Beschäftigungsstatistik. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO) 1) Ausgewählte Regionen (vorläufiger Stand)

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1 Beschäftigungsstatistik Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO) 1) Ausgewählte Regionen (vorläufiger Stand) Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 weichen diese Daten von zuvor veröffentlichten ab (Siehe methodische Hinweise) Veränderung zum Region Anzahl absolut relativ in % Freiburg im Breisgau, Stadt , Freiburg im Breisgau, Stadt , Breisgau-Hochschwarzwald , Au , Auggen , Bad Krozingen, Stadt , Badenweiler , Ballrechten-Dottingen , Bötzingen , Bollschweil , Breisach am Rhein, Stadt , Breitnau , Buchenbach , Buggingen , Ebringen , Eichstetten am Kaiserstuhl , Eisenbach (Hochschwarzwald) , Eschbach , Feldberg (Schwarzwald) , Friedenweiler , Glottertal , Gottenheim , Gundelfingen , Hartheim , Heitersheim, Stadt , Heuweiler , Hinterzarten , Horben , Ihringen , Kirchzarten , Lenzkirch , Löffingen, Stadt , Merdingen , Merzhausen , Müllheim, Stadt , Neuenburg am Rhein, Stadt , Oberried , Pfaffenweiler , St. Märgen , St. Peter , Schallstadt , Schluchsee , Sölden , Staufen im Breisgau, Stadt ,4

2 Stegen , Sulzburg, Stadt , Titisee-Neustadt, Stadt , Umkirch , Wittnau , Münstertal/Schwarzwald , Ehrenkirchen , March , Vogtsburg im Kaiserstuhl, St , Emmendingen , Bahlingen am Kaiserstuhl , Biederbach , Denzlingen , Elzach, Stadt , Emmendingen, Stadt , Endingen am Kaiserstuhl, Stadt , Forchheim , Gutach im Breisgau , Herbolzheim, Stadt , Kenzingen, Stadt , Malterdingen , Reute , Riegel am Kaiserstuhl , Sasbach am Kaiserstuhl , Sexau , Simonswald , Teningen , Vörstetten , Weisweil , Wyhl am Kaiserstuhl , Rheinhausen , Freiamt , Winden im Elztal , Waldkirch, Stadt ,2 Erstellungsdatum: , Statistik-Service Südwest, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit

3 Arbeitsmarktstatistik 1) 2) Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen Ausgewählte Regionen September 2015 Region Anzahl Abweichungen zum Vorjahresmonat Abweichungen zum Vormonat abs. in % abs. in % Freiburg im Breisgau, Stadt ,8 82 4, Freiburg im Breisgau, Stadt ,8 82 4, Breisgau-Hochschwarzwald , , Au , Auggen ,8 2 13, Bad Krozingen, Stadt , , Badenweiler ,8 2 3, Ballrechten-Dottingen , , Bötzingen , Bollschweil ,0 1 25, Breisach am Rhein, Stadt , , Breitnau , , Buchenbach , Buggingen , , Ebringen , Eichstetten am Kaiserstuhl , Eisenbach (Hochschwarzwald) , , Eschbach , , Feldberg (Schwarzwald) ,0 2 5, Friedenweiler , , Glottertal ,1 2 15, Gottenheim , Gundelfingen , , Hartheim , , Heitersheim, Stadt ,0 4 16, Heuweiler , Hinterzarten ,9 4 8, Horben Ihringen , , Kirchzarten , , Lenzkirch , Löffingen, Stadt , Merdingen ,3 2 22, Merzhausen ,0 1 5, Müllheim, Stadt ,0 11 6, Neuenburg am Rhein, Stadt ,8 5 3, Oberried ,0 1 3, Pfaffenweiler , St. Märgen , , St. Peter , Schallstadt ,2 2 7, Schluchsee , , Sölden , Staufen im Breisgau, Stadt ,3 2 10,0

