Kurzübersicht mit entscheidenden Fakten und Erfahrungswerten der Vorjahre

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1 Kurzübersicht mit entscheidenden Fakten und Erfahrungswerten der Vorjahre Zeitplan Antragstellung bei der Gemeinde zwingend bis 09. September 2010 (Danach keine Antragstellung mehr möglich!!!) Aus Erfahrungen der vergangen Jahre kann folgender Zeitplan dargestellt werden:» Antragstellung bei Gemeinde bis » Überarbeitung bei Gemeinde und Erstellung der erforderlichen Konzeption bis » Oktober 2010 bis März/April 2011: Prüfung der Unterlagen durch das Landratsamt Lörrach, dem Regierungspräsidium Freiburg» ca. April 2011: Entscheidung über die Zuteilung der Fördermittel durch das Innenministerium in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium» ca. April 2011: Mitteilung ob Ihr Vorhaben einen Zuschuss erhält.» (Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit Ihrem (Bau)-Vorhaben nicht beginnen!!!) Eine vorzeitige Baufreigabe ist nicht möglich!!!» handelt es sich um ein privat-gewerbliches Projekt, benötigen Sie nun noch den Bewilligungsbescheid der L-Bank. Die Abstimmungen mit der L-Bank laufen nun ausschließlich direkt mit dem» ca. April 2011: Entscheidung über die Zuteilung der Fördermittel durch das Innenministerium in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Übersicht zu den Maßnahmen und Möglichkeiten Generell für Maßnahmen aller Bereiche der Antragsteller muss Eigentümer des zu fördernden Objektes sein (oder notarielle Erklärung erforderlich) eine gleichzeitige Förderung durch das ELR-Programm und einem Programm der städtebauchlichen Erneuerung (z.b. Stadtsanierung) ist nur im Förderschwerpunkt "Arbeiten" und außerhalb des abgegrenzten Sanierungsgebietes zulässig Bauverträge sind förderschädlich der Bauantrag kann bei der Gemeinde gestellt werden, auch dürfen weitere notwendige Vorkehrungen getroffen werden ist ein Grundstückskauf notwendig, darf dieser nur vorbereitet, aber noch nicht protokolliert werden (bis zum Erhalt des Bewilligungsbescheides)

2 Private Maßnahmen im Förderschwerpunkt Wohnen Bei wohnraumbezogenen Umnutzungen müssen diese in farbigen Planunterlagen (mehrfache Ausfertigungen) zur Beurteilung der Umnutzung vorliegen Zuwendungsmitel im "Förderschwerpunkt Wohnen" gibt es in der Regel nur, wenn mit dem geförderten Objekt keine Mieteinnahmen erzielt werden, d.h. das Objekt selbst genutzt wird ein reiner Dachausbau bei "Förderschwerpunkt Wohnen" stellt keine Umnutzung dar und ist deshalb nicht förderfähig Privat gewerbliche Maßnhamen bei privat-gewerblichen Maßnahmen muss das Objekt in einem Gebeiet eines bestehenden Bebauungsplanes liegen bei privat-gewerblichen Maßnahmen muss das Objekt in einem Gebeiet eines bestehenden Bebauungsplanes liegen die bei privat-gewerblichen Maßnahmen erforderliche "RWB"-Checkliste muss erst beigefügt werden, wenn ein Zuschuss von mindestens beantragt wird als neu geschaffene Arbeitsplätze im Bereich Förderschwerpunkt "Arbeiten" gelten nur neue Vollzeitarbeitsplätze. Neue Teilzeitarbeitsplätze werden nicht berücksichtigt. Maßnahmen im Bereich Grundversorgung ob Maßnahmen im Bereich "Grundversorgung" in Schliengen generell förderfähig sind, muss bei einem entsprechenden Antrag erst nochmals erläutert werden, da die Gemeinde Schliengen Mittel aus dem Landessanierungsprogramm erhält und dies sich u.u. förderschädlich auswirken könnte Höhe der Förderung / Zuwendung Allgemeines» Die Förderhöhe ist festgelegt in Ziffer 8 der Zuwendungsrichtlinien» Die Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses oder zinsverbilligendem Darlehen» die maximal mögliche Zuwendung für ein Unternehmen beträgt innerhalb von 3 Jahren (Nr. 8.4)

