Tödliche Arbeitsunfälle (bei betrieblicher Tätigkeit) für den Zeitraum bis

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2 1. Zahlen Daten Fakten zum Unfallgeschehen der BG BAU Tödliche Arbeitsunfälle (bei betrieblicher Tätigkeit) für den Zeitraum bis Dr.-Ing. Marco Einhaus, SG Hochbau Seite 2

3 1. Zahlen Daten Fakten zum Unfallgeschehen der BG BAU Verhältnis Unfallart - Kosten Dr.-Ing. Marco Einhaus, SG Hochbau Seite 3

4 Dr.-Ing. Marco Einhaus Seite 4

5 Dr.-Ing. Marco Einhaus, SG Hochbau Seite 5

6 Dr.-Ing. Marco Einhaus Seite 6

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8 Dr.-Ing. Marco Einhaus Seite 8

9 Dr.-Ing. Marco Einhaus Seite 9

10 Bilder Hellwig Dr.-Ing. Marco Einhaus Seite 10

11 10 KN Anschlageinrichtung Prüfschema für Anschlageinrichtungen Statt Zugversuchen; neu: Rüttelprobe mit 70 KG DGUV I seit 25. September 2015 online Dr.-Ing. Marco Einhaus, SG Hochbau Seite 11

12 Jährliche Prüfung von Anschlageinrichtungen Änderung: statt Zugversuchen nur noch Rüttelprobe mit maximal 70 Kg durch einen Sachkundigen nach DGUV-G Dr.-Ing. Marco Einhaus, SG Hochbau Seite 12

13 DGUV-I Dach-,Zimmerer- und Holzbauarbeiten Dr.-Ing. Marco Einhaus, SG Hochbau Seite 13

14 DGUV-I Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau Hinweis: Einarbeitung der aktuellen Änderungen bzgl. Gerüste, Seitenschutz, Auf-, Um- und Abbau der Konsolgerüste. Die DGUV- Nummerierung wurde eingearbeitet. Grafiken wurden angepasst Dr.-Ing. Marco Einhaus, SG Hochbau Seite 14

15 Entwurf BGI 5175, DGUV-I Dr.-Ing. Marco Einhaus, SG Hochbau Seite 15

16 Dr.-Ing. Marco Einhaus, SG Hochbau Seite 16

17 Dr.-Ing. Marco Einhaus Seite 17

18 Dr.-Ing. Marco Einhaus Seite 18

19 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) BetrSichV Ausfertigungsdatum: wwww.baua.de siehe auch Synopse Alt Neu Dr.-Ing. Marco Einhaus, SG Hochbau Seite 19

20 6.Insbesondere sind folgende Grundsätze einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu berücksichtigen: 1. die Arbeitsmittel einschließlich ihrer Schnittstelle zum Menschen müssen an die körperlichen Eigenschaften und die Kompetenz der Beschäftigten angepasst sein sowie biomechanische Belastungen bei der Verwendung vermieden sein. Zu berücksichtigen sind hierbei die Arbeitsumgebung, die Lage der Zugriffstellen und des Schwerpunktes des Arbeitsmittels, die erforderliche Körperhaltung, die Körperbewegung, die Entfernung zum Körper, die benötigte persönliche Schutzausrüstung sowie die psychische Belastung der Beschäftigten, Dr.-Ing. Marco Einhaus, SG Hochbau Seite 20

21 Anhang 1 3. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen 3.1 Allgemeine Mindestanforderungen Diese Anforderungen gelten bei zeitweiligen Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen unter Verwendung von a) Gerüsten einschließlich deren Auf-, Um- und Abbau, b) Leitern sowie c) von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter der Zuhilfenahme von Seilen Können zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von einer geeigneten Standfläche aus durchgeführt werden, sind Maßnahmen zu treffen, mit denen die Gefährdung der Beschäftigten so gering wie möglich gehalten wird. Bei der Auswahl der Zugangsmittel zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen, an denen zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden, sind der zu überwindende Höhenunterschied sowie Art, Dauer und Häufigkeit der Verwendung zu berücksichtigen. Dr.-Ing. Marco Einhaus, SG Hochbau Seite 21

22 3.1.5 An Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung sind Absturzsicherungen vorzusehen. Diese Vorrichtungen müssen so gestaltet und so beschaffen sein, dass Abstürze verhindert und Verletzungen der Beschäftigten so weit wie möglich vermieden werden. Feste Absturzsicherungen dürfen nur an Zugängen zu Leitern oder Treppen unterbrochen werden. Lassen sich im Einzelfall feste Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen stattdessen andere Einrichtungen zum Auffangen abstürzender Beschäftigter vorhanden sein (zum Beispiel Auffangnetze). Individuelle Absturzsicherungen für die Beschäftigten sind nur ausnahmsweise im begründeten Einzelfall zulässig. Dr.-Ing. Marco Einhaus, SG Hochbau Seite 22

23 Dr.-Ing. Marco Einhaus, SG Hochbau Seite 23

24 Dr.-Ing. Marco Einhaus, SG Hochbau Seite 24

Absturzsicherungen praktikabel umgesetzt

Absturzsicherungen praktikabel umgesetzt Absturzsicherungen praktikabel umgesetzt DGUV Fachbereich Bauwesen Sachgebiet Hochbau Thorsten Sell Tel: 0511 987-509 Mobil: 0173 691381 Mail: thorsten.sell@bgbau.de ArbStättV, BetrSichV, UVV Bauarbeiten

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