Amt sblatt HAGENBACH. der Verbandsgemeinde. Wir an Rhein und Lauter...

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1 Jahrgang 40 Nr. 4/2017 Freitag, 27. Januar 2017 Amt sblatt der Verbandsgemeinde Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Hagenbach, der Stadt Hagenbach und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz), Neuburg am Rhein und Scheibenhardt HAGENBACH Wir an Rhein und Lauter...

2 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017 N OTDIENSTE ohne Gewähr Notdienste - ohne Gewähr - Notrufnummern Polizei 110 Polizei-Inspektion Wörth 07271/ Feuerwehr 112 Rettungsleitstelle - Notruf (Krankentransport, Rettungsdienst/Notarzt) Ärztlicher Bereitschaftsdienst Einheitliche Telefonnummer: (ohne Vorwahl) Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Kandel, Asklepios-Klinik, Luitpoldstr. 14 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von Uhr bis Uhr am Folgetag. Mittwoch von Uhr bis Donnerstag Uhr. Freitag von Uhr bis Montag Uhr. Im Notfall immer 112 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist. DRK-Rettungs- und Notarztdienst, Krankentransport Rund um die Uhr erreichbar - Tel. ohne Vorwahl 19222, Mobiltelefon mit Vorwahl Apothekendienst Die Notdienst-Apotheken sind an den genannten Tagen von Uhr bis zum folgenden Tag Uhr dienstbereit. Der Notdienst der Apotheken wurde eingerichtet, damit jederzeit für dringende Notfälle Arzneimittel zur Verfügung stehen. Dienstbereite Apotheken (vorbehaltlich kurzfristiger Aktualisierungen): Notdienstplan vom bis Freitag, Apotheke an der Passage, Tel.: 07275/ Hauptstr. 79, Kandel Samstag, Olympia-Apotheke, Tel.: 07271/76020 Marktstr. 6, Wörth Sonntag, Glöckel-Apotheke, Tel.: 07272/ Hauptstr. 29, Neupotz Montag, Damm-Apotheke, Tel.: 07273/4282 Dammstr. 20, Neuburg Dienstag, Glöckel-Apotheke, Tel.: 07272/ Hauptstr. 29, Neupotz Mittwoch, Bienwald-Apotheke, Tel.: 07275/1204 Hauptstr. 59, Kandel Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 08:00-12:00 Uhr 08:00-12:00 Uhr / 14:30-16:30 Uhr 08:00-12:00 Uhr / 14:30-18:00 Uhr 08:00-12:00 Uhr / 14:30-16:30 Uhr :30 Uhr Es besteht die Möglichkeit der individuellen Terminabsprache außerhalb der regulären Öffnungszeiten unter Tel / (Zentrale), info@vg-hagenbach.de, Fax-Nr / Donnerstag, Marien-Apotheke, Tel.: 07273/1224 Marienstr. 2, Hagenbach Freitag, Apotheke im Maximilian Center, Tel.: 07271/ Maximilianstr. 1, Wörth Diese Daten sind tagesaktuell und unterliegen einem ständigen Änderungsservice. Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: PLZ Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 28./ ZA Marius Alexander Andruszko, Leimersheim, St.-Gertrudis- Straße 15, Tel /93030 Der zum Notfalldienst eingeteilte Zahnarzt muss jedoch auch außerhalb dieser Sprechzeiten jederzeit für den Patienten erreichbar sein (auch telefonisch). Augenarzt 28./ und Mittwoch, Dr. Spies, Landau, Industriestraße 7b, Tel /86633 Notfallsprechstunde: Samstag und Sonntag: 11:00 bis 12:00 Uhr Der augenärztliche Bereitschaftsdienst umfasst folgende Zeiten: Samstag: 07:00 Uhr - Montag 07:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr - Donnerstag 07:00 Uhr An gesetzlichen Feiertagen: Vom Vorabend des Feiertages 20:00 Uhr bis zum Tag nach dem Feiertag 07:00 Uhr. (Dienstbereiter Augenarzt außerhalb der Sprechzeiten über Anrufbeantworter jeder Augenarztpraxis zu erfahren). Beratungsstelle bei Vergiftungsunfällen Klinische Toxikologie Universitätsklinikum, Langenbeckstr. 1, Mainz Tel /19240, Telefax: 06131/ Wasserversorgung Stördienst: Tel. 0621/ (Leitstelle) Gasversorgung Bereitschaftsdienst der Gasversorgung THÜGA Erdgas-Rheinpfalz: Tel Betriebsstelle Rülzheim:- Tel / Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Kandel, Landauer Str. 28, Kandel, Tel /955410, Fax 07275/ Bei Störungen im Stromnetz: Tel. 0800/ Kabelfernsehen PrimaCom (Stördienst), Tel. 0341/ Weitere Infos, Service- und Beratungsdienste siehe unter Was sonst noch interessiert Konten der Verbandsgemeindekasse Sparkasse Germersheim-Kandel BLZ / Kto.-Nr BIC-SWIFT: MALADE51KAD IBAN: DE VR-Bank Südpfalz eg BLZ / Kto.-Nr BIC-SWIFT: GENODE61SUW IBAN: DE Postbank Ludwigshafen BLZ / Kto.-Nr BIC-SWIFT: PBNKDEFF IBAN: DE

3 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017 AMTLICHER TEIL VERBANDSGEMEINDE Der Werks- und Bauausschuss tagt Gemäß Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz wird hiermit bekannt gegeben, dass am Montag, dem , 18:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Werks- und Bauausschusses der Verbandsgemeinde stattfindet. Sitzungslokal: Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Betonsanierung Wasserturm Berg 3. Sonstiges Armin Buchlaub, Erster Beigeordneter Ratssaal der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, Hagenbach Gemeinsame Einwohnerversammlung - Ortsgemeinde Neuburg am Rhein und Verbandsgemeinde Hagenbach Die Bevölkerung wird zur gemeinsamen Einwohnerversammlung der Ortsgemeinde Neuburg am Rhein und der Verbandsgemeinde Hagenbach am Mittwoch, dem 1. Februar 2017, 19:00 Uhr im Bürgerhaus, Hauptstr. 43, Neuburg eingeladen. Tagesordnung 1. Ausbau der Lotsenstraße und eines Teilstückes der Querstraße - Vorstellung der aktuellen Baupläne 2. Sonstige aktuelle Informationen 3. Aktuelle Angelegenheiten der Verbandsgemeinde Hagenbach Hermann Knauß, Ortsbürgermeister Bekanntmachung des Wahlleiters für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Landkreises Germersheim am 14. Mai 2017 Bekanntmachung des Tages der Wahl der Landrätin/ des Landrats und über die Einreichung von Wahlvorschlägen I. Am Sonntag, dem 14. Mai 2017, findet die Wahl der Landrätin/des Landrats statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 28. Mai 2017, durchgeführt. Aufgrund des 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Landrätin/ des Landrats auf. II. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen. Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des Landkreises einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden. Eine Partei, die unter 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 21. März 2017, bis 18:00 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland- Pfalz, Mainzer Straße 14-16, Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war. III. Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Landrätin/des Landrats darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 230 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften. Das Gleiche gilt, wenn sich der bisherige Landrat als Einzelbewerber bewirbt. IV. Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig beim zuständigen Wahlleiter Herrn 1. Kreisbeigeordneten Dietmar Seefeldt, Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, Zimmer-Nr. 1.08, Germersheim oder bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht, Katastrophenschutz, Außenstelle 17er Straße 1, Zimmer-Nr. 3.03, Germersheim, eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem 27. März 2017, 18:00 Uhr. V. Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind beim Wahlleiter und der Kreisverwaltung gegen Kostenerstattung erhältlich. Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung vom Wahlleiter und von der Kreisverwaltung kostenfrei abgegeben. Germersheim, den In Vertretung Dietmar Seefeldt, 1. Kreisbeigeordneter zugleich als Wahlleiter Sprechstunde zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung Für Fragen und Auskünfte zu diesem Themenkomplex steht der Bevölkerung Holger Bast von der Lebenshilfe für ein kostenloses Beratungsgespräch in seinem Büro in Jockgrim zur Verfügung. Terminvereinbarung erforderlich unter Telefonnummer /

