholen der versäumten Teilprüfungen zu späterem Zeitpunkt (in standardisierten Klausurfächern im nächsten RP-Termin) 16

17 4 Umgang mit Körper- und Sinnesbehinderung von Kandidat/inn/en RPVO 3, Abs. 4: Im Falle einer Beeinträchtigung durch eine Körper- oder Sinnesbehinderung, die geeignet ist, das Prüfungsergebnis zu beeinflussen, sind durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden Vorkehrungen im organisatorischen Ablauf und in der Durchführung der Reifeprüfung festzulegen, die ohne Änderung des Anforderungsniveaus eine nach Möglichkeit barrierefreie Ablegung der Prüfung durch die betreffende Prüfungskandidatin oder den betreffenden Prüfungskandidaten ermöglichen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die erforderlichen Veranlassungen zu treffen. bei Notwendigkeit einer eigenen Standardisierten Aufgabenstellung: Zuständigkeit des BIFIE Entscheidung über Streichung eines standardisierten Prüfungsformates (z.b. Hörtext) oder über Änderung der Rahmenbedingungen (z.b. längere Arbeitszeit, Pausen, eigener Prüfungsraum) durch Vorsitzende/n in Absprache mit LSR und Direktion 17

18 vorletzte Schulstufe: 5 Zeitplan für die Reifeprüfung Termin Inhalt RPVO 1. Semester (bis Jänner) VWA (keine eigene Zulassung): Themenfindung Zuordnung der Betreuer/innen Themenfestlegung Erwartungshorizont 8 Abs. 1 bis Februar (genauer Termin von Schule festgelegt) Einreichung der Themen über VWA-Datenbank durch Schüler/innen anschließend bis Ende März bis Ende April Überprüfung der Themen, allfällige Rückmeldungen, Freischaltung durch Betreuer/innen und Direktion Übermittlung der Themen an LSR (über VWA- Datenbank) durch Direktion Zustimmung bzw. Verlangen einer neuen (geänderten) Themenstellung mit Setzung einer Nachfrist durch LSR 8 Abs. 2 8 Abs. 2 18

19 Zeitplan für die Reifeprüfung letzte Schulstufe: Termin Inhalt RPVO bis Ende November bis 15. Jänner bis 1. Donnerstag im 2. Semester bis 2. Donnerstag im 2. Semester Beschluss der Themenbereiche für mündliche RP durch Fachkonferenz Kundmachung der Themenbereiche durch Direktion (SchUG 79: Anschlag in der Schule für 1 Monat, dann Hinterlegung bei Schulleitung) keine vorzeitige Bekanntgabe von Aufgabenstellungen Wahl und Bekanntgabe der Prüfungsgebiete durch Schüler/innen Abgabe der Aufgabenstellungen für die nicht standardisierten Klausurfächer (+ 1 Aufgabenstellung für allfällige Kompensationsprüfung empfohlen) in der Direktion Vorlage der Aufgabenstellungen für die nicht standardisierten Klausurfächer (+ 1 Aufgabenstellung für allfällige Kompensationsprüfung empfohlen) an den LSR 28 Abs Abs. 3, 27 Abs

20 Zeitplan für die Reifeprüfung letzte Schulstufe: Termin Inhalt RPVO zwischen Notenkonferenz und Beginn der Klausuren Vorbereitung in gewählten Fächern auf schriftliche und/oder mündliche RP (für andere Schüler/innen keine Anwesenheitspflicht) Durchführung der Wiederholungsprüfungen bei 1 Nicht genügend 6. Mai 2016 letzter Schultag für Maturaklassen 9. bis 19. Mai 2016 Klausurprüfung bis Freitag, 13. Mai 2016 bis Mittwoch, 25. Mai 2016 bis 3 Tage nach Bekanntgabe der negativen Klausurnote (spätestens Mittwoch, 1. Juni 2016) spätest mögliche Vorlage der Aufgabenstellungen für die Kompensationsprüfungen in den nicht standardisierten Klausurfächern an den LSR Konferenzen mit Entscheidungen über Beurteilung der Klausurarbeiten + Bekanntgabe negativer Klausurnoten Anmeldung zur Kompensationsprüfung 26 Abs. 1 20

21 Zeitplan für die Reifeprüfung letzte Schulstufe: Termin Inhalt RPVO Montag, 6. und Dienstag, 7. Juni 2016 mündliche Kompensationsprüfungen in den standardisierten und nicht standardisierten Klausurfächern (Terminfestlegung durch BMBF bzw. LSR) mindestens 2 Wochen (gewünscht 3 Wochen) nach Ende der Klausurprüfung 19. bis 27. September 2016 Mittwoch, 12. Oktober bis 19. Jänner 2017 Donnerstag, 2. Februar 2017 Beginn der mündlichen Reifeprüfung SchUG 36 Abs. 4 Klausurprüfung im 1. Nebentermin Kompensationsprüfungen im 1. Nebentermin Klausurprüfung im 2. Nebentermin Kompensationsprüfungen im 2. Nebentermin 21

22 6 Klausurprüfung standardisierte Klausurfächer (Aufgabenstellungen vom bifie): - Deutsch - Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch; Latein, Griechisch) - Mathematik nicht standardisierte Klausurfächer (Aufgabenstellungen vom Prüfer/von der Prüferin): - DG - Physik - Biologie und Umweltkunde - Musikkunde - Sportkunde - schulautonome Gegenstände (z.b. Informatik) 6.1 Klausurtermine im Haupttermin 2016 (vgl. BEILAGE) schulspezifisch: Montag, 9. Mai 2016: Dienstag, 10. Mai 2016: Mittwoch, 11. Mai 2016: Donnerstag, 12. Mai 2016: Freitag, 13. Mai 2016: Mittwoch, 18. Mai 2016: Donnerstag, 19. Mai 2016: nicht standardisierte Klausurfächer Deutsch Mathematik Englisch Französisch Italienisch Spanisch Latein/Griechisch 22

