Ökonomie. in der Praxis. 2_2008 Serviceblatt für Behandlungsökonomie. Anwendung empfohlener Arzneimittel nach Herzinfarkt in Österreich 2

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1 Ökonomie in der Praxis 2_2008 Serviceblatt für Behandlungsökonomie Anwendung empfohlener Arzneimittel nach Herzinfarkt in Österreich 2 Kurzzeitige Langzeittherapien 5 HPV-Impfung in Österreich 8 Bemühungen eines Vertragspartners zur Heilmittelökonomie in der Praxis 9 Links und interessante Studien 11 Das Öko-Eck: Risperidon 12.. OO GKK FORUM GESUNDHEIT

2 Anwendung empfohlener Arzneimittel nach Herzinfarkt in Österreich Redaktionelle Zusammenfassung der Studie Use of recommended medications after myocardial infarction in Austria von Wolfgang C.Winkelmayer aus dem European Journal of Epidemiology1 Kardiovaskuläre Erkrankungen zählen zu den wichtigsten Ursachen für Krankheit und vorzeitigen Tod in der westlichen Welt. Durch neue Akutinterventionen sowie Medikamente zur Sekundärprävention konnte die Prognose dieser Erkrankungen in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich verbessert werden. In evidenzbasierten Leitlinien werden Acetylsalicylsäure (ASS), Betablocker, Statine und ACE-Hemmer bzw. Angiotensin-Rezeptor-Blocker (ARB) als Medikation empfohlen. Die erwiesene Wirksamkeit lässt ihren Einsatz als gesundheitsökonomisch sinnvoll erscheinen und wird in einigen Ländern als Qualitätsindikator herangezogen. Studien aus Nordamerika und Europa weisen allerdings diesbezüglich auf eine Unterversorgung hin. Da es in Österreich bisher dazu nur eine regional begrenzte Untersuchung gibt, wurden in einer großen Querschnittsuntersuchung die Verordnungen von Betablockern, Statinen, ACE-Hemmern bzw. ARB (= untersuchte Medikamentenklassen ) für HerzinfarktpatientInnen in Österreich ausgewertet. Methoden Basis der Analyse sind patientinnenbezogene Medikamenten-Abrechnungsdaten von sechs Gebietskrankenkassen (WGKK, NÖGKK, OÖGKK, StGKK, KGKK, BGKK) und zwei bundesweiten Trägern (BVA, SVB). Diese betreuen etwa 6,1 Millionen Personen. Eingeschlossen wurden alle Versicherten der genannten Träger, die im Jahr 2004 erstmalig mit der Hauptdiagnose Akuter Myokardinfarkt aus einem Akutkrankenhaus entlassen wurden, bei denen der Krankenhausaufenthalt mindestens vier und maximal 30 Tage betrug, und die 120 Tage nach der Krankenhausaufnahme am Leben waren. 2 l Ökonomie in der Praxis 2_2008

3 Der Untersuchungszeitraum für den Medikamentenbezug ist die Zeit zwischen der Krankenhausentlassung und 120 Tagen ab der Krankenhausaufnahme. Der Bezug von Betablockern, Statinen und ACE-Hemmern bzw. ARB wurde für alle Betroffenen ermittelt. Da der Kassenpreis von ASS unter der Rezeptgebühr liegt, wurde dieser Wirkstoff nur bei von der Rezeptgebühr befreiten PatientInnen getrennt untersucht. Für alle PatientInnen wurden folgende Parameter ausgewertet: Alter im Jahr 2004 Geschlecht Krankenhausaufenthaltsdauer wegen Herzinfarkt Rezeptgebührbefreiungsstatus Medikation in den dem Krankenhausaufenthalt vorangegangenen 365 Tagen aus mehreren Medikamentenklassen (z. B. Antidiabetika, verschiedene kardiovaskuläre Medikamente, COPD-Medikation, Analgetika, Psychopharmaka, etc.) als Hinweis auf bestehende Begleiterkrankungen Anzahl der Spitalsaufenthaltstage