Niedrigstenergiegebäude-Standard für bestehende Wohngebäude Nearly Zero Energy Buildings. Politische und gesetzliche Rahmenbedingungen

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1 1 Niedrigstenergiegebäude-Standard für bestehende Wohngebäude Nearly Zero Energy Buildings Politische und gesetzliche Rahmenbedingungen gefördert im Rahmen des EU-Projektes MEnS - Meeting of Energy Professional Skills Universität Kassel FB 06 Fachgebiet Bauphysik

2 2 Politische und gesetzliche Rahmenbedingungen Klimawandel Internationaler Klimaschutz EU-Klimapolitik Politische Rahmenbedingungen Deutschland Gesetzliche Rahmenbedingungen Deutschland

3 3 Klimawandel / Anstieg der CO2-Emissionen Quelle: Quelle: Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) Fourth Assessment Report (AR4), WG I, 2007 [UBA]

4 4 Handlungsziele Temperaturanstieg maximal 2 C gegenüber vorindustriellem Niveau Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration auf 400 ppm CO2- Äquivalente Anstieg der Emissionen bis 2015 / 2020 Reduktion der Emissionen bis 2050 Globale Emissionen auf 50 % gegenüber 1990 Emissionen der Industrieländer auf 80 % gegenüber 1990

5 5 Kyoto-Protokoll zum internationalen Klimaschutz Verabschiedet auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Kyoto 1997 (COP 3), in Kraft getreten 2005 Rechtsverbindliche Begrenzungs- und Reduzierungsverpflichtungen für Industrieländer Kyotomechanismen: Emissionshandel (festgelegte Emissionsrechte, Emissionsrechte können ver- oder gekauft werden) Joint Impementation (Anrechnung von Emissionsminderungen durch Klimaschutzprojekte in anderen Ländern mit Reduktionszielen in Form von Minderungszertifikaten) Clean Development Mechanism (CDM) (Anrechnung von Emissionsminderungen durch Klimaschutzprojekte in anderen Ländern ohne Reduktionszielen in Form von Minderungszertifikaten)

6 6 Kyoto-Protokoll zum internationalen Klimaschutz 1. Verpflichtungsperiode ( ): Senkung der Treibhausgasemissionen der im Annex B verzeichneten Industriestaaten um 5 % gegenüber 1990 Senkung der Treibhausgasemissionen der EU um 8 % gegenüber 1990 Senkung der Treibhausgasemissionen von Deutschland um 21 % gegenüber 1990 Erreicht: EU: 12,2 % Reduktion gegenüber 1990 D: 23,6 % Reduktion gegenüber 1990 Weltweit: Anstieg der Emissionen um 29 % gegenüber 1990 Quelle:

7 7 Kyoto-Protokoll zum internationalen Klimaschutz 2. Verpflichtungsperiode ( ): Senkung der Treibhausgasemissionen der im Annex B verzeichneten Industriestaaten bis 2020 um 18 % gegenüber 1990 Senkung der Treibhausgasemissionen der EU um 20 % gegenüber 1990 Austritt von Neuseeland, Japan und Russland aus der 2. Verpflichtungsperiode CO2-Emissionen der Teilnehmerstaaten betragen weniger als 15 % der globalen Emissionen Quelle:

8 8 UN-Klimakonferenz in Paris COP UN-Klimakonferenz 11. Treffen zum Kyoto-Protokoll Neue internationale Klimaschutz-Vereinbarung in Nachfolge des Kyoto- Protokolls Paris-Abkommen vom 12. Dezember 2015 Ziele: Begrenzung des Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2 C über dem vorindustriellen Niveau (völkerrechtlich verbindlich), wenn möglich auf 1,5 C Stärkung der Fähigkeit, sich durch eine Förderung der Klimaresistenz und geringeren Treibhausgasemissionen an die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels anzupassen. Stärkung der Finanzströme, die zu einem Weg mit niedrigen Treibhausgasemissionen und klimaresistenter Entwicklung führen.

