Befähigte Personen. Zur Prüfung befähigte Person zur Überprüfung von Sprinkleranlagen (Sprinklerwart) Zur Prüfung befähigte Person von Zentrifugen

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1 Befähigte Personen Seminar Zur Prüfung befähigte Person zur Überprüfung von Sprinkleranlagen (Sprinklerwart) Termin/Ort 10. Oktober 2017 in Essen Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss Seminar Zur Prüfung befähigte Person von Zentrifugen Termin/Ort November 2017 in Essen Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss Seminar Zur Prüfung befähigte Person von Notduschen Termin/Ort 21. November 2017 in Essen Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss FB020/34777E

2 Zur Prüfung befähigte Person zur Überprüfung von Sprinkleranlagen (Sprinklerwart) Erlangen Sie das erforderliche Sachwissen zum sicheren Betreiben und Warten von Sprinklerund Sprühwasserlöschanlagen Teilnehmerkreis Führungspersonal und Mitarbeiter von Unternehmen, die Sprinkleranlagen betreiben, Betriebspersonal für haustechnische Anlagen im Bereich Industrie, Gewerbe, öffentlicher Dienst, Mitarbeiter, die Kontrollfunktionen im Betrieb wahrnehmen sollen, Mitarbeiter aus Bauaufsichtsämtern, Facility Manager, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Interessierte Personen Inhalt Einführung in die Thematik Brandfälle aus der Praxis Rechtliche Grundlagen: Betriebssicherheitsverordnung - Technische Normen - Maßgaben der Brandversicherer "Befähigte Person" Aufgaben, Rechte und Pflichten Aufgaben und Pflichten des Betreibers Verantwortung und Haftung Aufbau und Bestandteile der Anlagen Bauarten von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen Grundsätze für Bau und Nutzung Kennzeichnungen Wirkungsweisen Sicheres Betreiben der Anlagen Maßgaben an Wasser / Wasserbevorratung Wartung der Anlagen, vorbeugende Instandhaltung Zusammenspiel der Löschanlagen mit anderen brandschutztechnischen Einrichtungen Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen Kosten Erforderliche Dokumentation Typische Probleme Diskussion und Erfahrungsaustausch Schriftliche Abschlussprüfung Zum Thema Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen gehören zu den sensiblen technischen Brandschutzeinrichtungen, deren einwandfreier Zustand jederzeit gewährleistet sein muss, damit diese im Brandfall schnell und effektiv betriebsbereit und wirksam eingreifen. Durch das sachgerechte Betreiben von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen können Entstehungsbrände bekämpft und damit Großbrände mit ihren verheerenden Folgen für Ihr Unternehmen verhindert werden.

3 Die (neue) Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet jeden Arbeitgeber, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Wartung an Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen dürfen ausschließlich nur Befähigte Personen durchführen Personen, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit mit entsprechenden Löschanlagen umgehen können. In dem Sachkundigen-Seminar lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen die Grundbegriffe für Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen kennen. Sie erfahren auch die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Die Bauarten und Wirkungsweisen werden ebenso näher erläutert wie die Wartungsund Kontrollmaßnahmen. Abschließend wird auch über die vorbeugende Instandhaltung, Maßgaben an das Wasser und die Wasserbevorratung, Kennzeichnung und die erforderliche Dokumentation gesprochen. Anhand von Fotos werden zusätzliche Tipps und Sicherheitshinweise gegeben. Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss, Ingenieurbüro Voss - Partner für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz, Friedberg (Bayern) Referent(en) Markus Kohten, Brandschutzfachplaner, GelKoh e.k., Hamm Uhrzeiten , 09:00 Uhr 17:00 Uhr Hinweise Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 690,00 Nichtmitglieder: 790,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Sprinklerwart Veranst.-Nr.: E-H

