Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand und Anträge für das Programmjahr 2010

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1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Öffentliche Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: V/0347/2009 Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: Datum: Betrifft Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand und Anträge für Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sachstandsbericht 2009 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2010 auf der Basis der vorhandenen Gebietsbezüge im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau-Förderrichtlinien 2008 (FöRi 2008) zu stellen. 3. Mit dem Beschluss über die Förderschwerpunkte und die Prioritäten wird noch keine Vorentscheidung über künftige Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan getroffen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen. - Die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen Fachämter sicherzustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil von diesen selbst aufzubringen, so dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist. Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt Münster sowie bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der Erträge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. - Derzeit beträgt die Förderquote für Münster nur 50% der zuwendungsfähigen Kosten für investive Maßnahmen. Münster ist als finanzstarke Gemeinde seitens des Landes NRW eingestuft und muss damit einen Abschlag auf die maximale Förderhöhe in Kauf nehmen. Durch die Neufassung der Städtebau-Förderrichtlinien wird der Förderhöchstsatz für alle Kommunen dauerhaft abgesenkt. Daraus könnten sich ggf. weitere Abschläge, u.u. auch maßnahmebezogen ergeben. V/0347/2009

2 Darüber hinaus wendet das Land NRW auch die sog. Festbetragsfinanzierung an, d.h. bei den zuwendungsfähigen Kosten kann anstelle der Prozentaufteilung ein Festbetrag als Zuschuss gewährt werden. Dieser kann maximal bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen, liegt meistens aber darunter. Bei finanzstarken Gemeinden ist auch hier mit Kürzungen zu rechnen. - Um den Haushalt nicht unnötig mit Investitionsauszahlungen zu belasten, denen (noch) keine entsprechenden Einzahlungen aus Städtebaufördermitteln verbindlich gegenüberstehen, werden derzeit keine neuen Komplementärmittel in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Begründung: Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneuerungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. V/0902/2008 am über den Stand der Maßnahmen berichtet. Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 Das Land NRW hat mit Datum vom neue Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008) erlassen. Diese Förderrichtlinien sind seitdem bindend für alle neuen Förderanträge. Für die Förderung können Aufwendungen bzw. Auszahlungen grundsätzlich nur insoweit angesetzt werden, als eine anderweitige Deckung (durch z.b. andere Fördergeber, andere Haushaltsmittel (der Kommune)) nicht möglich ist (Nachrangigkeit der Städtebauförderung bzw. Subsidiaritätsprinzip). Der wesentliche Orientierungsrahmen für die neuen Förderrichtlinien ist das Baugesetzbuch (BauGB), da es die gültige Rechtsgrundlage für die Stadterneuerung insgesamt darstellt. Grundlegend sind hier die Paragraphen zum besonderen Städtebaurecht ( Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, 171 a 171d Stadtumbau und Aktive Innenstädte/Stadtteilzentren sowie 171e Soziale Stadt). Hintergrund für die unterschiedlichen Programme sind die Vorgaben des Bundes nach Artikel 104b Grundgesetz. Grundsätzlich wird für Anträge auf Städtebauförderungsmaßnahmen