9 9 EU - Klima- und Energiepaket /2007 vereinbart durch den Europäischen Rat unter deutschem Vorsitz Zieltrias: Senkung der Treibhausgasemissionen um 20% gegenüber 1990 Bei Abschluss eines internationalen Übereinkommens um 30% Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 20% Einsparung von 20% des EU-Energieverbrauchs im Vergleich zu Prognosen durch verstärkte Energieeffizienz Quelle: Quelle:

10 10 EU - Rahmen für die Klima- und Energiepolitik /2014 Beschluss der Mitgliedsstaaten auf Ebene der Staats- und Regierungschefs beim EU-Ratsgipfel Fortführung der Zieltrias: Senkung der Treibhausgasemissionen um 40% gegenüber 1990 ausschließlich durch Maßnahmen innerhalb der EU Bei Abschluss eines internationalen Übereinkommens um 30% Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 27% Einsparung von 27% des EU-Energieverbrauchs im Vergleich zu Prognosen durch verstärkte Energieeffizienz; Überprüfung 2020, ggf. Erhöhung auf 30% Zudem Reform des Emissionshandels angestrebt Quelle: Quelle:

11 11 EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Seit November 2002, novelliert im Juli 2010 Festlegung der Kriterien für die ganzheitliche Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden Anforderungen an Neubauten und Gebäudebestand Niedrigstenergiegebäude-Standard für alle Neubauten ab 2021, für behördliche Bauten ab 2019 Anforderungen an den Energieausweis (Qualitätssicherung, Informations- und Aushangpflichten) Infos unter:

12 12 EU-Energieeffizienz-Richtlinie - Energy Efficiency Directiven (EED) Am in Kraft getreten Kernziele: Festlegung nationaler Energieeffizienzziele für 2020 Sanierungsrate für Gebäude der Zentralregierung von 3 Prozent pro Jahr verpflichtende Energieeinsparung der Mitgliedstaaten im Zeitraum 2014 bis 2020 von jährlich durchschnittlich 1,5 Prozent verpflichtende Durchführung regelmäßiger Energieaudits in großen Unternehmen Kraft-Wärme-Kopplung: verpflichtende Durchführung einer Kosten- Nutzen-Analyse bei Neubau oder Modernisierung von Kraftwerken und Industrieanlagen.

13 13 EU-Energieeffizienz-Richtlinie - Energy Efficiency Directive (EED) "Bericht über die langfristige Strategie zur Mobilisierung von Investitionen in die Renovierung des nationalen Gebäudebestands" wurde an EU-Kommission übermittelt Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) am von der Bundesregierung beschlossen Nationaler Energieeffizienzaktionsplan 2014 (NEEAP) wurde im Juni 2014 an EU-Kommission übermittelt Infos zur EED

14 14 EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien - Renewable Energy Resources Directive (RED) Am in Kraft getreten Ziele bis 2020: 20 % des Endenergieverbrauchs aus Erneuerbaren Energien 10 % Erneuerbare Energien im Verkehrssektor Differenzierte nationale Ziele von % Deutschland: 18 % des Endenergieverbrauchs aus Erneuerbaren Energien Erstellung nationaler Aktionspläne bis Juni 2010 Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energien am von der Bundesregierung beschlossen

15 15 Politische Rahmenbedingungen Deutschland Energiekonzept der Bundesregierung Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) 3. Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP Berichtspflicht gem. EED) Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 (Verkehr) Energieeffizienzstrategie Gebäude Sanierungsbedarf im Gebäudebestand Klimaschutzplan 2050 incl. Strategie Klimafreundliches Bauen und Wohnen (wird ab 2015 erarbeitet)

16 16 Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung Vom 28. September 2010 Verringerung der Treibhausgasemissionen Bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 Bis 2050 um 80 % gegenüber 1990 Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch 18 % bis % bis 2050 Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung 35 % bis % bis 2050 Verringerung des Primärenergieverbrauchs bis 2020 um 20 % gegenüber 2008 bis 2050 um 50% gegenüber 2008

17 Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung 17

18 18 Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) Energieeffizienzstrategie der Bundesregierung für die 18. Legislaturperiode (Stand 12/2014) Mix aus Beratung, Kommunikation und Aufklärung über lohnende Effizienzmaßnahmen, Fördermaßnahmen sowie dem Setzen von Standards für Neuanlagen 3 Eckpfeiler: Energieeffizienz im Gebäudebereich voranbringen Energieeffizienz als Rendite- und Geschäftsmodell etablieren Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz erhöhen