im Jahr vor der Krankenhausaufnahme wegen Herzinfarkt Anteil der PatientInnen mit Medikation nach dem Herzinfarkt (unter Berücksichtigung des Rezepgebührenstatus, 0 Angaben in Prozent) ACEI/ARB Betablocker Statin ASS Alle PatientInnen Rezeptgebühr Keine Rezeptgebühr Abb. 1 Verteilung der PatientInnen nach Anzahl der erhaltenen Medikamente kein Medikament 9 % Die Analysen wurden einerseits für die Gesamtpopulation, andererseits für rezeptgebührbefreite PatientInnen durchgeführt; ebenso wurden neu eingestellte PatientInnen, d. h. PatientInnen, welche das jeweilige Medikament im Jahr vor dem Herzinfarkt nicht bezogen hatten, gesondert untersucht. Ergebnisse drei Medikamente 41 % ein Medikament 16 % zwei Medikamente 34 % Abb PatientInnen entsprachen den Einschlusskriterien. Das mittlere Alter betrug 68,8 Jahre, 60 Prozent waren Männer, wobei diese im Median um 10 Jahre jünger waren als Frauen. Jede(r) sechste PatientIn war rezeptgebührenbefreit. Die mittlere Krankenhausaufenthaltsdauer wegen des Herzinfarktes betrug 10,9 (+/- 5,3) Tage und im Jahr davor waren diese PatientInnen durchschnittlich 6,7 (+/- 14,7) Tage in stationärer Behandlung. 74 Prozent aller PatientInnen bezogen im Beobachtungszeitraum zumindest eine Verordnung für einen Betablocker, jeweils rund zwei Drittel ein Statin oder einen ACE-Hemmer bzw. ARB. Diese Verteilung war bei rezeptgebührenbefreiten PatientInnen ähnlich. Von den rezeptgebührenbefreiten PatientInnen bezogen 71 Prozent eine Verordnung für ASS (siehe Abbildung 1). Eine Medikation aus allen drei Klassen, gleichbedeutend mit optimaler medikamentöser Sekundärprävention, erhielten 41,2 Prozent der PatientInnen, 33,9 Prozent erhielten zwei der drei Medikamentenklassen, 16,1 Prozent erhielten nur eine Klasse und 8,8 Prozent erhielten gar keines dieser Medikamente (siehe Abbildung 2). Die Anzahl der bezogenen Medikamentenklassen war bei Männern etwas höher als bei Frauen und nahm mit dem Alter ab. PatientInnen im höheren Alter (70 bis 89 Jahre) erhielten eher ACE-Hemmer bzw. ARB als PatientInnen unter 50 Jahren, hoch betagte PatientInnen (90 Jahre und älter) Ökonomie in der Praxis 2_2008 l 3

4 erhielten diese am seltensten. Ähnlich verhielt es sich bei den Statinen und Betablockern. Zusammenhänge konnten gefunden werden zwischen dem geringeren Bezug der Studienmedikation und folgenden Faktoren: Alter der PatientInnen Anzahl der Krankenhausaufenthaltstage im Krankenhaus vor dem Myokardinfarkt als Hinweis auf Begleiterkrankungen Einnahme von Antipsychotika. Ebenso wurden Beziehungen zwischen den einzelnen untersuchten Medikamentenklassen und den für die Therapie der Begleiterkrankungen eingesetzten Arzneimittel festgestellt. Diskussion Die Ergebnisse dieser großen Querschnittsuntersuchung stellen erstmals die medikamentöse Versorgung von PatientInnen nach akutem Myokardinfarkt im niedergelassenen Bereich in Österreich dar. Sie zeigen, dass diese suboptimal ist und ein Verbesserungspotential besteht. Mit gewissen Einschränkungen sind die Resultate mit internationalen Untersuchungen vergleichbar und zeigen ähnliche Ergebnisse. Diese Untersuchung weist eine Reihe von Limitierungen auf: Die Abrechnungsdaten für den Medikamentenbezug könnten zu einer Überschätzung der tatsächlichen