Förderprogramme des Landes und der EU im Ländlichen Raum: Überblick und Aktuelles
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- Holger Goldschmidt
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1 Förderprogramme des Landes und der EU im Ländlichen Raum: Überblick und Aktuelles Veranstaltungsreihe des Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz; 08.Dezember 2016 in Müllheim - Britzingen Markus Weißer Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 3: Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen
2 Definition des Ländlichen Raums durch LEP (2002!) Ländlicher Raum 69% der Fläche 35 % der Bevölkerung 30 % der sozialvers. pfl. Arbeitspl. untergliedert in: Verdichtungsbereich im Ländlichen Raum (grün) Ländlicher Raum im engeren Sinne (hellgrün) weitere Kategorien Randzone um die Verdichtungsräume (hellrot) Verdichtungsräume (rot)
3 Sitz des Kreises EM Emmendingen FR Freiburg i. Br. KN Konstanz LÖ Lörrach OG Offenburg RW Rottweil TUT Tuttlingen VS Villingen-Schwenn. WT Waldshut-Tiengen Stand des LEP 2002!
4 Rein über die EU finanzierte Maßnahmen (EGFL) Grundlage Europäischer Garantiefond für Landwirtschaft (EGFL) Direktzahlungen an aktive Landwirte überwiegend als Flächenprämie unter Einhaltung von ökologischen Auflagen (Greening) sowie Cross Compliance d.h. Einhaltung von gesetzlichen Standards aus 19 bestehenden EU-Verordnungen und -Richtlinien in den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie den Verpflichtungen zur Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand und zur Erhaltung von Dauergrünland verknüpft wird. Fördersumme im Regierungsbezirk Freiburg (RbF) 12,5 Mio. / Jahr
5 Übersicht der vom Land finanzierten und von der EU kofinanzierten Förderprogramme (ELER) Grundlage ist der Europäische Entwicklungsfond für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) Nationale Umsetzung durch den: Maßnahmen- und Entwicklungsplan Baden-Württemberg (MEPL) Derzeit MEPL III mit der Förderperiode (7Jahre) Die Fördermaßnahmen und der Ausgleichszahlungen des MEPL werden von der EU Kommission genehmigt (notifitziert) und gelten dadurch nicht als verbotene Subventionen.
6 Übersicht Maßnahmen und Entwicklungsplan Baden- Württemberg (ges. 16 Fördermaßnahmen) Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT; RbF 7,3 Mio. ) Landschaftspflegerichtlinie Teil A (LPR; RbF 2,0 Mio. ) Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete(AZL; RbF 7,8Mio ) Umweltzulage Wald (UZW; 0,5 Mio. ) Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP; BW 20 Mio. ) Diversifizierung (BW 3 Mio. ) Marktstrukturverbesserung (BW 10 Mio. ) Flurneuordnung Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF) LEADER (BW12 Mio. ) und einige mehr
7 Übersicht der vom Land finanzierten Förderprogramme Finanzausgleichsgesetz (FAG) Vorwegentnahmen für Ausgleichsstock für finanzschwache Kommunen (ca.87 Mio. ) Aus dem Kommunalen Investitionsfond KIV ( Mio. ) Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) (55Mio. ) Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen; Landessanierungsprogramm (LSP) Sportförderung; Bau kommunaler Sportstätten Tourismusinfrastrukturförderung und einige mehr
8 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Erhalt und Weiterentwicklung eines attraktiven Ländlichen Raums vor allem in ländlich geprägten Ortschaften: integrierte u. nachhaltige Strukturentwicklung Schwerpunkt Innenentwicklung Lebensqualität stärken
9 ELR Ziele Flächenverbrauch entgegenwirken Wohnraum schaffen Bürgerliches Engagement und Identität fördern und nutzen Interkommunale Kooperation anstoßen Demografischen Wandel gestalten Baukultur fördern innovativer Holzbau Klima-, Natur- und Landschaftsschutz konkret werden lassen Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
10 ELR Förderbereiche Die vier Standbeine von Strukturentwicklung Wohnen Arbeiten Integrierte ländliche Entwicklung Grundversorgung Gemeinschaftseinrichtungen
11 Quelle: RP Stuttgart ELR Förderschwerpunkt Wohnen Maßnahmen Umnutzung vorhandener Bausubstanz Umfassende Modernisierungen (Schaffen v. zeitgemäßen Wohnverhältnissen) Ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken Verbesserung des Wohnumfeldes Neuordnung mit Baureifmachung
12 Quelle: RP Stuttgart ELR Förderschwerpunkt Wohnen Beispiel Ehemaliges Bauernhaus Umnutzung des Ökonomieteils zu familiengerechten Wohnung Umfassende Modernisierung der Wohnung zu zeitgemäßen Wohneinheiten mit zukunftsfester Wärmedämmung
13 Quelle: RP Stuttgart ELR Förderschwerpunkt ARBEITEN Maßnahmen Entflechtung unverträglicher Gemengelagen Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen
14 Quelle: RPF Kurtz ELR Förderschwerpunkt ARBEITEN Beispiel Verlagerung einer Schreinerei aus störender Gemengelage mit beengten Arbeitsverhältnissen in Gewerbegebiet am Dorfrand Schaffung und Sicherung von modernen Arbeitsverhältnissen in ländlich geprägter Ortschaft
15 Quelle: RP Stuttgart ELR Förderschwerpunkt GRUNDVERSORGUNG Maßnahmen Sicherung der wohnortnahen Versorgung mit Waren Sicherung der wohnortnahen Versorgung mit Dienstleistungen
16 Quelle: MLR ELR Förderschwerp. GRUNDVERSORGUNG Beispiel Sicherung der Grundversorgung durch Erhalt oder Neugründung eines Dorfladens meist mit bürgerschaftlichem Engagement hier am Beispiel der letzten Laden im Ort, eine Bäckerei, die ihr Sortiment auf weiter Lebensmittel und Bedarfsgegenstände erweitert.
