AG Checkliste Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Teil 2 - Gebäude und bauliche Anlagen -
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- Babette Hauer
- vor 7 Jahren
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1 AG Checkliste Teil 2 - Gebäude und bauliche Anlagen - Schnittstellen 1. Alle Gebäude und baulichen Anlagen 1.1 Allgemeine Fußböden trittsicher durchtrittsicher tragfähig entsprechend der Belastung Belüftung keine Zugluft bei Klima- und Belüftungsanlagen Beleuchtung Tageslicht für die jeweilige Tätigkeit ausreichend (z.b. Lichtplatten) oder blendfreie künstliche Beleuchtung vorhanden Fenster und Oberlichter gegen Herausstürzen bzw. Herabstürzen gesichert (z.b. Gitter, Geländer) sicher zu reinigen (z.b. sicherer Standplatz für Leitern) Seite 1 von 8
2 1.2 Absturzkanten und Bodenöffnungen in mehr als 1 m Höhe (z.b. Heuböden, Getreidelager, Weinkeller) Geländer mit Brustwehr, Knie- und Fußleiste vorhanden Brustwehr in einer Höhe von mind. 1 m und max. 1,30 m angebracht (Hinweis: bei Absturzhöhen ab 12 m mind. 1,10 m hoch) Brustwehr nicht abnehmbar (Ausnahme: Be- und Entladestellen, Wandluken) Knieleisten in einer Höhe von mind. 30 cm und max. 50 cm angebracht Fußleiste mind. 5 cm hoch oder senkrechte Haltepfosten im Abstand von 80 cm vorhanden (Ausnahme: bei selten benutzten Arbeitsplätzen (z.b. Heulager) sind Haltepfosten mit einem Abstand von max. 1,5 m bei einer 5 cm hohen Fußleiste ausreichend) oder Bodenöffnungen mit einer lichten Öffnungsweite von max. 80x80 cm mit angebänderten Abdeckklappen und zusätzlicher Hubbegrenzung ausgestattet 1.3 Wandöffnungen in mehr als 1 m Höhe senkrechte Handgriffe vorhanden durch Querriegel oder Schutzkette gesichert 1.4 Bodenöffnungen für Schüttgüter (z.b. Getreideannahme) mit stabilem Rost abgedeckt Stababstand max. 5 cm 1.5 Türen und Tore drehbare Türen und Tore gesichert gegen Auf- und Zuschlagen Ausheben Seite 2 von 8
3 Schiebetüren und -tore gesichert gegen Herauslaufen Ausheben Wegdrücken von der Wand (z.b. Windstoß) Falltüren, Kipp- und Rolltore gegen Zuschlagen bzw. Zurücklaufen gesichert Gegengewichte gegen Herabfallen gesichert Pendeltüren und -tore mit bruchsicheren Sichtfenstern ausgestattet Türen und Tore mit Antrieb Fallsicherungen vorhanden Totmann-Schaltung oder Kontaktleiste an der Hauptschließkante vorhanden manuelle Bedienung von innen möglich Tore für den Fahrzeugverkehr Nebeneingang für Fußgänger vorhanden 1.6 Treppen, Leitern und Aufstiege allgemeine Stufen frei von Hindernissen und sicher begehbar schadhafte Leitern und Tritte unverzüglich repariert unbrauchbare Leitern und Tritte unverzüglich aus dem Betrieb entfernt oder vernichtet Leitern jährlich überprüft Vordruck Treppen Handlauf stabil und gut zu greifen bewegliche Treppen gesichert (z.b. mit Haken, Ösen) Seite 3 von 8
4 Anlegeleitern Einhängevorrichtungen gegen Abrutschen und Verkanten vorhanden Leiter gegen Abrutschen gesichert (z.b. Stahlspitzen auf gewachsenem Boden) Stehleitern Leiterschenkel zugfest verbunden fest angebrachte Leitern und Steigeisen seitliches Abrutschen auf den Sprossen zuverlässig verhindert Haltegriffe an Ein- und Ausstiegen vorhanden Handlauf stabil und gut zu umgreifen Wandabstand bei senkrechten Leitern mind. 15 cm Rückenschutz bei über 5 m Leiterlänge vorhanden 1.7 Fluchtwege und Notausgänge frei von Hindernissen Türen leicht zu öffnen (keine Schiebe-, Dreh- oder Rolltore, keine Tore mit Antrieb) Notausgänge öffnen nach außen Seite 4 von 8