Medikamenteneinnahme führen, da PatientInnen die bezogenen Medikamente nicht unbedingt auch einnehmen. Zu möglichen Kontraindikationen liegen keine Informationen vor, aber absolute Kontraindikationen für die untersuchten Medikamentengruppen sind selten. Fehlende Daten zur Verwendung von ASS bei PatientInnen ohne Rezeptgebührenbefreiung stellen eine weitere Einschränkung dar. Zwischen rezeptgebührenbefreiten PatientInnen und solchen ohne Befreiung konnte kein Unterschied in der Nutzung der untersuchten Medikamentengruppen gefunden werden, was als Zeichen dafür gewertet werden kann, dass die Rezeptgebührenbefreiung die ökonomischen Barrieren zur medikamentösen Sekundärprävention effektiv beseitigt. Die aufgezeigte Möglichkeit zur Optimierung der Medikation in der Sekundärprävention ist sowohl aus PatientInnen- als auch gesellschaftlicher Perspektive wünschenswert. Die optimale Sekundärprävention nach einem Herzinfarkt ist lebensverlängernd und wird zu den kosteneffektiven Interventionen gezählt. Das Verbesserungspotenzial in diesem Bereich sollte durch gezielte Maßnahmen genützt werden. Literatur 1 Winkelmayer WC et al. Use of recommended medications after myocardial infarction in Austria Eur J Epidemiol 2008; 23 (2): Red. 4 l Ökonomie in der Praxis 2_2008

5 Kurzzeitige Langzeittherapien Seretide oder Symbicort Seretide und Symbicort sind Kombinationspräparate eines selektiven Beta-2-Adreno-rezeptor-Agonisten mit einem Glucocorticoid. Die IND-Regeln sind für Seretide junior 25/50 mcg/sprühstoß Dosieraerosol, Symbicort mite Turbohaler Dosier-Pulverinhalator, Seretide Diskus junior 50/100 mcg Plv. z. Inh. Mittelschweres Asthma mit nächtlichen Anfällen Seretide standard 25/125 mcg/sprühstoß Dosieraerosol, Seretide Diskus standard 50/250 mcg Plv. z. Inh. Mittelschweres bis schweres Asthma mit nächtlichen Anfällen Seretide Diskus forte 50/500 mcg Plv. z. Inh. Mittelschweres bis schweres Asthma mit nächtlichen Anfällen; Patienten mit COPD, mit FEV1 unter 60 Prozent des Normwertes und wiederholten Exazerbationen (mehr als 1x pro Jahr) nach Erstverordnung durch Pulmologen Symbicort Turbohaler Dosier-Pulverinhalator Mittelschweres bis schweres Asthma mit nächtlichen Anfällen; Patienten mit COPD Stadium III und IV und wiederholte Exarzerbationen (mehr als 1x pro Jahr) nach Erstverordnung durch Pulmologen. Die Regeln der im Gelben Bereich angeführten Präparate sind für Seretide forte 25/250 mcg mcg/sprühstoß Dosieraerosol Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn mit Therapiealternativen (Darreichungsformen) aus dem Grünen Bereich nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann. Symbicort Turbohaler Dosier-Pulverinhalator Bei Erstverordnung durch Pulmologen, wenn mit Therapiealternativen (langwirksame Betamimetika und Glukokortikoide in Kombination, R03AK06 oder R03AK07) aus dem Grünen Bereich bei Ökonomie in der Praxis 2_2008 l 5

