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1 Drucksache 16 / Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Felicitas Kubala (Bündnis 90/Die Grünen) vom 28. September 2009 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. September 2009) und Antwort Quecksilberbelastung aus Klärschlammverbrennung - ungelöstes Dauerproblem! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie werden gegenwärtig die rund Mg Klärschlämme entsorgt, die in den Klärwerken der Berliner Wasserbetriebe (BWB) bei der Abwasserreinigung pro Jahr entstehen? Zu 1.: Der anfallende Klärschlamm wird in fünf Klärwerken ausgefault und maschinell entwässert, in den Anlagen Waßmannsdorf und Schönerlinde auch getrocknet. Im Klärwerk Ruhleben wird der eigene, maschinell entwässerte Klärschlamm verbrannt. Dabei wird teilweise der entwässerte und ausgefaulte Schlamm der anderen fünf Klärwerke in dieser Monoschlammverbrennung mit verarbeitet. Die anderen Schlammmengen werden einer externen Entsorgung zugeführt. Von den ca Mg TS Klärschlamm, die bei den Berliner Wasserbetrieben jährlich anfallen, wurden 56,4 % durch Monoverbrennung in der Klärschlammverbrennungsanlage des Klärwerkes Ruhleben beseitigt. Die restlichen 43,6 % wurden in Mitverbrennungsanlagen außerhalb der BWB zu zwei Drittel in Braunkohlekraftwerken und einem Drittel in Zementwerken energetisch verwertet. Im ersten Halbjahr 2009 erfolgte die Klärschlammverbrennung wie folgt: Klärschlammanfall insgesamt t TS davon Monoverbrennung im Klärwerk Ruhleben 54 % Mitverbrennung in Kohlekraftwerken 29 % Mitverbrennung in Zementwerken 17 % 2. Wo und in welcher Menge werden die Klärschlämme entsorgt, die nicht in der Klärschlammverbrennungsanlage der BWB in Ruhleben verbrannt werden? (bitte Entsorgungswege mit Mengen einzeln aufführen) Zu 2.: Im ersten Halbjahr 2009 erfolgte die Klärschlammentsorgung außerhalb der BWB wie folgt: Entsorgung in Mg TS Mitverbrennung Boxberg Lippendorf Buschhaus Remondis Anlage Innovatherm Heizkraftwerk Senftenberg Zementwerk Rüdersdorf Zementwerk Bernburg Klärwerke Waßmannsdorf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach , Berlin, Telefon: ; Telefax:

2 Schönerlinde Stahnsdorf Münchehofe Wansdorf Summe Summe Mitverbrennung: Wie schätzt der Senat die Gefahr für Umwelt und Gesundheit ein, wenn bei der Klärschlammverbrennung in Ruhleben hochgiftiges Quecksilber in die Umwelt gelangt? Zu 3.: Die Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) Ruhleben unterliegt den Anforderungen der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen BImSchV). Zur Begrenzung der Schadstoffemissionen an Quecksilber ist nach 5 Abs. 1 Nr. 1. g) der 17. BImSchV ein Tagesmittelwert und nach 5 Abs. 1 Nr. 2. g) der 17. BImSchV ein Halbstundenmittelwert festgelegt. Die Quecksilber-Emissionen werden in der Abluft gemäß den Vorgaben der Verordnung kontinuierlich überwacht. Da von den insgesamt im Jahr 2008 für Quecksilber gemessenen Tagesmittelwerten lediglich 3,3% über dem Grenzwert von 30µg/m³ nach der 17. BImSchV lagen, keiner aber über den im Wege einer Ausnahme zugelassenen 40 µg/m 3 und die Ableitung des Abgases über einen 97m hohen Kamin in die Atmosphäre erfolgt, ist aus Sicht des Senates nicht von einer möglichen Gefahr für Umwelt und Gesundheit auszugehen. 