4 Arbeitsmarktstatistik 1) 2) Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen Ausgewählte Regionen September 2015 Region Anzahl Abweichungen zum Vorjahresmonat Abweichungen zum Vormonat abs. in % abs. in % Stegen , , Sulzburg, Stadt ,5 1 7, Titisee-Neustadt, Stadt ,2 6 4, Umkirch , , Wittnau ,0 1 33, Münstertal/Schwarzwald , Ehrenkirchen ,9 2 3, March , , Vogtsburg im Kaiserstuhl, St ,0 2 10, Emmendingen ,9 55 7, Bahlingen am Kaiserstuhl ,7 3 7, Biederbach , Denzlingen , , Elzach, Stadt ,4 9 25, Emmendingen, Stadt , , Endingen am Kaiserstuhl, Stadt , , Forchheim , Gutach im Breisgau , , Herbolzheim, Stadt ,4 5 7, Kenzingen, Stadt ,0 2 5, Malterdingen , Reute , Riegel am Kaiserstuhl , , Sasbach am Kaiserstuhl ,8 8 66, Sexau , , Simonswald , , Teningen ,8 8 8, Vörstetten , Weisweil , Wyhl am Kaiserstuhl , , Rheinhausen , Freiamt , Winden im Elztal , , Waldkirch, Stadt ,2 10 6,8 Erstellungsdatum: , Statistik-Service Südwest, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Bei den gemeldeten Arbeitsstellen handelt es sich um ungeförderte Arbeitsstellen ohne selbstständige/freiberufliche Tätigkeiten und ohne Stellen der privaten Arbeitsvermittlung. Für ausführliche Erläuterungen siehe Blatt "Methodische Hinweise". *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 2) Aufgrund einer Datenrevision zum Berichtsmonat April 2012 können die aktuellen Daten von bisherigen Daten abweichen ( s. Tabellenblatt Hinweise Arbeitsstellen )..X) Veränderungswert > 250%

5 Arbeitsmarktstatistik Bestand an Arbeitslosen Ausgewählte Regionen September 2015 Region Anzahl Abweichungen zum Vorjahresmonat Abweichungen zum Vormonat abs. in % abs. in % Freiburg im Breisgau, Stadt , , Freiburg im Breisgau, Stadt , , Breisgau-Hochschwarzwald , , Au ,6 4 40, Auggen , , Bad Krozingen, Stadt , , Badenweiler ,4 4 4, Ballrechten-Dottingen ,3 4 16, Bötzingen ,5 2 1, Bollschweil , , Breisach am Rhein, Stadt , , Breitnau ,7 1 6, Buchenbach 40-0, , Buggingen , , Ebringen , Eichstetten am Kaiserstuhl , , Eisenbach (Hochschwarzwald) ,1 1 3, Eschbach , , Feldberg (Schwarzwald) , Friedenweiler , , Glottertal , , Gottenheim , , Gundelfingen , , Hartheim , , Heitersheim, Stadt , , Heuweiler , , Hinterzarten ,6 1 4, Horben , , Ihringen , , Kirchzarten ,3 3 2, Lenzkirch , , Löffingen, Stadt , Merdingen , Merzhausen , , Müllheim, Stadt , , Neuenburg am Rhein, Stadt , , Oberried , , Pfaffenweiler ,0 1 3, St. Märgen ,4 1 3, St. Peter , Schallstadt , , Schluchsee , , Sölden , , Staufen im Breisgau, Stadt , ,2

6 Stegen , , Sulzburg, Stadt , , Titisee-Neustadt, Stadt , , Umkirch , , Wittnau , , Münstertal/Schwarzwald , Ehrenkirchen , , March , , Vogtsburg im Kaiserstuhl, St , , Emmendingen , , Bahlingen am Kaiserstuhl , Biederbach , Denzlingen , , Elzach, Stadt , , Emmendingen, Stadt , , Endingen am Kaiserstuhl, Stadt , , Forchheim ,5 4 26, Gutach im Breisgau ,8 4 6, Herbolzheim, Stadt , , Kenzingen, Stadt , , Malterdingen , , Reute , , Riegel am Kaiserstuhl ,1 6 10, Sasbach am Kaiserstuhl , , Sexau , Simonswald , , Teningen , , Vörstetten , , Weisweil , , Wyhl am Kaiserstuhl , , Rheinhausen , , Freiamt , , Winden im Elztal , , Waldkirch, Stadt , ,9 Erstellungsdatum: , Statistik-Service Südwest, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit

7 Arbeitsmarktstatistik Bestand an Arbeitslosen nach Rechtskreisen Ausgewählte Regionen September 2015 Region davon Insgesamt SGB III SGB II Freiburg im Breisgau, Stadt Freiburg im Breisgau, Stadt Breisgau-Hochschwarzwald Au Auggen Bad Krozingen, Stadt Badenweiler Ballrechten-Dottingen Bötzingen Bollschweil Breisach am Rhein, Stadt Breitnau Buchenbach Buggingen Ebringen Eichstetten am Kaiserstuhl Eisenbach (Hochschwarzwald) Eschbach Feldberg (Schwarzwald) Friedenweiler Glottertal Gottenheim Gundelfingen Hartheim Heitersheim, Stadt Heuweiler Hinterzarten Horben Ihringen Kirchzarten Lenzkirch Löffingen, Stadt Merdingen Merzhausen Müllheim, Stadt Neuenburg am Rhein, Stadt Oberried Pfaffenweiler St. Märgen St. Peter Schallstadt Schluchsee Sölden Staufen im Breisgau, Stadt Stegen