6 a) schwerer und sehr schwerer COPD FEV1 kleiner 50 Prozent d. Norm nach Bronchospasmolyse und wiederholten Exazerbationen (mehr als 2x pro Jahr) b)schwer persistiererendem Asthma bronchiale FEV1 kleiner gleich 50 Prozent d. Norm nicht das Auslangen gefunden werden kann Bei den Präparaten aus dem Grünen Bereich des EKO können zwei Packungen zu je 60 Hüben auf einem Rezept verordnet werden. Das Dosieraerosol von Seretide enthält bereits 120 Hübe, und es ist nur eine Packung kassenfrei auf einem Rezept verschreibbar. Die Erwartungshaltung für den Einsatz dieser Medikamente ist entsprechend den Therapieleitlinien, z.b. Arznei und Vernunft: Die Patienten bedürfen einer Vortherapie mit den Einzelsubstanzen und einer stabilen Einstellung. Aus den Abrechnungsdaten der KV-Träger kann allerdings abgeleitet werden, dass von allen Neueinstellungen im ersten Halbjahr 2007 je nach Bundesland 70 bis 81 Prozent aller Patienten, die mit Seretide oder Symbicort eingestellt wurden, nur ein bis zwei Packungen im Gesamtjahr 2007 erhalten haben. Es wird daher für diese Präparate mit Monatstherapiekosten von über 50 Euro besonders empfohlen, sie nur dann zu verordnen, wenn die IND-Vorgaben eingehalten werden und die Patientencompliance gewährleistet ist. Abbruchrate nach Therapiebeginn Patientenanteil an den Neueinstellungen,die maximal 2 Packungen Seretide oder Symbicort nach Ersteinstellung erhalten Abbruchrate in Prozent BGKK KGKK NÖGKK OÖGKK SGKK StGKK WGKK Spiriva Spiriva ist im Grünen Bereich und hat die IND-Regel COPD ab Stadium II nach Erstverordnung durch einen Pulmologen. COPD ist eine chronische Erkrankung, sodass eine länger dauernde Therapie erwartet wird. Von jenen Patienten, die 2006 kein Spiriva erhalten haben, und im ersten Halbjahr 2007 erstmalig auf Spi- Abbruchrate nach Therapiebeginn Patientenanteil an den Neueinstellungen, die maximal 2 Packungen Spiriva nach Ersteinstellung erhalten Abbruchrate in Prozent BGKK KGKK NÖGKK OÖGKK SGKK StGKK WGKK 6 l Ökonomie in der Praxis 2_2008

7 riva eingestellt wurden, haben 41 bis 53 Prozent der Patienten im Gesamtjahr 2007 nur ein oder zwei Pakkungen erhalten. Es wird daher empfohlen, Spiriva nur dann zu rezeptieren, wenn die IND-Vorgaben eingehalten werden und das vorgeschlagene Therapiekonzept vom Patienten mitgetragen wird. Opiatpflaster Die Präparate Durogesic, Fentanyl 1A, Fentanyl Hexal und Fentoron mit dem Wirkstoff Fentanyl und Transtec mit dem Wirkstoff Buprenorphin haben die IND chronische Schmerzen, die durch starke orale Opioide nicht ausreichend behandelbar sind. Kurzfristige Schmerzzustände sind bei einigen Präparaten laut Fachinformation sogar als Kontraindikation angeführt. Da außerdem eine Dosistitration erforderlich ist, wird von einer längerfristigen Therapienotwendigkeit ausgegangen. Die Präparate sind im grünen Bereich des EKO gelistet und zwei Packungen können auf einem Rezept verordnet werden. Von allen Patienten, die im ersten Halbjahr 2007 auf ein Opiatpflaster mit dem Wirkstoff Fentanyl oder Buprenorphin eingestellt wurden, haben 44 bis 50 Prozent im Gesamtjahr 2007 nur ein oder zwei Pakkungen erhalten. Die Verordnung von Opiatpflastern sollte unbedingt der IND-Regel entsprechen, da der Einsatz bei akuten und kurzfristigen Schmerzzuständen aus pharmakokinetischen Gründen nicht sinnvoll ist und zu keiner adäquaten Schmerzbehandlung beiträgt. Abbruchrate nach Therapiebeginn Patientenanteil an den Neueinstellungen, die maximal 2 Packungen eines Opiatpflasters nach Ersteinstellung erhalten Abbruchrate in Prozent BGKK KGKK NÖGKK OÖGKK SGKK StGKK WGKK Die Analyse der Abrechnungsdaten der SV-Träger