3 » private Maßnahmen im Förderschwerpunkt "Wohnen" ** mit bis zu 30 v.h. der zuwendungsfähigen Ausgaben (einschl. Grunderwerb) ** Die Ausgaben für das Grundstück sind nur bis zu einem Anteil von 10 v.h. an den zuwendungsfähigen Ausgaben zuwendugsfähig (Nr. 9.2) ** im Falle von Umnutzungen bis zu ** im übrigen (bei "Wohnen") mit bis zu » private Maßnahmen im Förderschwerpunkt "Arbeiten" ** bis zu 15 v.h. bei strukturell bedeutsamen Vorhaben (Reaktivierung von Gewerbe - od. Militärbrachen) ** bis zu 10 v.h. im Übrigen (also bei normalen privat gewerblichen Maßnahmen) ** die bei privat-gewerblichen Maßnahmen erforderliche "RWB"-Checkliste muss erst beigefügt werden, wenn ein Zuschuss von mindestens beantragt wird» private Maßnahmen im Förderschwerpunkt "Grundversorgung" ** mit bis zu 20 v.h. der zuwendungsfähigen Ausgaben ** (ob Maßnahmen im Bereich "Grundversorgung" in Schliengen generell förderfähig sind, muss bei einem entsprechenden Antrag erst nochmals erläutert werden, da die Gemeinde Schliengen Mittel aus dem Landessanierungsprogramm erhält und dies sich u.u. förderschädlich auswirken könnte)

4 Orientierungshilfe für die ELR-Antragsstellung Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Weitergehende Informationen erhalten Sie von der zuständigen Bearbeitungsstelle beim Regierungspräsidium Freiburg sowie unter: Bei der Vorlage von Anträgen ist generell zu beachten Alle Antrag stellenden Gemeinden haben für den beantragten Ort(steil) eine Konzeption einzureichen (Orientierung über den Inhalt gibt der im Internet eingestellte Leitfaden). Die bisher eingereichten Konzeptionen sind bei erneuter Antragsstellung zu aktualisieren. Über den Umsetzungsstand von in Vorjahren bewilligten ELR-Maßnahmen ist zu berichten. Für jeden Ort ist eine eigene Projektliste zu erstellen; Ortsteile sind untereinander zu priorisieren (Anträge sollen max. für 2 Ortsteile eingereicht werden) Es ist ein Hinweis auf ggf. laufende Stadtsanierungen zu geben bzw. ob beantragte Maßnahmen im Stadtsanierungsgebiet liegen. Es sind die jeweils aktuellen, ins Internet eingestellten Antragsformulare zu verwenden Der Antrag ist termingerecht parallel je 2-fach der Rechtsaufsichtsbehörde (LRA Lörrach- Stabsstelle Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Strukturpolitik) bzw. dem Regierungspräsidium Freiburg vorzulegen. Folgende Informationen sollten aus den Unterlagen hervorgehen Förderschwerpunkt Arbeiten: I. Kommunaler Antrag (Fördervoraussetzung bei kommunalen Projekten ist rationeller Energieeinsatz, Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe, Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen ist in Antrag entsprechend darzulegen) a) Erschließung Gewerbegebiet Information über Rechtskraft des Bebauungsplanes (Verfahrensstand) Wie viele erschlossene Gewerbeflächen gibt es in der Kommune? Davon ist wie viel noch bebaubar? (in ha) Planunterlagen aus denen hervorgeht: Größe des zu erschließenden Geländes grobe Einteilung der Grundstücke, Darstellung der einzelnen Gewerke (Straße, Wasser, Abwasser u. ä.) geplante Belegung der Grundstücke (welche Firma geht wohin?) Kosten- und Finanzierungsübersicht jeweils getrennt nach Gewerken (Kosten nach DIN 276) (Position Unvorhergesehenes nicht förderfähig, Mehrwertsteuer nicht förderfähig, Flächenausgleichsmaßnahmen außerhalb des zu erschließenden Geländes sind nicht förderfähig) Auflistung der an einer Ansiedlung interessierten Unternehmen: bisheriger Standort (Nahverlagerungsbescheinigung der abgebenden Gemeinde erforderlich, wenn Unternehmen von Nachbargemeinden im Umkreis von ca. 30 Km kommen) bisherige Anzahl der Mitarbeiter und neu zu schaffende Arbeitsplätze Beschluss des Gemeinderates, aus dem eindeutig die Zustimmung zu Bau und Finanzierung der Erschließung hervorgeht Kommunaler Bauhof Begründung/Beschreibung des Projektes (unverträgliche Gemengelage?, zerstreut auf mehrere Standorte?)