4 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017 Einwohnerstatistik der Verbandsgemeinde Hagenbach

5 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017

6 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017

7 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017 Faschingsumzüge 2017 in der Verbandsgemeinde Hagenbach Wichtige Informationen für Teilnehmer und Zuschauer der Faschingsumzüge in der Verbandsgemeinde Es verbleiben nur noch wenige Tage bis zum Beginn der so genannten 5. Jahreszeit. Damit die Stimmung bei den Umzügen innerhalb unserer Verbandsgemeinde weiterhin in alt bewährter Tradition genossen und fortgeführt werden kann, gibt es einige Regeln und Vorschriften, die es zu beachten gilt. Die Erfahrungen in den letzten Jahren in umliegenden Gemeinden mit zum Teil schweren Unfällen haben gezeigt, dass es bei den Umzügen nicht ganz ohne Regeln geht. Vorbeugend hat das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizeidienststelle Wörth bereits im letzten Jahr für alle Umzugsteilnehmer ein Infoblatt erstellt, welches wir den Teilnehmern bei der Anmeldung zu den Umzügen aushändigen werden. Damit die heitere Stimmung nicht umschlägt, sollte sich im Interesse aller Umzugsteilnehmer und Zuschauer an folgende Sicherheitshinweise gehalten werden. - Jugendschutz: Das Jugendschutzgesetz regelt klar die Abgabe und den Konsum von Alkohol: Verboten ist die Abgabe und der Konsum bei Jugendlichen unter 16 Jahren. Ab 16 Jahren sind Bier, Wein, Mixgetränke mit Bier und Wein erlaubt. Harte Alkoholika wie Schnäpse, Liköre und deren Mixgetränke (nach dem Gesetz sog. branntweinhaltige Getränke) dürfen an Jugendliche weder abgegeben, noch darf ihnen der Konsum in der Öffentlichkeit erlaubt werden. - Lärmschutz: Alle motorisierten Teilnehmer mit entsprechender Musikanlage sollten es während der Wartezeit bis zum Zugbeginn vermeiden, die Musikanlagen mit übertriebener Lautstärke zu betreiben, um auch die betroffenen Anwohner in dieser Zeit nicht über Gebühr zu belasten. Sollte der Aufforderung des Ordnungspersonals der Verbandsgemeinde bzw. der Polizei hier nicht Folge geleistet werden, kann dies im Einzelfall einen Ausschluss vom Zug zur Folge haben. - Lautsprecher auf den Wagen sind nur nach vorne oder nach hinten auszurichten, damit die Zuschauer, die oft sehr dicht an den vorbeifahrenden Fahrzeugen stehen, nicht direkt mit dem Lärm konfrontiert werden. - Fahrzeuge, auf denen Personen befördert werden, müssen ein fest mit dem Wagen verbundenes Geländer mit einer Mindesthöhe von 100 cm oder einen entsprechenden Aufbau aufweisen. Anmeldung eines motorisierten Faschingswagen für den Umzug 2017 in: Berg (Pfalz) / Neuburg am Rhein / Hagenbach (unzutreffendes bitte streichen) Vereins-, Gruppenname Name, Vorname des Anmeldenden PLZ / Ort, Straße / Hausnummer Telefon-Nr. für den Notfall Kennzeichen des Zugfahrzeuges Art des Zugfahrzeuges (z. B. PKW, Traktor uä.) Kennzeichen des Fahrzeuges Art des Fahrzeuges (z. B. Anhänger, Rolle uä.) Kennzeichen des Fahrzeuges Art des Fahrzeuges (z. B. Anhänger, Rolle uä.) Versicherungsgebühr 15,00 / pro Fahrzeug und Umzug (ist bei der Abgabe der Anmeldung zu entrichten) - Das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers darf durch den Aufbau nicht überschritten werden. Ebenso dürfen die Maximale Breite von 2,55m und die Höhe von 4 m nicht überschritten werden. - Die Bremseinrichtung muss funktionieren. Die Feststellbremse muss so zugänglich sein, sie im Notfall schnell bedient werden kann. Die Wagenunterseiten müssen durch geeignete Maßnahmen so geschützt sein, das Personen nicht unter sie gelangen können. - Tische und sonstige Aufbauten des Wagens müssen so befestigt sein, dass sie den üblichen Belastungen während der Fahrt sicher standhalten. D.h. sie müssen fest mit dem Wagenboden verschraubt sein. - Das Auf- oder Absteigen vom Faschingswagen während der Fahrt ist nicht gestattet. Vorhandene Aufstiegsmöglichkeiten sind während des Umzugs zu entfernen, bzw. so zu sichern dass sie nicht benutzt werden können. Zuwiderhandlungen führen zum Auschluss einzelner Teilnehmer bzw. der ganzen Gruppe. - Es ist davon abzusehen hochprozentigen Alkohol auf den Wägen zu konsumieren, und an Zuschauer auszugeben. Die Fahrer der Zugmaschinen haben unter Umständen mit einer Alkoholkontrolle der Polizei zu rechnen. - Die für Fahrzeuge zulässige Höchstgeschwindigkeit während des Umzuges beträgt 6 km/h. - Alle Fahrzeuge müssen verkehrs- und betriebssicher sein, sowie eine gültige Hauptuntersuchung aufweisen. - Beim Werfen von Bonbons und anderen Artikeln ist darauf zu achten, dass dies in einem angemessenen Abstand zum Wagen erfolgt, um die Kinder beim Einsammeln der Präsente vor Kollisionen zu schützen. - Weiterhin müssen zur Vermeidung von Kollisionen der motorisierten Fahrzeuge mit Zuschauern mindestens 4 Teilnehmer die markanten Punkte des Wagens zu Fuß begleiten und hierdurch sichern. Diese Personen sind entsprechend mit Armbinden oder Warnwesten zu kennzeichnen. - Es ist verboten, Konfetti, Papierschnipsel usw. zu werfen. Festgestellte Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von mind. 250,- geahndet. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Berechnungsbeispiel: Teilnahme an einem Umzug mit 1 PKW mit 1 Anhänger (Gespann) Versicherungsgebühr: 15,00 x 2 = 30,00 (2 Fahrzeuge) = (Gesamtgebühr für einen Umzug) Nur für Teilnehmer die sich selbst versichern: Versicherungsbescheinigung Ja, Kopie ist beigefügt Nein, wird nachgereicht bis Das Hinweisblatt Wichtige Informationen für Teilnehmer und Zuschauer der Faschingsumzüge in der Verbandsgemeinde wurde ausgehändigt und akzeptiert. Unterschrift Bitte geben Sie diese Anmeldung bis spätestens bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Zimmer 106, ab. Nur von der Behörde auszufüllen: Antrag entgegengenommen am: Versicherungsgebühr in Höhe von bezahlt am