weist auf einen großen Anteil an Patienten mit chronischen Erkrankungen hin, deren Therapiekonzept nach dem 1. Rezept abgebrochen wird. Das führt zu einer Verzögerung des auch vom Patienten mitgetragenen Therapieansatzes und damit zb bei Schmerzpatienten zu einer unnötigen Leidensverlängerung. Zusätzlich werden Ressourcen vergeudet, die im Gesundheitswesen an allen Ecken fehlen. Auch Medikamente wie Opiatpflaster, Seretide, Spiriva oder Symbicort, deren Wirksamkeit in klinischen Studien gut dokumentiert ist, haben unter den Bedingungen der Realversorgung nur dann einen Patientennutzen, wenn die IND-Regel eingehalten und das Therapiekonzept vom Patienten mitgetragen wird. Ökonomie in der Praxis 2_2008 l 7

8 HPV-Impfung in Österreich Ökonomische Analyse Nachdruck aus dem HTA-Newsletter Februar 2008 mit freundlicher Genehmigung von Frau Dr. Claudia Wild, Leiterin des Ludwig Boltzmann Institutes (LBI) für Health Technology Assessment (HTA) Zusätzlich zu erfolgreichen Früherken-nungsprogrammen von Gebärmutterhalskrebs gibt es nun eine Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV). Mit dieser wurde die Hoffnung geweckt, von jährlich 500 Neuerkrankungen bis zu 70 Prozent verhindern zu können. Eine Studie des LBI für HTA dämpft diese hohen Erwartungen. Die Studie prognostiziert die Effekte bis 2060 bei 15 bis 74-jährigen Frauen: Bei Beginn des Impfprogramms (von 12-jährigen Mädchen) im Jahr 2008 zeigen sich im Modell erste Effekte nach 20 Jahren. Unter optimistischen Annahmen (z. B. Durchimpfung von 85 Prozent) könnten Prozent der Neuerkrankungen und 32 Prozent der Krebstodesfälle vermieden werden. Das sind im 52-Jahre-Durchschnitt etwa 10 Prozent weniger Neuerkrankungen und 13 Prozent weniger Krebstodesfälle als bei derzeitiger Screeningpraxis. Dennoch erkranken bis 2060 etwa Frauen bzw. sterben an Gebärmutterhalskrebs. Die zusätzliche Impfung von Buben verringert die Neuerkrankungen auf und die Todesfälle auf Weniger optimistische Annahmen (z. B. Durchimpfung von 65 Prozent, abnehmender Impfschutz, 90 Prozent Wirksamkeit) erzielen einen geringeren Effekt in der Zervixkarzinomreduktion. Bis 2060 liegen alle errechneten Prognosen deutlich unter der kolportierten Erwartung von 70 Prozent. An Kosten würden bei derzeitigem Preis für die Impfung von Mädchen jedes Jahr durchschnittlich 15 Millionen Euro anfallen. Würden auch Buben geimpft, würden die Kosten ca. doppelt so viel betragen. Etwa ein Drittel bis maximal die Hälfte dieser Mittel könnten durch den Entfall von Zervixkarzinombehandlungen eingespart werden. Das Kosteneffektivitätsverhältnis d.h. die effektiven Mehrkosten für eine um ein Lebensjahr erhöhte Lebenserwartung im Vergleich zur derzeitigen Screening-Praxis beträgt Euro pro gewonnenem Lebensjahr bzw Euro pro gewonnenem Lebensjahr, falls auch Buben geimpft werden. Daher wäre es neben einer möglichen Impfstoff-Preisreduktion auch ratsam, zu erörtern, ob ähnliche Effekte nicht kosteneffektiver durch qualitative Verbesserungen der Früherkennung erreicht werden könnten. IZ LBI-HTA/ Ö 2007: Ökonomische Evaluation der Impfung gegen humane Papillomaviren in Österreich. 8 l Ökonomie in der Praxis 2_2008