3.1 Wie beurteilt der Senat die Situation vor dem Hintergrund, dass der Standort Ruhleben schon durch die Müllverbrennungsanlage Ruhleben belastet ist? Zu 3.1: Die Müllverbrennungsanlage (MVA) Ruhleben unterliegt ebenfalls der 17. BImSchV. Durch die im Vergleich zur Klärschlammverbrennung andere Verfahrens- und Rauchgasreinigungstechnik der MVA ist Quecksilber kein Problemstoff. Dieses zeigt sich in der sicheren Unterschreitung der Grenzwerte nach 5 Abs. 1 Nr. 1. g) und Nr. 2. g) der 17. BImSchV durch die kontinuierlich ermittelten Quecksilberkonzentrationen. Der Beurteilungswert zum Schutz der menschlichen Gesundheit bzw. zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Schadstoffdeposition sowie der zugehörige Irrelevanzwert ergeben sich für Quecksilber nach dem in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Nr /Tabelle 6 und Nr a)aa)) angegebenen Wert. Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durch die genehmigte Änderung der MVA (Teilerneuerung der Bestandsanlage), wurde bei der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3 UVPG die Vorbelastung durch benachbarte Betriebe, so u. a. durch das Klärwerk Ruhleben, betrachtet. Die Kumulation der wesentlichen Schadstoffe, darunter Quecksilber, wurde im Ergebnis als irrelevant gewertet und der Anteil der MVA an dieser als Zusatzbelastung als gering. 4. Wie groß ist die Menge an Quecksilber, die die Klärschlammverbrennungsanlage pro Jahr emittiert? Zu 4.: Die im Jahr 2008 emittierte Menge Quecksilber betrug 10,6 kg. In 2009 wurden bis zum bisher 6,6 kg Quecksilber emittiert. 4.1 Wie hoch sind die Spitzenbelastungen an einzelnen Stellen durch Quecksilberemissionen? Zu 4.1: Das Abgas der drei Verbrennungsstraßen wird über einen jeweils separaten Kamin in die Atmosphäre emittiert. Als Spitzenbelastungen (hier angegeben als maximaler Tagesmittelwert im Jahr 2008) wurden folgende Konzentrationen ermittelt: Verbrennungsstraße 1: 35,8 µg/m 3 Verbrennungsstraße 2: 39,0 µg/m 3 Verbrennungsstraße 3: 37,9 µg/m 3 (Ein einziger am Quecksilber-Analysator gemessener Tagesmittelwert in Höhe von 47,0 µg/ m 3 war im Rahmen des Messgeräteaustausches erfolgt und damit kein echter, d. h. durch erhöhte Quecksilberemissionen zustande gekommener Wert.) 4.2 Wie groß sind die gemessenen Schwankungsbreiten? Zu 4.2: Im Jahr 2008 ergaben sich als Jahresmittelwert für die Verbrennungsstraßen folgende Quecksilber- Konzentrationen: Verbrennungsstraße 1: 13,8 µg/m 3 Verbrennungsstraße 2: 22,9 µg/m 3 Verbrennungsstraße 3: 16,4 µg/m 3 Daraus ergibt sich ein Jahresdurchschnittswert von 18 µg Quecksilber /m³. Die Häufigkeitsverteilungen der kontinuierlichen Emissionsmessungen für Quecksilber in der KVA Ruhleben in 2008 zeigen, dass 88,9 % der 2

3 Werte mindestens 10 % unterhalb des Tagesmittelgrenzwertes von 30 µg/m³ liegen. Die Häufigkeitsverteilungen der kontinuierlichen Emissionsmessungen für Quecksilber in der KVA Ruhleben in 2009 (Stand ) zeigen, dass 92,3 % der Werte mindestens 10 % unterhalb des Tagesmittelgrenzwertes von 30 µg/m³ liegen, über 50 % der Werte sich im Bereich zwischen 9 und 21 µg/m³ befinden und 72 % der Tagesmittelwerte kleiner 20 µg/m³ sind. Der bisherige Jahresdurchschnittswert liegt bei16 µg Quecksilber /m³. 5. Welche Informationen liegen dem Senat über die Klärschlämme vor, die in Anlagen mitverbrannt werden und wie ist das Problem der Quecksilberbelastung bei der Mitverbrennung einzuschätzen? 