8 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017 Nachruf Die Ortsgemeinde Scheibenhardt und die Verbandsgemeinde Hagenbach trauern um Herrn Robert Waldmann der am 18. Januar 2017 im Alter von 82 Jahren verstorben ist. Der Verstorbene gehörte in der Zeit von 1964 bis 1979 und 1993 bis 1994 dem Ortsgemeinderat Scheibenhardt an. Außerdem war Robert Waldmann mehr als acht Jahre als Gemeindearbeiter tätig. Mit Herrn Waldmann verlieren wir einen engagierten Mitbürger, der sich stets für die Belange seiner Heimatgemeinde eingesetzt hat. Wir haben ihn darüber hinaus als pflichtbewussten und zuverlässigen Mitarbeiter geschätzt. GEScHENKEBÖRSE Angebote Kühltruhe, 250 L., abzuholen in Hagenbach unter Tel / 1425 Stahlrohrbett, 180x200, mit Rattan am Kopf- und Fußende, abzuholen in Hagenbach unter Tel / Der/die Interessent/in kann sich unter der jeweils angegebenen Telefonnummer direkt mit dem/der Anbieter/in in Verbindung setzen. Wenn auch Sie Gegenstände haben, für die Sie keine Verwendung mehr finden, die aber zu schade zum Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach unter der Telefonnummer / an oder per an amtsblatt@vg-hagenbach. de, um Ihr kostenloses Inserat aufzugeben. Da Ihre Anzeige immer zwei Wochen hintereinander veröffentlicht wird, bitten wir Sie, unter der genannten Rufnummer Bescheid zu sagen, wenn der Gegenstand abgeholt wurde. HILFSMITTELBÖRSE In Dankbarkeit nehmen wir Abschied von Robert Waldmann und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Ortsgemeinde Scheibenhardt Edwin Diesel Ortsbürgermeister Verbandsgemeinde Hagenbach Reinhard Scherrer Bürgermeister Impressum: Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Holger Zander, Hagenbach, Ludwigstraße 20, Telefon: 07273/9410-0, Telefax: 07273/ Home: Mail: amtsblatt@vg-hagenbach.de Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / oder -240 Erscheint wöchentlich freitags. Verteilung kostenlos an jeden Haushalt der Verbandsgemeinde Hagenbach. Die Zustellung erfolgt durch Zeitungsträger. Einzelstücke sind beim Verlag zu beziehen. Verantwortlich für Nachrichten und Hinweise: Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Holger Zander (Annahmeschluss: dienstags Uhr bei der Verbandsgemeinde); für Anzeigen Thomas Blees, unter der Anschrift des Verlages Anzeigenannahme: Ullmer & Brüggemann OHG, Norbert Ullmer, Alexander Brüggemann, Spanierstr. 70, Essingen Telefon: 06347/972080, Fax: 06347/ , Mobil 0170/ , info@u-b-werbung.de Redaktion im Verlag: Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages Reklamation Zustellung bitte an: Telefon 06502/ , -336, -713 und -716, vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Angebote Restposten Inkontinenzartikel 6 Paar Gehhilfen 2 Gehstöcke Krankenunterlagen 60 x 90 Hollister Urinbeutel und Hollister Ableitungsschläuche Urinflasche Bitte wenden Sie sich an das Seniorenteam Berg, Telefonnummer / 1284 oder Telefonnummer / Hinweis Benötigen Sie ein Hilfsmittel? Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung. Bitte wenden Sie sich an das Seniorenteam Berg, Telefonnummer / 1284, AB, oder Telefonnummer / Der/die Interessent/in kann sich unter der jeweils angegebenen Telefonnummer direkt mit dem/der Anbieter/ in in Verbindung setzen. Wenn auch Sie Hilfsmittel haben, für die Sie keine Verwendung mehr finden, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach unter der Telefonnummer / an oder per an amtsblatt@ vg-hagenbach.de, um Ihr kostenloses Inserat aufzugeben. Volkshochschule Hagenbach Kursprogramm über das 1. Halbjahr 2017 Sachgebiete von Nr. 1 bis Nr. 5 In einigen Bereichen ist es uns gelungen, neue Programminhalte aufzunehmen, die durch das Symbol Neu gekennzeichnet sind. In diesem Sinne freuen wir uns auch über jede Anregung oder Idee zur Programmerweiterung und wünschen allen Kursteilnehmern/innen Freude und Erfolg bei Ihrer ganz persönlichen Weiterbildung.

