Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik 2. Fortschreibung mit Bilanz und Ausblick 2020

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1 Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik 2. Fortschreibung mit Bilanz und Ausblick 2020 Runder Tisch Inklusion und Kultur, Paulo dos Santos

2 Ausgangspunkt ist das vom Rat 2009 beschlossene Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik. Leitziele sind weiterhin gültig. Folie 2

3 Leitziele der Kölner Behindertenpolitik Abbau von Barrieren und Ermöglichung gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen Förderung von Entscheidungsfreiräumen und des Rechts auf Selbstbestimmung Folie 3

4 Auftrag Aus dem Ratsbeschluss vom zum 1. Folgebericht: Der nächste Folgebericht über die Umsetzung ist den politischen Gremien in 2016 vorzulegen. Folie 4

5 Bilanz Umsetzung der 65 Prioritäten des 1. Folgeberichtes: 66 % vollständig umgesetzt (=43) 23 % teilweise umgesetzt (=15) 11 % nicht umgesetzt (=7) Folie 5

6 Bilanz Kölner Behindertenpolitik hat sich seit Verabschiedung des Handlungskonzeptes im September 2009 deutlich weiterentwickelt. Zahlreiche Barrieren konnten abgebaut, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessert werden. Aber: Nach wie vor besteht aber großer Handlungsbedarf, bis eine uneingeschränkte Teilhabe für Menschen mit Behinderung verwirklicht ist. Folie 6

7 Gliederung 2. Fortschreibung 1. Politik für und mit Menschen mit Behinderung 2. Die Kölner Behindertenpolitik im Überblick 3. Die kommunalen Handlungsfelder 4. Übergreifende Aufgaben Stadtverwaltung hat 105 Einzelmaßnahmen benannt Folie 7

8 Kommunale Handlungsfelder Kinder und Jugend Stadtentwicklung, Stadtgrün, öffentl. Straßenraum, öffentl. Personennahverkehr Gebäude Wohnen Arbeit Kunst und Kultur, Weiterbildung Sport Soziale Hilfen Gesundheitsdienste Information, Kommunikation, Service Sensibilisierung und Fortbildung Politische Teilhabe und Mitwirkung Folie 8

9 Struktur der Kapitel Kernaussage der UN BRK als Leitgedanken. Knappe Situationsbeschreibung, zum Teil mit Datenmaterial unterlegt. Übersicht über beispielhafte positive Entwicklungen der Jahre Festlegung von Prioritäten für die Jahre bis Folie 9

10 Neue Akzente Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung Flüchtlinge mit Behinderung Teilhabeberichterstattung Stärker betont Politische Teilhabe und Mitwirkung der Expertinnen und Experten in eigener Sache Folie 10

11 Kunst und Kultur Kernaussage der UN BRK als Leitgedanken. Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen. Sie treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen. Verpflichtung aus der UN BRK, Artikel 30 Folie 11

12 Kunst und Kultur Beispiele für positive Entwicklungen Es haben Nachbegehungen in mehreren städtischen Kultureinrichtungen stattgefunden und es sind noch bestehende Handlungsbedarfe erhoben worden. Im NS-Dokumentationszentrum wurde ein zweiter Aufzug eingebaut. Barrierefreiheit städtischer wie privater Kulturangebote ist kontinuierlich verbessert worden. Folie 12

13 Kunst und Kultur Prioritäten Das bestehende Angebot von Führungen für sehbeeinträchtigte Menschen wird um das Museum für Angewandte Kunst und das Kölnische Stadtmuseum erweitert. Das bestehende Angebot von Veranstaltungen für demenziell veränderte Menschen wird um das Museum für Ostasiatische Kunst erweitert. Folie 13

14 Kunst und Kultur Prioritäten In den Museen werden Führungen in Leichter Sprache angeboten. Im Eingangsbereich des NS- Dokumentationszentrums soll ein Relief des Hauses aufgestellt werden. Die Ergebnisse der Begehung der städtischen Museen werden in einer Prioritätenliste erfasst. Folie 14

15 Kunst und Kultur Prioritäten Entgelt- und Benutzungsordnungen der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen: Schwerbehinderte erhalten eine Ermäßigung. Berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen B im Behindertenausweis) erhalten kostenlosen Eintritt. Die Stadt wirbt für die Übernahme dieser Regelung bei städtischen Gesellschaften und privaten Einrichtungen. Folie 15

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