9 Bemühungen eines Vertragspartners zur Heilmittelökonomie in der Praxis Seit Jahren führen die ÄrztInnen der Behandlungsökonomie regelmäßig Gespräche mit den niedergelassenen VertragspartnerInnen zu allgemeinen und aktuellen heilmittelöko-nomischen Themen. In den Gesprächen erhalten wir auch immer wieder positives Feedback und die ÄrztInnen berichten über ihre Erfahrungen und Probleme. Kürzlich hat uns ein Vertragspartner (Name der Abteilung bekannt) seine Vorstellungen von sparsamer Medikamentenverschreibung so umfassend und vor allem praxisnah mitgeteilt, dass wir diese als Anregung weitergeben: 1. Keine Neuigkeit: Generikaverschreibung bringt Einsparungen! Trotz der bekannten damit verbundenen Problematik setze ich Generika ein, soweit es die Patienten zulassen. 2. Nicht bei allen neu geklagten Beschwerden benötige ich eine neue Verschreibung! Ein Blick in den Computer zeigt mir oft, dass vor einiger Zeit ein passendes Medikament verschrieben wurde, das vermutlich nicht aufgebraucht wurde. Eine entsprechende Frage an den Patienten, eventuell unter Vorzeigen der Packung, bestätigt dies häufig und der Patient freut sich eine Rezeptgebühr zu sparen. 3. Nicht alle geklagten Beschwerden müssen behandelt werden und schon gar nicht mit einem Medikament. So mancher Patient kommt nur, um sich ein wenig auszujammern, er erwartet Zuwendung, Anteilnahme, ev. auch Mitleid, weil ihm ja auch sonst niemand zuhört. Seine Frage: Gibt s denn da nichts dafür? ist aber rein rhetorisch und ein eventuell verschriebenes Medika- Ökonomie in der Praxis 2_2008 l 9

10 ment landet unweigerlich in der Lade. Genaues Nachfragen und Aufklärung über Vor - und Nachteile des möglichen Medikamentes ermöglichen meist die Entscheidung für Verschreiben oder nicht! Bei der nächsten Telefonumfrage gibt er natürlich an, dass er Schmerzen leidet (oder wonach eben gerade gefragt wird) und dass ihm sein Hausarzt nichts dafür verschrieben hat und ein Experte präsentiert die Studie wieder im Fernsehen voller Empörung über die schlechte Versorgung! Bei Bagatellerkrankungen entscheiden sich viele Patienten nach entsprechender Aufklärung oft dafür, nichts zu nehmen und die Spontanheilung abzuwarten. Oft will der Patient auch nur wissen, ob seine Beschwerden gefährlich sind oder nicht. Ist Ersteres ausgeschlossen, ist er zufrieden und will auch gar kein Medikament nehmen, wenn man es ihm nicht aufdrängt. 4. Nicht jedes neue und meist auch sehr teure Medikament ist auch besser Paradebeispiel: Cymbalta, das meiner Erfahrung nach weder besser wirksam noch besser verträglich ist als SSRIs, sondern nur eine gute Alternative darstellt. Trotzdem wurde es nach der Markteinführung von Fachabteilungen und Fachärzten in großem Ausmaß verschrieben. Ein nicht unwesentlicher Preisschub. 5. Medikamente dürfen auch wieder abgesetzt werden! PPIs z.b. laufen oft weiter ohne zwingende Notwendigkeit (Guidelines fördern dies allerdings), trotz nicht unproblematischer Langzeitnebenwirkungen. Einige böse Überraschungen sind ja durchaus noch zu erwarten! So mancher völlig demente und nicht mehr kontaktfähige Patient hat noch immer sein Antidepressivum, das früher einmal sinnvoll war. Bei Patienten mit vielen Medikamenten muss man manchmal auch Sinnvolles absetzen, um die Einnahme des Lebenswichtigen zu gewährleisten und die Interaktionen noch einigermaßen überblicken zu können. Wenn ich neue Patienten übernehme, führe ich nicht selten einmal eine Flurbereinigung durch. 