ein Gebietsbezug nach BauGB gefordert. Welches Programm dann im Einzelnen eingesetzt wird, ergibt sich allein aus der Sachlage heraus. Entsprechend den Richtlinien sind für die einzelnen Programme fachliche Schwerpunkte formuliert worden. Hier sind dann die jeweiligen Einzelfallregelungen zu den unterschiedlichen Programmen zu berücksichtigen, die bisherigen Ausschlusskriterien wurden aber im Wesentlichen beibehalten. Da in den unterschiedlichen Schwerpunkten viele verschiedene Maßnahmen förderfähig sind, bleibt festzuhalten, dass die Flexibilität bei der Umsetzung dieser Programme mit den neuen Richtlinien insgesamt erhöht worden ist. Bei der Programmaufstellung hat für das Land die Förderung von integrativen Gesamtmaßnahmen vorrangige Bedeutung, bei denen sich die Gemeinden auf die Handlungsräume der Regionen mit interkommunalen Strategien, der Innenstädte und Ortsteilzentren mit Leerstandsproblemen einschließlich der Neunutzung innenstadtnaher Brachflächen sowie der Stadtteile mit sozialen und strukturellen Problemen konzentrieren. Im Zuge der Veröffentlichung des Stadterneuerungsprogramms 2009 hat das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW die Städtebauförderung als ein unverzichtbares Investitionsprogramm bezeichnet, um die Städte und Regionen in NRW wettbewerbsfähig zu erhalten. Auch unter den neuen Förderrichtlinien Stadterneuerung bleiben für NRW vier Schwerpunkte bestehen: V/0347/2009

3 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 2. Soziale Stadt 3. Stadtumbau West 4. Die REGIONALEN in Nordrhein-Westfalen Aufgrund der Änderung auf Bundesebene ist es seit dem möglich, Maßnahmen zum Schwerpunktbereich Städtebaulicher Denkmalschutz gesondert zu beantragen. Diese, bisher nur für die neuen Bundesländer geltende Regelung ist auch für die alten Bundesländer übernommen worden und soll entsprechend auch in die Landesförderung integriert werden. Ein entsprechender Gebietsbezug ist auch für Einzelmaßnahmen in diesem Schwerpunktbereich erforderlich. Städtebauförderung Münster Durch die Änderung der Förderrichtlinien wird sich auch das Prozedere des Verfahrens für Münster dahingehend verändern, dass nur noch Maßnahmen beantragt werden können, wenn vorher ein entsprechender Gebietsbezug (durch Ratsbeschluss) nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches definiert werden kann. Vorschläge für Maßnahmen außerhalb festgelegter Gebiete haben dann nach Aussage des MBV keine Aussichten mehr auf eine Förderung. Konkret bedeutet dies, dass es zukünftig grundsätzlich eines lokalen Gebietsbezuges, gemäß Baugesetzbuch, für die dann zu beantragenden Maßnahmen bedarf. Fünf Gebietskategorien sind derzeit möglich, die jeweils eigenständig oder in Kombination Anwendung finden können: Städtebauliches Sanierungsgebiet ( 136ff BauGB), Städtebauliches Entwicklungsgebiet ( 169 BauGB), Programmgebiet Stadtumbau West ( 171a und b BauGB) Programmgebiet Soziale Stadt ( 171e BauGB) oder Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren ( 171b BauGB). Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich somit zukünftig einerseits fachlich-inhaltlich an den o.g. vier Schwerpunktbereichen der Förderung des Landes NRW orientieren und andererseits über einen der fünf möglichen Gebietsbezüge definiert werden. Dieser grundsätzlichen Anforderung folgend, hat der Rat der Stadt Münster bereits den erforderlichen Gebietsbezug, gem. 171b BauGB, für den Bereich Altstadt / Bahnhofsviertel, als Voraussetzung für mögliche Fördermaßnahmen in diesem Bereich, beschlossen (vgl. Vorlage V/0902/2008). Aus älteren Beschlüssen des Rates liegen vergleichbare Gebietsbezüge zu folgenden Gebieten bereits vor, die nunmehr im Rahmen der neuen Städtebau-Förderrichtlinien weitere