Absturzsicherungen praktikabel umgesetzt
|
|
- Babette Schwarz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Absturzsicherungen praktikabel umgesetzt DGUV Fachbereich Bauwesen Sachgebiet Hochbau Thorsten Sell Tel: Mobil: Mail:
2 ArbStättV, BetrSichV, UVV Bauarbeiten 11/01 04/014 Herbst 014 0/015 06/015 ASR A.1 (ohne Kap. 8) ASR A.1 (mit Kap. 8) Entwürfe ArbStättV & BetrSichV Entwurf ArbStättV auf Eis Neue BetrSichV in Kraft ASR A.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen ; Ausgabe: November 01 zweite Änderung im April 014 durch Kapitel 8 Abweichende/ ergänzende Anforderungen für Baustellen Vorgaben des Kapitel 8 im Detail nicht deckungsgleich mit den Vorgaben der UVV Bauarbeiten (DGUV Vorschrift 38 [früher: BGV C ]) Werte zu den Absturzhöhen beider Vorschriften haben den Charakter von Grenzwerten spätestens bei deren Überschreitung sind Schutzmaßnahmen zu treffen
3 Einschub Baustelle UVV Bauarbeiten Vorschrift gilt für Bauarbeiten Bauarbeiten sind Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen einschließlich der hierfür vorbereitenden und abschließenden Arbeiten. ArbStättV Verordnung gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind, ASR A.1, Kapitel 8 Abweichende/ ergänzende Anforderungen für Baustellen
4 Einschub Baustelle Die Baustelle wird im staatlichen Regelwerk nur in den RAB 10 beschrieben: Baustelle - Änderung des konstruktiven Gefüges sowie die Änderung oder der Austausch wesentlicher Bauteile - auch im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten keine Baustelle - einfache Instandhaltungs- sowie einfachen Reparaturarbeiten - laufende Bauunterhaltungsmaßnahmen geringen Umfangs, Austausch von Bodenbelägen, Arbeiten an der Heizung, Badrenovierungen, Verfüllen von Rissen
5 ArbStättV Entwurfsstand vom (4) Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind. ( regelmäßig über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig ) Zeit- Begriff in der Begründung entfällt
6 ArbStättV Entwurfsstand vom Anhang () Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Baustellen verhindern, müssen vorhanden sein: 1. unabhängig von der Absturzhöhe bei a) Arbeitsplätzen am und über Wasser oder an und über anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann, b) Verkehrswegen über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann,. bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe an Wandöffnungen, an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen sowie an allen übrigen Verkehrswegen, 3. bei mehr als,00 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen. Bei einer Absturzhöhe bis zu 3,00 m ist eine Schutzvorrichtung entbehrlich an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern und Geschossdecken von baulichen Anlagen mit bis zu,5 Grad Neigung und nicht mehr als 50,00 m² Grundfläche, sofern Absturzsicherung
7 Grenzwerte bedingen Absturzsicherungen nach 1 BGV C 1 m m 3 m 4 m 5 m unabhängig von der Absturzhöhe: an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen an und über Wasser
8 Grenzwerte bedingen Absturzsicherungen nach 1 BGV C 1 m m 3 m 4 m 5 m bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe: an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen, Wandöffnungen, Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen
9 Grenzwerte bedingen Absturzsicherungen nach 1 BGV C 1 m m 3 m 4 m 5 m bei mehr als,00 m Absturzhöhe: an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen i
10 Grenzwerte bedingen Absturzsicherungen nach 1 BGV C 1 m m 3 m 4 m 5 m bei mehr als,00 m Absturzhöhe: an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen i
11 Grenzwerte bedingen Absturzsicherungen nach 1 BGV C 1 m m 3 m 4 m 5 m bei mehr als 3,00 m Absturzhöhe: an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern Hinweis: gilt aufgrund der ASR A.1 nur noch für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern und Geschossdecken mit bis zu,5 Grad Neigung und nicht mehr als 50 m² Grundfläche die Arbeiten müssen von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden, die unterwiesen sind die Absturzkante muss für die Beschäftigten deutlich erkennbar sein Diskussion: engere Textfassung in ArbStättV gedacht für Garagen, etc. -> Unterteilung in einzelne Bauabschnitte soll verhindert werden 5
12 Grenzwerte bedingen Absturzsicherungen nach 1 BGV C 1 m m 3 m 4 m 5 m bei mehr als 5,00 m Absturzhöhe: beim Arbeiten an Fenstern und beim Mauern über die Hand Hinweis: aufgrund der ASR A.1 ist dieser Grenzwert nicht mehr anzuwenden Absturzsicherungen sind ab,00 m Absturzhöhe vorzusehen