5 Kosten- und Finanzierungsübersicht (s. a. unter a) einschließlich Planunterlagen und Lageplan c) Kommunales Gründerzentrum Begründung/Beschreibung des Projekts Kosten- und Finanzierungsübersicht (s.a. unter a) einschließlich Planunter-lagen und Lageplan d) Zwischenerwerb von Grundstücken durch Kommune Notwendigkeit des Erwerbs (insbesondere wenn zur Erreichung der Entwicklungsziele auf den Grundstücken Ordnungsmaßnahmen, z.b. Baureifmachung, durchgeführt werden müssen). Planung der weiteren Verwendung nicht der Erwerb ist förderfähig sondern nur der Zinsausgleich! (Bagatellgrenze!) II. Privat-gewerblicher Antrag mit RWB-Checklisten Darstellung des Unternehmens (kurzer Werdegang/Branche/Besitzver-hältnisse, Firmenspiegel) Kurzbeschreibung des Vorhabens Lageplan (ggf. jetziger Standort mit Darstellung und Beschreibung der möglichen Gemengelage und Folgenutzung der freiwerdenden Gebäude und Flächen, künftiger Standort) strukturelle Auswirkungen auf die Gemeinde bisherige Anzahl der Mitarbeiter - neu zu schaffende Arbeitsplätze Darlegung Planungs-/ Vorbereitungsstand (Grundstückserwerb, Baugesuch, Planungsreife), Durchführungszeitraum Detaillierte Baupläne/Baugenehmigung mit detaillierten Kostenplan bzw. Darstellung Kostenaufstellung gemäß DIN 276 Achtung: die Ausgaben für den Grunderwerb sind nur bis zu einem Anteil von 10 v.h. an den zuwendungsfähigen Ausgaben zuwendungsfähig Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig Einhaltung der De-minimis-Grenze (siehe Ziff.8.4 ELR-Richtlinie) förderfähig nur Unternehmen < 100 Beschäftigte und nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrer Unternehmen mit mehr Beschäftigen zusätzliche Angaben zu o.g. erforderlich bei a) Betriebsverlagerung Bisheriger Betriebsstandort Wenn von Nachbargemeinde im Umkreis von km kommend Nahverlagerungsbescheinigung der abgebenden Gemeinde notwendig Beschreibung/Begründung des Projekts (siehe oben) b) Betriebsneuansiedlung Existenzgründer? Betriebsverlagerung von extern, d.h. bisheriger Standort außerhalb des 30-km-Radius?

6 Förderschwerpunkt Grundversorgung: Privat-gewerbliche Maßnahme Betriebsbeschreibung (kurzer Werdegang, Branche) Welche Art der Grundversorgung, d.h. einziger Betrieb seiner Art im Ort? Bisherige Anzahl der Mitarbeiter neu zu schaffende Arbeitsplätze, Besitzverhältnisse; Besitzer des Betriebes muss selbständig agieren, ohne Konzernabhängigkeit) Umsetzungsreife/Vorbereitungsstand (Grundstückserwerb, Bauantrag, Planungsreife, Durchführungszeitraum) Detaillierte Baupläne/Baugenehmigung mit detaillierten Kostenplan bzw. Darstellung Verfahrensstand Kostenaufstellung gemäß DIN 276 Die Ausgaben für den Grunderwerb sind nur bis zu einem Anteil von 10 v.h. an den zuwendungsfähigen Ausgaben zuwendungsfähig Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig Einhaltung der De-minimis-Grenze (siehe Ziff.8.4 ELR-Richtlinie) förderfähig nur Unternehmen < 100 Beschäftigte und nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrer Unternehmen mit mehr Beschäftigen Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtung: (Fördervoraussetzung bei kommunalen Projekten ist rationeller Energieeinsatz, Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe, Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen ist in Antrag entsprechend darzulegen) Kommunaler Antrag Art des Projekts (Beschreibung des Projekts: Umnutzung?, Umbau?, Neubau?) Derzeitige Nutzung Vorgesehene Nutzung (z.b. welche Vereine? Ortsverwaltung? Belegungsplan) Zustand/Baujahr des Gebäudes Vorhandene anderweitige Einrichtungen vor Ort Auflistung der Vereine / derzeitige Unterbringung der Vereine Bei einer Mehrzweckhallen: Pauschalierung 60:40 Bei grundlegender Sanierung von Mehrzweckhallen: Pauschalierung 60:40 abzüglich 10% unterlassene Bauunterhaltung Energiesparmaßnahmen auflisten (Fördervoraussetzung) Vorlage eines farbig angelegten Plansatzes (evtl. Photos, Ist-Zustand) Kosten- und Finanzierungsplan (MwSt. ist nicht förderfähig) Bei Erwerb amtliche Schätzung Anderweitige Fördermittel (z.b. Ausgleichstock, Feuerwehr, Sport etc.) Ist Gemeinde nicht Eigentümerin des Gebäudes Vertrag über uneingeschränktes Belegungsrecht auf 20 Jahre für Gemeinde und angemessene Beteiligung der Gemeinde an Invest.kosten (i. d. R. 10%) Wohnumfeldmaßnahmen: Vorlage Gestaltungsplan und Platzgröße (qm) Kostenbegrenzung: ca. 130,00 (Netto) pro qm