9 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar Politik - Gesellschaft - Umwelt Gesellschaft/Soziologie 1.1 Fit im Straßenverkehr Kursleitung: Hans Vesper Kursbeginn: Freitag, bis Freitag, , von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr Kursgebu hr: 10,00, 2 Termine, 4 Ustd. Kursort: Hagenbach, Raiffeisen-11, Fahrschule Hans Vesper Begrenzte Teilnehmeranzahl: maximal Gesundheit Bonussystem aktuell: Die gesetzlichen Krankenkassen können in ihren Satzungen bestimmen, welche Kurse sie den Versicherten im Rahmen des Bonus-Systems anerkennen. Das Verfahren ist sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse. Entspannung/Körpererfahrung 4.1 Qigong-Neiyanggong nach Liu Yafei, 1. Sequenz (7-12) Kursleitung: Ingrid Knab-Lemke Kursbeginn: Donnerstag, , von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr Kursgebu hr: 40,00, 10 Termine, 13 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1 a, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal Qigong-Das Spiel der 5 Tiere nach Prof. Jiao Guorui Kursleitung: Ingrid Knab-Lemke Kursbeginn: Donnerstag, , von 20:15 Uhr bis 21:15 Uhr Kursgebu hr: 40,00, 10 Termine, 13 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1 a, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 212 Fu r die Kurse 4.1 & 4.2 von Frau Knab-Lemke bitte mitbringen: Decke oder großes Handtuch, warme Socken und bequeme Kleidung 4.4 Stress lass nach Progressive Muskelentspannung nach Jacobson Kursleitung: Ingrid Knab-Lemke Kursbeginn: Dienstag, , von 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr Kursgebu hr: 30,00, 8 Termine, 11 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1 a, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 212 Fu r den Kurs 4.4 von Frau Knab-Lemke bitte mitbringen: Decke oder großes Handtuch, warme Socken und bequeme Kleidung Fu r alle Yoga-Kurse bitte mitbringen: Isomatte, Decke, Kissen, bequeme Kleidung, rutschfeste Socken 4.12 Hatha-Yoga am Abend-Fortgeschrittene I Kursleitung: Ute Bentz Kursbeginn: Donnerstag, , von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr Kursgebu hr: 45,00, 10 Termine, 20 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1 a, Kulturzentrum Hagenbach, Zweibru cker Saal 4.13 Hatha-Yoga am Abend-Fortgeschrittene II Kursleitung: Ute Bentz Kursbeginn: Donnerstag, , von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr Kursgebu hr: 45,00, 10 Termine, 20 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1 a, Kulturzentrum Hagenbach, Zweibru cker Saal 4.15 Hatha-Yoga-Elemente erspu ren Kursleitung: Claudia Zoller Kursbeginn: Samstag, , von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr Kursgebu hr: 22,50, 5 Termine, 10 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1 a, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 212 Gymnastik/Bewegung 4.16 Ich beweg mich-nordic Walking Basics Schritt fu r Schritt zu mehr Ausdauer Gemeinsam mit Anderen ist es viel einfacher, gute Vorsätze umzusetzen. In diesem Kurs werden Sie die positiven Wirkungen des Nordic Walking erleben und viel u ber den fu r Sie geeigneten Walkingstil, individuelle Trainingssteuerung sowie gesundheitliche Hintergru nde erfahren. Ein sanftes Dehnprogramm rundet das Ganze ab. So könnnen Sie typische Anfängerfehler vermeiden und sich bald u ber Erfolgserlebnisse freuen. Und die sind gesichert: Sie fangen ganz einfach an und entsprechend Ihrer Fortschritte werden die Walkingzeiten langsam erhöht. Gut fu r alle, die ihre Ausdauer verbessern möchten und auf sanfte Weise ins Nordic Walking einsteigen möchten. Kursleitung: Herbert Vogel Kursbeginn: Dienstag, , von 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr Hagenbach, Am Stadtrand 1 a, Hainbuchenschule Hagenbach, Mehrzweckhalle/ Vorraum, Info-Abend (Beim Info-Abend ist keine Sportbekleidung erforderlich, danach in Absprache aktives Treffen, Datum, Uhrzeit mit den Teilnehmern/innen) Kursgebu hr: 35,00, 6 Termine, 11 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1 a, Hainbuchenschule Hagenbach, Mehrzweckhalle/ Vorraum, danach Hagenbach, Lauftreff Begrenzte Teilnehmeranzahl: maximal 12 Fu r den Kurs 4.16 von Herrn Vogel - wenn möglich - bitte mitbringen: Eigene Nordic-Walking-Stöcke, wettergerechte Kleidung, Laufschuhe. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Stöcke direkt beim Referenten gegen eine Leihgebu hr von 5,00 zu mieten Zen-Art-meditatives Zeichnen als Yoga fu rs Gehirn Basiskurs Zen-Art, auch bekannt als Zentangle oder Zendoodle, ist eine leicht zu erlernende und entspannende Methode, mit strukturierten Mustern spontan ohne Planung fantastische Bilder zu zeichnen. Die Fokussierung auf einfache sich wiederholende Formen, die im Basiskurs praktisch vermittelt werden, fördert nicht nur die Konzentration und die Kreativität, sondern bringt den Geist wunderbar zur Ruhe. Man kann Zen-Art deshalb als Form von aktiver Meditation sehen, die es vielen Menschen leichter macht, in einen gleichzeitig ganz wachen und dabei entspannten Bewusstseinszustand zu kommen. Jeder, der in der Lage ist, eine Stift zu halten, kann Zen-Art lernen. Auch wer bisher dachte, u berhaupt nicht zeichnen zu können, wird u ber die Resultate erstaunt sein. Kursleitung: Susanne Berski Kursbeginn: Freitag, , von 14:45 Uhr bis 17:00 Uhr Kursgebu hr: 45,00 zzgl. 5,00 Materialkosten (optional), 5 Termine, 15 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1 a, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 102 Fu r die Kurse 4.22 & 4.23 von Frau Berski bitte mitbringen: Papier, Bleistift, Radiergummi, Fineliner schwarz 4.24 Wildkräuterfu hrung Vitaminbomben aus der Natur, Fru hjahrsmu digkeit ade. Wildkräuter wieder entdecken - erkennen - die Sinne schärfen fu r unsere nächste Umgebung. Zum Beispiel Giersch, Brennnessel, Gänseblu mchen, Löwenzahn und viele andere Wildkräuter werden wir kennen lernen und deren Verwendung mit köstlichen Rezeptvorschlägen. Kursleitung: Pauline Mahler Kursbeginn: Freitag, , von 16:00 Uhr bis ca. 18:30 Uhr Kursgebu hr: Kursort: 6,00, 1 Termin, 3 Ustd Hagenbach, Geranienweg, Parkplatz hinter der Gärtnerei Endisch, Lourdesgrotte 4.25 Wildkräuterfu hrung Fru hlings-sonnen-kraft fu r gru ne Smoothies Vor der Haustu r wächst kostenlos alles, was man fu r eine belebende Fru hjahrskur benötigt. Unter fachkundiger Leitung werden die Teilnehmer essbare Wildkräuter entdecken, erkennen lernen und erfahren, wie sie verwendet werden können. Durch die frisch gepflu ckten Blätter, Knospen und Blu ten, die in der Ku che verwendet werden, kann man kostenfrei seine Ernährung aufwerten.

