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1 17. Wahlperiode Drucksache 17/ Vorlage zur Kenntnisnahme Pilotprogramm der Investitionsbank Berlin (IBB) zur Förderung der Errichtung und des Ersterwerbs neu errichteten Wohneigentums durch Haushalte mit minderjährigen Kindern ( Familienbaudarlehen ) aus dem Berlin-Beitrag der IBB

2 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2171

3 Der Senat von Berlin - StadtUm IV A 25 - Tel.: An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e -zur Kenntnisnahme des Senats von Berlin über Pilotprogramm der Investitionsbank Berlin (IBB) zur Förderung der Errichtung und des Ersterwerbs neu errichteten Wohneigentums durch Haushalte mit minderjährigen Kindern ( Familienbaudarlehen ) aus dem Berlin-Beitrag der IBB Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vor. Pilotprogramm IBB Familienbaudarlehen Förderung für den Bau oder Erwerb von neu gebautem Wohneigentum Der Senat hat im Rahmen seines Schlussberichts (17/1799) zur Drucksache 17/1153 über Wohnungsneubau, bezahlbares Wohnen und Liegenschaftspolitik berichtet, dass eine Erweiterung der von der Investitionsbank Berlin bereits heute angebotenen Finanzierungen von Maßnahmen des altersgerechten Wohnens und der energetischen Gebäudesanierung um ein Darlehensangebot zum Neubau von familiengerechtem Wohneigentum geprüft werde. Als Ergebnis dieser Prüfung soll im Rahmen des Programms Familienbaudarlehen ca Haushalten mit mittlerem Einkommen die Errichtung bzw. der Ersterwerb selbstgebauten Wohneigentums erleichtert werden.

4 Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg Keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: Keine. Finanzierung und Abwicklung erfolgen aus dem Berlin-Beitrag der IBB. Rahmenbedingungen und Förderansatz Die wesentlich verstärkte Neubautätigkeit in der wachsenden Stadt Berlin hat die Neubaukosten auch im Bereich des selbstgenutzten Wohneigentums deutlich steigen lassen. Zudem haben die Banken als Folge der Weltfinanzkrise ihre Anforderungen an die Höhe des beim Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum einzubringenden Eigenkapitals heraufgesetzt. Durch beide Anforderungen hat sich die Schwelle erhöht, ab der private Haushalte Wohneigentum durch Neubau bilden können. Mit dem Förderprogramm IBB-Familienbaudarlehen beabsichtigt die Investitionsbank Berlin (IBB) im Rahmen eines einjährigen Pilotvorhabens Haushalten mit Kindern den Bau oder Erwerb von neu gebautem Wohneigentum trotz geringer Eigenmittel zu ermöglichen. Die Inanspruchnahme der Förderung ist auf Haushalte mit minderjährigen, im gleichen Haushalt lebenden Kindern beschränkt, die neugeschaffenes Eigentum schlüsselfertig erwerben oder dieses als Bauherren selbst errichten wollen, dabei aber über zu wenig Eigenkapital verfügen. Das Programm steht diesen Haushalten zur Verfügung, wenn ihr Haushaltseinkommen nicht höher als der in 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) genannten Einkommensgrenzen liegt (siehe Anlage 1). Die Einkommensüberprüfung erfolgt durch die IBB nach WoFG. Um nicht die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen weiter anzuregen, ist der Erwerb von Bestandswohnungen von dem Förderprogramm ausgeschlossen. Im Rahmen eines klar abgegrenzten Kreditvolumens von bis zu 5 Mio. pro Programmjahr wird die IBB die Zielgruppe dadurch unterstützen, dass sie Kredite für die nachrangige Finanzierung außerhalb des erststelligen Beleihungsraums zur Verfügung stellt. Für diese Kredite im Ib -Darlehensraum wird die IBB einen Zinssatz mit einem Margenaufschlag anbieten, welcher um ca. 40 Basispunkte niedriger ist als der ansonsten für Nachrangfinanzierungen der IBB im Bereich der Wohneigentumsfinanzierung angebotene Zinssatz. Dieser Margenverzicht soll bis zu einer Höhe von ,- pro Programmjahr aus dem Berlin-Beitrag 2015 der IBB finanziert werden. Über eine Verlängerung des Programms entscheidet der Senat auf der Grundlage der bis Ende 2015 vorliegenden Erfahrungen. Die IBB wird bei Übernahme der Gesamtfinanzierung prüfen, ob ein Einsatz anderer Förderprogrammen (z.b. KfW im Vorrang) in Verbindung mit dem Familienbaudarlehen günstiger für den Kunden ist. Alternativ wird die IBB im Falle der Gesamtfinanzierung das IBB-Förderdarlehen für den gesamten Kreditbetrag mit einem Darlehensvertrag regeln. Sollte die Finanzierung durch die IBB unter Einbindung einer Hausbank auf das nachrangige Förderdarlehen beschränkt sein,