23 6.2 Übermittlung der Aufgabenstellungen in den standardisierten Klausurfächern postalische Übermittlung der Aufgabenstellungen durch das bifie (genaue Termine werden bekanntgegeben) an eine/n von 3 von der Direktion namhaft zu machende/n Empfangsberechtigte/n (in den Nebenterminen mit elektronischer Übermittlung) an der Schule: Überprüfung der Zustelladresse, der richtigen Anzahl der Pakete und der unversehrten Versiegelung, der Kuvertbeschriftung (kein Öffnen der Kuverts) bei Fehlern: Reklamation an bifie (im Notfall: Download-Variante) sichere Verwahrung unter Geheimhaltung Öffnung der Aufgabenstellungen unmittelbar vor Beginn der Prüfung im Beisein der Kandidat/inn/en Aushändigung der Korrektur- und Beurteilungsanleitungen an Prüfer/in nach Ende der Klausurarbeit 23

24 6.3 Bestimmungen für die einzelnen Klausurgegenstände Deutsch / Unterrichtssprache: Lebende Fremdsprachen: Griechisch / Latein: Mathematik:

25 Aufgabenstellungen zur Klausurprüfung (vgl. BEILAGE) in den standardisierten Klausurfächern (RPVO 13): Deutsch (RPVO 15 Abs. 1): 3 Aufgaben (davon 1 literarische Themenstellung) 1 Aufgabe ist zu wählen. Jede Aufgabe enthält 2 voneinander unabhängige Teilaufgaben (jeweils mit Textgrundlage). Beide Teilaufgaben sind zu behandeln (ca. 900 Wörter). Kompetenzbereiche: Inhaltsdimension, Textstruktur, Stil und Ausdruck, normative Sprachrichtigkeit elektronisches Wörterbuch zulässig, Lexika und elektronische Informationsmedien nicht 300 Minuten Arbeitszeit (5 volle Stunden) 25

26 Lebende Fremdsprachen (RPVO 16): Aufgabenstellung mit 4 voneinander unabhängigen Aufgabenbereichen (4 Kompetenzbereiche) in vorgegebener Reihenfolge und in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorzulegen und zu bearbeiten Wörterbuch nicht zulässig Aufgabenbereich 8-jährig 3-, 4- und 6-jährig Dauer Wörter Dauer Wörter Leseverstehen rezeptiv Hörverstehen (2x abzuspielen) produktiv Sprachverwendung im Kontext Schreiben 120 ca ca. 400 Gesamtarbeitszeit

27 Latein und Griechisch (RPVO 17): Aufgabenstellung mit 2 voneinander unabhängigen Aufgaben, die in Teilaufgaben gegliedert sein können elektronisches Wörterbuch zulässig, Lexika und elektronische Informationsmedien nicht 270 Minuten Arbeitszeit Aufgabe Latein 6- jährig und Griechisch Latein 4- jährig Kompetenz Ziel Wörter Übersetzung aus Originaltext Interpretation (10 Aufgaben, von Originaltext ausgehend) Produktion eines in Inhalt, Sinn und Funktion äquivalenten Textes, der die Textnormen der Zielsprache berücksichtigt Analyse und Interpretation (Bezug auf Vergleichsmaterialien, Einbeziehung des textbezogenen Umfeldes) mind. 120 mind. 110 mind. 80 mind. 80 Gesamtwortanzahl max. 220 max

28 Mathematik (RPVO 18): Aufgabenstellung mit 2 voneinander unabhängigen Aufgabenbereichen in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorzulegen und zu bearbeiten Einsatz der gewohnten mathematischen Hilfsmittel inkl. elektr. Rechner ist zulässig Aufgabenbereich Inhalt Zahl der Aufgaben Dauer Grundkompetenzen einzelne Grundkompetenzen des Grundkompetenzenkatalogs (Grund-)Wissen und (Grund-) Fertigkeiten ohne darüber hinaus gehende Eigenständigkeit 24 Typ-1-Aufgaben 120 Vernetzung von Grundkompetenzen Anwendung und Vernetzung von Grundkompetenzen umfangreichere kontextbezogene oder auch innermathematische Aufgabenstellungen auch operative Fertigkeiten selbstständige Anwendung von Wissen und Fertigkeiten 4-6 Typ-2-Aufgaben können in 2-6 Teilaufgaben gegliedert sein 4 Komponenten von Teilaufgaben, die einzelnen Grundkompetenzen zuordenbar sind 150 Gesamtarbeitszeit

29 Aufgabenstellungen zur Klausurprüfung in den nicht standardisierten Klausurfächern (RPVO 14): mindestens 2 von einander unabhängige Aufgaben Aufgaben können in Teilaufgaben gegliedert sein. Aufgaben aus unterschiedlichen Themenbereichen und Handlungsdimensionen Aufgabenstellung muss eindeutigen Arbeitsauftrag enthalten. Aufgabenstellung darf im Unterricht nicht so weit vorbereitet worden sein, dass ihre Bearbeitung keine selbstständige Leistung erfordert. Nur solche Hilfen und Hilfsmittel zulässig, die im Unterricht gebraucht wurden und die Eigenständigkeit in der Erfüllung der Aufgaben nicht beeinträchtigen Disposition, Ausarbeitung ist dem Vorschlag beizufügen. Genehmigung durch LSR 29

30 Klausurfach DG (RPVO 19) Physik (RPVO 20) Biologie und Umweltkunde (RPVO 21) Zahl der Aufgaben Inhalt der Aufgaben 3 bis 5 ausgewogene Anforderungen an den Einsatz klassischkonstruktiver und computerunterstützter Methoden mind. 1 Aufgabe anwendungsorientiert 3 oder 4 praxisorientierte oder experimentelle Komponenten möglich, dann Vorgabe fiktiver Messergebnisse 3 oder 4 praxisorientierte oder experimentelle Komponenten möglich, dann Vorgabe fiktiver Messergebnisse Dauer Musikkunde (RPVO 22) Sportkunde (RPVO 24) 4 Tonsatz, Formenlehre, Musikgeschichte, Gehörbildung (Keyboard/Klavier, Tonträger mit Kopfhörern oder PC erlaubt)

