Strukturförderung im Ländlichen Raum
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- Volker Krause
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1 Strukturförderung im Ländlichen Raum Aktuelle Förderprogramme des Landes und der EU Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
2 Strukturförderung Ländlicher Raum - Alle Förderprogramme - EU-Programm EFRE Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung RWB-EFRE Förderrichtlinien innovations-/umweltorientierte Unternehmensinvestitionen Modellprojekt MELAP+ EU-Programm ELER Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL II) LEADER Bundesprogramme Modellprojekt EULE Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ELR Breitband Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) Folie 2, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011 Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) Landesinvestitionsprogramm (LIP)
3 Programmentscheidung ELR 2011 Entscheidung MLR vom Millionen landesweit 400 Gemeinden mit 900 Projekten diesmal überwiegend privat-gewerbliche Projekte kommunale Projekte wurden weniger beantragt privat-nichtgewerbliche Projekte fanden weniger Berücksichtigung 13 Millionen EUR fließen in den Regierungsbezirk Freiburg Folie 3, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
4 Wie können die Strukturen im Ländlichen Raum erhalten und verbessert werden? Folie 4, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
5 Dezentrale Struktur in Baden-Württemberg erhalten durch attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum Der Abwanderung aus ländlich geprägten Orten entgegenwirken Flächeninanspruchnahme für Siedlung (und Verkehr) reduzieren Zukunftsfähige Kommunen erhalten und entwickeln Folie 5, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
6 4 Förderbereiche Arbeiten: Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen Wohnen: Schaffung von Wohnraum innerhalb der Ortslage Gemeinschaftseinrichtungen: Einrichtungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens Grundversorgung: Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen Folie 6, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
7 Förderung Arbeiten Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen... bis zu 15% bei Entflechtung und Brachen (im übrigen 10%), max max. 99 Beschäftigte im Unternehmen Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten Beihilfen gleich welcher Art und Zielsetzung darf bezogen auf eine Maßnahme nicht übersteigen. Folie 7, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
8 Förderung Wohnen umfassende Modernisierung von Wohnungen Wohnnutzung ist vorhanden und wird auf zeitgemäßen Stand gebracht Erweiterung durch durch Anbau möglich historischer Ortskern und Baujahr vor 1950 Umnutzung zu Wohnungen historischer Ortskern und erhaltungswürdige Bausubstanz, z. B. landwirtsch. Ökonomieteile bisher keine Wohnnutzung vorhanden neue familiengerechte Wohneinheit entsteht Folie 8, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
9 Förderung privat Innenentwicklung Baulückenschließung mit Wohnungen historischer Ortskern Baulücke durch Abriss oder Freifläche ortsbildgerechter Baukörper Eigennutzung ist Voraussetzung Fördersatz bei privat Wohnen immer 30% Modernisierung / Baulückenschließung max Umnutzung max Bemessungsgrundlage: Ausgaben ohne MwSt. Folie 9, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
10 Förderung Gemeinschaftseinrichtungen Umnutzung zu, Umbau und Neubau von Dorfgemeinschaftshäusern als kommunale Maßnahme mit 40% der Nettoausgaben bei Umbau pauschaler Abzug von 10% für unterlassene Instandhaltung Folie 10, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
11 Förderung Grundversorgung Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen durch Umnutzung, Neubau und Umbau bis zu 20%, max Folie 11, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
12 Antragsstellung Kommunen jeweilige Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt bzw. Regierungspräsidium) Bürger und Unternehmen ihre Gemeinde/Stadt Zuwendungsbescheid über die kommunalen und privaten nicht-gewerblichen Maßnahmen Regierungspräsidium Anträge auf Zuwendungen für privat-gewerbliche Maßnahmen nach Einplanung durch Regierungspräsidium bei der L-Bank einzureichen. Bewilligung durch L-Bank. Folie 12, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
13 Folie 13, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011 Praxisbeispiele
14 Stegen-Eschbach Folie 14, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
15 Stegen-Wittental, Bürgerhaus Folie 15, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
16 St. Märgen, Weißtannenhalle Folie 16, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
17 Rathausplatz Folie 17, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
18 Siegrist Folie 18, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
19 Wurmlingen, Brauerei Hirsch Folie 19, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
20 Dauchingen, ehem. Farrenstall Folie 20, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
21 Kirchenparkplatz Folie 21, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
22 Wyhl, Fa. Gerber Folie 22, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
23 Was gibt es Neues zu LEADER ? Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft Im Regierungsbezirk Freiburg: Mittlerer Schwarzwald, Südschwarzwald und Südwestalb LEADER-Aktionsgruppe entscheidet über Förderungen Möglichst gemeinschaftlicher und gemeinde-übergreifender Ansatz. Folie 23, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
24 Was gibt es Neues zu Breitbandinitiative? Ziel: flächendeckende Versorgung des ländl. Raums Verfahren und Förderung Grundlage: beihilferechtliche Bestimmungen der EU wesentlicher Standortsfaktor für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung seit Beginn der Breitbandförderung 2008 wurden 480 Anträge mit 36 Mio. bewilligt weitere 15 Mio. im Nachtragshaushalt Februar 2011 bewilligt Folie 24, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
25 Finanzmittel ELR (Land): 55 Mio. je Jahr RWB EFRE (EU): 60 Mio LEADER: 31,5 Mio. (EU-Mittel) Breitband: 15 Mio. Breitband 2011 Folie 25, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
26 Alles zur Antragstellung finden Sie unter Kontakt im Regierungspräsidium Freiburg Stephan Gutzweiler, Ref. 32 Tel.: 0761/ Folie 26, Stephan Gutzweiler, 15. März 2011
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