6. Warum gehen Berliner Klärschlämme zur Mitverbrennung in Kohlekraftwerke, obwohl bekannt ist, dass diese Anlagen aufgrund hoher Emissionsmassenströme an Quecksilber nicht geeignet sind für die Mitverbrennung schadstoffhaltiger Klärschlämme? Zu 5. und 6.: Nach der mechanisch-biologische Abwasserreinigung mit Nitrat- und Phosphateliminierung wird der anfallende Schlamm in Vorbereitung auf die Mitverbrennung ausgefault und maschinell entwässert, in den Anlagen Waßmannsdorf und Schönerlinde auch getrocknet. Bei der energetischen Verwertung in Zement bzw. Braunkohlekraftwerken werden jährlich ca Mg TS Klärschlämme als Ersatzbrennstoff eingesetzt. Die Mitverbrennung von Abfällen (einschließlich Klärschlamm) unterliegt den genehmigungsrechtlichen Anforderungen zur Emissionsbegrenzung gemäß der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen BImSchV). Die Vorgaben der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung für Verbrennungsanlagen werden eingehalten. Aus einer 2006 durchgeführten Erhebung bei den für die Mitverbrennungsanlagen zuständigen Genehmigungsbehörden ist bekannt, dass auch die genehmigungsrechtlich festgeschriebenen Emissionsgrenzwerte einschließlich der Parameter für Quecksilber, eingehalten werden. 7. Wo und in welcher Menge werden schadstoffbelastete Klärschlammasche und die Rückstände aus der Rauchgasreinigung deponiert? Zu 7.: Die Abfallmengen und deren Verbleib werden im Abfalljahresbericht zur Klärschlammverbrennungsanlage Ruhleben dokumentiert. Hierbei handelt es sich um die folgenden Abfälle, von denen im Jahr 2008 die angegebenen Mengen anfielen und die wie folgt entsorgt wurden: AVV*-Nr. Art des Abfalls Menge (t/a) Entsorgungsanlage Klärschlammasche ca Deponie Großziethen (Verwertung) * Filterkuchen aus ca. 145 Untertagedeponie Zielitz (Beseitigung) Rauchgasreinigung ab Juli 2009: Deponie Ihlenberg (Gipsschlamm) REA-Gips ca Deponie Großziethen (Verwertung) * Abfallverzeichnis-Verordnung (Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis) Im Falle der AVV * handelt es sich um gefährlichen Abfall, im Falle der vorgenannten. weiteren Abfälle um nicht gefährliche Abfälle. 8. Gibt es Verfahren, mit denen sichergestellt ist, dass bei der Klärschlammverbrennung die Abscheidung von Schwermetallen, Furanen, vor allem aber Quecksilber gewährleistet ist? Wenn ja, welche? Zu 8.: Ja, solche Verfahren sind bekannt. Zur Abscheidung von Schwermetallen, Furanen und Dioxinen sind die gleichen Verfahren geeignet, wie zur Quecksilberabscheidung; daher beziehen sich die folgenden Ausführungen nur auf die Problematik und Lösungsansätze für den Parameter Quecksilber. Am Standort der Klärschlammverbrennungsanlage Ruhleben sind die Schadstoffgrenzwerte für die Parameter nach 5 Abs. 1 Nr. 3a, 3b, 3c und 4 der 17. BImSchV weit unterschritten. Die derzeit verfügbaren Verfahren, die eine sichere Abscheidung von Quecksilber ermöglichen, wurden von den BWB betrachtet und bewertet. Bei Abscheidung von Quecksilber aus einer Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) für entwässerte Schlämme sind die besonderen Unterschiede zu sonstigen Abfallverbrennungsanlagen zu berücksichtigen, d. h. der wesentlich höhere Schwefeloxid-, der geringere Chloridund der sehr hohe Wassergehalt des Rauchgases haben erhebliche Auswirkungen auf die Auswahl des geeigneten Verfahrens und die Messgenauigkeit der Analysentechnik. Die wesentliche Problematik der KVA ist die Oxidation des Quecksilbers aufgrund des geringen Halogenanteils im Klärschlamm, da nur oxidierte Quecksilberverbindungen in einer nassen Rauchgaswäsche abgeschieden werden können. Daraus ergeben sich zwei Lösungsansätze: 3