31 6.4 Beurteilung der Klausuren in den standardisierten Klausurfächern: (vgl. BEILAGE) Erlass des BMBF vom 18. Dezember 2014 mit Korrektur- und Beurteilungsanleitungen (verbindlich zu verwenden): - Klausurformate - Bewertungsraster mit Deskriptoren bzw. Punkteskalen mit quantitativen Vorgaben und Anleitungen zur Benotung - Die Gesamtbeurteilung erfolgt auf Basis eines verbal begründeten Beurteilungsvorschlags der Prüferin/des Prüfers, der sich an den Deskriptoren für die Kompetenzbereiche orientiert. - Übermittlung von Lösungen und Korrekturhilfen unmittelbar nach jeweiligem Klausurtermin 31

32 Beurteilung der Klausuren Deutsch (vgl. - Kompetenzbereich 1: Inhalt und Struktur des 1. Textes - Kompetenzbereich 2: Inhalt und Struktur des 2. Textes - Kompetenzbereich 3: Stil und Ausdruck sowie normative Sprachrichtigkeit beider Texte gemeinsam - In den Kompetenzbereichen 1 und 2 muss jeder einzelne Deskriptor positiv bewertet werden. Wird nur 1 Deskriptor negativ bewertet, ist dieser Kompetenzbereich und damit die gesamte Klausur negativ zu beurteilen. - Im Kompetenzbereich 3 ist hingegen ein Ausgleich zwischen 1. und 2. Text möglich. Wenn dieser Bereich bei einem Text negativ bewertet wird, kann eine deutlich positive Bewertung beim anderen Text zu einer positiven Gesamtbewertung dieses Kompetenzbereiches führen. - Gesamtbeurteilung mit Befriedigend : Einzelne Deskriptoren mit Genügend ( das Wesentliche überwiegend erfüllt ) müssen durch andere Deskriptoren mit Gut ( über das Wesentliche hinausgehend erfüllt ) oder Sehr gut ( über das Wesentliche weit hinausgehend erfüllt ) kompensiert werden. - Gesamtbeurteilung mit Gut oder Sehr gut : Kein Deskriptor darf mit Genügend bewertet sein. 32

33 Lebende Fremdsprachen (vgl. - gleiche Gewichtung der 4 Aufgabenbereiche - in 1 Bereich (rezeptiv oder produktiv) ist Absinken bis 50% möglich, aber insgesamt müssen 60% (von 100 Punkten) erreicht werden. Beurteilung gemäß LBVO Genügend ( in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt ) Befriedigend ( in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt ) Gut (in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt ) Sehr gut ( in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt ) rezeptiver Kompetenzbereich mind. 25 Punkte Punkteskala mind. 60 Punkte mind. 70 Punkte mind. 80 Punkte mind. 90 Punkte produktiver Kompetenzbereich mind. 25 Punkte bei Entfall eines Teil-Kompetenzbereiches: Jeweils anderer Teil-Kompetenzbereich wird zu 100% gewichtet. z.b. Entfall des Hörverständnisses: Leseverständnis wird für den rezeptiven Kompetenzbereich zu 100% gewichtet. 33

34 Beispiel mit Punkteskala BEISPIEL bei 100 erreichbaren Punkten rezeptiv produktiv gesamt Beschreibung BEURTEILUNG Sowohl der rezeptive als auch der produktiven Kompetenzbereiche wird überwiegend erfüllt, Stärken zeigen sich besonders im Aufgabenbereich produktiver Bereich zwar knapp unterschritten, jedoch im rezeptiven Bereich das Wesentliche zur Gänze erfüllt, weil Der produktive Bereich wird zwar überwiegend erfüllt, jedoch der rezeptive Bereich nicht wegen großer Mängel im Hörverstehen (zb) Im produktiven Bereich zeigen sich Stärken vor allem im Bereich Schreiben. Der rezeptive Bereich wird jedoch nicht überwiegend erfüllt, weil. Daher kann der produktive Bereich die Mängel nicht ausgleichen. Genügend Genügend Nicht genügend Nicht genügend 34

35 Angebot Double Rating in Englisch Prof. Mag. Monika Lener (Meinhardinum Stams) Prof. Mag. Peter Samuda (Schigymnasium Stams) Prof. Mag. Gabriele Schlosser (Meinhardinum Stams) Prof. Mag. Michael Schober (PHT & Reithmannstraße) 35

36 Latein/Griechisch (vgl. ): Kompetenzbereich Übersetzung: Kriterien Checkpoints Punkte Sinnerfassung (12 Sinneinheiten) Lexik 6 6 Morphologie 6 6 Syntax 6 6 Korrektheit der Zielsprache Punktemaximum

37 Kompetenzbereich Interpretation (10 Teilaufgaben, geschlossene und offene Formate): maximal 24 Punkte erreichbar Bewertungskriterien: - Sammeln und Auflisten - Gliedern und Strukturieren - Zusammenfassen und Paraphrasieren - Gegenüberstellen und Vergleichen - Belegen und Nachweisen - Kommentieren und Stellung nehmen - Kreatives Auseinandersetzen und Gestalten 37

38 Gesamtbeurteilung: Beurteilung gemäß LBVO Genügend ( in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt ) Befriedigend ( in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt ) Gut (in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt ) Sehr gut ( in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt ) Punktemaximum Kompetenzbereich Übersetzung mind. 18 Punkte Hilfsskala mind. 30 Punkte mind. 37 Punkte mind. 45 Punkte mind. 53 Punkte 60 Punkte Kompetenzbereich Interpretation mind. 12 Punkte 38

39 Mathematik (vgl. ): Typ-1-Aufgaben inkl. Teilaufgaben A in Typ-2-Aufgaben: Bewertung mit gelöst (1 Punkt) oder nicht gelöst (0 Punkte) für Genügend müssen zumindest 16 von 24 Grundkompetenzaufgaben gelöst sein. Typ-2-Aufgaben: Bewertung mit gelöst (2 Punkte), teilweise gelöst (1 Punkt) oder nicht gelöst (0 Punkte) Punkte Nicht genügend weniger als 16 Grundkompetenzpunkte Genügend Beurteilung gemäß LBVO Befriedigend Gut Sehr gut 24 bis 32 Punkte, davon mind. 16 Grundkompetenzpunkte 33 bis 40 Punkte, davon mind. 16 Grundkompetenzpunkte 41 bis 48 Punkte 39

