Betrachtungen zu den Wettfahrtregeln

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1 Ressort Regatta Kommission Reglemente Tag der Offiziellen 2013 Betrachtungen zu den Wettfahrtregeln

2 Neue oder geänderte Regeln gegenüber den WR (im blauen Büchlein) Grundprinzipien Ergänzt mit: Verantwortung für die Umwelt Alle Beteiligten am Segelsport werden ermutigt, jegliche nachteilige Belastung der Umwelt durch den Segelsport so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört auch: - Neue Regel 55: «Ein Teilnehmer darf absichtlich keinen Abfall ins Wasser geben.» - Anhang L Segelanweisungen: «Abfall kann an die Begleit- und Offiziellen-Boote abgegeben werden.» 2

3 Definitionen Diverse Änderungen und Präzisierungen: a) Präzisierungen, ohne die Definition grundsätzlich zu ändern: - Zieldurchgang - Freihalten - Partei - Zone Darf nicht mehr abgeändert werden (WR 86.1.b) (Änderungen nur in den Anhängen B bis F) b) Änderungen die von Bedeutung sind: Raum Raum ist der Platz, den ein Boot unter den gegebenen Umständen benötigt, einschliesslich dem Platz den es benötigt um seine Verpflichtungen nach den Regeln des Teils 2 und Regel 31 zu erfüllen, wenn es unverzüglich in guter Seemannschaft manövriert. 3

4 Definitionen: Bahnmarken-Raum Bahnmarken-Raum ist der Raum für ein Boot um eine Bahnmarke auf der vorgeschriebenen Seite zu lassen. Ausserdem a) der Raum um zur Bahnmarke zu segeln, wenn sein richtiger Kurs ist nahe an der Bahnmarke zu segeln, und b) der Raum um die Bahnmarke zu runden, wie es zum Absegeln der Bahn notwendig ist. Jedoch schliesst Bahnmarken-Raum nicht den Raum zum Wenden für ein Boot ein, ausser es überlappt innen und in Luv mit einem Boot, das ihm Bahnmarken-Raum geben muss und wenn es nach der Wende die Bahnmarke anliegen kann. Nach der neuen Definition ist an der Bahnmarke nicht mehr der richtige Kurs massgebend, sondern nur der Raum zum Absegeln der Bahn. 4

5 Wegerecht Neue Regel 18.2.c(2) zu Bahnmarken-Raum geben: «Wenn ein Boot nach Regel 18.2.b verpflichtet ist, Bahnmarken- Raum zu geben und es zu dem Boot mit Anrecht auf Bahnmarken-Raum eine innere Überlappung erhält, muss es diesem Boot auch Raum zum Segeln seines richtigen Kurses geben, solange die Überlappung besteht.» Typisches Beispiel für die Anwendung der Regel Regel 18.3 Wenden in der Zone: Klarer formuliert, ohne grundsätzliche Änderung 5

6 Beispiel zur neuen Regel 18.2.c(2): GRÜN hat Bahnmarken-Raum (Pos. 1) Wind ROT rundet eng, segelt in die Lücke und überlappt innen (Pos.3) Richtiger Kurs = Am Wind Die neue Regel stellt klar, dass das Manöver von ROT an sich noch keine Regel verletzt. ROT darf jedoch GRÜN nicht behindern beim Segeln seines richtigen Kurses (Pos. 4). GRÜN darf nicht wenden gemäss Def. Bahnmarken-Raum und Regel

7 Zum Wegerecht: Regel 20 Raum zum Wenden an einem Hindernis: Komplette Neufassung, wesentlich klarer und systematischer: WR Zuruf Raum verlangen zum Wenden an einem Hindernis, mit Einschränkungen: - nicht bei unbedeutender Kursänderung - nicht wenn tiefer als Amwind - nicht wenn Hindernis eine Bahnmarke. WR Reaktion Verpflichtung zum Reagieren mit Präzisierungen: - angerufenes Boot muss reagieren - wenn angerufenes Boot reagiert, muss das Rufende auch - WR 18.2 gilt nicht. WR Weitergabe eines Zurufes an ein weiteres Boot Das angerufene Boot kann den Zuruf an ein Boot in seinem Luv weitergeben. 7

8 Zum Wegerecht: Neue Regel 21 Entlastung - Zusammenfassung der Entlastungs-Artikel der Regeln 18 und 20, sowie Erweiterung auf Regel 19 - Regel 21 bezieht sich daher auf den gesamten Abschnitt C, sowie auf Raum und Bahnmarken-Raum. Sinngemässe Formulierung der neuen Regel: «Wenn ein Boot, das Raum oder Bahnmarken-Raum beanspruchen kann, bei einem Vorfall mit einem Boot, das verpflichtet ist, ihm diesen Raum oder Bahnmarken-Raum zu geben a) gegen eine Regel von Abschnitt A, Regel 15 oder Regel 16 verstösst oder b) gezwungen wird, gegen Regel 31 zu verstossen, ist es zu entlasten.» Die WR sprechen neu nicht mehr von nicht bestrafen, sondern von entlasten, z.b. in WR 14 oder WR 64.1.a. 8

9 Zum Wegerecht: Abschnitt D des Wegerechts - Weitere Regeln Mit der neuen Regel 21 erhält der Abschnitt eine neue Nummerierung: Neu Nummern 22, 23 und 24 (statt wie bisher 21, 22, 23) Durchführung einer Wettfahrt (Teile 3 und 4) Neue Regel 25.3: «Die optischen Signale können entweder mit Flaggen oder mit Tafeln gegeben werden». Betrifft in erster Linie WR 33, Bahnänderung mit «C»: 180 In der Praxis hat es sich bewährt, diese Zusatzinformationen mit Tafeln zu signalisieren. Tafeln wahlweise am Flaggenstock befestigt. 9