19 19 Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) Zentrale Sofortmaßnahmen: Einführung neuer wettbewerblicher Ausschreibungen für Energieeffizienz Erhöhung des Fördervolumens für die Gebäudesanierung und die Einführung einer von Bund und Ländern getragenen steuerlichen Förderung von Effizienzmaßnahmen im Gebäudesektor Schaffung von Energieeffizienznetzwerken gemeinsam mit Industrie und Gewerbe Weiterführende Arbeitsprozesse Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) Nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungen verbessern Systematisierung der Energieeffizienzberatung

20 Sofortmaßnahmen und weiterführende Prozesse des NAPE für die 18. Legislaturperiode 20

21 21 Bestandsaufnahme: Energieeffizienzpolitik in Deutschland Information und Beratung Anreize durch Förderprogramme Ordnungsrecht Preisimpulse und Anreizmechanismen Internationales Forschung für die Energiewende Maßnahmen der Länder, Kommunen und private Initiativen (Details siehe NAPE) Quelle: NAPE

22 22 NAPE - Energieeffizienz im Gebäudebereich voranbringen Sofortmaßnahmen Qualitätssicherung und Optimierung/Weiterentwicklung der bestehenden Energieberatung Steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen Weiterentwicklung, Verstetigung und Aufstockung des CO 2 - Gebäudesanierungsprogramms bis 2018 Heizungscheck

23 23 NAPE - Energieeffizienz im Gebäudebereich voranbringen Weiterführende Arbeitsprozesse / Eckpunkte der Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) Energieberatung für Kommunen Energieeinsparrecht Mietrecht Gebäudeindividuelle Sanierungsfahrpläne Fortentwicklung des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien Schnellere Etablierung neuer technischer Standards ( Standardsetzung ), inkl. Entwicklung von System-komponenten für Bau- und Anlagentechnik Energieforschung: Forschungsnetzwerk Energie in Gebäuden und Quartieren

24 24 Energieeffizienzstrategie Gebäude - ESG Ziel: nahezu klimaneutraler Gebäudebestand (Reduktion des Primärenergiebedarfs um ca. 80%) Potentialgrenzen für Effizienzmaßnahmen Technische Grenzen bei der energetischen Qualität Deutlich ansteigende Kosten bei zusätzlichen Effizienzfortschritten Denkmalschutz --> Absenkung des Endenergieverbrauchs < 54 % Potentialgrenzen für Erneuerbare Energien (EE) Flächen-/Nutzungskonkurrenz der Biomasse mit anderen Sektoren Solarthermie / PV: begrenzte Dachflächen Technisch/wirtschaftliche Grenzen beim Einsatz von Niedertemperatursystemen --> Deckung von % des heutigen Energieverbrauchs aus EE

25 25 Energieeffizienzstrategie Gebäude Maßnahmen als Beitrag zur Zielerreichung Gebäudeindividuelle Sanierungsfahrpläne Weiterentwicklung und Ausbau der Energieberatung / Information Investitionsförderung für ambitionierte Gebäudesanierungen und Neubauten Investitionsförderung für die energetische Stadt- und Quartierssanierung Schaufenster Erneuerbare Energien in Niedertemperaturwärmenetzen Energieeinsparrecht bei Gebäuden Zielgerichtete Technologieförderung und beschleunigter Praxistransfer (Details siehe ESG)

26 26 Energieeffizienzstrategie Gebäude Weitere Optionen Nutzung neuer Möglichkeiten durch Digitalisierung Energetische Aspekte des Mietrechts Energetische Aspekte des Sozialrechts Zusätzliche Aktivierung des Marktes (Details siehe ESG)

27 27 Sanierungsbedarf im Gebäudebestand Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Stand Dezember 2014

28 28 Verteilung des Wohngebäudebestands gruppiert nach Baualter Quelle: Sanierungsbedarf im Wohngebäudebestand, BMWi

29 29 Anteiliger Endenergieverbrauch für Wärme (2013) Quelle: Sanierungsbedarf im Wohngebäudebestand, BMWi

30 30 Verteilung des fächenbezogenen Endenergieverbrauchs heute und des Einsparpotenzials 2050 in kwh/m²a Quelle: Sanierungsbedarf im Wohngebäudebestand, BMWi

31 31 Verteilung der Energieträger für Beheizung und Warmwasser in den Jahren 1996, 2008 und 2012 Quelle: Sanierungsbedarf im Wohngebäudebestand, BMWi

32 32 (möglicher) Zielkorridor aus Energieeinsparung und Erhöhung des EE-Anteils von 2008 bis 2050 Quelle: Sanierungsbedarf im Wohngebäudebestand, BMWi

