Der Stiftungsrat der Helvetia Sammelstiftung stellt sich vor. Helvetia Sammelstiftung für Personalvorsorge. Namen, Motivation und Aufgaben.

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1 Helvetia Schweiz Der Stiftungsrat der Helvetia Sammelstiftung stellt sich vor. Helvetia Sammelstiftung für Personalvorsorge. Namen, Motivation und Aufgaben. Ihre Schweizer Versicherung. 1/8 Helvetia Sammelstiftung Stiftungsrat

2 Editorial. Liebe Kundin, lieber Kunde Im Herbst 2014 ist der Stiftungsrat der Helvetia Sammelstiftung für Personalvorsorge (nachstehend Helvetia Stiftung genannt) für die dritte Amtsperiode von 2015 bis 2020 neu gewählt worden. Das achtköpfige Gremium setzt sich aus vier Arbeitnehmer- und vier Arbeitgebervertretenden zusammen. Sie stammen aus dem Kreis der Vorsorgekommissionen der rund Unternehmen, die sich der Stiftung angeschlossen haben. Der neue Stiftungsrat ist zu einem grossen Teil wieder der alte Stiftungsrat: Sieben der bisherigen Mitglieder haben sich erneut zur Verfügung gestellt und sind gewählt worden. Vom Vertrauen der Wähler zeugt auch, dass als neues Mitglied der vom Stiftungsrat vorgeschlagene Kandidat gewählt wurde. Herzlichen Dank! Neue Herausforderungen kommen auf uns zu; die alten bleiben: Zum Zeitpunkt der Erneuerungswahl wurden Schweizer Bundesobligationen mit zehnjähriger Laufzeit gerade noch mit einem halben Prozent verzinst. Die Konflikte in zahlreichen Gebieten der Welt schwelen weiter. In der Schweiz steht die Reform der Altersvorsorge am Anfang der politischen Debatte; bereits haben sich Gräben aufgetan, und die Meinungen der Parteien und Sozialpartner liegen weit auseinander. Finden wir neue, nachhaltige und finanzierbare Lösungen für die Altersvorsorge in der Schweiz? Diese Frage wird am Ende dieser Amtsperiode hoffentlich positiv beantwortet sein. Der Stiftungsrat der Helvetia Stiftung ist sich seiner Verantwortung bewusst und setzt sich mit den vielfältigen Fragen und Herausforderungen sowie mit Lösungen für die Zukunft auseinander. Auf den beiden letzten Seiten dieser Broschüre finden Sie einen Überblick über die wesentlichen Aufgaben der Stiftungsorgane und weitere Informationen zum Mandat des Stiftungsrats. Aber zuerst lernen Sie auf den folgenden Seiten die Mitglieder des Stiftungsrats näher kennen: Sie finden Namen, Angaben zu Herkunft und Tätigkeiten, viele persönliche Statements zur beruflichen Vorsorge, und Sie erfahren mehr über die Motivation der einzelnen Gremiumsmitglieder. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen eine spannende Lektüre! Mirjam Brucker Präsidentin Fritz Zahnd Vizepräsident 2/8 Helvetia Sammelstiftung Stiftungsrat