10 Zu Durchführung einer Wettfahrt: Regel 28 Absegeln der Bahn: Neue klarere Formulierung, ohne grundsätzliche Änderung. Jedoch neu: Korrektur eines Fehler nur vor dem Zieldurchgang. Dazu gehört auch die neue Regel 61.1.a (3), Benachrichtigung des Protestgegners: «Jedoch wenn der Vorfall darin besteht, dass das andere Boot einen Fehler beim Absegeln der Bahn gemacht hat, muss es nicht Protest rufen und eine rote Flagge setzen, aber es muss das andere Boot vor dessen Zieldurchgang oder bei der ersten zumutbaren Gelegenheit nach dessen Zieldurchgang informieren.» 10

11 Protest und Wiedergutmachung Regeln 60 und 61 Ergänzung durch Einbezug der Regeln 31 und 28 bei Protesten: - Regel 60.1.a, neu: «Ein Boot kann a) gegen ein anderes Boot protestieren, jedoch wegen eines behaupteten Verstosses gegen eine Regel von Teil 2 oder Regel 31 nur, wenn es in den Vorfall verwickelt war oder ihn gesehen hat.» Anhang M zu Regel 63.6 Zeugenaussagen von Schiedsrichtern an einer Protestverhandlung, Präzisierung des Verfahrens: Anhang M 3.2 «Gestatten sie einem Mitglied des Schiedsgerichtes, das den Vorfall sah, als Zeuge auszusagen, aber nur in Gegenwart der Parteien. Mitglieder die Aussagen machen dürfen befragt werden und sollen darauf achten, dass sie alles über den Vorfall berichten, was die Entscheidung beeinflussen kann und sie bleiben im Schiedsgericht.» 11

12 Zu Protest und Wiedergutmachung: Regel 66 und Anhang M4.2 Wiederaufnahme einer Verhandlung: Präzisierung der Forderung «neue Beweismittel verfügbar». Alte Regel 67 gestrichen! Die spezielle Regelung für Sofort-Strafen auf dem Wasser bei Verstoss gegen Regel 42 ist nicht mehr notwendig, nachdem sich Anhang P oder Modifikationen davon bewährt haben. Regel 67, Schäden (bisher Regel 68) Neue Nummer durch Wegfall der alten Regel 67 12

13 Abschnitt C Regel 69 - Grobes Fehlverhalten Umfassende neue Formulierung, insbesondere mit einer neuen «Definition des Tatbestandes»: Regel 69.1.a «Ein Teilnehmer darf kein grobes Fehlverhalten begehen. Dies schliesst einen groben Verstoss gegen eine Regel, die guten Sitten oder das sportliche Verhalten ein sowie das in Verruf bringen des Sportes. Im Sinne von Regel 69 bedeutet Teilnehmer Mannschaftsmitglied oder Eigner des Bootes.» Abschnitt D, Berufungen - Neue Regel 70.1.b Ein Boot kann Berufung einlegen, wenn ihm eine nach Regel 63.1 Erfordernis einer Verhandlung geforderte Verhandlung verweigert wurde. - Ergänzung der Regel 71.2 Wenn der Nationale Verband (Berufungs-Kommission) entscheidet, dass eine neue Verhandlung durchgeführt werden muss, kann er das Schiedsgericht benennen. 13

14 Meldung und Qualifikation (Teil 6) Regel 76 - Ausschluss von Booten oder Teilnehmern Präzisierung der Regel, insbesondere mit der Ergänzung: «Das Boot kann Wiedergutmachung beantragen, wenn es der Meinung ist, dass der Ausschluss unsachgemäss ist.» Zu Regel 76.1 Ausschluss von Booten oder Teilnehmern Aufgrund der Formulierung der Regel 76.1 hat eine WFL grosse Kompetenzen zum Ausschliessen von Teilnehmern, bzw. Zurückweisen von Meldungen. Immerhin müssen die folgenden Einschränkungen beachtet werden: - Die Begründung muss vor der 1. Wettfahrt bekanntgegeben werden, auf Verlangen unverzüglich schriftlich. - Der Grund muss erklärbar sein und keinesfalls willkürlich oder rassistisch. - Der Grund darf auch nicht Werbung des Teilnehmers betreffen, wenn diese dem Werbekodex entspricht. - Das Boot kann einen Antrag auf Wiedergutmachung einreichen. 14

15 Veranstaltung von Wettfahrten (Teil 7) Regel Wertung Neue Regel 90.3.c: «Wenn die WFL entscheidet, dass sie ein Boot falsch gewertet hat muss sie den Fehler korrigieren und den Teilnehmer orientieren.» Spezielles Formular «Antrag auf Überprüfung der Wertung» im Regatta-Stick. Anhang A - Wertung - A4: Das Bonus-System wird in den WR nicht mehr erwähnt! - In A11 sind zwei neue Abkürzungen festgehalten: RET: Aufgegeben (statt RAF) DPI: Punktstrafe nach Ermessen der Jury. Punktstrafe in den Muster-Vorlagen als Möglichkeit enthalten 15

16 Anhänge zu den WR Verschiedene Änderungen In allen Anhängen sind mehr oder weniger weitgehende Änderungen und Präzisierungen vorgenommen worden, insbesondere in den Anhängen: - B Wettfahrtregeln für Segelsurfen - D Regeln für Team-Wettfahrten. Anhang F Neuer Anhang für Kiteboard Wettfahrtregeln Anhang P Besonderes Verfahren zu Regel 42 Einzige Änderung: Die Flagge «O» wird beim Startsignal nicht gestrichen. Anhang R Verfahren für Berufungen und Anträge Neue Bezeichnung R, da F für die Kiteboard s verwendet wird. 16

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