Technische Regeln Betriebssicherheitsverordnung
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- Linus Heidrich
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1 Technische Regeln Betriebssicherheitsverordnung Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten BGI 663 / LV Joachim Edeler Osnabrück, joachim.edeler@bgbau.de Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 2 1
2 Der Inhalt TRBS Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 4 Maßnahmen 4.1 Brauchbarkeit 4.2 Zugänge zu Arbeitsplätzen auf Gerüsten 4.3 Sicherung des Gefahrenbereiches 4.4 Sicherungen gegen Absturz bei der Bereitstellung 4.5 Transport von Gerüstbauteilen 4.7 Geeignete Personen 5 Prüfung Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 3 Gefährdungsbeurteilung GefährdungsbeurteilungnachArbSchG & BetrSichV MaßnahmenzursicherenBereitstellungtreffen MaßnahmenzursicherenBenutzungtreffen Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 4 2
3 Handlungsschritte der Gefährdungsbeurteilung Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 5 Brauchbarkeit nachweisen Standsicherheitsnachweis DIN EN Teil 1 Arbeitsgerüste Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion, Bemessung DIN 4420 Teil 1 Schutzgerüste Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion, Bemessung Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Bemessungstabellen, Bemessungshilfen Gerüstkonfiguration nach DIN 4420 Teil 3 Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 6 3
4 Plan für Auf- Um- und Abbau (Montageanweisung) Grundmaße des einzurüstenden Objektes, Gerüstbauart, Last- und Breitenklassen Aufstandsfläche, - Abstände, z. B. zum Gebäude, zur Traufe Art der Zugänge auf dem Gerüst während der Montage, - Anzahl und Lage der Zugänge auf dem Gerüst, die auch bei drohender Gefahr benutzt werden können Verankerung und Verankerungsgrund, Abstützung, Abspannung oder Ballastierungen bei freistehenden Gerüsten - Bekleidungen Vertikaltransport (Hand oder Aufzug) Sicherungen gegen Absturz Kennzeichnung und Absperrung des äußeren Gefahrenbereiches während der Montagearbeiten (Abstimmung mit dem Koordinator (BaustellV) Einflüsse aus der Umgebung (z. B. Gefahrstoffe, Freileitungen, öffentlicher Verkehrsraum) Art und Ort der Kennzeichnung des fertig gestellten Gerüstes Name der befähigten Person (Aufsichtführender) ergänzende Angaben zur allgemeinen Aufbau- und Verwendungsanleitung bei Abweichungen von der Regelausführung. Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 7 Plan für den Auf-, Um- und Abbau Grundriss / Ansicht Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 8 4
5 Muster einer Montageanweisung Seite 1 Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 9 Muster einer Montageanweisung Seite 2 Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 10 5
6 Plan für die Verwendung Name und Anschrift des Gerüstersteller Datum der Prüfung nach der Montage Last- und Breitenklassen Verwendungsbeschränkungen Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 11 Sicherheitshinweise Übergabe vom fertig gestellten Gerüstes vom Gerüstbauer Gerüstbenutzer Inverkehrbringen eines Verbraucherproduktes Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 12 6
7 Zugänge Arbeitsplätze auf Gerüsten müssen über Treppen erreichbar sein, wenn über den Zugang umfangreiche Materialien transportiert werden, die Aufstiegshöhe mehr als 10 m beträgt oder umfangreiche Arbeiten ausgeführt werden, z.b. Fassadenverkleidung, Vollwärmeschutz, komplette Dachsanierung Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 13 Sicherung des Gefahrbereiches Nicht einsatzbereite Teile des Gerüstes sind mit dem Verbotsschild zu Kennzeichnen und abzugrenzen oder abzusperren. Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 14 7
8 Maßnahmen gegen Absturz Bei der Bereitstellung sind in Abhängigkeit vom einzurüstenden Objekt, der Gerüstbauart, der Gerüstkonstruktion und des Gerüstsystems geeignete Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz entsprechend der Rangfolge Absturzsicherung, Auffangeinrichtung, vor individueller Gefahrenschutz auszuwählen und festzulegen. Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 15 Absturzsicherung (1) Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 16 8
9 Absturzsicherung (2) Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 17 Individueller Gefahrenschutz Ist die Verwendung einer Absturzsicherung oder einer Auffangeinrichtung aufgrund des einzurüstenden Objektes, der Gerüstbauart, der Gerüstkonstruktion, des Gerüstsystems oder des vorgegebenen Arbeitsablaufes nicht möglich, ist ein individueller Gefahrenschutz vorzusehen. Hierbei sind geeignete Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz bereitzustellen. Dazu gehört auch die Festlegung von geeigneten Anschlagpunkten und Rettungsmaßnahmen. Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 18 9
10 Verwendung PSAgA Montage- Sicherungsgeländer und Persönliche Schutzausrüstung Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 19 Persönliche Maßnahme Auf die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz darf im Einzelfall verzichtet werden, wenn aufgrund der baulichen und gerüstspezifischen Gegebenheiten die PSA keinen ausreichenden Schutz bietet bzw. nicht eingesetzt werden kann. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Arbeiten von fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Personen ausgeführt werden, der Arbeitgeber für den begründeten Ausnahmefall eine besondere Unterweisung durchgeführt hat und die Absturzkante für die Personen deutlich erkennbar ist. Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 20 10