7 Förderschwerpunkt Wohnen: Erhebung der Baulücken und Leerstände und Vorlage einer Nutzungskonzeption der Gemeinde ist zwingend erforderlich Objekt in Lageplan einzeichnen, Flurstücksnummer (Voraussetzung Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage) Art des Projekts/ Beschreibung des Projekts (s. hierzu auch Anlage Fördermöglichkeiten für private Projekte des Regierungspräsidiums Tübingen) =>Umnutzung vorhandener Gebäude (z.b. Ausbau Scheune zu Wohnraum); Vorlage farbig angelegter Planunterlagen zur Beurteilung der Umnutzung + aktuelle Bilder) =>Ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken =>Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung nicht nur Fassade oder unterlassene Unterhaltung! Baujahr in der Regel vor 1945) =>Vorbereitendes wohnraumbezogenes Projekt (wie Baureifmachung von Grundstücken) Aussage über die Energiesparpotentiale der geplanten Maßnahme (z.b. Dämmung über Standard, Nutzung Solarenergie, Holzpelletsheizung...), da die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen zu Fördervorrang führt Kostenaufstellung nach DIN 276 ohne MwSt. Mietwohnungen in Neubauten sind nicht förderfähig Dachausbau (Erweiterung der Wohnung) in vorhandenem Wohnhaus ist keine Umnutzung Die Beantragung von zwei eigen genutzten Wohnungen ist nicht möglich, da ein Antragsteller nicht zwei Wohnungen gleichzeitig nutzen kann. Hier Aussage erforderlich, ob zweite Wohnung vermietet wird oder unentgeltlich Kindern o. ä. überlassen wird. Antragssteller muss zugleich Eigentümer und Investor sein Falls der Antragssteller (noch) nicht Eigentümer des fördernden Objekts ist: Der Antragssteller hat eine von ihm und vom Eigentümer unterzeichnete Erklärung abzugeben, - dass die notariell bestätigte Eigentumsübertragung vom Eigentümer auf den Antragssteller demnächst erfolgen wird oder - dass der Eigentümer das alleinige Nutzungsrecht am Förderobjekt für die Dauer der 15jährigen Zweckbindungsfrist an den Antragssteller überträgt Bei mehreren Antragsstellern oder Eigentümern ist die Erklärung von allen Antragsstellern/Eigentümern zu unterschreiben. Antragsangabe auf Formblatt ELR-3 (bitte aktuelles Formblatt verwenden): - Das Geburtsdatum ist für alle Antragssteller (z.b. Eheleute) anzugeben - Die Spalte Finanzierung der Gesamtkosten ist unbedingt vollständig und in der Addition richtig auszufüllen! Bei den Angaben zum Zuschuss (beantragte Förderung ELR) ist darauf zu achten, dass die Höchstförder-beträge je Wohnung gemäß Ziff der Richtlinie nicht überschritten werden Der Antrag ELR-3 muss mit Originalunterschrift(en) des/der Antragssteller(s) vorliegen Im Antrag und in der Kostenschätzung sind nur die Kosten für das zu fördernde Objekt aufzuführen. Wurden z.b. Kosten für eine zweite Wohnung einbezogen, die nicht Gegenstand der Förderung ist, sind diese Kosten vom Architekten herauszurechnen. Desgleichen sind Kostenanteile herauszurechnen, die sich auf Installationen für andere, nicht geförderte Wohnungen im Haus beziehen (z.b. der betreffenden Kostenanteil für eine neue Heizungsanlage im Haus) Die Kostenschätzung ist mit Datum und Unterschrift des Planers zu versehen. Allen zukünftig gestellten Anträgen Wohnen ist die Baugenehmigung für das beantragte Projekt beizufügen: Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss zumindest der Antrag auf Baugenehmigung mit den maßgeblichen Plänen vorliegen; die Baugenehmigung ist dem Regierungspräsidium spätestens vor der Bewilligung zuzuleiten. Falls keine Baugenehmigung erforderlich sein sollte (z.b. bei einer Modernisierung) ist dies mitzuteilen.

8 Die Gemeinden werden gebeten, nach der Bewilligung darauf zu achten, dass die Baubeginnsanzeigen dem Regierungspräsidium zeitgerecht vorgelegt werden. Für die weitere EDV-Bearbeitung wird hier das genaue Datum des Investitionsbeginns benötigt. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- und Leistungsanträge abgeschlossen sind. Übergreifendes Projekt Betreuung der Konzeptumsetzung Konzept zur Umsetzung der gemeindlichen Konzeption förderfähig sind Beratungsleistungen

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