4 1. Chemische Veränderung der Oxidationsbedingungen für Quecksilber in der Verbrennung ermöglichen die Einhaltung des geltenden Grenzwertes (Tagesmittelwert) < 30µg/m³. Erhöhung des Halogenanteils beim Verbrennungsprozess durch Zugabe von chlorit- oder bromidhaltigen Stoffen, sodass eine fast vollständige Oxidation des Quecksilbers möglich ist, und anschließende Fällung der Quecksilberverbindungen im Rauchgaswäscher (bevorzugt zweistufige nasse Rauchgaswäsche). 2. Anlagentechnische Veränderung durch Erweiterung oder Neubau der Rauchgasreinigungsanlage ermöglichen die Einhaltung von Quecksilberkonzentrationen < 10 µg/m³. Nach Stand der Technik werden dabei im Wesentlichen folgende Varianten eingesetzt: (a) Nachrüstung einer bestehenden Anlage mit einem Festbettadsorber (Aktivkohlefilter) (b) Kombination aus zweistufiger nasser Rauchgaswäsche und Flugstromadsorber; Koks oder Aktivkohleeintrag erfolgen vor Flugstromadsorber (c) trockene bzw. quasitrockene Rauchgasreinigung (Kalkhydrat/ Bicarbonat) mit Flugstromadsorber; Koks oder Aktivkohle werden mit dem Absorbens eingetragen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Verfahren verschiedener Anlagenhersteller und Institute, die unter speziellen Voraussetzungen zur Reduzierung von Quecksilberemissionen unter 30 µg/m³ führen können. Die nasse mehrstufige und die (quasi-)trockene Rauchgasreinigung entsprechen dem Stand der Technik, wie er auch in den Besten verfügbaren Technik (BVT)-Merkblättern für Abfallverbrennungsanlagen gefordert wird. Bei den BWB werden beide v. g. Ansätze seit Jahren verfolgt und sind in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde geprüft und in Bezug auf eine chemische / verfahrenstechnische Optimierung der Altanlage auch getestet worden. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind: - eine Verringerung des durchschnittlichen Jahresemissionswerts um 39 % gegenüber dem Jahr 2005 und damit eine Einhaltung von ca. 99 % des Emissionsgrenzwertes von 30 µg/m³ im Tagesmittel. - der Abschluss der Vorplanung für die Errichtung einer neuen Rauchgasreinigungsanlage. Die BWB befinden sich in der UVP-Vorprüfungsphase für dieses Vorhaben. Die Investitionsmittel sind in der Finanzplanung für die kommenden Jahre berücksichtigt. 8.1 Gibt es mit diesen Verfahren aussagefähige und verlässliche Langfristerfahrungen, insbesondere bei der Ausscheidung von elementarem Quecksilber? Zu 8.1: Es gibt Anlagen in Deutschland und Europa, die diese Verfahren mit Erfolg einsetzen. Diese Monoklärschlammverbrennungsanlagen sind i. d. R. nicht älter als zehn Jahre und setzen entwässerten oder getrockneten Faulschlamm ein. Sie sind deshalb nicht generell auf die Verhältnisse in der KVA Ruhleben übertragbar. - KVA Gut Großlappen (München): Flugstromadsorber vor zweistufiger Nasswäsche (seit 1998; Investitionskosten 35 Mio., Einsatzstoff: getrockneter Faulschlamm) - Vera Hamburg: zweistufige Nasswäsche mit nachgeschaltetem Flugstromadsorber (Einsatzstoff: entwässerter Faulschlamm) - Stuttgart Mühlhausen: Sprühadsorber mit Elektrogasreinigung vor zweistufiger Nasswäsche (seit 2007, Einsatzstoff: getrockneter Faulschlamm) - KVA Lugano (Schweiz): trockene Rauchgasreinigung mit Kugelrotorreaktor und Flugstromreaktor (seit 2000) - Klärwerk Karlsruhe-Neureut: Bromgestützte Quecksilberabscheidung (seit 2007) 9. Warum verschieben die Berliner Wasserbetriebe die notwendige Investition zur Ertüchtigung der Rauchgasreinigungsanlage in die Zukunft, obwohl die Belastung durch die Klärschlammverbrennung bereits seit langem bekannt ist (siehe AWK 2007/Schlussbericht / Drucksache 16/0323)? Zu 9.: Die BWB haben bisher umfangreiche Untersuchungen und Optimierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Reduzierung der Quecksilberemissionen an