Die sichere Lösung. Mit der Swiss Life Vollversicherung.
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- Erich Lehmann
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1 Die sichere Lösung. Mit der Swiss Life Vollversicherung.
2 Kalkulierbar und sicher. Kalkulierbar und sicher. Die BVG-Sammelstiftung von Swiss Life bietet ihren Versicherten mit der Vollversicherung einen zu 100% garantierten Vorsorgeschutz. Damit führt Swiss Life das bewährte BVG-Modell fort, von dem sich bekannte und renommierte Versicherer verabschiedet haben. Die Vollversicherung von Swiss Life. Die BVG-Sammelstiftung (nicht zu vergessen die Gemeinschaftsstiftungen) gehört mit ihren rund angeschlossenen Betrieben zu den grössten ihrer Art in der Schweiz. Durch eine solche Sammelstiftung wird eine solide und professionelle berufliche Vorsorge auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) möglich. Von ihrer Grösse und/oder Risikofähigkeit her wären KMU nicht in der Lage, eine eigene Pensionskasse zu gründen bzw. zu führen. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Deshalb hält Swiss Life zugunsten dieser Betriebe weiterhin am bewährten Modell fest, ohne einzelne Risiken auf die angeschlossenen Betriebe und deren Versicherte zu überwälzen. Damit grenzt sich Swiss Life von anderen Anbietern ab, die in den letzten Jahren aufgrund der teilweise schwierigen Rahmenbedingungen (Mindestzins- und Umwandlungssatz) grundlegende Kundeninteressen aus den Augen verloren haben. Grundmodelle im Vergleich. Klassisches Vollversicherungsmodell Andere Modelle Swiss Life (BVG-Sammelstiftung/Gemeinschaftsstiftung der Rentenanstalt) Risiko (Tod/Invalidität/Langlebigkeit) Versicherer Risiko (Tod/Invalidität/ Langlebigkeit) (Teil-)autonome Stiftung Rückversicherung Risiko Anlage (Altersguthaben) Anlage (Altersguthaben) Die Versicherung trägt alle Risiken (100%). Es gibt keine Nachschusspflicht. Also auch keine Überraschungen bei Börsenschwankungen und schlechter Anlagepolitik. Es werden keine Schwankungsreserven benötigt. Nur ein Teil der Altersguthaben ist versichert. Der Rest unterliegt Schwankungen an den Finanzmärkten und muss in letzter Konsequenz vom Unternehmen und dessen Mitarbeitern ausgeglichen werden.
3 Die verschiedenen Modelle im Vergleich. Um den schwierigen Rahmenbedingungen in der beruflichen Vorsorge gerecht zu werden, haben die Lebensversicherungsgesellschaften verschiedene Vorsorgemodelle geschaffen. Dabei ist die klassische, seit Jahren bewährte Vollversicherung praktisch verschwunden. Swiss Life hält jedoch gegen den allgemeinen Trend nachhaltig an der Vollversicherungslösung fest und differenziert sich damit klar im Markt. Hauptunterschiede im Vergleich zu anderen Modellen. Klassische Vollversicherung Swiss Life-Modell Neue «Vollversicherungen» Konkurrenzmodelle (Teil)autonome Lösung Konkurrenzmodelle Mindestverzinsung Altersguthaben Obligatorium (BVG) (Festlegung durch den Bundesrat) 2005/2006: 2,5% garantiert 2005/2006: 2,5% garantiert 2005/2006: 2,5% Nur ein Teil versichert, Rest zu Lasten Vorsorgewerk Anlagerisiko (Altersguthaben) Swiss Life trägt 100% Versicherer trägt 100% Beim Vorsorgewerk (Arbeitgeber) Ausgleich bei Finanzierungslücken durch Beitragserhöhung oder durch Schwankungsreserve Deckung Mind. 100% Mind. 100% Unterdeckung möglich Umwandlungssatz Überobligatorium - Männer 5,835% - Frauen 5,7186% (für bestehende Verträge; Übergangslösung bis 2008) - Männer 5,835% - Frauen 5,454% meistens - Männer 5,835% - Frauen 5,454% Zusatzkosten Keine Möglich bei zu hohem Umwandlungs- und Zinssatz (bestehende Kunden) Allfällige Sanierungsbeiträge möglich