3 Die berufliche Vorsorge in der Schweiz. Eine Errungenschaft, die der Sicherheit und dem Wohlstand dient und die sich mit der Gesellschaft entwickelt. «Die Idee der beruflichen Vorsorge und das Bedürfnis danach ist nicht neu: Schon römische Herrscher haben ihre Söldner für ihren Einsatz und ihre Loyalität belohnt, damit sie nach ihrer aktiven Dienstzeit sorgenfrei und bequem bis zum Tod leben konnten. Der Solidaritätsgedanke hat sich über die Geschichte in die heutige Zeit gerettet, vermutlich auch deshalb, weil er Garant für Wohlstand und Sicherheit ist und somit der gesamten Gesellschaft dient. Die berufliche Vorsorge wurde 1985 in der Schweiz obligatorisch. Sie ist eine Errungenschaft, die dem sozialen Frieden dient und darum im ursprünglichen Sinne auch für kommende Generationen erhalten werden muss. Dabei sind alle Beteiligten gefordert; gleichermassen bei der Suche nach Lösungen und beim Finden von Kompromissen. Das ist mir ein Anliegen: Der unschätzbare Wert der Errungenschaft Berufliche Vorsorge muss im Dschungel von Ansprüchen, Problemen und Meinungsverschiedenheiten im Vordergrund bleiben, und ich möchte dafür sorgen, dass dieser Wert nicht kurzfristigem Ego-Denken zum Opfer fällt.» Mirjam Brucker (bisher), geb , wohnhaft in Reinach (BL), Verantwortliche für diverse Finanzbereiche der Oracle GmbH, Baden, Arbeitnehmervertretende; Präsidentin des Stiftungsrats 3/8 Helvetia Sammelstiftung Stiftungsrat «In der heutigen Zeit zeichnet sich tatsächlich in den Industrieländern, die es zu echtem Wohlstand gebracht haben, eine Tendenz zur Ego-Gesellschaft ab: Persönliches Vorwärtskommen, Reichtum und Statussymbole geraten immer mehr in den Vordergrund. Es ist schon fast eine Selbstverständlichkeit, aus persönlichen Erwartungen Ansprüche zum eigenen Vorteil zu formulieren das Solidaritätsprinzip wird dadurch gefährdet; eigenverantwortliches Handeln verliert an Bedeutung. Viele Menschen kennen die Entbehrungen früherer Zeiten oder notleidender Menschen nur noch aus Fiktion oder Medien und nicht aus ihrer eigenen Realität oder Geschichte. Ich möchte mir selbst dessen bewusst bleiben und auch immer wieder darauf aufmerksam machen, dass Wohlstand letztlich auf Konsens und Solidarität basiert.» Monika Freund (bisher), geb , wohnhaft in Bühler, Leiterin Finanz- und Rechnungswesen der Klinik Gais AG, Gais, Arbeitnehmervertretende «Unsere Wahrnehmung wird heute mehr denn je von verschiedensten Medien beeinflusst und gefiltert. Das betrifft auch die berufliche Vorsorge, die häufig in negativem Kontext auftaucht. Die Herausforderungen der ersten und zweiten Säule werden oft auf die demografische Veränderung reduziert. Diese ist aber nur einer von vielen Aspekten, die auf die Sozialversicherungen einwirken. Zwar wollen wir alle mehr Flexibilität und mehr Individualität es soll aber möglichst nichts kosten; wir wollen auf nichts verzichten. Als Stiftungsrat kann es mir nicht egal sein, wie wir in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Klare und transparente Kommunikation mit allen Anspruchsgruppen ist zentral auch und vor allem dann, wenn unkonventionelle und vielleicht unpopuläre Massnahmen nötig sind. Beziehungen müssen gepflegt werden, auch persönlich, so dass echte gemeinsame Lösungen gefunden und von allen getragen werden können.» Stefan Burkart (bisher), geb , wohnhaft in Wollerau, Leiter Support und Prozesse der Feusi + Partner AG, Pfäffikon, Arbeitnehmervertretender

4 Die berufliche Vorsorge in der Schweiz. Abhängigkeiten weit über die Landesgrenze, in jeder Hinsicht. «Kommunikation und Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit sind absolut grundlegend. Denn nicht nur ausserhalb, auch innerhalb der Stiftung selbst bestehen verschiedenste Anspruchsgruppen, deren Bedürfnisse sehr unterschiedlich sind: Versicherte, die noch im Berufsleben stehen, Rentenbezüger, jüngere und ältere Mitarbeitende, Frauen und Männer je nach Unternehmen unterschiedlich verteilt. Wir reden hier von rund Menschen in angeschlossenen Unternehmen, jeder mit einem anderen Hintergrund, unverwechselbar. Das Drei-Säulen-Modell schafft hervorragende Voraussetzungen, um die Solidarität unter diesen Menschen zu ermöglichen und zu gewährleisten. Mir ist es wichtig, in der zweiten Säule und in unserer Stiftung das Zusammenspiel aller Einflussfaktoren als Ganzes zu erfassen und nicht aus den Augen zu verlieren damit für alle Versicherten, für die Rentner und die angeschlossenen Unternehmen eine vertrauenswürdige und zuverlässige Altersvorsorge sichergestellt ist und bleibt.» Jörg Bläsi (neu), geb , wohnhaft in Solothurn, Abteilungsleiter/ Manager bei Fraisa SA, Bellach, Arbeitnehmervertretender «Das ist ja letztlich genau unser Auftrag: für das Wohl der Stiftung, der angeschlossenen Unternehmen, der Versicherten und Rentner nachhaltig zu sorgen. Die berufliche Vorsorge ist aber nicht nur von der Schweizer Politik, Wirtschaft, Gesellschaft oder der eigenen Stiftungsstruktur abhängig, sondern eben auch und zu einem grossen Teil von der globalen Wirtschaftslage, von der Entwicklung der Finanzmärkte. Seit der Finanzkrise 2008 haben sich die Zinsen für sichere Anlagen nur noch nach unten auf ein historisch tiefes Niveau entwickelt. Das steht im Widerspruch zum Wunsch nach einer höheren Verzinsung der Altersguthaben der zwar verständlich ist, aber der Zins, der gutgeschrieben wird, muss auch tatsächlich erwirtschaftet werden können. Die Unsicherheit an den Finanzmärkten lässt eine Prognose über die Zinsentwicklung bei einem Anlagehorizont von 40 Jahren nicht mehr zu und so lange dauert die berufliche Vorsorge für eine versicherte Person! Wir brauchen realistische und seriöse Berechnungsgrundlagen; Wunschdenken bringt niemandem etwas. Deshalb lege ich Wert auf eine nachhaltige Anlagepolitik und darauf, dass ein optimales Verhältnis zwischen Sicherheit, Anlagerisiko und Rendite erhalten bleibt.» Jean-Claude Diener (bisher), geb , wohnhaft in Muolen, Inhaber der Alfa Revisions- und Treuhand AG, St. Gallen, Arbeitgebervertretender 4/8 Helvetia Sammelstiftung Stiftungsrat