der bestehenden einstufigen nassen Rauchgasreinigungsanlage (RGR) durchgeführt. Diese werden bis zur Realisierung der (Teil-)Erneuerung der RGR fortsetzt. Unter Begleitung einer externen wissenschaftlichen Fachkraft werden betriebsinterne Versuche (insbesondere durch Chemikalienzugabe in die Verbrennung oder in den Wäscher) zur verbesserten Quecksilber(Hg-)Abscheidung durchgeführt, die bisher die Reduzierung der Schwefeloxid-Beladung des Rohgases zur Entlastung der Rauchgasreinigung (RGR) sowie die Einbindung des Quecksilbers (Hg) im Wäscher zur Einhaltung des nach der 17. BImSchV für Hg geltenden Tagesmittelwerte (30 µg/m 3 ) im Reingas zum Ziel haben. Im Wäscherbereich wurden im Wesentlichen die Quecksilber-Fällmitteldosierung und die Quecksilber-Ausschleusung verändert. Die Ergebnisse der Untersuchungen mit Bewertung und Vorschlag der weiteren Vorgehensweise werden der Genehmigungsbehörde als jährlicher Bericht vorgelegt. Der Genehmigungsbehörde liegt für die (Teil-) Erneuerung der RGR der Antrag für die Durchführung des UVP-Vorprüfungsverfahrens mit den notwendigen Unterlagen vor. 4

5 10. Stimmt der Senat mit mir darin überein, dass das Land Berlin als Mehrheitseigentümer der Berliner Wasserbetriebe in der besonderen Verantwortung steht, die Entsorgung der Klärschlamme so zu organisieren, dass vermeidbare Belastungen für Umwelt und Gesundheit auch vermieden werden? Wenn ja, welche Maßnahmen wird der Senat für das Land Berlin als Mehrheitseigentümer der Berliner Wasserbetriebe in diesem Sinne ergreifen? Zu 10.: Nach Aussagen des Umweltbundesamtes ist es zutreffend, dass die im Abfall enthaltenen Schadstofffrachten, insbesondere das leichtflüchtige Quecksilber, bei der Mitverbrennung in Braun-, oder Steinkohlekraftwerken bzw. in Zementwerken ohne besondere Quecksilbersenke zu höheren Emissionsmassenströmen an Quecksilber in dem durch die Klärschlammmitverbrennung erzeugten Rauchgasvolumenanteil führen kann, als wenn derselbe Teilstrom in einer mit Quecksilbersenke ausgerüsteten Monoverbrennungsanlage verbrannt werden würde. Insgesamt haben mehrere Untersuchungen in Form von Stoffflussanalysen aber gezeigt, dass bei Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte der 17. BImSchV und bei definierten abfallwirtschaftlichen Randbedingungen eine umweltverträgliche Abfallverwertung in solchen Industrieanlagen möglich ist. Damit ist gewährleistet, dass es zu keinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt gemäß den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kommt. Die Klärschlammentsorgung des Landes Berlin berücksichtigt die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes über den Vorrang von stofflicher oder energetischer Abfallverwertung vor der Beseitigung. Da die Verwertung von Berliner Klärschlamm in der Landwirtschaft wegen des erhöhten Kupferanteils ausgeschlossen ist, basiert die Klärschlammentsorgung des Landes Berlin auf der energetischen Verwertung von Klärschlamm als Ersatzbrennstoff in Mitverbrennungsanlagen sowie auf der Beseitigung in der bestehenden Klärschlammverbrennungsanlage Ruhleben. Klärschlammverbrennungskapazitäten, die in der Größenordnung des Berliner Klärschlammanfalls Abfallmengen annehmen könnten, stehen gegenwärtig nicht in einem Aktionsradius zur Verfügung, die einen Transport aus ökologischer bzw. wirtschaftlicher Sicht rechtfertigen würden. Berlin, den 22. Oktober 2009 Katrin L o m p s c h e r Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2009) 5

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