Teil 1: Fördervoraussetzungen
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- Emilia Schneider
- vor 6 Jahren
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1 LEADER : Verein Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e. V. Projektbewertungsmatrix des Auswahlausschusses Projekttitel: Antragsteller: Anlage zum Protokoll der Sitzung des Auswahlausschusses am:.. Teil 1: Fördervoraussetzungen Wichtige Hinweise: Die Fördervoraussetzungen in Teil 1 müssen vollständig erfüllt sein, damit ein Projekt im Sinne des REK für das LEADER Aktionsgebiet Hohenlohe-Tauber als förderwürdig zur Entscheidung durch den Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe- Tauber e.v. anerkannt wird. Sofern eine Fördervoraussetzung in Teil 1 nicht erfüllt wird, entfällt die Prüfung der weiteren Kriterien nach Teil 2 Fördervoraussetzung 1.1 Das Projekt stimmt mit den Zielen des REK überein 1.2 Das Vorhaben liegt im Aktionsgebiet und dient vorrangig dem Aktionsgebiet. 1.3 Das Projekt lässt sich der Maßnahme LEADER im MEPL III zuordnen. 1.4 Die Gesamtfinanzierung ist vom Projektträger dargestellt 1.5 Das Projekt beruht auf einem realistischen Projekt- und Zeitplan erfüllt nicht erfüllt Erläuterung: Seite 1 von 8
2 Teil 2: Bewertung nach den Grundsätzen von LEADER und des REK mit Pflichtkriterien und Zusatzkriterien Pflichtkriterien (P) Hinweis: Die Pflichtkriterien müssen mit mindestens einem Punkt bewertet sein, damit ein Projekt im Sinne des REK für das LEADER Aktionsgebiet Hohenlohe-Tauber als förderwürdig zur Entscheidung durch den Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe- Tauber e.v. anerkannt wird. Bei null Punkten erfolgt der Ausschluss der Antragstellung und die Prüfung der weiteren Kriterien nach Teil 2.) entfällt. P 2.1 Das Projekt leistet einen Beitrag zu mindestens einer der relevanten Prioritäten der ELER-VO Nr. 1305/2013 (*) 0 Punkte keine Priorität wird erreicht 1 Punkt: eine Priorität wird erreicht 2 Punkte: zwei Prioritäten werden erreicht 3 Punkte: drei und mehr Prioritäten werden erreicht Nennung Priorität(en) und (*) Für LEADER relevante Prioritäten nach Art. 5 der ELER-VO Nr. 1305/2013 sind: P1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten. P4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme. P5: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft. P6: Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten. Seite 2 von 8
3 P 2.2 Das Projekt leistet einen Beitrag zum Erreichen der Entwicklungsziele lt. REK 0 Punkte kein Entwicklungsziel wird erreicht 1 Punkt: ein Entwicklungsziel wird erreicht 2 Punkte: zwei Entwicklungsziele werden erreicht 3 Punkte: drei und mehr Entwicklungsziele werden erreicht Nennung Entwicklungsziel(e) und P 2.3 Das Projekt leistet einen Beitrag zum Erreichen der Handlungsfeldziele lt. REK 0 Punkte kein Handlungsfeldziel wird erreicht 1 Punkt: ein Handlungsfeldziel wird erreicht 2 Punkte: zwei Handlungsfeldziele werden erreicht drei und mehr Handlungsfeldziele werden 3 Punkte: erreicht Nennung Handlungsfeldziel(e) und P 2.4 Das Projekt trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Region bei 0 Punkte kein Kriterium der Nachhaltigkeit wird erreicht 1 Punkt: ein Kriterium der Nachhaltigkeit wird erreicht 2 Punkte: zwei Kriterien der Nachhaltigkeit werden erreicht 3 Punkte: alle drei Kriterien der Nachhaltigkeit werden erreicht Kriterien: sozial, ökonomisch, ökologisch Seite 3 von 8
4 P 2.5 Beitrag des Projektes zur regionalen Wertschöpfung 0 Punkte negativer Beitrag 1 Punkt: neutraler Beitrag 2 Punkte: indirekter positiver Beitrag 3 Punkte: direkter positiver Beitrag P 2.6 Bedeutung / Nutzen des Projektes für das LEADER Aktionsgebiet 0 Punkte keine Bedeutung / Nutzen 1 Punkt: lokale Bedeutung / Nutzen 2 Punkte: regionale Bedeutung / Nutzen 3 Punkte: überregionale Bedeutung / Nutzen Zusatzkriterien (Z) Hinweis: Die Zusatzkriterien können bei Nichterfüllung mit null Punkten bewertet werden, ohne dass es zum Ausschluss des Projektes kommt. Z 2.1 Das Projekt hat für die Region eine modellhafte und innovative Bedeutung 0 Punkte kein innovativer Ansatz 1 Punkt: bekannter Ansatz aber wesentlich neu gestaltet 2 Punkte: Lokal / regional innovativer Ansatz 3 Punkte: überregional innovativer Ansatz Seite 4 von 8
