Informationen zur Förderperiode 2014 bis 2020
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- Nadine Gärtner
- vor 8 Jahren
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1 Treffen der regionalen Akteure der Schaalseeregion im Treibhaus der Zukunft Informationen zur Förderperiode 2014 bis 2020 Thomas Reimann Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Referat Ländliche Entwicklung
2 Inhalt Ausgewählte Rahmenbedingungen neue ELER-VO Auftrag, Ziele und Prioritäten des ELER Landespolitische Schwerpunkte im Entwurf des ländlichen Entwicklungsprogramms M-V 2014 bis 2020 LEADER in der Förderperiode 2014 bis 2020 ausgewählte Bedingungen einschließlich Höhe der LAG-Budgets ausgewählte Erwartungen des Fachreferates Zeitplan für die Auswahl von Leaderstrategien 2
3 Ländl. Entwicklungsprogramm M-V Grundbedingungen Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) EFRE ESF KF ELER EMFF sollen möglichst optimal zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 beitragen Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR) für den Einsatz der Fonds VO (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den EFRE, den ESF, den KF, den ELER und den EMFF (ESI-VO) u. a. Festlegung von 11 thematischen Zielen, die aus jedem ESI-Fonds unterstützt und für jeden ESI-Fonds in spezifische Prioritäten überführt werden 3
4 neue ELER-VO Artikel 3 Auftrag des ELER Der ELER trägt zur Strategie Europa 2020 bei, indem er die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums in der gesamten Union in Ergänzung zu den anderen Instrumenten der GAP, der Kohäsionspolitik und der gemeinsamen Fischereipolitik fördert. Er trägt zur Entwicklung eines Agrarsektors der Union bei, der räumlich und ökologisch ausgewogener, klimafreundlicher und -resistenter, wettbewerbsfähiger sowie innovativer ist. Er trägt auch zur Entwicklung ländlicher Gebiete bei. Die nachhaltige Entwicklung des Agrarsektors wird entsprechend den Zielen der Strategie Europa 2020 besonders betont! 4
5 neue ELER-VO Artikel 4 Ziele des ELER Im allgemeinen Rahmen der GAP trägt die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums, einschließlich der Aktivitäten im Nahrungsmittel- und im Nichtnahrungsmittelsektor sowie in der Forstwirtschaft, zur Verwirklichung folgender Ziele bei: a) Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, b) Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz, c) Erreichung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen. Vorrangige Ziele sind Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum, Erhalt und Verbesserung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz. 5
6 neue ELER-VO Artikel 5 Prioritäten der Union für die Entwicklung des ländlichen Raums 1. Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten 2. Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung 3. Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft 4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme 5. Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittelund Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft 6. Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten 6
7 neue ELER-VO Artikel 59 finanzielle Zweckbindungen Zur Information Mittelansatz M-V insgesamt: 847 Mio. ELER-Mittel zzgl. 90 Mio. Umschichtungsmittel aus der 1. Säule der GAP (wirksam ab 2016) Zweckbindungen: Mindestens 5 % der gesamten ELER-Mittel eines Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums sind für LEADER einzusetzen. Mindestens 30 % der gesamten ELER-Mittel eines Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums sind für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen einzusetzen. Umschichtungsmittel sind zweckgebunden für Agarumwelt-, Klimaschutzmaßnahmen und Ausgleichszahlungen einzusetzen. 7