5 2. Lagerstätten 2.1 Ballenlager Stapelflächen eben und tragfähig Rundballen in max. 3 Lagen gestapelt Quaderballen im Verbund aufgesetzt Stapel werden nur von oben her abgebaut Ballenentnahme erfolgt nur mit geeigneten Geräten (z.b. Frontlader mit Sicherheitsbügel) 2.2 Gärräume Fahrsilos Geländer mit Brustwehr, Knie- und Fußleiste vorhanden (Ausnahme: Traunsteiner Silo bis max. 1,30 m Wandhöhe) Anfahrsockel bei seitlicher bzw. rückwärtiger Befüllung vorhanden Hoch- und Tiefsilos Geländer mit Brustwehr, Knie- und Fußleiste vorhanden Belüftung vor Einstieg und während des Aufenthalts sichergestellt (z.b. Zwangsbelüftung mit Gebläse) 2.3 Regallager standsicher aufgestellt (z.b. im Boden verschraubt) 2.4 Gefahrstofflager allgemeine Lagerung nur in originalen oder eindeutig und unverwechselbar gekennzeichneten Behältnissen (Hinweis: Pflanzenschutzmittel dürfen nur in Originalbehältern gelagert und aufbewahrt werden) übersichtlich und geordnet abschließbar Seite 5 von 8
6 hoch reaktive Düngemittel vor Witterung und Bodenfeuchte geschützt (z.b. Branntkalk) getrennt von anderen Düngemittel gelagert (z.b. ammoniumnitrathaltige Düngemittel) 3. Gruben, Kanäle, Schächte und Brunnen 3.1 Offene Gruben, Kanäle, Schächte und Brunnen Umwehrung vorhanden bei Jauche- und Güllegruben, Folienbecken (Lagune) und Regenwasserauffangbecken mind. 1,80 m hoch (z.b. geschlossener Zaun) Folien- und Regenwasserauffangbecken mit Aussteighilfen ausgestattet (z.b. zusammengebundene Autoreifen) Anfahrsockel an Entnahme- und Rührstellen vorhanden (mind. 30 cm hoch) Güllehochbehälter mit Arbeitsbühne ausgestattet 3.2 Geschlossene Gülle- und Jauchegruben mind. 2 gegenüberliegende, unverschließbare Entlüftungsöffnungen vorhanden Entlüftungs-, Entnahme- und Rühröffnungen durch Roste bzw. Abdeckungen gesichert Eindringen von Schadgasen in das Stallgebäude beim Rühren der Gülle verhindert (z.b. Syphon, Schieber, Gummischürzen) beim Rühren und bei der Entnahme wird nicht geraucht und nicht mit offenem Feuer umgegangen 4. Eigenbauarbeiten 4.1 Baubeginn Arbeitsbereiche vor Baubeginn auf Unfallrisiken überprüft (z.b. durch elektrische Leitungen, Rohrleitungen, Gasleitungen, Schächte) Arbeitsbereiche entsprechend gesichert (z.b. durch Abschaltung von Leitungen, Abschrankungen) statische Berechnung zum Bauvorhaben vorhanden 4.2 Bauarbeiten nur unter fachkundiger Leitung durchgeführt Baugruben und Gräben fachmännisch verbaut Gerüste und Laufstege fachmännisch ausgeführt Seite 6 von 8
7 4.3 Arbeitsplätze auf Gerüsten, geneigten Dachflächen und nicht begehbaren Bauteilen Absturzsicherungen an Gerüsten und Dächern vorhanden (z.b. Fangnetz) Durchbruchsicherungen (z.b. lastverteilende Bohlen) für das Betreten nicht tragender Teile (z.b. Bitumen- Wellplatten) vorhanden Gerüste vorschriftsmäßig verwendet (z.b. kein Lagern von Baumaterial) Wandöffnungen, Bodenöffnungen, Vertiefungen und nicht durchtrittsichere Abdeckungen gesichert (z.b. Umwehrungen, Abdeckungen) 5. Ergebnis der Eigenkontrolle : Eigenkontrolle durchgeführt am: kurz-/mittel-/langfristig behebbare Mängel: Seite 7 von 8
8 Impressum AG Checkliste Teil 2 - Gebäude und bauliche Anlagen zu GQSBW (Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen in Baden-Württemberg) Bearbeitung: Abt. 4 - Markt und Ernährung mit Landesstelle Telefon / und Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Baden- Württemberg Telefon 0721 / oder 0711 / Herausgeber: Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) Oberbettringer Str. 162, Der Inhalt ist mit äußerster Sorgfalt nach aktuellem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Drucklegung erarbeitet, eine Haftung schließen wir jedoch aus Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung, Weitergabe und Nachdruck (auch auszugsweise) sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Herausgebers erlaubt. Seite 8 von 8
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