Verwendung finden können: Sanierungsgebiet Hafen/Halle Münsterland (1992); Soziale Stadt Kinderhaus (2005); Sanierungsgebiet Angelmodde/Osthuesheide (2005). Für die Stadtteile Wolbeck (vgl. Vorlage V/0239/2009 mit Maßnahmenübersicht und Integriertem Handlungskonzept) und Gievenbeck (vgl. Vorlage V/0348/2009) liegt ein Abgrenzungsvorschlag für einen Gebietsbezug gem. 171b BauGB dem Rat der Stadt Münster zur Entscheidung vor. Die Verwaltung wird prüfen, ob auch für die Stadtteile Handorf und Roxel vor dem Hintergrund der geplanten Realisierung der B 481 n und der damit verbundenen Verkehrsentlastung für Handorf sowie der geplanten Realisierung der Nordumgehung Roxel und der damit verbundenen Verkehrsentlastung für Roxel ein Gebietsbezug gem. den Anforderungen an ein Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren hergestellt und ein entsprechendes Integriertes Handlungskonzept aufgestellt werden kann. Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den aktuellen Stand der beantragten (tlw. ist bereits eine Bewilligung angekündigt) und im Jahr 2009 zu beantragenden Maßnahmen sowie den Sachstand zu den bereits bewilligten (und in Durchführung befindlichen) Maßnahmen in Münster wieder. V/0347/2009

4 - 4 - Im Rahmen der Integrierten Handlungskonzepte sind alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darzustellen, sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Gleichzeitig sollen damit Maßnahmen gebündelt und kombiniert werden können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maßnahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben. Die Zusammenstellung innerhalb der Maßnahmenübersicht zum Integrierten Handlungskonzept soll es neben der Prioritätenfestlegung auch ermöglichen abzuwägen, für welche Maßnahmen ein Städtebauförderantrag überhaupt gestellt werden soll und für welche nicht. Die Laufzeit der Integrierten Handlungskonzepte ist auf etwa fünf Jahre angelegt. Damit soll eine Programmplanung innerhalb der Kommunen angeregt werden, um dem Ministerium zu verdeutlichen, welche Maßnahmen im Wirkungsverbund gegeben sind und welche Maßnahmen ggf. in den Folgejahren beantragt werden sollen. Priorisierung der Maßnahmen in Münster Aus gesamtstädtisch orientierten, städtebaulichen und stadtstrukturellen Gründen wurde die dargelegte Reihenfolge der Förderprojekte der Stadt Münster festgelegt. Dabei wurden die zu erwartenden positiven Auswirkungen für die Stadt sowie die Folgewirkungen der angestrebten Fördermaßnahmen besonders berücksichtigt. Seitens der Stadt Münster werden die Projekte dabei wie folgt priorisiert: - Kategorie 1: Maßnahmen mit herausragendem gesamtstädtischem Interesse - Kategorie 2: Maßnahmen mit erheblichem stadtstrukturellem Interesse - Kategorie 3: Maßnahmen mit wichtigem stadtquartiersbezogenem Interesse. Es ist wie bereits in den Vorjahren anzunehmen, dass von den Kommunen erheblich mehr Städtebaufördermittel beantragt werden, als vermutlich zur Verfügung stehen werden. Somit ist zu erwarten, dass auch für nicht alle Projekte eine Berücksichtigung finden werden. Für die Stadt Münster ist es daher von besonderer Bedeutung, die kommunalen Prioritäten deutlich zu benennen und diese der Bezirksregierung zur Weitergabe an das Ministerium mitzuteilen. Mit der Reihenfolge der Förderprojekte hat die Stadt Münster die aus ihrer Sicht wichtigsten Projekte benannt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass diese bei der Aufstellung des Landesprogramms eine entsprechende Berücksichtigung finden werden. Eine endgültige Entscheidung trifft das MBV nach Vorberatung durch die Bezirksregierungen und die Regionalräte. Die Chancen, dass für diese beantragten Maßnahmen zukünftig eine Städtebauförderung gewährt werden wird, sind