40 Beurteilung der Klausuren in den nicht standardisierten Klausurfächern: - keine vorgegebenen Korrektur- und Beurteilungsanleitungen - Korrektur und Beurteilungsvorschlag erfolgen durch Prüfer/in gemäß LBVO. - verbindlicher Punkteschlüssel für DG, PH, BiU, MK, SPK, Informatik: Beurteilung gemäß LBVO max. 48 Punkte % (Punkte) max. 100 Punkte Sehr gut 41 bis (41) 85 bis 100 Gut 36 bis (36) 75 bis 84 Befriedigend 29 bis (29) 60 bis 74 Genügend 24 bis (24) 50 bis 59 Nicht genügend 0 bis 23 < 50 0 bis 49 40

41 Zwischenkonferenz spätestens 1 Woche vor Beginn der Kompensationsprüfung, wenn möglich 11 Tage davor 1. Teil: Beschlussfassung über Beurteilung der Klausuren: - Kommissionsmitglieder: Vorsitzende/r (nicht stimmberechtigt), Direktor/in, KV, Prüfer/in der jeweiligen Klausurprüfung - Jede Position in der Kommission muss besetzt sein bei Doppelfunktion (z.b. KV als Prüfer/in) muss vakante Stelle ersetzt werden. - begründeter Antrag des Prüfers/der Prüferin - Beschluss (mit einfacher Mehrheit) - Bekanntgabe negativer Klausurnoten unmittelbar nach Konferenz 2. Teil: Vorbereitung der mündlichen Reifeprüfung: Prüfungseinteilung, Vorbereitungszeiten, Ziehungsvorgang, Aufgabenstellungen, Hinweis auf Präsentationskompetenz und Prüfungskultur 41

42 8 Mündliche Kompensationsprüfung (Teil der zweiten Säule Klausur ) bei Nicht genügend in der Klausur: frühestmögliche nachweisliche Mitteilung an Kandidat/in, spätestens 1 Woche vor Kompensationsprüfung (vgl. RPVO 25 Abs. 4) (erwünscht: 11 Tage davor) Kandidat/in hat Wahl zwischen Wiederholung der Klausurarbeit ab dem nächsten Nebentermin ( Nicht genügend wird gelöscht Note für Wiederholungsklausur = Note im RP-Zeugnis) und mündlicher Kompensationsprüfung: Anmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe des Nicht genügend mittels Anmeldeformular ( (vgl. RPVO 26 Abs. 1) Nicht genügend der Klausur wird eingerechnet bestenfalls Befriedigend im RP-Zeugnis 42

43 Erstellung der Aufgaben für standardisierte Klausurfächer - Deutsch - Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch Spanisch; Latein, Griechisch) - Mathematik durch das bifie für nicht standardisierte Klausurfächer - DG - Physik - Biologie und Umweltkunde - Musikkunde - Sportkunde - schulautonome Gegenstände (z.b. Informatik) durch die Prüfer/innen (Genehmigung durch den LSR) 43

44 Prüfungstermine und Prüfungseinteilung für standardisierte Klausurfächer: vom BMBF festgelegt für nicht standardisierte Klausurfächer: vom LSR festgelegt (in der Regel gleiche Termine wie für standardisierte Klausurfächer) Prüfungseinteilung und Organisation durch Direktion (in Absprache mit LSR) mit Vorgabe von Zeitfenstern für die einzelnen standardisierten Klausurfächer Bestellung der (Ersatz-)Vorsitzenden durch den LSR (Direktor/inn/en bleiben eher an eigener Schule; volle Prüfungsgebühr auch bei nur teilweiser Vertretung) Ausgabe der jeweiligen Aufgabe im betreffenden Zeitfenster pro Fach (maximal 3 Kandidat/inn/en pro Zeitfenster) Vorbereitungszeit: mindestens 30 (eigener Vorbereitungsraum mit Aufsicht) Prüfungszeit: max. 25 keine öffentliche Prüfung (weil zur 2. Säule Klausur gehörig) Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, KV, Prüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in (jede Position muss besetzt sein) früheste Vorbereitungszeit: 7.30 Uhr Sicherheitsmaßnahmen wie bei Klausurprüfung Aufgabenpakete dürfen nicht aus Prüfungsraum mitgenommen werden! 44

45 45

46 Aufgabenstellungen gleiche Bestimmungen wie für Klausurprüfungen (vgl. RPVO 26 Abs. 2 mit Hinweis auf RPVO 13 und 14): in den nicht standardisierten Klausurfächern: - Aufgabenstellung mit mindestens 2 voneinander unabhängigen Aufgaben und eindeutigem Arbeitsauftrag - Angabe allfälliger Hilfsmittel - Beilage von Texten, Übersetzungen, Beantwortungsdispositionen, Zusammenfassungen von Hörtexten, Ausarbeitungen, Beurteilungsschlüssel Testkonstrukt der Kompensationsprüfung so weit wie möglich kongruent mit jenem der schriftlichen Klausur 46

47 Übermittlung der standardisierten Aufgaben durch das bifie Code zur Entschlüsselung der standardisierten Prüfungsaufgaben an Mobiltelefonnummern der Direktor/inn/en Übermittlung und Freischaltung der Aufgaben: Genaue Termine werden jeweils vom bifie bekanntgegeben Speicherung auf externen Datenträger durch Direktor/in bzw. Stellvertreter/in + sichere Verwahrung keine elektronische Weitergabe der Aufgaben Löschen von Zwischenspeicherungen auf PC bzw. temporären Speichern Vervielfältigung + Verwahrung der Aufgaben durch Direktor/in bzw. Stellvertreter/in Ermöglichung der Einsichtnahme in Aufgabenstellungen für Prüfer/inn/en vor Beginn des jeweiligen Prüfungstages durch Direktor/in bzw. Stellvertreter/in (eigener Raum, keine Mitnahme der Aufgaben) 47

48 Aufgabenstellung in Deutsch / Unterrichtssprache Kompetenzbereiche, die nachgewiesen werden können: - Lesekompetenz - Argumentationskompetenz - Analyse- und Interpretationskompetenz - Sachkompetenz - Reflexionskompetenz - Sprachbewusstsein Katalog mit genauer Beschreibung der Teilkompetenzen zu den Kompetenzbereichen Konzeption: - Thema, das in mehrere Teilaufgaben gegliedert ist - Themengestaltung textbasiert - Textbeilage(n): fiktionale wie nichtfiktionale Texte sowie lineare und nichtlineare Texte - Themenstellung: Anforderungsbereiche Rezeption und Reproduktion sowie Transfer und Reflexion - eine Teilaufgabe: situativer Kontext, eine genau definierte monologische Sprechaufgabe (3 5 ) 48