4 Zur Prüfung befähigte Person von Zentrifugen Zielsetzung Der Arbeitgeber hat seine Zentrifugen regelmäßig auf ihre Sicherheit zu prüfen. Die (neue) Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ihn, durch seine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen oder durchführen zu lassen. Prüfungen an Zentrifugen dürfen ausschließlich nur Befähigte Personen durchführen Personen, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten, ggf. instand setzen dürfen. Die Teilnehmer lernen die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten als Befähigte Person kennen. Die Gefährdungen durch Zentrifugen werden ebenso näher gebracht wie die sicherheitstechnischen Aspekte und die verschiedenen Grundsätze der Prüfung. Teilnehmerkreis Betriebsingenieure, Meister Fachkräfte für Arbeitssicherheit Fachpersonal, das mit der Auswahl, Prüfung, Wartung sowie der Instandhaltung und dem Umgang von Zentrifugen beauftragt ist Instandhalter Monteure Interessierte Personen Inhalt Rechtliche Grundlagen: BetrSichV DGUV Regel Normen EN 12547, DIN Begriffsbestimmungen Sicherheitsaspekte/Unfallgefahren an Zentrifugen Gefährdungsbeurteilung: mechanische Gefährdung elektrische Gefährdung durch Schleudergut Sicherheitsrelevante Teile Verantwortung und Haftung bei Prüfungen

5 Bedeutung der Befähigten Person: Aufgaben Rechte Pflichten Grundsätze für die Prüfung von Zentrifugen Arten der Prüfung: vor Inbetriebnahme wiederkehrende Prüfungen Erforderliche Dokumentation: Prüfbuch Betriebsanweisung Prüflisten Diskussion Erfahrungsaustausch Schriftliche Abschlussprüfung Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss, Ingenieurbüro Voss - Partner für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz, Friedberg (Bayern) Referent(en) Dipl.-Ing. Clemens Scheideler, Beratungen und technische Schulungen, Lügde Uhrzeiten , 09:00 Uhr , 17:00 Uhr Hinweise Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 990,00 Nichtmitglieder: 1090,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Befähigte Person/Zentrifugen Veranst.-Nr.: E-H

6 Zur Prüfung befähigte Person von Notduschen Zielsetzung Notduschen dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn sie durch eine Befähigte Person überprüft wurden. Jeder Betreiber von Notduschen z.b. in chemisches Anlagen und Laboratorien ist verpflichtet, diese sicher zu betreiben und regelmäßig auf ihre einwandfreie Funktion überprüfen zu lassen. Die Berufsgenossenschaften z.b. verpflichten den Unternehmer, seine Körperund Augenduschen mindestens einmal monatlich durch eine von ihm beauftragte Person auf ordnungsgemäße und störungsfreie Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Im Rahmen dieses eintägigen Qualifizierungsseminars werden Mitarbeiter zu befähigten Personen ausgebildet, um betriebsintern Notduschen auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit prüfen zu können. Sinnvoll für die Teilnahme erscheint eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich. In dem eintägigen Sachkundigen-Seminar lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen die Grundbegriffe für Notduschen kennen. Begriffsbestimmungen und Inbetriebnahme werden ebenso näher erläutert wie die Wartungs-, Instandhaltungsund Kontrollmaßnahmen. Auch werden typische Probleme und die erforderliche Dokumentation behandelt. Sie erfahren weiterhin die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden von einer Expertin praxisbezogen erläutert. Teilnehmerkreis Betriebliche Führungskräfte, (angehenden) Beauftragte Personen, Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Interessierte Personen Inhalt Einführung in die Thematik Begriffsbestimmungen

7 Rechtliche Grundlagen BetrSichV BGI 850 "Befähigte Person" Voraussetzungen und Anforderungen Aufgaben, Rechte und Pflichten Verantwortung und Haftung Gefährdungsbeurteilung Sicherheitstechnische und technisch-bauliche Anforderungen an Notduschen Betriebsanweisung, Unterweisung, Kennzeichnung Typische Mängel Organisation und Durchführung der Prüfungen Prüfungsintervalle erstmalige und wiederkehrende Prüfungen Wartung und Instandsetzung Praktische Beispiele Hilfestellungen für die Praxis Erforderliche Dokumentation Diskussion und Erfahrungsaustausch Schriftliche Abschlussprüfung Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss, Ingenieurbüro Voss - Partner für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz, Friedberg (Bayern) Referent(en) Thomas Geier, FSP-Tech GmbH, Essen Uhrzeiten , 09:00 Uhr 17:00 Uhr Hinweise Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 690,00 Nichtmitglieder: 760,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Befähigte Person/Notduschen Veranst.-Nr.: E-H

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