13 Wesentliche Änderungen # Zeit -Begriff entfällt # Anpassung an die Werte der ASR A.1 # Dachlatten: - seit 01 CE-Zeichen verpflichtend - Trocken-Sortierung - Verbände Vereinbarung (Verabschiedung am 11. November 015)
14 Verbändevereinbarung
15 # Dachlatten: - Regelquerschnitte: Querschnitt trocken maßhaltig bei 0 % Messbezugsfeuchte Stützweite - Bsp. Kennzeichnung: Sortierklasse nach DIN :01-06 Farbliche Kennzeichnung an einer Stirnseite 30 x 50 mm 80 cm S 10TS rot 40 x 60 mm 100 cm S10TS rot
16 Lichtkuppeln und Lichtbänder GS BAU 18 Diese Grundsätze finden Anwendung auf die Prüfung und Zertifizierung von Bauteilen die bei der Ausführung von Bau- oder Instandhaltungsarbeiten als durchsturzsicher gelten. Aber nicht für Glas! Prüfung der Durchsturzsicherheit von Lichtkuppeln, Lichtbändern und an allgemein bauaufsichtlich zugelassene Dachoberlichtkonstruktionen Produkte sind deutlich erkennbar mit dem Ablaufdatum (Monat/Jahr) zu kennzeichnen.
17 Überarbeitung der DGUV Information Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz bei Bauarbeiten Ziel: -> Einarbeitung praxisnaher Beispiele
18 DGUV Information Problematik zwischen m und 3 m Absturzhöhe T-O-P Prinzip
19 DGUV Information (Entwurf):
20 Überarbeitung der BGI 5164 Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern zur DGUV-I EAP 6 * 1,5 (Teilsicherheitsbeiwert) = 9 kn 10 kn Anschlageinrichtung, inkl. Rettung Prüfschema für Anschlageinrichtungen Statt Zugversuche im Bestand Neu: Rüttelprobe mit 70 kg DGUV Information
21 Hängen am Kran
22 Entwurfsfassung der ArbStättV vom Definition Arbeitsplätze: Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind. Beachte! Arbeitsplätze auf Gerüsten grundsätzlich nicht nach ArbStättV!!! Gerüste/Leitern nach BetrSichV Spezialrecht vor Allgemeinrecht These: Ein Absturz vom Gerüst ist nicht möglich
23 Fahrgerüste Fahrbare Gerüste (DIN 440-3) Fahrbare Arbeitsbühne (EN 1004)
24 BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung 4 Grundpflichten des Arbeitgebers () Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass Gefährdungen durch technische Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik nicht oder nur unzureichend vermieden werden können, hat der Arbeitgeber geeignete organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen zu treffen. Technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen, diese haben wiederum Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen. Die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung ist für jeden Beschäftigten auf das erforderliche Minimum zu beschränken.
25 BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel An Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung sind Absturzsicherungen vorzusehen. ( ) Lassen sich im Einzelfall feste Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen stattdessen andere Einrichtungen zum Auffangen abstürzender Beschäftigter vorhanden sein (zum Beispiel Auffangnetze). Individuelle Absturzsicherungen für die Beschäftigten sind nur ausnahmsweise im begründeten Einzelfall zulässig.
26 BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung Stand der Technik PSAgA nur in Ausnahmefällen
27 BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS sind grundsätzlich weiterhin gültig Die Änderungen aus der neuen BetrSichV sind auch in den TRBS zu berücksichtigen. TRBS werden sukzessive überarbeitet
28 BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung
29 Gefährdungsbeurteilung Überprüfung Veränderungen der Arbeitsbedingungen neue Informationen (Erkenntnisse Unfallgeschehen, etc.) Dokumentation Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Abweichungen von Regeln/Erkenntnissen Ergebnis der Wirksamkeitsüberprüfung (Datum) vgl. 3 GB Eine fehlende Dokumentation ist bußgeldbewehrt! Vereinfachte Vorgehensweise : Bezugnahme genügt als Dokumentation! (z.b. bei Regelausführung) vgl. 3 (4)
30 Gerüste ohne bauaufsichtliche Zulassung Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Gerüstbauteile mit dem Ü-Zeichen kennzeichnet, ohne dass ein Übereinstimmungszertifikat vorliegt, Gerüstbauteile ohne das Ü-Zeichen verwendet, Arbeits- und Schutzgerüstsysteme ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall verwendet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu geahndet werden.