derzeit nicht abzuschätzen. Die gerade auf Landesebene knapper werdenden Finanzmittel zwingen das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW dazu, bei der Aufstellung der Stadterneuerungsprogramme überwiegend Maßnahmen zu fördern, die im Rahmen sog. Kommunaler Integrierter Handlungskonzepte erarbeitet worden sind oder strategisch den konzeptionellen Zielen der Stadterneuerung des Landes NRW oder einer Komplementärförderung durch Bundesmittel entsprechen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1: Sachstandsbericht 2009 Städtebauförderung in Münster V/0347/2009

5 Anlage 1 zur Vorlage V/0347/2009 Sachstandsbericht 2009 Städtebauförderung in Münster Stadterneuerungsprogramm 2009 des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW Im Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2009 wurden folgende, beantragte Maßnahmen für Münster veröffentlicht, die zur Bewilligung im Jahre 2009 vorgesehen sind: - Landeswettbewerb Ab in die Mitte 2009 Münstermorphosen - Stadtverbindung Innenstadt-Ostviertel Umbau und Aufwertung der Zugangsbereiche Bahnhofstunnel - Drostenhof Umbau und Erweiterung des Westpreußischen Landesmuseums Projekte und Maßnahmen In dieser Anlage sind bezogen auf die Stadt Münster - unter der Rubrik Beantragte / zu beantragende Maßnahmen gesamtstädtisch die in diesem Jahr neu zu beantragenden Förderprojekte benannt. Die Rubrik beantragt gibt Auskunft über den aktuellen Stand bereits im Vorjahr beantragter Maßnahmen. Die Rubrik Bewilligte / laufende Maßnahmen gibt einen gesamtstädtischen Überblick über den derzeitigen Stand der Bearbeitung bewilligter Maßnahmen. Entsprechend den Vorgaben aus den neuen Städtebauförder-Richtlinien (FöRi 2008) hat die Stadt Münster zur Sicherung der Entwicklung in der Innenstadt für zusammenhängende Bereiche der Altstadt mit dem Bahnhofsviertel einen Gebietsbezug im Sinne von 171b (2) BauGB beschlossen (vgl. Vorlage V/0902/2008). Darauf aufbauend wurde eine Maßnahmenübersicht mit einem Integrierten Handlungskonzept vorgelegt, aus welchem Einzelmaßnahmen abgeleitet werden können, die dann ggf. mit entsprechenden Förderanträgen hinterlegt und für das Stadterneuerungsprogramm 2010 oder spätere Jahre beantragt werden können. Mit dem definierten Gebietsbezug kann neben den Entwicklungsmöglichkeiten in der Altstadt auch den Anforderungen aus dem Bahnhofsquartier Rechnung getragen werden. Dabei sind zukünftig die städtebaulichen Instrumente anzuwenden, von denen die geringsten Einwirkungen auf das Privateigentum ausgehen und die auf- 1

6 grund ihrer Kompatibilität besser geeignet sind, um das gewünschte Ziel mit den privaten Partnern gemeinsam zu erreichen. Wie aus dem Integrierten Handlungskonzept Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster- Innenstadt (vgl. Vorlage V/0902/2009) ersichtlich ist, sind sehr viele Maßnahmenvorschläge verzeichnet, die aufgrund eines Impulses durch die örtlichen Anlieger in gemeinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft und Stadt entwickelt werden sollen. Ausgehend vom Lichtkonzept Münster Altstadt steht dabei die Illumination der Ludgerikirche an vorderer Stelle. Hier soll eine hochwertige, künstlerische Lichtinszenierung das historische Bauwerk ins rechte Licht setzten und für mehr Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum sorgen. Bedingt durch die aktuellen baulichen Entwicklungen im Bereich der Innenstadt, insbesondere der Stubengasse, und die in Realisierung befindlichen Maßnahmen der Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel Münster hat sich ein Zusammenschluss von Kaufleuten und Immobilieneigentümern im mittleren Abschnitt der Windthorststraße (von-steuben-straße bis Stubengasse) gebildet, der nach dem Vorbild der ISG