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1 Drucksache 16/ Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Erweiterung des Förderangebots der Investitionsbank Berlin (IBB) durch das Förderprodukt Förderoptimierungsdarlehn Eigenheim Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite (Startseite>Parlament>Plenum>Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden.

2 Der Senat von Berlin - Stadt IV A 23 - Tel.: (9139) 4764 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme des Senats von Berlin über Erweiterung des Förderangebots der Investitionsbank Berlin (IBB) durch das Förderprodukt Förderoptimierungsdarlehen Eigenheim Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor. 1. Notwendigkeit der Auftragserteilung Die IBB ist mit Inkrafttreten des Investitionsbankgesetzes vom rückwirkend zum am aus der Landesbank Berlin herausgelöst worden. In der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts wird sie seitdem als selbständige Landesförderbank gemäß der Verständigung II zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union vom geführt. Entsprechend der Verständigung II enthalten 5 des Investitionsbankgesetzes 1 und 4 der Satzung der IBB 2 eine Auflistung der Aufgaben und möglichen Tätigkeitsfelder der IBB. 6 Abs. 4 des Investitionsbankgesetzes sowie 5 der Satzung legen fest, dass der Senat von Berlin darüber entscheidet, ob und in welchem Umfang die IBB Aufgaben wahrnimmt. Dem Abgeordnetenhaus ist im Fall einer solchen Entscheidung Bericht zu erstatten. In Umsetzung des Auftrages der IBB, im staatlichen Auftrag unter Beachtung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union Fördermaßnahmen in den Bereichen Wohnungswirtschaft, Wohnungsbauförderung, städtebauliche Planung, Erneuerung und Entwicklung sowie Umweltschutz, Energieeinsparung und erneuerbare Energien tätig zu werden, hat der Senat in seiner Sitzung am über die nachstehende Erweiterung des Förderangebots der IBB entschieden. 1 Gesetz zur rechtlichen Verselbständigung der Investitionsbank Berlin vom 25. Mai 2004 (GVBl. S. 227), geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2004 (GVBl. S. 494) 2 Verordnung über die Satzung der IBB vom 2. September 2004 (GVBl. S. 372), geändert durch Verordnung vom 4. März 2008 (GVBl. S. 70) 1

3 2. Inhalt und Verfahren des Förderprodukts Das Förderprodukt richtet sich an Fördernehmerinnen und Fördernehmer, die für den Neubau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum Aufwendungsdarlehen und Aufwendungshilfedarlehen in den Wohneigentumsprogrammen erhalten haben. Die Aufwendungsdarlehen und Aufwendungshilfedarlehen der Programmjahre bis 1990 sind spätestens ab dem 30. Jahr mit 7 % Zinsen, 2 % Tilgung und 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag zu bedienen. Bei den ergänzenden Aufwendungsdarlehen der Programmjahre 1990 bis 1993 beginnt die Rückzahlung nach dem 16. Jahr mit 6 % Zinsen und 2 % Tilgung. Die planmäßige Rückzahlung dauert bei den Konditionen ca. 23 Jahre. Aufgrund der Verzinsung hat jeder Eigentümer ein großes Interesse, spätestens mit Beginn der Bedienungsphase diese öffentlichen Darlehen vollständig zurückzuzahlen, entweder aus eigenem Vermögen oder durch Aufnahme eines günstigeren Darlehens. Eine Ablösung über andere Banken ist grundsätzlich möglich. Dagegen sprechen jedoch zum einen die relativ geringen Restkapitalbestände von durchschnittlich 30 TEUR pro Darlehensvertrag sowie zum anderen die nachrangige grundschuldliche Besicherung inkl. der hohen Kosten in Verbindung mit der Umschreibung der Grundschuld. Genau in diesen Fällen wird die IBB mit ihrem Förderprodukt aktiv und bietet den Fördernehmerinnen und Fördernehmern die Möglichkeit zur Umfinanzierung der Aufwendungsdarlehen. Die Darlehenshöhe des Angebots der IBB ist auf den Betrag des umzuschuldenden Förderdarlehens beschränkt. Das Darlehen wird zu marktüblichen Konditionen angeboten und ist abhängig von der Bonität und Besicherung. Die Auszahlung erfolgt zu 100 % der bewilligten Darlehenssumme. Das Darlehen wird annuitätisch mit einer anfänglichen Tilgung von mindestens 1 % p. a. getilgt. Die Tilgung wird in Abhängigkeit von der vereinbarten Laufzeit im Rahmen der üblichen Kreditvergabepraxis der IBB festgelegt. Als mögliche Finanzierungsinstrumente kommen unter anderem Forwarddarlehen bei noch nicht in der Rückzahlung befindlichen Förderdarlehen oder übliche Kapitalmarktdarlehen bei bereits in der Rückzahlung befindlichen Darlehen zum Einsatz. Die IBB unterstützt die Fördernehmerinnen und Fördernehmer bei der Wahl des optimalen Finanzierungsinstruments. Bearbeitungsgebühren und Schätzkosten fallen nicht an. Die Entscheidung über die Darlehensgewährung trifft die IBB auf der Grundlage interner Arbeitsanweisungen. 3. Vorteile der Produkteinführung Für den Wohneigentümer als Privathaushalt Die Eigentümerinnen und Eigentümer brauchen sich nicht selbst zu bemühen. Sie erhalten ein Angebot der IBB, über dessen Annahme sie entscheiden können, oder sie stellen selbst einen Förderantrag bei der IBB als Förderinstitut des Landes Berlin. Das Darlehensangebot wird zu marktüblichen Konditionen unterbreitet. Damit bleiben Eigenkapital und finanzieller Spielraum für andere Maßnahmen erhalten, insbesondere für zwischenzeitlich häufig erforderlich gewordene Modernisierungsmaßnahmen. Für die mit der Darlehensvergabe zu stellenden banküblichen Sicherheiten gegenüber der IBB wird keine Änderung der dinglichen Besicherung im Grundbuch erforderlich, die mit Aufwand und Kosten für die Fördernehmerinnen und Fördernehmer verbunden wäre. Für das Land Berlin Berlin erhält die Aufwendungsdarlehen sofort zum Nominalwert als außerplanmäßige Einnahme in den Landeshaushalt. Da die Aufwendungsdarlehen im Landesrisiko stehen, führt die Rückzahlung zu einer Reduzierung des Ausfallrisikos für Berlin. Bei Umschuldung durch die IBB trägt die IBB das Risiko eines eventuellen Forderungsausfalles. 2