33 33 Entwicklung des Primärenergiebedarf bis 2050 Quelle: Sanierungsbedarf im Wohngebäudebestand, BMWi

34 34 Kosten der Erhöhung der Dynamik von energetischen Sanierungen Studie IWU: Bestandsinvestitionen im WB etwa Mrd. / Jahr 2010 ca. 1/3 davon für energetische Sanierung bis 2020 mittlerer Mehrinvestitionsbedarf von ca. 12 Mrd. Euro / Jahr Studie Prognos: Aktuelle Investitionen (Vollkosten) in energ. relevante Bauteile in Höhe von ca. 35 Mrd., davon 11,5 Mrd. energ. Modernisierungsmaßnahmen Zusätzlich erforderliche Investitionen von 8,9 Mrd. / Jahr BMWi: Ab Mrd. / Jahr zusätzliche energ. relevante Baukosten In 2015 zusätzliche Investitionen von 2 4 Mrd. Fördermittel auf Bundesebene zur Zeit 2,3 Mrd. / Jahr (incl. Neubau) Quelle: Sanierungsbedarf im Wohngebäudebestand, BMWi

35 35 Gesetzliche Rahmenbedingungen in Deutschland Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Energieeinsparverordnung (EnEV) Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

36 36 Energieeinspargesetz (EnEG) und Energieeinsparverordnung (EnEV) EnEG Seit 1976 gesetzliche Grundlage für Regelungen des Bundes Neufassung vom 4. Jun 2013 Grundlage für die Umsetzung der EU- Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäude EnEV In Kraft getreten 2002 in Nachfolge der Wärmeschutz- und Heizanlagenverordnung Zuletzt novelliert am

37 Energieeinsparverordnung Anforderungen Neubau 37

38 Energieeinsparverordnung Anforderungen Bestand 38

39 39 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) In Kraft getreten am 1. Januar 2009, novelliert am 1. Mai 2011 Ziel: Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte von 7% auf 14% Für Neubauten und bei grundlegenden Renovierungen öffentlicher Gebäude anteilige Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch erneuerbare Energien

40 40 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs Bei Nutzung von: Solarenergie: 15% Gasförmige Biomasse: 30% Flüssige/feste Biomasse: 50% Geothermie/Umweltwärme: 50% Pauschalisierung bei Solaranlagen: EFH/ZFH: 0,04 m² Aperturfläche je m² Nutzfläche MFH: 0,03 m² Aperturfläche je m² Nutzfläche Wärmeenergiebedarf Zusatzanforderungen an Wärmepumpen und Wärmerückgewinnung: Jahresarbeitszahl, Leistungszahl, Wärmerückgewinnungsgrad

41 41 EEWärmeG: Ersatzmaßnahmen Nutzung von Abwärme Nutzung von Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung Anschluss an ein Netz der Nah- oder Fernwärmeversorgung, betrieben auf Basis von erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärme Unterschreitung der EnEV-Anforderungen um 15 % Eine Kombination der aufgeführten Möglichkeiten Einsatz erneuerbarer Energien und Ersatzmaßnahmen ist zulässig. Wer weder erneuerbare Energien nutzen noch Ersatzmaßnahmen ergreifen kann, ist von der Nutzungspflicht befreit.

42 42 Förderprogramme KfW-Programme Energieeffizient Sanieren (WG, u.a. KfW-Effizienzhaus Denkmal) Energieeffizient Bauen (WG) KfW-Energieeffizienzprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren (gewerbl. gen. NWG, u.a. KfW-Effizienzhaus Denkmal) IKK / IKU Energieeffizient Bauen und Sanieren (komm. und von komm. Untern. gen. NWG, u.a. KfW-Effizienzhaus Denkmal) Marktanreizprogramm (BAFA) Vor-Ort-Beratung Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt

43 43 Entwicklung des energieeffizienten Bauens in Deutschland Quelle: G. Hauser, TUM

44 44 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Am in Kraft gesetzt Zuletzt novelliert 2014 Regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien Garantiert Einspeisevergütungen Ziel: Steigerung des Anteils der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2050 auf mindestens 80 %

45 45 Bruttostromerzeugung in Deutschland 2014 in TWh regenerativer Anteil; Quelle: AG Energiebilanzen, Stand: August

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