Absturzsicherung und Verkehrswege
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- Kerstin Heinrich
- vor 7 Jahren
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1 Absturzsicherung und Verkehrswege 1
2 Grenzrisiken, Ziele und Maßnahmen im Vorschriften- und Regelwerk Arbeitsschutzgesetz UVV Bauarbeiten (BGV C 22) a Arbeitsplätze Arbeiten auf geneigten Flächen Nicht begehbare Bauteile Absturzsicherungen Öffnungen und Vertiefungen Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 mit den Teilen 1 bis 4 Gefährdungen von Personen durch Absturz Sicherheit bei Arbeiten mit Gefährdung durch Absturz Seite 2
3 Erforderliche Absturzsicherungen an Arbeitsplätzen u. Verkehrswegen ab 0,00 m: an oder über Wasser an oder über Stoffen, in denen man versinken kann an Öffnungen in Böden, Decken und Dachflächen < 20 sowie Vertiefungen Definition Öffnung: eine Kante 3 m lang oder Fläche A 9 m 2 3 m bzw. A 9 m 2 1 m Stand:
4 Sicherheit bei Arbeiten mit Gefährdung durch Absturz Seite 4
5 Sicherheit bei Arbeiten mit Gefährdung durch Absturz Seite 5
6 Öffnungen Sicherheit bei Arbeiten mit Gefährdung durch Absturz Seite 6
7 Erforderliche Absturzsicherungen an Arbeitsplätzen u. Verkehrswegen bei mehr als 1 m: an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen an Wandöffnungen > 1,00 m an Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen > 1,00 m Stand:
8 Erforderliche Absturzsicherungen an Arbeitsplätzen u. Verkehrswegen bei mehr als 2 m: an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bei mehr als 3 m: > 2,00 m auf Dächern (Dachneigung > 45 : besondere Arbeitsplätze) > 60 > 3,00 m 60 Stand:
9 An welchen Stellen besteht Absturzgefahr? an Kanten an Öffnungen Sicherheit bei Arbeiten mit Gefährdung durch Absturz Seite 9
10 Absturzkante Sicherheit bei Arbeiten mit Gefährdung durch Absturz Seite 10
11 Absturzkanten Sicherheit bei Arbeiten mit Gefährdung durch Absturz Seite 11
12 Erforderliche Absturzsicherungen an Arbeitsplätzen u. Verkehrswegen bei mehr als 2 m: an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bei mehr als 3 m: > 2,00 m auf Dächern (Dachneigung > 45 : besondere Arbeitsplätze) > 60 > 3,00 m 60 Stand:
13 Gefahrenquelle? Sicherheit bei Arbeiten mit Gefährdung durch Absturz Seite 13
14 Höhe Sicherheit bei Arbeiten mit Gefährdung durch Absturz Seite 14
15 Keine Absturzsicherung erforderlich: Abstand zu anderen tragfähigen Flächen 30 cm 30 cm feste Absperrung 2 m von der Absturzkante, z.b. Geländer, Seile, Ketten - kein Flatterband - 2,0 m Arbeiten, deren Eigenart und Fortgang eine Sicherungseinrichtung nicht oder noch nicht rechtfertigen, und die von fachlich geeigneten Beschäftigten nach Unterweisung durchgeführt werden Stand:
16 Grün: AluFix Flachdach-Schutzsystem Flachdach-Absturzsicherungssystem mit Ballastgewichten (System Grün) links: Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich
17 Absturz verhindern ist vorrangig vor Absturz lindern Rangfolge der Absturzsicherungen: 1 2 Maßnahmen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (z.b. Seitenschutz, Abdeckung) ständig vorhandene Einrichtungen zum Auffangen von abstürzenden Personen (z.b. Fanggerüst, Fangnetz) 3 PSA gegen Absturz 4 Arbeiten ohne Absturzsicherung Stand:
18 Einrichtungen gegen Absturz von Personen Seitenschutz Abdeckungen Abgrenzungen Absicherung geöffneter Schachteinstiege Stand:
19 Sicherung von Öffnungen Abdeckung einer Lichtkuppelöffnung mit einem Schutznetz, das an den Rändern durch Gerüstrohre gehalten wird.
20 Sicherung von Öffnungen Gerüst-Seitenschutzpfosten, aufgesteckt auf angedübelte Spindelfüße
21 Sonderkonstruktionen als Flachdachabsturzsicherung fest angebracht verschiebbar Stand:
22 Anforderungen an den Seitenschutz Regelausführung aus Stahl (mit Gerüstrohren) aus Holz 1,00 m ± 5 cm 15 cm 0,47 cm 0,47 cm Geländerholm Zwischenholm Bordbrett Gerüstbelag Mindestabmessungen (Stützweite 2 m) Geländerholm und Zwischenholm 15 x 3 cm Bordbrett 15 x 3 cm Altbestand noch 10 x 3 cm Stand:
23 Einrichtungen zum Auffangen abstürzender Personen Fanggerüste Dachfanggerüste Dachschutzwände Auffangnetze Stand:
24 Fanggerüste Mindest-Gerüstbreite in Abhängigkeit von der Absturzhöhe bei Standgerüsten Absturzhöhe h 2,00 m Absturzkante 3,00 m 2,00 m 0,90 m h 2,00 m 1,00 m ± 0,05 1,30 m 0,30 m 0,90 m Mindestbreite der Belagfläche 0,90 m Stand:
25 Dachfanggerüst h 1 h 2 + 1,5 - b (alle Maße in m) h 1 1 m b 0,7 m Traufe h 1 h 2 1,5 m 0,3 m Stand:
26 Sicherheit bei Arbeiten mit Gefährdung durch Absturz Seite 26
27 Sicherheit bei Arbeiten mit Gefährdung durch Absturz Seite 27
28 Befestigungsmöglichkeiten von Netzen an Dachfanggerüsten Stand:
29 Anforderungen an den Seitenschutz Tragfähigkeitsnachweis Bemessung der Geländerpfosten, Geländer- und Zwischenholme mit P horizontal = 0,3 KN bei Verwendung von Netzen oder Geflechten: Abrollversuch 5,00 Abrollfläche walzenförmiger Rollkörper G = 75 kg 60 0,70 1,50 Stand:
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