8 Ländl. Entwicklungsprogramm M-V Landespolitische Schwerpunkte 1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forstund Ernährungswirtschaft 2. Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme sowie der Ressourceneffizienz und Klimaresistenz im Agrarsektor 3. Entwicklung des ländlichen Raums als attraktives Lebens- und Arbeitsumfeld 8
9 Ländl. Entwicklungsprogramm M-V LEADER geplanter LEADER-Mittelansatz: Euro ELER-Mittel rd. 8,2 Prozent der gesamten EU-Mittel des Programms einschließlich Umschichtungsmittel Steigerung gegenüber EPLR M-V 2007 bis Euro Landesmittel zur Kofinanzierung der ELER-Mittel bei LEADER-Vorhaben privater Träger Neuheit gegenüber EPLR M-V 2007 bis 2013 kofinanziert Euro ELER-Mittel 9
10 Ländl. Entwicklungsprogramm M-V LEADER ausgewählte Bedingungen nach der ESI-VO : Grundlage für die Förderung im Rahmen von LEADER sind Strategien für lokale Entwicklung (SLE) SLE sind von lokalen Aktionsgruppen aufzustellen SLE, deren Umsetzung mit ELER-Mitteln unterstützt werden soll, sind von einem vom LU einzuberufenden Ausschuss zu bewerten und auszuwählen SLE erfasst ein Gebiet mit mindestens und höchstens Einwohner nach dem Entwurf des ländlichen Entwicklungsprogramms M-V : zulässige LEADER-Gebietskulisse : ganz M-V außer den Gebieten der ehemaligen sechs kreisfreien Städte maximal 15 SLE, die der Ausschuss für eine Mitfinanzierung ihrer Umsetzung aus dem ELER auswählt Förderfähigkeit bestimmt sich nach dem Prinzip der Zielkonformität 10
11 Ländl. Entwicklungsprogramm M-V LEADER geplante Budgets der LAGn ELER-Mittel: Für jede Strategie wird ein Grundbudget von drei Mio. Euro bereitgestellt. Der danach verbleibende Teil des Gesamtbudgets wird wie folgt aufgeteilt: 60 Prozent nach dem Proportionalitätsprinzip bezogen auf die Einwohnerzahlen zum der von den Strategien erfassten Gebiete und 40 Prozent in Abhängigkeit des Bewertungsergebnisses für die jeweilige Strategie, mithin in Abhängigkeit von der Qualität der Strategie nach folgendem Prinzip: 60 Prozent zu gleichen Anteilen für die Strategien mit den drei besten Bewertungen und 40 Prozent zu gleichen Anteilen für die in der Bewertung folgenden fünf Strategien. Landesmittel: analog ELER-Mittel 11
12 LEADER M-V ausgewählte Erwartungen des Fachreferates Konzentration der SLE auf die ELER-Priorität 6b, dabei: Beachtung, dass ELER-Mittel für M-V in der nächsten Förderperiode voraussichtlich signifikant geringer ausfallen als in der aktuellen Förderperiode Was ist für eine nachhaltige Entwicklung der Region das Wichtigste? Welche Handlungsfelder können über die Maßnahmen des EPLR nicht ausreichend unterstützt werden? Konzentration auf ausgewählte Handlungsfelder für messbare Erfolge (des Mitteleinsatzes) erforderlich? wirtschaftliche Entwicklung der Region als wesentliche Voraussetzung des Erhalts der Zukunftsfähigkeit hinreichend berücksichtigen intensive Berücksichtigung der Folgen der demografischen Entwicklung Räumliche (örtliche) Schwerpunktsetzung für Handlungsfelder erforderlich? stringent an den Zielen der SLE ausgerichtete Projektauswahl durch die LAG kontinuierliche Entwicklung von Projekten von Beginn an 12
13 LEADER M-V vorgesehener Zeitplan für die Auswahl der SLE Entwurf des Aufrufs zur Einreichung von SLE ist erstellt Anschreiben zur Gewinnung von Vertretungen im Ausschuss zur Bewertung und Auswahl von SLE sind ergangen : Beratung der Entwurfsunterlagen zum Aufruf für die Einreichung von SLE im Bewertungsausschuss Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von SLE auf den Internetseiten des LU wird zeitnah nach der Beratung vom angestrebt : letzter Termin für die Einreichung einer SLE beim LU bis spätestens : Bekanntgabe des Ergebnisses der SLE- Auswahl 13
14 Treffen der regionalen Akteure der Schaalseeregion im Treibhaus der Zukunft Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Foto: Pressefoto Angelika Lindenbeck 14
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