Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 61 Stadtentwicklung und Planung

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1 1 Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 61 Stadtentwicklung und Planung Berichtsvorlage Vorlagen-Nr. 1732/IX öffentlich nichtöffentlich X Beratungsfolge: Bezirksvertretung Süd Planungs- und Bauausschuss TOP: Soziale Stadt - Innenstadtkonzept Rheydt - Stand der Maßnahme und weitere Vorgehensweise Zur Kenntnisnahme: Mündlicher Bericht: Finanzwirksamkeit: Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der Stadt Mönchengladbach einen Gesamtförderrahmen (Summe der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) für die zuwendungsfähigen Einzelprojekte in Höhe von eingeräumt. Die Förderquote beträgt 80 % des Gesamtförderrahmens. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat somit bislang von 2010 bis 2014 mit 8 Zuwendungsbescheiden insgesamt ,60 Stadterneuerungsmittel, die durch das Land, den Bund und den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gespeist werden, bewilligt. Die Verwaltung ist aktuell dabei, die Schlussverwendungsnachweise für die einzelnen Zuwendungsbescheide (ZWB) zu erstellen. Die ersten drei ZWB, die jenigen mit einem Förderanteil aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), wurden bereits schlussgerechnet und der Bezirksregierung vorgelegt. Für die darauffolgenden vier ZWB werden aktuell die Schlussverwendungsnachweise erstellt. Der letzte ZWB hat noch eine Laufzeit bis Ende 2018 und wird erst dann schlussgerechnet. Teil dieses Bescheides ist neben der Finanzierung von Kostensteigerungen bereits erfolgter Projekte das Projekt Limitenstraße, welches in diesem Jahr begonnen werden soll sowie für die Jahre 2016 die Projekte Quartiersmanagement, Projektmanagement, Aktive Mitwirkung der Betroffenen und das Hofund Fassadenprogramm. Die Umsetzung des Zuwendungsbescheides wird bis Ende 2016 dauern; der vollständige Abruf der Fördermittel erfolgt gemäß Zuwendungsbescheid bis Ende Schlussverwendungsnachweise können erst erstellt werden, wenn der letzte Mittelabruf erfolgt ist. Somit wird die Erstellung des letzten Schlussverwendungsnachweises voraussichtlich bis ins Ende 2018 / Anfang 2019 dauern. Die Erstellung der Schlussverwendungsnachweise dient der Dokumentation der einzelnen Maßnahmen und der jeweiligen Finanzierung sowie der Darstellung, dass im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen die Förderziele eingehalten werden konnten.

2 2 Die Gesamtkosten der Fördermaßnahme stellen sich aktuell wie folgt dar: Entwicklung der Kostenstruktur Soziale Stadt Rheydt (SORY) - Projekt 0300 (alle Angaben in EUR brutto) Eckdaten nach letzter Kostenprognose (Stand ) Gesamtkosten davon zuwendungsfähig davon nicht zuwendungsfähig , ,76 Rd Anteil der Stadt Mönchengladbach 20% 100% Davon (gerundete Zahlen): Städtebauliche Planungskosten n. z. Kosten Pahlkebad KAG-Beiträge geschätzt (Sparkassenvorplatz) (Limitenstraße) n. z. Kosten Hugo-Junkers-Park (u.a. Parkplätze) Bahnhofstraße und Marktstr./ Harmoniestr. (größtenteils Parkplätze) sonstige nicht zuwendungsfähige Kosten davon refinanzierbar: KAG-Beiträge endgültig nicht zuwendungsfähig Seit dem letzten Bericht im August 2015 haben sich sowohl die Gesamtkosten als auch die davon nicht zuwendungsfähigen Kosten reduziert. Diese Änderungen ergaben sich auf Grund von vorliegenden Schlussrechnungen zu den jeweiligen Projekten, die durch die Mittelabrufe und die Anerkennung bzw. Nicht-Anerkennung der Förderfähigkeit einzelner Position durch den Fördergeber erfolgten. Im Vergleich zum Stand vom August 2015 konnten die damals kalkulierten Summen folgendermaßen gesenkt werden: - Gesamtkosten um rd ,00 und - nicht zuwendungsfähige Kosten um rd ,00. Gründe für die Reduzierungen sind teilweise nicht eingetretene, vorab signalisierte Mehrkosten und eingetretene Einsparungsmöglichkeiten im Baubetrieb sowie falsch verbuchte Kosten in der Fördermaßnahme (Projekt Pahlkebad Umbau Kita ohne Förderung). Nach Abschluss der Limitenstraße werden somit innerhalb der bisher bewilligten Fördermaßnahme ,82 für bauliche und soziale Projekte eingesetzt, bei einem Eigenanteil von insgesamt ,15. Hinzu kommen Investitionen Dritter, die nicht in die Maßnahme einfließen, jedoch ihre Wurzeln im Förderprojekt haben. Namentlich zu nennen sind hier die Eigenanteile der Immobilieneigentümer im Rahmen des Hof-und Fassadenprogramms sowie die Umgestaltung des Sparkassenvorplatzes. Nicht bezifferbar sind die Maßnahmen, die durch Private durchgeführt wurden (z.b. Sanierungen und Neubau sowie Inves-