Bahnhofsviertel eine eigene Immobilien- und Standortgemeinschaft für die Windthorststraße gründen möchte. Hauptanliegen dieses Zusammenschlusses ist die Weiterentwicklung und Aufwertung des mittleren Abschnitts der Windthorststraße in gemeinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft und Stadt. Dazu soll durch veränderte und verbesserte Gestaltung die Aufenthaltsqualität und Verweildauer in diesem Straßenabschnitt erhöht werden. Angedacht ist ergänzend eine künstlerische Illumination im öffentlichen Straßenraum, angelehnt an das Konzept für die Bahnhofstraße. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz, welches bislang nur für die neuen Bundesländer verfügbar war, seit dem auch auf die alten Bundesländer übertragen. In diesem Zusammenhang wurden die Fördermöglichkeiten für Denkmalmaßnahmen deutlich verbessert. In vielen Städten sind nicht nur ein einzelnes Gebäude erhaltenswert, sondern ganze Straßenzüge, Plätze oder historische Innenstädte. Aufgabe des Städtebaulichen Denkmalschutzes ist es, diese historischen Ensembles mit ihrem besonderen Charakter und in ihrer Gesamtheit zu erhalten. Daher eröffnet sich für Münster die Möglichkeit, zu versuchen, die Wiederherstellung des historischen Umfeldes am Prinzipalmarkt in Teilen gefördert zu bekommen. Zugangskriterien wie Gebietsbezug bzw. Integriertes Handlungskonzept können aus dem Programm Aktive Stadtund Ortsteilzentren Münster-Innenstadt übernommen werden. Aus dieser Maßnahmenübersicht werden in diesem Jahr neu beantragt: - Illumination Ludgerikirche, Antrag der Kaufmannschaft Ludgeriviertel - Aufwertung und Illumination Windthorststraße (von-steuben-straße bis Stubengasse), Antrag der privaten Interessengemeinschaft - Städtebaulicher Denkmalschutz, Wiederherstellung historisches Pflaster Prinzipalmarkt - Einrichtung einer Radstation auf der Bahnhof-Ostseite (Wiederholung des Antrages aus dem Jahr 2008) Für die Maßnahmen im Bereich des Erneuerungsschwerpunktes Hafen/Halle Münsterland sind die Voraussetzungen für einen Gebietsbezug gem. 136 ff. BauGB durch das für den Bereich Stadthafen I bereits existierende Sanierungsgebiet gegeben. Das ergänzend vorhandene Integrierte Handlungskonzept mit dem Masterplan wird an die veränderten Bedarfe angepasst 2

7 und fortgeschrieben, so dass für diesen Erneuerungsschwerpunkt auch zukünftig alle Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Auf der Basis der Aussagen des Masterplans als handlungsleitendem Orientierungsrahmen wurde die Fortführung der Gestaltung der öffentlichen Wegefläche entlang des Stadthafens 1 (Kreativkai 2. Bauabschnitt) beantragt und bewilligt. In Zusammenhang mit der Entwicklung des ehemaligen OSMO-Geländes ist auch die Weiterführung der Kreativkai-Gestaltung zu sehen. In diesem Bereich ist geplant, folgenden Antrag neu zustellen: - Umgestaltung Eingangsbereich Städtische Ausstellungshalle am Kreativkai Ergänzend zur bisherigen Gestaltung des Kreativkai und der Historischen Speichergebäude soll die Eingangssituation des Atelierspeichers verbessert werden und dadurch auch der Zugangsbereich zur städtischen Ausstellungshalle gestalterisch optimiert werden. Zukünftig ist von der Wasserseite aus ein klarer erkennbarer, auf die historischen Strukturen Rücksicht nehmender und trotzdem auffallender Eingangsbereich vorgesehen. Dieser soll mit Hilfe der Städtebauförderung gestaltet werden. Das bereits vom Rat beschlossene Integrierte Handlungskonzept mit Maßnahmenplan für das Gebiet Kinderhaus-Brüningheide war Grundlage für die Abgrenzung des Gebietes als Schwerpunktbereich Soziale Stadt, gem. 171e BauGB. Damit sind auch hier die Voraussetzungen gem. BauGB gegeben, so dass die noch anstehenden Maßnahmen und Projekte entsprechend abgearbeitet