6. Bei Hausbesuchen finde ich bei verdächtigen Patienten immer wieder einmal einen Grund, um in die Medikamentenlade einen Blick zu werfen. Lagern dort fünf Packungen des vor Monaten wegen angeblicher Wirkungslosigkeit abgesetzten Blutdruckmittels, dann finde ich auch einmal deutliche Worte über Blutdruckbehandlung, Medikamenteneinnahme und das Recht, nichts zu nehmen und auf den Schlaganfall zu warten, das aber dann auch zu sagen und sich nicht um teures Geld anderer die Mittel verschreiben zu lassen aber nicht zu nehmen! 7. Kritische Überprüfung der Therapievorschläge nach Krankenhausentlassung Welcher ACE-Hemmer oder Betablocker verschrieben wird, ist oft nur von der Abteilung abhängig, auf der der Patient lag. Vorräte von früher können oft genau so gut weiter genommen werden. 10 l Ökonomie in der Praxis 2_2008

11 Erwähnt werden muss hier aber eine sehr positive Tendenz mancher Krankenhäuser, die bestehenden Therapien, soweit sie sinnvoll sind, weiter zu verschreiben. Das spart uns Hausärzten viel Aufklärungsarbeit und den Krankenkassen viele weggeworfene Medikamentenpackungen. Oft wird bei Krankenhausentlassungen die höchste Stufe der Schmerztherapie empfohlen und der Patient hat brav geklebt und geschluckt ohne zu wissen warum. Nach Aufklärung stellt sich nicht selten heraus, dass er es gar nicht mehr benötigt oder überhaupt nie ein Schmerzmittel nehmen wollte. Die Forderung es darf keinen Schmerz mehr geben ohne Rücksicht auf Niere, Magen etc. geht nicht selten an den Bedürfnissen der Patienten vorbei, denen es oft lieber ist, einen mäßigen Schmerz vorübergehend zu ertragen als möglicherweise dem Körper zu schaden oder drei weitere Medikamente nehmen zu müssen, um die Nebenwirkungen zu verhindern. Nach Abklärung von Beschwerden und Aufklärung des Patienten ist eine nicht seltene Aussage: Wenn es für die Heilung nicht notwendig ist, möchte ich wegen des Schmerzes nichts einnehmen! Diesem Wunsch ist Folge zu leisten! 8. Jene Personen, die in den Bereich zwischen sensibel und hypochondrisch einzustufen sind, neigen oft zu hohem Medikamentenverbrauch für jedes Wehwehchen eine Tablette! Ein Gespräch über eine andere Einstellung zu seinem Körper, den wir spüren und auch spüren sollen etc., bringt manchmal auch hier zum Vorteil des Patienten eine Einsparung leider nicht immer! 9. Die Empfehlung von heilmittelersetzenden Maßnahmen ist eine von den Patienten meist sehr gut akzeptierte Vorgangsweise, spart Medikamente und wird von mir sehr oft eingesetzt (und vergessen, es auch zu verrechnen, aber das ist mein Problem!) 10. Das Wissen um den Preis eines Medikamentes verhindert, dass ohne Notwendigkeit ein teureres verschrieben wird, wenn man ohne Qualitätseinbuße auch mit einem billigeren auskommt. Die entsprechende Software ist zwar weit verbreitet, deckt aber nicht alle Aspekte ab. Es ist sinnvoll, sich auch mit den Preisen ein wenig zu beschäftigen, Jeder Punkt für sich ist natürlich nur eine Kleinigkeit, es summiert sich aber doch! Ich bin mir auch bewusst, dass nichts neu ist an meinen Ausführungen, und dass viele Kollegen ähnlich vorgehen und manche vielleicht sogar noch effizientere Vorgangsweisen verwenden. Links und interessante Studien * Eine sehr empfehlenswerte Informationsquelle für aktuelle medizinische Studien ist Medscape: Nach Registrierung und Auswahl des Fachgebietes (z. B. family medicine) wird man regelmäßig kostenlos per E- Mail über neue Studien informiert. * Naproxen, Prednisolone May Be Effective First-Line Treatment of Gout Lancet. 