Durchführung von Förderprogrammen durch die Investitionsbank Berlin (IBB) Der Senat legt o. g. Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor.
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- Erica Förstner
- vor 8 Jahren
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1 Der Senat von Berlin WiArbFrau III D (913)-8381 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen Drs 15/4975 V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - über Durchführung von Förderprogrammen durch die Investitionsbank Berlin (IBB) Der Senat legt o. g. Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor. A. Begründung Die Investitionsbank Berlin (IBB) ist mit Inkrafttreten des Investitionsbankgesetzes vom am wirtschaftlich rückwirkend zum aus der Landesbank Berlin herausgelöst und wird nunmehr als selbständige Landesförderbank entsprechend der Verständigung II zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union vom in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts geführt. Schwerpunkt der Tätigkeit der Bank soll die Wirtschaftsförderung sein. Unter strikter Beachtung der Wettbewerbsneutralität soll die IBB der Berliner Wirtschaft insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen als Partner zur Verfügung stehen. Hierbei soll der Ausbau der monetären Wirtschaftsförderung auf der Basis neuer kreditbasierter Förderprodukte im Zentrum stehen (vgl. Gesetzesbegründung zum Gesetz zur rechtlichen Verselbständigung der Investitionsbank Berlin). Entsprechend Verständigung II enthalten 5 des Investitionsbankgesetzes und 4 der Satzung der IBB vom (in Kraft getreten am ; GVBl. S 372) eine abschließende Auflistung der Aufgaben und möglichen Tätigkeitsfelder der IBB. 6 Abs. 4 des Investitionsbankgesetzes und entsprechend 5 der Satzung sehen vor, dass der Senat von Berlin darüber entscheidet, welche konkreten Aufgaben die IBB tatsächlich ausführt. Einzelheiten zu den Programmen: Mit der Entwicklung einer eigenständigen Produktfamilie setzt die IBB konsequent ihre Neuausrichtung auf die monetäre Wirtschaftsförderung in Form darlehensbasierter und revolvierender Produkte um. Damit unterstützt die IBB die wirtschaftspolitischen Ziele des Landes Berlin, indem der Zugang zu Finanzierung für Berliner kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nachhaltig verbessert und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen
2 erleichtert werden. Darüber hinaus stärkt die IBB die Zusammenarbeit mit ihren Partnern, den in Berlin ansässigen Geschäftsbanken und der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH (BBB) sowie der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH (MBG), was die folgende Produktfamilie verdeutlicht: Gründungsbereich: Kreditbereich: Beteiligungsbereich: Berlin Start Berlin Kredit Berlin Kapital Die IBB bietet die Programme Berlin Start und Berlin Kredit den Geschäftsbanken an und ist bei Inanspruchnahme quasi Herr des Verfahrens. Sie ist alleiniger Ansprechpartner der Geschäftsbanken und koordiniert auch das Bürgschaftsverfahren bei Berlin Start. Zudem refinanziert sie die benötigten Mittel und stellt sie den Geschäftsbanken zur Verfügung. Bei Berlin Kapital übernimmt die IBB die nationale Kofinanzierung der bereitgestellten EFRE- Mittel und sorgt für die Arbeitsweise des Fonds. Berlin Start Ziel des Produkts Berlin Start ist es, ein wachsendes Fördervolumen im Bereich der Gründungsfinanzierung zu erzielen und damit die wirtschaftspolitischen Aufgaben des Landes Berlin und die Neuausrichtung der IBB zu unterstützen. Es werden Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen finanziert, denen der Zugang zu einer Hausbankenfinanzierung mangels Sicherheiten erschwert wird, indem eine Kopplung mit einer bis zu 80%igen Bürgschaft der BBB erfolgt. Die Vergabe des Produktes Berlin Start erfolgt im Hausbankenverfahren und liegt vollständig im Risiko der Hausbank bzw. der Bürgschaftsbank. Dadurch fallen nur geringe Prozesskosten bei der IBB an. Kredite werden sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel vergeben. Um ein für alle Bereiche bei der Gründungsfinanzierung einsetzbares Produkt zu haben, ist Berlin Start von bis EUR einsetzbar, wobei bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden können. Die Kreditlaufzeit beträgt i. d. R. 8 Jahre, davon sind 2 Jahre für die Endkreditnehmer tilgungsfrei. Ziele Die IBB verfolgt durch die Aufnahme des Produkts Berlin Start in ihr Portfolio folgende Ziele: 1. Engagement der IBB im Bereich der Gründungsfinanzierung 2. Ergänzung der Gründungsfinanzierungen bei nicht ausreichenden Sicherheiten sowie bei bereits gestarteten Gründerinnen und Gründern (bis zu 3 Jahren) 3. Steigern der Durchleitungsbereitschaft der Hausbanken bei Kleinstdarlehen unter 50 TEUR durch obligatorische Bürgschaftskopplung mit integriertem Antrag, schnelle Bearbeitung, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort und günstigen Kundenund Hausbankkonditionen 4. Gemeinsames Produkt mit der Bürgschaftsbank 5. Umsetzen des Hausbankenverfahrens 6. Positiver Ergebnisbeitrag 2
3 Produktbeschreibung und Konditionen Berlin Start ist ein zinsvergünstigtes Förderdarlehen für Gründungsfinanzierung in Berlin im Hausbankenverfahren. Um die Durchleitungsbereitschaft der Hausbanken zu erhöhen, ist es notwendig, einen erhöhten Kunden- und Vertriebspartnernutzen herzustellen. Zielgruppe Neugründungen, Betriebsübernahmen und bestehende Unternehmen bis zu drei Jahren (inkl. Freiberufler) mit einem Finanzierungsbedarf bis zu EUR Darlehen Investitionen und Betriebsmittel für eine Berliner Betriebsstätte Darlehensmindestbetrag: EUR Darlehenshöchstbetrag: EUR Finanzierungsanteil: bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs Laufzeit Auszahlung i.d.r. 100 % Konditionen Festzinssatz für die gesamte Laufzeit i.d.r. 8 Jahre, davon 2 tilgungsfreie Anlaufjahre Zinskosten 6,80 % p.a. effektiv, inkl. Bürgschaftskosten (Stand: Oktober 2005, Zinsanpassungen durch Änderungen am Kapitalmarkt) Art Zweck Finanzierungsvolumen Zahlungsrhythmus Bereitstellungsprovision Besicherung außerplanmäßige Tilgung Bürgschaft viertel- und halbjährlich monatlich 0,25 %, falls Abruf nach 1 Monat und 2 Bankarbeitstagen nicht erfolgt neben der Bürgschaft der BBB (bis zu 80%) bankübliche Besicherung, soweit möglich vorzeitige Tilgung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich Kopplung mit Bürgschaft der BBB (bis zu 80 %); Bearbeitungsgebühr: z.z. 1,5 %, min. 250 EUR, Bürgschaftsprovision von z.z. 1,0 % p.a. HausbankenprovisionMarge 1,75 %, zzgl. Fallpauschale 500,00 EUR Wer kann Anträge stellen? a) Existenzgründerinnen und Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und der freien Berufe, die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen. b) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige, deren Gründungszeitpunkt höchstens drei Jahre vor Antragstellung liegt. Es muss sich um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU-Kommission handeln. 3
4 Berlin Kredit Berlin Kredit der IBB ist ein zinsvergünstigtes Förderdarlehen für Investitionen und Betriebsmittel auf Basis des KfW-Unternehmerkredits. Programmänderungen des KfW- Unternehmerkredits werden in diesem Zusammenhang i. d. R. von der IBB übernommen. Die Vergabe erfolgt im Hausbankenverfahren. Förderberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige. Auch Unternehmensnachfolgen sind förderfähig. Das Kreditvolumen für Investitionen und Betriebsmittel ist analog zum KfW-Unternehmerkredit auf 10 Mio. EUR begrenzt. Endkreditnehmer erhalten gegenüber den Standardkonditionen des KfW-Unternehmerkredits für die Laufzeit von bis zu 10 Jahren eine Zinsvergünstigung von 20 BP auf den Effektivzinssatz, sofern sie die gültigen KMU-Kriterien der Europäischen Kommission erfüllen. Unternehmen, die nicht der KMU-Definition entsprechen, erhalten Berlin-Kredit ohne Zinsvergünstigung auf Basis der IBB-Refinanzierungsmöglichkeiten. Da Berlin Kredit zu 100 % im Obligo der Hausbanken liegt, sind das Risiko und die Risikokosten von der Bonität der Hausbanken abhängig. Eine Kredit- und Bonitätsprüfung der Einzelkredite ist in der IBB nicht erforderlich. Ziele Die IBB verfolgt durch die Aufnahme des Produkts Berlin Kredit folgende Ziele: 1.Stärkung der KMU in Berlin durch Erleichterung des Kreditzugangs 2. zusätzliche Investitionen und Arbeitsplätze in Berlin 3. Erhöhung der Durchleitungsbereitschaft der Berliner Hausbanken 4.Stärkung der Zusammenarbeit mit den Hausbanken 5. Erhöhung der