Bestimmungen für Wettfahrtleiter und Schiedsrichter des OeSV 2016 Gültig ab 2. April 2016
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1 Bestimmungen für Wettfahrtleiter und Schiedsrichter des OeSV 2016 Gültig ab 2. April 2016 ÖSTERREICHISCHER SEGEL-VERBAND Referat für Wettfahrtorganisation 7100 Neusiedl am See, Seestraße 17B Tel.: +43/2167/ Fax.: +43/2167/ office@segelverband.at Für den Inhalt verantwortlich: Werner Willimek
2 Die Begriffe Wettfahrtleiter und Schiedsrichter gelten in diesem Dokument geschlechterunabhängig. Um die Formulierungen leichter lesbar und verständlich zu gestalten wird auf eine geschlechterspezifische Formulierung jedweder Art verzichtet. 1. Die OeSV Schiedsrichter- und Wettfahrtleiterlizenzen Die Einstufung der Schiedsrichter und Wettfahrtleiter erfolgt durch den OeSV in drei verschiedene Lizenzstufen: a) Stufe 1 Grundlizenz b) Stufe 2 Erweitere Lizenz c) Stufe 3 Nationale Lizenz Eine Internationale Lizenz (International Judge, International Race Officer) wird ausschließlich von World Sailing vergeben. 2. Regatten und Lizenzinhaber 2.1. Klassen und Yardstickregatten Wettfahrtleiter und Schiedsgerichtvorsitzende benötigen eine OeSV-Lizenz der Stufe Schwerpunktregatten Wettfahrtleiter und Schiedsgerichtvorsitzende benötigen eine OeSV-Lizenz der Stufe Meisterschaftsregatten Wettfahrtleiter und Schiedsgerichtvorsitzende benötigen eine OeSV-Lizenz der Stufe Europacups und Distriktmeisterschaften a) Die Wettfahrtleiter benötigen eine von World Sailing ausgegebenen Internationalen Lizenz. Bei Vorliegen guter Gründe genügt eine OeSV-Lizenz der Stufe 3. b) Das Schiedsgericht ist entweder eine Internationale Jury gemäß Anhang N, die vom OeSV genehmigt wurde oder der/die Schiedsgerichtsgerichtsvorsitzende ist entweder ein International Judge oder, in Ausnahmefällen und bei Vorliegen guter Gründe, verfügt über eine vom OeSV ausgestellte Lizenz der Stufe Europameisterschaften und Weltmeisterschaften Die Wettfahrtleiter benötigen eine von World Sailing ausgegebenen Internationalen Lizenz, das Schiedsgericht ist eine Internationale Jury gemäß Anhang N, die vom OeSV genehmigt wurde. 3. Erfordernisse zur Erlangung einer OeSV-Lizenz 3.1 Lizenzantrag Die Lizenz muss mittels an den OeSV (office@segelverband.at) beim Referat für Wettfahrtorganisation beantragt werden. Der Antragsteller verpflichtet sich zur Einhaltung der World Sailing- und OeSV-Regeln, Regulative, des Verhaltenkodex und stimmt der Veröffentlichung bestimmter Daten auf der OeSV Website zu. 3.2 Entscheidungsfindung Der Wettfahrtausschuss hat über die eingehenden Anträge binnen 2 Monaten zu entscheiden. Gegen Entscheidungen des Wettfahrtausschusses kann beim Schiedsgericht gemäß OeSV Statuten Bestimmungen für Wettfahrtleiter und Schiedsrichter des OeSV 2016 Seite 2
3 berufen werden. 3.3 Grundsätzliche Voraussetzungen a) Der Antragsteller muss über die körperliche und geistige Eignung verfügen, um als Schiedsrichter oder Wettfahrtleiter die entsprechenden Entscheidungen treffen zu können. b) Der Antragsteller muss die in Punkt 4 aufgelisteten Formalvoraussetzungen sowie die in Punkt 6 aufgelisteten Kriterien erfüllen, um eine bestimme Lizenzstufe zugesprochen zu bekommen. 