4 Die Unterbreitung des IBB-Förderangebots führt nicht zu einem Zinsverlust für das Land Berlin, da davon ausgegangen werden kann, dass die Zinseinnahmen aufgrund der außerplanmäßigen Tilgungen ohnehin stark reduziert sind. Mit dem aktiven Angebot der IBB wird zudem dem Unmut vieler Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer über die marktunübliche Verzinsung der Aufwendungsdarlehen vorgebeugt. Mit der Umschuldung werden die öffentlichen Darlehen vorzeitig vollständig zurückgezahlt. Gemäß 16 Abs. 5 Wohnungsbindungsgesetz endet damit die Eigenschaft öffentlich gefördert für Fördernehmerinnen und Fördernehmer, die im Eigentumsprogramm A gefördert wurden. Da andere Banken nur zögerlich geringe Darlehenssummen vergeben und z. B. auch bei der Vermittlung von zinsgünstigen KfW-Energiesparkrediten oft Mindestdarlehensbeträge fordern, hätte die Kombination der IBB-Ablösung mit Angeboten zur Modernisierung und Instandhaltung eine positive Wirkung. Damit können mittelfristig die Anstrengungen zur Erhöhung der Modernisierungsquote in Berlin unterstützt werden. Für die IBB Die IBB wird in die Lage versetzt, den Fördernehmerinnen und Fördernehmern ein marktgerechtes Angebot zu unterbreiten, was zur Optimierung der Förderung im Eigentumsbereich beiträgt. Die Fördernehmerinnen und Fördernehmer bleiben der IBB als Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer erhalten. Dies schafft eine langfristige Sicherstellung der Förderaufgaben der IBB (auch in der Wirtschaftsförderung). 4. EU-beihilferechtliche Vorgaben Die geplante Maßnahme betrifft den geförderten Wohneigentumsbereich. Es werden die bewilligten Aufwendungsdarlehen und Aufwendungshilfedarlehen durch Darlehen der IBB umgeschuldet. Die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer haben die freie Entscheidung über die Annahme der zu marktüblichen Bedingungen angebotenen Darlehen. Hinsichtlich der Vorgaben zur Wettbewerbsneutralität im Rahmen der sog. Verständigung II ist kein unzulässiger Wettbewerbsvorteil der IBB gegenüber anderen Geschäftsbanken ersichtlich. Da die geplanten Umfinanzierungen von Förderdarlehen im Eigentumsbereich nicht durch weitere Fördermaßnahmen (Beihilfen) vom Land Berlin unterstützt werden, ergibt sich hieraus auch keine EU-rechtliche Beihilferelevanz. 5. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung Nach Auswertung der IBB führt die IBB noch Darlehensverträge aus alten Förderprogrammen. Das Restkapital dieser Darlehen beträgt insgesamt 231,9 Mio., davon sind 25,2 Mio. in der planmäßigen Rückzahlungsphase und 206,8 Mio. werden schrittweise in die Rückzahlung kommen. Die vorzeitige Rückzahlung der Aufwendungsdarlehen führt zu außerplanmäßigen Einnahmen bei Kapitel 1295, Titel Die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sind aufgrund der Förderkonstellation und der gegenwärtig günstigen Kapitalmarktkonditionen ohnehin motiviert, Aufwendungsdarlehen vorzeitig zurückzuzahlen, sobald die Tilgungsphase beginnt. Deshalb ist damit zu rechnen, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer das Förderprodukt annehmen werden. 3

5 Gemäß 6 Abs. 4 des Investitionsbankgesetzes wird dem Abgeordnetenhaus hiervon Mitteilung gemacht. Berlin, den 11. Januar 2011 Der Senat von Berlin Klaus W o w e r e i t Ingeborg J u n g e R e y e r Regierender Bürgermeister Senatorin für Stadtentwicklung 4

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