31 DIBt - Zulassungsverzeichnis
32 Risikobewertung für Arbeiten auf Leitern
33 Risikofaktor Leiter
Problemzone Baustelle. DGUV Fachbereich Bauwesen Sachgebiet Hochbau Dipl.-Ing. Thorsten Sell
Problemzone Baustelle DGUV Fachbereich Bauwesen Sachgebiet Hochbau Dipl.-Ing. Thorsten Sell ArbStättV, BetrSichV, UVV Bauarbeiten 11/2012 04/2014 Herbst 2014 02/2015 06/2015 ASR A2.1 (ohne Kap. 8) ASR
MehrGemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
MehrAbsturzsicherung und Verkehrswege
Absturzsicherung und Verkehrswege 1 Grenzrisiken, Ziele und Maßnahmen im Vorschriften- und Regelwerk Arbeitsschutzgesetz UVV Bauarbeiten (BGV C 22) 7 8 11 12 12a Arbeitsplätze Arbeiten auf geneigten Flächen
MehrAbsturzsicherung. DGUV Fachbereich Bauwesen Sachgebiet Hochbau. Thorsten Sell Tel: 0511 987-2509 Mobil: 0173 6291381 Mail: thorsten.sell@bgbau.
DGUV Fachbereich Bauwesen Sachgebiet Hochbau Thorsten Sell Tel: 0511 987-2509 Mobil: 0173 6291381 Mail: thorsten.sell@bgbau.de Zahlen Daten Fakten zum Unfallgeschehen der BG BAU Verhältnis Unfallart -
MehrDie Unterlage für spätere Arbeiten Gebäudeplanung für sichere Gebäudereinigung
Die Unterlage für spätere Arbeiten Gebäudeplanung für sichere Gebäudereinigung Auswirkungen des geänderten Regelwerkes auf die Planung eines Bauvorhabens Gebäudereinigungsarbeiten sind Wartungsarbeiten
MehrBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neufassung zum 01.06.2015 Beschaffung, Einsatz und Prüfung von Arbeitsmitteln Rechtsvorschriften in Deutschland Arbeitsmittel im Unternehmen Grundgesetz ArbSchG
MehrPersönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) Grundlagen und praktische Beispiele
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) Grundlagen und praktische Beispiele 1 Rechtliche Grundlagen ArbSchG ArbStättV inkl. ASR BetrSichV inkl. TRBS PSA-BV BG-Regelwerk DIN-Vorschriften 2 Rechtliche
MehrSichere Flachdächer für den Betrieb eines Gebäudes Anforderungen und Lösungen
Sichere Flachdächer für den Betrieb eines Gebäudes Anforderungen und Lösungen Dr. Wilhelm, Heiland, Bundeskoordinatorentag 2015 05.11.2015 Sichere Flachdächer Sicher bedeutet unter anderem - keine Absturzgefahr
MehrDurchsturzsicherheit von Lichtkuppeln und Lichtbändern
Durchsturzsicherheit von Lichtkuppeln und Lichtbändern Richtlinie 11: Ausgabe Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.v. Technische Angaben und Empfehlungen dieses Merkblattes beruhen auf dem Kenntnisstand
MehrArbeitsstättenregel ASR A 2.1
Arbeitsstättenregel ASR A 2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen Erlassen Oktober 2012 Arbeitsschutz und Prävention Auflauf 1. Vorstellung 2. Notwendigkeit
MehrOft vergessen- die Arbeitsstättenverordnung gilt auch für Baustellen. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 1
Oft vergessen- die Arbeitsstättenverordnung gilt auch für Baustellen Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 1 Was ist das Arbeitsstättenrecht? Besteht aus ArbStättV und ASR Grundlage: Arbeitsschutzgesetz
MehrBetriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen
Betriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen Christoph Preuße, FASI-Vortragsveranstaltung Augsburg 17.11.2016 Inhalt Neuerungen Allgemeine Anforderungen an
MehrArbeitsstättenverordnung
Arbeitsstättenverordnung - Novellierung und aktueller Stand der Regelsetzung 09. Dezember 2014 1 Arbeitsstättenverordnung U m s e t z u n g Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten
MehrArbeitsstättenverordnung
Arbeitsstättenverordnung - aktuelle Änderungen - Stand Mai 2013 1 Änderungsumfang 1. Begriffsbestimmungen 2. Übernahme der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV 3. Telearbeit 4. Unterweisung der
MehrVerantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen
Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen 1 Verantwortung und Haftung VERANTWORTUNG HAFTUNG Pflicht zum Tätig werden (Einhaltung von Regeln) Rechtsfolgen aus Pflichten bei
MehrBetriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen
Betriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen Christoph Preuße, FASI-Vortragsveranstaltung Memmingen 13.10.2017 Inhalt Neuerungen Allgemeine Anforderungen an
MehrSichere Baustellen - Beispiele aus der Praxis
Sichere Baustellen - Beispiele aus der Praxis Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte 11. März 2015 Gewerbeaufsicht Mitte 1 Baustellenverordnung Vorankündigung Erstellung eines Sicherheits-und
MehrAusbildung der Benutzer der PSA gegen Absturz
Ausbildung der Benutzer der PSA gegen Absturz Sicher arbeiten in Höhen und Tiefen 034601 24688 info@sicheres-befahren-schubert.de Inhalt Rechtliche Situation Warum immer noch PSA gegen Absturz? Ausbildung
MehrSIFA WORKSHOP Fluchtwege und Sicherheitsbeleuchtung (ASR A2.3 und ASR A3.4-3)
SIFA WORKSHOP 2011 Fluchtwege und Sicherheitsbeleuchtung (ASR A2.3 und ASR A3.4-3) 3) Fotos: Bux (BAuA) Herr Dr. Kersten Bux Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden Gruppe 2.4 Arbeitsstätten,
MehrTechnische Regeln Betriebssicherheitsverordnung
Technische Regeln Betriebssicherheitsverordnung Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten BGI 663
MehrBETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK
BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese
MehrDGUV Information Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz bei Bauarbeiten
201-057 DGUV Information 201-057 Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz bei Bauarbeiten Januar 2015 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Tel.:
MehrSicherheit auf Baustellen Kontraktorenschulung A. Honerkamp - Engineering Infrastructure
Sicherheit auf Baustellen Kontraktorenschulung + 24.11.2017 A. Honerkamp - Engineering Infrastructure 1 Tödliche Unfälle Quelle: Website BAUA - https://www.baua.de/de/themen/arbeitswelt-und-arbeitsschutz-im-wandel/arbeitsweltberichterstattung/toedliche-arbeitsunfaelle/toedliche-arbeitsunfaelle_node.html
MehrBetriebssicherheitsverordnung 2015 und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen
Betriebssicherheitsverordnung 2015 und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen Vorstellung der neuen Betriebssicherheitsverordnung und Gegenüberstellung mit der
MehrArbeitsschutz auf Baustellen
Arbeitsschutz auf Baustellen Schutz vor Absturz und sichere Verkehrswege Frank Werner 01.12.2015 Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle [BG BAU] Quelle: BG BAU Seite 2 Potsdam, 01. Dezember 2015 1 Tödliche
MehrWerkstätten: Messe 2011
Werkstätten: Messe 2011 Arbeitsplatzgestaltung in Werkstätten 1 Rechtsgrundlagen Grundgesetz (GG) Die Würde des Menschen ist zu achten Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Niemand darf wegen
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung 2015 Neuerungen und Kerninhalte Themenschwerpunkte Einführung / allgemeine Rechtsgrundlagen Schutzmaßnahmen -> Stand der Technik Gefährdungsbeurteilung ( 3) Manipulation von
MehrSIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand
SIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA - Ziele und Grundlagen Ziele Rechts- und Strukturreform und Fortentwicklung
MehrBeschaffung von Arbeitsmitteln und Anpassung an den Stand der Technik
Beschaffung von Arbeitsmitteln und Anpassung an den Stand der Technik Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe "Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit" Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
MehrErmittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV*
Ermittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV* Dipl. Ing. U. Aich, RP Darmstadt Abt. IV/WI Ursula.Aich@rpda.hessen.de *BR-DS 400/14 mit amtlicher Begründung der
MehrUmsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:
Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik post@jonasrauch.de Mobil: 0170 20 91 723 1 Von der Arbeitssicherheit zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und
MehrGefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung
Regierungspräsidium Darmstadt Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung Inhalt: Begriffe Gefährdung/Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung und Beschaffung von Arbeitsmitteln Bewertung
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA
1. Sächsisches Arbeitsschutz-Forum am in Dresden Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA Betriebssicherheitsverordnung Verordnung
MehrFVLR-Merkblatt 08 Mai 2017
Anschlagpunkte für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) Merkblatt 08: Ausgabe Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.v. Technische Angaben und Empfehlungen dieses Merkblattes beruhen auf
MehrÄnderungen im Regelwerk im Bereich der Arbeitsstättenverordnung
Änderungen im Regelwerk im Bereich der Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2681) 1 Inhalt 1. Gründe
MehrSicheres Besteigen von und Arbeiten auf Freileitungen
Sicheres Besteigen von und Arbeiten auf Freileitungen 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung 16. - 17. September 2014 Dr. Reinhard Lux, Köln Schutz vor Absturz in der Vergangenheit
MehrBetreibertag 2015 Betriebssicherheitsverordnung Horst Schickor
Betreibertag 2015 Betriebssicherheitsverordnung 04.09.2015 Horst Schickor 1. Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen & Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen 2. Nachrüstverpflichtung
MehrKurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3
HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136
MehrGefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?
Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung
Mehr1 Ziel, Anwendungsbereich
Verordnung über Arbeitsstätten Vom 12. August 2004 Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wurde als Artikel 1 der Verordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I 2179) von der Bundesregierung und dem Bundesministerium
MehrNeufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand
39. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen in der HAW Hamburg, 26. bis 28. Mai 2014 Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand Marlies
Mehr4.2 Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz
Ausgabe: November 2012 ergänzt GMBl 2013, S. 482 zuletzt geändert GMBl 2014, S. 284 Technische Regeln für Arbeitsstätten Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
MehrSicherung vor Absturz/Durchsturz Unfallgeschehen und Präventionsansätze
Sicherung vor Absturz/Durchsturz Unfallgeschehen und Präventionsansätze 1 Seite 2 Schleswig-Holstein Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Berlin Brandenburg/ Sachsenanhalt 3 Tödliche Arbeitsunfälle in der Bezirksprävention
MehrArbeitsstättenverordnung Umsetzung der neuen Regel ASR A 2.1
FASI-Vortrag, Nürnberg Arbeitsstättenverordnung Umsetzung der neuen Regel ASR A 2.1 19.06.2015 Reinhard Meier M. Eng., Dipl.-Ing.(FH) Regierung der Oberpfalz Gewerbeaufsichtsamt Inhalt: Grundlegende Anforderungen
MehrSichere Instandhaltung auf Flachdächern
Sichere Instandhaltung auf Flachdächern Arbeitsschutztag 2008 1 Unfallereignisse (Quelle BG Metall) aus WAZ 01.10.2007: Maler stürzt durch Lichtkuppel 2 Einzelunfallereignisse (Quelle BG Metall) 3 Prozentuale
MehrSichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann GmbH & Co. KG Was ist der Stand der Technik? Unterscheidung zwischen Stand der Technik hinsichtlich der Beschaffenheit
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen -
Vorbemerkung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen - (GMBl. Nr. 15 vom 23. März 2007 S. 326) Diese Technische Regel für Betriebssicherheit
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrWartung und Instandhaltung von Gebäuden Arbeitnehmerschutz gesetzeskonform umgesetzt
Wartung und Instandhaltung von Gebäuden Arbeitnehmerschutz gesetzeskonform umgesetzt Sicherheit bei Dacharbeiten Ing. Thomas Holzknecht AUVA Innsbruck Fachkundiges Organ für Bauwesen Gefahren bei Dachsanierungsarbeiten