2008;371: , Die zur Behandlung der Gicht Arthritis als erste Wahl eingesetzten NSAR weisen Nebenwirkungen auf, die besonders bei PatientInnen mit renalen und kardiovaskulären Komorbiditäten problematisch sind. Laut einer doppelblinden, randomisierten, kontrollierten Studie können systemische Kortikosteroide eine gute therapeutische Alternative zu NSAR bei Gicht darstellen. Im Vergleich von oralem Prednisolon mit Naproxen zeigte sich nach vier Tagen der gleiche Behandlungseffekt. * Evaluation of Calcium and Vitamin D Supplementation in Bisphosphonate Therapy J Am Pharm Assoc. 2007;47(6): Die Basistherapie mit Calcium und Vitamin D ist für die Wirksamkeit einer Bisphosphonattherapie notwendig.trotzdem wird sie oft nicht umgesetzt. Ökonomie in der Praxis 2_2008 l 11

12 Österreichische Post AG Info. Mail Entgelt bezahlt! Risperidon Das Öko-Eck Mit der oralen Lösung und der Schmelztablette sind seit Juni 2008 im Grünen Bereich des Erstattungskodex unter dem ATC-Code N05AX08 zwei neue galenische Formen generisch verfügbar. Präparat Menge T OP KVP Max. Kostenersparnis pro Packung* N05AX08 Risperidon Risperidon 1A Pharma 1 mg/ml 30 ml (2) 17,90 15,20 Lösung zum Einnehmen 100 ml 50,55 41,20 Risperidon Hexal 1 mg/ml 30 ml (2) 17,90 15,20 Lösung zum Einnehmen 100 ml 50,55 41,20 Risperidon Sandoz 1 mg/ml 30 ml (2) 17,90 15,20 Lösung zum Einnehmen 100 ml 50,55 41,20 Risperidon ratiopharm 10 Stk. (2) 5,95 Packungsgröße beim 1 mg Schmelztablette Erstanbieter nicht vorhanden 30 Stk. 17,10 19,39 60 Stk. 27,45 31,63 2 mg Schmelztablette 10 Stk. (2) 11,30 Packungsgröße beim Erstanbieter nicht vorhanden 30 Stk. 32,10 25,89 60 Stk. 51,95 58,81 Erstanbieter in dieser Packungsgröße nicht im EKO Aufgrund des großen Preisvorteils der neuen Nachfolgepräparate besteht ein hohes Einsparpotenzial von rund , Euro pro Quartal (errechnet auf Basis Verordnungen 4. Quartal 2007). Bitte beachten Sie, dass auch bei den anderen Darreichungsformen und Wirkstärken von Risperidon nach wie vor ein großer Preisunterschied zwischen Erstanbieter- und Nachfolgepräparaten besteht! Insgesamt haben Risperidonpräparate ein Einsparpotenzial von rund , Euro pro Quartal (errechnet auf Basis Verordnungen 4.Quartal 2007). * Vergleich zum Erstanbieterpräparat in dosierungsäquivalenter Menge (Preisbasis der Berechnung: Juni 2008) Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Redaktion. OÖ Gebietskrankenkasse, Gruberstraße 77, 4021 Linz. Druck: Gutenberg/Linz, Gestaltung: Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, Ursula Macher. Kontaktadresse: Dr. Gabriele Müller, c/o OÖ Gebietskrankenkasse, Behandlungsökonomie, Postfach 61, 4021 Linz, oder rufen Sie uns einfach an: (Fax: ), oder Brigitte Horeth, Tel (Fax: ). gabriele.mueller@ooegkk.at oder brigitte.horeth@ooegkk.at Redaktionsschluss: Juni l Ökonomie in der Praxis 2_2008

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