10 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017 Das Jäten im eigenen Garten macht viel mehr Spaß, wenn die gepflu ckten Wildpflanzen anschließend in der Ku che verwendet werden können. Bei der Fu hrung erfahren die Teilnehmer köstliche Rezeptvorschläge und die Wirkung verschiedener Wildpflanzen. Kursleitung: Pauline Mahler Kursbeginn: Samstag, , von 14:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr Kursgebu hr: Kursort: 6,00, 1 Termin, 3 Ustd Hagenbach, Geranienweg, Parkplatz hinter der Gärtnerei Endisch, Lourdesgrotte Fu r die Kurse 4.24 & 4.25 von Frau Mahler bitte mitbringen: Feste Schuhe, evtl. kleine Schere und kleines Körbchen oder Stoffbeutel zum Sammeln Bitte keine Haustiere mitbringen. 5. Kultur/Kreatives Gestalten/Basteln Bildende Kunst 5.1 Acryl-Malerei-Workshop Fu r Einsteiger oder Teilnehmer mit geringen Vorkenntnissen. Damit die Bilder keine Zufallsergebnisse werden, wollen wir in diesem Kurs die Grundlagen erarbeiten. Wir wollen in diesem Kurs kreative Ideen umsetzen, z. B. Collagen, Spachteltechniken oder Malen nach eigenen Motiven. Kursleitung: Elke Blankart-Laub Kursbeginn: Samstag, , von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr Kursgebu hr: 25,00 (zuzu glich Materialkosten), 1 Termin, 8 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1a, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 102 Fu r den Kurs 5.1 von Frau Blankart-Laub mitbringen: Acrylfarben, Keilrahmen, Bleistift, Wasserbehälter, Lappen, Pinsel, evtl. eigene Motive und Vorlagen 5.2 Aquarell-Malerei fu r Erwachsene-Workshop Dieser Kurs ist sowohl fu r Anfänger als auch fu r Fortgeschrittene geeignet. Wir u ben an Hand von Stillleben (z. B. Blumen, Obst) oder mitgebrachter Fotos die Grundlagen der Aquarellmalerei. Kursleitung: Linda Mu ller Kursbeginn: Samstag, , von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Kursgebu hr: 30,00, 1 Termin, 8 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1a, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 102 Fu r den Kurs 5.2 von Frau Mu ller bitte mitbringen: Aquarellpapier, Aquarellfarben, Aquarellpinsel, Wasserbehälter, Lappen, Radiergummi, Bleistift 5.3 Zeichnen und Skizzieren im Freien fu r Erwachsene Wochenendkurs Wir u ben das Zeichnen und schnelle Skizzieren in freier Natur. Dieser Kurs dient als Aufbaukurs zu Aquarellieren im Freien fu r Erwachsene, kann aber natu rlich auch unabhängig davon belegt werden. Kursleitung: Linda Mu ller Kursbeginn: Samstag, und Sonntag, , von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr Kursgebu hr: Kursort: 55,00, 2 Termine, 16 Ustd Hagenbach, Ludwig-18, Treffpunkt Altes Rathaus, bei Regen findet der Kurs in der Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 101, statt Fu r den Kurs 5.3 von Frau Mu ller bitte mitbringen: Zeichenpapier, verschiedene Stifte, Hocker/Stuhl, Zeichenbrett, evtl. Staffelei, Radiergummi 5.4 Aquarellieren im Freien fu r Erwachsene Wochenendkurs Wir u ben das Aquarellieren in freier Natur. Dieser Kurs dient als Fortsetzung von Zeichnen und Skizzieren im Freien fu r Erwachsene, kann aber natu rlich auch unabhängig davon belegt werden. Kursleitung: Linda Mu ller Kursbeginn: Samstag, und Sonntag, , von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr Kursgebu hr: 55,00, 1 Termin, 16 Ustd. Kursort: Hagenbach, Ludwig-18, Treffpunkt Altes Rathaus, bei Regen findet der Kurs in der Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 102, statt Fu r den Kurs 5.4 von Frau Mu ller bitte mitbringen: Aquarell- und Zeichenpapier, Aquarellfarben, Aquarellpinsel, Lappen, Wasserbehälter, Hocker/Stuhl, Zeichenbrett, evtl. Staffelei, Stifte, Bleistift, Radiergummi 5.6 Schmuck-Design-Workshop Gestalten Sie sich selbst ein Unikat. Sie lernen, eine Halskette mit passendem Armband oder Ohrringen zu entwerfen und bekommen alle Arbeitsschritte bis zur Fertigstellung vermittelt. In diesem Kurs wird auch Wissen u ber eine typgerechte Schmuckauswahl und eine passende Farbauswahl erläutert. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Sie arbeiten mit Perlen aus Naturmaterialien, Edelmetall- und Kristallperlen. Das Material kann im Kurs erworben werden. Die Kosten fu r eine Kette betragen durchschnittlich 24,00, fu r ein Armband 8,00 bis 10,00 und fu r Ohrringe ca. 5,00. Alle Materialien sind nickelfrei. Kursleitung: Rita Wilhelm Kursbeginn: Freitag, , von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr Kursgebu hr: 15,00 (zuzu glich Materialkosten), 1 Termin, 4 Ustd. Kursort: Berg (Pfalz), Ludwig-89, privat bei Referentin Begrenzte Teilnehmeranzahl: 5 Medien/Unterhaltung 5.7 Fotografie mit System Das Kursangebot richtet sich ausschließlich an Besitzer von digitalen System-Kameras (DSLR oder spiegellose mit Wechselobjektiven). An den beiden jeweils folgenden Samstagen nach Kursbeginn werden praktische Kenntnisse im Rahmen von Foto-Exkursionen vermittelt. Die Bildergebnisse werden anschließend miteinander besprochen und ggf. am PC optimiert (elektronische Bildverarbeitung mit der Schulungssoftware Photoshop Elements). Vorkenntnisse der digitalen Bildverarbeitung sind fu r den Kurs nicht unbedingt erforderlich, denn es werden alle notwendigen Abläufe ausfu hrlich geschult. Im Rahmen des Seminars wird auch intensiv auf das Zusammenspiel von Blende, Verschlusszeit und Empfindlichkeit eingegangen sowie Kenntnisse zur Bildgestaltung und eines guten Bildaufbaus vermittelt. Achtung: Eventuell anfallende Eintrittsgelder (z. B. Zoo Landau) und Fahrtkosten sind im Seminarpreis nicht enthalten. Des Weiteren ist fu r die Teilnahme an den Exkursionen ein (stabiles) 3-Bein-Stativ erforderlich. Kursleitung: Bernd Wagner Kursbeginn: Donnerstag, , von 18:30 Uhr bis 20:45 Uhr (Weitere Termine Donnerstag, , Donnerstag, , Donnerstag, ) Exkursionen: Samstag, und Samstag, (Uhrzeit nach Absprache) Kursgebu hr: 60,00, 4 Termine + 2 Exkursionen, 18 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Computer-Labor Begrenzte Teilnehmeranzahl: 9 Fu r den Kurs 5.7 von Herrn Wagner bitte mitbringen: System- Kameras (DSLR oder spiegel-lose mit Wechselobjektiven) Die Anmeldung mit dem Anmeldeformular ist schriftlich, online oder per Fax ( / ) möglich. Die AGB und weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage: und Leben/ Bildung, Jugend/vhs Fu r weitere Ru ckfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer der vhs Hagenbach, / zur Verfu gung oder es besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung mit der vhs- Leiterin, Frau Erni Wölfle. Bitte beachten Sie, dass Kursanmeldungen bei der vhs Hagenbach grundsätzlich nur noch mit Einzugsermächtigung gehen. Die vhs Hagenbach verschickt keine Anmeldebestätigungen! Wir benachrichtigen Sie nur bei Änderungen, wenn der vhs-kurs belegt ist oder nicht zustande kommt. Geben Sie bitte daher immer Ihre Telefonnummer, Faxnummer oder -Adresse an.

