Grundsätze zur Förderung von Renaturierungen an Fließgewässern in bebauten Gebieten in Hessen
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- Liane Arnold
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1 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Grundsätze zur Förderung von Renaturierungen an Fließgewässern in bebauten Gebieten in Hessen Dr. Claudia Gallikowski Dienstag, den 22. September 2015 Gewässer-Nachbarschaften Rheingau/Taunus Bad Homburg vor der Höhe
2 Stand der Förderrichtlinie GE & HWS 1. Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz vom 25. August 2008 ist am 31. Dezember 2013 automatisch ausgelaufen. 2. Die Förderung wird entsprechend der Richtlinie fortgeführt gab es bisher zwei Bewilligungsrunden mit 28 Anträgen mit einem Zuwendungsvolumen über knapp 4 Mio. 4. Eine Entscheidung, wie die neue Förderrichtlinie inhaltlich ausgestaltet wird, ist vom HMUKLV noch nicht getroffen. 2
3 Stand der Anträge im Bereich Gewässerentwicklung Bei der Gewässerentwicklung ist der Antragseingang und das Zuwendungsvolumen in den letzten Jahren immer weiter zurückgegangen. Diese Entwicklung hat sich 2015 fortgesetzt. Mögliche Gründe sind: - Vollfinanzierung von Renaturierungsmaßnahmen in FFH-Gebieten - Vollfinanzierung von Gewässerberatern - Abwarten auf bessere Förderbedingungen - Umfangreiche Rückforderungen von Zuwendungen nach HRH-Prüfungen - Besonderer Fall der Rettungsschirm-Kommunen - Teilweise weniger Akquise der Wasserbehörden - Teilweise Unschärfe des MP WRRL 3
4 Herausforderungen bei GE-Maßnahmen im urbanen Raum 1. Eigendynamische Fließgewässerentwicklung ist in der Regel nicht möglich, da Anwohner ein ansehnliches Ergebnis erwarten. 2. Belange der Stadtplanung und der Dorferneuerung sowie der Erholungsnutzung sind nicht förderfähig (wohl aber Umweltbildung!). 3. Hohe Grundstückskosten (> 10 qm), die nur teilweise förderfähig sind. 4. Große Flächenkonkurrenz bei kaum vorhandenen Freiflächen 5. Meist werden hinterher wieder neue Ufer-/Sohlbefestigungen notwendig. 6. Anwohner lehnen häufig jede Veränderung ab, was zu kostenintensiven Beteiligungsverfahren oder zu langwierigen gerichtlichen Verfahren führt. 7. Bei hohen Kosten ergeben sich meist - außer bei Querverbauungen - nur geringfügige ökologische Verbesserungen. 4
5 Weitere mögliche Finanzierungsquellen/-instrumente EU- und Bundesmittel: EFRE, ELER, Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) hohe Konkurrenz mit anderen Förderbereichen, insbes. Landwirtschaft Cross Compliance Ausgleichsmaßnahmen/Ökopunktehandel Marktwert unterschiedlich Fischereiabgabe: geringes Volumen Ausgleichsmaßnahmen aus Bebauungsplänen Kompensationsmittel bei Großbaumaßnahmen Öko-Sponsoring begleitend bei durchgeführten Infrastrukturmaßnahmen als förderfähige Teilprojekte (z.b. Niddawehre, Straßenbaumaßnahmen) 5
6 Inhaltliche Schwerpunkte der zukünftigen Landesförderung 1. Im Bereich Hochwasserschutz gibt es keine wesentlichen Änderungen. 2. Die geförderten Gewässerentwicklungsmaßnahmen sollen gezielt zur Zielerreichung nach Wasserrahmenrichtlinie beitragen. 3. Weitere Maßnahmen an kleineren Gewässern oder in grünen Wasserkörpern müssen sehr gute fachliche Gründe haben. 4. Eventuell zukünftig einen WRRL-Bonus, aber maximal 90 % Förderquote. 5. Die vergleichsweise sehr hohen Fördersätze sind für freiwillige Maßnahmen vorgesehen, aber nicht für Pflichtaufgaben der Kommunen. 6. Das bisherige Förderprogramm Unterhaltung an Fließgewässern II. Ordnung läuft 2016 aus und soll integriert werden. 6
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