11 Maßnahmen durch die Aufsichtsorgane Durch die Berufsgenossenschaft Die Aufsichtspersonen treffen eine sofort vollziehbare Anordnungen zur Abwendung von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit, da Gefahr im Verzuge ist. Durch die staatliche Arbeitsschutzverwaltung Die Aufsichtspersonen treffen eine Anordnung mit sofortigem Vollzug, da diese liegt im öffentlichen Interesse und im überwiegenden Interesse der im Unternehmen tätigen Beschäftigten, da ein Abstürzen von Personen aus der Höhe im Regelfall zu schweren Verletzungen und häufig zum Tode führen kann. Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 21 Fachlich geeignete Beschäftigte Gerüste dürfen nur von Beschäftigten auf-, um- oder abgebaut werden, die dafür fachlich geeignet sind. Fachlich geeignet sind Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Gerüstbauer- Handwerk, einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Bau- Handwerk, welche die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im Gerüstbau beinhaltet, oder Beschäftigte mit vergleichbarer Qualifikation. Sie müssen eine angemessene Unterweisung erhalten Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 22 11
12 Befähigte Person Der Arbeitgeber muss für den jeweiligen Einsatzbereich eine befähigte Person mit der Aufsicht der Auf-, Um- und Abbauarbeiten (Aufsichtführender) mit der Prüfung nach der Montage an dem jeweiligen Aufstellungsort mit der Prüfung vor jeder Benutzung auswählen und bestellen. Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 23 Aufsichtsführende und Prüfer Zu dem Personenkreis der Aufsichtführenden und der Prüfer nach der Montage können z. B. geprüfte Gerüstbau-Obermonteure, geprüfte Gerüstbau- Kolonnenführer, geprüfte Poliere und Personen mit entsprechender Meisterqualifikation gehören. Zu dem Personenkreis der Prüfer vor der Benutzung können z. B. Facharbeiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Bau- und/oder Montagegewerk und spezieller Unterweisung zur Benutzung von Gerüsten gehören. Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 24 12
13 Prüfung nach der Montage Der Gerüstersteller hat sicherzustellen, dass das Gerüst nach Abschluss der Montagearbeiten, d. h. vor der Übergabe an den Gerüstbenutzer durch die befähigte Person geprüft wird. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage des Plans für Auf-, Um- und Abbau (Montageanweisung). Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion der Gerüste zu überzeugen. Der Gerüstersteller hat die Ergebnisse der Prüfungen zu dokumentieren. Die Dokumentation sollte über einen angemessenen Zeitraum, mindestens jedoch 3 Monate über die Standzeit des Gerüstes hinaus, aufbewahrt werden. Am Gerüst ist ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung anzubringen. Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 25 Prüfgrundlage Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 26 13
14 Prüfung vor der Benutzung Jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten von Beschäftigten benutzen lässt, hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob eine Prüfung vor der Benutzung erforderlich ist. Erforderliche Prüfungen müssen von einer befähigten Personen durchgeführt werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der sicheren Funktion in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung der Gerüste zu überzeugen. Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 27 Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen Nach außergewöhnlichen Ereignissen, die schädigende Auswirkungen auf die Sicherheit des Gerüstes haben können, muss der Arbeitgeber, der Gerüste benutzt oder benutzen lässt, unverzüglich veranlassen, dass eine außerordentliche Überprüfung durch eine befähigte Personen durchgeführt wird. Die Prüfung sollte durch eine befähigte Person des Gerüsterstellers erfolgen. Der Arbeitgeber der Gerüste benutzt oder benutzen lässt, hat sicherzustellen, dass die Gerüste in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Hierzu hat er die Beschäftigten anzuweisen, während der Benutzung festgestellte augenfällige Veränderungen an den jeweiligen Aufsichtführenden zu melden. Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 28 14
15 Informationsveranstaltungen für den Gerüstbauer durch die BG BAU Informationsveranstaltung für Unternehmer und Führungskräfte im Gerüstbau Gefährdungsbeurteilung für den Gerüstbaubetrieb Fachseminar für befähigte Personen im Gerüstbau Fachseminar für fachlich geeignete Beschäftigte im Gerüstbau Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 29 Was bietet die BGI 663 / LV 37 noch Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeits- und Schutzgerüste Muster einer Betriebsanweisung für die Benutzung eines Auffangsystems für Arbeiten im Gerüstbau Muster einer Betriebsanweisung für die Benutzung Persönlicher Schutzausrüstung zum Retten aus Hohen und Tiefen für Arbeiten im Gerüstbau Muster einer Montageanweisung für Arbeits- und Schutzgerüste Muster eines Prüfprotokolls für Arbeits- und Schutzgerüste Sicherheitshinweise Muster eines Protokolls vor der ersten Inbetriebnahme Muster eines Verankerungsprotokolls TRBS 2121 Gefährdungen von Personen durch Absturz Allgemeine Anforderungen TRBS Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten TRBS Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern Joachim Edeler TRBS 2121 Teil 1 / BGI Seite 30 15
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