werden können. Aus der aktuellen Situation vor Ort und zur Sicherung der bisher erreichten Ziele des Programms Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide und zur Weiterentwicklung des Wohnquartiers Kinderhaus-Brüningheide insgesamt ist beabsichtigt den Wohnungsbestand einer verstärkten Betrachtung und einer ggf. daraus folgenden Aufwertung zuzuführen. Zur Vorbereitung einer Aufwertungsstrategie sind belastbare Aussagen zum Zustand des Wohnungsbestandes erforderlich, so dass mit einem ergänzenden bausubstanziellen Gutachten hier eine Entscheidungsgrundlage vorbereitet werden soll. In diesem Bereich ist geplant, folgenden Antrag neu zustellen: - Bausubstanzielles Gutachten zur fachlichen Ergänzung der Maßnahmen der Sozialen Stadt Für die Maßnahmen im Bereich Angelmodde, Siedlung Osthuesheide, sind die Voraussetzungen für einen Gebietsbezug gem. BauGB durch das bereits existierende Sanierungsgebiet ( 136ff. BauGB) gegeben. Das vorhandene Handlungskonzept wird auch weiterhin handlungsleitende Basis für die weiteren Maßnahmen zur Verbesserung in diesem Stadtquartier sein. Zur Sicherung der Entwicklung in den Stadtteilen hat die Verwaltung, entsprechend den Möglichkeiten der neuen Städtebauförder-Richtlinien (FöRi 2008) für zusammenhängende Bereiche in den Stadtteilen Wolbeck und Gievenbeck einen Gebietsbezug im Sinne von 171b (2) BauGB vorbereitet (vgl. Vorlagen an den Rat V/0239/2009 und V/0348/2009). Darauf aufbauend wurde für Wolbeck bereits eine erste Maßnahmenübersicht mit einem Integrierten Hand- 3

8 lungskonzept vorgelegt, aus welchem Einzelmaßnahmen abgeleitet werden können, die dann ggf. mit entsprechenden Förderanträgen hinterlegt und für das Stadterneuerungsprogramm 2010 oder spätere Jahre beantragt werden können. Der Gebietsbezug zu Wolbeck dient auch der formalen Absicherung der geplanten Umbaumaßnahmen zum Drostenhof, deren Bewilligung im Stadterneuerungsprogramm 2009 bereits angekündigt wurde. Ergänzend ist in diesem Bereich geplant, im Hinblick auf die begonnene Realisierung der Umgehungsstraße, folgenden Antrag neu zustellen: - Umgestaltung und Aufwertung der Ortsdurchfahrt Wolbeck, Münsterstraße Mit dem definierten Gebietsbezug zu Wolbeck und Gievenbeck kann jeweils den vor Ort bestehenden Entwicklungsmöglichkeiten eine mögliche Chance auf die Beantragung von Städtebaufördermitteln gegeben werden (Fördervoraussetzung). Ergänzend bietet das für Wolbeck bereits vorgelegte und für Gievenbeck noch vorzulegende Integrierte Handlungskonzept die Möglichkeit, Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner zusammenfassend und in ihrem Wirkungsverbund (Synergieeffekte) darzustellen. Dabei können auch Maßnahmen benannt werden, die rein privat oder arbeitsteilig privat-öffentlich oder auch nur öffentlich realisiert werden sollen, und dabei dann jeweils aus eigenen Budgets - ohne Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln finanziert werden können. Die Verwaltung wird prüfen, ob auch für die Stadtteile Handorf und Roxel vor dem Hintergrund der geplanten Realisierung der B 481 n und der damit verbundenen Verkehrsentlastung für Handorf sowie der geplanten Realisierung der Nordumgehung Roxel und der damit verbundenen Verkehrsentlastung für Roxel ein Gebietsbezug gem. den Anforderungen an ein Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren hergestellt und ein entsprechendes Integriertes Handlungskonzept aufgestellt werden kann. 4