49 Beurteilung: - verbindlicher Beurteilungsraster für jede Themenstellung, beruhend auf dem Katalog der Kompetenzbereiche - Erwartungshorizont zu (K1) Aufgabenerfüllung aus inhaltlicher und struktureller Sicht und (K2) Aufgabenerfüllung hinsichtlich normativer Sprachrichtigkeit: deckt die Kompetenzbereiche inhaltlich umfassend ab; ist als Richtlinie bei der Beurteilung heranzuziehen - Prüfer/in und Beisitzer/in erhalten beide die den Aufgabenstellungen beigelegten standardisierten Bewertungs- und Beurteilungsraster (verpflichtende Verwendung!) Leitfaden und Beispiel 49

50 Aufgabenstellung in lebenden Fremdsprachen Überblick über die Prüfungselemente (Bereiche Leseverständnis und Sprechen werden direkt getestet, beide Teile sind gleich gewichtet): Prüfungsteil Leseverständnis: - Erstellung der Aufgaben nach denselben Prinzipien wie in den schriftlichen Klausuren - jeweils fünf bis sechs Items, abhängig von Länge und Inhalt des Textes - beide Aufgaben zusammen maximal elf Items - jedes Item entspricht einem Punkt - jede Aufgabe enthält Fragen, die mündlich zu beantworten sind - jede Aufgabe zum Leseverständnis enthält eine Frage zur Kernaussage des Textes (mit bis zu drei Punkten zu bewerten) 50

51 Prüfungsteil Sprechen (enthält einen Sprechauftrag): - Sprechen zu einer in der Vorbereitungszeit bearbeiteten Themenstellung (monologisch) - situativer Rahmen in drei unterschiedliche Inhaltspunkte gegliedert - Rolle der Prüferin/des Prüfers: Beschränkung auf das Vorlesen der Aufgabenstellung und das Zeitmanagement - Wörterbücher nicht erlaubt Ablauf: Prüfungsteil Dauer Fertigkeit Aufgabe Beurteilung Vorbereitungszeit mind. 30' Prüfungsgespräch insgesamt max. 25' max. 10' pro Text max. 7' (B2) max. 5' (B1) Lesen 2 Texte Lösungsschlüssel Sprechen monologisches Sprechen mit Impuls holistischer Beurteilungsraster Tabelle 2: Prüfungsaufbau der Kompensationsprüfung in den lebenden Fremdsprachen Leitfaden mit einem Beispiel 51

52 Aufgabenstellung in Mathematik Konzeption: - Grundlage: Kompetenzkatalog, alle 4 Inhaltsbereiche - fünf voneinander unabhängige Aufgaben, jeweils in zwei Arbeitsaufträge gegliedert - gewohnte Hilfsmittel - (Grund-)Wissen und (Grund-)Fertigkeiten sind kompetenzorientiert nachzuweisen. - entscheidende Rolle: Kommunikation über mathematische Inhalte - unbedingt erforderlich: Kandidat/in kann ohne entsprechende Leitung durch Prüfer/in seine/ihre Bearbeitung der Aufgaben ausführlich präsentieren. Konzeption: - Leitfrage: inhaltlich und thematischer Bezug zu den Grundkompetenzen des jeweiligen (der Aufgabe entsprechenden) Inhaltsbereiches - eigener Aufgabentyp: einerseits verfahrensbasiert (im Grundkompetenzteil), sodass die Bearbeitung eine direkte Anwendung eines (Standard-)Verfahrens verlangt, andererseits (im Bereich der Leitfrage) verfahrensbildend, d.h. Strategien müssen reflektiert wiedergegeben bzw. dargestellt werden 52

53 Beurteilung: - Kandidatinnen und Kandidaten, die in dieser Prüfungssituation mit der Prüferin/dem Prüfer nicht in kommunikativen Austausch treten und ihre Überlegungen nicht unter korrekter Verwendung der Fachsprache im Grundkompetenzbereich ausführlich darlegen, kann die entsprechende Kompetenz nicht bescheinigt werden. - Hinweise zur Leitfrage für Lehrer/innen: Auflistung von Aspekten, die besprochen werden sollten Beurteilungsschema: Note Genügend Befriedigend Gut Sehr gut erreichte Indikatoren 4 GK-Indikatoren + 0 Leitfragenindikatoren 3 GK-Indikatoren + 1 Leitfragenindikator 5 GK-Indikatoren + 0 Leitfragenindikatoren 4 GK-Indikatoren + 1 Leitfragenindikator 3 GK-Indikatoren + 2 Leitfragenindikatoren 5 GK-Indikatoren + 1 Leitfragenindikator 4 GK-Indikatoren + 2 Leitfragenindikatoren 3 GK-Indikatoren + 3 Leitfragenindikatoren 5 GK-Indikatoren + 2 Leitfragenindikatoren 4 GK-Indikatoren + 3 Leitfragenindikatoren Leitfaden mit Beispiel 53

54 Aufgabenstellung in Latein/Griechisch Aufbau: 1 Aufgabe aus dem Kompetenzbereich Übersetzung 1 Aufgabe aus dem Kompetenzbereich Interpretation (mit 4 Arbeitsaufgaben) Übersetzungstext Interpretationstext Arbeitsaufgaben Latein max. 50 Wörter max. 30 Wörter 4 Griechisch max. 60 Wörter max. 40 Wörter 4 Teilkompetenzen und Kriterien für Beurteilung: bei Übersetzungstext: Sinneserfassung (Unterteilung des Textes in 5 Sinneinheiten) Lexik Morphologie jeweils 3 Checkpoints zur Überprüfung Syntax Korrektheit in der Zielsprache (in 2 Niveaustufen) bei Interpretationstext: Sammlung und Benennung sprachlicher und formaler Elemente Gliederung des Interpretationstextes (nur in 6-j. L und G: metrische Analyse) Zusammenfassung und Paraphrasierung Kommentierung und Stellungnahme Leitfaden und Beispiel 54