5 Z 2.2 Das Projekt leistet einen Beitrag zum Umweltschutz und/oder zur Eindämmung des Klimawandels 0 Punkte negativer Beitrag 1 Punkt: neutraler Beitrag 2 Punkte: indirekt positiver Beitrag 3 Punkte: direkt positiver Beitrag Z 2.3 Grad der Bürgerbeteiligung 0 Punkte keine Bürgerbeteiligung erkennbar 1 Punkt: 2 Punkte: 3 Punkte: Bürgerbeteiligung nur bei Planung oder Umsetzung Bürgerbeteiligung bei Planung und Umsetzung oder Betrieb Bürgerbeteiligung bei Planung, Umsetzung und Betrieb Seite 5 von 8
6 Z 2.4 Grad der Vernetzung und Kooperation (z. B. zwischen Partnern, Sektoren, mit anderen Projekten) 0 Punkte keine Vernetzung / Kooperation erkennbar 1 Punkt Vernetzung zwischen Partnern oder Sektoren oder Projekten 2 Punkte Vernetzung zwischen Partnern und/oder Sektoren und/oder Projekten 3 Punkte Vernetzung zwischen Partnern, Sektoren und Projekten Z 2.5 Beitrag des Projektes zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen 0 Punkte kein Beitrag 1 Punkt Erhalt von Arbeitsplätzen 2 Punkte Schaffung befristeter Arbeitsplätze 3 Punkte Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze Z 2.6 Ausmaß der Besonderheiten im Projekt (z. B. demographieorientiert, Teilhabe, barrierefrei, fair ) 0 Punkte keine Bemühungen erkennbar 1 Punkt solides Projekt aber ohne Besonderheit 2 Punkte Besonderheit vorhanden 3 Punkte herausragende Besonderheit Seite 6 von 8
7 Z 2.7 Das Projekt leistet einen Beitrag zur Stärkung der innerörtlichen Entwicklung und/oder Infrastruktur 0 Punkte kein Beitrag erkennbar 1 Punkt Projekt ohne Einbezug der folgenden Gruppen: Jugendliche/ Senioren/ Kulturschaffende 2 Punkte Projekt mit Einbezug einer der folgenden Gruppen: Jugendliche/ Senioren/ Kulturschaffende 3 Punkte Projekt mit Einbezug von mindestens zwei der folgenden Gruppen: Jugendliche/ Senioren/ Kulturschaffende Z 2.8 Das Projekt leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Grundversorgung* im ländlichen Raum 0 Punkte kein Beitrag erkennbar 1 Punkt Projekt trägt zur Vorbereitung/Sensibilisierung der Verbesserung der Grundversorgung bei 2 Punkte Projekt trägt zur Sicherung eines bestehenden Grundversorgungsangebotes bei 3 Punkte Projekt schafft ein neues Grundversorgungsangebot bzw. trägt zur Reaktivierung eines Grundversorgungsangebotes bei *Definition Grundversorgung entsprechend dem Informationsblatt Grundversorgung des MLR. Hierbei wird unterschieden zwischen Nahversorgung mit Lebensmitteln/Gebrauchsgütern des täglichen Bedarfs und Medizinische Grundversorgung. Infoblatt abrufbar auf der Homepage: Erreichte Gesamtpunktzahl: (Summe der Punkte aus P+Z 2.1 bis 2.8) Seite 7 von 8 Schwellenwert: 21 Punkte (mindestens 21 Punkte sind für eine Empfehlung zur Förderung erforderlich)! Eine Förderung von Projekten unterhalb des Schwellenwertes von 21 Punkten ist nicht möglich!
8 Datum der Bewertung:.. Bewertung durchgeführt von: (Name, Funktion) Unterschrift: Hinweise zur Bewertungsmatrix: Jedes Kriterium (Pflichtkriterium/P und Zusatzkriterium/Z) muss angewandt werden. Die Fördervoraussetzungen in Teil 1.) müssen vollständig erfüllt sein, damit ein Projekt im Sinne des REK für das LEADER Aktionsgebiet Hohenlohe-Tauber als förderwürdig zur Entscheidung durch den Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe- Tauber e.v. anerkannt wird. Sofern eine Fördervoraussetzung in Teil 1.) nicht erfüllt wird, entfällt die Prüfung der weiteren Kriterien nach Teil 2.). Die Pflichtkriterien müssen mit mindestens einem Punkt bewertet sein, damit ein Projekt im Sinne des REK für das LEADER Aktionsgebiet Hohenlohe-Tauber als förderwürdig zur Entscheidung durch den Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe- Tauber e.v. anerkannt wird. Bei null Punkten erfolgt der Ausschluss der Antragstellung und die Prüfung der weiteren Kriterien nach Teil 2.) entfällt. Die Zusatzkriterien können bei Nichterfüllung mit null Punkten bewertet werden, ohne dass es zum Ausschluss des Projektes kommt. Die erreichbare Maximalpunktzahl für Projekte beträgt 42 Punkte (Summe der Punkte aus 2.1 bis 2.14). Die erforderliche Mindestpunktzahl im Sinne eines Schwellenwertes für die Empfehlung eines Projektes zur Entscheidung über die Förderung durch den Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.v. beträgt 21 Punkte. Das entspricht einem Prozentsatz von 50%. Eine Förderung von Projekten unterhalb des Schwellenwertes von 21 Punkten ist nicht möglich. Ursprüngliche Fassung vom Überarbeitet am: , vom Auswahlausschuss beschlossen am Vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) geprüfte und genehmigte Fassung vom Seite 8 von 8
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