9 Übersicht 2009 zur Städtebauförderung in Münster Beantragte / zu beantragende Maßnahmen: Fördermaßnahme Priort. Bearbeitungsstand Gesamtsumme Fördersumme: Anteil Stadt Anteil Dritte Schwerpunkt City/Altstadt (Gebietsbezug vorhanden, gem. Vorlage V/0902/2008, vom ) Landeswettbewerb Ab in die Mitte 2009 Münstermorphosen Illumination Ludgerikirche, Kaufmannschaft Aufwertung und Illumination Windthorststraße, Private Interessengemeinschaft (von-steuben-straße bis Stubengasse) Städtebaulicher Denkmalschutz, Wiederherstellung historisches Pflaster Prinzipalmarkt (-) (2) (2) (2) Bewilligung angekündigt, gem. STEP 2009 Neuantrag im Jahr 2009 für Neuantrag im Jahr 2009 für Neuantrag im Jahr 2009 für , , , , , , , ,00 (Fördererwartung) , , , , , ,00 (Schätzung) ,00 (Schätzung) ,00 Erneuerungsschwerpunkt Bereich HBF Münster (Gebietsbezug vorhanden, gem. Vorlage V/0902/2008, vom )) Stadtverbindung Innenstadt-Ostviertel - Umbau und Aufwertung der Zugangsbereiche Bahnhofstunnel Stadtverbindung Innenstadt-Ostviertel - Umbau und Aufwertung der Zugangsbereiche Bahnhofstunnel Einrichtung einer Radstation auf der Bahnhof-Ostseite (ggf. in Kombination mit Empfangsgebäude Ost) (-) (1) (1) Bewilligung angekündigt, gem. STEP 2009, 1.Teil Restförderung noch offen, ggf. Neuantrag in 2009 Neuantrag in 2008 gestellt, noch offen , , , , , , , , , , , ,00 Erneuerungsschwerpunkt Hafen/Halle Münsterland (Gebietsbezug vorhanden, gem. Vorlage 0541/92, vom ) Umgestaltung Eingangsbereich Städtische Ausstellungshalle am Kreativkai (3) Neuantrag im Jahr 2009 für , , ,00 0,00 Wolbeck (Gebietsbezug geplant, gem. Vorlage V/0239/2009,) Drostenhof - Umbau und Erweiterung des westpreußischen Landesmuseums Umgestaltung und Aufwertung Ortsdurchfahrt Wolbeck, Münsterstraße (nach Ausbau Umgehungsstraße) (-) (2) Bewilligung angekündigt, gem. STEP 2009 Neuantrag im Jahr 2009 für , , , ,00 0, , , ,00 Kinderhaus (Gebietsbezug vorhanden, gem. Vorlage V/0197/2005, vom ) Bausubstanzielles Gutachten zur fachlichen Ergänzung der Maßnahmen der Sozialen Stadt Kinderhaus-Brüningheide (1) Neuantrag im Jahr 2009 für , , , ,00 Erläuterung der Prioritäten (vgl. Begründung zu dieser Vorlage): Kategorie 1: Maßnahmen mit herausragendem gesamtstädtischem Interesse; Kategorie 2: Maßnahmen mit erheblichem stadtstrukturellem Interesse; Kategorie 3: Maßnahmen mit wichtigem stadtquartiersbezogenem Interesse 5

10 Übersicht 2009 zur Städtebauförderung in Münster Bewilligte / laufende Maßnahmen: Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme: Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster Neugestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, Berliner Platz und Bahnhofstraße (3.Bauabschnitt) Neugestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, Berliner Platz und Bahnhofstraße (4.Bauabschnitt) Hauptbahnhof-Ostseite: Planung zur Um-/Neugestaltung der Vorplatzflächen Hauptbahnhof-Ostseite: Umbau und Neugestaltung der Vorplatzflächen Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel 2.Stufe Lichtquartier Bahnhofsviertel Aufwertung des öffentlichen Raumes durch künstlerisches Licht (Lichtkonzept Bahnhofstraße) Maßnahme abgeschlossen Maßnahme in Planung , , , , , ,00 Schwerpunkt City/Altstadt Landeswettbewerb: Stadt macht Platz NRW macht Plätze: Picasso Platz (2.Stufe: Umsetzung Ausbauplanung) ,00 Erneuerungsschwerpunkt Hafen/Halle Münsterland Gestaltung der öffentlichen Freiflächen am Kreativkai (2.Bauabschnitt) Maßnahme in Planung ,00 Angelmodde Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach b BauGB f.d. Gebiet d. Siedlung Osthuesheide ,00 Kinderhaus Soziale Stadt NRW, Städtebaulicher Maßnahmenplan / Integriertes Handlungskonzept für das Gebiet Kinderhaus-Brüningheide Soziale Stadt NRW, Städtebaulicher Maßnahmenplan / Integriertes Handlungskonzept für das Gebiet Kinderhaus-Brüningheide (Bewilligungsrest aus 2007) , ,00 Gievenbeck Vorhaben- und Erschließungsplan Gievenbeck-Südwest, Rabattierung der Bodenpreise nach dem Pendlermodell bis ,00 6

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