4. Gültigkeit der Lizenzen 4.1. Überprüfungszeitraum Die Ausstellung der Lizenz erfolgt jeweils bis ein Jahr nach dem Gültigkeitsende der aktuellen World Sailing Wettfahrtregeln (das ist der ), außer der Wettfahrtausschuss hat gute Gründe, eine andere Geltungsdauer für eine(n) Lizenzinhaber zu bestimmen. Im Jahr, das der Gültigkeit voran geht, kann schon um die Lizenz für die nachfolgende Periode angesucht werden Beantragung der Verlängerung nach 2013 Der Lizenzinhaber muss bis 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit einer Lizenz beim Referat für Wettfahrtorganisation die Verlängerung beantragen. (das ist der 30. September 2017) 4.3. Bestätigung einer Lizenz Die Lizenz wird für bisherige Inhaber bestätigt, wenn die Kriterien erfüllt wurden oder wenn dem Wettfahrtausschuss gute Gründe vorliegen, einzelne Kriterien für einen bestimmten Anlassfall entfallen zu lassen. 4.4 Rückstufung Die Lizenz wird für bisherige Inhaber um jeweils eine Stufe zurückgestuft, wenn die Kriterien nicht erfüllt wurden Upgrading von Lizenzen Bei entsprechender Fortbildung, Einsätzen und Feedback kann um Zuerkennung einer höheren Lizenzstufe angesucht werden. 5. Kriterien zur Erteilung einer Lizenz 5.1 Erlangung und Verlängerung Zur Erteilung oder Verlängerung einer Lizenz durch den Wettfahrtausschuss sind folgende Kriterien positiv zu absolvieren: a) Theorieausbildung b) Praxisnachweis c) Kompetenznachweis 5.2 Theorieausbildung Als Theorieausbildung gilt: a) Besuch von Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen b) Positiver Test c) Regelschulung d) Spezialausbildungen Bestimmungen für Wettfahrtleiter und Schiedsrichter des OeSV 2016 Seite 3
4 Eine Theorieausbildung zählt als positiv absolviertes Kriterium, wenn sie innerhalb von 12 Monaten vor der Antragstellung besucht wurde. 5.3 Praxisnachweis Für den Praxisnachweis gilt folgende Punktezuteilung: Basispunkte Basispunkte Yardstickregatten, OCR, Texel Klassenregatten Spalte A Vorsitz des Schiedsgerichts bzw. Wettfahrtleiter Spalte B Mitglied des Schiedsgerichts bzw. der Wettfahrtleitung Spalte C Aktivität als Segler (Steuermann oder Crew) 2 1 0,5 Schwerpunktregatten Meisterschaftsregatten 7 3 1,75 Europacup Weltmeisterschaften Europameisterschaften , Für Spalten A und B: Die Berechnung der erfolgt nach der Formel: Basispunkte x {1 + (Anzahl Boote/100) } x {1 + (Wurzel² aus Anzahl Wettfahrten/10)} Boote: Gesamtzahl der für diese Regatta bzw. Bahn gewerteten Boote. Wettfahrten: Gesamtzahl der gewerteten Wettfahrten Für Spalten A und B: Wenn ein Schiedsgericht am Wasser ohne Regel 42 oder Umpired Fleet Racing tätig war, werden die berechneten Punkte dann mit einem weiteren Zusatzfaktor von 1,2 multipliziert Wenn ein Schiedsgericht am Wasser mit Regel 42 oder Umpired Fleet Racing tätig war, werden die berechneten Punkte dann mit einem weiteren Zusatzfaktor von 1,5 multipliziert Fremdsprachen: muss die Regatta in Englisch abgewickelt werden, gibt es für Wettfahrtleiter, Obmann und Mitglieder des SG Zusatzpunkte Verhandlung von Protesten: nach Einlagen der Protestunterlagen im Referat werden dem Schiedsgericht für Abgewiesene Proteste 1 Zusatzpunkt und für verhandelte Proteste 2 Zusatzpunkte durch das Referat gutgeschrieben Wettfahrtleitungstätigkeit wird für Schiedsrichter mit 25% der relevanten Punktezahl angerechnet werden und Tätigkeit im Schiedsgericht für Wettfahrtleiter ebenfalls mit 25%. (Diese Punkte gelten nur für die Spalte B). Bei Tätigkeit als Wettfahrtleiter und Schiedsrichter bei ein und derselben Veranstaltung fällt diese zusätzliche Anrechnungsmöglichkeit weg. Im Anhang ist ein Rechenbeispiel angeführt Der Praxisnachweis ist mittels Online-Lizenzrechner, verfügbar über die Homepage des OeSV, Bestimmungen für Wettfahrtleiter und Schiedsrichter des OeSV 2016 Seite 4
