UN-Behindertenrechtskonvention Umsetzung in der Praxis

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1 UN-Behindertenrechtskonvention Umsetzung in der Praxis Handlungsbedarf im Bereich Rehabilitation aus Sicht von betroffenen Menschen BAR Trägerübergreifendes Seminar für Fachkräfte in der Rehabilitation 18. Mai 2011 in Frankfurt / Main Referentin: Rika Esser, freie Beraterin

2 Übersicht 1. Menschenrechtliche Prinzipien & 8 Prinzipien der BRK 2. Art. 26 & abgeleitete Handlungsleitlinien 3. Handlungsbedarfe & Lösungsansätze: die deutsche Situation 4. Werkzeug : 4 Kernelemente der Menschenrechte 5. Ausblick: Menschenrechte & Rehabilitation

3 1. MR-Prinzipien & 8 Prinzipien der BRK (Art. 3) Menschenrechtliche Prinzipien Prinzipien der BRK (Art. 3) (1) Autonomie Nicht-Diskriminierung & Chancengleichheit Partizipation & Empowerment Rechenschaftslegung & Transparenz (2) Nichtdiskriminierung (3) Partizipation und Inklusion (4) Menschliche Vielfalt (5) Chancengleichheit (6) Barrierefreiheit (7) Geschlechtergerechtigkeit (8) Kindergerechtigkeit

4 1. Die 8 Prinzipien der BRK (Art. 3) Menschenrechtliche Prinzipien & Konkretisierung Lerngeschichte der Menschenrechte Ausdruck des Leitgedankens: Inklusive Gesellschaft Neu: Autonomie, umfassende Barrierefreiheit, Achtung menschlicher Vielfalt Augenmerk auf vulnerable Gruppen

5 Artikel 26 Habilitation und Rehabilitation Methode: Peer Counseling Selbstbestimmung 2. Art. 26 & abgeleitete Handlungsleitlinien Fähigkeitsorientierter Ansatz Ziel von Reha: Inklusion Schwerpunkte von Reha (1) Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, einschließlich durch die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen, um Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren. Zu diesem Zweck organisieren, stärken und erweitern die Vertragsstaaten umfassende Habilitations- und Rehabilitationsdienste und - programme, insbesondere auf dem Gebiet der Gesundheit, der Beschäftigung, der Bildung und der Sozialdienste, und zwar so, dass diese Leistungen und Programme

6 2. Art. 26 & abgeleitete Handlungsleitlinien Artikel 26 Habilitation und Rehabilitation a) im frühestmöglichen Stadium einsetzen und auf einer multidisziplinären Bewertung der individuellen Bedürfnisse und Stärken beruhen; b) die Einbeziehung in die Gemeinschaft und die Gesellschaft in allen ihren Aspekten sowie die Teilhabe daran unterstützen, freiwillig sind und Menschen mit Behinderungen so gemeindenah wie möglich zur Verfügung stehen, auch in ländlichen Gebieten. Fähigkeitsorientiert, keine aussondernde Diagnostik Freiwilligkeit ambulant vor stationär

7 2. Art. 26 & abgeleitete Handlungsleitlinien S. Heutige Veranstaltung Hilfsmittelversorgung Artikel 26 Habilitation und Rehabilitation (2) Die Vertragsstaaten fördern die Entwicklung der Aus- und Fortbildung für Fachkräfte und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Habilitations- und Rehabilitationsdiensten. 3) Die Vertragsstaaten fördern die Verfügbarkeit, die Kenntnis und die Verwendung unterstützender Geräte und Technologien, die für Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, für die Zwecke der Habilitation und Rehabilitation.

8 3. Handlungsbedarfe & Lösungsansätze Umsetzung des Leitsatzes ambulant vor stationär Individuelle Bedarfsermittlung und bedarfsdeckende Leistungserbringung Flächendeckender Ausbau ambulanter Angebote, Öffnung von stationären Einrichtungen Rucksackprinzip : Leistung folgt Menschen Ausbau von Peer Support/Counseling bei Rehabilitationsmaßnahmen Selbstbestimmung: Effektive Stärkung des Wunsch- u. Wahlrechts

9 3. Handlungsbedarfe & Lösungsansätze Fähigkeitsorientierung: Diagnostik: ICF-basiert, Ausbau von Stärken & Fähigkeiten Ausbau des Persönlichen Budgets (ggf. mit Assistenz) Überprüfung von Rehamaßnahmen hinsichtlich der Zielerreichung (Inklusion & Selbstbestimmung) Forschung & Evidenzbasis interdisziplinär & partizipativ Förderung von Weiterbildung für Fachkräfte bzgl. BRK

10 3. Handlungsbedarfe & Lösungsansätze Vereinfachung des Zugangs zu Rehabilitation: Unabhängige Beratung Aufhebung der Zersplitterung der Trägerlandschaft Hilfsmittelversorgung Unabhängige Beratung, größere Transparenz des Hilfsmittelmarktes Zugang: wirtschaftlich möglich Fokus auf vulnerable Gruppen, z.b. Kinder, mehrfachbehinderte Menschen, ältere Menschen

11 4. Werkzeug : 4 Kernelemente der Menschenrechte (WSK) 1. Verfügbarkeit /Vorhandensein (Availability) Z. B. Anzahl der Services, Verteilung Stadt-Land 2. Zugänglichkeit (Accessibility) Nicht-diskriminierend (z.b. geschlechtergerecht) Physisch (z.b. barrierefrei) Wirtschaftlich (erschwinglich) 3. Annehmbarkeit (Acceptability): Form & Inhalt Relevant, kulturell angemessen, qualitativ hochwertig 4. Anpassbarkeit (Adaptability) Flexible Leistungserbringung, Anpassung an versch. Bedürfnisse

12 5. Ausblick: MRe & Rehabilitation : Veröffentlichung des WHO- Weltbehindertenberichts (Behinderung & Rehabilitation): Empfehlungen Erster Staatenbericht der Bundesregierung (vor Sommerpause 2011), Parallelberichterstattung, Befassung des BRK-Fachausschusses (concluding observations) Nationaler Aktionsplan ( ) und Monitoring Allgemeine Bemerkungen (general comments) des BRK-Fachausschusses (Zeitpunkt unbekannt)

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