Aufmerksamkeit auch auf andere Förderprodukte der IBB 6. weiterer Ausbau der Zusammenarbeit mit der Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH (BBB) im Rahmen eines integrierten Antragsverfahrens Wer kann Anträge stellen? a) Existenzgründerinnen und Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und der Freien Berufe, die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen und für die diese Existenz die Haupterwerbsgrundlage darstellt. b) Freiberuflich Tätige (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Architektinnen und Architekten). c) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften und sonstiges Dienstleistungsgewerbe). d) Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Europäischen Kommission sind ausgeschlossen. Was wird finanziert? Es werden Vorhaben am Standort Berlin finanziert. Finanziert werden alle Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, wie z. B. (1) Grundstücke und Gebäude, (2) Baumaßnahmen, (3) Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, (4) Beschaffung und Aufstockung des 4Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
5 (5) die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Darüber hinaus können Betriebsmittel ebenfalls gefördert werden. Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mietende die Antragskriterien erfüllt. Handelt es sich dabei um reine Kaufvorhaben, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss. Die Förderung von Investitionen in Immobilien-Leasing ist nur möglich, sofern auch die Leasingnehmerin oder der Leasingnehmer die Antragskriterien erfüllt. Bei Investitionen von Leasinggesellschaften in Leasinggüter (einschließlich Immobilien-Leasing) können Vorhaben im Rahmen des Sale & Lease-Back und im so genannten Doppelstockmodell nicht mitfinanziert werden. In welchem Umfang kann mitfinanziert werden? a) Investitionen Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Bei Investitionen von Leasinggesellschaften in Leasinggüter (einschließlich Immobilien- Leasing) sind förderfähige Kosten die Gesamtinvestitionskosten abzüglich der in den Leasingverträgen vereinbarten Restwerte. b) Betriebsmittel Finanzierungsanteil: bis zu 100 % Kreditbetrag: Für Investitionen und Betriebsmittel maximal 10 Mio. Euro. Welche Kreditlaufzeiten sind möglich? Die Kreditlaufzeit bei Investitionen beträgt i. d. R. bis zu 10 Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Auf Wunsch ist die Einräumung eines endfälligen Darlehens mit einer maximalen Laufzeit von 12 Jahren möglich. Für Investitionsvorhaben, bei denen mindestens 2/3 der förderfähigen Investitionskosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen entfallen, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Auf Wunsch ist in diesen Fällen auch die Gewährung eines endfälligen Darlehens möglich. Bei Betriebsmittelfinanzierungen beträgt die Kreditlaufzeit bis zu sechs Jahren bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Wie sind die Konditionen? a) Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Grundlage für Berlin Kredite an KMU ist das risikoadjustierte Zinssystem der KfW ( programmbasierte Refinanzierung ). Berlin Kredite an Nicht-KMU werden von der IBB über den Kapitalmarkt refinanziert. b) Für Unternehmen, die das KMU-Kriterium der EU-Kommission erfüllen, wird Berlin Kredit um 20 BP auf den Effektivzinssatz durch die IBB zinsvergünstigt. Antragsteller oberhalb dieser KMU-Kriterien erhalten Berlin Kredit ohne Zinssubvention. c) Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit und bei endfälligen Krediten ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit. d) Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit kann der Zinssatz für 10 Jahre oder die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden. e) Der Kredit wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage durch die IBB geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. f) Die Hausbank legt den kundenindividuellen Zinssatz unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten fest. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine von der KfW vorgegebene Bonitäts- und Besicherungsklasse. g) Die Zinsen sind vierteljährlich nachträglich zu zahlen. h) Auszahlung: 96 % 5