11 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017 Ihre rechtzeitige Anmeldung kann ausschlaggebend für das Zustandekommen einer vhs-veranstaltung sein. Auch nach Semesterbeginn sind Anmeldungen für später beginnende und noch nicht belegte vhs-veranstaltungen möglich. Informationen hierzu erhalten Sie in der vhs-geschäftsstelle, Ludwig-20, Hagenbach, Empfang/Bürgerbüro oder im Internet unter und Leben/Bildung, Jugend/vhs. Die Teilnehmeranzahl muss mindestens 7 Teilnehmer/innen betragen. Bei weniger als 7 Teilnehmer/innen tritt folgende Regelung in Kraft: 1. Nach Rücksprache mit den gemeldeten Teilnehmer/innen kann bei nicht Erreichen der Mindestzahl, die vhs Hagenbach das Entgelt erhöhen oder die Unterrichtsanzahl verkürzen; 2. Bei Sprachkursen der vhs Hagenbach gilt folgende Regelung: 7 Teilnehmer/innen - 12 Veranstaltungen 6 Teilnehmer/innen - 10 Veranstaltungen 5 Teilnehmer/innen - 8 Veranstaltungen 3. Kursabsage durch die vhs Hagenbach Hinweis: Um Pünktlichkeit bei den Kursen wird gebeten. Aus Sicherheitsgründen sind die Kursleiter verpflichtet, die Gebäude während des Unterrichts abzuschließen. Sollte es zu irgendwelchen Problemen kommen, so teilen Sie dies bitte unverzüglich der vhs Hagenbach mit. Bitte halten Sie die Unterrichtsräume sauber. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Anschrift: vhs Hagenbach -Geschäftsstelle- Empfang/Bürgerbüro Ludwig Hagenbach vhs-leiterin: Erni Wölfle vhs-sachbearbeiter: Bernhard Stehle Unterrichtsstätten: Hainbuchenschule Hagenbach Am Stadtrand Hagenbach Säle 101/102/212/Computer-Labor Kulturzentrum Hagenbach Am Stadtrand 1 a Hagenbach Grenzjäger-/Zweibrücker Saal/Barraum Stadt Hagenbach Altes Rathaus Ludwig Hagenbach Galerie Altes Rathaus Grundschule Neuburg am Rhein In der Wörthenlache Neuburg am Rhein Turnhalle BERG eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Berg/Pfalz stattfindet. Sitzungslokal: Rathaus, Ludwigstr. 48, Berg/Pfalz. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Einwendungen gegen die Niederschrift der Ratssitzung vom Haushaltsplan 2017/2018 mit Anlagen 4. Darlehensaufnahme für Investitionen aus 2015 und Bekanntgabe von Eilentscheidungen: Dritte Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) Anhörungs- und Beteiligungsverfahren 6. Kreisverkehrsplatz Neulauterburg 7. Auftragsvergaben 8. Bauanträge 9. Nachwahl zum Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Berg 10. Informationen über aktuelle Angelegenheiten 11. Einwohnerfragen (spätestens 21:00 Uhr) 12. Sonstiges, Wünsche, Anträge Nichtöffentlicher Teil: 13. Ehemaliges VR-Bank Gebäude 14. Sonstiges Öffentlicher Teil: 15. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Günter Roitsch, Ortsbürgermeister Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Berg (Pfalz) sucht zur Unterstützung ihres Teams in der Kindertagesstätte St. Bartholomäus zum nächst möglichen Zeitpunkt eine(n) staatlich anerkannte(n) Erzieher(in) in Vollzeit zur Betreuung von Kindern zwischen zwei und sechs Jahren. Die Stelle dient zunächst der Krankheitsvertretung bis zum Eine darüber hinaus gehende Beschäftigung ist möglich. Wenn Sie: - Sich in einem erfahrenen Team einbringen wollen - Bei der Weiterentwicklung der Konzeption mithelfen möchten - Durch Ihr fachliches Können mithelfen wollen, die Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen Dann erwartet Sie: - Ein aufgeschlossenes Team und eine engagierte Leitung - Ein Beschäftigungsverhältnis nach den Regeln des TVöD - Liebenswerte Kinder und deren Eltern Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Deutsch (Kita-Leitung; Tel /2429) und Herr Zander (Personal; Tel /941012) gerne zur Verfügung. Ortsbürgermeister Günter Roitsch Sprechzeiten im Rathaus, Ludwigstr. 48 (1. OG): Montag bis Uhr und Donnerstag bis Uhr Telefon: / (Rathaus) buergermeister@berg-pfalz.de Der Ortsgemeinderat tagt Gemäß Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz wird hiermit bekannt gegeben, dass am Dienstag, dem 31. Januar 2017 um 19:00 Uhr Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach - Personalabteilung - Ludwigstr Hagenbach oder online an holger.zander@vg-hagenbach.de Günter Roitsch, Ortsbürgermeister

12 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017 Einwohnerstatistik Berg

