Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / Kleine Anfrage. Antwort. 13. Wahlperiode des Abg. Dr. Walter Witzel GRÜNE.
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- Elvira Meyer
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1 13. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abg. Dr. Walter Witzel GRÜNE und Antwort des Umweltministeriums Klärschlammentsorgung Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie groß war 2004 der Gesamtanfall an kommunalem Klärschlamm im Land, und zu welchen Anteilen wurde dieser Klärschlamm landwirtschaftlich, landbaulich und thermisch verwertet bzw. entsorgt bzw. über die Landesgrenzen verbracht? 2. Knüpft das Land die Vergabe von Fördermitteln zur thermischen Entsorgung an die Bedingung der Vorlage von deutlich positiven Energiebilanzen (Energieüberschuss als Saldo aller Energieaufwendungen und Energieerträge aus Filterkuchentrocknung und Trockenschlammverwertung), oder werden die Fördermittel unter Verzicht auf die Vorlage solcher Energiebilanzen bzw. unabhängig vom Ergebnis der Bilanzen vergeben? 3. Auf welche Weise wirkt die Landesregierung darauf ein, dass es nicht lediglich zu Maßnahmen der thermischen Beseitigung, sondern zu Maßnahmen der bestmöglichen energetischen Verwertung von Klärschlamm kommt? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeiten, im Zollernalbkreis mittels solarer Trocknung oder Nutzung von vorhandener Abwärme (z. B. aus Biogasanlagen oder vom Zementwerk) den Energieaufwand zur Klärschlammtrockung drastisch zu reduzieren? 5. Wie hoch sind die aktuellen Kapazitäten in Baden-Württemberg für die Mitverbrennung von Trockenschlamm in Sekundärbrennstoffqualität (mit TR >90%, ~10 MJ/kg, blasfähig) a) in den Zementwerken b) in Kohlekraftwerken c) in sonstigen Verbrennungsanlagen und bis zu welchem Grad sind diese Kapazitäten derzeit ausgelastet? Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:
2 6. Wie hoch sind die aktuellen Kapazitäten für die Monoverbrennung von Klärschlamm, und wie sieht die Energiebilanz für eine typische Monoverbrennung aus, wenn man die Energieaufwendungen für Transporte und für die Filterkuchentrocknung mitbilanziert? 7. Inwieweit ist es zutreffend, dass das Regierungspräsidium Tübingen 25 % Zuschuss zu einer Investition von 10 bis 12 Mio. Euro in die Errichtung von zwei Bandtrocknungs- und Vergasungsanlagen zur thermischen Entsorgung von rund Tonnen Filterkuchen im Zollernalbkreis reserviert hat, obwohl die beiden Projekte aufgrund ihres hohen Strom- und Erdgasverbrauchs deutlich negative Energiebilanzen aufweisen? 8. Gibt es im Land bereits Beispiele einer Separaterfassung und -verwertung von Gelb- und Schwarzwasser als eine der in der Wissenschaft diskutierte Möglichkeit einer weitgehenden Rückgewinnung der landwirtschaftlich wertvollen Nährstoffe aus dem kommunalen Abwasser? Dr. Witzel GRÜNE Begründung Die landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms wird bald zu Ende gehen. Die Hersteller für Nahrungsmittel und Tierfutter drängen wegen biologischer Risiken auf ein Ende der Felderdüngung mit Klärschlamm. Auch in den Pachtverträgen wird immer häufiger festgelegt, dass nicht mit Klärschlamm gedüngt werden darf. Damit stellt sich die Frage, wie das energetische Potenzial des Klärschlamms gezielt genutzt werden kann, anstatt den Klärschlamm mit hohem Energieaufwand nur zu entsorgen. Antwort Mit Schreiben vom 12. März 2006 Nr /72 beantwortet das Umweltministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie groß war 2004 der Gesamtanfall an kommunalem Klärschlamm im Land, und zu welchen Anteilen wurde dieser Klärschlamm landwirtschaftlich, landbaulich und thermisch verwertet bzw. entsorgt bzw. über die Landesgrenzen verbracht? Zu 1.: Im Jahr 2004 sind bei der Abwasserreinigung ca Tonnen Klärschlamm (Trockenmasse) angefallen. Im Einzelnen verteilen sich die Mengen wie folgt: Entsorgungsart Menge in Tonnen TM* davon außerhalb BW Verbrennung ca ca. 30 % Deponierung ca ca. 3 % Landwirtschaft ca ca. 29 % Landschaftsbau ca ca. 92 % Sonstige Entsorgung ca ca. 77 % * TM = Trockenmasse 2