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Helmut Heming Lüneburg 14.07.2015 Gliederung 1. Produktsicherheit (Beschaffenheit) 2. Novelle Betriebssicherheit 3. Aktuelle Auslegungen 4. Änderungsbedarf Helmut Heming, Nds. Sozialministerium 2 Produktsicherheit
MehrErgonomie in den Verordnungen
Professur für Arbeitswissenschaft Ergonomie in den Verordnungen Qualifizierungstag Ergonomie, LUBW Stuttgart, 26. Oktober 2017 Prof. Dr.-Ing. Martin Schmauder Agenda 1. Einführung 2. Verordnungen 3. Fragen
MehrReferat. Arbeitsschutz und Unfallverhütung auf Windenergieanlagen
Referat 25. Windenergietage MÄCHTIG GEWALTIG Arbeitsschutz und Unfallverhütung auf Windenergieanlagen Teil 1 Mathias Jäniche Industriemeister Elektrotechnik Fachkraft für Arbeitssicherheit / SiGeKo 1995
MehrDeregulierung im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit. Folgen für die tägliche Arbeit
Deregulierung im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit Entwicklung der Gesetzgebung Vater unser 56 Worte 10 Gebote 297 Worte Amerikanische Unabhängigkeitserklärung EG-Norm für den Import von Caramelerzeugnissen
MehrSIFA - Workshop 2014 am 22. und 23. Mai 2014 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden
SIFA - Workshop 2014 am 22. und 23. Mai 2014 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden Christine Schimrosczyk Landesamt für Verbraucherschutz LSA Gewerbeaufsicht West, Halberstadt Klusstraße
MehrArbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten auf der Kläranlage
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten auf der Kläranlage erstellt von Dipl.-Ing. Jochen Schmitt Seite 1 Schutzziel der UVV Abwassertechnische Anlagen (DGUV Vorschrift 22) Gefahren durch
MehrDas Flachdach als Nutzraum. Verantwortung Das G-A-L 3-Säulenmodell
Verantwortung Das G-A-L 3-Säulenmodell Verantwortung Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstätten-Verordnung Arbeitsstätten-Richtlinie Bauordnung (LBO) Baustellenverordnung Betriebssicherheitsverordnung Unfallverhütungsvorschriften
MehrAusbildung von Netzmonteuren
BG-Grundsatz Ausbildung von Netzmonteuren für die Montage von Schutz- und Arbeitsplattformnetzen g BGG 965 Juni 2008 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkung... 2 1 Begriffe... 2 2 Grundlegende Anforderungen
Mehr1.5 Downloadverzeichnis
Seite 1 1.5 1.5 Zu den Dokumenten aus dem gelangen Sie über Ihren Downloadbereich des Werks. Die Zugangsdaten zum Downloadbereich entnehmen Sie bitte dem Kapitel 1.4 Onlinezugang. Vorlagen, Arbeitshilfen
MehrNationale Anwendungen des Regelwerks und Auswirkungen auf den Markt
Nationales Regelwerk und deren Auswirkung Nationale Anwendungen des Regelwerks und Auswirkungen auf den Markt Seite 1 1 Nationales Regelwerk und deren Auswirkung Themen Einführung Gefährdungsbeurteilung
MehrGefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung
netinforum 2007 Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff 1 5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für
MehrBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015 Das Arbeitsbuch mit Erläuterungen für die Praxis
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015 Das Arbeitsbuch mit Erläuterungen für die Praxis Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/978 3 503 16572 8 Gedrucktes
MehrBetriebssicherheitsverordnung neue Anforderungen für die Bauwirtschaft? Martin Hackmann, Neumünster
Betriebssicherheitsverordnung 2015 - neue Anforderungen für die Bauwirtschaft? Juni 2015: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Einfachere Struktur Neue
MehrBetreibertag 2016 Praxisbericht Horst Schickor
Betreibertag 2016 Praxisbericht 09.09.2016 Horst Schickor 1. Ein Jahr BetrSichV 2. Notfallplan 3. Notbefreiungsanleitung 4. Gefährdungsbeurteilung 5. Mangel 712 6. Fazit Horst Schickor - 09.09.2016 I Betreibertag
MehrSicherheit ganz oben.