55 Prüfungsverlauf Die Selbstständigkeit des Kandidaten/der Kandidatin bei der Lösung der Aufgaben muss gewahrt bleiben (Kompensation der negativen schriftlichen Klausur, keine mündliche Prüfung im herkömmlichen Sinn). Beurteilung Konferenzvarianten zur Notenfindung: Kurzkonferenzen nach jeweils drei Prüfungskandidat/inn/en Konferenz nach allen Vormittagsprüfungen zu Beginn der Mittagspause und/oder Konferenz am Ende der Nachmittagsprüfungen Beurteilung des Prüfungsgebietes: Antrag durch Prüfer/in gemeinsam mit Beisitzer/in Gesamtnote setzt sich aus negativer Klausur und Kompensationsprüfung zusammen, daher Beurteilung nicht besser als Befriedigend möglich (ohne Hinweis auf Kompensationsprüfung im RP-Zeugnis) ehestmögliche Mitteilung der Beurteilung an Kandidat/in Weitere Informationen generelle Informationen zum Ablauf der Kompensationsprüfungen relevante Auszüge aus Gesetzen und Verordnungen Downloads zu den Leitfäden der einzelnen Fächer 55

56 Arbeitsgruppen zwischen Klausur und mündl. RP (vgl. RPVO 30 Abs. 1) 1 Arbeitsgruppe pro Prüfungsgebiet mit max. 20 Kandidat/inn/en (klassenübergreifend) je eigene Arbeitsgruppe: Pflichtgegenstand WPG (außer bei Kombination wegen Aufstockung); IU mit unterschiedlichen Instrumenten max. 4 Unterrichtseinheiten pro Arbeitsgruppe (durch 1 Lehrperson oder abwechselnd oder gemeinsam) Inhalt: Behandlung prüfungsrelevanter Kompetenzanforderungen, Analyse von Prüfungssituationen, lerntechnische Hinweise Meldung der Prüfungsgebühren mit Formular 56

57 9 Mündliche Reifeprüfung (RPVO 27 bis 30) vgl. Handreichung des BMBF Mündliche Reifeprüfung Leitfäden zu den einzelnen Prüfungsgebieten reifepruefung.html#headline121 RPVO 27: 2 Teilprüfungen (bei 4 Klausuren) oder 3 Teilprüfungen (bei 3 Klausuren) aus inhaltlich und fachlich unterschiedlichen Prüfungsgebieten (z.b. nicht möglich: Pflichtgegenstand und dazugehörender vertiefender Wahlpflichtgegenstand; aber z.b. möglich: ME und IU oder BE und BGW) Prüfungsgebiete frei wählbar (ohne Vorgaben, außer: Schwerpunkt mit mind. 8 JWST in der OS muss sich in einer der 3 Säulen abbilden) 57

58 Wählbare Prüfungsgebiete: grundsätzlich: alle bis zumindest zur vorletzten Schulstufe besuchten (schulautonomen) Gegenstände mit mindestens 4 JWST in der OS (also auch vertiefende WPG mit 4 JWST) Ausnahmen: zusätzlicher WPG lebende FS erst ab 6 JWST zusätzlicher WPG Informatik erst ab 6 JWST (aber schulautonomer WPG unter anderem Namen z.b. Webdesign auch 4-stündig wählbar) ME, BE: 4-jährig in OS (2 Jahre Pflichtgegenstand + 2 Jahre alternativer Pflichtgegenstand; aber vertiefender oder zusätzlicher WPG ME oder BE auch 2-jährig wählbar) Gesamtsumme an JWST der gewählten Prüfungsgebiete: bei 2 Prüfungsgebieten: 10 JWST in OS bei 3 Prüfungsgebieten: 15 JWST in OS Aufstockung nur mit vertiefendem WPG möglich Wahl und Bekanntgabe der Prüfungsgebiete: bis 15. Jänner der letzten Schulstufe 58

59 Themenbereiche (vgl. RPVO 28): Anzahl: grundsätzlich: Jahreswochenstunden in der OS mal 3, aber maximal 24 (z.b. D, E, M: 24; GWK mit 7 JWST: 21; WPG mit 4 JWST: 12) Ausnahmen: 4-jährige Fremdsprache (auch L, G): 18 3-jährige leb. Fremdsprache: 12 unabhängig von der Stundenzahl BE bzw. ME mit 7 JWST: 18 BE bzw. ME mit 8 JWST: 20 vertiefender WGP ME bzw. BE: 10 IU bzw. BGW: 6 (+ 4 Stücke bzw. Werke) WPG Informatik: 12 (+2 für jede weitere JWST in der OS) bei schulautonomen Abweichungen: aliquot bei PG+WPG: Anzahl aliquot zu Stunden beider Gegenstände Umfang: mind. 2 Aufgabenstellungen möglich 59

60 Festlegung der Themenbereiche: durch die gesamte Fachlehrer/innen-Konferenz an der Schule für jede Abschlussklasse oder gruppe (bei nur 1 Lehrperson: Einbeziehung weiterer fachkundiger Lehrer/innen): gleichmäßige Verteilung auf einzelne Schulstufen nicht zwingend erforderlich für WPG: Vorschlag durch Lehrperson, Beschluss durch Fachlehrer/innen-Konferenz vorläufige Vereinbarungen aufsteigend für jede Schulstufe (ohne fixe Bekanntgabe an die Schüler/innen) endgültiger Beschluss + Kundmachung bis spätestens Ende November der letzten Schulstufe (vgl. SchUG 79: Anschlag in der Schule für 1 Monat, dann Hinterlegung bei Schulleitung) keine vorzeitige Bekanntgabe von Aufgabenstellungen Geltungsdauer: für 1 oder mehrere Jahre 60

