Forum 5: Inklusion und Barrierefreiheit im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich sowie Tourismus (Art. 30 UN-BRK)

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1 Forum 5: Inklusion und Barrierefreiheit im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich sowie Tourismus (Art. 30 UN-BRK) in Heiligenhafen Prozess zur Erarbeitung eines Aktionsplans Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle 1

2 Geplante inhaltliche Foren 1. Forum Wirklich alles inklusive? Schulische Inklusion in Ostholstein des Schulamtes Ostholstein mit geladenen Vertretern der verschiedenen Gruppen zur Bestandsaufnahme in Pönitz 2. Forum Barrierefreie Infrastruktur (Öffentliche Räume, Mobilität, Kommunikation) in Oldenburg. 3. Forum Barrierefrei Wohnen im Ort mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Assistenz, Pflege, Gesundheit) Forum Inklusion im Bereich Arbeit - Übergang Schule-Beruf in Oldenburg 5. Forum Inklusion und Barrierefreiheit im Freizeit-, Kultur-, und Sportbereich sowie Tourismus in Heiligenhafen 6. Forum Inklusive Gestaltung von Bildungseinrichtungen (Krippe, Kita, Schule, OGS, berufliche Bildung, VHS, Familienbildung, Weiterbildung) in Lensahn 2

3 Programm Forum 5: Inklusion und Barrierefreiheit im Freizeit-, Kultur-, und Sportbereich sowie Tourismus Uhr Begrüßung Dr. Matthias Badenhop, Kreis Ostholstein, Fachbereichsleitung Soziales, Jugend, Bildung und Sport Einführung Dr. Stefan Doose, Kreis Ostholstein, Koordinierungsstelle Aktionsplan Inklusion Uhr Impulsreferat I - Barrierefreier Tourismus Oliver Behncke, Tourismusdirektor Fehmarn Uhr Impulsreferat II - Inklusion in und durch Sport Klaus Rienecker, Sportjugend Schleswig-Holstein Uhr Impulsreferat III - Inklusion und Barrierefreiheit in der Jugendarbeit Magdalena Häußler & André Fiebig, Sozialverband Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.v Uhr Impulsreferat IV- Inklusion und Barrierefreiheit im Kulturbereich - Kulturschlüssel Frank Nestler, Kulturschlüssel Hamburg Uhr Markt der Möglichkeiten mit Snacks und Getränken 3

4 Programm Forum 5: Inklusion und Barrierefreiheit im Freizeit-, Kultur-, und Sportbereich sowie Tourismus Uhr Gesprächsrunden auf dem Podium und Diskussion mit dem Podium Inklusion und Barrierefreiheit im Freizeit-, Kultur-, und Sportbereich sowie Tourismus was braucht es in Ostholstein? Inklusion im Sport- und Freizeitbereich Marthe Tacken, Vorsitzender der Sportjugend Ostholstein Helmut Groskreutz, BSG Eutin; Klaus Rienecker, Sportjugend Schleswig-Holstein Gabriele Freitag-Ehler, Vorsitzende Kreisjugendring Ostholstein Magdalena Häußler & André Fiebig, Sozialverband Deutschland Barrierefreier Tourismus Manfred Wohnrade, Geschäftsführer Heiligenhafener Verkehrsbetriebe Matthias Drespling, DeHoGa Schleswig-Holstein Katja Lauritzen, Geschäftsführerin Ostsee-Holstein-Tourismus Inklusion und Barrierefreiheit im Kulturbereich Michael Kümmel, Kultour Oldenburg in Holstein GmbH Markus Föhrweißer, Leiter der Kreismusikschule Ostholstein Dr. Frank Wilschewski, Leiter zeittor Museum der Stadt Neustadt Frank Nestler, Kulturschlüssel Hamburg Uhr Ende der Veranstaltung 4

5 UN-Konvention Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, und treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen a) Zugang zu kulturellem Material in zugänglichen Formaten haben; b) Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten in zugänglichen Formaten haben; c) Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben. (2) [ ] um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft. (3) [ ] um sicherzustellen, dass Gesetze zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums keine ungerechtfertigte oder diskriminierende Barriere für den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu kulturellem Material darstellen. (4) Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt mit anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschließlich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur.

6 UN-Konvention Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport (5) Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen, a) um Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen, und ihre Teilnahme zu fördern; b) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, behinderungsspezifische Sport- und Erholungsaktivitäten zu organisieren, zu entwickeln und an solchen teilzunehmen, und zu diesem Zweck die Bereitstellung eines geeigneten Angebots an Anleitung, Training und Ressourcen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen zu fördern; c) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten haben; d) um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-,Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können, einschließlich im schulischen Bereich; e) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Dienstleistungen der Organisatoren von Erholungs-, Tourismus-, Freizeitund Sportaktivitäten haben.

7 Entwicklung barrierefreier Urlaubserlebnisse Barrierefreier Tourismus für Alle ist mehr als eine barrierefreie Unterkunft Vorbereiten, Informieren und Buchen An- und Abreise Erinnern und Bestätigung finden Ausflug und Shopping Ankommen und Orientieren Unterhaltung und Kultur Wohnen und Schlafen Service und Assistenz Freizeit und Sport Essen und Trinken

8 Entwicklung barrierefreier Urlaubserlebnisse Wichtigste Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit entlang der Servicekette Vorbereiten, Informieren und Buchen Barrierefreie Internetseite, verständliche, gut zu lesende Imagebroschüren und Buchungsunterlagen Detaillierte, ehrliche Informationen über Zugänglichkeit/Barrierefreiheit An- und Abreise Bereitstellung von barrierefreien Informationen zur An- und Abreise Barrierefreie Parkmöglichkeiten, Barrierefreirer ÖPNV Einrichtung eines Bring- und Abholservices Ankommen und Orientieren Gut lesbares, kontrastreiches Leitsystem Barrierefreie Empfangsbereiche wie z. B. abgesenkte Counter Wohnen und Schlafen Stufenloser Zugang, breite Türen und Korridore, Bewegungsfläche Barrierefreie Sanitäranlagen, kontrastreiches, gut lesbares Leitsystem Essen und Trinken Stufenloser Zugang, unterfahrbare Tische, barrierefreie Sanitäranlage gut lesbare Speisekarten, Infos über Inhaltsstoffe der Speisen Allergikergerechte Speisen (auch Nahrungsmittelunverträglichkeit)

9 Sieben Erfolgsfaktoren auf dem Weg zu einer barrierefreien Region 1 Engagement der Entscheidungsträger 2 3 Koordination und Kontinuität Netzwerkarbeit und Partizipation 4 Strategische Planung 5 Qualifizierung und Wissenstransfer 6 7 Infrastruktur- und Angebotsentwicklung Kommunikation und Vertrieb

10 Koordinationsstelle Dr. Stefan Doose Kreis Ostholstein Der Landrat Koordinierungsstelle Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle Lübecker Straße Eutin Tel.: (AB) Fax: Internet: 10

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