Fotos: ABS Safety GmbH Sicherheit ganz oben. Fachreihe Ausgabe 5...wir handeln. n der absturzsicherung ++ grundlagen der absturzsicherung ++ grundlagen Jeder Absturzunfall ist einer zu viel Jedes Jahr
MehrDie Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe
Die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe René Brünn MEBEDO Consulting GmbH BDSH e. V. geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik 1 Rev2_29.05.2015 Warum Gefährdungsbeurteilungen
MehrRechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP
Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung
MehrSchutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
Ausgabe: November 2012 Technische Regeln für Arbeitsstätten Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen ASR A2.1 Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben
MehrBetriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Jahresfachtagung
Betriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen. Unfälle sind oft die unmittelbaren Auslöser von
MehrArbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum fließenden Verkehr
Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum fließenden Verkehr Vorstellung der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A5.2 Straßenbaustellen ASR A5.2 Straßenbaustellen Bundekoordinatorentag
MehrRückwärts fahrende Baumaschinen
Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit Rückwärts fahrende Baumaschinen Ausgabe: Februar 2012 GMBl 2012 S. 394 [Nr. 21] BekBS 2111 Die Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS) geben den Stand der
MehrRisikobeurteilung oder Gefährdungsbeurteilung?
oder? Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe "Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit" Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden Anwendungsbereiche Inverkehrbringen z. B.: (Produktsicherheitsgesetz)
MehrBaumaschinen Gregor Hohenecker / Horst Leisering Empfehlung Sicht des Sachgebiets Tiefbau
Baumaschinen Gregor Hohenecker / Horst Leisering Empfehlung Sicht des Sachgebiets Tiefbau Sachgebiet Tiefbau 2015 1 Unfallbeispiele Bagger Sachgebiet Tiefbau 2015 2 Eingeschränktes Sichtfeld: 07.10.2015
MehrTag der Arbeitssicherheit Anforderungen an Aufzugsanlagen. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dieter Roas
Tag der Arbeitssicherheit 2017 Anforderungen an Aufzugsanlagen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dieter Roas 08.03.2017 Betriebssicherheitsverordnung 1 BetrSichV: Was ist neu? 2 Stand der Technik - Beschaffenheit
MehrAngaben zur überprüften Maschine, Arbeitsmittel:
1 Anforderungen an Arbeitsmittel, entsprechend 5, 6, 8 und 9 der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel wurde nicht berücksichtigt Stand 10 /2015 Angaben
MehrGefährdungsbeurteilung an Arbeitsstätten
Fakultät Maschinenwesen, Professur für Arbeitswissenschaft Anforderungen an Arbeitsstätten Fachtagung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg IHK Karlsruhe, 8. Juli 2015
MehrDipl.-Ing. (FH) Rolf Schwebel
33. FACHTAGUNG und MITGLIEDERVERSAMMLUNG 16.-17. Juni 2016, Bonn REFERENT Arbeitsschutz - REFERENT WICHTIGE STATIONEN über 20jährige Beratungs- und Aufsichtstätigkeit im Gastgewerbe sowie über 17jährige
MehrGefährdungsbeurteilung
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrVerordnung über Arbeitsstätten. und Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR
Verordnung über Arbeitsstätten ArbStättV vom 12.08.2004 (letzte Änderung v. 19.07.2010) und Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR 1 Rückblick und derzeitiger Stand Regelungen für die menschengerechte
MehrAktualisierung der BGI 779
Aktualisierung der BGI 779 Montage, Demontage und Instandhaltung von Aufzugsanlagen Aktualisierung der BGI 779, Wolfgang Rösch, Schwelmer Symposium Aktualisierung der BGI 779 Seite 2 Neudruck Zur Januar
MehrExistenzgründer/-innen
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen GESUND UND SICHER STARTEN für Existenzgründer/-innen und Übernehmer/-innen zum Thema Das Projekt wird im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter
MehrDie Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - Beschaffung von Maschinen (Bekanntmachung des ABS)
Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - Beschaffung von Maschinen (Bekanntmachung des ABS), Erlangen Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung Warum wurde novelliert? Welche Änderungen
MehrVerordnung über Arbeitsstätten
Verordnung über Arbeitsstätten - ArbStättV - vom 12.08.2004 (letzte Änderung durch Artikel 1 der Verordnung v. 30. Nov. 2016 (BGBl. I S. 2681)) und Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR Dirk Haufe
MehrDIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG
DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG Ausgangslage und Forderungen Modernisierung von 2002 wird beibehalten Zentrales Anliegen: Verbesserung des Arbeitsschutzes (Instandhaltung, besondere Betriebszustände,
MehrPrüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz 4 Allgemeine Grundsätze Eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermeiden und die verbleibende Gefährdung
MehrAuswirkungen der novellierten Betriebssicherheitsverordnung auf Energieversorgungsunternehmen
Auswirkungen der novellierten Betriebssicherheitsverordnung auf Energieversorgungsunternehmen 8. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung 29. - 30. September 2015, Rheinsberg
MehrBGI 657 Windenergieanlagen
BGI 657 Windenergieanlagen Entstehung Überarbeitung Ausblick auf Neuerungen BGI 657, Timo Behnke Stand: 20. März 2013 Wichtiger Hinweis zu den Unterlagen: Diese Vortragsunterlagen enthalten urheberrechtlich
MehrAufbau- und. Verwendungsanleitung. ALFIX Ortganggerüst
Aufbau- und Verwendungsanleitung ALFIX Ortganggerüst Aufbau- und Verwendungsanleitung Das ALFIX Ortganggerüst besteht aus folgenden Bauteilen: 2 1 3 4 Erforderliche Bauteile 1) Grundplatte 2) Abstandrohr
MehrRegierungspräsidium Darmstadt. Betriebssicherheitsverordnung. Fassung, gültig ab 1. Juni 2015
Regierungspräsidium Darmstadt Betriebssicherheitsverordnung Fassung, gültig ab 1. Juni 2015 Frankfurt/M., 24. März 2015 Franz Gutjahr MPA franz.gutjahr@rpda.hessen.de Entstehung einer Verordnung Einwirkungsmöglichkeiten
MehrErfordernis der Nachrüstung von Maschinen nach BetrSichV vom
Erfordernis der Nachrüstung von Maschinen nach BetrSichV vom 01.06.2015 Aufzeigen rechtlicher Zusammenhänge anhand eines Beispiels aus der Papierindustrie 29.08.2016 Doppeltragwalzen-Rollenschneidemaschine
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Praktische Erläuterungen, Beispiele und Checklisten zur Umsetzung der geänderten Vorschriften Bearbeitet von Jürgen Dabel, Matthias Born-Dahmen, Peter Guterl, Thorsten
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung - mal kritisch betrachtet
Die neue Betriebssicherheitsverordnung - mal kritisch betrachtet Moderne Technik im Aufzug Schwelmer Symposium 16. Juni 2015 Inhalt des Vortrags Meinungsbildung und Lobbyarbeit oder Angst essen Seele auf
MehrBGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer
BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer DGUV Information 5190 (Fassung April 2010) Standort Dresden Dr. Jelena Nagel Gr. 2.4
MehrBerufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften Gründung der DGUV Verabschiedung des Unfallversicherungsmodernisierungs- Gesetz (UVMG) Reduzierung der BGen von 23 auf 9 bis 2009 Keine neuen Unfallverhütungsvorschriften alte werden
MehrBetriebsdienst auf minderbreiten Querschnitten Anforderungen gemäß RSA und ASR A 5.2 (Entwurf)
Karlsruher Erfahrungsaustausch Straßenbetriebsdienst 20. Januar 2016 INSTITUT FÜR STRASSEN- UND EISENBAHNWESEN (ISE) Quelle: RSA 95 Quelle: ARS A 5.2, Entwurf KIT Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft
MehrArbeiten Sie an Ihrer Prüfmaschine sicher?
Prüfen mit Verstand Arbeiten Sie an Ihrer Prüfmaschine sicher? Betreiber- und Herstellerpflichten im Rahmen von Modernisierung und Nachrüstung Markus Maier Zwick testxpo Agenda Einleitung Aspekte der Maschinensicherheit
MehrBei sich fortentwickelnder Systemtechnik gehört zur sicheren Schlauchpflege die ergonomische Gestaltung der
Bauliche Anlagen und Einrichtungen Schlauchpflegeanlagen 10.98 Bei sich fortentwickelnder Systemtechnik gehört zur sicheren Schlauchpflege die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze und Einrichtungen
MehrBetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015
BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015 Abschnitte BetrSichV 2015 BetrSichV 2002 Kommentar Titel Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrVorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17. A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19 Autoren: Dr. Helmut Klein / Hans-Peter Raths 1 Vorgeschichte 21 2 Die Neuregelungen
MehrLeitern als. 4.2 Zugänge zu Arbeitsplätzen auf Gerüsten (Originaltext der TRBS 2121 Teil 1)
Einsatz von Leitern Leitern als Aufstiege im Gerüst oder außenliegende Leitern als Aufstiege werden in der Industrierüstung vielfach eingesetzt. In Zukunft wird die Nutzung der Leiter als Verkehrsweg stark
Mehr