61 Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen (vgl. RPVO 29): werden von Prüfer/in erstellt RPVO 29 Abs. 1: Im Rahmen der mündlichen Teilprüfung ist jeder Prüfungskandidatin und jedem Prüfungskandidaten im gewählten Themenbereich eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung, welche in voneinander unabhängige Aufgaben mit Anforderungen in den Bereichen der Reproduktions- und Transferleistungen sowie der Reflexion und Problemlösung gegliedert sein kann, schriftlich vorzulegen. Gleichzeitig mit der Aufgabenstellung sind die allenfalls zur Bearbeitung der Aufgaben erforderlichen Hilfsmittel vorzulegen. Aufgabenstellung darf nicht zu umfangreich sein! 61

62 Aus den Erläuterungen zur RPVO: Jede kompetenzorientierte Aufgabenstellung enthält eine Leistung im Bereich Reproduktion (Wiedergabe und Darstellung fachspezifischer Sachverhalte, Bestimmung der Art des Materials und Entnahme von Informationen aus Material, Verwendung von Fachtermini, Anwendung von Arbeitstechniken usw.) und Transfer (Erklären von Zusammenhängen, Verknüpfung und Einordnung von Sachverhalten, Analyse von Materialien, Differenzierung von Sach- und Werturteilen), eine Leistung im Bereich von Reflexion und Problemlösung (Erörterung von Sachverhalten und Problemen, Entwicklung von Hypothesen, Reflexion eigener Urteilsbildung) Das bedeutet: Nur die formale Gliederung der Aufgabenstellung ist fakultativ, die Unterteilung in Anforderungsbereiche jedoch obligat! RPVO 29 Abs. 2: Vorbereitung von mind. 2 Aufgabenstellungen pro Themenbereich bei mehr als 1 Prüfungskandidatin/Prüfungskandidaten (bei 1 Kandidat/in also nur 1 Aufgabenstellung nötig) aber: regelmäßige Abwechslung zwischen verschiedenen Aufgabenstellungen pro Themenbereich nicht zwingend RPVO 29 Abs. 3: In Deutsch, Latein und Griechisch hat die Aufgabenstellung von einem Text auszugehen (können auch Impulse wie beispielsweise Bilder oder Hörimpulse sein). 62

63 RPVO 29 Abs. 4 (Regelschulwesen): In den Prüfungsgebieten Lebende Fremdsprache (achtjährig), Lebende Fremdsprache (sechsjährig), Lebende Fremdsprache (vierjährig), Lebende Fremdsprache (dreijährig) und Wahlpflichtgegenstand Lebende Fremdsprache haben die Aufgabenstellungen je eine monologische und eine dialogische Aufgabe zu enthalten. Beide Aufgaben (zum gleichen Themenbereich) werden am Beginn der Vorbereitungszeit ausgegeben. Die Vorbereitungszeit beträgt insgesamt ca. 15 Minuten. monolog. Teil: Prüfungskandidat/in spricht zu einem Thema, ohne unterbrochen zu werden. Moderation durch Prüfer/in dialog. Teil: Dialog mit Prüfer/in über ein Thema vgl. Sonderbestimmungen für Schulversuch! 63

64 Lebende Fremdsprachen mündl. RP Regelschulwesen: Ziehen von 2 Themenbereichen Wahl 1 Themenbereiches Zuweisung 1 Aufgabenstellung (monolog. + dialog. Teil) 15 Vorbereitungszeit Prüfung: monolog. Teil: 3-5 (A2: 3, B1: 4, B2: 5 ) dialog. Teil (Kandidat/in + Prüfer/in): 7-10 (A2: 7, B1: 8-9, B2: 9-10 ) 64

65 Schulversuch: monologischer Teil: Ziehen von 2 Themenbereichen Wahl 1 Themenbereiches (wird für dialog. Teil nicht zurückgelegt) Zuweisung 1 Aufgabenstellung 10 Vorbereitungszeit Dauer des monolog. Teils: A2: max. 3, B1: max. 4, B2: max. 5 dialogischer Teil (Kandidat/in + Kandidat/in): beide Kandidat/inn/en ziehen 3 Themenbereiche, jede/r kann 1 abwählen Zuweisung 1 Aufgabenstellung max. 2 Vorbereitungszeit Dauer des dialog. Teils: A2: max. 7, B1: max. 8, B2: max. 10 Kandidat/in wählt Partner/in nach Möglichkeit selber; bei ungerader Zahl stellt sich ein/e Kandidat/in freiwillig ein weiteres Mal (ohne Beurteilung) zur Verfügung. Gibt es keine/n Freiwillige/n, dann Beisitzer/in als Gesprächspartner/in. Dialogpartner/innen aus verschiedenen Klassen: gilt als Prüfung nur in eigener Klasse 65

66 RPVO 29 Abs. 5: In den Prüfungsgebieten Instrumentalunterricht und Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung ist im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung eine Probe des praktischen Könnens abzulegen. Grundstruktur der Aufgabenstellungen: (1) Überschrift: Themenbereich und Thema angeben (2) Situations- bzw. Problembeschreibung: nach Möglichkeit Aufgabe in einen (lebensbedeutsamen) Kontext stellen (kurzer Eingangstext) (3) Teilaufgaben: nach Möglichkeit steigendes Anforderungsniveau (Empfehlung: kurzer Einstieg im Anforderungsbereich I, dann kontinuierliche Steigerung der Schwierigkeit) verschiedenen Anforderungsbereichen zuordenbar Faustregel: insgesamt drei bis vier Teilaufgaben, die je nach Anforderungsbereich bei der Bewertung unterschiedlich zu gewichten sind (4) Materialien (nicht zu viele; sollten inhaltlich weitgehend neu sein) 66

67 Kompetenzorientierte und inhaltliche Kriterien: (a) Verwendung von Operatoren (keine W-Fragen, sondern klare Arbeitsaufträge) (b) Verwendung der Fachsprache (c) Multiperspektivität und Kontroversität (was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, muss auch in der Aufgabenstellung kontrovers dargestellt werden) (d) Vermeidung suggestiver Lenkungen (Perspektiven und Argumente werden nicht vorgegeben, sondern zur Diskussion gestellt, mit Ausnahmen wie z.b. Demokratie) (e) Beachtung der Schüler/innenrelevanz und Gesellschaftsrelevanz (f) Passende Materialienauswahl (genaue Quellenangaben; notwendige Hinweise zur Analyse oder zu Interpretationen; nicht mehr als halbe Vorbereitungszeit für Lesen und Analysieren; nur Materialien verwenden, die auch tatsächlich bei der Behandlung der Aufgabenstellung benützt werden) (g) Übereinstimmung mit dem Lehrplan 67