5 zu führen. 6. Lizenzstufen und Erfordernisse 6.1. Stufe 1 Grundlizenz a) Theorieausbildung: Zur Erlangung oder zur Verlängerung: - Besuch eines vom OeSV anerkannten Basiskurses für Wettfahrtleiter bzw. Schiedsrichter, - positiver Basis-Test und - Regelschulung. b) Praxisnachweis: - Für den Erwerb: 3 Punkte aus den letzten zwei Jahren aus Spalte B. - Für die Verlängerung: 6 Punkte in den vergangenen zwei Jahren, mindestens 4 Punkte aus Spalte A. c) Kompetenznachweis: Entfällt bei Stufe Stufe 2 Erweiterte Lizenz a) Theorieausbildung: Zur Erlangung oder zur Verlängerung: - Besuch eines vom OeSV anerkannten Aufbaukurses für Wettfahrtleiter bzw. Schiedsrichter, - positiver Basis-Test und - Regelschulung. b) Praxisnachweis: - Für den Erwerb: 12 Punkte aus den letzten zwei Jahren, mindestens 8 Punkte aus Spalte A, - Für die Verlängerung: 18 Punkte in den vergangenen zwei Jahren, mindestens 8 Punkte aus Spalte A. c) Kompetenznachweis: Positives Feedback durch externen Schiedsgerichtsvorsitzenden oder Klassenvereinigung (Übermittlung des entsprechenden Formulars, siehe Punkt 9.4,mindestens 4 in den letzten 2 Jahren; Auch Seglerfeedback wird berücksichtigt) Stufe 3 Nationale Lizenz a) Theorieausbildung: Zur Erlangung oder zur Verlängerung: - Besuch eines vom OeSV anerkannten Stufe 3-Kurses für Wettfahrtleiter bzw. Schiedsrichter, oder Besuch des OeSV Race Officials Symposium oder Teilnahme an einer Spezialausbildung mit Theorieeinheiten (z.b. Regel 42-Seminar, Umpired Fleet Racing-Seminar usw.), - positiver Stufe 3-Test und - Regelschulung. b) Praxisnachweis: - Für den Erwerb: 18 Punkte aus den letzten zwei Jahren, davon mindestens 12 Punkte aus Spalte A bei Schwerpunktregatten oder höherrangig. - Für die Verlängerung: 28 Punkte in den vergangenen zwei Jahren, mindestens 12 Punkte aus Spalte A bei Schwerpunktregatten oder höherrangig. c) Kompetenznachweis: Bestimmungen für Wettfahrtleiter und Schiedsrichter des OeSV 2016 Seite 5
6 Positives Feedback von einem OeSV Schiedsrichter oder Wettfahrtleiter der Stufe 3 oder von Klassenvereinigungen (Übermittlung des entsprechenden Formulars, siehe Punkt 9.4), mindestens 4 in den letzten 2 Jahren; Auch Seglerfeedback wird berücksichtigt). Die Feedback-Bögen haben die Qualifikation und Fähigkeit des/der KandidatenIn während einer Veranstaltung zu beurteilen. Dazu zählen: - Anwendung der Wettfahrtregeln sowie World Sailing- und OeSV-Dokumente, - Verhalten gegenüber Seglern, Offiziellen und Clubvertreten, - Auftreten als Offizieller im Namen des OeSV. 7. Zusatzqualifikationen Race Officials können durch die positive Absolvierung spezieller Kurse im In- und Ausland nach Vereinbarung mit dem Referat für Wettfahrtorganisation zusätzliche Qualifikationen erwerben: R42 Regel 42 Unerlaubter Vortrieb UFR Umpired Fleet Racing UMP Umpire Match Racing Diese Zusatzqualifikationen werden an Schiedsrichter, die eine entsprechende Schulung des OeSV positiv absolviert haben, vergeben und gelten für zwei Jahre. Um über diese Zusatzqualifikationen weiter zu verfügen, ist der Besuch einer Wiederholungsschulung sowie mindestens ein Einsatz im entsprechenden Einsatzbereich pro Kalenderjahr nachzuweisen. Die Einladung zu diesen Schulungen erfolgt durch den Wettfahrtausschuss. Zusätzlich werden von World Sailing internationale Lizenzen vergeben: IJ International Judge IRO International Race Officer IU International Umpire Für diese Lizenzen gelten die Bestimmungen der ISAF. 8. Negative Leistungsberichte Der Wettfahrtausschuss hat über Lizenzinhaber zu befinden, wenn ein negativer Report von einem OeSV Schiedsrichter oder Wettfahrtleiter, von einem Vertreter eines Verbandsvereines oder einer OeSV-anerkannten Klassenvereinigung an das Referat für