3 3 titionen in Geschäfte und deren Außendarstellung), weil die Stadt in den öffentlichen Raum investiert hat. Es kann jedoch abschließend gesagt werden, dass durch den Einsatz von rd. 6 Mio. städtischer Mittel weit mehr als 30 Mio. in die Aufwertung der Rheydter Innenstadt eingesetzt wurden. Eine abschließende Bilanz der ersten Förderperiode, bezogen auf die 8 ZWB aus den Jahren 2010 bis 2014, kann erst nach Vorlage des Schlussverwendungsnachweises zum letzten ZWB erfolgen. Dies wird voraussichtlich erst Ende 2018 / Anfang 2019 möglich sein. Aktuell liegen dem Fördergeber 2 Förderanträge vor, welche zum Ende des Jahres 2015 gestellt wurden. Der eine bezieht sich auf die neue Gesamtmaßnahme Soziale Stadt Rheydt (Laufzeit ), welche aktuell ein Fördervolumen von ,00 hat. Hierzu wird kein gesonderter ZWB ergehen, sondern die Maßnahme wird in dieser Form beim Fördergeber zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Welche Maßnahmen hierzu zählen wird weiter unten ausgeführt. Parallel wurde ein erster Förderantrag für aktuell anstehende oder dauerhaft laufende Maßnahmen für das aktuelle Förderjahr 2016 gestellt. Hierzu wird ein neuer Zuwendungsbescheid ergehen, welcher voraussichtlich ein Finanzvolumen von rd. 2.4 Mio. haben wird. Auch diese Projekte werden weiter unten beschrieben. Der offizielle Eingang des ZWB bei der Stadt wird im 4. Quartal 2016 erwartet. Gleichzeitig wurde für drei Projekte ein sog. vorzeitiger, förderunschädlicher Maßnahmenbeginn beantragt, da diese Projekte aus mehreren Gründen eine hohe Priorität genießen. Dieser Maßnahmenbeginn wurde bereits durch den Fördergeber genehmigt und in der Verwaltung mit der Vorbereitung der Projekte begonnen. Sachbericht und Stand der Einzelprojekte aus der bisherigen Maßnahme: Die Maßnahme Limitenstraße wurde erneut verschoben und soll im Jahr 2016 und 2017 umgesetzt werden. Die Ausschreibung für das Projekt läuft. Grund für die Verlegung der Maßnahme aus dem Jahr 2015 in das Jahr 2016 ist die Verknüpfung dieser mit dem 2. Bauabschnitt der sog. LOA-Maßnahme (Lärmoptimierter Asphalt) zwischen Gracht und Moses- Stern-Straße. Auf diese Weise wird die Baustellenzeit beider Projekte deutlich verkürzt und vor allem Kosten gespart. Am Tag der Städtebauförderung, am 21. Mai 2016, wurde das neue Quartiersbüro in der Ring-Passage, Friedrich-Ebert-Str , eröffnet. Zwei Tage zuvor wurde das neue Quartiersmanagement beauftragt, die Arbeit der vergangenen Jahre fortzuführen. Da zu den Aufgaben des Quartiersmanagements auch die Fortführung der Projekte Hof- und Fassadenprogramm und Aktive Mitwirkung der Betroffenen gehört, werden seit diesem Zeitpunkt auch diese Projekte weiterverfolgt. Insbesondere im Hof- und Fassadenprogramm gibt es bereits Anfragen, welche aktuell bearbeitet werden, so dass bereits in diesem Jahr mit der Aufwertung weiterer Wohnimmobilien in Rheydt zu rechnen ist. Die Finanzierung ist bislang aus dem letzten verblieben ZWB aus der ersten Förderperiode gesichert und zwar bis zum Ende des Jahres Ab dem Jahr 2017 soll dann der neue Förderbescheid greifen und eine Fortführung bis Ende 2020 gewährleisten. Das Projektmanagement wird voraussichtlich im September dieses Jahres vergeben und ist ebenfalls in seiner Fortführung an den neuen Förderbescheid geknüpft. Sachstandsbericht zweite Förderperiode Soziale Stadt Rheydt Zum Ende des Jahres 2015 wurde für die zweite Förderphase der Sozialen Stadt Rheydt auf Grundlage des im vergangenen Jahr fertiggestellten Integrierten Handlungskonzeptes ein