5 Die berufliche Vorsorge in der Schweiz. Ein Spiegel unseres Rechtsstaats, unserer Mentalität und unseres Unternehmertums. Bild: parlament.ch «Die Abhängigkeiten einer Sammelstiftung sind in der Tat sehr herausfordernd. Wir müssen Gesetze und Verordnungen beachten, Revisionen durchlaufen und Expertenmeinungen standhalten. Unterschiedliche Aufsichtsgremien kontrollieren uns und fordern die entsprechenden Nachweise. Diese Kontrollmechanismen sind wichtig für Transparenz, Sicherheit und das Vertrauen in die berufliche Vorsorge. Die Regulierungsdichte führt aber oftmals auch zu mehr Administrativaufwand und damit zu höheren Kosten. Damit ein vernünftiges Kosten-Nutzen- Verhältnis erhalten bleibt, setze ich mich dafür ein, dass sich die Menge an neuen Regelungen in Grenzen hält und dass wir die Regulierungsvorschriften pragmatisch umsetzen gesunder Menschenverstand bei allen Beteiligten ist gefragt!» Urs Lerch (bisher), geb , wohnhaft in Stettlen, Delegierter des Verwaltungsrates der Privera AG, Bern, Arbeitgebervertretender «Die Kosten sind ein Problem, das kann und soll man nicht schönreden. Sie führen nicht nur für die Stiftung, sondern für die gesamte Wirtschaft, also auch für das einzelne Unternehmen zu Mehraufwand und somit zu weniger Ertrag. Wichtig ist aber auch, dass sich das Kosten- und Verantwortungsbewusstsein über alle Ebenen hinzieht: Die Stiftung muss effizient arbeiten, Unternehmen und Versicherte müssen mit den Leistungen der beruflichen Vorsorge verantwortungsbewusst umgehen, die politischen Instanzen müssen mit Augenmass und sinnvoll regulieren heute mehr denn je. Kosten sollen aber auch transparent gemacht werden; wir wollen aufzeigen, wo Kosten entstehen und wie sie gesenkt werden können. Das ist mir persönlich und als Stiftungsrat wichtig.» Paul-Albert Nobs (bisher), geb , wohnhaft in Corminboeuf, Direktor der Cremo SA, Villars-sur-Glâne, Arbeitgebervertretender «Damit schliesst sich der Kreis wieder: Das Bedürfnis nach einer funktionierenden Altersvorsorge ist unbestritten, der Anspruch des Einzelnen auf Wohlstand und Sicherheit auch. Wirtschaft, Politik und Gesellschaft müssen zusammen funktionieren, um den Kreislauf stabil zu halten. Dabei muss allen Beteiligten klar sein, dass es ohne Kompromisse und Solidarität nicht geht nur so wird eine gemeinsame nachhaltige Entwicklung möglich, und manchmal braucht es auch unkonventionelle Lösungen. Mit wachem und offenem Geist grosse Herausforderungen annehmen und meistern mein Ziel ist es, diesen Geist in der Helvetia Stiftung wach zu halten und zu fördern!» Fritz Zahnd (bisher), geb , wohnhaft in Aeschi, Finanzdirektor der Glas Troesch Holding AG, Bützberg, Arbeitgebervertretender; Vizepräsident des Stiftungsrats 5/8 Helvetia Sammelstiftung Stiftungsrat