6 i) Bereitstellungsprovision: 0,25 % p. M., beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge. Programmänderungen, die von der KfW im Rahmen des KfW-Unternehmerkredits vorgenommen werden, werden von der IBB i. d. R. übernommen. Wie erfolgt die Tilgung? Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen halbjährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Bei endfälligen Darlehen erfolgt die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Laufzeit. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsphase möglich. Welche Sicherheiten sind zu stellen? Es sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung werden zwischen der Kreditnehmerin bzw. dem Kreditnehmer und der Hausbank vereinbart. Kann eine Bürgschaft beantragt werden? Mit dem Antrag zur Gewährung eines Berlin Kredits kann die Kreditnehmerin bzw. der Kreditnehmer über die Hausbank eine Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin- Brandenburg GmbH entsprechend den üblichen Bedingungen der BBB beantragen. Bürgschaftskonditionen: Bürgschaftshöhe bis zu 80 % des Kreditbetrages max. 1 Mio. EUR, Bürgschaftslaufzeit entsprechend der Kreditlaufzeit Berlin Kapital Mit dem EFRE kofinanzierten Berlin Kapital Fonds soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Land Berlin Eigenkapital bzw. Mezzanine-Kapital zur Verbesserung ihrer Kapitalstruktur zur Verfügung gestellt werden. Dies ist vor dem Hintergrund einer nach wie vor restriktiven Kreditvergabe der Geschäftsbanken sowie einer oft geringen Eigenkapitalquote von Berliner KMU aus förderpolitischer Sicht ein effizienter Ansatz zur Mittelstandsförderung. Der Berlin Kapital Fonds wird aus EFRE- und IBB-Mitteln gespeist. So können EFREkofinanzierte Beteiligungen und Mezzanine-Finanzierungen für KMU in den Berliner Ziel 1- und Ziel 2-Fördergebieten bereitgestellt werden, aber auch Beteiligungen und Mezzanine- Finanzierungen aus IBB-Eigenmitteln für Unternehmen, die nicht EFRE-förderfähig sind. Die IBB stellt darüber hinaus die nationale Kofinanzierung der EFRE-Mittel. Für den Berlin Kapital Fonds (nachstehend auch Fonds ) wird folgende Mittelausstattung zugrunde gelegt: EFRE-Mittel : 7,230 Mio. IBB-Mittel zur nationalen Kofinanzierung der EFRE-Mittel : 5,468 Mio. weitere IBB-Mittel (z. B. KMU in Nicht-Fördergebieten) : 2,302 Mio. Das Fondsvolumen beträgt 15 Mio.. 6
7 Darüber hinaus sollen zusätzlich bis zu 10 Mio. IBB-Eigenmittel für Beteiligungen z.b. auch an Nicht-KMU oder für nicht EFRE-fähige Engagements bereitgestellt werden (IBB Kapital Fonds). Die Konzeption und Errichtung des (EFRE-kofinanzierten) Berlin Kapital Fonds erfolgt auf Grundlage der Regel 8 der VO 448/2004 der Europäischen Kommission vom 10. März Das Land Berlin ist ein Fördergebiet i. S. v. 87 (3) c EG-Vertrag. Mit dem Berlin Kapital Fonds soll KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin Eigenkapital (Equity) und eigenkapitalnahes Mezzanine-Kapital (Equity Mezzanine) zur Verbesserung ihrer Kapitalstruktur zur Verfügung gestellt werden. Zielsetzung von Berlin Kapital ist es, den Zugang zu Eigenkapital für wirtschaftlich rentable mittelständische Unternehmen zu erleichtern, die bestehende Eigenkapitalschwäche als Wachstumsbremse zu beseitigen und damit zur regionalen Entwicklung des Landes Berlin beizutragen. Das Finanzierungsangebot zielt auf wirtschaftlich rentable Unternehmen und Vorhaben in Berlin ab. Die Unternehmen müssen über Wertsteigerungspotenzial oder eine entsprechende Kapitaldienstfähigkeit verfügen. Sowohl der Berlin Kapital Fonds als auch der IBB Kapital Fonds werden in Abgrenzung zur MBG erst ab einem Vorhaben ab 1 Mio. EUR tätig. Hierunter ist der gesamte Beteiligungsbedarf zu verstehen. Bei einem gesamten Beteiligungsbedarf unter 1 Mio EUR kann die IBB immer dann aktiv werden, wenn keine MBG-Finanzierung möglich ist. Der Berlin Kapital Fonds bietet offene Beteiligungen bis in der Regel max. 750 TEUR pro Finanzierungsrunde an. Alternativ oder zusätzlich bietet der Fonds mezzanine Instrumente bis zu einer Höhe von i. d. R. 1,5 Mio. an, welche zu Marktkonditionen vergeben werden. Insgesamt können bis zu 2,25 Mio. in Unternehmen aus dem Berlin Kapital Fonds investiert werden. Die Volumenbegrenzungen nach oben leiten sich aus