8 Sulzburg, Stadt Titisee-Neustadt, Stadt Umkirch Wittnau Münstertal/Schwarzwald Ehrenkirchen March Vogtsburg im Kaiserstuhl, St Emmendingen Bahlingen am Kaiserstuhl Biederbach Denzlingen Elzach, Stadt Emmendingen, Stadt Endingen am Kaiserstuhl, Stadt Forchheim Gutach im Breisgau Herbolzheim, Stadt Kenzingen, Stadt Malterdingen Reute Riegel am Kaiserstuhl Sasbach am Kaiserstuhl Sexau Simonswald Teningen Vörstetten Weisweil Wyhl am Kaiserstuhl Rheinhausen Freiamt Winden im Elztal Waldkirch, Stadt Erstellungsdatum: , Statistik-Service Südwest, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit

9 Gemeldete Arbeitsstellen Methodische Hinweise: Gemeldete Arbeitsstellen: Bei gemeldeten Arbeitsstellen handelt es sich um: - sozialversicherungspflichtige oder - geringfügige (Mini-Jobs) oder - sonstige (z.b. Praktika- und Traineestellen) Stellen mit einer vorgesehenen Beschäftigungsdauer von mehr als sieben Kalendertagen, die den Arbeitsagenturen und den Gemeinsamen Einrichtungen zur Besetzung gemeldet wurden. Umstellung der Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen im Juli 2010 Bis zum Juli 2010 wurde auch über Stellen des zweiten Arbeitsmarktes (geförderte Stellen) berichtet. Dazu gehörten u.a. Stellen für Arbeitsgelegenheiten oder Arbeitsbeschaffungs-maßnahmen. Seitdem hat die Statistik der BA die Berichterstattung über die gemeldeten Arbeitsstellen vereinfacht und auf die Einstellungsbereitschaft der Betriebe und Verwaltungen ausgerichtet. Die Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen beinhaltet deshalb nur noch die Stellen des 1. Arbeitsmarktes (wie oben genannt). Die auf diese Weise neu abgegrenzten Daten werden ab Berichtsmonat Juli 2010 rückwirkend bis Januar 2000 bereitgestellt, so dass bis dahin verzerrungsfreie Zeitreihenvergleiche möglich sind. Um Aussagen über Stellenmeldungen für Saisonbeschäftigung treffen zu können, wurden mit der Umstellung Einschränkungen Der Bundesagentur für Arbeit werden nicht alle Stellen gemeldet. Daher bilden die gemeldeten Arbeitsstellen nur einen Teil des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots ab. In der Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen sind die bei den zugelassenen kommunalen Trägern gemeldeten Arbeitsstellen nicht enthalten. Geänderte Gebietskonsolidierung im April 2012 Im Rahmen einer Datenrevision wurde die statistische Zuordnung des Arbeitsortes von Stellen im Berichtsmonat April 2012 geändert und verfeinert. Die verbesserte Erkennung von Arbeitsorten im Ausland führt zu einer Abnahme von bisher im Inland ausgewiesenen Arbeitsorten und einer Zunahme von Stellen im Ausland. Dies betrifft häufig grenznahe Regionen, aber auch zentralere Regionen, z.b. wenn zur Personal-Rekrutierung für Geschäftseröffnungen im Ausland die örtlichen Agenturen/Jobcenter beauftragt worden sind. Für Stellen mit Arbeitsort im Ausland kann nun auch explizit das Land ausgewiesen werden. Um auf der veränderten Grundlage konsistente Zeitreihen bilden zu können, erfolgte die Änderung ab Juli 2006, was für das Bundesgebiet insgesamt Änderungen der Eckzahlen ab diesem Berichtsmonat zur Folge hat. Zeitreihenvergleiche mit Daten bis Juni 2006, insbesondere auf tieferen regionalen Gebietseinheiten, sind daher in ihrer Aussagekraft eingeschränkt. (Siehe auch: Qualitätsbericht Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen, Stand ) Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen befinden sich im Methodenbericht Umstellung der Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen im Internet unter: Umstellung-der-Statistik-der-gemeldeten-Arbeitsstellen.pdf