3 Unter sonstiger Entsorgung ist im Wesentlichen die Kompostierung und Substratherstellung zu verstehen. 2. Knüpft das Land die Vergabe von Fördermitteln zur thermischen Entsorgung an die Bedingung der Vorlage von deutlich positiven Energiebilanzen (Energieüberschuss als Saldo aller Energieaufwendungen und Energieerträge aus Filterkuchentrocknung und Trockenschlammverwertung), oder werden die Fördermittel unter Verzicht auf die Vorlage solcher Energiebilanzen bzw. unabhängig vom Ergebnis der Bilanzen vergeben? Zu 2.: Nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft können Klärschlammbehandlungsanlagen gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Vorhaben wasserwirtschaftlichen und ökonomischen Anforderungen auch unter energetischen Gesichtspunkten entsprechen. Die Wirtschaftlichkeit ist für die Investition, den Betrieb und die Unterhaltung nachzuweisen. 3. Auf welche Weise wirkt die Landesregierung darauf ein, dass es nicht lediglich zu Maßnahmen der thermischen Beseitigung, sondern zu Maßnahmen der bestmöglichen energetischen Verwertung von Klärschlamm kommt? Zu 3.: Klärschlamm enthält neben Schwermetallen eine Vielzahl von organischen Schadstoffen und stellt eine Schadstoffsenke dar. Die Landesregierung setzt sich daher aus Vorsorgegründen für den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen und landbaulichen Verwertung zugunsten einer thermischen Entsorgung des Klärschlammes ein. Im Vordergrund steht die schadlose und umweltverträgliche Entsorgung der Klärschlämme durch Verbrennung und Mitverbrennung in thermischen Anlagen unter Nutzung der energetischen und stofflichen Eigenschaften. Abhängig vom Organik-, Wasser- und Schwermetallgehalt, aber auch von weiteren Inhaltsstoffen wie z. B. Phosphor, ergeben sich Restriktionen für die unterschiedlichen thermischen Verfahren und Anlagen, insbesondere auch bei der Einbindung der Verbrennungsrückstände in ein Produkt (Zement). Langfristig ist die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm zu berücksichtigen, wobei dies aus heutiger Sicht entweder unmittelbar beim Klärprozess auf der Kläranlage oder nachträglich aus den Klärschlammaschen der Monoverbrennung technisch und wirtschaftlich machbar erscheint. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeiten, im Zollernalbkreis mittels solarer Trocknung oder Nutzung von vorhandener Abwärme (z. B. aus Biogasanlagen oder vom Zementwerk) den Energieaufwand zur Klärschlammtrocknung drastisch zu reduzieren? Zu 4.: Für die Trocknung von Klärschlämmen können unterschiedliche Verfahren mit Nutzung unterschiedlichster Wärmequellen (Verbrennungswärme, sonstige Abwärme, Sonne, Wärmepumpe etc.) zum Einsatz kommen. Im Wesentlichen sind dies technische bzw. konventionelle, solare und solarunterstützte Trocknungsverfahren. Welche Verfahren unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten jeweils Vorteile aufweisen, hängt ganz entscheidend 3