13 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017

14 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017

15 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017 Seniorenteam der Ortsgemeinde Berg Die Seniorenbeauftragten aus Berg sind wie folgt erreichbar: Hildegard Gebhard, Tel / Edelgard Grill, Tel /1468 Uli Steinmann, Tel /2815 Sollten Sie wider Erwarten keinen Erfolg haben, können Sie auf den Anrufbeantworter des Rathauses, Tel / 1284, sprechen. Sie werden so schnell wie möglich zurück gerufen. Unsere Sprechzeiten sind jeweils am dritten Dienstag um 14:00 Uhr im Ev. Gemeindezentrum Dritter Abend am Dienstag, dem 7. Februar 2017, 19:00 Uhr im Ev. Gemeindezentrum Berg: Pflegen - Selbstpflegen; Berührung - Wahrnehmung. Die Themen bauen aufeinander auf. Es ist sinnvoll, an allen Terminen teilzunehmen. Natürlich können auch einzelne Termine wahrgenommen werden. Für die komplette Teilnahme gibt es wieder eine Teilnahmebescheinigung. Ganz wichtig sind uns Probleme, die von Teilnehmern geschildert werden, die gemeinsam gelöst werden können. Eingeladen sind alle Interessenten aus dem Bereich der Verbandsgemeinde, die betroffen sind, die Hilfe suchen, die sich einfach nur damit beschäftigen wollen, die in absehbarer Zeit davon betroffen sein können - also alle Altersgruppen. Kommen Sie doch einfach. Es entstehen keine Kosten. Februartermine , 17:00 Uhr - Senioren-Yoga unter neuer Leitung , 19:00 Uhr - Pflegen Zuhause, 3. und letzter Termin , 14:00 Uhr - Sprechstunde , 15:00 Uhr - Faschingskaffeeklatsch mit Besuch aus dem Kindergarten Berg HAGENBAcH Seniorenteam Berg Januarprogramm Pflegen Zuhause Pflegen Zuhause 2. Veranstaltung Pflegen zuhause Zweiter Abend am Dienstag, dem 31. Januar 2017, 19:00 Uhr im Ev. Gemeindezentrum Berg: Rückenschonendes Arbeiten. Vom Liegen zum Sitzen und umgekehrt; Lagerung, dafür Grundbegriffe der Kinästhetik, Tricks und Tipps, wie geht das ohne Kraft. Praktische Übungen mit unserem Pflegebett. Stadtbürgermeister F. X. Scherrer Sprechzeiten in der Ludwigstraße 18, Montag bis Uhr und Freitag bis Uhr Öffnungszeiten Rathaus, Ludwigstraße 18: Montag Uhr, Mittwoch Uhr Freitag Uhr Telefon: / 41 83, f.x.scherrer@hagenbach.de Bekanntmachung Vollzug des BauGB Erste Änderung des Bebauungsplanes Breitwiese im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB in der Stadt Hagenbach Der Stadtrat Hagenbach hat in der Sitzung am , nach vorheriger Prüfung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 13 i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) vorgebracht wurden, die erste Änderung des Bebauungsplanes Breitwiese in der sich ergebenden Fassung als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan besteht aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der Gestaltungssatzung gem. 10 BauGB i.v.m. 24 Abs. 1 GemO, der Begründung, den Rechtsgrundlagen sowie den Verfahrensvermerken. Die erste Änderung des Bebauungsplanes Breitwiese umfasst lediglich die Änderung der festgesetzten Baumassenzahl (BMZ) und wurde daher im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Mit der Bekanntmachung tritt die erste Änderung des Bebauungsplanes Breitwiese in Kraft. Geltungsbereich des Plangebietes: Der Geltungsbereich der ersten Änderung ist identisch mit dem bereits rechtskräftigen Bebauungsplan Breitwiese (Ursprungsfassung) und aus beiliegendem Planauszug ersichtlich. Jedermann kann die erste Änderung des Bebauungsplanes Breitwiese sowie die Begründung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Bauabteilung, Zi.-Nr. 207, Ludwigstraße 20, Hagenbach während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen. Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften: Unbeachtlich werden gemäß 215 Abs. 1 S. 1 BauGB - eine nach 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, - eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans und - nach 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, Hagenbach unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

16 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017 Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan BauGB - und über das Erlöschen möglicher Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Ferner wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der vorstehend genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, Hagenbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorstehend genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen ( 24 Abs. 6 GemO). Die Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften des 10 BauGB beinhaltet auch die förmliche Bekanntmachung der gestalterischen Festsetzungen nach 88 Abs. 6 LBauO Rheinland-Pfalz. Hagenbach, den Verbandsgemeindeverwaltung Reinhard Scherrer, Bürgermeister

17 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017 Einwohnerstatistik Hagenbach

18 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017

19 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017

20 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017 Seniorenbeirat der Stadt Hagenbach Die Seniorenbeauftragten sind außerhalb der angebotenen Sprechstunden unter folgenden Telefonnummern zu erreichen: Seniorenbüro: Tel / Doris Meyer: Tel / 1582 sowie unter der Adresse: senioren@hagenbach.de Seniorenbeirat Hagenbach Vorankündigung der Initiative Ich bin dabei Am Montag, dem 30. Januar 2017 findet um 16:00 Uhr im Kulturzentrum Hagenbach eine Infoveranstaltung zur Initiative Ich bin dabei statt. Die Initiative richtet sich an Menschen, die Gelegenheit suchen, eigene Ideen für ein gemeinsames Engagement in der Stadt zu entwickeln und in kleinen Gruppen selbst umzusetzen. Veranstalter ist die Verbandsgemeinde Hagenbach. Näheres zum Projekt finden sie auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde. Machen sie mit und tragen sie dazu bei das ehrenamtliche Leben in unserer Verbandsgemeinde mitzugestalten. Bastelstunde im Seniorenzentrum Knistern, Schaben, einzelne Lache gepaart mit verzweifelten Flüchen - genau so hört es sich an, wenn im Seniorenzentrum Hagenbach Bastelstunde des Seniorenbeirats ist. Momentan auf der Agenda: Flechtkörbe aus Zeitungspapier. Und ganz so einfach, wie es sich anhört, ist es dann doch nicht. Kirsten Hamerski, Seniorenbeirätin, findet klare Worte dafür: Die Geduld wird strapaziert. Gut, dass ihr deshalb Adele Eller zu Seite steht. Die 91-jährige ist immer dabei, wenn es kreativ wird. Ihre Spezialität: Das Drehen der Papierrollen für den Flechtvorgang. Gerda Wolff, 89 und Erika Rheinhard, 77, sind lieber auf der malerischen Schiene unterwegs - die beiden verzieren die Kunststücke am Ende jedes Flechtprozesses. Ganz besonders stolz sind die beiden auf Pedro, den selbstgemachten Schneemann mit Handschuhen, Mütze und nicht zu vergessen: den Skiern. Unterstützt wird die Gruppe von Patrizia Schneider - sie ist eine Profi-Papier-Flechterin. Als festangestellte Mitarbeiterin im Seniorenzentrum weiß sie genau, was die Senioren gerne machen und wo ihre Stärken liegen. Jeder kann seine Ideen, Fähigkeiten und eigene Techniken mit einbringen - genau das macht die Flechtkunst aus, sagt Schneider. Diese gesellige Runde hat für jeden etwas dabei: Für die Bastler, Zuschauer, Kaffeetrinker und für alle, die Lust auf ein kleines Pläuschen haben. Der nächste Bastelkurs im Seniorenzentrum Hagenbach findet am Donnerstag, dem 9. März 2017 um 15:00 Uhr statt. Auch Nicht-Bewohner des Zentrums sind sehr gerne gesehen. Programmpunkt für das kommende Treffen: Das Herstellen von Handtaschen aus einem eher ungewöhnlichen Material - lassen Sie sich doch einfach überraschen und schauen bei uns vorbei. NEUBURG Ortsbürgermeister Hermann Knauß Sprechzeiten im Rathaus, Hauptstraße 50: Dienstag bis Uhr und Donnerstag bis Uhr Telefon: / gemeinde.neuburg@t-online.de Öffnungszeiten Rathaus: Montag Uhr bis Uhr und Dienstag Uhr bis Uhr Gemeinsame Einwohnerversammlung - Ortsgemeinde Neuburg am Rhein und Verbandsgemeinde Hagenbach Die Bevölkerung wird zur gemeinsamen Einwohnerversammlung der Ortsgemeinde Neuburg am Rhein und der Verbandsgemeinde Hagenbach am Mittwoch, dem 1. Februar 2017, 19:00 Uhr im Bürgerhaus, Hauptstr. 43, Neuburg eingeladen. Tagesordnung 1. Ausbau der Lotsenstraße und eines Teilstückes der Querstraße - Vorstellung der aktuellen Baupläne 2. Sonstige aktuelle Informationen 3. Aktuelle Angelegenheiten der Verbandsgemeinde Hagenbach Hermann Knauß, Ortsbürgermeister