5 wird die IBB keine Kombination von Förderdarlehen und KfW aufgrund der fehlenden Kostendeckung anbieten. Die vorstehend erläuterten Eckpunkte des Pilotprogramms bitte ich in Zusammenfassung der beigefügten Anlage 1, Modellrechnungen zu den Auswirkungen des Programms auf die Wohneigentumsfinanzierung der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Berlin, den Der Senat von Berlin Michael M ü l l e r Andreas G e I s e l Regierender Bürgermeister Senator für Stadtentwicklung und Umwelt

6 Anlage 1 Zusammenfassung Parameter Förderansatz Förderfähige Objekte Kreditvolumen insgesamt Menge Darlehenshöhe Zinsbindung Tilgung Eff. Kundenzins Margenverzicht Eigenkapital Kosten Nachrangfinanzierung über 60% des Sicherheitenwertes (es wird erwartet, dass das Förderdarlehen i.d.r. für Ausläufe über 80% des Sicherheitenwertes nachgefragt wird) Vom Fördernehmer selbst genutztes Wohneigentum (Neubau in Bauherrenschaft des Fördernehmers oder Ersterwerb eines Neubaus) pro Programmjahr 40 bis 50 Verträge pro Programmjahr keine Mindest- oder Maximalvolumen; erwartetes Durchschnittsvolumen ca ,- Wahlweise 10 oder 20 Jahre mind. 2,5% (Tilgung wird so vereinbart, dass das Restkapital nach 10 Jahren unter 100% des Sicherheitenwertes valutiert) IBB-Einstand zzgl. um durchschnittlich 40 BP verringerte Marge durchschnittlich 40 BP für die Dauer der vereinbarten Zinsbindung mindestens 15 % des Kaufpreises ca aus dem Berlin-Beitrag zum Ausgleich des Margenverzichts ( x 0,4 % Margenverzicht x 15 Jahre Laufzeit im Durchschnitt) Einkommensgrenzen nach 9 Absatz 2 WoFG Haushaltsgröße Mit 1 Kind Mit 2 Kindern Mit 3 Kindern Personen 100% monatlich 100% monatlich 100% monatlich

7 Anlage 2 Finanzierungsbeispiele der IBB Erwerb einer Eigentumswohnung (100 m²) durch einen 3- Personen-Haushalt Kaufpreis (100 m 2 zu rd EUR/m 2 ) Erwerbsnebenkosten (15%) Gesamtkosten abzgl. Eigenkapital (15% des Kaufpreises) Finanzierungsbedarf Sicherheitenwert (80% des Kaufpreises) davon finanziert über Hausbank (rd. 80%) verbleiben für IBB-Nachrangdarlehen Finanzierungsbelastung Vorrangdarlehen (10 Jahre Zinsfestschreibung) Zins 1,80% anf. Tilgung 2,00% Annuität mtl. 728 IBB-Nachrangdarlehen (20 Jahre Zinsfestschreibung) anf. Zins 2,76% anf. Tilgung 2,50% Annuität mtl. 526 Finanzierungsbelastung mit Förderung insgesamt Annuität mtl Die Finanzierungsbelastung (ohne Betriebs- und Instandhaltungskosten) für einen 3-Personenhaushalt mit einem Kind, dessen Einkommen die festgelegte Einkommensgrenze von 3.390,- voll ausschöpft, beträgt in diesem Beispiel ca. 37 Prozent. Der Anteil an Wohnkosten insgesamt beträgt bei Annahme von Instandhaltungskosten von 68,- (8,16 /m² pro Jahr) sowie Betriebskosten von 254,- (2,54 /m² Wohnfläche monatlich) ca. 46 Prozent des Einkommens.

8 Erwerb einer Eigentumswohnung (120 m²) durch einen 4-Personen-Haushalt Kaufpreis (120 m 2 zu rd EUR/m 2 ) Erwerbsnebenkosten (15%) Gesamtkosten abzgl. Eigenkapital (15% des Kaufpreises) Finanzierungsbedarf Sicherheitenwert (80% des Kaufpreises) davon finanziert über Hausbank (rd. 80%) verbleiben für IBB-Nachrangdarlehen Finanzierungsbelastung Vorrangdarlehen (10 Jahre Zinsfestschreibung) Zins 1,80% anf. Tilgung 2,00% Annuität mtl. 823 IBB-Nachrangdarlehen (20 Jahre Zinsfestschreibung) anf. Zins 2,76% anf. Tilgung 2,50% Annuität mtl. 614 Finanzierungsbelastung mit Förderung insgesamt Annuität mtl Die Finanzierungsbelastung (ohne Betriebs- und Instandhaltungskosten) für einen 4-Personenhaushalt mit zwei Kindern, dessen Einkommen die festgelegte Einkommensgrenze von 4.080,- voll ausschöpft, beträgt in diesem Beispiel ca. 35 Prozent. Der Anteil an Wohnkosten insgesamt beträgt bei Annahme von Instandhaltungskosten von 81,60 (8,16 /m² pro Jahr) sowie Betriebskosten von 304,80 (2,54 /m² Wohnfläche monatlich) ca. 45 Prozent des Einkommens.

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