4 vom vorgesehenen Klärschlammdurchsatz, dem angestrebten Trockensubstanzgehalt und der örtlichen Gesamtsituation ab. Im Rahmen einer technischen und wirtschaftlichen Gesamtkonzeption wurden im Zollernalbkreis für die Klärschlammentsorgung verschiedene Modelle untersucht. Der Gutachter schlägt vor, an den beiden Kläranlagenstandorten Balingen und Albstadt jeweils technische Trocknungsverfahren zu installieren, die mit einer Klärschlammvergasungsanlage (thermische Verwertung) gekoppelt werden. Damit können gesamtwirtschaftliche und energetische Vorteile erzielt werden, da auf beiden Kläranlagen bereits Biogasanlagen (Faultürme) mit Kraft-Wärme-Kopplung und solare Klärschlammtrocknungsanlagen betrieben werden. 5. Wie hoch sind die aktuellen Kapazitäten in Baden-Württemberg für die Mitverbrennung von Trockenschlamm in Sekundärbrennstoffqualität (mit TR >90%, ~10 MJ/kg, blasfähig) a) in den Zementwerken b) in Kohlekraftwerken c) in sonstigen Verbrennungsanlagen und bis zu welchem Grad sind diese Kapazitäten derzeit ausgelastet? Zu 5.: Für die Mitverbrennung von Klärschlamm in Baden-Württemberg bestehen aktuell Kapazitäten für ca Tonnen (Trockenmasse) pro Jahr. Im Einzelnen verteilen sich die Kapazitäten wie folgt: a) ca Tonnen in Zementwerken (weitere Kapazitäten für getrocknete und entwässerte Klärschlamme wurden beantragt) b) ca Tonnen in Kohlekraftwerken (für getrocknete und entwässerte Klärschlämme) c) in Müllverbrennungsanlagen werden keine getrockneten Klärschlämme (TR > 90 %) mitverbrannt. Über den Auslastungsgrad der Mitverbrennungsanlagen liegen keine Kenntnisse vor. 6. Wie hoch sind die aktuellen Kapazitäten für die Monoverbrennung von Klärschlamm, und wie sieht die Energiebilanz für eine typische Monoverbrennung aus, wenn man die Energieaufwendungen für Transporte und für die Filterkuchentrocknung mitbilanziert? Zu 6.: Die Kapazitäten der drei Klärschlammmonoverbrennungsanlagen in Baden- Württemberg betragen zusammen rund Tonnen (Trockenmasse) pro Jahr. Etwa Tonnen können in einer Klärschlammvergasungsanlage zu Synthesegas für die gemeinsame energetische Nutzung mit Faulgas umgesetzt werden. Bei allen Anlagen entstehen bei der energetischen Gesamtbetrachtung der Verbrennung und der Trocknung Energieüberschüsse. 4
5 7. Inwieweit ist es zutreffend, dass das Regierungspräsidium Tübingen 25 % Zuschuss zu einer Investition von 10 bis 12 Mio. Euro in die Errichtung von zwei Bandtrocknungs- und Vergasungsanlagen zur thermischen Entsorgung von rund Tonnen Filterkuchen im Zollernalbkreis reserviert hat, obwohl die beiden Projekte aufgrund ihres hohen Strom- und Erdgasverbrauchs deutlich negative Energiebilanzen aufweisen? Zu 7.: Für die interkommunale Klärschlammentsorgungskonzeption des Zollernalbkreises und Teilen des Landkreises Sigmaringen, an der 24 Gemeinden beteiligt sind, wurden nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft für unterschiedliche Investitionen für die Klärschlammbehandlung Förderanträge gestellt. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen rund 15 Mio.. Der anteilige Förderbetrag beträgt etwa 4 Mio.. Bei den Investitionen handelt es sich um technische Maßnahmen auf den Kläranlagen Albstadt und Balingen sowie auf den Kläranlagen der beteiligten Gemeinden. Die geplanten Anlagen auf den Kläranlagen Balingen und Albstadt weisen einschließlich der eingesparten Transportaufwendungen erhebliche energetische Vorteile auf. Die Verfahren in Albstadt und Balingen ermöglichen auch die Mitverwertung von Rechengut, was die Energiebilanz zusätzlich positiv beeinflusst. Im Sinne einer nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung ist darüber hinaus die Rückgewinnung von Phosphor aus den Klärschlammaschen in Klärschlammvergasungsanlagen und Monoverbrennungsanlagen im Gegensatz zur Mitverbrennung in Kraft- und Zementwerken effizient möglich. 8. Gibt es im Land bereits Beispiele einer Separaterfassung und -verwertung von Gelb- und Schwarzwasser als eine der in der Wissenschaft diskutierte Möglichkeit einer weitgehenden Rückgewinnung der landwirtschaftlich wertvollen Nährstoffe aus dem kommunalen Abwasser? Zu 8.: Dem Umweltministerium ist kein Beispiel für eine Separaterfassung von Gelb- und Schwarzwasser bei der kommunalen Abwasserentsorgung bekannt. Gönner Umweltministerin 5
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