21 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017 Einwohnerstatistik Neuburg

22 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017

23 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017

24 Hagenbach Ausgabe 4/2017 I 27. Januar 2017 Voranzeige der Ortsgemeinderatssitzung Den Damen und Herren Ratsmitglieder der Ortsgemeinde Neuburg sowie der interessierten Bevölkerung wird vorab mitgeteilt, dass am Mittwoch, dem 8. Februar 2017 eine Sitzung des Ortsgemeinderates geplant ist. Uhrzeit sowie Tagesordnung werden noch bekannt gegeben. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Begegnungstreffen für Flüchtlinge und Helfer in Neuburg Die ehrenamtlichen Neuburger-Helfer laden Sie herzlich zu unserem Begegnungstreffen ein, das jeden Donnerstag von 17:00 Uhr - 19:00 Uhr im Ratssaal, Rathaus, 1. Stock in Neuburg stattfindet. Unser Anliegen ist es, etwas zum Gelingen der Integration beizutragen. Dafür engagieren wir uns und bitten um Eure Unterstützung. Die Helfenden gehen keine Verpflichtung ein, es hilft jede Stunde. Bei diesem Treffen unterstützen wir u. a. Hilfesuchende bei behördlichen Angelegenheiten, wir helfen beim Erlernen der deutschen Sprache, mit Schülern üben wir Englisch und helfen bei den Hausaufgaben. Gerne nehmen wir auch Sach- und Geldspenden entgegen. Sachspenden aber bitte immer donnerstags erst beim Begegnungstreffen anmelden. Spendenkonto: Prot. Kirchengemeinde Neuburg Sparkasse Germersheim-Kandel, IBAN DE Verwendungszweck: Flüchtlingsarbeit-Begegnungstreffen. Wir freuen uns auf Sie. Seniorenteam der Ortsgemeinde Neuburg Für die individuelle Terminvereinbarung können Sie die Seniorenbeauftragten Arnika Eck, Tel und Gerlinde Martus, Tel unter ihren priv. Telefon-Nummern sowie unter der Adresse: seniorenbeauftragte@neuburg-am-rhein.de erreichen. Darüber sind die Seniorenbeauftragten im Rahmen des Bürgerverein-Cafés an jedem 2. Mittwoch eines Monats (außer Juli und August) von 15 Uhr bis 18 Uhr im Bürgerhaus erreichbar. ScHEIBENHARDT Ortsbürgermeister Edwin Diesel Sprechzeiten im Bürgerhaus, Hasenweg 11: Montag von bis Uhr, Telefon: / gemeinde@scheibenhardt.de Einwohnerstatistik Scheibenhardt Einwohnerstatistiken auf den Seiten NICHTAMTLICHER TEIL Aus der VG HAGENBACH wird berichtet Aus der Arbeit der Polizei Wohnungseinbruch Hagenbach; Am drangen unbekannte Täter in der Zeit von 17:20-20:00 Uhr in ein Einfamilienhaus in der Trifelsstraße ein. Hierfür hebelten die Täter eine Terrassentür auf und entwendete mehrere Wertsachen. Hinweise erbittet die Polizeiinspektion Wörth unter Telefon / oder unter piwoerth@polizei.rlp.de Versuchter Wohnungseinbruch Hagenbach; Zwischen Dienstag und Samstag versuchten unbekannte Täter in der Habsburgerallee in Hagenbach mittels Hebelwerkzeug über die Terrassentüren in ein Einfamilienhaus zu gelangen. Aufgrund einer nachgerüsteten Sicherheitsverriegelung der Türen gelang dies trotz mehrfacher Versuche nicht. An den Türen entstand Sachschaden. Täterhinweise nimmt die PI Wörth unter Telefon / entgegen. Mit Alkohol unterwegs Neuburg; Am Samstag wurde um 02:40 Uhr in der Schifferstraße in Neuburg ein 46-jähriger französischer Fahrzeugführer mit seinem Fahrzeug angehalten und kontrolliert. Ein durchgeführter beweissicherer Atemalkoholtest ergab 0,8 Promille, weshalb bei dem Fahrer eine Sicherheitsleistung einbehalten wurde. Ferner kommt auf den Fahrer noch ein einmonatiges Fahrverbot hinzu. Initiative: Ich bin dabei! Treibt Sie als Hagenbacher, Neuburger, Berger oder Scheibenhardter schon länger eine Idee um, die Sie gerne in Ihrer Gemeinde umsetzen möchten? Oder sind Sie ein Mensch, der gerne mit anderen etwas auf den Weg bringt? Haben Sie Zeit, weil Sie vielleicht nicht mehr berufstätig sind und wollen diese Zeit sinnvoll gestalten? Dann sind sie richtig beim Projekt: Ich bin dabei! Die Initiative richtet sich an Menschen, die die Gelegenheit suchen, eigene Ideen für ein gemeinsames Engagement in der Gemeinde / in der Stadt zu entwickeln und in kleinen Gruppen selbst umzusetzen. Projekte können sich beispielsweise auf die Betreuung von Kindern, Kranken und alten Menschen oder auf sonstige Ideen in sozialen Bereichen beziehen. Sie können im Natur- und Umweltschutz, der Gefahrenabwehr oder auch in Form eines ganz individuellen Beitrages der Nachbarschafts- oder Freundeshilfe liegen. Auf alle Fälle können Sie dabei Ihre eigene Erfahrung für die Gesellschaft einbringen, aber auch das ehrenamtliche Leben in unserer Verbandsgemeinde mitgestalten. Veranstalter der Projekte-Werkstatt Ich bin dabei! ist die Verbandsgemeinde Hagenbach. Mit Beratung und Unterstützung begleitet ein Moderations-Team diese Gruppe für ein Jahr. Sie trifft sich im monatlichen Rhythmus. Auch bei konkreten Problemen auf dem Weg der Ideenumsetzung steht das Moderations- Team helfend zur Seite. Informieren Sie sich unverbindlich am Montag, dem 30. Januar 2017, 16:00 Uhr, im Kulturzentrum Hagenbach. Näheres zum Projekt unter dem Logo Ich bin dabei auf der Homepage der Verbandsgemeinde:

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