Wettfahrtorganisation gerichtet wurde. Der Wettfahrtausschuss hat in diesem Falle über die Qualifikation und Fähigkeit des Lizenzinhabers zu beurteilen. Dazu zählen insbesondere: - Anwendung der Wettfahrtregeln, der World Sailing- und OeSV-Dokumente, - Verhalten gegenüber Seglern, Offiziellen und Clubvertretern, - Auftreten als Offizieller im Namen des OeSV. Der Wettfahrtausschuss kann auf Grund seines Urteils die folgenden Entscheidungen treffen: - Die erhobenen Vorwürfe stellen kein Fehlverhalten dar: die Lizenz des betreffenden Lizenzinhabers bleibt aufrecht / wird verlängert. - Die erhobenen Vorwürfe stellen ein Fehlverhalten dar: der Wettfahrtausschuss kann entscheiden, dass der betreffende Lizenzinhaber eine Fortbildung absolvieren muss, oder dass seine Lizenz für eine bestimmte Zeit zurück gestuft wird. - Die erhobenen Vorwürfe stellen ein schwerwiegendes Fehlverhalten dar: der Wettfahrtausschuss kann dem Lizenzinhaber die Lizenz entziehen/nicht verlängern. Bestimmungen für Wettfahrtleiter und Schiedsrichter des OeSV 2016 Seite 6
7 Gegen diese Entscheidungen des Wettfahrtausschusses kann beim Schiedsgericht gemäß OeSV Statuten berufen werden. 9. Sonstiges 9.1 Sonstige Aufgaben des Vorsitzenden von Schiedsgerichten Der Schiedsgerichtsvorsitzende wird angehalten, die entsprechenden Feedbackformulare sowie Kopien aller Proteste gemeinsam mit dem Antrag auf Fahrtkostenrückvergütung innerhalb eines Monats an das Referat für Wettfahrtorganisation online zu übermitteln. Diese Regelung ist verpflichtend für alle vom OeSV zu Veranstaltungen bestellten Vorsitzenden. 9.2 Auslandseinsätze Bei Einsätzen im Ausland vertritt der Schiedsrichter, Vermesser oder Wettfahrtleiter den Österr. Segel-Verband. Deshalb sind alle Auslandseinsätze von nationalen Schiedsrichtern dem OeSV im Vorhinein zu melden. 9.3 Talenteförderung Das Referat für Wettfahrtorganisation kann bei Vorliegen besonderer Umstände die Kriterien zur Erlangung bzw. der Verlängerung von Lizenzen verringern. Dies hat im Einzelfall unter Rücksichtnahme auf den betreffenden Race Official zu erfolgen. Diese Regelung gilt insbesondere bei aktiven oder ehemals aktiven Leistungsseglern. 9.4 Feedbackformular Für das in Punkt 6 notwendige Feedback ist das entsprechende Formular, das auf der OeSV Homepage als Race Officials Feedback-Formular zum Download veröffentlicht ist, zu verwenden. Anhang: Beispiele Basispunkte x {1 + (Anzahl Boote/100) } x {1 + (Wurzel² aus Anzahl Wettfahrten/10)} Boote: Gesamtzahl der für diese Regatta bzw. Bahn gewerteten Boote. Wettfahrten: Gesamtzahl der gewerteten Wettfahrten. 1. ÖSTM mit 20 Schiffen und 7 Wettfahrten; mit RR 42 WFL: 7 x 1,2 x 1,264 = Obmann SG: 7 x 1,2 x 1,264 x 1,5 = 15,92 Mitglied SG: 3 x 1,2 x 1,264 x 1,5 = 6,83 2. SP mit 2 Klassen, insgesamt 22 Boote, getrennter Start, 4 Wettfahrten = 8 WF; SR am Wasser ohne RR 42 WFL: 4 x 1,22 x 1,283 = 6,26 Obmann SG: 4 x 1,22 x 1,283 x 1,2 = 7,51 Mitglied WFL: 2 x 1,22 x 1,283 = 3,13 3. Yardstick mit 60 Booten, Start zusammen, 1 Wettfahrt, 1 Protest verhandelt WFL: 2 x 1,6 x 1,1 = 3,52 Obann SG: 2 x 1,6 x 1,1 = 3,52; Nur für Schiedsgericht: Wenn Protestformular an Referat gesendet: + 2 Pkt = 5,52 Bestimmungen für Wettfahrtleiter und Schiedsrichter des OeSV 2016 Seite 7
Bestimmungen für Wettfahrtleiter und Schiedsrichter des OeSV Gültig ab
Bestimmungen für Wettfahrtleiter und Schiedsrichter des OeSV Gültig ab 1.4.2018 ÖSTERREICHISCHER SEGEL-VERBAND Referat für Wettfahrtorganisation 7100 Neusiedl am See, Seestraße 17B Tel.: +43/2167/40 243
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