Stadt Datteln. Zukunftsfähige Innenstadt Datteln Gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept und Stadtumbaugebiet
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- Maria Reuter
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1 Stadt Datteln Zukunftsfähige Innenstadt Datteln Gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept und Stadtumbaugebiet Bürgerinformationsveranstaltung gemäß 137 Baugesetzbuch
2 Inhalt 1. Aufgaben und Inhalte integrierter Handlungskonzepte 2. Sinn und Zweck eines Stadtumbaugebietes 3. Öffentliche Förderungen 4. Bisherige Anträge und Abstimmungen mit dem Fördergeber 5. Bisherige Konzepte 6. Ausblick bis 2025
3 1. Aufgaben und Inhalte integrierter Handlungskonzepte Handlungskonzepte ermöglichen eine umfassende und kompetente Steuerung von stadtplanerischen Anpassungen an sich verändernde Rahmenbedingungen in Städten und Gemeinden. In der Vergangenheit stand eine umfassendere Steuerung aufgrund von projektbezogenen Planungs- und Handlungserfordernissen nicht im Vordergrund. In Zukunft soll sich die konzeptionelle Steuerung auf die erforderlichen Anpassungsprozesse zur Integration von Teilbereichen wie Wohnen, Verkehr, Arbeit, Freizeit, Kultur, Einzelhandel, Sport und Städtebau in der Innenstadt und ihren Randbereichen beziehen. In Datteln soll diese Steuerung quartiersbezogen erfolgen.
4 2. Sinn und Zweck eines Stadtumbaugebietes Der dritte Teil des Baugesetzbuches beschäftigt sich mit so genannten Stadtumbaumaßnahmen, die wiederum zum besonderen Städtebaurecht gehören. Im Rahmen europarechtlicher Rechtanpassungen reagiert der Gesetzgeber damit insbesondere auf den demografischen Wandel und Strukturveränderungen in der Wirtschaft, die zu Funktionsverlusten in bestimmten Quartieren wie z. B. Innenstädten geführt haben. Die Gemeinde legt gemäß 171b ein entsprechendes Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Ratsbeschluss förmlich fest.
5 Grundlage für den Beschluss des Rates ist das von der Gemeinde aufzustellende gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept und die sachgerechte Abgrenzung des Stadtumbaugebietes. Die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
6 3. Öffentliche Förderungen Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen stellt den Städten im Rahmen der Förderrichtlinien vom 23. Oktober 2008 Finanzmittel zur Stadterneuerung auf Antrag zur Verfügung. Hier werden unter anderem unter Ziffer 11.3 der Richtlinien Gemeinbedarfseinrichtung im kommunalen Kernhaushalt gefördert, hierzu gehören im Einzelnen z.b.: Bildungseinrichtungen Jugend- und Altentreffs Sportstätten für Schul- und Breitensport Stadtteil- und Kultureinrichtungen Verwaltungseinrichtungen
7 In diesem Zusammenhang stehen folgenden Zwecken dienende Maßnahmen im Vordergrund Zur Verringerung der CO2-Emmissionen Zur Steigerung der Energieeffizienz Zum Einsatz erneuerbarer Energien Zur Herstellung von Barrierefreiheit
8 Die Stadtverwaltung hat sich intensiv mit Planungsaufgaben in der Innenstadt beschäftigt : Stärken/Schwächen- Analyse Festlegung von Handlungsfeldern Formulierung von Zielen Erarbeitung erster Maßnahmen Zusammenfassung in einem gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzept Erarbeitung eines ersten Zuwendungsantrages 2015
9 Dieses Konzept wurde am 11. Februar 2016 vom Rat gebilligt In einem Ortstermin am 12. April 2016 mit dem Bauministerium wurde als Einstieg in eine mögliche Förderung der Einsatz eines Quartiersmanagers für drei Jahre als erster Schritt empfohlen, da die Konkretisierung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes sowie Anzahl und die Qualifizierung von Maßnahmen in den Quartieren als noch nicht ausreichend angesehen wurden. Der Quartiersmanager soll in Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen der Stadtverwaltung sowie den Akteuren in der Innenstadt das Gesicht, der Motor und der Katalysator der Quartiersentwicklung sein. Der mögliche Förderanteil würde 80 % der förderfähigen Gesamtkosten betragen, die mit Euro angenommen werden. Der erforderliche Antrag hierzu wurde am 18. März 2016 gestellt.
10 Die Aufgaben des Quartiersmanagers sind die Mitwirkung an der Weiterentwicklung und Konkretisierung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und den Akteuren der Innenstadtentwicklung. Gleichzeitig soll der Quartiersmanager sich auch um die Förderung und die Bewirtschaftung eines Verfügungsfonds nach den Förderrichtlinien 2008 kümmern. Dieser Fonds soll zur Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches beitragen, der durch Funktionsverluste insbesondere gewerblichen Leerstand betroffen ist. Aus dem Fonds können Veranstaltungen, aber auch kleine Investitionen wie Bänke oder eine Beschilderung finanziert werden.
11 Getragen werden soll der Fond zu 50 % aus öffentlichen und zu 50% aus privaten Mitteln und z. B. von Einzelhändlern und Grundstückseigentümern. Außerdem tritt die Stadt dem Netzwerk Innenstadt NRW des Landes zu einem Mitgliedsbeitrag von /Jahr bei. Um nah am Ball zu sein, soll sich das Büro des Quartiermanagers möglichst in einem Ladenlokal in der Innenstadt befinden.
12 5. Bisherige Konzepte Quartier 1 Kolpingstraße 1 Gemeinsame kommunale Stadtkasse Bücherei Schul- und Kulturamt Kulturbüro Musikschule
13 Quartier 5 Hermann-Grochtmann-Museum und Rathauspark VHS Stadtinfo Museum/Stadtgeschichte
14 Quartier 1 Kolpingstraße Jugendbüro Nord Aktions- und Gruppenräume Stadthalle
15 Quartier 2 Innenstadt und Einzelhandel Zentraler Versorgungsbereich im Rahmen des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes für die Stadt Datteln vom September 2011
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17 6. Ausblick bis 2025 Schulentwicklung wie interkommunale Gesamtschule mit der Stadt Olfen
18 Sportentwicklung, wie Zusammenlegung und Neuanlage von Sport- und Freizeitanlagen
19 Ausbau von Grünachsen und Wegeverbindungen
20 Städtebauliche Integration von Gewerbegebieten und Bereinigung städtebaulicher Missstände
21
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! STADT DATTELN - Fachbereich 6 -Stadtplanung, Bauordnung, Liegenschaften-
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