17 ELR Förderschwerpunkt GEMEINBEDARFSEINRICHTUGNEN Maßnahmen Schaffung von Gemeinbedarfseinrichtungen Anpassung der Gemeinbedarfseinrichtungen an die aktuellen Anforderungen bzgl. Kapazitäten, Barrierefreiheit, Energieversorgung, Brandschutz...
18 Quelle: RP Stuttgart ELR Förderschwerpunkt GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNGEN Maßnahmen Kleines Dorfgemeinschafts -haus als kultureller Treffpunkt und Bindeglied der Dorfbewohner
19 ELR Förderschwerpunkt STÄRKUNG der BÜRGERGESELLSCHAFT Maßnahmen Vorbereitung und Begleitung investiver Projekte Bürgerbeteiligungsprozesse und Moderation
20 ELR Förderschwerpunkt STÄRKUNG DER BÜRGERGESELLSCHAFT Maßnahmen Quelle: MLR Bürgerbeteiligung durch geschulte Moderatoren. Einbeziehung der gesammelten Kompetenz vor Ort. Strukturierte Vorgehensweise und professionelle Aufarbeitung der Ergebnisse.
21 Programmausschreibung durch MLR Programmentscheidung durch MLR ELR Förderverfahren (1 x pro Jahr) Antragstellung Schriftlicher Aufnahmeantrag der Kommunen in enger Zusammenarbeit mit den Projektträgern Projektauswahl Mehrstufiges Auswahlverfahren Priorisierung nach dem strukturellen Mehrwert Bewilligung Zuwendungs bescheid Projektumsetzung Auszahlung durch L-Bank
22 ELR Projekt ohne Beihilferelevanz Projekt mit Beihilferelevanz Fördersätze Bis zu 20 % Max pro Projekt < 100 Mitarbeiter Gemeinwohlorientierte öffentliche Projekte Regelfördersatz 40 %; max pro Projekt Privatpersonen im Förderschwerpunkt Wohnen Regelfördersatz 30 %; max pro Projekt Max pro Wohnung bei Umnutzungen Max pro Wohnung bei Modernisierung und Neubau Gewerbliches im Förderschwerpunkt Arbeiten und Mietwohnungen Bis zu 15 % Max pro Projekt < 100 Mitarbeiter Gewerbliches im Förderschwerpunkt Grundversorgung
23 ELR mit EU Kofinanzierung Spitze auf dem Land! Regionalentwicklungsprogramm LEADER Kofinanzierung aus EFRE KMU mit Potential zur Technologieführerschaft Fördersatz bis zu 20 % Min /Projekt; Max /Projekt Kofinanzierung aus ELER Fördermodul 2 - ELR Nur Privatpersonen und Unternehmen Fördersatz bis zu 40 % bei Privatpersonen und Unternehmen Fördersatz bis zu 60 % bei gemeinwohlorientierten Projekten
24 LEADER ( Liaison Entre Actions de Développement de l'économie Rurale (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Die Menschen vor Ort kennen ihre Region und deren Potenziale am besten. EU weit gibt es LEADER-Aktionsgruppen die nach dem Bottom-up-Ansatz ihre eigenen auf ihre Region zugeschnittenne Entwicklungskonzepte entwickeln. Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie die Verwaltung entscheiden anhand selbst festgelegter Kriterien in einem Auswahlgremium über die zu fördernden Projekte. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Förderfähigkeit durch die Regierungspräsidien bzw. bei gewerblichen Projekten durch die L-Bank in Stuttgart. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt über die L-Bank
25 LEADER Ablauf der Förderung (1) Projektträger 1 Projektträger 2 Projektträger 3 LEADER- Aktionsgruppe Geschäftsstelle LEADER- Aktionsgruppe Auswahlgremium Projektträger 1 Zusage Antrag Projektträger 2 Absage Antrag Projektträger 3 Zusage RP Freiburg privat nichtgewerbliche u. kommunale Anträge L-Bank Stuttgart privat gewerblich Anträge
26 LEADER Ablauf der Förderung (2) RP Freiburg privat nichtgewerbliche u. kommunale Anträge L-Bank Stuttgart privat gewerblich Anträge Projektträger 1 Zusage Bewilligung Bewilligung Realisierung des Projekts Projektträger 3 Zusage Zahlungsantrag Zahlungsantrag L-Bank Karlsruhe Auszahlung der Förderung L-Bank Stuttgart Auszahlung der Förderung
27 LEADER Aktionsgruppen Oberer Neckar
28 LEADER Aktionsgruppen Ortenau
29 LEADER Aktionsgruppen Mittlerer Schwarzwald
30 LEADER Aktionsgruppen Südschwarzwald
31 Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit
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