68 Vorteilhaft: Benutzung eines Operatorensystems Operatoren sind Verben, die bei den Schülerinnen und Schülern relativ genau vordefinierte und eintrainierte Handlungsweisen zur Bearbeitung einer gestellten Aufgabe auslösen sollen. Operatoren können unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden zugeordnet werden und ermöglichen mehr Transparenz über das Anforderungsprofil von Prüfungsaufgaben. Operatoren geben einen Erwartungshorizont bezüglich der Bearbeitung der Aufgabenstellung wieder und erleichtern daher die Beurteilung. Beispiele für Operatoren: zum Anforderungsbereich I (Reproduktion): (be)nennen, herausarbeiten, ermitteln, beschreiben, zusammenfassen zum Anforderungsbereich II (Transfer): analysieren, erklären, vergleichen, auswerten, einordnen, zuordnen zum Anforderungsbereich III (Reflexion, Problemlösung): rekonstruieren, erzählen, darstellen, dekonstruieren, beurteilen, bewerten, erörtern, interpretieren, Stellung nehmen, kritisieren 68

69 Formale Kriterien: (a) klare und unmissverständliche Formulierung der Arbeitsaufträge (eindeutige Anweisungen) (b) Anordnung der Teilaufgaben nach gestaffeltem Anspruchsniveau: - Teilaufgaben zusammenhängend (z.b. thematisch) - kaum reine Reproduktion, sondern mehrheitlich Anwendung, Transfer, Problemlösung, Bewertung und Reflexion (c) Ansprechende optische Gestaltung der Aufgaben: Lesbarkeit der ausgewählten Materialien (z.b. Zahlen bei Diagrammen) (d) Zeitaufwand: Anzahl der Teilaufgaben beschränken und Zeitaufwand (vor allem für Vorbereitungszeit) für die Einzelaufgaben überprüfen und eventuell dazuschreiben 69

70 Beispiel für eine Aufgabenstellung in GSKPB: Themenbereich: Das Fremde und das Eigene Minderheiten in Österreich Arbeitsaufgabe 27: Juden und Jüdinnen in Österreich Aufgabenstellung: 1 Beschreiben Sie die Bildquelle und fassen Sie die Textquellen zusammen. Geben Sie einen kurzen Überblick über die Geschichte der jüdischen Minderheit in Österreich vom 12. Jh. bis heute und ordnen Sie die Materialien zeitlich zu. 2 Dekonstruieren Sie die Bild- und Textquellen und betten Sie sie in das historische Umfeld ein. Arbeiten Sie die verschiedenen antisemitischen Begründungszusammenhänge heraus. 3 Nehmen Sie Stellung zum Umgang mit Minderheiten, die derzeit in Österreich leben. Diskutieren Sie, welche Schlüsse aus der Geschichte der jüdischen Minderheit in Österreich für die Gegenwart gezogen werden können. 70

71 Durchführung der mündlichen Reifeprüfung (RPVO 30) RPVO 30 Abs. 2: Direktor/in: Vorkehrungen für ordnungsgemäße Durchführung, Bestellung eines Protokollführers/einer Protokollführerin (in der Regel KV) Konkrete Aufgaben: Einteilung der Prüfungen (pro Kandidat/in auch mehr als 1 Tag) (Bekanntgabe möglichst früh, am besten nach Zwischenkonferenz) Bestellung der fachkundigen Beisitzer/innen (sonst: LSR) (vgl. besondere Bestimmungen für Religion) bei Bedarf eigener Vorbereitungsraum (mit Aufsicht) und Aufenthaltsraum technische Infrastruktur (z.b. Präsentationskamera, Medien) Vorbereitung für Ziehen der Themenbereiche (+ Zurücklegen) Vorbereitung für Zuweisung der Aufgabenstellungen Sichtbarmachen der zugewiesenen Aufgaben für Kommission Umgang mit Versuchsvorbereitungen in NW (vgl. Broschüre) 71

72 RPVO 30 Abs. 3: Vorsitzende/r: sorgt für rechtskonformen Ablauf der RP Konkrete Aufgaben: Prüfung des Vorliegens aller erforderlichen Unterlagen (Themenbereiche, Aufgabenstellungen) Prüfung der Vollständigkeit der Kommission (Vorsitzende/r, Direktor/in, KV, Prüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in; Ersatz bei Doppelfunktion oder Verhinderung) Überwachung der Ziehung von 2 Themenbereichen (vgl. RPVO 28 Abs. 3), der Auswahl und Bekanntgabe 1 Themenbereiches und des Zurücklegens der gezogenen Themenbereiche in den Themenpool Überwachung der Zuweisung einer Aufgabenstellung durch den/die Prüfer/in Prüfung der Einhaltung der Vorbereitungs- und Prüfungszeit Leitung der Beurteilungskonferenz (Beschlussfassung, selber kein Stimmrecht, Festsetzen der Gesamtbeurteilung der RP) 72

73 RPVO 30 Abs. 4: angemessene Vorbereitungszeit von mindestens 20 Minuten (wie bisher, in der Regel 30 ), in leb. FS (Regelschulwesen) mindestens 15 Minuten (Vorbereitungszeit kann je nach gewähltem Themenbereich und zugewiesener Aufgabenstellung variieren Ziehung der Themenbereiche am Beginn der längst möglichen Vorbereitungszeit!) (längere Vorbereitungszeit z.b. in IU, BGW, DG, Informatik, NW mit Versuchen, GSK/PB mit mehreren Quellen) Prüfungszeit: 10 bis 20 Minuten (in der Regel 15 Minuten; 20 Minuten bes. für IU, BGW); nicht länger als für Gewinnung einer sicheren Beurteilung erforderlich RPVO 30 Abs. 5: Möglichkeit, im Einvernehmen zwischen Prüfer/in und Kandidat/in Prüfung zur Gänze oder in wesentlichen Teilen in einer lebenden Fremdsprache abzulegen mangelnde Kenntnisse in leb. FS ohne Relevanz für Beurteilung; Vermerk im RP-Zeugnis 73

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