Notifizierungsgesichtspunkten ab. Als mezzanine Instrumente sollen insbesondere stille Beteiligungen und Genussrechte sowie Wandelanleihen zu Marktkonditionen eingegangen werden. Auf diese Weise werden die Berliner Unternehmen entsprechend ihres Bedarfs hinsichtlich ihrer Größe, Branche und ihres Reifegrades mit unterschiedlichen Formen von Eigen- und Mezzanine-Kapital versorgt und ein Beitrag zur Überwindung der bestehenden Eigenkapitalschwäche Berliner Unternehmen geleistet. Es ist vorgesehen, dass der Berlin Kapital Fonds pro Unternehmen 50 % des gesamten Finanzierungsbedarfs abdecken kann. Die Kopplung mit weiterem Kapital eines Fremd- oder Eigenkapitalgebers außerhalb der IBB ist erforderlich. Es erfolgt kein Branchenausschluss. Beihilfen zur Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, in der Fischerei sowie an die Kohleindustrie sind ausgeschlossen. Die Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen in den sogenannten sensiblen Sektoren werden eingehalten. Die Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten ist ausgeschlossen. 7
8 Produktbeschreibung Berlin Kapital Fonds IBB-Eigenmittel * (EFRE-kofinanziert) Fondsvolumen 15 Mio. EUR Bis 10 Mio. EUR Zielgruppe Junge Unternehmen (i. d. R. ab drei Jahren) sowie Wie vor, zusätzlich Nicht-KMU** KMU (gem. EU-Definition) aller Branchen mit Kapitaldienstfähigkeit oder Wertsteigerungspotenzial Art nach Zielgruppenbedarf (u. Wie vor a. stille / offene Beteiligung, Genussrechtskapital, Wandelanleihen) Volumen (Fondsanteil) Min. 500 TEUR Min 500 TEUR Konditionen max. 2,25 Mio. EUR Offene Beteiligung: zu Marktkonditionen, max. 750 TEUR pro Finanzierungsrunde oder pari passu mit privaten Investoren, nur Minderheitsbeteiligung; Mezzanine: mindestens 400 Basispunkte über EU- Referenzzins oder pari passu mit privaten Investoren max. 5 Mio. EUR Wie vor Laufzeit i. d. R. 5-8 Jahre Wie vor Beteiligungsquote 50 % des Kapitalbedarfs, Kopplung mit weiterem Neuengagement eines Eigenkapitalgebers außerhalb der IBB Wie vor*** *) Um u.a. auch für Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen bzw. nicht EFRE-förderfähig sind, eine Eigenkapitalstärkung anbieten zu können, wird ein Engagement der IBB mit Eigenmitteln außerhalb des Fonds ermöglicht (IBB Kapital Fonds). **) Beteiligungen an Nicht KMU erfolgen ausschließlich zu Marktkonditionen. ***) Kumulierungen von Mitteln aus dem IBB Kapital Fonds und anderen IBB- Eigenmitteln ist bei Vorhaben mit einem Fondsanteil von mindestens 1 Mio EUR möglich, soweit dies den EFRE- und Beihilfe Regularien entspricht. 8
9 Verfahren Die Verwaltung der Mittel und ihre Auszahlung obliegt einem Fondsmanagement. Es hat die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel zu gewährleisten. Die Investitionsbank Berlin kann mit dem Fondsmanagement eine Tochtergesellschaft betrauen. Das Fondsmanagement kann bei der Beurteilung, Qualifizierung und Betreuung externe, zur Vertraulichkeit verpflichtete Sachverständige einbeziehen. Die Vorbereitung der Investitionsentscheidungen erfolgt auf Basis betriebswirtschaftlicher Entscheidungskriterien nach einem formalisierten Prozess. Die Investitionsentscheidung trifft ein unabhängiges Gremium (Investmentausschuss). B. Rechtsgrundlage: 6 Abs. 4 Satz 2 IBB-Gesetz C. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen: keine D. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg: keine E. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Für das Programm Berlin Kapital sind anteilige EFRE-Mittel in Höhe von 13,75 Mio im Haushaltsjahr 2006 veranschlagt (Kapitel 1330, Titel ). Zusätzliche haushaltsmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht, da die Kofinanzierung der EFRE-Mittel von der IBB aufgebracht und die Programme im Übrigen nicht aus dem Berliner Haushalt finanziert werden. b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine Gemäß 6 Abs. 4 des Investitionsbankgesetzes wird dem Abgeordnetenhaus hiervon Mitteilung gemacht. Berlin, den Der Senat von Berlin Klaus W o w e r e i t... Reg. Bürgermeister Dr. Heidi K n a k e W e r n e r Senatorin für den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen 9
10 Ausschuss-Kennung : WiBetrTechgcxzqsq 10
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