4 Aufteilung der Aufgaben. Das Vorsorgewerk (Betrieb und Mitarbeitende) bzw. dessen Verwaltungskommission vertritt die Interessen gegenüber der Sammelstiftung und wählt ihren Stiftungsrat. Dieses entscheidet auch über den Erlass und Vollzug des Vorsorgereglements (d.h. auch über die Gestaltung und Änderung der Versicherungspläne). Die Vorsorgeeinrichtung (BVG-Sammelstiftung/Gemeinschaftsstiftung) bündelt und regelt die berufliche Vorsorge aller angeschlossenen Vorsorgewerke. Oberstes Organ ist der Stiftungsrat. Als Garantin eines hundertprozentigen Schutzes übernimmt Swiss Life die Geschäftsführung. Swiss Life als Versicherer steht für sämtliche Verpflichtungen ein, welche die BVG-Sammelstiftung/Gemeinschaftsstiftung gegenüber den angeschlossenen Vorsorgewerken eingeht. Dies bedeutet, dass Swiss Life neben den Versicherungsrisiken (Tod/Invalidität/Langlebigkeit) auch das gesamte Anlagerisiko zu 100% trägt. Alle Leistungen sind durch einen Vollversicherungsvertrag abgesichert. Somit kann es keine Überraschungen geben und die berufliche Vorsorge bleibt für einen Betrieb sicher, transparent und kalkulierbar. Das Unternehmen kann sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren. Vorsorgewerk 1 (Unternehmen) Vorsorgewerk 2 (Unternehmen) Vorsorgewerk 3 (Unternehmen) Anschlussvertrag Anschlussvertrag Anschlussvertrag Vorsorgeeinrichtung (Sammelstiftung) Vollversicherungsvertrag Swiss Life deckt alle Verpflichtungen der BVG-Sammelstiftung respektive der Gemeinschaftsstiftung der Rentenanstalt (Die Organisation der beruflichen Vorsorge ist ausführlich in der Broschüre «Berufliche Vorsorge im Überblick» dargestellt.) Natürlich können auch andere Stiftungen mit Swiss Life einen Vollversicherungsvertrag abschliessen und von den Vorteilen eines umfassenden Schutzes profitieren.
5 Die Vorteile einer Vollversicherung. Der Begriff sagt es bereits: Sämtliche Risiken sind gedeckt. Hundertprozentige Deckung der Verbindlichkeiten für die Versicherten Verwaltung des Versichertenbestands durch Swiss Life Administrative Umtriebe entfallen weitgehend Kosten für Führung und Kontrolle der Vorsorge entfallen Schwankungsreserven sind nicht notwendig keine Zusatzprämien keine Sanierungsbeiträge Die Erfüllung der «Legal Quote» ergibt sich aufgrund des Vollversicherungsmodells
6 Glossar. Autonome Pensionskasse Autonome Pensionskassen sind vollumfänglich für die Alters-, Invaliditäts- und Todesfallleistungen verantwortlich. Sie verwalten ihre Anlagevermögen selbst. Allfällige Deckungs- und Finanzierungslücken werden auf die Vorsorgewerke (Unternehmen) überwälzt. Deckung Gegenwert aller durch einen Versicherer eingegangenen Verpflichtungen (Risiko und Alter). Diese Verpflichtungen umfassen die erworbenen Ansprüche der Versicherten (Deckungskapital für die laufenden Versicherungen), Rückstellungen für schwebende Versicherungsleistungen sowie gutgeschriebene Überschussanteile. Bei Lebensversicherungsgesellschaften wie Swiss Life müssen diese mindestens 100% betragen (strenge Regeln). Bei (Teil-)autonomen Stiftungen können diese Werte tiefer sein. In diesem Fall handelt es sich um eine Unterdeckung. Legal Quote Gewinnverteilung (Überschüsse) unter Versicherten und Aktionären der Versicherungsgesellschaft (90% 10%). Basis bildet die separate BVG-Betriebsrechnung Schweiz der Versicherungsgesellschaft. Risiken Versicherungsrisiko Bei der beruflichen Vorsorge sind verschiedene Risiken abzudecken. Im Wesentlichen sind dies: Altersleistungen (Langlebigkeit) Todesfallleistungen Invaliditätsleistungen Risiken Anlagerisiko Zusätzlich zum Versicherungsrisiko ist noch das Anlagerisiko zu berücksichtigen, d.h. die Risiken, die mit der Verwaltung der vorhandenen Altersguthaben an den Finanzmärkten entstehen können, um die gewünschte/ erforderliche Performance zu erzielen (Bsp. Verluste bei Börsenschwankungen). Sammelstiftung (BVG) Eine Sammelstiftung bündelt und regelt als Vorsorgeeinrichtung die berufliche Vorsorge aller angeschlossenen Vorsorgewerke. Sämtliche reglementarische Vorsorgeleistungen der Stiftung gegenüber den Vorsorgewerken (Versicherten) werden auf Basis eines Kollektiv-Lebensversicherungsvertrags zwischen der Stiftung und Swiss Life als Versicherer garantiert. Stiftungsrat Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung. Die Verwaltung erfolgt paritätisch durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter aus dem Kreis der angeschlossenen Vorsorgewerke. Die Wahl der Vertreter erfolgt in der Regel durch eine Versammlungs- oder Urnenwahl. Schwankungsreserve Von der Vorsorgeeinrichtung gebildete Reserve zur Absicherung von Schwankungen an den Finanzmärkten. Die Höhe der Schwankungsreserve ist abhängig von der gewählten Anlagestrategie und den freien Mitteln des Vorsorgewerks. Im Rahmen einer Vollversicherung übernimmt Swiss Life sämtliche Risiken, somit ist eine Schwankungsreserve nicht notwendig.
7 (Teil-)autonome Pensionskasse (Teil-)autonome Pensionskassen verwalten in der Regel die Sparkapitalien (Altersguthaben) selbst, sichern jedoch die Risiken (Tod, Invalidität) über Versicherungsverträge ab. Allfällige Deckungslücken bei den Altersguthaben werden auf die Vorsorgewerke (Unternehmen) überwälzt. Verwaltungskommission Gremium, das je zur Hälfte aus Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern besteht (paritätische Besetzung). Die Verwaltungskommission entscheidet über die Gestaltung und Änderung der Versicherungspläne und vertritt die Interessen des Vorsorgewerks (Unternehmen) gegenüber der Stiftung. Vollversicherung Eine Versicherung in der beruflichen Vorsorge, die sämtliche Risiken wie Tod, Invalidität, und Langlebigkeit (Renten-Umwandlungssatz) sowie das Anlagerisiko der Sparguthaben (bei Börsenschwankungen) abdeckt. Vollversicherungsvertrag Zur Abdeckung der Risiken (Tod, Invalidität und Langlebigkeit sowie Anlagerisiko der Sparguthaben) wird zwischen der Sammelstiftung und Swiss Life (Lebensversicherungsgesellschaft) ein Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag regelt den Umfang der gedeckten Risiken. Dabei sind beim Vollversicherungsvertrag alle Leistungen und Verbindlichkeiten vollumfänglich abgesichert. Vorsorgeeinrichtung Eine Vorsorgeeinrichtung regelt und führt die berufliche Vorsorge für ein Unternehmen. Sie hat rechtlich vom Betrieb getrennt zu sein und die Form einer Stiftung, Genossenschaft oder Einrichtung des öffentlichen Rechts aufzuweisen. Vorsorgewerk Bei den Vorsorgewerken handelt es sich um Vorsorgegefässe der einzelnen angeschlossenen Unternehmen innerhalb der BVG-Sammelstiftung resp. der Gemeinschaftsstiftungen der Rentenanstalt. Sie werden von den Verwaltungskommissionen verwaltet.
8 Swiss Life Hauptsitz General-Guisan-Quai 40 Postfach, 8022 Zürich Telefon Fax Swiss Life Prévoyance Entreprises Suisse Romande Avenue du Théâtre 1 Case postale 1260, 1001 Lausanne Téléphone Fax Swiss Life Previdenza Imprese Svizzera Italiana Via Cantonale 18 Casella postale, 6928 Manno Telefono Fax
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