6 Stiftungsrat und Vorsorgekommissionen zwei wichtige Stiftungsorgane. Der Stiftungsrat als oberstes Organ der Stiftung und die Vorsorgekommissionen als oberste Organe in den angeschlossenen Unternehmen («Vorsorgewerk» genannt) haben unterschiedliche Aufgaben, die wir Ihnen nachstehend erläutern. Zusammensetzung der Stiftungsorgane Firma A Helvetia Stiftung Stiftungsrat Vorsorgekommissionen Firma B Firma C Helvetia Leben Kapitalanlage, Risikoabdeckung, Geschäftsführung Firma: Vorsorgewerk (der Sammelstiftung angeschlossenes Unternehmen) : Arbeitgebervertreter : Arbeitnehmervertreter Firma D Die Aufgaben des Stiftungsrats Der Stiftungsrat ist das oberste paritätische Organ der Helvetia Stiftung. Er sorgt dafür, dass die berufliche Vorsorge für die angeschlossenen Unternehmen und deren Mitarbeitende entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt wird. Der Stiftungsrat vertritt die Stiftung nach aussen; legt die Geschäftsordnung für den Stiftungsrat fest; genehmigt die Jahresrechnung und legt diese der Aufsichtsbehörde und der Stifterin vor; bestimmt über die Anlage der den Vorsorgewerken zugehörenden Mittel; genehmigt die von der Geschäftsführung bereitgestellten Grundlagentexte für die Reglemente und die Anschlussverträge; schliesst die Versicherungsverträge ab; beaufsichtigt die Tätigkeit der anderen Stiftungsorgane und wacht über die Einhaltung des Stifterwillens; bestimmt die Geschäftsführung; wählt die Kontrollstelle; bestimmt den Experten. Die Aufgaben der Vorsorgekommission Die Vorsorgekommission ist das oberste paritätische Organ für jedes angeschlossene Unternehmen. Die Aufgaben der Vorsorgekommission unterscheiden sich von denjenigen des Stiftungsrats, die wir oben dargestellt haben. Die Vorsorgekommission befasst sich mit der Verwaltung des betreffenden Vorsorgewerks. Die Vorsorgekommission genehmigt das von der Stiftung bereitgestellte Vorsorgereglement; informiert die Destinatäre über die Organisation, Tätigkeit und Vermögenslage des Vorsorgewerkes; überwacht, dass die im Anschlussvertrag vorgesehenen Unterlagen und Meldungen durch den Arbeitgeber beigebracht werden; überwacht, dass die Beiträge termingerecht überwiesen werden; teilt dem Stiftungsrat Abänderungen der reglementarischen Bezugsberechtigung unmittelbar nach Beschlussfassung mit; beschliesst nach Massgabe des Stiftungszwecks über die Verwendung freier Mittel des Vorsorgewerkes. 6/8 Helvetia Sammelstiftung Stiftungsrat

7 Wissenswertes zum Mandat eines Stiftungsrats. Anforderungen Ausschliesslich Mitglieder der Vorsorgekommission können sich zur Wahl stellen. Vorausgesetzt wird Interesse an der beruflichen Vorsorge und die Bereitschaft, sich in die Thematik zu vertiefen sowie die entsprechende interne Aus- und Weiterbildung zu besuchen. Wichtig ist, dass die deutsche Sprache beherrscht wird, da die Sitzungen auf Deutsch durchgeführt werden. Schulung Art. 51 BVG schreibt vor, dass die Vorsorgeeinrichtung die Erst- und Weiterbildung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter im obersten paritätischen Organ in einer Weise zu gewährleisten hat, dass diese ihre Führungsaufgaben wahrnehmen können. Die Helvetia bietet diese Ausbildung der neuen Stiftungsräte kostenlos an. Die Schulung findet im ersten Quartal des ersten Amtsjahres statt. Die gewählten Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte erhalten nach erfolgter Wahl detaillierte Informationen dazu. Aufwand Der zeitliche Aufwand beläuft sich in der Regel auf zwei Sitzungen pro Jahr plus Vor- und Nachbereitungszeit. Hinzu kommt der einmalige Aufwand für die gesetzlich vorgeschriebene kostenlose Erstausbildung als neues Mitglied des Stiftungsrats. Entschädigung Jedem Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter des Stiftungsrats werden pro Jahr pauschal CHF vergütet. Haftung Die Stiftungsräte haften solidarisch und persönlich für die von ihnen absichtlich oder fahrlässig verursachten Schäden. Dies, sofern ihnen eine Sorgfaltspflichtverletzung zur Last gelegt werden kann, die ursächlich auf die Entstehung des eingetretenen Schadens hingewirkt hat. Eine Haftungssituation für die Mitglieder des Stiftungsrats ist jedoch seit Gründung der Helvetia Stiftung im Jahr 1961 nie entstanden. 7/8 Helvetia Sammelstiftung Stiftungsrat

8 Helvetia Sammelstiftung für Personalvorsorge St. Alban-Anlage 26, 4002 Basel T (24 h), F Ihre Schweizer Versicherung. 8/8 Helvetia Sammelstiftung Stiftungsrat

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