4 4 Förderantrag gestellt. Projekte, die für diese Förderperiode zur Förderung angemeldet wurden sind: - Die Fortführung des Quartiersmanagements, - die Fortführung des Projektmanagements / Sanierungsträger, - die Weiterführung des Hof- und Fassadenprogramms, - ein Verfügungsfonds für Gewerbetreibende, - die Weiterführung der Aktiven Mitwirkung der Beteiligten, - die Öffentlichkeitsarbeit, - die Evaluation, - das Investorenauswahlverfahren für den Hauptbahnhof Rheydt, - die Umgestaltung/Aufwertung des Theaterparks, - die Aufwertung des Maria-Lenssen-Garten, - die Aufwertung der Oscar-Graemer-Grünfläche, - die Inszenierung der Tore zur Stadt, - die Umgestaltung des Karstadtvorplatzes (hin zur Stresemannstr.), - die Aufwertung von Wohnstraßen in benachbarten Quartieren der Innenstadt, - die Aufwertung der Querung der Gleisanlagen zwischen HBF und Schmölderpark, - die Umgestaltung / Aufwertung des Keplerplatzes (vor der St. Josef Grabeskirche) - die Fortführung der bespielbaren Stadt und - die Aufwertung des Schulgeländes des Förderschulzentrums Mönchengladbach-Süd. Da die Förderanträge zu den einzelnen Maßnahmen jährlich zu stellen sind, und zwar immer dann, wenn die Maßnahmen im darauffolgenden Jahr umgesetzt werden sollen, wurden Ende 2015 (zum Stadterneuerungsprogramm (Step) 2016) lediglich die Maßnahmen beantragt, die entweder im Jahr 2016 begonnen werden oder diejenigen, die dauerhaft in jedem Jahr umgesetzt werden sollen. Dauerhafte Maßnahmen sind: - Die Fortführung des Quartiersmanagements, - die Fortführung des Projektmanagements / Sanierungsträger, - die Weiterführung des Hof- und Fassadenprogramms, - ein Verfügungsfonds für Gewerbetreibende, - die Weiterführung der Aktiven Mitwirkung der Beteiligten, - die Öffentlichkeitsarbeit und - die Evaluation. Die Maßnahmen die bereits in diesem Jahr konkret angegangen werden sind: - Das Investorenauswahlverfahren für den Hauptbahnhof Rheydt, - die Umgestaltung des Karstadtvorplatzes und - die Aufwertung des Schulgeländes des Förderschulzentrums Mönchengladbach-Süd. Bei den drei genannten Baumaßnahmen befindet sich die Verwaltung in der Vorbereitung. Die in der ersten Förderphase begonnen Sozialen Projekte Bildungsfuchs, Bildungspatenschaften, interkulturelle Familienbibliothek und Jugendbildungscafe werden zwar weitergeführt, jedoch nicht mehr gefördert. Bis auf das Projekt Bildungsfuchs werden alle Projekte über den städtischen Haushalt finanziert. Die Finanzierung des Projektes Bildungsfuchs ist bislang, bis etwa Mitte 2017, über eine Spende gesichert. Die weitere Finanzierung ist bislang nicht geklärt. Weitere soziale Projekte, für die Geld in den städtischen Haushalt eingestellt worden sind, befinden sich aktuell in der Prüfung / Vorbereitung.

5 5 In den Gremiensitzungen können weitere Informationen gegeben und Fragen beantwortet werden. In Vertretung Mitzeichnung II Dr.-Ing. Gregor Bonin Technischer Beigeordneter..

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