10 Beschäftigungsstatistik Sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte Methodische Hinweise Stand: Grundlage der Statistik bildet das Meldeverfahren zur Sozialversicherung, in das alle Arbeitnehmer (einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten) einbezogen sind, die der Kranken- oder Rentenversicherungspflicht oder Versicherungspflicht nach dem SGB III unterliegen. Auf Basis der Meldungen zur Sozialversicherung durch die Betriebe wird vierteljährlich (stichtagsbezogen) mit 6 Monaten Wartezeit der Bestand an sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten ermittelt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten und Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufsund Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme). Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, deren Arbeitsentgelt über 400 Euro bis zu 800 Euro liegt und für die der Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) auf die Anwendung der Gleitzonenregelung nicht verzichtet hat. Die Betriebe machen jährlich Angaben darüber, ob das Arbeitsentgelt während des Meldezeitraums in der Gleitzone lag, und zwar in allen Entgeltabrechnungszeiträumen (echte Gleitzonenfälle) oder ob sowohl Entgeltabrechnungszeiträume in der Gleitzone als auch darunter oder darüber vorlagen (Mischfälle), oder ob das Arbeitsentgelt nicht innerhalb der Gleitzone lag (keine Gleitzonenfälle) bzw. ob auf die Anwendung der Gleitzonenregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet wurde. Auswertungen zu den Midijobs können nicht quartalsweise, sondern nur zum Stichtag vorgenommen werden. Nur für diesen Stichtag liegen weitgehend vollzählige Angaben über Beschäftigungen in der Gleitzone vor. Auswertungen zu den Midijobs liegen ab dem Stichtag vor. Zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zählen Arbeitsverhältnisse mit einem niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder mit einer kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung). Beide werden auch als "Minijob" bezeichnet. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung ( 14 SGB IV) regelmäßig im Monat 400 Euro nicht überschreitet (gültig seit ). Regelmäßig bedeutet, dass, wenn die Grenze von 400 Euro nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten wird, trotzdem eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt. Eine Berichterstattung der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten erfolgt seit dem Stichtag , geringfügig entlohnte Beschäftigte im Nebenjob können ab dem Stichtag ausgewertet werden. Auch die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See veröffentlicht Daten über geringfügig entlohnte Beschäftigte im Rahmen eines vierteljährlichen Geschäftsberichts. Diese Daten stellen keine amtliche Statistik dar und sind nicht geeignet, statistische Aussagen über die Entwicklung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation in Deutschland zu treffen. Ebenso wenig sind sie eine verlässliche Grundlage für Erwerbstätigenrechnungen oder Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR). Sie liefern vielmehr Informationen über die Geschäftsprozesse der Minijob-Zentrale; es handelt sich somit um Geschäftsdaten. Daher sind die Daten auch nicht mit den statistischen Daten der BA, welche die amtliche Statistik über geringfügig entlohnte Beschäftigte führt, vergleichbar. Seite 10

11 Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres, oder auch kalenderjahrüberschreitend, auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich (z. B. durch einen auf längstens ein Jahr befristeten Rahmenarbeitsvertrag) begrenzt ist. Auswertungen zu kurzfristig Beschäftigten können ab dem 1. Quartal 2004 vorgenommen werden. Eine weitere Unterteilung der Daten über kurzfristig Beschäftigte in ausschließlich und im Nebenjob kurzfristig Beschäftigte ist aus Geheimhaltungsgründen nicht sinnvoll, da die Fallzahlen relativ gering sind. Werden von einer Person mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt, gelten folgende Regeln: 1. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ist neben einer kurzfristigen Beschäftigung erlaubt. 2. Bei der gleichzeitigen Ausübung von mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen darf die Geringfügigkeitsgrenze von 400,- EUR nicht überschritten werden. 3. Bei der Ausübung von mehreren kurzfristigen Beschäftigungen darf die Grenze von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen, innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes, nicht überschritten werden. Neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung ist die Ausübung einer geringfügigen (Neben-)Beschäftigung zulässig. Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung bei anderen Arbeitgebern geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausübt, gilt für die Bereiche der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, dass geringfügig entlohnte Beschäftigungen - mit Ausnahme einer geringfügig entlohnten Beschäftigung - mit einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigte, die gleichzeitig zwei oder mehr geringfügigen Beschäftigungen nachgehen, werden nur nach den Merkmalen der zuletzt aufgenommenen Beschäftigung ausgewiesen. Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte unter 3 und Daten, aus denen sich rechnerisch eine Differenz ermitteln lässt, mit * anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer Region weniger als 3 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall). Hierbei gilt: bei 3 bis 9 Betrieben, die hinter einer Beschäftigtenzahl stehen, darf keiner der Betriebe 50 oder mehr Prozent der Beschäftigten auf sich vereinen. Bei 10 oder mehr Betrieben dürfen auf keinen Betrieb 85 oder mehr Prozent der Beschäftigten entfallen. Weiterführende Informationen zur Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung finden Sie unter: Statistik-Beschaeftigung.pdf Seite 11

12 Impressum Empfänger: Herr Hanspeter Fakler AA Freiburg Auftragsnummer: Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat: Arbeitsmarkt in Zahlen Arbeitslose, Gemeldete Arbeitsstellen und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Ausgewählte Regionen September 2015 Erstellungsdatum: Hinweise: Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Statistik-Service Südwest Saonestraße 2-4 Hotline: 069/ Fax: 069/ Frankfurt a. M. Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: Register: "Statistik nach Themen" Statistik der Bundesagentur für Arbeit Statistik der Bundesagentur für Arbeit Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz. Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.

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